Jahresabschluss zum 31.12.2018 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark
| Vorlage: | 2019/0384 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.04.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich) Verabschiedung Gemeinderat
Datum: 16.07.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
-
Extrahierter Text
Prüfungsbericht Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Örtliche Prufung des Jahresabschlusses 2018 Stadt Kar'lsruhe Rech n ungsprufu Ägsamt Karlsruhe, den 14. Mai 2019 Mit der Prüfung beauftragt: Abteilun g Unternehmensprüfun g (U P) Prüf u n gsbereich Ka pita I gesellschaften mit städtischer Beteiligung Abteilungsleiter: Herr Bettendorf Prüfer: Herr Wiegand l(arlsruhe 2 | Stadt Karlsruhe I Rechnungsprüiungsamt lnha ltsverzeich n is 1 Vorbemerkungen 3 1.1 Prüfungsauftrag .............. ..................3 2 Prüfungsumfang, Prüfungsunterlagen .......... ......................3 3 Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Eigenbetriebs............ ...............4 3.1 Betriebssatzung, Stammkapital, Wirtschaftsführung .................4 3.2.1 Gemeinderat der Stadt Karlsruhe..... ...........4 3.2.2 Betriebsausschuss.......... ...............r... .........4 3.2.3 Oberbürgermeister .......... ........4 3.2.4 Betriebsleitung .............. .........6 3.3 Wichtige Verträge ..;................ 4 Buchführung,Belegwesen,Zahlungsverkehr.... Abwicklung des Vorjahresabschlusses 6. 1 Erstellung des Jahresabschlusses zum 31 .12.2018................. Lagebericht.. Planvergleich Wirtschaftliche Verhältnisse 5 6 7 8 9 5 5 6 6 6 7 7 7 9.1 Kapitalstruktur, Liquidität 9.2 Ertragslage 10 Prüfungsergebnis............. 10 10 13 14 3 | Stadt Karlsruhe I Rechnungsprütungsamt 1 Vorbemerkungen 1.1Prüfungsauftrag Das Rechnungsprüfungsamt hat nach 5 111 (1) Gemeindeordnung (GemO) den Jahresabschluss des Eigenbetriebs vor der Feststellung durch den Gemeinderat aufgrund der Unterlagen der Stadt und des Eigenbetriebs in entsprechender Anwendung des 5 110 (1)GemO zu prüfen. Die Prüfung ist innerhalb von vier Monaten nach Aufstellung des Jahresabschlusses durchzuführen. Das Rechnungsprüfungsamt hat den Jahresabschluss daraufhin zu prüfen, ob bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenven.raltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist, die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind, der Wirtschaftsplan eingehalten worden ist und das Vermögen sowie die Schulden und Ruckstellungen richtig nachgewiesen worden sind 1.2 Berichterstattung Für die Berichterstattung über die Prüfung sind die gemeinderechtlichen Anforderungen maßgebend Hiernach'soll sich der Prüfungsbericht auf wesentliche Sachverhalte, Feststellungen und Hinweise im Rahmen des Prüfungszwecks einschließlich der Darstellung der finanziellen und wirtschaftlichen Ver- hältnisse beschränken. Deshalb werden Jahresabschlussposten nur dann erläutert, wenn dazu keine Angaben des Eigenbetriebs vorliegen oder zusätzliche Aussagen für erforderlich gehalten werden. Entsprechend diesen Vorgaben ist die vorgenannte Prüfung abgewickelt worden Für den eiligen Leser wurden die wesentlichen Prüfungsergebnisse/-feststellungen am Rande mit F gekennzeichnet. 2 Prüfungsumfang, Prüfungsunterlagen Formelle Prüfungen wurden in dem Umfang durchgeführt, der nach pflichtgemäßem Ermessen zur Beurteilung des Jahresabschl usses notwendig erschien. Zur Prüfung benötigte Unterlagen standen uneingeschränkt zur Verfügung. Auskünfte wurden dar- über hinaus bereitwillig erteilt, erforderliche Nachweise erbracht. Die vom Betriebsleiter abgegebene Vollständigkeitserklärung befindet sich in den Akten des RPA. Das Prüfungsergebnis machte eine förmliche Schlussbesprechung nicht erforderlich. 4 | Stadt Karlsruhe I Rechnungsprüfungsamt 3 Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Eigenbetriebs 3.1 Betriebssatzung, Stammkapital, Wirtschaftsführung Der Gemeinderat hat am 14. Mär22017 die Gründung des Eigenbetriebs ,,Fußballstadion im Wild- park" beschlossen und eine Betriebssatzung erlassen. Sie trat zum 1. April 2017 in Kraft. Mit Schrei- ben vom 15. März 2017 hal die Stadtkämmerei die Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt, g 4 (3) GemO. Der Zweck des Eigenbetriebs ist der Bau, der Betrieb und die Finanzierung des Fußballstadions im Wildpark und seiner Außenflächen (insbesondere Spielflächen und Birkenparkplatz) sowie der lnfra- stru ktu r. Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernden oder ihn wirtschaftlich berührenden Ge- schäfte betreiben (5 1 Betriebssatzung). Nach 5 2 der Betriebssatzung beträgt das Stammkapital des Eigenbetriebs 100.000 Euro Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs richten sich nach den 55 3 und 12 ff. des Eigenbetriebsgesetzes (EiqBG) mit Verweis auf Vorschriften der Gemeindeordnung sowie der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO). 3.2 Organe 3.2.1 Gemeinderat der Stadt Karlsruhe Die Aufgaben des Gemeinderats ergeben sich insbesondere aus 5 39 (2) GemO, 5 9 EigBG sowie aus 5 4 der Betriebssatzung. 3.2.2 Betriebsausschuss Vorsitzender des Betriebsausschusses war im Berichtsjahr Herr Oberbürgermeister Dr. Mentrup Die Zusammensetzung des Betriebsausschusses sowie der stellvertretenden Mitglieder im Berichtszeit- raum ist im Anhang zum Jahresabschluss dargestellt. Die Aufgaben des Betriebsausschusses sind geregelt in 5 8 EigBG und in 5 5 der Betriebssatzun.g 3.2.3 0berbürgermeister Dem Oberbürgermeister obliegt dre Kontrolle der Betriebsleitung (5 10 EigBG). Er ist Dienstvorgesetz- ter und oberste Dienstbehörde der Betriebsleitung sowie aller beim Eigenbetrieb beschäftigten Be- diensteten. Seine Aufgaben ergeben sich im Einzelnen aus 55 10 und 11 EigBG sowie aus I6 der Be- triebssatzung. 