Rahmenplan "Oberer Säuterich"

Vorlage: 2019/0382
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.04.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.05.2019

    TOP: 23

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlage Plan Oberer Säuterich
    Extrahierter Text

    26.11.2018Rahmenplan „ObererSäuterich“2 Variante 2: Planung mit Kita und Pflegeheim Reihe mit 8 Winkelhäusern + Aufstockungder Kita (16 WE): 395WE Variante 1: Planung mit Kita und Pflegeheim (ca. 385WE) Rahmenplan „ObererSäuterich“K9 Architekten, faktorgrün Landschaftsarchitekten,ModusConsult(Stand 03/2019)

  • TOP 23 Oberer Säuterich
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0382 Dez. 6 Rahmenplanung "Oberer Säuterich" Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss 09.05.2019 5 x vorberaten Gemeinderat 14.05.2019 23 x zugestimmt Beschlussantrag Der Gemeinderat wird um Zustimmung zur Rahmenplanung und zur Durchführung des erfor- derlichen Bebauungsplanverfahrens gebeten. Daneben beschließt der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe, die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorge- schriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in Form einer Bür- gerversammlung durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein ca. 30.000 € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Städtebau Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am durchgeführt am 08.05.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Städtebaulicher Wettbewerb und erste Überarbeitungen Im „Oberen Säuterich“ in Durlach-Aue wird ein neues Wohnquartier entstehen. Die Stadt hatte dazu 2016/2017 ein konkurrierendes Entwurfsverfahren unter Einbeziehung der Öffentlichkeit durchgeführt, aus dem die Planungsgemeinschaft K9 Architekten mit faktorgruen Landschafts- architekten und Modus Consult Verkehrsplanung als Preisträger hervorging. Aufgrund der Kritik an der städtebaulichen Dichte der Bebauungsstruktur mit 480 Wohneinhei- ten (erste Wettbewerbsphase) wurde der Entwurf in der zweiten Wettbewerbsphase auf 408 Wohneinheiten reduziert. Aufgrund der Vorgaben aus dem Entwurf des Flächennutzungsplans 2030 von 420 Wohnein- heiten für das Gebiet „Oberer Säuterich“ wurde der städtebauliche Entwurf in Bezug auf die Verteilung der Gebäudetypologien mit unterschiedlichen Gebäudehöhen Anfang 2018 weiter überarbeitet. In Hinblick auf den hohen Bedarf an Pflege- und Kitaplätzen wurden am Quar- tiersplatz ein Pflegheim und eine Kita in die Planung integriert. Die Rahmenplanung erreicht mit 390 Wohneinheiten und 75 Pflegeplätzen die städtischen Ziele für das neue Wohnquartier „Oberer Säuterich“. Beteiligungsprozess (Phase 1) Mit einem moderierten zweiphasigen Beteiligungsprozess wird seit März 2018 die Erarbeitung des Rahmenplans begleitet. Die Stadt hat in der ersten Phase des Beteiligungsprozesses (Moderation südlicht) mit verschie- denen Gruppierungen (Vertreter der örtlichen Bürgervereine, Verbände und Gemeinden; An- wohner; Eigentümer und Pächter) Gespräche geführt, über den aktuellen Planungsstand infor- miert und unterschiedliche Erwartungshaltungen an die Planung aufgenommen. Darüber hinaus wurde ein Begleitgremium aus den genannten Interessengruppen gebildet, das den Prozess weiter begleiten wird. Überarbeitung der Rahmenplanung 1 Städtebauliche Dichte, Gebäudehöhe und Abstandsflächen: Auf Basis der eingegangenen Hin- weise aus dem Gespräch mit den Anwohnern wurde der städtebauliche Entwurf von K9 Archi- tekten überarbeitet: Der ursprünglich