Leitlinien gegen Kinderarmut: Fortschreibung 2019

Vorlage: 2019/0383
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.04.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 08.05.2019

    TOP: 3

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: Keine Angabe

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.06.2019

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • TOP 4 Beschlussvorlage_Leitlinien gg Kinderarmut
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0383 Dez. 3 Leitlinien gegen Kinderarmut: Fortschreibung 2019 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 08.05.2019 3 x einstimmige Zustimmung Gemeinderat 25.06.2019 4 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - die Fortschreibung der Leitlinien gegen Kinderarmut 2019. Sollten hierfür finanzielle Mittel notwendig sein, so müssten diese vom Gemeinderat im nächs- ten Doppelhaushalt bereitgestellt werden oder durch Umschichtung im Dezernat. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Auf Grundlage des Antrages der GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion vom 20.03.2018 wurden die Leitlinien gegen Kinderarmut evaluiert und fortgeschrieben. Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Verwaltung und der Liga der freien Wohlfahrtspflege hat die Überarbeitung vorgenommen. Die Grundstruktur der Leitlinien gegen Kinderarmut von 2010 ist unverändert. Inhaltliche Über- arbeitungen sind mit Unterstreichungen kenntlich gemacht. Teil A Präambel und Ziele In Karlsruhe wird kein Kind zurückgelassen. Als Stadt des Rechts übernimmt Karlsruhe eine Vor- reiterrolle, die UN-Kinderrechtskonvention auf allen Ebenen konsequent umzusetzen. Diese Haltung bleibt auch neun Jahre nach der Veröffentlichung der ersten Leitlinien gegen Kinderarmut handlungsleitend. Um Armut, insbesondere Kinderarmut zu begegnen, braucht es ein breit gefächertes Angebot und Engagement. Dies zeigen die Erfolge der vergangenen Jahre genauso wie die bleibenden Herausforderungen, vor denen die 26.770 Familien mit Kindern und damit auch die Stadt Karlsruhe weiterhin stehen. Durch den Karlsruher Kinderpass, die Ausweitung der Frühen Prävention, die Ausweitung der Familienbildung, das Bildungs- und Teilhabepaket und zahlreiche weitere Verbesserungen in der sozialen Infrastruktur Karlsruhes sowie diverse Gesetzesänderungen hat sich die Situation in den letzten neun Jahren stark verändert. Auch der aktuelle Entwurf des „Starke-Familien-Gesetz“ sieht Neugestaltungen beim Kinderzuschlag und Bildungs-und Teilhabepaket vor. Die Inan- spruchnahme soll vereinfacht und verbessert werden, sodass Hilfe möglichst unbürokratisch und direkt ankommt. Doch weiterhin sind Kinder und Jugendliche die am stärksten von Armut gefährdete Gruppe von Menschen. Im Jahr 2017 erhielten rund 2.800 Bedarfsgemeinschaften mit Kindern Leistun- gen nach SGB II. Die Familienumfrage 2017 ergab, dass rund 4.100 Familien mit Kindern unter 18 Jahren bzw. 15,4 % in relativer Armut nahe an der Armutsgrenze leben mit einem Nette- Äquivalenz-Einkommen pro Monat von weniger als 1.000 €/Kopf. Dies ist ein Wert, der die dauerhafte Relevanz der Bearbeitung der Thematik deutlich macht. Das Angebot des Karlsruher Kinderpasses konnte, unter anderem in Anlehnung an die Leitlinien gegen Kinderarmut von 2010, deutlich ausgeweitet werden und so gerade im Bereich Kultur, Bildung und soziale Teil- habe Verbesserungen herbeiführen. Im Alltag von Familien stellt der Karlsruher Kinderpass seit 2006 ein unkompliziertes und vielfältig nutzbares Instrument zur Verbesserung der Teilhabe- möglichkeiten dar. Mit einem einzigen Antrag pro Jahr können alle enthaltenen Leistungen und Vergünstigungen genutzt werden. In 2017 wurden 5.204 Kinderpässe ausgegeben. Auch die Begleitung von Familien kennt viele Orte und Gesichter: ab der Schwangerschaft durch das Netzwerk Frühe Prävention, die Etablierung von „Kinder- und Familienzentren“ und gleichzeitig die Arbeit von „Kinder- und Jugendhäusern“ sind Beispiele die wichtige Treff- und Beratungsmöglichkeiten über das gesamte Aufwachsen hinweg anbieten. Bei allen bereits vor- handenen Maßnahmen müssen sowohl Übergänge zwischen verschiedenen Angeboten, als auch der Zugang zur Zielgruppe aktiv gestaltet werden. So hat die Familienumfrage 2017 ge- zeigt, dass es Verbesserungen in der Ansprache der verschiedenen Zielgruppen bedarf, sodass Hilfeangebote auch bei den Betroffenen ankommen. Hierfür werden unter anderem Leitfäden für die verschiedenen Angebote erstellt. Familiäre Armut ist eine Lebenslage, die die Handlungsspielräume und die Selbstwirksamkeit der Betroffenen stark beschneidet. Insbesondere die Chancen für ein gutes Aufwachsen von Kin- dern werden durch mangelnden Zugang zu materieller Versorgung, Bildung und Gesundheit sowie sozialer und kultureller Teilhabe stark eingeschränkt. Mangelnde Teilhabe führt zu sozia- ler Ausgrenzung. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die Karlsruher Leitlinien gegen Kinderarmut bieten einen Handlungsrahmen für eine nachhalti- ge und ganzheitliche Bekämpfung von Kinderarmut und familiärer Armut in Karlsruhe. Gleich- zeitig sollen sie Anlass sein, das Thema Kinderarmut öffentlich zu behandeln, denn Armut ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und kann daher auch nur in einem breiten Bünd- nis aus Politik, Verwaltung, freien Trägern und Zivilgesellschaft bearbeitet werden. 1.) Materielle Versorgung Armut bezeichnet sowohl eine materielle Mangelversorgung, als auch die unzureichende Be- friedigung nicht-materieller, soziokultureller Bedürfnisse. Sie behindert Entwicklungschancen von Kindern und hat Auswirkungen auf die Teilhabegerechtigkeit. Daher sollten Kinder keine Defizite bzgl. ihrer grundlegenden materiellen Versorgung und keine Stigmatisierung erfahren. Unter den anhaltenden Preissteigerungen von Immobilien leiden vor allem Kinder und Familien. Viele Karlsruher Familien in Armut verfügen über keinen ausreichenden Wohnraum. Ziele - Jedes Kind lebt in einer Wohnung, deren Größe, Lage und Ausstattung sowohl die kog- nitive als auch die soziale Entwicklung fördert. - Der tägliche Bedarf an gesundheitlich ausgewogener und kindgerechter Nahrung ist langfristig gesichert. - Kleidung steht altersentsprechend, jahreszeitlich und qualitativ angemessen zur Verfü- gung. - Jedes Kind verfügt über einen altersentsprechenden angemessenen Barbetrag, über den es selbstbestimmt verfügen kann. 2.) Kultureller Bereich und Bildung Über Kultur und Bildung werden die Zugänge zu Einkommen, Anerkennung sowie zu Hand- lungsspielräumen im ökonomischen, aber auch psychosozialen Sinne geschaffen. Die frühzeitige und ausreichende Förderung von Familien ist eine notwendige Voraussetzung für die Entwick- lung von Kompetenzen in Kultur und Bildung. Ziele - Familien sind in der Lage, die kulturellen Interessen und Bildungsinteressen ihrer Kinder, unabhängig ihrer sozialen und finanziellen Lage, frühzeitig zu erkennen und zu fördern. Dabei werden sie von Bildungs- und Beratungseinrichtungen unterstützt. - Ein gleichberechtigter Zugang zu Betreuung, Bildung und Förderung im Vorschulalter ist realisiert. - Es ist sichergestellt, dass alle Kinder gleiche Chancen auf Erfolg und Anerkennung in al- len Bildungseinrichtungen haben. - Der öffentliche Raum ist so gestaltet, dass alle Angebote für alle Kinder gut und sicher zu erreichen sind und das kreative Potenzial von Eltern und Kindern durch sinnvolle Be- teiligung ermöglicht ist. - Kindertageseinrichtungen sind Orte von Bildung und daher für Kinder in Armutslagen von besonderer Bedeutung für die spätere Bildungsbiographie. - Ein stigmatisierungsfreier Zugang zu Kindertageseinrichtungen wird langfristig durch Kostenfreiheit für alle Eltern, unter Wahrung der Qualität, umgesetzt. - Patenschaftsprogramme sind in der Lage, Kindern und Jugendlichen aus Armutslagen außeralltägliche Vorbilder und Lebensläufe zu vermitteln und tragen somit zu selbstbe- stimmten Lebensentwürfen bei. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 3.) Soziale Dimension Armut schafft eine Verringerung von sozialen Ressourcen und führt damit zu einem Verlust gesellschaftlicher Partizipation. Stigmatisierung, Isolation und der Verlust von sozialen Unter- stützungsnetzwerken sind ebenso Folgen wie die daraus hervorgehenden mangelnden sozialen Kompetenzen, geringe Selbstachtung und möglicherweise abweichendes Verhalten. Soziale Gerechtigkeit in allen Bereichen des öffentlichen und sozialen Lebens ist ein zentrales Anliegen und insbesondere für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unverzichtbar. Ziele - Gesellschaftliche Teilhabe und Partizipation als Grundvoraussetzungen für alle Kinder und Jugendlichen sind verwirklicht. - Sämtlichen Formen von Stigmatisierung, Diskriminierung und Ausgrenzung ist entge- gengesteuert. - Benachteiligte Kinder und Jugendliche werden besonders gefördert. 