5 | Stadt Karlsruhe I Rechnungsprüfungsamt 3.2.4 Betriebsleitung Alleiniger Betriebsleiter war im Berichtszeitraum Herr Werner Merkel. Seine Aufgaben bzw. Befugnisse sind geregelt in 55 5 und 6 EigBG sowie in 55 7 - 9 der Betriebssatzung.Zu seinem Stellvertreter in bestimmten Angelegenheiten ist Herr Frank Nenninger bevollmächtigt. Der Eigenbetrieb wird von der Betriebsleitung selbständig geleitet, soweit nicht der Gemeinderat, der Betriebsausschuss oder der Oberbürgermeister zuständig sind. : 3.3 Wichtige Verträge Geschäftsbesorgungsvertrag zum Stadionbau im Wildpark mit der KASIG vom 09./16. Mai 2017 zur Wahrnehmung der Bauherrenfunktion Oberbauleitung, Projektsteuerung sowie technische Be- ratung. Mietvertrag Wildparkstadion vom 30.08.1 993 und 8. Zusatzvereinbarung mit dem Karlsruher Sport-Club Mrihlburg-Phönix e.V. Vertrag mit dem Totalunternehmer BAM Sports GmbH über den Vollumbau des Stadions vom 19.1 1 .2018 4 Buchführung, Belegwesen, Zahlungsverkehr ln einer Übergangsphase bis zum Jahresende 2017 hatte die Karlsruher Fächer GmbH (KFG) die Buch- führungs- und Kassengeschäfte ab der Gründung des Eigenbetriebs wahrgenommen. Für die Vor- nahme der Kassengeschäfte waren 2017 zwei bei der KFG beschäftigte Mitarbeiterinnen zur Kassen- verwalterin bzw. stellvertretenden Kassenverwalterin bestellt. Zur Regelung des Kassenwesens bestand eine Dienstanweisung vom 20.03. 2017 . Mit Wirkung ab 01.01.2018 wurden die Buchführungs- und Kassengeschäfte vom Eigenbetrieb selbst durchgeführt. Hierzu wurde von der Zumbach & Reiter PartGmbB Steuerberatungsgesellschaft Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft, Karlsruhe, bei der KFG das doppische Buchhaltungsprogramm SIMBA installiert. Die nach 5 6 GemKVO erforderliche Programmfreigabe liegt vor (Beschluss vom 14.05.2018). Mit der Erstellung des Jahresabschlusses und der steuerlichen Beratung war ebenfalls die vorgenannte Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft beauftragt. Von ihr wurden im Übrigen ergänzende Buchungen, Um- und Abschlussbuchungen durchgeführt. Die volle Verantwor- tung der Betriebsleitung für den Jahresabschluss wird hierdurch nicht eingeschränkt. Mittels Dienstleistungsvertrag vom 09.02.2018 übernahm die Stadtkämmerei, Abt. ,,Kasse" die Kas- sengeschäfte des Eigenbetriebs als fremdes Kassengeschäft gemäß 5 2 GemKVO. Die Kasse des Ei- genbetriebs wird damit als eine mit der Gemeindekasse verbundene Sonderkasse geführt. Für die Stadt und für den Eigenbetreib sind jeweils getrennte Girokonten eingerichtet. Die liquiden Mittel des Eigenbetriebs fließen nicht in die Vermögensrechnung (Bilanz) der Stadt ein, sondern in die Bilanz des Eigenbetriebs. Die Stadtkämmerei wird dabei auf der Grundlage von Kassenanordnungen des Eigen- betriebs tätig. Ebenfalls mit Datum vom 09.02.2018 wurde die bestehende Kassendienstanweisung des Eigenbetriebs den neuen Gegebenheiten entsprechend geändert und zwei Mitarbeiter der Stadt- kämmerei als Kassenverwalter bzw. stelJvertretender Kassenverwalter bestellt. Die Trennung von Buch- führungsgeschäften und Zahlungsverkehr gemäß 5 5 Abs. 2 und 5 7 Abs. 2 GemKVO ist damit ge- währleistet. F1 5 | Stadt Karlsruhe I Rechnungsprüfungsamt Der bargeldlose Zahlungsverkehr wurde über ein Clearingkonto bei der Stadtkasse vorgenommen. Daneben ist ein Girokonto bei der Sparkasse Karlsruhe eingerichtet. Für den baren Zahlungsverkehr bestand eine Barkasse. Das Clearingkonto wird zwischen der Stadtkasse und dem Eigenbetrieb fortlaufend abgestimmt. Die vorhandenen Salden werden taggerecht verzinst. Hierbei wird jeweils der Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank nach 5 247 BGB zugrunde gelegt. Zusätzlich wird ein Zinsaufschlag auf den Basiszinsvon 1,5 o/o (Risikoaufschlag) berücksichtigt. Die Zinsberechnung wird von der Stadtkasse auf einem Ar- beitsplatzrechner unter Einsatz eines ordnungsgemäß bei der Stadt freigegebenen DV-Programms vorgenommen. 2018 wurden die Girobestände des Eigenbetriebs vom RPA unvermutet geprüftl. Es ergaben sich kei- ne Feststellungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bzw. die zugrunde liegenden Rechtsvorschriften wur- den insgesamt beachtet. Das Beleg- und Rechnungswesen ist in Ordnung. Die einzelnen Rechnungs- beträge sind sachlich und rechnerisch begründet und belegt. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Ein- zahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren. 5 Abwicklung des Vorjahresabschlusses Aufgrund des unter dem 'l 4.05.2018 erstatteten Berichts des RPA hat der Betriebsausschuss am 06.07.2018 den Jahresabschluss 2017 vorberaten und der Gemeinderat am 17 .07.2018 diesen festge- stellt sowie der Betriebsleitung Entlastung erteilt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, den Fehlbetrag des Jahres 2017 in Höhe von 88.970,00 € auf neue Rechnung vorzutragen. Den kommunalrechtlichen Bekanntmachungs- und Offenlegungsvorschriften (5 16 Abs. 4 EigBG) fur den Jahresabschluss und Lagebericht 2017 hat der Eigenbetrreb mit der ortsüblichen Bekanntgabe in der ,,StadtZeitung" vom 27 .07 .20'18 entsprochen. 