Sanierung Aue, Straßenraum- und Platzgestaltung
| Vorlage: | 2019/0415 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 26.04.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 08.05.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach Beschlussvorlage Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 6 Sanierung Aue, Straßenraum- und Platzgestaltung Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Durlach 08.05.2019 4 x Planungsausschuss 05.06.2019 x Beschlussantrag Der Ortschaftsrat Durlach schlägt dem Planungsausschuss vor, sich für die Konkretisierung des vorgeschlagenen Planungskonzeptes zur Straßenraum- und Platzgestaltung und die Umsetzung der ersten Maßnahmen (Bankenplatz und Grenzstraße) durch das Tiefbauamt auszusprechen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein ca. 3.230.000 Euro (Kosten Straßenraum laut Förderantrag) ca. 1.940.000 Euro Betrieb/Unterhaltung ca. 40.000 €/a, kalk. Kosten ca. 53.000 €/a Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am 08.05.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit SWK Straßenbeleuchtung Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Gemeinderat hat am 01.07.2014 die Sanierung im zentralen Bereich von Aue formell be- schlossen (Sanierungssatzung), ab 2015 erfolgte die Überführung in das Städtebauförderpro- gramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (ASP) als Bund-Länder-Programm. Am 22.01.2015 startete mit der Information und Beteiligung der Quartiersbewohner die erste Phase im Sanie- rungsprozess. Interessierte Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, sich aktiv in diesen Prozess mit einzubringen. In den Bürgerworkshops wurden auf Grundlage der durchgeführten Erhebungen (Straßenquer- schnitte, Verkehrsmengen, Parkierungserhebungen) und Anregungen aus der Bürgerschaft Mischverkehrsflächen als ein geeignetes Planungsinstrument für die West- und Ostmarkstraße erarbeitet. In den beengten Straßenräumen wird damit mehr Platz für alle Verkehrsteilnehmen- den geschaffen, indem die bisherige Trennung von (zu schmalen) Gehwegen und (ebenfalls zu schmaler) Fahrbahn aufgegeben wird. Auf die ebenfalls diskutierte Option von Einbahnstraßen wird zunächst aufgrund der damit verbundenen Nachteile verzichtet, wäre aber nachträglich realisierbar. Es wurde auf dieser Grundlage ein Gesamtkonzept für die Straßenraumplanung der Westmark- und Ostmarkstraße sowie der anschließenden Straßen des Sanierungsgebietes erarbeitet und mit den Bürgergemeinschaften, im Sanierungsbeirat, im Ortschaftsrat Durlach und in öffentli- chen Stadtteilkonferenzen sowohl das Gesamtkonzept, als auch die daraus resultierenden Quer- schnittsaufteilungen je Straßenabschnitt vorgestellt und abgestimmt. Gesamtkonzept zur Straßenraumgestaltung In der Zwischenzeit wurden auf dieser Grundlage die konkreten Planungen für die Straßenräu- me bzw. Plätze vorgenommen: Ergänzende Erläuterungen Seite 3 1. Grenzstraße Im Abschnitt zwischen Auer Straße und Alter Graben soll der einseitige Grünstreifen zugunsten einer Schrägparkierung wie sie bereits in der Auer Straße und am Bankenplatz besteht aufge- geben werden. Dabei bleibt der erhaltenswerte Baumbestand bestehen. Durch den Ausbau werden 25 Parkplätze in räumlicher Nähe zum Bankenplatz geschaffen werden. Der Straßen- raum wird so ausgebaut, dass auf der gegenüberliegenden Seite legal am Fahrbahnrand ge- parkt werden kann. Es ist vorgesehen, die Umgestaltungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet mit der Grenzstraße 2020 zu beginnen. 2. Bankenplatz Für den Bankenplatz wurden verschiedene Varianten erarbeitet und im Ausschuss II des Ort- schaftsrates Durlach, mit der Bürgergemeinschaft und den direkten Anliegern diskutiert. Alle Varianten beinhalten folgendes: • Ziel ist die Schaffung eines Platzes mit Aufenthaltsqualität. • Die komplette Fläche soll niveaugleich mit einem Pflasterbelag ausgestaltet werden. Der Fahrbahnbereich wird durch Pflaster in anderem Verlegungsmuster abgesetzt (diagonale Verlegung ist geräuscharmer und belastbarer) • Die westliche Platzfläche (vor den Gebäuden Auerstraße 74/76) wird als freie Platzfläche gestaltet und bietet Raum für Außenbewirtschaftung und zum Aufenthalt. Bänke und Fahrradständer werden entlang der Straßenbegrenzungslinie aufgestellt, so dass ein „Beparken“ verhindert wird. Die Zufahrt zu den hinterliegenden Garagen bleibt gewähr- leistet. Ein Wasserelement ist vor dem Eingangsbereich der Sparkasse integriert. Dies kann aber nur umgesetzt werden, sofern ein Sponsor für das Wasserelement und des- sen Folgekosten gefunden wird. Ein Baum ergänzt die Gestaltungselemente und sorgt für eine Verbesserung des Kleinklimas (Beschattung der versiegelten Fläche). • Ein Baumtor stellt den Übergang von Platzbereich zur Westmarkstraße und wechseln- dem Fahrbahnbelag dar. Der östliche Teilbereich ist in den Varianten unterschiedlich gestaltet und unterscheidet sich im Wesentlichen in der Anzahl der angebotenen Stellplätze (10 Stellplätze