viergeschossige Wohnungsbau südlich der Karpatenstraße am Quartiersplatz wurde in der Höhe auf drei Geschosse reduziert. Außerdem wurden die Ku- batur eines Reihenhauses südlich der Karpatenstraße auf die eines Doppelhauses reduziert und dadurch Abstandsflächen zu den nördlich angrenzenden Nachbarn vergrößert. Der zum Abschluss der ersten Phase des Beteiligungsprozesses in der Bürgerinformationsveran- staltung am 25. April 2018 präsentierte Sachstand der Rahmenplanung umfasst ca. 385 Wohneinheiten, ein Pflegeheim mit ca. 75 Pflegeplätzen und eine 6 gruppige Kindertagesein- richtung. Verkehr und Erschließung: Das Stadtplanungsamt hat alle während der Gespräche geäußerten und schriftlich eingegangenen Vorschläge zur Verkehrsführung aufgenommen und die Prüfung aller Varianten beauftragt. Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses wurden den Mitgliedern des Planungsausschusses im Juli 2018 vorgestellt. Beteiligungsprozess (Phase 2) Alle Hinweise der Bürger wurden dokumentiert und in der Überarbeitung der Rahmenplanung geprüft und berücksichtigt. In der zweiten Phase des Beteiligungsprozesses wurden die Ergeb- nisse des Verkehrsgutachtens und das Entwässerungskonzept in einer Bürgerinformation am 26. November 2019 vorgestellt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Überarbeitung der Rahmenplanung 2 Der Ortschaftsrat und der Planungsausschuss haben sich im Januar 2019 für den Planfall 6 der Verkehrsuntersuchung zur verkehrlichen Erschließung des Baugebietes Oberer Säuterich ausge- sprochen. Die im Umgriff befindlichen Elemente wurden nun der finalen Überarbeitung des Rahmenplans zugrunde gelegt: - Direkte Gebietsausfahrt auf die B3 in Verlängerung der Steiermärker Straße, - direkter Radweg auf der Nordseite der B3 mit geeigneter Verknüpfung nach Aue und entlang der Fiduciastraße, - attraktive Fuß- und Radwegverbindungen zu einer möglichen neuen Haltestelle der Linie 47 im Bereich der Einmündung B3/Fiduciastraße. Zur Bürgerinformation am 26. November 2018 hatten sich die direkten Anwohner aus der Kar- patenstraße erneut kritisch zu dem geplanten Anschluss der neuen Bebauung des Wohnquar- tiers geäußert – auch in Bezug auf die Höhenentwicklung der geplanten Aufschüttung. Die Rahmenplanung schlägt in diesem Bereich zwei Varianten vor, um den Anwohnern entgegen- zukommen. Variante 1 In der Variante 1 bleibt die städtebauliche Struktur entsprechend des im April 2018 präsentier- ten Entwurfs erhalten. Die Höhe der vier Doppelhäuser (8 WE, 2 bis 3 Geschosse) wird um ein Geschoss auf zwei Geschosse reduziert. Variante 2 In der Variante 2 wird eine Reihe mit acht ein- bis zweigeschossigen Winkelhäusern als neue Bautypologie im Gebiet angeboten. Als Ausgleich für das in dieser Variante fehlende Haus am Platz mit 6 Wohneinheiten und zur zusätzlichen Entwicklung von Wohnraum wird die Aufstockung der Kita durch zwei Wohngeschosse mit 16 Wohneinheiten vorgeschlagen, die beispielsweise als geförderter Wohnungsbau realisiert werden könnten. Dadurch könnte die Anzahl der Wohneinheiten in Variante 2 von 385 auf 395 Wohneinheiten erhöht werden. Im Rahmen der Bebauungsplanung sollen beide Optionen der städtebaulichen Entwicklung südlich der Karpatenstraße weiter präzisiert und im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung mit der Öffentlichkeit rückgekoppelt werden. Es ist außerdem vorgesehen im Zuge der Bebauungsplanung gestalterische Hinweise sowie ein Energiekonzept auch in Bezug auf das Nutzen erneuerbarer Energien - seitens der Stadtwerke - für das neue Quartier zu entwickeln. Wenn die Planung konkretisiert ist, will die Stadt zu weiterer Beteiligung z. B. in Form einer Planungswerkstatt einladen, in der Ideen zur Gestaltung des öffentlichen Raums, der Grün- und Freiflächen und der Spielflächen entwickelt werden können. Die städtebauliche Rahmenplanung "Oberer Säuterich" hat die Hinweise aus dem Beteiligungsverfahren berücksichtigt, alle planungsrelevanten Aspekte wie die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens und der Entwässerungskonzeption zusammengeführt. Zum Abschluss der zweiten Phase des Beteiligungsprozesses wird am 28. Mai zu einer Bürgerin- formationsveranstaltung und Ausstellung zum Rahmenplan "Oberer Säuterich" eingeladen. Der Rahmenplan stellt die Grundlage der Bauleitplanung dar, mit der im Sommer 2019 begonnen werden soll. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Erläuterung des städtebaulichen Rahmenplans „Oberer Säuterich“ Leit- und Entwurfsidee Auf dem Areal „Oberer Säuterich“ in Karlsruhe entsteht ein vielfältiges Wohnquartier, das den südlichen Abschluss von Durlach-Aue in Richtung B3 neu definiert. Das Quartier zoniert sich in mehrere durch Grünzäsuren klar definierte Bereiche. Im Zentrum des Wohngebiets entsteht ein neuer Quartiersplatz als attraktiver Treffpunkt. Städtebauliches Konzept Das Konzept für die städtebauliche Entwicklung des Areals „Oberer Säuterich“ entwickelt sich aus folgenden Prämissen: - Identitätsstiftende Freiräume wie Quartiersplatz, „Grüne Fugen“ und Wohnhöfe mit ei- genständigem Charakter - Robuste städtebauliche Figur, die sich auf das Wohnen in Nachbarschaften konzentriert - Offene Blickbeziehungen zum südlichen Landschaftsraum - Möglichkeit diverser Wohn- und Bautypologien innerhalb der städtebaulichen Struktur; Offenheit für individuellen Wohnungsbau - Abgestufte Höhenentwicklung in Beachtung vorhandener Nachbarschaften sowie der Topografie - Einfache und reduzierte verkehrliche Erschließung innerhalb des Gebietes, Vermeidung von Durchgangsverkehr - Dezentrale Organisation der Stellplätze - Hohe Aufenthaltsqualität in den Freiräumen - Hauptsächliche Orientierung der Gebäude nach Westen, Osten und Süden, hohes öko- logisches Potential - Beste Wohnlagen in allen Bereichen des Gebietes durch gut positionierte Baufluchten und durch Öffnungen der städtebaulichen Struktur zum angrenzenden Landschaftsraum Freiraumkonzept / Grüne Fugen Das freiräumliche Konzept fügt sich in die örtliche Situation ein und bildet einen harmonischen Abschluss des Siedlungsraums von Durlach-Aue. Drei markante Entwurfselemente bestimmen das Freiraumkonzept des neuen Quartiers: die „Grünen Fugen“, die Wohnhöfe sowie der Quar- tiersplatz. Ein prägendes und identitätsstiftendes Motiv des neuen Quartiers sind die „Grünen Fugen“, die an vorhandene Wege und Grünstrukturen anknüpfen und das neue Quartier mit Durlach- Aue vernetzen. Die „Grünen Fugen“ werden zum prägenden Element des neuen Quartiers, verleihen ihm seinen eigenen, durchlässigen Charakter und tragen zur Verbesserung des Klein- klimas bei und dienen als Retentionsflächen. Daneben bilden die Wohnhöfe in den einzelnen Wohnclustern ein strukturbildendes und glie- derndes Element der neuen Bebauung. In der Abfolge von Wohnhöfen und grünen Gärten ent- steht ein spannendes und abwechslungsreiches Spiel von Räumen. Gleichzeitig nehmen sie wohnungsnahe Spielangebote auf. Die Wohnhöfe wiederholen sich in den vier südlich der Haupterschließung liegenden Wohnclustern als rhythmisierendes Element. Sie