Verkehrslenkende Maßnahmen in der Palmbacher Talstraße im Bereich der „Nebenstraße“
| Vorlage: | 2019/0468 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 30.04.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Palmbach, Stupferich |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 07.05.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Antrag ist erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach Antrag CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom: 06.03.2019 Vorlage Nr.: 290 Verantwortlich: - Verkehrslenkende Maßnahmen in der Palmbacher Talstraße im Bereich der „Nebenstraße“ Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 07.05.2019 3 X Kurzfassung Die CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion beantragt folgende verkehrslenkenden Maßnahmen in der Tal- straße, Bereich „Nebenstraße“ kurzfristig umzusetzen: a) Einführung einer Einbahnstraßenregelung b) Ausweisung einer Höchstgeschwindigkeit von Tempo 20 c) Fahrbahnmarkierungen „Fußgänger/Radfahrer“ an den Einmündungen der Waldbronner Straße und der Henri-Arnaud-Straße Begründung: Alle drei Maßnahmen wurden in den letzten zwei Jahren im Ortschaftsrat bereits vorberaten. Durch die jetzt neu hergestellte Bushaltestelle „Kirche“ in Fahrtrichtung Stupferich kommt es ver- stärkt zu Ausweichverkehr, da PKW-Fahrer versuchen über die „Nebenstraße“ den Linienbus an der neuen Haltestelle zu überholen. Gleichzeit gibt es in diesem gesamten Bereich keinen ausreichenden Gehweg, so dass die Fußgänger auch die Straße benutzen müssen. Dies führt verstärkt zu gefährli- chen Situationen. Zusätzlich hat in diesem Bereich auch der Fahrradverkehr zugenommen, da jetzt eine durchgehende Fahrmöglichkeit entlang der Talstraße zwischen der Einmündung Im Kloth und der Einmündung Waldbronner Straße besteht. Mit der kommenden Autobahnbaustelle wird der Verkehr durch Palmbach besonders stark zuneh- men, wodurch sich die beschriebenen Gefahren verstärken. Daher soll die Maßnahme kurzfristig, vor Beginn angekündigten Baustellen umgesetzt werden. Wir halten folgende Maßnahmen für erforderlich, die im beigefügten Plan ersichtlich sind: a) Einbahnstraßenregelung mit Radverkehr-Freigabe in Gegenrichtung, Einfahrt in Höhe Kirche bis Haus Nr. 51 und in die andere Richtung bis Haus Nr. 19. Diese Fahrtrichtungen entsprechen auch dem üblichen Anwohnerparken in dieser Straße. b) Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h in diesem Streckenabschnitt zum Schutze der Fußgän- ger. c) Fahrbahnmarkierungen „Fußgänger/Radfahrer-Querung“ an der Henri-Arnaud-Straße Ein- mündung auf die „Nebenstraße“ und an der Waldbronner Straße Einmündung auf die Tal- straße. In diesen Einmündungsbereichen gibt es keinen Gehweg, sodass Fußgänger und Fahrradfahrer direkt auf die Fahrbahn gelangen. Ergänzender geschichtlicher Hintergrund zur Straßenbenennung: Bis zum Jahre 1934 hatte dieser Straßenabschnitt der Palmbacher Talstraße den offiziellen Straßen- namen „Nebenstraße“. Diese frühere Straßenbenennung hat sich im Sprachgebrauch in Palmbach bis heute erhalten. unterzeichnet von: Marianne Köpfler, Fraktionsvorsitzende und Roland Jourdan
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach STELLUNGNAHME zum Antrag CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: Verantwortlich: 290 - Verkehrslenkende Maßnahmen in der Palmbacher Talstraße im Bereich der „Nebenstraße“ Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 07.05.2019 3 x Kurzfassung Zu dem oben genannten Antrag nimmt das Ordnungs- und Bürgeramt wie folgt Stellung: a) Einführung einer Einbahnstraßenregelung Dem Antrag auf Einrichtung einer Einbahnregelung, mit der Freigabe für Radfahrende ent- gegen der Einbahnrichtung auf der Nebenfahrbahn, kann wie beantragt zugestimmt wer- den. Bereits 2015 wurde die Thematik dem Ortschaftsrat sowie den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt. Nach Information des Stadtplanungsamtes wurde die Änderung der Verkehrs- führung von den Einwohnenden positiv angenommen. Diese sollte ursprünglich mit der Umgestaltung der „Nebenstraße“ vollzogen werden. Bisher wurden lediglich Teile der Tal- straße umgebaut. Der Umbau der Nebenfahrbahn scheitert derzeit an der Finanzierung der Maßnahme. Die Änderung der verkehrlichen Führung kann aber bereits vor der Umgestaltung vorge- nommen werden, da sich seit Einrichtung der Haltestelle Schleichverkehre über die „Neben- straße“ eingestellt haben. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Die Kosten trägt das Land Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am 07.05.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 b) Ausweisung einer Höchstgeschwindigkeit von Tempo 20 Aufgrund der vorliegenden Mischfläche in der „Nebenstraße“, wird das Ordnungs- und Bürgeramt diese zusätzlich als verkehrsberuhigten Bereich ausweisen. Eine Ausweisung der Höchstgeschwindigkeit von Tempo 20 ist dann nicht mehr notwendig. c) Fahrbahnmarkierungen „Fußgänger/Radfahrer“ an den Einmündungen der Wald- bronner Straße und der Henri-Arnaud-Straße Durch die Änderung der „Nebenstraße“ in einen verkehrsberuhigten Bereich, sind alle Ver- kehrsteilnehmende verpflichtet aufeinander Rücksicht zu nehmen. Zu Fuß Gehende, Rad- fahrende und der Fahrzeugverkehr sind dann gleichberechtigt. Somit ist eine Fahrbahnmar- kierung „Fußgänger/Radfahrer“ nicht mehr erforderlich.
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Extrahierter Text
Anlage zum Antrag der CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion vom 06.03.2019