Ausschreibung einer Skulptur für Feld 6 auf dem Friedhof

Vorlage: 2019/0451
Art: Beschlussvorlage
Datum: 30.04.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 08.05.2019

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 5 Vorlage 498 Wettbewerb Skulptur Friedhof Grötzingen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 498 OV Grötzingen Auslobung Wettbewerb für Skulptur auf dem Friedhof Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Grötzingen 08.05.2019 5 x Beschlussantrag Der Ortschaftsrat Grötzingen stimmt dem Wettbewerbsverfahren für eine neue Skulptur oder Plastik im Feld 6 für den Stadtteilfriedhof Grötzingen zu. Der Wettbewerb wird durch die Ortsverwaltung Grötzingen im Benehmen mit dem Friedhof- und Bestattungsamt ausgeführt. Ein sachverständiges Mitglied der Kunstkommission ist für die Wettbewerbs-Jury zu ernennen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 14.000- IP Mittel Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Ortschaftsat Grötzingen. möchte für die künstlerische Gestaltung des Feldes 6 auf dem Stadtteilfriedhof Grötzingen einen offenen Wettbewerb für eine neue Plastik oder eine Skulptur durchführen. Sowohl im Stadtteilkulturkonzept Grötzingen – Handlungsfeld 1 und 2 - als auch im Kulturkon- zept der Stadt Karlsruhe, Handlungsfeld 4 – Stadt: Raum für Kultur, wird die kulturelle Stärkung der jeweiligen Stadtteile und deren Förderung in ihrem künstlerischen kreativen Potenzial her- vorgehoben. Der vorgeschlagene Wettbewerb würde dieser Zielsetzung nachkommen und mit gelebter Praxis erfüllen. Zur Ausschreibung des Wettbewerbs schlägt die Verwaltung folgende Kriterien vor:  Skulptur oder Plastik  als Material soll Beton, Holz, Keramik, Stahl oder Stein verwendet werden  die Arbeit kann ein- bis dreiteilig sein  thematisch bezogen auf Friedhof, z.B. Thema Unendlichkeit oder Trost  das Kunstwerk muss für den öffentlichen Raum geeignet sein (witterungsfest)  die Künstlerin / der Künstler muss über das Urheberrecht an der eingereichten Arbeit verfügen  die Jury besteht aus den  Fraktionsvorsitzenden des Ortschaftsrates Grötzingen  die/der Ortsvorstehenden  Leitung des Friedhofs- und Bestattungsamtes oder eine Vertretung  ein sachverständiges Mitglied der Kunstkommission Der Wettbewerb ist ein beschränkt ausgeschriebener Realisierungswettbewerb und wird einstu- fig durchgeführt. Angefragt werden sieben selbständige Künstlerinnen und Künstler, die in Karlsruhe wohnhaft sind. Die Künstlereigenschaft ist durch entweder eine Mitgliedschaft bei der Künstler-Sozialkasse oder im Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler oder steuer- liche Veranlagung als selbständige/r Künstler/in nachzuweisen. Teilnehmende erhalten ein Honorar von 500 Euro. Die Gewinnerin oder der Gewinner wird von der Ausloberin mit der Realisierung ihres bzw. sei- nes Vorschlags beauftragt. Hierfür stehen insgesamt 10.000 EUR zur Verfügung, die sämtliche werkbezogenen Aufwendungen (u.a. Material, Honorar, Transport) einschließlich Mehrwert- steuer sowie die Einräumung der Nutzungsrechte dieser Vereinbarung abdecken. Einzureichen sind Entwürfe in Form von Fotos, Montagen, Skizzen oder kleinen Modellen. Der Einsendeschluss des Wettbewerbs ist Donnerstag, der 1. August 12 Uhr und ist schriftlich oder per E-Mail möglich.