Ersatzpflanzungen
| Vorlage: | 2019/0456 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 30.04.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 08.05.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Antrag der Grünen Liste Grötzingen (GLG) vom: 10.03.2019 Vorlage Nr.: 502 Ersatzpflanzungen Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 08.05.2019 9 x In Grötzingen wurden und werden noch für die Bebauungen - Neubau auf der Schwanenwiese - Umbau Schloss Augustenburg - Neubau Kita Ringelberghohl - Neubau Schulgebäude - Neubaugebiet Junge Hälden 3 sehr viele Bäume gefällt, die nun mit ihrer klimatischen Funktion als auch für die Tierwelt fehlen. In der Baumschutzsatzung der Stadt Karlsruhe sind Ersatzpflanzungen gefordert. Wir beantragen: Die zuständigen Stellen der Stadt erläutern, wie viele Bäume auf den oben genannten Flächen gefällt wurden bzw. werden, wo wie viele Ersatzpflanzungen vorgenommen wurden und werden, wann diese stattfinden und welche Bäume gesetzt werden sollen.
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GLG-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 502 Dez. 5 Ersatzpflanzungen Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 08.05.2019 9 x Kurzfassung Die Stadtverwaltung informiert die Grüne Liste Grötzingen über die Fällgenehmigungen und Ersatzpflanzungen bei den angefragten Projekten und Bebauungsplänen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein X ja Handlungsfeld: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Das Bauvorhaben „Schwanenwiese“ in der Augustenburgstraße 4 – 8 liegt im Geltungsbe- reich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 694. Insgesamt wurde die Fällerlaubnis für 19 nach Baumschutzsatzung (BSS) geschützte Bäume erteilt. Zwei Bäume waren frei stehende Ein- zelexemplare; die restlichen 17 Bäume standen in fünf Baumgruppen beziehungsweise im Waldtraufbereich. Bäume innerhalb einer Baumgruppe erreichen aufgrund des Konkurrenz- drucks in der Regel bei weitem nicht dieselbe Größe wie ein frei stehender Einzelbaum. Bezüg- lich ihrer Wertigkeit können Bäume in Baumgruppen daher nicht mit einem Einzelbaum gleich gesetzt werden. Die reine Anzahl an Bäumen ist somit nicht zwingend repräsentativ für den Umfang des Eingriffs. Als Ersatz nach Baumschutzsatzung beziehungswese nach Bebauungsplan wurden sieben Bäu- me und die extensive Begrünung der Dachflächen angeordnet. Geplant sind Eschen, Hainbu- chen und Wildkirschen. Die Bäume werden im Herbst 2019 gepflanzt. 2. Für den Bereich des Schlosses Augustenburg gibt es keinen rechtskräftigen Bebauungsplan. Das Gebiet liegt im Innenbereich und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es wurde die Fäller- laubnis für insgesamt 21 geschützte Bäume erteilt. Die hohe Anzahl an Bäumen ist auch bei diesem Projekt nur bedingt aussagekräftig, da sie vor allem aus dem dichten Robinien-Eiben-Bestand im Nordwesten des Grundstücks resultiert. Als Ersatz beziehungsweise Ausgleich wurden sieben großkronige Laubbäume, die intensive Begrü- nung des Innenhofs und die extensive Begrünung der Flachdächer angeordnet. Für die Planung der Außenanlagen ist ein Landschaftsarchitekturbüro beauftragt. Die Anzahl der angeordneten Ersatzpflanzungen und die Flächen für die Dachbegrünung sind nachgewie- sen; die Baumarten sind noch nicht abschließend abgestimmt. Die Pflanzung der Bäume wird in der an die Fertigstellung des Gebäudes anschließenden Pflanzperiode (November bis März) auf dem Baugrundstück erfolgen. Nach der derzeitigen Bauzeitenplanung ist damit im Herbst 2021, spätestens im Frühjahr 2022 zu rechnen. 