Radaufstellstreifen Kreuzung Beunstraße (B3) / Bruchwaldstraße
| Vorlage: | 2019/0453 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 30.04.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 08.05.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion Grötzingen vom: 26.02.2019 Vorlage Nr.: 499 Radaufstellstreifen Kreuzung Beunstraße (B 3) / Bruchwaldstraße Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Grötzingen 08.05.2019 6 x Wir beziehen uns auf unseren Antrag vom 22.02.2017. In diesem Antrag haben wir die Verwaltung auf- gefordert die Kreuzung Beunstraße (B 3) / Bruchwaldstraße on Abstimmung mit den Fachämtern so um- zugestalten, dass für Radfahrer durch die Herstellung von Radaufstellstreifen die Querung dieser Kreu- zung deutlich sicherer wird. Durch die Stadtverwaltung wurde kurzfristig die jetzige Lösung geschaffen. Diese Lösung entspricht jedoch nicht dem Beschluss zum Radförderprogramm aus dem Jahre 2005. So wurden bzw. werden in Karlsruhe Kreuzungen mit Ampelregelungen vor den Ampeln „aufgeweitete Radaufstellstreifen“ markiert um die Radfahrer besser in das Sichtfeld des KFZ-Verkehrs gerückt. Nach fast einem Jahr Erprobungszeit stellt sich heraus, dass es bei der jetzigen Lösung weiterhin zu ge- fährlichen Zwischenfällen zwischen den Radfahrern -Kinder vom oder zum Sportpark- und rechtsabbie- genden Autos kommt. Ebenfalls weiterhin kritisch zu betrachten ist die Überleitung vom Fahrradweg zum Fahrradstreifen unmittelbar vor der Ampel. Antrag der SPD-Fraktion: Der Ortschaftsrat fordert die Verwaltung auf, sich die Kreuzung Beunstraße (B 3) / Bruchwaldstraße mit den Fachämtern erneut anzuschauen, neu zu bewerten und eine neue Planung vorzulegen.
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 6 Radaufstellstreifen Kreuzung Beunstraße (B3)/Bruchwaldstraße Gremium Termin TOP ö nö Ortsverwaltung Grötzingen 08.05.2019 x Kurzfassung Am Knotenpunkt B3/ Bruchwaldstraße sind die Radaufstellstreifen vorgezogen markiert, um den Radfahrenden in das Blickfeld des Autofahrers zu bringen. An dieser Stelle bewirken aufgeweitete Radaufstellstreifen keinen weiteren Vorteil für den Radfahrenden. Die aufgeweiteten Radauf- stellstreifen kommen dort zum Einsatz, wo auch linksabbiegender Radverkehr vorhanden ist, um dem Radfahrenden das Linksabbiegen zu erleichtern. Bezüglich der Querung der Bruchwaldstraße auf der nördlichen Seite das Stadtplanungsamt sich die Situation vor Ort angeschaut. Aufgrund der Höhenlage sieht es an dieser Stelle keine Möglichkeit, baulich eine Verbesserung der Querung zu erzielen. Es ist allerdings aufgefallen, dass sowohl auf der östlichen als auch auf der westlichen Fahrbahnseite die Sicht für die Radfahrenden bzw. für den Straßenverkehr auf die Radfahrenden durch dort aufgestellte private Werbetafeln unzulässig eingeschränkt wird. Die erforderlichen Sichtweiten sind nicht gegeben, die Aufstellung der Tafeln in diesem Bereich (außerorts) sind zu- dem nicht zulässig. Die Verkehrsplanungsrunde hat daher die Entfernung der Werbetafeln be- schlossen. Offiziell zuständig ist hierfür das Bauordnungsamt, es sollte jedoch zuvor versucht wer- den, die Entfernung der Tafeln über einen direkten Kontakt zum Werbenden zu veranlassen. Der Stand in Bezug auf den Grundstückserwerb für eine Vergrößerung der Aufstellfläche an der signali- sierten Querungsstelle für den Fußverkehr ist zurzeit beim Liegenschaftsamt angefragt. Finanzielle Auswirkungen (bitte ankreuzen) X nein ja Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Finanzierung durch städtischen Haushalt Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatori- schen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Haushaltsmittel stehen (bitte auswählen) Kontierungsobjekt: (bitte auswählen) Kontenart: Ergänzende Erläuterungen: ISEK-Karlsruhe-2020-relevant nein ja Handlungsfeld: (bitte auswählen) Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x nein ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x nein ja abgestimmt mit