Änderungsantrag: FÜR Karlsruhe: Vergabe von Grundstücken der Stadt und ihrer Gesellschaften grundsätzlich im Erbbaurecht statt Verkauf

Vorlage: 2019/0376
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 09.04.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ÄNDERUNGSANTRAG Stadtrat Friedemann Kalmbach (FÜR Karlsruhe) Stadtrat Eduardo Mossuto (FÜR Karlsruhe) Vorlage Nr.: 2019/0376 Vergabe von Grundstücken der Stadt und ihrer Gesellschaften grundsätzlich im Erbbaurecht statt Verkauf Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 09.04.2019 10 x Punkt 1 sollte wie folgt geändert werden: 1. Der Gemeinderat beschließt, weiterhin sowohl das Erbbaurecht als auch den Verkauf strategisch zu nutzen und – als Weiterentwicklung der bisherigen Handhabung – gemäß der in den ergänzenden Erläuterungen unter Ziffer 4 dargestellten Vorgehensweise speziell bei zusammenhängenden Gebieten sich ausschließlich für den Erbbaurecht zu entscheiden. Begründung Die Verwaltung schlägt unter Ziffer 4 den Versuch vor, die ausschließliche Bestellung von Erb- baurechten für ein bestimmtes Baugebiet oder auch ein größeres Geschosswohnungsbaugrund- stück zu testen. unterzeichnet: Friedemann Kalmbach Eduardo Mossuto