4.) Psychische und physische Gesundheit Materielle Armut, mangelnde Bildung und soziale Ausgrenzung verstärken sich gegenseitig und beeinträchtigen die gesamte körperliche, geistige und seelische Entwicklung von Kindern bis hin zu einer verkürzten Lebenserwartung. Viele benachteiligte Kinder weisen bereits bei der Ein- schulung Defizite in der Feinmotorik, Grobmotorik und Sprachfähigkeit auf. Schlechte oder ein- seitige Ernährung und Bewegungsmangel führen zu körperlichen und seelischen Auffälligkeiten. Ziele - Das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ist umgesetzt. - Es ist sichergestellt, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu Gesundheitsdiensten vorenthalten wird. - Sozial bedingte Unterschiede und Benachteiligungen in der Gesundheitsentwicklung sind vermieden und abgebaut. - Karlsruhe richtet sich an der UN-Kinderrechtskonvention aus. Teil B Maßnahmen gegen Kinderarmut Wirksame Hilfe zielt auf die Beseitigung der Ursachen und auf die Stärkung der Kinder und ih- ren Eltern. Sie fördert Emanzipation, Selbstwirksamkeit und -bewusstsein. 1.) Allgemeine Maßnahmen - Eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Karlsruhe sensibilisiert für das Thema soziale Gerechtigkeit und zielt auf die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention ab. 2021 jährt sich die Einführung des Karlsruher Kinderpasses zum 15. Mal, dies wird durch eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit begleitet. - Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird durch eine verlässliche und qualitativ hochwertige Vor- und Nachmittagsbetreuung über das gesamte Aufwachsen hinweg unterstützt. - Kinder, Jugendliche und Familien werden bei der Inanspruchnahme und Beantragung von Angeboten und Leistungen unterstützt und begleitet. - Freizeit- und Unterstützungsangebote knüpfen an die Lebenswirklichkeit der Menschen an und bieten wohnortnah Möglichkeiten von gesellschaftlicher Teilhabe (beispielsweise durch „Kinder- und Familienzentren“ und „Kinder- und Jugendhäuser“). Ergänzende Erläuterungen Seite 5 - Bei der Konzeptionierung von Angeboten ist auf einen stigmatisierungsfreien Zugang von Kindern, Jugendlichen und Familien in Armut zu achten. Hierbei wird der Karlsruher Kinderpass als erprobtes und erfolgreiches Instrument weiter ausgebaut (Anbieter und Themenfelder, lokale Verbreitung, Zugang für Familien mit vielen Kindern, working poor). - Sprache ist der Schlüssel zur Welt, daher wird eine kontinuierliche alltagsintegrierte Sprachbildung gewährleistet sowie gegebenenfalls die frühzeitige Förderung der Sprachkompetenz forciert. Analog zum Karlsruher Integrationsplan (Kapitel 3.2) erhalten alle Familien gleichermaßen Zugang zu den Angeboten frühkindlicher Bildung und Be- treuung für ihre Kinder. Hemmnisse dafür werden abgebaut. - Die Stadt schöpft offensiv alle rechtlichen Möglichkeiten aus, um die Vergabe öffentli- cher Aufträge an Unternehmen und Dienstleister nach sozialen Kriterien auszurichten. - Die notwendigen finanziellen, personellen und fachlichen Mittel werden für die be- schlossenen Maßnahmen bereitgestellt. Die Bekämpfung von Kinderarmut hat dabei oberste Priorität. 2.) Materielle Versorgung - Die Stadt fördert Initiativen für preiswerten Wohnraum. - Der kostengünstige Zugang zum ÖPNV wird gesichert. Weitergehende Vergünstigungen werden angestrebt. Dabei werden bürokratische Hürden abgebaut und der Zugang ver- einfacht. 3.) Kultureller Bereich, Bildung und soziale Teilhabe - Dauerhafte Sicherung und Weiterentwicklung der Angebote des Karlsruher Kinderpas- ses und des Karlsruher Passes. - Ausbau der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtung gemäß dem Prognosebericht „Kita-Ausbau 2017-2027“ unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse von Kin- dern und Familien in Armutslagen. - Stigmatisierungsfreier Zugang für Schülerinnen und Schüler zu allen notwendigen Res- sourcen wie Lernmittel, Zusatzveranstaltungen, Schullandheime etc. Die Lernmittelfrei- heit wird in Karlsruher Schulen umgesetzt. - Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen wird über das städtische Beteiligungs- konzept hinaus durch Beteiligungsgelegenheiten, in Einrichtungen, in Schulen, bei der Stadtentwicklung u.v.m. im Alltag gestärkt. Hierdurch wird frühzeitig ein Demokratie- verständnis entwickelt. - Die Gestaltung von unterschiedlichen Lebensentwürfen wird durch die Auswahl zwi- schen verschiedenen Kindertagesbetreuungs-Angeboten aktiv unterstützt. - Patenschaftsprogramme sind durch ihren Beitrag zum chancengerechten Aufwachsen besonders förderungswürdig. - Die Kooperation zwischen Schulen, offener Jugendhilfe und Vereinen wird durch pas- sende Kooperationsmodelle weiter gestärkt. Hierdurch wird eine gleichberechtige Inan- spruchnahme von Vereinsangeboten in allen Bereichen durch alle Kinder und Jugendli- chen sichergestellt. 