Versorgung mit Palliativplätzen in den Karlsruher Krankenhäusern
| Vorlage: | 2019/0400 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 15.04.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.05.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0400 Versorgung mit Palliativplätzen in den Karlsruher Krankenhäusern Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.05.2019 68 x 1. Wie viele Betten auf Palliativstationen existieren momentan in den Karlsruher Krankenhäusern? Wie viele davon am Städtischen Klinikum Karlsruhe (SKK) und wie viele in welchen an- deren Krankenhäusern? 2. In welchem Umfang werden Patient*innen zusätzlich auf anderen Stationen der Krankenhäuser palliativ betreut? In welchem Umfang am SKK? 3. Wie viele Menschen stehen auf den Wartelisten für Karlsruher Palliativstationen? Wo und wie werden diese betreut: stationär auf anderen SKK-Stationen bzw. in ande- ren Krankenhäusern? ambulant durch Angehörige? durch Pflegedienste? in Pflegeein- richtungen? 4. Nach welchen Kriterien wird beurteilt, ob eine ausreichende Versorgung mit stationären Palliativangeboten besteht? 5. Ist demnach die bestehende Versorgung in Karlsruhe ausreichend? 6. Falls die vorhandenen Plätze nicht ausreichen: Wie viele Palliativplätze fehlen momentan in Karlsruhe, um dem Bedarf entsprechen zu können? Wie viele Plätze davon fehlen am SKK? 7. Existiert für Karlsruhe ein Konzept bzw. eine Planung, um eine stationäre Palliativversor- gung sicherzustellen? Wenn ja, was bedeutet dies für die Weiterentwicklung des SKK? Wenn nein, ist ein solches Konzept geplant? Wer wäre hierfür verantwortlich? Sachverhalt / Begründung: Nach unseren Informationen ist die Anzahl der Betten auf den Palliativstationen in Karlsruhe sowie das dort eingesetzte Personal zumindest teilweise nicht ausreichend. Die Grüne Fraktion ist der Meinung, dass jede Patientin und jeder Patient ein Recht auf ein Le- bensende in Würde und Selbstbestimmung hat. Deshalb möchten wir klären, ob das bestehen- de Angebot für stationäre Palliativversorgung dem Bedarf in Karlsruhe entspricht. Die englische Ärztin Cicely Saunders gilt als Begründerin der Palliativmedizin. Von ihr stammt die Aussage: „Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben.“ Die Palliativmedizin will unheilbar Kranke dabei unterstützen, ihre letzten Monate, Wo- chen oder Tage mit einer hohen Lebensqualität zu erleben, selbstbestimmt und ohne unnötiges Leid. Das Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz - HPG) von Dezember 2015 enthält vielfältige Maßnahmen, die die medizinische, pflegerische, psychologische und seelsorgerische Versorgung von Menschen in der letzten Le- Ergänzende Erläuterungen Seite 2 bensphase verbessern und einen flächendeckenden Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung fördern. Palliativversorgung soll die Folgen einer Erkrankung lindern, wenn keine Aussicht auf Heilung mehr besteht. Sie kann zu Hause, im Krankenhaus, im Pflegeheim oder im Hospiz er- bracht werden. Mit diesem Gesetz wurde die Palliativversorgung ausdrücklich Bestandteil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Anfrage der Fraktion GRÜNE soll aufzeigen, ob die stationäre Palliativversorgung in Karlsruhe derzeit ausreichend ist und welchen Beitrag das Städtische Klinikum hierzu gegenwärtig und zukünftig leistet. unterzeichnet von: Verena Anlauf Renate Rastätter Zoe Mayer
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0400 Dez. 5 Versorgung mit Palliativplätzen in den Karlsruher Krankenhäusern Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 14.05.2019 68 x Alle Antworten beziehen sich nur auf die Erwachsenenmedizin. 1. Wie viele Betten auf Palliativstationen existieren momentan in den Karlsruher Krankenhäusern? Wie viele davon am Städtischen Klinikum Karlsruhe (SKK) und wie viele in wel- chen anderen Krankenhäusern? Momentan existieren in den Karlsruher Krankenhäusern 24 Betten auf Palliativstationen. Davon sind 12 Betten im SKK und 12 Betten in den ViDia-Kliniken. 