Änderungsantrag: FÜR Karlsruhe: Vergabe von Grundstücken der Stadt und ihrer Gesellschaften grundsätzlich im Erbbaurecht statt Verkauf
| Vorlage: | 2019/0376 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 09.04.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Keine Angaben |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Keine Beratungen verfügbar.
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Friedemann Kalmbach (FÜR Karlsruhe) Stadtrat Eduardo Mossuto (FÜR Karlsruhe) Vorlage Nr.: 2019/0376 Vergabe von Grundstücken der Stadt und ihrer Gesellschaften grundsätzlich im Erbbaurecht statt Verkauf Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 09.04.2019 10 x Punkt 1 sollte wie folgt geändert werden: 1. Der Gemeinderat beschließt, weiterhin sowohl das Erbbaurecht als auch den Verkauf strategisch zu nutzen und – als Weiterentwicklung der bisherigen Handhabung – gemäß der in den ergänzenden Erläuterungen unter Ziffer 4 dargestellten Vorgehensweise speziell bei zusammenhängenden Gebieten sich ausschließlich für den Erbbaurecht zu entscheiden. Begründung Die Verwaltung schlägt unter Ziffer 4 den Versuch vor, die ausschließliche Bestellung von Erb- baurechten für ein bestimmtes Baugebiet oder auch ein größeres Geschosswohnungsbaugrund- stück zu testen. unterzeichnet: Friedemann Kalmbach Eduardo Mossuto