Qualität des Schulessens/Vergabesituation beim Schulessen
| Vorlage: | 2019/0462 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 30.04.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 08.05.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Anfrage der MfG - Ortschaftsratsfraktion vom: 11.03.2019 Vorlage Nr.: 508 Qualität des Schulessens / Vergabesituation beim Schulessen Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 08.05.2019 15 x Beim verantwortlichen Cateringbetrieb für das Schulessen an unserer Gemeinschaftsschule gab es wohl einen Wechsel. Seither werden Beschwerden zu den Portionsgrößen und zum Ge- schmack an uns herangetragen. Gleichzeitig kann man der Presse entnehmen, dass sich der Schulbeirat und der Gemeinderat mit einer neuen Ausrichtung des Schulessens beschäftigen. Die MfG Fraktion bittet daher um Beantwortung nachstehender Fragen: 1. Sind der Ortsverwaltung die Beschwerden bekannt und wurden diese dem Cateringun- ternehmen mitgeteilt? 2. Erfolgt die Vergabe des Schulessens für den gesamten Schulbezirk oder bezogen auf die jeweiligen Schulen? 3. Wie lange sind die Laufzeiten solcher Verträge? 4. Inwieweit können regionale Konzepte (Tischlein deck dich) und neues Qualitätsdenken bei solchen Ausschreibungen berücksichtigt werden?
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage MfG-Fraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 508 Dez. 3 Qualität des Schulessens / Vergabesituation beim Schulessen Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 08.05.2019 15 x Die Ortsverwaltung Grötzingen und das Schul- und Sportamt nehmen wie folgt zu den Fragen Stellung: 1. Sind der Ortsverwaltung die Beschwerden bekannt und wurden diese dem Cate- ringunternehmen mitgeteilt? Weder der Ortsverwaltung noch den Hauswirtschafterinnen in der Schule waren Beschwer- den bekannt. Erst durch eine mündliche Anfrage am 23. Januar im Ortschaftsrat Grötzin- gen wurde die Ortsverwaltung von angeblichen Beschwerden in Kenntnis gesetzt. Auf Nachfrage hierzu beim Schul- und Sportamt wurden wir darüber informiert, dass ein Runder Tisch mit allen Beteiligten einberufen wurde, der am 31. Januar 2019 tagte. Folgendes Fazit konnte gezogen werden: a) Die Beschwerden bezogen sich nicht auf mangelnde Qualität. Im Gegenteil, die Rückmel- dungen der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler bescheinigte eine deutliche Quali- tätsverbesserung im Vergleich zum bisherigen Caterer. Die Fisch - und Fleischangebote und vor allem die Desserts wurden gelobt. b) Bemängelt wurden die Portionsgrößen. Der Caterer hat inzwischen eine Mengenkorrek- tur vorgenommen. c) Ein weiterer Kritikpunkt war die Menüauswahl. Es gibt zu viele Ähnlichkeiten zwischen den Menülinien. Dieser Punkt will der Caterer bei künftigen Menüplänen berücksichtigen. 2. Erfolgt die Vergabe des Schulessens für den gesamten Schulbezirk oder bezogen auf die jeweiligen Schulen? Die Ausschreibung des Mittagessens erfolgt vom Schulträger für jede einzelne Schule, wo- bei Besonderheiten im Rahmen der Möglichkeiten berücksichtigt werden. Schulen, bei de- nen die Verpflegungszeiträume gleichzeitig beginnen, werden in einer gemeinsamen Aus- schreibung zusammengefasst. Jede Schule bildet ein Los, das einzeln gewertet wird. Folglich können verschiedene Bieter die Zuschläge erhalten. 3. Wie lange sind die Laufzeiten solcher Verträge? Die Verträge haben im Regelfall eine Laufzeit von vier Jahren, mit jeweils jährlicher Kündi- gungsmöglichkeit durch den Auftraggeber. Kürzere Vertragslaufzeiten erfolgen nur aus sachlichen Gründen. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 4. Inwieweit können regionale Konzepte (Tischlein deck dich) und neues Qualitäts- denken bei solchen Ausschreibungen berücksichtigt werden? Eine Beschränkung auf regionale Anbieter ist vergaberechtlich im Rahmen einer europawei- ten Ausschreibung nicht zulässig. Die Verwaltung entwickelt für künftige Ausschreibungen ein neues Konzept zur stärkeren Wertung der Qualität. Ziel ist eine Bewertung von 50 Pro- zent Preis und 50 Prozent Qualität. Dabei werden auch die Möglichkeiten geprüft, inwie- weit beispielsweise Aspekte der Nachhaltigkeit im Rahmen der Qualitätsanforderungen vergabekonform eingebracht werden können.