Anordnung der Umlegung gemäß § 46 Baugesetzbuch (BauGB) zur Verwirklichung des Bebauungsplanes "Westlich der Erzbergerstraße zwischen New-York-Straße und Lilienthalstraße" in Karlsruhe-Nordstadt

Vorlage: 2019/0381
Art: Beschlussvorlage
Datum: 11.04.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Liegenschaftsamt
Erwähnte Stadtteile: Nordstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.05.2019

    TOP: 27

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Anlage Umlegung Erzbergerstraße Plan
    Extrahierter Text

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  • Anlage Umlegung Erzbergerstraße
    Extrahierter Text

    Bebauungsplan- und Umlegungs verfahren StadtplanungsamtGemeinderat Planungsausschuss Bürger andere Stellen Liegenschaftsamt Berechnungen, Schätzungen, Zuteilungsentwurf Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Umlegungsplans Inkraft- /Teilinkraft- setzungs beschluss Öffentliche Bekanntmachung Umlegungsbeschluss (Einleitung) Bezeichnung des Verfahrens Stadt Karlsruhe Stadtplanungsamt Liegenschaftsamt 11/2008 Vorstellung in nicht- öffentlicher Sitzung Anordnung der Umlegung Stellungnahme Beteiligung Abhilfe Stellungnahme Umlegungs vorbereitung Beschluss der Verfahrensgrundsätze Ausarbeitung Beteiligung nicht öffentlich Erarbeitung der Verfahrensgrundsätze Zustellung der Auszüge an die Beteiligten Entscheidung Rechtsmittelinstanz Abgabebeschluss Rechtsmittelinstanz Bearbeitung von Rechtsmittel verfahren Überarbeitung des Zuteilungsentwurfs Fertigung des Umlegungsplans Vorwegnahme der Entscheidung Bearbeitung der Anregungen Anregungen In-Kraft-Treten durch öffent. Bekanntmachung In-Kraft-Treten durch öffent. Bekanntmachung Vorzeitige Besitzein- weisung (Verkehrsflächen) Änderung des Umlegungsplans Bebauungsplanverfahren Umlegungsverfahren Verfahrensstand Verfahrensschritte, die zur Rückverweisung führen können Erst nach In-Kraft-Treten des Bebauungsplans möglich     Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs Überarbeitung Ausarbeitung des Bebau- ungsplan-Vorentwurfs Planungsvorbereitung Aufstellungsbeschluss Vorgezogene Bürgerbeteiligung Billigung und Auslegungsbeschluss Anhörung Träger öffentlicher Belange Umlegungs- ausschuss Entscheidung über die Anregungen / Satzungsbeschluss Erörterung mit den Eigentümern      Anhörung der Eigentümer Öffentliche Bekannt- machung / Offenlage 20.07.2017 14.05.2019 24.10.2018 Umlegung "Westlich der Erzbergerstraße - Zukunft Nord" bis 02.10.2018 14.05.2019