3. Die Kindertagesstätte Ringelberghohl liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebau- ungsplans Nr. 494. Die Planung hat noch nicht die nötige Reife erreicht, um verbindliche Anga- ben zu den entfallenden Bäumen machen zu können. Für die Planung wird eine Mehrfachbeauftragung ausgelobt. Der Auslobungstext enthält die Vorgabe, dass der Baubereich weitgehend eingehalten werden soll. Die Baumschutzsatzung ist aufgrund von § 10 BSS nicht anzuwenden, sobald und soweit sie der Verwirklichung des Be- bauungsplans entgegensteht. Der Eingriff in den Baumbestand gilt durch das Bebauungsplan- verfahren als abgewogen. Für die entfallenden Bäume innerhalb des Baubereichs können folg- lich keine Ersatzpflanzungen angeordnet werden. Ein adäquater Ersatz für die wegfallenden Bäume wird jedoch angestrebt. Für die entfallenden Bäume außerhalb des Baubereichs werden Ersatzpflanzungen im Verhältnis 1 : 1 angestrebt. Die Pflanzung der Bäume wird nach Fertigstel- lung der Kindertagesstätte, also frühestens ab Ende 2023 auf dem Baugrundstück stattfinden. 4. Die Gemeinschaftsschule Grötzingen liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebau- ungsplans Nr. 694. Die Außenanlagen der Gemeinschaftsschule Grötzingen werden von dem Landschaftsarchitekturbüro Ramthun in Abstimmung mit der Stadt geplant. Die Planung wurde dem Ortschaftsrat im Dezember 2017 vorgestellt. Entfallen sind insgesamt 16 Bäume, neun davon waren durch die BSS geschützt. Es sind 30 Baumneupflanzungen wie zum Beispiel Linden, Ahorne oder Hainbuchen vorgese- hen. Es wurden bereits zwanzig Großbäume gesetzt. Die Pflanzung der restlichen zehn Bäume wird voraussichtlich im Frühjahr 2020 nach der Fertigstellung des Fahrradparkhauses und dem Rückbau der provisorischen Schulcontainerbauten erfolgen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 5. Der Baumbestand ist im Bebauungsplanentwurf „Junge Hälden - 3. Änderung“ vollständig kartiert. Der Entwurf liegt der Ortsverwaltung vor. Zum Zeitpunkt der Trägeranhörung waren 18 entfallende Bäume durch die BSS geschützt. Dabei handelt es sich vor allem um Walnussbäume, Wildkirschen und Linden. Die restlichen entfallenden Bäume sind überwiegend nicht geschützte Obstbäume. Der Bebauungsplanentwurf sieht derzeit insgesamt 17 Baumneupflanzungen vor: 15 Baum- neupflanzungen finden entlang der inneren Erschließungsstraße statt. Im Einmündungsbereich der neuen Straße sind zwei Linden festgesetzt, an den übrigen Standorten im Straßenraum sind Spitzahorne zu pflanzen. Auf zwei Baugrundstücken besteht weder ein Pflanzgebot, noch ein Erhaltungsgebot für Bäume. Auf diesen beiden Grundstücken muss jeweils ein mittelkroniger Laubbaum gepflanzt werden. Dabei kann aus folgenden Arten ausgewählt werden: Feldahorn, Hainbuche, Vogelkirsche oder Obstbaumhochstämme. Wann das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen und mit der Bebauung begonnen wird, kann noch nicht gesagt werden. Insofern sind auch keine Aussagen zum Zeitraum der Baum- neupflanzungen möglich. Grundsätzlich werden die öffentlichen Bäume im Zuge der Herstel- lung der neuen Straße gepflanzt. Die Baumneupflanzungen auf den privaten Grundstücken sind innerhalb einer Pflanzperiode (November bis März) nach Fertigstellung des jeweiligen Wohn- hauses vorzunehmen.