wie im Bestand, stell- platzreduziert auf 5 Stellplätze, stellplatzfrei). Da in der benachbarten Grenzstraße zusätzliche Parkmöglichkeiten geschaffen werden, hat sich der Sanierungsbeirat für den Bankenplatz auf die modifizierte Variante 3 mit reduzierter Park- platzanzahl (5 statt heute 10) ausgesprochen mit der Option, die Stellplätze zu einem späteren Zeitpunkt ohne großen Aufwand als Aufenthaltsfläche dem Platzbereich zuschlagen zu können. Die Umgestaltung des Bankenplatzes soll daher auch zeitlich im Zusammenhang mit der Grenz- straße erfolgen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 3. Westmark-, Ostmark-, Memeler- und Bergstraße Die Gestaltung erfolgte entsprechend der abgestimmten Querschnitte des Gesamtkonzeptes. Die zentralen, engen Bereiche der Westmark- und Ostmarkstraße (grün dargestellt) sollen als Mischverkehrsflächen eine durchgehende Pflasterung erhalten und durch die besondere Gestal- tung die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden erhöhen. Ergänzend ist hier die Auswei- sung von Tempo-20 geplant. Ausfahrten und Hauseingänge werden durch Poller geschützt. Die Übergangsbereiche zwischen den konventionellen Querschnitten außerhalb des Sanie- rungsgebietes und den Mischverkehrsflächen (gelb dargestellt) werden ebenfalls niveaugleich ausgebaut, allerding mit schmaler Kernfahrbahn in Asphalt, um hierauf den Begegnungsfall Pkw-Rad abzubilden. Für die Bereiche, denen im Rahmen der Bürgerworkshops besondere Beachtung geschenkt werden sollte, wurden in Abstimmung mit der Bürgergemeinschaft, dem Sanierungsbeirat und dem Ortschaftsrat maßgeschneiderte Lösungen erarbeitet: • Einmündung „Kirchgässle“ in die Ostmarkstraße (vorgezogene „Nasen“ und Kenntlich- machung des Einmündungsbereichs durch abgesetzte Pflasterung) • Kindergarten Memeler Straße (Freihalten der Sichtfelder im Ausgangsbereich durch Pol- ler) und • Schulweg Kreuzung Ostmarkstraße / Grazer Straße (Vergrößerung des Aufstellbereichs an der Querungsstelle durch beidseitige Pollerreihe, Fortsetzung in Richtung Westen und Tiroler Straße) 4. Gesamtplanung Die folgende Darstellung beinhaltet die vorgesehene Straßenraum- und Platzgestaltung im Sa- nierungsgebiet Aue. Parallel zur Umgestaltung der Straßen- und Platzräume ist auch eine Erneuerung der Straßenbe- leuchtung in Abstimmung mit den Stadtwerken geplant. Wo möglich, sollen die Straßenräume durch geeignete Baumpflanzungen begrünt und aufgelo- ckert werden. Die geplanten Standorte sind in der Planung ersichtlich, sie müssen allerdings noch im Detail mit den Leitungsträgern abgestimmt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Gesamtplanung Straßenraum- und Platzgestaltung Sanierungsgebiet Aue 5. Ausblick Auf Grundlage der unten dargestellten Gestaltungsvariante 4 wird der Bebauungsplan „Östlich der Westmarkstraße zwischen Ostmarkstraße und Am Rainle“ ausgearbeitet (Pla- nungsausschuss am 18.04.2018). Ergänzende Erläuterungen Seite 6 Auszug Gestaltungsvariante 4 Am 15. Dezember 2017 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Im Frühjahr 2019 soll nun die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgen. Auf Basis des Bebauungsplanes soll u.a. die Umsetzung des Dorfplatzes mit 22 Stellplätzen und einer Ballspielwiese sowie der Wegeverbindung durch die Stegwiesen erfolgen. Aufgrund des bis 30.04.2023 begrenzten Bewilligungszeitraumes ist die Umsetzung während der Sanierungsmaßnahme Durlach-Aue fraglich. Gegebenenfalls besteht aber die Möglichkeit, einen Antrag auf Verlängerung des Bewilligungszeitraumes um zwei Jahre zu stellen. 6. Finanzierung Die Finanzierung der Sanierungsmaßnahme Durlach-Aue stellt sich zum heutigen Zeitpunkt wie folgt dar: Beantragter Förderrahmen, rund 4.600.000 Euro Bewilligter Förderrahmen: 1.333.333 Euro davon Finanzierungsmittel Bund/Land (60%): 800.000 Euro davon Anteil Stadt Karlsruhe (40%): 533.333 Euro Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Abzüglich der bislang verausgabten und gebundenen Mittel (Private Maßnahmen, Moderation Bürgerdialog) stehen derzeit noch rund 600.000 Euro Finanzierungsmittel von Bund und Land zur Verfügung. Mit diesen Finanzierungsmitteln können die für 2020/2021 geplanten Maßnahmen wie der Umbau der Grenzstraße und die Umgestaltung des Bankenplatzes umgesetzt werden. Die Haushaltsmittel hierfür sind bereits eingestellt. Für die weitere Umsetzung der Straßenraumge- staltung muss voraussichtlich in 2020 für das Programmjahr 2021 ein Antrag auf Aufstockung der Finanzierungsmittel gestellt werden. Basis hierfür ist die durch das Tiefbauamt zu konkreti- sierende Planung und Kostenkalkulation. Beschluss: I. Antrag an den Ortschaftsrat Durlach 1. Der Ortschaftsrat Durlach schlägt dem Planungsausschuss vor, sich für die Konkreti- sierung des vorgeschlagenen Planungskonzeptes zur Straßenraum- und Platzgestaltung und die Umsetzung der ersten Maßnahmen (Bankenplatz und Grenzstraße) durch das Tiefbauamt auszusprechen.
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