2. In welchem Umfang werden Patient*innen zusätzlich auf anderen Stationen der Krankenhäuser palliativ betreut? In welchem Umfang am SKK? Bei dieser Frage muss man unterscheiden zwischen dem Palliativ Konsil und dem pallia- tivmedizinischen Konsiliardienst (PKD), der sowohl im SKK als auch in den ViDia Kliniken angeboten wird. Nach Ermessen der betreuenden Ärztinnen und Ärzte können für Patientinnen und Pati- enten in allen Kliniken Palliativkonsile angefordert werden. Diese patientenbezogene Be- ratung dient dazu, schnellstmöglich die richtige Behandlung für eine Patientin/einen Pa- tienten zu finden oder auch eine mögliche Verlegung in einen anderen Fachbereich ab- zustimmen. Der PKD hingegen übernimmt im stationären Bereich die palliativmedizinische Mitbe- handlung von schwerstkranken Patientinnen und Patienten, die nicht auf einer Palliativ- station aufgenommen werden (können). Der Konsiliardienst wird per Konsil von der Sta- tion angefordert, auf der der Patient/die Patientin liegt. Er bietet Ärztinnen und Ärzten sowie Fachgruppen im Krankenhaus sein Fachwissen bezüglich Palliativmedizin, Schmerztherapie, Symptomkontrolle und psychosozialer Begleitung mit der Zielsetzung an, die Lebensqualität der Patientin/des Patienten zu verbessern. Vorrangig sind dabei die rasche Linderung belastender Beschwerden und die Entlassung der Patientin/des Pa- tienten in ihre/seine vertraute Umgebung. Der PKD ist eine besondere Einheit mit hoch- komplexen Anforderungen an das Team und an die Aufgaben. Er ist zusammengesetzt aus Ärztinnen/Ärzten, Pflegekräften und - nach Bedarf - anderen Spezialisten. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Patientinnen und Patienten, die durch den PKD betreut werden, können gesondert über eine „Palliativmedizinische Komplexbehandlung“ bzw. über eine „Spezialisierte pallia- tivmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst“ abgerechnet werden. Im SKK betreut dieser PKD aktuell rund 10 bis 15 Patientinnen und Patienten in folgen- den Kliniken: Medizinische Klinik III (Hämatologie, Onkologie, Infektiologie und Palliativmedizin), Me- dizinische Klinik IV (Kardiologie, Angiologie und Internistische Intensivmedizin), Klinik für Radioonkologie und Strahlentherapie, Klinik für Allgemein- und Visceralchirurgie, Urolo- gische Klinik, Frauenklinik, Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Eine Ausweitung des Palliativmedizinischen Konsiliardienstes im SKK auf weitere Abtei- lungen / Kliniken ist geplant. 3. Wie viele Menschen stehen auf den Wartelisten für Karlsruher Palliativstationen? Wo und wie werden diese betreut: stationär auf anderen SKK-Stationen bzw. in anderen Krankenhäusern? ambulant durch Angehörige? durch Pflegedienste? in Pflegeeinrichtungen? Die Zahl der Patientinnen und Patienten, die auf den Wartelisten für Karlsruher Palliativ- stationen stehen, schwankt sehr. Durchschnittlich 5 bis 7 Patientinnen und Patienten er- scheinen realistisch. Aktuell wird über den sogenannten Runden Tisch „Hospizliche und Palliative Versorgung in Stadt und Landkreis Karlsruhe“ eine Datenerhebung zu den Bedarfen an stationären Palliativplätzen durchgeführt, deren Ergebnis Ende April vorgestellt werden. Betreut werden die Patientinnen und Patienten, die auf Warteliste für Palliativstationen stehen: auf anderen Stationen der Kliniken in anderen Krankenhäusern in anderen stationären Pflegeeinrichtungen im Haushalt der schwerstkranken Menschen oder bei der Familie durch Angehörige durch „Allgemeine ambulante Palliativversorgung" (AAPV), z. B. Brückenschwes- tern durch „spezialisierte ambulante Palliativversorgung" (SAPV) Brückenschwestern übernehmen keine pflegerischen Versorgungen. Diese müssen die Angehörigen selbst oder mithilfe von ambulanten Pflegediensten organisieren. Die Arbeit der AAPV dient dem Ziel, die Lebensqualität und Selbstbestimmung von Palli- ativpatientinnen und -patienten so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu ver- bessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Um- gebung, in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Hospizen zu ermöglichen. „In § 1 Abs. 2 der SAPV-RL (Spezialisierte ambulante Palliativversorgung Richtlinie) wer- den die Orte, an den die SAPV erbracht werden kann, wie folgt definiert: Ergänzende Erläuterungen Seite 3 SAPV kann im Haushalt des schwerstkranken Menschen oder seiner Familie oder in sta- tionären Pflegeeinrichtungen (§ 72 Abs. 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch – SGB XI) erbracht werden. Darüber hinaus kann SAPV auch erbracht werden - in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Sinne von § 55 SGB XII und der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne von § 34 SGB VIII, - an weiteren Orten, an denen sich der schwerstkranke Mensch in vertrauter häuslicher oder familiärer Umgebung dauerhaft aufhält und diese Versorgung zuverlässig erbracht werden kann wenn und soweit nicht andere Leistungsträger zur Leistung verpflichtet sind.