4.) Psychische und physische Gesundheit - Der Gesundheitsstatus von Kindern und Jugendlichen korreliert stark mit der sozialen Lage, daher braucht es niedrigschwellig angelegte medizinische Informations- und Ver- sorgungsangebote. Ergänzende Erläuterungen Seite 6 - Präventive Angebote zur Ernährung und Bewegung in Kindertageseinrichtungen und Schulen werden umgesetzt. - Niedrigschwellige, stigmatisierungsfreie und aufsuchende psychosoziale Hilfen für belas- tete Familien werden angeboten. - Die Grundversorgung von Familien in Karlsruhe mit Wasser und Energie wird sicherge- stellt und wird zum Schutz der Kinder auch nicht eingeschränkt. Die Stadtwerke Karls- ruhe GmbH unterstützt die Stadt Karlsruhe bei ihren Zielsetzungen durch eine enge Zu- sammenarbeit mit der Sozial- und Jugendbehörde insbesondere zur Vermeidung von Sperrungen. - Die Versorgung durch Kinderärzte und Kinderpsychotherapeuten wird sichergestellt, so- dass eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe Versorgung geleistet werden kann. Karlsruher Kinderärzte sind aufgefordert auf U-Untersuchungen hinzuweisen und zur Teilnahme aufzufordern. Die Menschen, deren Entwicklungs- und Lebenschancen durch diese Maßnahmen verbessert werden sollen, werden an der Planung und Durchführung der Maßnahmen möglichst beteiligt. Erarbeitet von: Ricarda Beckert, Sozialer Dienst Melanie Böse, Abteilung Kindertageseinrichtungen Dagmar Finke, Caritasverband Karlsruhe e.V. Jürgen Ganter, Sozialdienst katholischer Frauen Stadt- und Landkreis Karlsruhe e.V. Carmen Heger, Jobcenter Stadt Karlsruhe Regina Heibrock, Sozialplanung Irene Kiefer, Stja e.V. Mirja Kinnunen, Jugendhilfeplanung Barbara Mehnert, AWO Kreisverband Karlsruhe-Stadt e.V. Jonas Nees, Kinderbüro der Stadt Karlsruhe Stefanie Stroh, Diakonisches Werk Karlsruhe Renate Wittner, Sozialer Dienst Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - die Fortschreibung der Leitlinien gegen Kinderarmut 2019. Sollten hierfür finanzielle Mittel notwendig sein, so müssten diese vom Gemeinderat im nächs- ten Doppelhaushalt bereitgestellt werden oder durch Umschichtung im Dezernat.

  • Abstimmungsergebnis TOP 4
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 4
    Extrahierter Text

    Niederschrift 65. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. Juni 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 6. Punkt 4 der Tagesordnung: Leitlinien gegen Kinderarmut: Fortschreibung 2019 Vorlage: 2019/0383 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - die Fortschrei- bung der Leitlinien gegen Kinderarmut 2019. Sollten hierfür finanzielle Mittel notwendig sein, so müssten diese vom Gemeinderat im nächsten Doppelhaushalt bereitgestellt werden oder durch Umschichtung im Dezernat. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 4 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Jugendhilfeausschuss. Bürgermeister Lenz: Es ist in der Tat vorberaten und einstimmig vom Jugendhilfeaus- schuss in einer ausführlichen Debatte beschlossen und Ihnen heute zur Beschlussfassung empfohlen. Kleine Vorbemerkung: Die Karlsruher Leitlinien gegen Kinderarmut bieten ei- nen Handlungsrahmen für eine nachhaltige ganzheitliche Bekämpfung von Kinderarmut. Kinderarmut ist immer auch familiäre Armut in Karlsruhe, wie auch in vielen anderen Städ- ten in Deutschland. Gleichzeitig sind diese Leitlinien ein weiterer Anlass, dieses Thema Kin- derarmut öffentlich zu behandeln. Denn Armut ist schließlich eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und kann daher auch nur in einem breiten Bündnis aus Politik, Verwal- tung, freien Trägern, sprich: Zivilgesellschaft bewältigt, bearbeitet werden. Jetzt sage ich aus der Tiefe der Zeit und des Raums, wie seit fast drei Jahrzehnten. Ich schaue einmal, wer damals mit dabei war. Denn es ist immerhin 1993 gewesen. Es war eine zweijährige Vorlaufphase dieses Hauses, dass der erste Armutsbericht in unserer Stadt – 2 – verfasst wurde, dem Gremium zur Beschlussfassung vorgelegt wurde. Wir waren mit Stutt- gart und München die ersten und damit Pionierstädte, die damals das Thema nicht unter den