Erfassungsfehler bei den Jobcentern – Auswirkungen für Karlsruhe

Vorlage: 2019/0401
Art: Anfrage
Datum: 16.04.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.05.2019

    TOP: 72

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Vorlage Nr.: 2019/0401 Erfassungsfehler bei den Jobcentern – Auswirkungen für Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.05.2019 72 x 1. Wie wirken sich die vom Bundesrechnungshof kritisierten „umfangreichen Erfassungs- fehler“ bei Hartz-IV-Leistungsbeziehenden auf die entsprechenden Zahlen in Karlsruhe aus? 2. In welcher Weise wird die daraufhin ergangene Weisung der Bundesagentur für Arbeit in Bezug auf regelhafte Prüfsysteme beim Jobcenter in Karlsruhe umgesetzt? 3. Welchen Einfluss hat und nimmt die Stadt Karlsruhe in Bezug auf korrektes Arbeiten im Karlsruher Job-Center? Sachverhalt / Begründung: Die gesetzlich erlaubten Mittel, ganze Chargen von Arbeitslosen nicht in die offizielle Statistik aufzunehmen, sind in ihrem Zynismus und ihrer Effektivität schon beachtenswert. Der Bundes- rechnungshof hat nun zusätzlich deutliche Ungereimtheiten und Erfassungsfehler festgestellt. Hochrechnungen zufolge soll die Zahl von fehlerhaft aus der Arbeitslosenstatistik Herausge- rechneten etwa 8,6 Prozent der Leistungsberechtigten betragen. Schon jetzt fallen gesetzlich definiert aus der Arbeitslosenstatistik heraus: Wer sich nicht zur Arbeitssuche meldet – wer weniger als 15 Stunden die Woche arbeitet - wer krankgeschrieben ist – wer in Fortbildung-, Trainings- und Arbeitsmarktbeschaffungen ist – Ein-Euro-Jobber und Gründungszuschussbezieher – Arbeitslosengeldbezieher ab 58 Jahre, wenn sie 1 Jahr kein Job- Angebot mehr bekommen haben – Bezieher, die bei der Jobvermittlung ihren Pflichten nicht nachkommen etwa in dem sie schlecht bezahlte Beschäftigungsangebote als unzumutbar ab- lehnen. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos

  • Stellungnahme TOP 72
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Vorlage Nr.: 2019/0401 Verantwortlich: Dez. 3 Erfassungsfehler bei den Jobcentern – Auswirkungen für Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.05.2019 72 x Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in seinem vorläufigen Bericht geprüft, ob die Daten, die unter anderem zur Erhebung der Arbeitslosigkeit in den Jobcentern erfasst werden, korrekt sind. Ihm sind dabei Mängel aufgefallen. Der Bundesrechnungshof geht in seinem Berichtsentwurf an keiner Stelle davon aus, dass es sich um bewusste Manipulation oder systematische Fehler handeln könnte. Alle Daten von Kunden der Jobcenter, auch der Status, werden im Gespräch erfasst und händisch eingegeben. Der Großteil der Veränderungen des Status erfolgt dann automatisch. Fehler können überwiegend dort entstehen, wo Einträge manuell verändert werden müssen. Das kann nach einer Maßnahme der Fall sein, die länger als sechs Wochen dauert und damit gesetzlich den Status „arbeitslos“ unterbricht. Hier erinnern automatisch generierte Wiedervorlagen die Vermittler/- innen daran, dass der Status händisch aktualisiert werden muss. 1. Wie wirken sich die vom Bundesrechnungshof kritisierten „umfangreichen Erfas- sungsfehler“ bei Hartz-IV-Leistungsbeziehenden auf die entsprechenden Zahlen in Karlsruhe aus? Da es sich bei der unkorrekten Festlegung des Status in der Regel um einen individuellen Bear- beitungsvorgang handelt, kann keine konkrete Auswirkung auf die entsprechenden Zahlen in Karlsruhe angegeben werden. Im Jobcenter Stadt Karlsruhe wird allerdings dafür Sorge getra- gen, dass die generierten Wiedervorlagen zur Statusumstellung zeitnah abgearbeitet werden, um den korrekten Status für jeden Bewerbenden abzubilden. 2. In welcher Weise wird die daraufhin ergangene Weisung der Bundesagentur für Ar- beit in Bezug auf regelhafte Prüfsysteme beim Jobcenter in Karlsruhe umgesetzt? Das Jobcenter Stadt Karlsruhe nutzt bereits seit Jahren im Rahmen seines Internen Kontrollsys- tems in Absprache mit der Personalvertretung die hierfür vorgesehenen Prüflisten, um die Qualität der Abbildung der Kennzahlen des Arbeitsmarktes hoch zu halten. Hierfür werden insbesondere auch die Prüflisten von Fällen mit nicht plausiblem Status konsequent im Sinne einer Qualitätsverbesserung abgearbeitet. Seite 2 3. Welchen Einfluss hat und nimmt die Stadt Karlsruhe in Bezug auf korrektes Arbeiten im Karlsruher Jobcenter? Die Stadt Karlsruhe nimmt nach § 44b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) im Rah- men ihrer Trägerverantwortung regelmäßig Einfluss auf das korrekte Arbeiten im Jobcenter Stadt Karlsruhe. Sie lässt sich in den regelmäßig stattfindenden Trägerversammlungen zu den Arbeitsergebnis- sen im Jobcenter aber auch zu den Feststellungen im Rahmen des Internen Kontrollsystems berichten.

  • Protokoll Gemeinderat
    Extrahierter Text

    Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2019, 13:30 Uhr öffentlich | nicht öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 67. Punkt 72 der Tagesordnung: Erfassungsfehler bei den Jobcentern – Auswirkungen für Karlsruhe Anfrage: Die Linke Vorlage: 2019/0401 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 72 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 11. Juni 2019