“ 4. Nach welchen Kriterien wird beurteilt, ob eine ausreichende Versorgung mit stationären Palliativangeboten besteht? Über den regelmäßigen Dialog beim Runden Tisch „Hospizliche und Palliative Versor- gung in Stadt und Landkreis Karlsruhe“ werden nach Bedarf Erhebungen durchgeführt. Die erste Bedarfserhebung erfolgte in 2013. Eine weitere fand Anfang 2018 statt. Auf- grund der schlechten Rücklaufquote wurde eine erneute, modifizierte und detaillierte Bedarfserhebung ab September 2018 beschlossen, deren Ergebnisse Ende April 2019 vorgestellt werden sollen. 5. Ist demnach die bestehende Versorgung in Karlsruhe ausreichend? Ohne die Ergebnisse der Bedarfserhebung des Runden Tisches zu kennen, sind die Ver- treterinnen und Vertreter der Kliniken sich einig, dass keine ausreichende stationäre Pal- liativversorgung besteht. Trotz des erfolgten Ausbaus und der Verstärkung der hospizlichen und palliativen Ver- sorgung im Stadt- und Landkreis (24 Palliativbetten in Karlsruhe, 12 Palliativbetten im Hospiz Arista, ambulate Palliativteams und die Verstärkung der hozpizlichen Betreuung in Pflegeheimen) zeichnet sich auch mit den vorhandenen Angeboten an stationären und ambulanten Versorgungen keine Bedarfssättigung oder -minderung an stationären Palliativangeboten ab. Auch der demographische Wandel und die Ausweitung der Hospizversorgung über die bisher überwiegend onkologischen Patientinnen und Patienten hinaus müssen in die mittel- und langfristige Betrachtung einbezogen werden. Durch die geplante Ausweitung des Palliativmedizinischen Konsiliardienstes des SKK auf weitere Abteilungen/Fachkliniken wird die Zahl der Patientinnen und Patienten für die Warteliste ebenfalls weiter steigen. 6. Falls die vorhandenen Plätze nicht ausreichen: Wie viele Palliativplätze fehlen momentan in Karlsruhe, um dem Bedarf entsprechen zu können? Wie viele Plätze davon fehlen am SKK? Bei dieser Frage muss zwischen der stationären Palliativversorgung in den Karlsruher Kli- niken und der Hospizversorgung unterschieden werden. Die genaueren Zahlen können erst nach Veröffentlichung der Bedarfserhebung des Runden Tisches genannt werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Aus Sicht des SKK wäre eine Bettenausweitung um 2 bis 3 Betten auf der Palliativstation zielführend, vorausgesetzt, dass die pflegerische Versorgung gegeben ist. 7. Existiert für Karlsruhe ein Konzept bzw. eine Planung, um eine stationäre Pallia- tivversorgung sicherzustellen? Wenn ja, was bedeutet dies für die Weiterentwicklung des SKK? Wenn nein, ist ein solches Konzept geplant? Wer wäre hierfür verantwortlich? Ein konkretes Konzept zur Sicherstellung der stationären Palliativversorgung existiert nicht. In Karlsruhe haben die Vertreterinnen und Vertreter der stationären und ambulanten Palliativversorgung über das Gremium des Runden Tisches „Hospizliche und Palliative Versorgung in Stadt und Landkreis Karlsruhe“ eine gute Möglichkeit, Wünsche, Bedarfe, etc., die zum Gelingen einer bestmöglichen palliativmedizinischen Versorgung der Pati- entinnen und Patienten beitragen, anzubringen. Dieses Gremium ist aber eine reine Inte- ressensgemeinschaft und hat somit keine rechtliche Handhabe. Einberufen wird der Runde Tisch neutral von den beiden Dekanaten der katholischen Gesamtkirchenge- meinde Karlsruhe und der Evangelischen Kirche in Karlsruhe. Die Kommunikationsstruk- turen zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Runden Tisch und somit den Vertreterinnen und Vertretern der ambulanten und stationären Palliativversorgung sind sehr gut. Für das Klinikum stehen die vorhandenen stationären Hospizplätze in engem Zusam- menhang mit dem Ausbau des hochkomplexen Palliativmedizinischen Konsiliardienstes und der Erweiterung der Bettenkapazität auf der Palliativstation. Nur wenn die Verle- gung der Patientinnen und Patienten von der Palliativstation des SKK in ein externes sta- tionäres Hospiz gegeben ist, können intern Patientinnen und Patienten aus fachfremden Kliniken/Abteilungen auf die Palliativstation verlegt werden.
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Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2019, 13:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 63. Punkt 68 der Tagesordnung: Versorgung mit Palliativplätzen in den Karlsruher Krankenhäusern Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2019/0400 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 68 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stellungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 11. Juni 2019