Anhänger und Wohnwagenparken entlang der Alten Weingartener Straße

Vorlage: 2019/0418
Art: Antrag
Datum: 24.04.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 08.05.2019

    TOP: 10

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zusätzliche Dateien

  • TOP 10 ANTRAG CDU - Anhänger und Wohnwagenparken Alte Weingartener Straße
    Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG CDU-OR-Fraktion vom: 15.03.2019 eingegangen am: 18.03.2019 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 8. Mai 2019 10 öffentlich Dez. 2 / OA Anhänger und Wohnwagenparken entlang der Alten Weingartner Straße Schon mehrmals wurde über das Problem von abgestellten Wohnwagen und Anhängern im Ortschaftsrat gesprochen. Mittlerweile kommt es sogar vor, dass alte, abgemeldete Autos in diesem Bereich zu finden sind. Das Ordnungsamt reagiert zwar auf entsprechende Hinweise, jedoch können die Anwohner nicht täglich kontrollieren was nun legal oder verboten ist. Die letzten Monate hat sich nunmehr die Situation nochmals verschärft. Anwohnern ist es, wenn überhaupt, nur noch sehr eingeschränkt möglich einen Parkplatz zu finden. Sämtliche Parkmöglichkeiten sind durch Wohnwagenanhänger, aber auch Anhänger von Handwerks- unternehmen die dort nicht ansässig sind, blockiert. Da die bisherigen Maßnahmen durch Kon- trollen keine Wirkung zeigen, bitten wir die Verwaltung uns Möglichkeiten aufzuzeigen, wie man dieses Problem in den Griff bekommen kann und welche politischen Entscheidungen evtl. hierzu notwendig sind. unterzeichnet von: Michael Griener Roswitha Henkel Doris Böhler Friess Andreas Kehrle Dirk Müller Klaus Scheuermann Walter Mächtlinger

  • TOP 10 STELLUNGNAHME OA - Anhänger und Wohnwagenparken Alte Weingartener Straße
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-OR-Fraktion eingegangen am: 18.03.2019 Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 2 / OA Anhänger und Wohnwagenparken entlang der Alten Weingartener Straße Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 08.05.2019 10 X Kurzfassung Die Stadtverwaltung hat die Situation im Bereich Alte Weingartener Straße bei der Poli- zeikaserne überprüft. Der derzeitige Status Quo des Abstellens von Anhängern besteht seit vielen Jahren und ist mit dem Stadtamt Durlach und dem Ortschaftsrat Durlach ab- gesprochen. Die Verwaltung zeigt die straßenverkehrsrechtlichen Möglichkeiten für eine Regulierung der Parkierung auf. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am 8. Mai 2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Ordnungs- und Bürgeramt hat die Situation in der Alten Weingartener Straße am Montag, den 25. März 2019, überprüft. Alle dort abgestellten Fahrzeuge waren ord- nungsgemäß zum Verkehr zugelassen. Abgemeldete Personenkraftwagen waren nicht feststellbar. Insgesamt waren 30 Anhänger geparkt, davon war lediglich ein Anhänger erkennbar einem Handwerksbetrieb zuzuordnen. Das Abstellen von Anhängern im dortigen Bereich ist seit vielen Jahren mit dem Stadt- amt Durlach und dem Ortschaftsrat abgesprochen. Es wird derzeit geduldet, dass diese Fahrzeuge auch längerfristig abgestellt werden dürfen. Diese Duldung ist allgemeingül- tig und kann nicht nur auf Durlacher Bürgerinnen und Bürger beschränkt werden. Grundsätzlich steht der öffentliche Verkehrsraum jedem am Verkehr Teilnehmenden gleichermaßen zur Verfügung. Für den Grünzug entlang der Mauer der Polizeikaserne kann keine offizielle Parkie- rungsregelung getroffen werden. In der Polizeiverordnung der Stadt Karlsruhe zur Auf- rechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und Anlagen und zur Abwehr von umweltschädlichen Verhalten (Straßen- und Anlagenpoli- zeiverordnung, StRAnlPolV) ist es nach § 3 Nr. 13 Abs. 2 Nr. 2 nicht erlaubt, mit Fahr- zeugen aller Art, Rasenflächen und Anpflanzungen zu befahren, sowie darauf zu halten oder zu parken. Für eine offizielle Ausweisung des Grünzuges zum Parken fehlt daher die Rechtsgrundlage. Eine entsprechende Grundlage müsste erst durch den Gemeinde- rat beschlossen werden. Das dortige Parken ist derzeit nur geduldet. Eine Alternative wäre, das Verbot des Parkens auf dem Grünstreifen sofort durchzusetzen. Eine Parkierungsregelung ist für den vorderen Bereich an der Kaserne und entlang der Anliegerfahrbahn grundsätzlich möglich. Die Überlegungen wurden zurückgestellt, da angekündigt war, dass der Campingplatz im Frühjahr 2019 wieder eröffnet werden soll. Die Situation sollte bis dahin nicht verändert werden. Vorgesehen ist nun, zu Beginn der diesjährigen Badesaison im Benehmen mit dem Stadtamt Durlach zu prüfen, welche Bereiche in eine Parkierungsregelung einbezogen werden sollen. Bei dem Parkierungs- konzept ist festzulegen, ob Parkplätze gebührenpflichtig, sowie die Parkzeit und die Fahrzeugart eingeschränkt werden sollen. Der Ortschaftsrat kann hierüber beschließen. Das Ordnungs- und Bürgeramt gibt zu bedenken, dass Reglementierungen einen Ver- drängungseffekt der bislang abgestellten Fahrzeuge in die umliegenden Wohngebiete zur Folge haben werden. Wohnmobile dürfen in Wohngebieten dauerhaft geparkt werden, Anhänger ohne Zugfahrzeug maximal 14 Tage (§ 12 Abs. 3b StVO). Damit würde Parkraum der Anwohnenden in den umliegenden Straßen in Anspruch genom- men werden. Die jetzige Situation hat den Vorteil, dass die umliegenden Straßen größ- tenteils frei von Wohnmobilen und Anhängern bleiben. Dies entspricht auch dem Wunsch des Stadtamts Durlach. Die derzeitige Duldung des Abstellens von Anhängern kann aber jederzeit beendet werden. Hierzu kann die Verkehrsüberwachung des Stadt- amts Durlach die abgestellten Fahrzeuge nach bereits vorhandener Rechtsgrundlage konsequent kontrollieren und verwarnen. Abgemeldete Fahrzeuge können dem Ord- nungs- und Bürgeramt zur weiteren Bearbeitung gemeldet werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Um das tatsächliche Parkplatzangebot zu ermitteln, beabsichtigt die Stadtverwaltung nach Beendigung der stadtweiten Umsetzung des Projekts Gehwegparken und einer Bilanzierung der Stellplätze eine umfangreiche Situationsanalyse durchzuführen. In die- sem Zusammenhang überarbeitet die Stadtverwaltung die vorhandenen Bewohnerpark- zonen und prüft mögliche Neuausweisungen. Dies wird allerdings aufgrund der durch die Bundesgesetzgebung vorgegebenen not- wendigen Gutachten und Erhebungen noch einige Zeit in Anspruch nehmen.