6 Jahresabschluss 2018 5.1 Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind nach 5 16 (2) EigBG innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und dem Oberbürgermeister und alsdann dem Rechnungsprü- fungsamt zur örtlichen Prüfung vorzulegen. Der zum 12. April 2019 erstellte Jahresabschluss und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018, versehen mit dem Sichtvermerk des Dezernats 1, sind am 29. April 2019 dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt worden. Die oben genannte Aufstellungs- und Vorlagepflicht ist damit eingehalten. Der Prüfungsumfang orientierte sich zunächst an den handelsrechtlichen Vorgaben. Weiterführende gemein- derechtliche Vorgaben (5 2 GemPrO)wurden in die Kassenprüfung einbezogen. F2 F3 7 | Stadt Karlsruhe I Rechnungsprüfungsamt Die Bilanz sowie die nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellte Gewinn- und Verlustrechnung in der jeweils beigefügten Fassung (Anlagen 1 und 2) sind richtig aus der Buchführung abgeleitet. Die Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften der 55 6 ff. EigBVO mit Verweis auf die Vorschrif- ten des HGB wurden weitgehend beachtet. Das Vermögen sowie die Schulden und Ruckstellungen sind richtig nachgewiesen. Für die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind die Formblätter der EigBVO anzuwenden, auch wenn diese nicht mehr dem aktuellen Stand des HGB entsprechen. Die umfangrei- che Bilanzgliederungsvorgabe der Anlage 1 zu 5 8 (1) EigBVO ist teilweise nicht erftillt. Die gefordär- ten Einzelangaben zu anteiligen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind aber der Fälligkeitsübersicht (Ziffer 3.'l im Jahresabschlussband)zu entnehmen. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach Anlage 4zu 5 9 (1) EigBVO. Diese Darstellung weicht teils von der aktuellen handelsrechtlichen Gliederungsvorgabe ab (2.8. Ausweis des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) oder istteils in anderer Form veraltet(2.8. ,,davon"- Angabe zu Abschreibungen mit Verweis auf nicht mehr aktuelle Rechtsnorm des HGB). Die Abschlussposten zum 31 .12.2018 sind in den Erläuterungen des Eigenbetriebs zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung aufgeschlüsselt dargestellt und nach Auffassung des RPA hinreichend erläutert, weshalb auf Ausführungen hierzu in diesem Bericht verzichtet werden kann. 6.2 Anhang Der als Bestandteil des Abschlusses für das Wirtschaftsjahr 2018 erstellte Anhang ist als Anlage 3 die- sem Bericht beigefügt. Er enthält insgesamt die nach 5 10 (1) EigBVO erforderlichen Angaben. 7 Lagebericht lm Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018 sind der Geschäftsverlauf und die Lage des Eigenbetriebs so dargestellt, dass insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird Schwerpunkt der Ausführungen ist der Geschäftsverlauf mit dem Fortgang des Vergabeverfahrens zum Umbau des Fußballstadions im Wildpark sowie die wirtschaftliche Entwicklung. Der Bericht enthält auch die nach 5 11 Satz 2 EigBVO erforderlichen Einzelangaben, insbesondere die zum Bestand der zum Eigenbetrieb gehörenden Grundstücke und Anlagen. Weitergehende lnformati- onen sind ergänzend aus den Vorbemerkungen (Personalstand)sowie aus den Erläuterungen zum Jahresabschluss zu entnehmen. Der Lagebericht beinhaltet ausreichende Aussagen über die wesentlichen Risiken für die künftige Ge- schäftsentwicklung des Eigenbetriebs wie beispielsweise Kostenrisiken für die sogenannten Vorab- maßnahmen (auch wenn diese aktuell als gering eingeschätzt werden), allgemeine Unwägbarkeiten im Baubereich und Ertragsrisiken für die Vermarktung des Birkenparkplatzes. 8 Planvergleich Der Gemeinderat hat am 21 .11 .2017 f ür das Wirtschaftsjahr 201 8 einen Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Vermögensplan, Stellenplan, Kreditermächtigung, Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, Höchstbetrag der Kassenkredite und funfjährige Finanzplanung)festgesetzt. F4 F5 F6 F7 8 | stadt Karlsruhe I Rechnungsprüfungsamt Mit Schreiben vom 21.12.2017 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe die Gesetzmäßigkeit des Ge- meinderatsbeschlusses über die Feststellung des Wirtschaftsplans 2018 bestätigt und den Gesamtbe- trag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für lnvestitionen sowie den genehmigungspflichtigen Teil der Verpf lichtun gsermächti gungen genehm i gt. Der Erfolgsplan 20'18 wurde im Rahmen der geltenden gegenseitigen Deckungsfähigkeit eingehalten Gegenüber der Planung stellt sich die Ergebnissituation wie folgt dar: Erfolgsplan Erträge Umsatzerlöse 121 aktivierte Eigenleistungen -80 sonstige betriebliche Erträge -495 sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5 Erträge / Ertragsveränderung -449 Aufwendungen Materialaufiruand 269 Personalaufirva nd 32 Abschreibungen s0nstige betriebl iche Aufwendungen Zinsen u. ähnliche Aufwendungen 261 Aufwendungen / Aufwandsveränderungen -20r Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -248 außerordentliches Ergebnis 0 Steuern -18 Jahresergebnis -230 Die Planabweichung beträgt insgesamt bei den Er:trägen 449f€ und bei den Aufwendungen 201 T€. Die Abweichung bei den Erträgen beruht insbesondere darauf, dass der Erfolgsplan unter den sonsti- gen betrieblichen Erträgen einen Betriebskostenzuschuss von 496 T€ (Haushaltsmittel aus dem Käm- mereihaushalt des Schul- und Sportamtes und des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft) ent- hielt. Ein derartiger Zuschuss wurde nicht geleistet. Die sich daraus ergebende Ergebnisverschlechte- rung wurde über das Eigenkapital finanziert. Die Planabweichung beim Materialaufwand resultiert daher, dass im Erfolgsplan dem Materialaufwand zugeordnete Kosten in der Größenordnung nicht angefallen sind (Öffentlichkeitsarbeit) oder in der Gewinn-und Verlustrechnung korrekt bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen si nd (lnf rastrukturkosten). -412 709 Planansatz 201 8 T€ lst 201 8 T€ Plan- abweichung T€ 137258 227147 4961 05 860411 725456 s89621 512 92 100 801 2621 2.1 801.979 -1.320-1.568 00 180 -1.338-1.568 9 | Stadt Karlsruhe I Rechnungsprüfungsamt Aufgrund zeitlicher Verzögerungen bei den vom Tiefbauamt