Teppich gekehrt haben. Die Tradition führen wir heute fort, immer im Sinne einer Kommunalpolitik und nicht ressortiert als eine kommunale Sozialpolitik im Stadtparlament. Da wundert es dann auch nicht, dass der Satz – ich habe extra noch einmal geschaut, des- wegen muss ich ihn ablesen – 1993 eigentlich der Satz war, der für das meiste Aufsehen, auch überregional, gesorgt hat. Ich zitiere: Bedenklichste Entwicklung in diesem Papier ist die Armut bei Kindern und Jugendlichen. Das wurde viel hinterfragt. Man konnte es kaum glauben, weil immer das Bild der Altersarmut im Kopf war. Jetzt wird es ganz historisch, die wurde tatsächlich mit der Rentenreform in den 80er Jahren gelöst. Umso mehr war das Erstaunen groß über die Wiederentdeckung der neuen sozialen Frage, was die Kinderar- mut, was die familiäre Armut anbelangt. Die Debatte ging so weit, dass Karlsruhe die erste Stadt in Deutschland war. Jetzt ist es sogar ein 20jähriges Jubiläum, das natürlich kein An- lass zum Feiern ist, dass wir genau vor 20 Jahren – 1999 – hier im Haus einen Kinderar- mutsbericht hatten, auch als erste Stadt in Deutschland. Mit dieser Kulisse bedanke ich mich bei allen, die diese soziale Nachhaltigkeit, politische Nachhaltigkeit bis heute nicht nur durchgehalten haben. Sie haben auch gesehen, die Ar- beitsgruppe hat die Struktur von vor fast 10 Jahren belassen. Aber dennoch sind neue Leit- linien entstanden. Deswegen bedanke ich mich, wie es gute Tradition ist, bei der Arbeits- gruppe unter Federführung von Jonas Nees und der Kinderbeauftragen, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege, Sie können es lesen, wer alles mit dabei war. Wir haben jetzt bald eine weitere Fortschreibung, die wir alle sieben bis acht Jahre machen, des Gesamtarmutsbe- richtes. Da ist die Arbeitsgruppe noch viermal so groß. Das macht dieses Bündnis, diesen Kampf, auch dieses Engagement unserer Stadt insgesamt aus. Sie gestatten mir, dass ich an einen Mann an der Stelle besonders erinnern darf, den auch viele von Ihnen kennen, der letzte Woche leider verstoreben ist, nämlich Herrn Pfarrer Hans-Peter Karl. Hans-Peter Karl war einer der Initiatoren des ersten Armutsberichtes. Wer sich erinnert, die Podiumsdiskussion zur Thematik 1991/1992 wurde von ihm geleitet. Er hat bis zum Schluss mit seinem Projekt Libelle gegen Kinderarmut gekämpft. Dies möchte ich an der Stelle Ihnen noch mitgeben. In diesem Sinne herzlichen Dank für die Aufmerk- samkeit. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Nach dieser ausführlichen Einführung des zustän- digen Bürgermeisters kann ich mich jetzt wirklich kurz fassen. Die CDU-Fraktion stimmt natürlich der Fortschreibung der Leitlinie zu. Sie haben es auch schon erwähnt, wir fassen das Ganze dann noch einmal regelmäßig im Kinderarmutsbericht zusammen. Aber die Leit- linien sind die Grundlage, die den Handlungsrahmen für die konkreten Maßnahmen bie- ten. So ist es auch bei diesen Leitlinien immer in größeren Abständen erforderlich, dass sie sich an die aktuellen Gegebenheiten anpassen, weil sich um uns herum in den letzten acht, neun Jahren viel verändert hat. Durch Bundesgesetzgebung ist viel getan worden. Das alles ist hier mit eingeflossen. Insofern kann ich für meine Fraktion einen Dank an die Arbeits- gruppe aussprechen, die sich wieder um das Thema gekümmert hat. Auch bei der Zusam- mensetzung der Arbeitsgruppe sieht man schon, dass wirklich alle Bereiche mitarbeiten, dass alle miteingebunden sind, entsprechend auch die fachlichen Kompetenzen der einzel- nen Vereine, Institutionen und Bereiche miteinfließen. Das ist auch in unserem Sinne, dass wir gemeinsam an dem Thema Kinderarmut arbeiten und versuchen, mit vielen kleinen – 3 – Schritten, aber auch vielen großen dem Thema entgegenzuwirken und die Armut von Mal zu Mal einzuschränken. Wir stimmen zu und sagen herzlichen Dank. Stadträtin Melchien (SPD): Als SPD-Fraktion sind wir froh und dankbar, dass wir als Karlsruher Gemeinderat uns heute die Zeit nehmen, die wichtigen und wertvollen Leitlinien gegen Kinderarmut in ihrer Fortschreibung nicht nur zu beschließen sondern auch zu dis- kutieren, damit zu würdigen und ihre Bedeutung für die Stadtpolitik herauszustellen. Seit 2010 bilden sie unseren Handlungsrahmen für die Bekämpfung von Kinderarmut in unserer Stadt. Auch wir möchten die Gelegenheit nutzen, unseren herzlichen Dank auszu- sprechen all denjenigen, die an dieser nun vorliegenden Fortschreibung mitgewirkt haben. Wie es im