Ochsentor/Nordöstlicher Altstadtrand Durlach, hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2, Abs. 1, Baugesetzbuch

Vorlage: 2019/0416
Art: Beschlussvorlage
Datum: 24.04.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 08.05.2019

    TOP: 7

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • TOP 7 Ochsentor_Nordöstlicher Rand Altstadt Durlach, Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 6 „Ochsentor/Nordöstlicher Altstadtrand Durlach“ hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Durlach 08.05.2019 7 X Planungsausschuss 09.05.2019 1 X Beschlussantrag Der Ortschaftsrat Durlach schlägt dem Planungsausschuss vor, gemäß § 2 Absatz 1 BauGB, den Bebauungsplan „Ochsentor/Nordöstlicher Altstadtrand Durlach“ in Karlsruhe-Durlach aufzustel- len und zu beschließen. Weiterhin empfiehlt der Ortschaftsrat dem Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe zu beschlie- ßen, dass er nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB auf eine frühzeiti- ge Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet und stattdessen gem. § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB der Öffentlichkeit beim Stadtplanungsamt innerhalb einer bestimmten Frist Gelegenheit zur Information und zur Äußerung gibt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja durchgeführt am 08.05.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit KEK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Anlass und Ziel der Planung Das Plangebiet am nordöstlichen Rand der Durlacher Altstadt ist im Zuge privater Projektpla- nungen in das Blickfeld der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Es hat sich gezeigt, dass mit Blick auf die historisch dort vorhanden gewesene Bebauung theoretisch Ausgestaltungen mög- lich sind, die den im Zuge des Wohnumfeldprogrammes (1979/82) und der nachfolgenden Sa- nierung (1984-2004) erreichten städtebaulichen Verbesserungen, zuwider laufen könnten. In der politischen und öffentlichen Diskussion hat eine neue Bewertung der Sensibilität des Berei- ches stattgefunden. Die spezifische, räumlich wertvolle Zugangssituation zur Altstadt am Och- sentor und die Prägnanz des (freigestellten) Stadtmauerverlaufes an dieser Stelle wurden als identitätsstiftend und erhaltenswert erkannt. Dieser Bewertung soll mit der Planung Rechnung getragen werden Flächennutzungsplan Der aktuell gültige FNP 2010 stellt Wohnbaufläche bzw. gemischte Baufläche und eine örtliche Hauptverkehrsstraße dar. Die Planung entwickelt sich aus diesen Darstellungen. Bebauungsplanverfahren Ziel ist es, den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen. Städtebaulicher Entwurf Die Parkplatzfläche als baumüberstandene Freifläche soll im Kontrast zur geschlossenen Stadt- mauerbebauung deren Wahrnehmbarkeit als Begrenzung der historischen Altstadt sicherstellen. Neubauten bzw. Ersatzbauten am Ochsentor selbst sollen sich städtebaulich sensibel einfügen. Dazu werden die Kubaturen der vorhandenen Kulturdenkmale als Festsetzungen übernommen. Die Möglichkeiten der Weiterentwicklung werden auf städtebaulich und denkmalpflegerisch verträgliche Varianten begrenzt. Maßgebend für die Abgrenzung des Plangebietes ist der beiliegende Lageplan des Stadtpla- nungsamtes/Liegenschaftsamtes. Aufstellungsbeschluss Dieser Beschluss sichert die Planung der städtebaulichen Gestalt des Bereiches Ochsentor und des östlich anschließenden Randes der Durlacher Altstadt. und bildet die Voraussetzungen für folgende nach dem Baugesetzbuch (BauGB) mögliche Maßnahmen:  Erlass einer Veränderungssperre zur Sicherung der Planung durch den Gemeinderat (§ 14 BauGB)  Zurückstellung von Baugesuchen bis zur Dauer von zwölf Monaten (§ 15 Absatz 1 BauGB)  Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung (§ 33 BauGB) Der Planbereich ist aus dem einen Bestandteil dieses Beschlusses bildenden Plan mit Datum vom 20. März 2019 ersichtlich. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: I. Antrag an den Ortschaftsrat Durlach 1. Der Ortschaftsrat Durlach schlägt dem Planungsausschuss vor, gemäß § 2 Absatz 1 BauGB, den Bebauungsplan „Ochsentor/Nordöstlicher Altstadtrand Durlach“ in Karlsruhe-Durlach aufzustellen und zu beschließen. 2. Weiterhin empfiehlt der Ortschaftsrat dem Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe zu beschließen, dass er nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet und stattdessen gem. § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB der Öf- fentlichkeit beim Stadtplanungsamt innerhalb einer bestimmten Frist Gelegenheit zur Information und zur Äußerung gibt.

  • Extrahierter Text

    Der Oberbürgermeister: Stadt Karlsruhe Karlsruhe, 20.03.2019 BEBAUUNGSPLAN Aufstellungsbeschluss Stadtplanungsamt: M. 1:1000 Beschluss vom: Durlach Ochsentor, nordöstlicher Altstadtrand Durlach