vorzunehmenden lnfrastrukturmaßnah- men (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Verlagerung KIT und MTV-Platz) ergaben sich. geringere Abschreibungen als geplant. Der Anstieg des tatsächlichen Aufwands bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist darauf zurückzuführen, dass dieser Posten auch den sofort abzugsfähigen Betriebsaufwand (610 T€)aus den sogenannten Vorabmaßnahmen enthält (siehe hierzu auch Abschn.Nr. 9.1, Anlagevermögen). Der Erfolgsplan enthielt hierfür keinen Ansatz. Die geplanten Zinsaufwendungen fielen nicht in dieser Größenordnung an, da 2018 keine langfristige Kreditfinanzierung getätigt wurde. lm Wirtschaftsplan wurde darauf hingewiesen, dass die Finanzie- rung bis zur langfristigen Finanzierung kurzfristig über das Clearingkonto der Stadt abgewickelt wer- den kann. Der Saldo des genutzten Cläaringkontos war übenrriegend positiv. Vermögensplan Eine Abrechnung des Vermögensplans ist auf Seite 36 des Jahresabschlussbandes dargestellt. Zum Jah- resende 2018 ergibt sich ein Finanzierungsmittelüberschuss von 6.121 T€. Die Planung ging von einem in Finanzierungsmittel (Einnahmen) und Finanzierungsbedarf (Ausgaben) ausgeglichenen Betrag aus. Stellenübersicht Die Stellenübersicht für 2018 -ohne kurzfristig und geringfügig Beschäftigte- enthielt einschließlich der Betriebsleitung 8,5 Vollzeitstellen. Tatsächlich wurden beim Eigenbetrieb Mitarbeiter auch in die- sem Umfang eingesetzt. 10 I Stadt Karlsruhe I Rechnungsprülungsamt 9 Wirtschaftliche Verhältnisse 9.1 Kapitalstruktur, Liquidität Die Kapitalstruktur des Eigenbetriebs stellt sich zum 31.12.2018 wie folgt dar: Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnun gsabgrenzungs- posten Eigenkapital 9.340 6 9.334 5.385 319 s.066 0 14.304 0 15.872 -89 -1.479 Rückstellungen 40 40 Verbindlichkeiten 381 415 Rechnun gsabgrenzungs- posten Das Anlagevermögen hat sich um 9.340 T€ auf 10.094 T€ erhöht. Mit Wirkung zum 01 .01 .2018 sind die verwaltungsmäßigen Zuständigkeiten für das Wildparkstadion mit Nebenflächen beim Eigen- betrieb gebündelt. Damit einhergehend wurden die Grundstücke einschließlich Gebäude mit dem Bodenwert auf den Eigenbetrieb übertragen. Die Gebäude (Stadion)wurden zuvor im Kämmereihaus- halt noch vollständig abgeschrieben, da deren Abriss feststand, und gingen mit einem Buchwert von jeweils 1 EURO auf den Eigenbetrieb über. Grundlage hierfür war ein Beschluss der Stadtkämmerei vom '13.12.2017, aufgrund dessen die genauen Grundstückswerte vom städtischen Liegenschaftsamt -68 34 0 754 10.094 06 I m materielle Vermögensgegenstä nde 10.088 Sachanlagen 754 1.434 6.819 45 364 Forderungen, sonstige Vermögensge- genstände 1.389 6.455 flüssige Mittel 00 1.91 1 16.2r 5 Stammkapital 100100 Rücklagen 1.90017 .712 GewinniVerlust des Vorja hres0 -89 Jahresgewinn/.la hresverlust -89 -1.568 2464 sonstige Rückstellungen 2464 634253 168583 Verbindlichkeiten a us Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen 72 4 Verbindlichkeiten ggü. der Stadt 13 47 00 Rumpf-GJ 2017 T€ 201 8 T€ Veränderung ggü.2017 T€ 1 1 I stadt Karlsruhe I Rechnungsprüfungsamt ermittelt werden sollten. Der demnach vom Liegenschaftsamt mittels Beschluss vom 04.02.2019 fest- gelegte Grundstückswert beläuft sich insgesamt auf 3.491T€. lm Lagebericht, Seite 27 sind die ein- zelnen G rundstücke mit Flächenangabe und G rundstückswert aufgel istet. Weiterhin ergaben sich Zugänge beim Anlagevermögen aus in 2018 vom Tiefbauamt fertiggestell- ten lnfrastrukturmaßnahmen, welche auf den Eigenbetrieb ribertragen wurden. lm Einzelnen: Ersatztrainingsplatz Jugendstadion, Spielstätte Jugendstadion, Tribüne Summe 1 .463 T€ 2.341T€ 569 T€ 4.373 r€ Den gebuchten Werten liegt ein Schreiben des Tiefbauamtes vom 1 4.01.2019 zugrunde. Weitere Anlägenzugängen von '1.501 T€ sind unter ,,Geteistete Anzahlungen und Anlagen im Bau" im Erläuterungsteil des Jahresabschlussbandes (Seite 41) geordnet nach Einzelzwecken aufge- schlüsselt dargestellt. Unter Anlagen im Bau sind die Ausgaben zu aktivieren, die für noch nicht fertig- gestellte lnvestitionen in Sachanlagen (Fußballstadion) angefallen sind. Hierbei sind neben den Fremd- auch Eigenleistungen zu berücksichtigen. Aktiviert wurde mit 139 i€ auch ein geringer Anteil (provisorische Flutlichtanlage, Wallmodellierung) der 2018 angefallenen sogenannten Vorabmaßnahmen. Der überwiegende Rest dieser Maßnahmen (Provisorien für den temporären Spielbetrieb/Tribünen, Kampfmittelerkundung)wird als sofort abzugs- fähiger Betriebsaufwand behandelt. Welche Kosten aktivierbar sind, beurteilt sich nach handelsrechtli- chen Grundsätzen, hier 5 255 Abs. 2 HGB. Dies sind Kosten, die in einem engen oder unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zu erstellenden Stadion stehen, insbesondere zwangsläufig im Gefolge der Herstellung anfallen. Ein bloßer kausaler oder zeitlicher Zusammenhang mit der Her- stellung ist nicht ausreichend. Vom Eigenbetrieb wurde beim Erwerb der provisorischen Flutlichtanlage sowie bei den Kosten für die Wallmodellierung ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Baumaßnahme gesehen, da die Wallmodellierung entsprechend dem späteren'Bedarf fur den Vollum- bau vorgenommen wird. Der Forderungsbestand enthält neben Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (1 71 T€) auch Forderungen an die Stadt (193 T€). Die Forderungen aus Lieferungen und LeistuÄgen sind durch Debi- torenkonten nachgewiesen. Die Forderungen waren zum Prüfungszeitpunkt bis auf einen strittigen Einzelfall beglichen. Die Forderungen an die Stadt resultieren überwiegend aus Umsatzsteueransprüchen (Vorsteuerabzug beim Eigenbetrieb aus Rechnungen von anderen Unternehmen). Der Eigenbetrieb