Abschluss der Präampel heißt und von unserem Bürgermeister bereits zitiert wurde, kann Armut nur in einem breiten Bündnis aus Politik, Verwaltung, freien Trägern und Zivilgesellschaft bearbeitet werden. Auch dafür setzen wir heute ein Zeichen. Sehr vie- le wichtige Themen und Forderungen werden angesprochen, zu denen wir als SPD- Fraktion mit unserem heutigen Abstimmungsverhalten Zustimmung signalisieren. Auf einer aus unserer Sicht sehr wesentliche und bereits des Öfteren artikulierte Forderung möchte ich kurz genauer eingehen. Der Karlsruher Kinderpass ist ein bewehrtes und erfolg- reiches und aber auch wesentliches Instrument unserer Karlsruher Sozialpolitik. Und es bie- tet uns die Möglichkeit, leicht und unbürokratisch Teilhabemöglichkeiten in unserer Stadt zu verbessern. Wir schließen uns hierbei dem kürzlich in einem Interview geäußerten Wunsch unseres Sozialbürgermeisters Martin Lenz an und wiederholen auch die von uns nicht zuletzt im Rahmen der Haushaltsberatungen geäußerte Forderung nach einer Aus- weitung nicht nur inhaltlicher Art, sondern auch der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen. Hierüber würden wir sehr gerne im Sozialausschuss diskutieren und gemein- sam auch in einer neuen beziehungsweise veränderten Zusammensetzung Lösungen erar- beiten, die Kinderarmut weiter zu bekämpfen und damit die UN-Kinderrechtskonvention umzusetzen. Dass dies neben anderen weiteren wichtigen Maßnahmen sicherlich auch finanzielle Mittel erfordern wird, ist offensichtlich. Dabei hoffen wir auf ein breites Bündnis für unsere soziale Stadt auch im kommenden Gemeinderat. Stadträtin Anlauf (GRÜNE): Die Leitlinien in Abständen fortzuschreiben, ist richtig. Dies zeigen die neuen Leitlinien. Ein gewichtiger Anteil musste aktualisiert werden, in unserer schnelllebigen Zeit kein Wunder. Es ergeben sich viele Ansätze, konkret mehr für die Teil- habe aller Kinder zu tun. Wir sind gespannt auf den Armutsbericht, der den Leitlinien mit weiteren Zahlen Impulse gibt. Erfreulich ist es, noch einmal zusammengefasst zu lesen, wie viel die Stadt in den letzten 10 Jahren gegen Kinderarmut getan hat, zum Beispiel durch die Etablierung von Kinder- und Familienzentren, die rege Arbeit der frühen Prävention, aber auch durch die Aktivitä- ten des Stadtjugendausschusses. Verwirrend finden wir, wie das wichtige Thema Kinder- armut von der Verwaltung in Zahlen dargestellt wird. Zahlenangaben dienen dazu, Inhalte zu verdeutlichen, nimmt Kinderarmut ab oder zu in Karlsruhe, in welchem Maße usw. Während es in der Familienumfrage heißt, dass im Jahr 2017 15,4 % der Kinder und Ju- gendlichen unter 18 Jahren in relativer Armut nahe der Armutsgrenze leben, wird in der BNN die Verwaltung so zitiert: 10 % lebten 2018 in armen Familien, dieses Mal aber bezo- gen auf unter 15 Jährige und bezogen auf Familien, die Sozialleistung erhalten. Das ist ein- fach verwirrend. Wir sind der Meinung, dass man wirklich von einer Hauptbezugsgröße – 4 – ausgehen sollte, um Vergleiche machen zu können. Denn der Unterschied zwischen 15 % oder 10 % ist einfach nicht trivial. Es ist so kompliziert, dann durchzublicken, wovon wird da eigentlich geredet. Wir wollen einfach vergleichen können, wie war die Entwicklung über Jahre hinweg. Was uns in den Leitlinien fehlt, ist das Thema Auswirkung des Klimawandels, vor allem der Hitzetage auf arme Kinder. Arme Kinder wohnen besonders häufig in schlecht isolierten Dachwohnungen, an großen Straßen und in kleinen Wohnungen. Außerdem fehlt uns das Thema Auswirkung von Jobcenter-Sanktionen auf Familien, die Arbeitslosengeld II erhal- ten. Das ist eine gar nicht so kleine Gruppe, hat sich auf unsere Nachfrage herausgestellt, besonders armer Familien und Kinder, wo wirklich die Frage ist, wovon leben die eigentlich und kann man da noch Kirschen, Erdbeeren oder Aprikosen kaufen. Noch kurz zu ein paar einzelnen Aussagen in den Leitlinien, die wir besonders interessant fanden. Die Karlsruher Sozialpässe müssen ausgebaut werden. Absolut richtig, deshalb unser Antrag für die Julisitzung zu diesem Thema. Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit fordern wir immer wieder, besonders mein Kollege Borner. Wir finden die Idee, im Jahr 2021 zum 15. Jahrestag des Kinderpasses größere öffentliche Aktionen durchzuführen, sehr gut. Das Thema Lernmittelfreiheit wollen wir im neuen Gemeinderat thematisieren, denn hier liegt einiges im Argen, dem man nachgehen muss. Ein Engagement- und Gesundheitsbereich ist uns besonders wichtig, was arme Kinder an- geht. Hier stellen uns die Leitlinien vor hohe Anforderungen. Niedrigschwellig angelegte medizinische Informations- und Versorgungsangebote sollen ermöglicht werden, ebenso die Sicherstellung der Versorgung durch Kinderärzte. Das sind harte Nüsse, die noch zu knacken sind und wo die Frage ist, wie die Kommune herangehen kann. Da sind wir ge- spannt und wollen gerne an dem Thema arbeiten. Gespannt sind wir auch darauf, wie Kinder und Jugendliche an der Planung und Durchfüh- rung von Maßnahmen beteiligt werden, eine weitere Leitlinie. Zum Abschluss: Wir möchten, dass schnell festgelegt wird, in welchem festen Rhythmus die Leitlinien überarbeitet werden, alle sieben Jahre oder alle zehn, dass man dann auch wirklich daran denkt. Ansonsten vielen Dank an alle Verfasserinnen und Verfasser der Leit- linien. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir als AfD sind nicht im Jugendhilfeausschuss vertreten. Ich muss leider sagen, dass wir mit drei Stellen hier in dieser Vorlage ein Problem haben, weil wir der Meinung sind, dass sie von den vielen anderen wichtigen Forderungen, die hier drin stehen, ablenken und dass sie eigentlich dort drin auch nichts verloren haben. Der eine Punkt geht dahin, dass man das Gefühl hat zwischen den Zeilen, dass die Eltern von Kindern, die von Armut betroffen sind, ein Stück weit bevormundet werden. Das wol- len wir auf keinen Fall. Menschen, die arm sind, müssen genauso behandelt werden, wie die Leute, die nicht auf solche Hilfe angewiesen sind. Deswegen finden wir den Hinweis, dass jedes Kinde Taschengeld haben sollte, übertrieben. Wir sind der Meinung, das ist Sa- – 5 – che der Eltern festzulegen, ob ihr Kind Taschengeld bekommt und ab welchem Alter. Das kann sicherlich nicht für jedes Kind gefordert werden, dass es ein Taschengeld hat. Ein weiteres Problem haben wir damit, dass ausgerechnet hier in diesen Leitlinien, wo es um Kinderarmut geht, speziell auf präventive Angebote zur Ernährung und Bewegung hin- gewiesen wird, als ob davon arme Kinder mehr betroffen wären als nicht arme Kinder. Wir finden, das ist ein Stück weit eine Stigmatisierung. Solche Angebote müssen für alle Kinder gelten und selten deswegen nicht unbedingt in einem solchen Bericht noch einmal extra hervorgehoben werden. Womit wir aber das größte Problem haben - weil wir der Meinung sind, das hat hier wirk- lich nichts verloren, außerdem ist es sehr ungenau formuliert, da fragt man sich, zu wel- chem Grad und wie soll das überhaupt überprüft werden -, ist die Forderung, die Stadt schöpft offensiv alle rechtlichen Möglichkeiten aus, um die Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen und Dienstleister nach sozialen Kriterien auszurichten. Was sollen wir denn damit anfangen? Nach sozialen Kriterien ausrichten, das hat hier in dieser Vorlage gegen Kinderarmut wirklich nichts verloren. Die Forderung an sich mag gut sein. Aber, wie gesagt, darüber sollte man einmal separat diskutieren. Aber nicht in so eine Vorlage verpa- cken. Wir haben damit ein Problem. Wir sind der Meinung, dass viele wichtige Dinge drin stehen. Es ist ganz wichtig, dass wir als Stadt weiter gegen Kinderarmut vorgehen. Aber dann bitte nicht noch andere Dinge mit hineinpacken, die darin eigentlich nichts verloren haben. Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke): Die Linke im Karlsruher Gemeinderat hat bisher alle Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut im Gemeinderat unterstützt. Aber, Herr Bürgermeister Lenz, ich möchte doch noch einmal anmerken, dass es schon ein Armuts- zeugnis ist, wenn wir in einem reichen Land, in einer reichen Stadt, überhaupt über Kin- derarmut sprechen müssen. Da sind uns andere Länder, die nicht ganz so reich sind, deut- lich voraus. Es gibt genug Statistiken. Da Herr Honné heute schon einen Vergleich geäußert hat, sehen wir, dass auch die Stadt Karlsruhe deutlich mehr Mittel hätte, größere Schritte zu machen. Einen haben wir begonnen, das sind die kostenlosen Kitas, ein kleiner Schritt dahin, der auch den Familien helfen würde. Unsere neue Fraktion im Gemeinderat wird dann entsprechende Anträge zum Doppel- haushalt bringen, zum Beispiel, wie wir bisher auch schon gebracht haben, den Kreis der Bezugsberechtigten zu erweitern, um noch mehr Eltern und Kindern zu helfen. Wir sollten doch in diesem Zusammenhang mehr Mittel zur Verfügung stellen. Dass die Stadt diese Mittel hat, hat Herr Honné heute