Baumpflanzungen zur Geburt

Vorlage: 2019/0455
Art: Antrag
Datum: 30.04.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 08.05.2019

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 8 Vorlage 501 GLG-Antrag-Baumpflanzungen-zur-Geburt
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Antrag der Grünen Liste Grötzingen (GLG) vom: 10.03.2019 Vorlage Nr.: 501 Baumpflanzungen zur Geburt Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 08.05.2019 8 x Die Gemeinde Weingarten pflegt seit über dreißig Jahren Bäume folgende Tradition: Jedes neugeborene Kind erhält auf Wunsch der Erziehungsberechtigten einen Geburtsbaum und ein Namensschild. Die Bäume werden bei einer gemeinsamen Pflanzaktion mit dem Forst gepflanzt und die Namensschilder an vorbereiteten Pflöcken befestigt. Siehe https://www.weingarten-baden.de/index.php?id=106 Diese für interessierte Familien sehr schöne Aktion hat zu mehr als 2000 Baumpflanzungen geführt. Wir beantragen: Die Ortsverwaltung führt in Grötzingen eine Baumpflanzaktion für Neugeborene Grötzinger Erden- bürger ein.

  • TOP 8 Vorlage 501 StN GLG-Antrag-Baumpflanzungen-zur-Geburt
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GLG-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 501 Dez. 5 Baumpflanzungen zur Geburt Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 08.05.2019 8 x Kurzfassung Die Idee, Baumpflanzungen anlässlich persönlicher Anlässe wie einer Geburt oder zu Hochzeiten durchzuführen, ist prinzipiell sehr schön und kam stadtweit schon häufiger auf. In der Umset- zung stellen sich allerdings etliche Fragen, die die Idee häufig scheitern lassen. Die Anpflanzung von „Erinnerungs- oder Gedenkbäumen“ ist innerhalb von öffentlichen Grün- flächen und Straßenräumen nicht möglich. Es sind vielmehr Flächen zu finden, die eine sukzes- sive und zeitlich unabhängige Pflanzung von Einzelbäumen zulassen. Auch Waldflächen sind für das Pflanzen von „Erinnerungs- oder Gedenkbäumen“ nicht geeig- net, da durch den Waldcharakter einzelne Bäumchen schon nach kurzer Zeit wieder absterben oder im Zuge einer Jungbestandspflege entnommen werden müssen. Die Erwartungen an einen langlebigen Erinnerungs- und Gedenkbaum können im Wald nicht erfüllt werden. Kooperationsmodelle mit Vereinen wie einem Obst- und Gartenbauverein, der sich der Baum- pflege annimmt, könnten die Idee in Form von Streuobstwiesen Realität werden lassen. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein X ja Handlungsfeld: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) XX nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X nein ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Idee, Baumpflanzungen anlässlich persönlicher Anlässe wie einer Geburt oder zu Hochzeiten durchzuführen, um mit dem entsprechenden Baum die Erinnerung an den jeweiligen Anlass zu manifestieren, ist sehr schön. Die Art und die Möglichkeiten der Umsetzung müssen dazu aber auch passen. Ein Problem da- bei ist, dass die Anzahl künftiger zu pflanzender Bäume nicht planbar ist. Insofern kommt als mögliches Areal nur eine Fläche in Betracht, auf der jederzeit eine kontinuierliche weitere Be- pflanzung möglich ist, ohne den Zweck oder die Nutzung dieser Fläche einzuschränken. Öffentliche Grünflächen oder Straßenzüge innerhalb der bebauten Bereiche scheiden daher aus. In beiden Fällen ist immer zu Beginn der Anlage der Flächen eine vollständige Baumpflanzung anzustreben, um zeitnah und den Planungszielen entsprechend die Begrünung mit Bäumen zu erreichen. Das angeführte Beispiel in Weingarten findet derzeit auf Forstflächen statt, es gibt dort aller- dings Überlegungen, künftig Reben zu pflanzen. Im Zuge des naturnahen Waldbaus, werden die Karlsruher Wälder wo möglich mit Naturverjün- gungsverfahren verjüngt. Auf Schadensflächen (Sturm, Insekten, Dürre, ...) oder bei einem Wechsel der Baumarten muss auch im Wald gepflanzt werden. Um möglichst schnell den Wald- charakter mit einem entsprechenden Waldinnenklima zu erhalten, wird forstüblich mit einem engen Pflanzverband, also einer hohen Pflanzenzahl gearbeitet (3.000 bis 7.000 Stück/Hektar). In der Folge sterben die ersten Bäumchen nach relativ kurzer Zeit – 10 Jahre - wieder ab oder müssen im Zuge einer Jungbestandspflege entnommen werden, was den Erwartungen an die Langlebigkeit von Erinnerungs- oder Gedenkbäumen nicht entspricht. Nach Rücksprache mit dem Weingartener Forstkollegen ist das Absterben der Bäume auch in Weingarten ein großes Problem, weshalb die Gemeinde zukünftig dazu übergehen will, Reben zur Erinnerung zu pflanzen. Gerade Schadensflächen müssen möglichst schnell und in einem kurzen Zeitraum wieder in Bestockung gebracht werden, um Erosion und der Verwilderung der Flächen entgegenzuwir- ken. Eine Aufforstung mit einzelnen Erinnerungs- oder Gedenkbäumen erfüllt diese Anforde- rungen nicht. Ein möglicher Weg zur Umsetzung der Idee könnte in der Anlage von Streuobstwiesen liegen, die durch ein Kooperationsmodell mit Vereinen wie einem Obst- und Gartenbauverein, der sich der Baumpflege annimmt, unterhalten werden. Sollte ein Kooperationspartner zur Verfügung stehen, könnte in Grötzingen sicherlich eine Fläche zur Anlage einer entsprechenden Streu- obstwiese gefunden werden. Ohne einen entsprechenden Kooperationspartner birgt die Idee einen für die Verwaltung nicht leistbaren, zusätzlichen Arbeitsaufwand, da die Eltern oft bei der Pflanzung mit dabei sein möchten oder beispielsweise spezielle Sortenwünsche mitbringen.