wird umsatzsteuer- lich wie eine Organgesellschaft der Stadt behandelt. Rechtswirkung der umsatzsteuerlichen Organ- schaft ist, dass alle Umsätze, die der Eigenbetrieb mit Dritten tätigt, dem Organträger Stadt zuzurech- nen sind. Die flüssigen Mittel mit 6.455 T€ betreffen im Wesentlichen den Kontensaldo des Clearingkontos (6.268 T€) und das bei der Sparkasse Karlsruhe vorgehaltene Girokonto (186 T€). Girokontoauszüge bzw. Kassenbestandsaufnahmen liegen als Nachweise vor. Auf der Passivseite der Bilanz beträgt das Eigenkapital 16.215 T€. Das in der Betriebssatzung festge- legte Stammkapital von '100 T€ ist in voller Höhe einbezahlt. ln die allgemeine Rücklage hat die Stadt Einlagen von 8.000 T€ in Form von Einzahlungen auf das Clearingkonto vorgenommen. Daneben war der Wert der von der Stadt auf den Eigenbetrieb übertra- F8 12 | Stadt Karlsruhe I Rechnungsprüfungsamt genen Sachwerte in die allgemeine Rücklage einzustellen (siehe hierzu auch Zugänge beim Anlage- vermögen). lm Einzelnen: Grundstücke Fertiggestellte lnfrastrukturanlagen TBA Techn. Anlagen, Betriebsausstattung Summe (Sachwerte) 3.491T€ 4.373 T€ 8T€ 7.872T€ Die Vorgabe des 5.12 (2) EigBG, den Eigenbetrieb mit einem angemessenen Stammkapital auszustat- ten, ist damit zum Bilanzstichtag erfüllt2. Rückstellungen mit insgesamt 64f€wurden insbesondere gebildet für Urlaubsansprüche und Über- stundenansprüche des Personals mit 40 T€, für Beratungsleistuhgen und Jahresabschlusserstellung. Die nötigen Voraussetzungen nach 5 249 HGB (Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten) lie- gen vor. Die kurzfristigen Verbindlichkeiten von 634 T€ umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Liefe- rungen und Leistungen, welche durch Saldenlisten der Kreditoren belegt sind. Daneben bestehen Ver- bindlichkeiten gegenüber der Stadt und einer städtischen Gesellschaft. Die Forderungen waren zum Prüf un gszeitpunkt beglichen. Die langfristig gebundenen Vermögenswerte (Anlagevermögen)waren in voller Höhe duich langfristi- ge Finanzierungsmittel (Eigenkapital) gedeckt. Die Eigenkapitalquote beträgt 95,9 Vo. Die Zahlungsfähigkeit des Eigenbetriebs war im Wirtschaftsjahr 20'18 jederzeit gewährleistet. 2 Die angemessene Stammkapitalausstattung laut 5 12 (2)EigBG meint im betriebswirtschaftlichen Sinne eine angemessene Eigenkapitalausstattung. Ein Eigenkapitalanteil von 30 Prozent der Bilanzsumme wird grundsätz- lich als angemessen angesehen. 13 | Stadt Karlsruhe I Rechnungsprüfunqsamt 9.2 Ertragslage Die Ertragslage des Eigenbetriebs stellt sich wie folgt dar Erträge 90 Umsatzerlöse aktivierte Eigenleistungen sonstige betriebliche Erträge sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Aufwendungen Materia la ufinrand Persona la uflltrand Abschreibungen sonstige betriebliche Aufiruendungen Zinsen und ähnl. Aufi,vendungen Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit außerordentliches Ergebnis Steuern Jahresergebnis 411 321 -1.800 2 5B 58 1 4 -456 -509 -98 736 -1 -1.479 0 0 -1.479 Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2018 schließt mit einem Jahresverlust von 1.568.057,39 € ab. ln 2017 wurde dem Eigenbetrieb zunächst nur die Durchfrihrung des Vergabeverfahrens für das neue Fußballstadion übertragen. Die Stadt selbst betrieb das Wildparkstadion sowie die Nebenflächen noch bis Jahresende 2017. Mit Wirkung zum O1 .01 .2018 hat der Eigenbetrieb die Zuständigkeit für das ' Wildparkstadion und den Birkenparkplatz und damit alle zwischen der Stadt und externen Geschäfts- partnern bestehenden Vertragsverhältnisse übernommen. Die Ertragslage des Wirtschaftsjahres 2018 ist deshalb mit der des Vorjahres nicht vergleichbar. Die Zusammensetzung der Umsatzerlöse von 258 T€ (Mieteinnahmen, Umlagen für Fernwärme und Strom) ist aus dem Lagebericht, Tiffer 2.4.2.3 ,,Ertragslage" zu entnehmen. Als Eigenleistungen wurden aktiviert direkt zuordenbare Personalkosten für den Bau des neuen Stadi- ons von 147 T€. Als Nachweis liegt eine Aufstellung der Einsatzzeiten (Prozentwert von der. Gesamtar- beitszeit) der jeweiligen Mitarbeiter vor. Unter die sonstigen betrieblichen Erträge von 1 T€ fallen Erlöse aus Erbbauzinsen Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge von 5 T€ weisen die Zinserträge des Clearingkontos aus. Der Materialaufwand von 456 T€ weist die Betriebs- und Bewirtschaftungskosten aus. Sie sind im Jah- resabschlussband untern den Erläuterungen hinreichend aufgegliedert. Der Personalaufwand von 621 T€ betrifft die Vergütung des Betriebsleiters und der Mitarbeiter (7,5 Vollzeitstellen) sowie ei n gerin gf ü giges Beschäftigu n gsverhältn is. Rumpf-GJ 2017 T€ 201 8 T€ Verbesseru ngfl/ersch lechterun g 2017 t2018 T€ 0 89 0 1 258 147 1 5 1791.979 0 112 2 65 0 456 621 100 80'l 1 -89 -1.558 0 0 0 0 -89 -1.568 l4 | Stadt Karlsruhe I Rechnungsprülungsamt Unter Abschreibungen mit '100 T€ sind ausgewiesen die Abschreibungen auf Bauten (Ersatztrainings- platz, Jugendstadion), technische Anlagen, die Büro- und Geschäftsausstattung und auf die gering- werti gen Wi rtschaftsg üter. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 801 T€ betreffen insbesondere die als Aufwand ge- buchten Vorabmaßnahmen (siehe hierzu auch Abschn.Nr.9.1, Anlagen im Bau), Rechts- und Bera- tungskosten, Bürokosten etc. 10 Prüfungsergebnis Die rechtlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark entsprechen den gesetz- lichen Vorschriften und der Betriebssatzung. Der Jahresabschluss für den Eigenbetrieb für das Wirtschaftsjahr 2018 ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sowie nach den gesetzlichen Bestimmungen er- stellt. Bewertung und Gliederung entsprechen den geltenden Vorschriften. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind geordnet. Der Anhang enthält die nach 5 10 (1) EigBVO erforderlichen Angaben Der Lagebericht vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen des Eigenbetriebs entspre- chendes Bild. Schwerpunkt der Ausführungen ist der Geschäftsverlauf mit dem Fortgang des Vergabeverfahrens zum Umbau des Fußballstadions im Wildpark sowie die wirtschaftliche Entwick- lung. Der Lagebericht beinhaltet ausreichende Aussagen über die wesentlichen Risiken für die künftige Geschäftsentwicklung des Eigenbetriebs wie Kostenrisiken für die sogenannten Vorabmaßnahmen (auch wenn diese aktuell als gering eingeschätzt werden), allgemeine Unwägbarkeiten im Baube- reich und Ertragsrisiken für die Vermarktung des Birkenparkplatzes. 15 | Stadt Karlsruhe I Rechnungsprüfungsamt Aufgrund der - stichprobenweise durchgeführten - örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2018 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark nach 55 111 (1) und 110 (1) GemO wird festgestellt, dass - bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenvenrualtung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist, - die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begrundet und belegt sind, - der Wirtschaftsplan eingehalten worden ist und - das Vermögen sowie,die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind. Aufgrund des Prüfungsergebnisses bestehen gegen die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 und gegen die Entlastung der Betriebsleitung keine Bedenken. Stadt Karlsruhe Rechnungsprüfungsamt Berndt d Anlagen n Anlage 1 Seite 1 stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im witdpark Jahresabschluss zum 31.1 2.201 I Bilanz B I L A N Z zum 31. Dezember 2018 AKTIVA 01 .01 .2018 - 0'l .04.2017 - R EUR A. Anlagevermögen l. lmmaterielleVermögens- gegenstände entgeltlich eruorbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen.an solchen Rechten und Werten ll. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücks- gleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. technische Anlagen und Maschinen 3. Belriebs- und Geschättsausstattung 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau B. Umlaulvermögen l. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2. 3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen an die Stadt sonstige Vermögensgegenstände 7.214.173,65 621.435,00 8.936,00 2.244.O78.26 5.706,00 1 0.088.622,91 363.703,37 0,00 0,00 0,00 10.366,00 743.551,81 753.917,81 0,00 45.407,41 0,00 45.407,41 170.562,52 193.122,72 18.13 ll. Kassenbestand, Bundesbank- guthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.454.660,86 1.388.708,58 16.912.693,14 2.1 88.033,80 wzuMBAcH & BEITEB PABTGMEB srE(tERBERAruNcscEsEl L9?HAFT wt+TscHAFTspqüruuesoesetLscHAFT -12- Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.1 2.201 I Anlage 1 Seite 2 Bilanz B I L A N Z zum 31. Dezember 2018 PASSIVA 01 .01 .2018 - 01 .04.2017 - 31 j22018 31.12.2017 EUR EUR EUR A. Eigenkapltal l. Slammkapital ll. Rücklagen' Allgemeine Rücklage lll. Gewinnlr'erlust 1. GewinnÄy'erlust ausVoriahren 2. JahresgewinniJahresverlusl 1 00.000,00 17.772.440,15 -88.970,00 -1.568.057,39 1 00.000,00 1.900.000,00 0,00 -88.970,00 Summe Eigenkapital B. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen C. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus 16.215.412,76 1.911.030,00 63.854,90 24.347,11 Lielerungen und Leistungen - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 583.193,33 (Vj: 167.7a0,99) 2. Verbindlichkeitengegenüber veibundenen Unternehmen - davon mit einer Restlaulzeit bis zu einem Jahr EUR 3.842,51 (Vi: 71 .789,18) 3. Veibindlichkeitengegenüber der Stadt - davon mil einer Restlaulzeit bis zu einem Jahr EUR 46.389,64 (Vj: 13.126,52) 583.1 93,33 1 67.740,99 3.842,51 71 .789,18 46.389,64 13.126,52 633.425,48 252.656,69 16.9 t 2.693,14 2.1 88.033,80 flrr*"o", a RETTER pAnrr;ileB sTEUERBEBATTJNcscEsELLscHAFTwtRTscHAFTspBüFuNGscEsELtscHAFT -tg- Anlage 2 stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im wildpark Jahresab.schluss zum 31.12.2018 Gewinn: und Verlustrechnung GEWINN- UND VERLUSTREOHNUNG vom 01.01.2018 bis 31 .12,.2018 01.01.20t8- 01.04.2017 - EUR 31.1 366.906,1 I 89.712.05 258.435,36 147.228,99 0,00 88.952,75 EUR 1. . Umsatzerlöse 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 3. Gesamtleistung 4. Sonstige betriebliche Erträge 5. Materialaufwand a) Betriebskosten b) Bewirtschaftungskosten 6. Rohgewinn I 405.664,35 846,31 456.618,24 88.952,75 0,00 0,00 0,00 0,00 7Personalaufwand Löhne und Gehälter soziale Abgaben Aufwendungen für Alters- versorgung 464.1 18,61 77.135,15 80.062,36 -50.1 07,58 621 .316,12 88.952,75 89.503,66 13.777,21 8.880,82 1 12.1 61 ,69 a) b) c) 8. Rohgewinn ll 9. Abschrelbungen auf immaterielle Vermögens- gegenstände des Anlage- vermög6ns und Sabhanlagen iO. sonitlgebetrlebllche Aufwendungen' Raumkoslen Miete und Pacht Energie, Heizung, Wasser lnstandhaltung Sonstige Raumkosten lnstandhaltungen Bewirtung und Geschenke Fleisekosten Post-.und 8ürökosten Rechts- und Beratungskosten Sonstige Aufwendungen 11. Betriebsergebnls 12. Znsen und ähnliche Erträge 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 14. Ergebnisdergewöhnllchen Geschättstätigkeit a) b) c) d) e) 0 s) h) D i) k) 3.672,45 12.901,58 8.152,09 209,88 5.963,00 5:983,58 2.509,01 6.000,35 1 3.1 33,1 7 49.268,35 692.886,70 1.682,00 0,00 0,00 0,00 1.214,72 44,O3 665,54 440,00 7.350,82 31.546,16 21.484,33 64.427,60 -671.423,7A 1 00.073,78 800.680,1 6 -23.208,94 2.4't2,86 1.572.177,64 4.671,67 551 ,42 -90.049,40 1.079,40 0,00 -1.568.057,39 -88.970,00 15. Jahresverlust 1.568.057,39 88.970,00 n ZUMBACH & REITER PARTGMBB STEUERBERATUA/GSGESELLSCHAFT WIBTscHAFTsPFÜTuIvcsceseT Li'HAFT .15- Anlage 3 Seite 1 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb FuBballstadion im Wildpark Jahresabschtuss zum 3l .12.2018 Anhang 2.3 Anhang Allgemeine Angaben Laut Beschluss des Gemeinderats vom 14.März 2017 hat'die Stadt Karlsruhe den Eigenbetrieb Fußballstadion am Wildpark gemäß g 1 Eigenbetriebsgesetz Baden- württemberg eingerichtet. Es gilt die Betriebssatzung vom 14. März 2017, die mit Wirkung zum 1. April 2017 in Kraft getreten ist. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung des Landes Baden-Württemberg sowie nach den Vorschriften der gg Z42tt. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (SS 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes erstellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Sachanlagen Das sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßigaAbschreibungen näch der voraussichtlichen Nutzungsdauer vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichilichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem wert von € 800 (netto) wurden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Forderungen u nd sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Kassenöestand und Bankguthaben Der Kassenbestand und die Bankguthaben wurden zu Nominalwerten angesetzt. Rückstellungen Die Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurtei lun g notwendi gen Erf üll un gsbetrag es angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. fl ZUMBACH & BEITEB PABTGMBB STEUEBBEBATU,VGSGESEI.LSOHAFT WIRTSaHAFTSPBÜFUNGSGESELL99HAFr .16. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark J ahresabscftluss zum 31 . 1 2.201 I Anlage 3 Seite 2 Anhang Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Angaben zur Bilanz Anlagennachweis Die Entwicklung des Anlagevermögens und die darauf entfallenden Abschreibungen des Wirtschaftsjahres sind im Teil 3.2 Anlagenspiegeldargestellt. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sonstige Angaben So n sti ge ti nanziel Ie Verpf I i c htu n gen Vertrag mit Totalunternehmer über den Vollumbau des Stadions mit einer Laufzeit bis Mitte 2022über insgesamt 91.728.26€ Vertrag über Vorabmaßnahme ,,Kampfmittelerkundung" mit Laufzeit bis f019 über 4.010.090 €. Vertrag über Vorabmaßnahme,,Provisorien und temporärer Spielbetrieb" mit einer Laufzeit bis 2022 über 3.493.229 €. Arbeitnehmerzahl ' lm Geschäftsjahr beschäftigte der Eigenbetrieb im Durchschnitt 11 Mitarbeitende. fl rr*or, & RE,TER ,ART'MBB srEUERBERAruwGscEsEtr. scHAFT wt'TscHtrtspnüruaescEsEtlscHAFT -17- Anlage 3 Seite 3 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.1 2.201 I Anhang Betriebsausschuss Vorname Name Beruf Vorsitzender Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister Fachkrankenpfleger für lntensivmedizin Student Atzl. Diplomingenieur Realschullehrerin Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Speditionskauf mann/Verkehrsfachwirt Gymnasiallehrer Diplomsportlehrer, Bu ndestrainer Kanu Diplom- lngenieur, Softwareentwickler Lehrer, Leiter'der Nehemia-lnitiative Bankkaufmann, Finanzassistent Dipl.-Betriebswirt, [f -Produktmanager Strahlenbiophysiker, Reaktorphysiker Hausfrau Mitglieder Michael Max Dr. Raphael Niko Sibel Dr. Klaus Thomas Ekkehard Detlef Johannes Friedemann Sven Parsa Dr. Paul Karin Borner Braun Fechler . Fostiropoulos Uysal Heilgeist Hock Hodapp Hofmann Honn6 Kalmbach Maier Marvi Schmidt Wiedemann mZUMBACH & REITEB PARTGMBB STEUERBERATUTVGSGESET LSaHAFT wlBrscnenspnüruuasaEsELLscHAFT .18. Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31.1 2.201 I Anlage 3 Seite 4 Anhang Stellvertretende Mitglieder Verena Anlauf Marc Bernhard MdB Hermann Brenk Lüppo Cramer Dr. Rashan Dogan Jan Döring Thorsten Ehlgötz Elke Ernemann Michael Haug David Hermanns Karl-Heinz Jooß Joschua Konrad Johannes Krug Uwe Lancier Zoe Mayer Bettina Meier-Augenstein Yvette Melchien lrene Moser Dirk Müller- Dr. Thomas Müller Hans Pfalzgraf Tilmann Pfannkuch lstvan Pinter Renate Rastätter Jürgen Wenzel Erik Wohlfeil Michael Zeh Sablne Zürn Freiberuf liche Erwachsenenbildnerin, Lektorin Rechtsanwalt und Betriebswirt, Geschäftsführer Selbständi ger Unternehmer Drucker Rechtsanwältin Polizeikommissar Maschinenbaumeister Hausfrau Dipl.-Bauingenieur Geschäftsf ührer, Rechtsanwalt Bäckermeister Student Gymnasiallehrer, Oberstudienrat Kaufm. Angestellter Studentin Bankfachwirtin (lHK) Studienrätin Lehrerin Polizeibearnter Facharzt für Anästhesie, Notfallmedizin Maschinenschlosser Rechtsanwalt Chemiker bis 31.12.2018 Realschullehrerin i.R. Unterneh mer/Bezi rksleiter Student Entwicklungsingenieur Freie Journalistin Betriebsleitung Alleiniger Betriebsleiter ist Herr Werner Merkel, Dipl.-Betriebswirt (DH), lmmobilienwirt (Diplom-VWA). Karlsruhe, den 12.04.201 9 fl ,r*"o", & RETTER 'ART*MBB srEUERBEBAruwcscEsEt-[ scHAFT wtRTscHAFTspRüFUNcscEsELLscHAFr -t g- Anlage 3 Seite 5 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadign im Wildpark Jahresabsclrluss zum 31.12.2018 Fälligkeitsübersicht 3.1 Fälligkeitsübersicht Gesamt Restlaufzeit bis < 1 Jahr :Jr'"il: > SJahre gesichertdurch €€€ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an die Stadt Karlsruh'e Sonstige Vermögensgegenstände Summe Aktiva € 170.563 193.123 18 170.563 193.123 18 363.703 363.703 00 Verbindlichkeiten Kreditinstitute Lieferungen und Leistungen Verbundene Unternehmen Stadt Karlsruhe übrige Verbindlichkeiten Summe Passiva 633.425 633.425 0 583.193 3.843 46.390 0 0 583.193 3.843 46.390 0 00 A RE,rER PABTGMBB STEUERBEBATUA,CSGESET.LSOHAFT WBrscnanspnÜruuesaEsELLscHAFT .32. stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußbailstadion im wildpark Jahresabschluss zum gl.l 2.201 I Anlagenspiegel 3.2 Anlagenspiegel Anlagenspiegel nach Bilanzposten vom 01.01.2018 bis 31 .12.2018 l. Werle nach: Handelsrecht lmmaterielle Vermögens- gegenstände entgeltlich en/\rcrbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Summe lmmaterlelle. Vermögens- gegenständell. Sachanlagen 1. Grundstücke,grundstücks- gleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. technische Anlagen und Maschinen Ubertrag: Werte in: EUR 0,00 6.225,00 0,00 0,00 6.225,00 0,00 519,00 0,00 0,00 0,00 51 9,00 0,00 5.706,00 0,00 6.225,00 0,00 o,o0 6.225,00 0,00 519,00 0,00 0,00 0,00 519,00 0,00 5,706,00 0,00 7.295.465,03 0,00 o,oo 7.295.465,03 0,00 81.291,38 0,00 0,00 0,00 81.291,38 0,00 7.214.173,65 0,00 ffi4.117,65 0,00 0,00 633.117,65 o,OO 11.682,65 0,00 0,00 o,0o 11.682,65 o,OO 621.435,00 0,00 7.934.807,68 0,00 0,00 7.934.807,68 o,OO 93.493,03 o,O0 0,00 0,00 93.493,03 0,00 7.841.314,65 ä5dgcDtD Buchwert tStandJ 31.12.2018 Zuschrei- bungen des w.t Kum. Endstand 31.12.2018 Aboand Um- buchungen Zuoano Abschrei- bungen des WJ Kum. Anfanos- bestand 0t-01.20t8 lnoswerte Endstand 31.12.201A Aboand Um- buchungen Z[rlend davon FK-Zinsen Anfangs- 01.01.2018 ffi ZUMBACH & BEITER PARTGMBB STEIiERBERATUA'GSGESEI LSCHAFT WIRTSCHAFTSPBÜFUNGSGESELLSCHAFT -33- Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Jahresabschluss zum 31 .12,2018 Anlagenspiegel Anlagenspiegel nach Bilanzposten vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 Werte nach: Handelsrecht Betriebs- und GeschäftsausstattungGeleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Summe Sachanlagen 0,00 7.934.807,68 12.778,86 5.150,75 0,00 7.934.807,68 0,00 17.929,61 0,00 93.493,03 0,00 8.993,61 Werte in: EUR 0,oo 7.841.314,65 0,00 8.936,00 Übertrag: 0,000,00 0,00 2.412,86 93.493,03 6.580,75 0,000,00 0,000,000,00 0,00 743.551,81 1.500.526,45 0,00 0,oo 2.24L.078,26 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.244.078,26 755.330,67 9.434.259,88 0,00 0,0o 10190590,55 2'412,A6 99.554'78 0'00 0,00 0,00 101.967,54 0,00 10088622,91 Buchwert (StandJ 31.12.2018 Zuschrei- bungen des WJ Kum. Aboänd Um- buchungen Zuoano Abschrei- bungen des WJ Kum. AnJanos- bestand 01 .01 -2018 rndswerte Endstend 31.122014 Aboano Um- buchurBen Zuoeno davon FK-Zinsen Anfänös- bestand o1 .o1.2014 Bilanzposten flrrr"o", & REITER ,ARTnMBB nTEUERBERATu /csGEsEL LSyHAFTWtRTscHAFTspRüFUNcsGEsELLscHAFT (/r>o=63 {.D -34-
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0384 Dez. 6 Jahresabschluss zum 31.12.2018 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Betriebsausschuss 28.06.2019 1 x vorberaten Gemeinderat 16.07.2019 6 x Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat stellt, nach Vorberatung im Betriebsausschuss, den vom Rechnungsprü- fungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2018 des Eigenbe- triebs Fußballstadion im Wildpark gemäß § 16 Abs. 3 EigBG fest. 2. Das Jahresergebnis 2018 wird wie folgt behandelt: Der Verlust in Höhe von 1.568.057,39 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark wird für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 Entlastung erteilt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Der Gemeinderat stellt den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark gemäß § 16 Abs. 3 EigBG wie folgt fest: 1.1 Bilanzsumme 16.912.693,14 € 1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 10.094.328,91 € - das Umlaufvermögen 6.818.364,23 € 1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 16.215.412,76 € - die Rückstellungen 63.854,90 € - die Verbindlichkeiten 633.425,48 € 1.2 Gewinn- und Verlustrechnung - Jahresverlust - 1.568.057,39 € - Summe der Erträge 411.182,33 € - Summe der Aufwendungen 1.979.239,72 € 2. Das Jahresergebnis 2018 wird wie folgt behandelt: Der Verlust in Höhe von 1.568.057,39 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark wird für das Wirtschaftsjahr 2018 Entlastung erteilt. Auf den Prüfungsbericht des Jahresabschlusses 2018 des Rechnungsprüfungsamtes wird ver- wiesen. Anlage Jahresabschluss 2018 Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt, nach Vorberatung im Betriebsausschuss, den vom Rechnungsprü- fungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2018 des Eigenbe- triebs Fußballstadion im Wildpark gemäß § 16 Abs. 3 EigBG fest. 2. Das Jahresergebnis 2018 wird wie folgt behandelt: Der Verlust in Höhe von 1.568.057,39 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark wird für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 Entlastung erteilt.
-
Extrahierter Text
-
Extrahierter Text
Niederschrift 66. Plenarsitzung des Gemeinderates 16. Juli 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 6 der Tagesordnung: Jahresabschluss zum 31.12.2018 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark Vorlage: 2019/0384 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt, nach Vorberatung im Betriebsausschuss, den vom Rechnungs- prüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2018 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark gemäß § 16 Abs. 3 EigBG fest. 2. Das Jahresergebnis 2018 wird wie folgt behandelt: Der Verlust in Höhe von 1.568.057,39 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark wird für das Wirt- schaftsjahr vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: Bei 46 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolgte Vorberatung im Betriebsausschuss „Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark“ und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Das ist auch – bei zwei Enthaltungen – ein zustimmendes Votum. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 31. Juli 2019