  • TOP 27 Umlegung Erzbergerstraße
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0381 Dez. 6 Anordnung der Umlegung gemäß § 46 BauGB zur Verwirklichung des Bebauungsplanes "Westlich der Erzbergerstraße zwischen New-York-Straße und Lilienthalstraße" in Karlsruhe-Nordstadt Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 14.05.2019 27 X zugestimmt Beschlussantrag Aufgrund von § 46 BauGB in Verbindung mit § 47 Abs. 2 BauGB wird die Umlegung zur Ver- wirklichung des Bebauungsplanes „Westlich der Erzbergerstraße zwischen New-York-Straße und Lilienthalstraße“ angeordnet. Die Durchführung der Umlegung obliegt dem ständigen Um- legungsausschuss. Das Umlegungsgebiet umfasst den Bereich westlich der Erzbergerstraße zwischen New-York- Straße und Lilienthalstraße. Das ca. 26,4 ha große Umlegungsgebiet soll weitgehend der Ab- grenzung des Bebauungsplanes entsprechen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein X Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der Planungsausschuss des Gemeinderats hat am 20. Juli 2017 die Aufstellung dieses Bebau- ungsplanes beschlossen. Durch Beschluss des Gemeinderates soll die Umlegung angeordnet werden. Gemäß § 46 BauGB hat der Gemeinderat durch Anordnung den Auftrag zur Durchführung der Umlegung zu erteilen, wenn es der Sachlage nach zur Verwirklichung des Bebauungsplanes erforderlich ist. Erforderlich ist die Umlegung: a) wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes wegen des vorhandenen Grundstückszuschnittes und der Rechtsverhältnisse nicht realisierbar sind, ohne dass die Grundstücke neu geordnet wer- den, und b) wenn nicht zu erwarten ist, dass die Grundstückseigentümer ihre Grundstücke auf privatrecht- licher Basis entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes selbst umgestalten können und wollen. zu a) Die im Bereich des Bebauungsplanes liegenden Grundstücke müssen für die vorgesehenen Nut- zungen u. a. Mischgebiet, allgemeines Wohngebiet, Baugrundstück für Gemeinbedarf, Gewer- begebiet, Sondergebiet-Einzelhandel, neu geordnet werden, um die Festsetzungen des Bebau- ungsplanes verwirklichen zu können. zu b) Das Anordnungsgebiet umfasst ca. 26,4 ha. Von den im betreffenden Bereich liegenden 15 Grundstücken bzw. Grundstücksteilen gehören 3 der Stadt Karlsruhe, 1 davon im öffentlichen Eigentum 3 dem Land Baden-Württemberg 1 der Landesstiftung Baden-Württemberg 3 der Volkswohnung GmbH 1 einer Ingenieursgesellschaft 1 einer Bauträgergesellschaft 1 einer Grundstücksgesellschaft 2 einer Eigentümergemeinschaft bestehend aus zwei Personen Eine freiwillige Einigung ist aufgrund dieser Eigentümerstruktur nicht zu erwarten. Die Voraussetzungen zur Anordnung der Umlegung sind somit gegeben. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Aufgrund von § 46 BauGB und in Verbindung mit § 47 Abs. 2 BauGB wird die Umlegung zur Verwirklichung des Bebauungsplanes „Westlich der Erzbergerstraße zwischen New-York-Straße und Lilienthalstraße“ angeordnet. Die Durchführung der Umlegung obliegt dem ständigen Umlegungsausschuss. Das Umlegungsgebiet umfasst den Bereich westlich der Erzbergerstraße zwischen New-York- Straße und Lilienthalstraße. Das ca. 26,4 ha große Umlegungsgebiet soll weitestgehend der Abgrenzung des Bebauungsplanes entsprechen. Das Umlegungsgebiet wird im Wesentlichen begrenzt im Norden: durch die nördliche Grenze der New-York-Straße, im Osten: durch die westliche Grenze der Erzbergerstraße, im Süden: durch die nördliche Grenze der Lilienthalstraße, im Westen: durch die Bebauungsplangrenze. Eine Übersicht über die ungefähre Abgrenzung des Umlegungsgebietes liegt bei.

  • Abstimmungsergebnis
    Extrahierter Text

  • Protokoll Gemeinderat
    Extrahierter Text

    Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2019, 13:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 24. Punkt 27 der Tagesordnung: Anordnung der Umlegung gemäß § 46 Baugesetzbuch (BauGB) zur Verwirklichung des Bebauungsplanes "Westlich der Erzbergerstraße zwischen New-York-Straße und Lilienthalstraße" in Karlsruhe- Nordstadt Vorlage: 2019/0381 Beschluss: Aufgrund von § 46 BauGB und in Verbindung mit § 47 Abs. 2 BauGB wird die Umlegung zur Verwirklichung des Bebauungsplanes „Westlich der Erzbergerstraße zwischen New- York-Straße und Lilienthalstraße“ angeordnet. Die Durchführung der Umlegung obliegt dem ständigen Umlegungsausschuss. Das Umlegungsgebiet umfasst den Bereich westlich der Erzbergerstraße zwischen New- York-Straße und Lilienthalstraße. Das ca. 26,4 ha große Umlegungsgebiet soll weitestge- hend der Abgrenzung des Bebauungsplanes entsprechen. Das Umlegungsgebiet wird im Wesentlichen begrenzt im Norden: durch die nördliche Grenze der New-York-Straße, im Osten: durch die westliche Grenze der Erzbergerstraße, im Süden: durch die nördliche Grenze der Lilienthalstraße, im Westen: durch die Bebauungsplangrenze. Eine Übersicht über die ungefähre Abgrenzung des Umlegungsgebietes liegt bei. Abstimmungsergebnis: Bei 45 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 27 zur Behandlung auf und stellt die Abstim- mungsbereitschaft des Hauses fest. – 2 – - Zugestimmt Zur Beurkundung: Die Schriftführerin Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 18. Juni 2019