schon geäußert. Stadtrat Kalmbach (FÜR): Sehr positiver Bericht. Wir freuen uns darüber. Trotzdem muss ich eine Sache anmerken, die ich äußerst problematisch finde. Bei der soziale Dimension von Armut heißt es, dass dies zu Stigmatisierung führt und zu mangelnden sozialen Kom- petenzen. Damit sagen wir, dass, wer arm ist, mangelnde soziale Kompetenzen hat. Da ist eine Kausalität hergestellt, die ich so nicht akzeptieren kann. Wir würden sagen, wer finan- ziell schwach ist, ist auch sozial schwach. Diese Kausalität wäre eine Stigmatisierung. Diese wollen wir gerade durchbrechen. Die wird hier explizit ausgedrückt, dass, wer arm ist, dem gehen diese Eigenschaften ab. Deswegen würde ich plädieren, diesen Satz zu prüfen und zu streichen. Das macht absolut keinen Sinn. Das kann nicht die Absicht sein, das zu sagen. – 6 – Ich kenne arme Leute, die haben deutlich höhere soziale Kompetenzen, als reiche und sehr wohlhabende Leute. Das wäre der Sache nicht gerecht. Deshalb bitte diesen Satz streichen. Trotzdem, das Gesamte ist sehr positiv. Aber diese Bemerkung muss ich unbedingt noch anbringen. Der Vorsitzende: Vielen Dank für die Beiträge und das allumfassende Lob. Herr Stadtrat Dr. Schmidt, ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, dass natürlich alle Stadträtin- nen und Stadträte, die nicht Mitglied in einem Ausschuss sind, trotzdem an diesem Aus- schuss teilnehmen können und dort auch Rederecht haben, so dass Sie die fachlichen Fra- gen auch dort im Ausschuss stellen können, die ich auch alle für nachvollziehbar halte. Ich bin mir aber sicher, dass in der Vorlage ausgedrückt werden soll – das ist statistisch erwie- sen -, dass zum einen Kinder einen Anspruch auf Taschengeld haben, weil das zu ihrer Entwicklung gehört, und dass zum anderen es auch einen Zusammenhang zwischen ge- sundheitlichem Zustand von Kindern und auch Ernährungsgewohnheiten von Kinder und Armut gibt, und zwar nicht nur bei Kindern sondern auch bei Erwachsenen. Das hat unter- schiedliche Gründe. Das gilt auch nicht für alle, Herr Stadtrat Kalmbach, aber es gibt diesen statistischen Zusammenhang. Deswegen ist ein präventives Angebot im Bereich der Bewe- gungsentwicklung, im Bereich der Ernährung und der gesundheitlichen Versorgung insge- samt bei armen Kindern oder Kindern in Armut noch einmal in seiner Bedeutung sicherlich wichtiger und wir auch gefordert, dieses Angebot zu machen, als jetzt bei Kindern, die nicht von Armut betroffen sind. Wie wohl es auch bei denen genug gibt, die dieses Ange- bot bräuchten. So ähnlich, Herr Stadtrat Kalmbach, ist es auch mit den sozialen Kompetenzen. Ich gebe Ihnen Recht, dieser direkte Zusammenhang ist falsch. Dennoch birgt Armut ein größeres Risiko, soziale Kompetenzen nicht zu entwickeln, weil es dann am Ende darum geht, an Klassenausflügen teilzunehmen, im Vereinssport sich zu engagieren usw. Da bieten wir über den Karlsruher Kinderpass ein Angebot, um genau das zu verhindern. Mangelnde Teilhabe darf nicht durch Armut begründet sein. Mangelnde Teilhabe muss dann durch zusätzliche Angebote ermöglicht werden. Das versuchen wir hier mit großer Übereinstim- mung im Haus. Herr Stadtrat Fostiropoulos, wer wirklich von Armut betroffen ist, zahlt keine Kindergar- tengebühren, auch in dieser Stadt nicht, weil er darauf auch einen Rechtsanspruch hat, dass die wirtschaftliche Jugendhilfe das übernimmt. Dass man den Kreis noch erweitern soll, das diskutieren wir regelmäßig bei den Haushaltsberatungen. Mir ist das nur noch einmal für Öffentlichkeit ganz wichtig, dass es hier schon einen ganz klaren Rechtsan- spruch gibt, dass ab einer gewissen Armutsschwelle diese Beiträge dann vom Staat über- nommen werden über die die wirtschaftliche Jugendhilfe. Wir wissen alle, dass wir die An- gebote im Kinderpass schon über die Schwelle hinaus erweitert haben. Da kann man si- cherlich über alle Erweiterungen diskutieren, wenn man sie sich dann auch leisten kann und will. Damit haben wir die Leitlinien hier diskutiert. Jetzt sollten wir sie noch beschließen. Die ganzen Anregungen bitte ich dann noch einmal im Fachausschuss zu gegebener Zeit, viel- leicht im Rahmen mit dem Gesamtbericht, dann noch einmal zu diskutieren. Ich bitte Sie jetzt um Ihr Votum. – Das ist einstimmige Zustimmung. Vielen Dank. Es ist noch einmal eine schöne Bestätigung für die Arbeitsgruppe in der Verwaltung, die sich mit diesem Thema auseinandersetzt. – 7 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. Juli 2019