verleihen der neuen Bebauung an dieser Stelle eine jeweils identitätsstiftende Aufenthaltsqualität. Der Quartiersplatz schafft ein einladendes Entrée für das neue Wohnquartier und stellt die Anbindung an das bestehende Quartier von Durlach-Aue her. Wünschenswert ist eine Belebung des Platzes durch gastronomische Nutzung wie beispielsweise die eines Cafés im Pflegeheim. Regionaler Grünzug/Grünvernetzung: Entlang des begrünten Lärmschutzwalls zur B 3 entsteht ein naturnaher Grünraum mit Spiel- und Sportflächen sowie Flächen für Kleingärten und optional „urban gardening“. Hier finden auch Ausgleichsflächen mit Wasser- und Retentionsflächen, Feldgehölzen, Steinriegeln und Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Obstbäumen als Lebensräume für Zauneidechsen und Wechselkröte ihren Platz. Der Grünzug nimmt die wichtige fuß- und radläufige Verbindung von Westen in den Ortskern von Durlach auf. Wohnbebauung - Haustypologien Das städtebauliche Konzept setzt auf eine robuste Struktur, die eine Vielzahl von Bau- typologien ermöglicht. Durch die geometrische Staffelung entlang des Siedlungsrandes im Sü- den entsteht ein markanter Abschluss für Durlach Aue im Übergang zum regionalen Grünzug. Es entstehen gut zugeschnittene Baugrundstücke mit reduziertem Erschließungsaufwand. Das Gesamtquartier wird im Wesentlichen in fünf Bereiche gegliedert. Entlang der im Norden verlaufenden Straßenbahnlinie entsteht ein verdichtetes Areal das gemischte Nutzungen ent- hält. Ausgangspunkt dieses Bandes ist der Quartiersplatz an der Karpatenstraße. Es erstreckt sich bis zum Anschluss an die Steiermärker Straße mit der Straßenbahnhaltestelle. Diese Zone hat eine halböffentliche Qualität mit einer attraktiven internen Durchwegung. Am Quartiersplatz entsteht ein Pflegewohnheim, im Weiteren folgen ein 6-gruppiger Kindergarten und eine Reihe von Geschosswohnungsbauten. Das südliche Areal des Wohngebietes wird durch die „Grünen Fugen“ in vier Wohncluster ge- gliedert. Jeder Wohncluster erhält einen öffentlichen Wohnhof als dezentralen Treffpunkt im Gesamtquartier. Die Wohncluster sind durch eine bauliche Mischung von Geschosswohnen, Townhouses und Doppelhäusern geprägt. Damit wird die soziale Mischung im Gebiet gefördert. Im Übergang zur Bestandsbebauung an der Karpatenstraße wird überwiegend mit kleinteiliger Wohnbebauung weiterentwickelt. Erschließung Die Haupterschließung des Quartiers erfolgt durch eine relativ direkte und kurze Verbindung zwischen den bestehenden Anschlüssen an der Karpatenstraße und der Steiermärker Straße. Diese Straße erschließt das nördliche Bebauungsband zur Straßenbahn hin direkt und man er- reicht zwei Wohncluster, die über eine Henkelerschließung an die Haupterschließung anbinden. Am Quartiersplatz zweigt eine weitere Erschließungsachse ab, die in einer Wendefläche endet. An dieser sind die weiteren Wohncluster angebunden. Eine zusätzliche Anbindung an die B3 in Fahrtrichtung Karlsruhe im Südwesten des Areals entlastet die Gesamtsituation. Die Erschließungsstraßen der Wohncluster sind als mischgenutzte Flächen mit einheitlichem Belag gestaltet. Ziel ist es, die Straßen im Quartier so zu gestalten, dass diese von ihren Bewoh- nern als Lebensraum verstanden und genutzt werden. Die Wohncluster werden möglichst vom Verkehr freigehalten. Unter dem zentralen Wohnbau- feld eines jeden Clusters liegt eine Tiefgarage, die direkt von der Haupterschließung erreicht wird. Reihen und Doppelhäuser erhalten ihre Parkplätze direkt auf dem Grundstück bzw. im