"Ochenstor/Nordöstlicher Altstadtrand Durlach": Auslegungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch

Vorlage: 2019/0445
Art: Beschlussvorlage
Datum: 30.04.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 09.05.2019

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP 1 - Ochsentor
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 319 Dez. 6 „Ochsentor/Nordöstlicher Altstadtrand Durlach“ hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 09.05.2019 1 X Beschlussantrag Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschließt gemäß § 2 Absatz 1 BauGB, den Bebau- ungsplan „Ochsentor/Nordöstlicher Altstadtrand Durlach“ in Karlsruhe-Durlach aufzustellen. Daneben beschließt der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB zu verzichten und stattdessen gem. § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB der Öffentlichkeit beim Stadtplanungsamt innerhalb einer bestimmten Frist Gelegenheit zur Infor- mation und zur Äußerung zu geben. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja durchgeführt am 08.05.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit KEK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Anlass und Ziel der Planung Das Plangebiet am nordöstlichen Rand der Durlacher Altstadt ist im Zuge privater Projektpla- nungen in das Blickfeld der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Es hat sich gezeigt, dass mit Blick auf die historisch dort vorhanden gewesene Bebauung theoretisch Ausgestaltungen mög- lich sind, die den im Zuge des Wohnumfeldprogrammes (1979/82) und der nachfolgenden Sa- nierung (1984-2004) erreichten städtebaulichen Verbesserungen zuwider laufen könnten. In der politischen und öffentlichen Diskussion hat eine neue Bewertung der Sensibilität des Bereiches stattgefunden. Die spezifische, räumlich wertvolle Zugangssituation zur Altstadt am Ochsentor und die Prägnanz des (freigestellten) Stadtmauerverlaufes an dieser Stelle wurden als identitäts- stiftend und erhaltenswert erkannt. Dieser Bewertung soll mit der Planung Rechnung getragen werden Flächennutzungsplan Der aktuell gültige FNP 2010 stellt Wohnbaufläche bzw. gemischte Baufläche und eine örtliche Hauptverkehrsstraße dar. Die Planung entwickelt sich aus diesen Darstellungen. Bebauungsplanverfahren Ziel ist es, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen. Städtebaulicher Entwurf Die Parkplatzfläche als baumüberstandene Freifläche soll im Kontrast zur geschlossenen Stadt- mauerbebauung deren Wahrnehmbarkeit als Begrenzung der historischen Altstadt sicherstellen. Neubauten bzw. Ersatzbauten am Ochsentor selbst sollen sich städtebaulich sensibel einfügen. Dazu werden die Kubaturen der vorhandenen Kulturdenkmale als Festsetzungen übernommen. Die Möglichkeiten der Weiterentwicklung werden auf städtebaulich und denkmalpflegerisch verträgliche Varianten begrenzt. Maßgebend für die Abgrenzung des Plangebietes ist der beiliegende Lageplan des Stadtpla- nungsamtes/Liegenschaftsamtes. Aufstellungsbeschluss Dieser Beschluss sichert die Planung der städtebaulichen Gestalt des Bereiches Ochsentor und des östlich anschließenden Randes der Durlacher Altstadt. und bildet die Voraussetzungen für folgende nach dem Baugesetzbuch (BauGB) mögliche Maßnahmen:  Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung durch den Gemeinderat (§ 14 BauGB)  Zurückstellung von Baugesuchen bis zur Dauer von zwölf Monaten (§ 15 Absatz 1 BauGB)  Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) Der Oberbürgermeister: Stadt Karlsruhe Karlsruhe, 20.03.2019 BEBAUUNGSPLAN Aufstellungsbeschluss Stadtplanungsamt: M. 1:1000 Beschluss vom: Durlach Ochsentor, nordöstlicher Altstadtrand Durlach Stadt Karlsruhe Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan „Ochsentor, nordöstlicher Altstadtrand Durlach“ 20.03.2019