Gebäude. Im Weiteren ist im Quartier ein vielfältiges Fuß- und Radwegenetz vorhanden, das mit den be- nachbarten Quartieren und den Angeboten des ÖPNV vernetzt ist. Schallschutz Der bestehende Schallschutzwall wird weitergeführt, um für das Quartier einen lückenlosen Schallschutz Richtung B3 und Fiduciastraße zu erhalten. Die Bebauung im Norden an den Straßenbahngleisen wird im Erdgeschoss durch Nebenanlagen schallgeschützt. Dadurch erhalten die Freiräume zwischen den Gebäuden eine hohe Aufent- haltsqualität. Entwässerungskonzept Das neue Quartier wird entsprechend des Wasserhaushaltsgesetzes im Trennsystem entwässert, d. h. es werden Schmutz- und Regenwasserkanäle vorgesehen. Das Oberflächenwasser wird über ein neues Regenwassernetz von Norden nach Süden aus dem Gebiet in mehrere Retenti- Ergänzende Erläuterungen Seite 6 onsräume geleitet. Die Retentionsräume werden in die geplanten Grünzüge des Baugebietes eingebunden, das anfallende Regenwasser möglichst lange zurückzuhalten bzw. zu versickern. Das Thema der Regenwasserbewirtschaftung wird als ökologische Qualität sichtbar und erleb- bar gemacht und trägt zum positiven Image des neuen Quartiers bei. Bebauungsplanverfahren Der Planungsausschuss hat im April 2015 die Aufstellung Bebauungsplan „Oberer Säuterich“, Karlsruhe/Durlach-Aue gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen mit dem Ziel, neuen Wohnraum in Durlach zu schaffen und dabei auch den Sozialen Wohnungsbau zu berücksichtigen. Für die im Plangebiet vorkommende Wechselkröte werden im Rahmen des Verfahrens Kompensationsflä- chen ausgewiesen. Der Bebauungsplan kann aus dem Entwurf zur Fortschreibung des Flächennutzungsplan 2030 entwickelt werden, in dem der Umgriff der Rahmenplanung als geplante Wohnbaufläche und Grünfläche bereits dargestellt ist. Der Beschluss des Flächennutzungsplans ist derzeit im Som- mer 2020 - während der Laufzeit des Bebauungsplanverfahrens - vorgesehen. Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein hat der Planung zugestimmt. Zur Umsetzung des Planvorhabens ist die Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens erfor- derlich. Eingriffe, die die geplante Bebauung in den Naturhaushalt des Gebiets verursacht, sollen, soweit möglich, innerhalb des Plangebiets ausgeglichen werden (§ 1 a BauGB / § 21 BNatSchG). Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat wird um Zustimmung zur Rahmenplanung und zur Durchführung des erforderlichen Bebauungsplanverfahrens gebeten 2. Daneben beschließt der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe, die nach § 3 Abs. 1 BauGB vor- geschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen.

  • Abstimmunsergebnis TOP 23
    Extrahierter Text

  • Protokoll Gemeinderat
    Extrahierter Text

    Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2019, 13:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 20. Punkt 23 der Tagesordnung: Rahmenplan "Oberer Säuterich" Vorlage: 2019/0382 Beschluss: 1. Der Gemeinderat wird um Zustimmung zur Rahmenplanung und zur Durchführung des erforderlichen Bebauungsplanverfahrens gebeten 2. Daneben beschließt der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe, die nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Bei 42 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 23 zur Behandlung auf, verweist auf die er- folgte Vorberatung im Planungsausschuss und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hau- ses fest. – Das ist mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 18. Juni 2019