Hochwasserschutz Alb, Wiederherstellung des 100-jährlichen Hochwasserschutzes für die Städte Ettlingen und Karlsruhe: Sachstand und Zustimmung zur Vorzugslösung sowie zum weiteren Verfahren
| Vorlage: | 2019/0359 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 09.04.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Tiefbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwettersbach, Rüppurr, Weststadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.05.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Ettlingen Stadtbauamt Ottostraße 5 76275 Ettlingen Stadt Karlsruhe Tiefbauamt Lammstraße 7 76133 Karlsruhe HWS Alb Wiederherstellung des 100-jährlichen Hochwasserschutzes an der Alb für die Städte Ettlingen und Karlsruhe Allgemein verständliche Zusammenfassung (AVZ) ENTWURF, 29.03.2019 Verfasser: Freiburg / Mainz, den 29.03.2019 - 2 - ENTWURF, 29.03.2019 INHALTSVERZEICHNIS 1 ANLASS, AUFGABENSTELLUNG UND ZIELSETZUNG ............................................ 3 2 PLANERFORDERNIS – NULLVARIANTE HQ 100 MIT BZW. OHNE KLIMAÄNDERUNGSFAKTOR ...................................................................................... 5 3 ABLAUF DES VARIANTENVERGLEICHES ................................................................. 7 4 UMWELTFACHLICHER VARIANTENVERGLEICH ................................................... 10 4.1 Ergebnisse des umweltfachlichen Vergleiches der Lösungsvarianten mit Klimaänderungsfaktor (Stufe I) ................................................................................. 14 4.2 Ergebnisse des umweltfachlichen Vergleiches der Lösungsvarianten mit / ohne Klimaänderungsfaktor (Stufe II) ...................................................................... 16 5 KOSTEN-NUTZEN-ANALYSE..................................................................................... 19 6 BESTIMMUNG DER VORZUGSLÖSUNG .................................................................. 21 - 3 - ENTWURF, 29.03.2019 1 Anlass, Aufgabenstellung und Zielsetzung Die Städte Ettlingen und Karlsruhe planen die Wiederherstellung des 100-jährlichen Hochwasserschutzes an der Alb. Das von 1983 bis 1990 umgesetzte Schutzkonzept gegen ein 100-jährliches Albhochwasser kann aufgrund der zwischenzeitlichen Zunahme der Hochwasserabflüsse nach heutigen Maßstäben ohne Klimaänderungsfaktor (oKf) nur noch ein etwa 23-jährliches bzw. mit Klimaänderungsfaktor (mKf) nur noch ein etwa 8-jährliches Hochwasserereignis beherrschen (siehe Abbildung 1). Abbildung 1: Auszug aus der Hochwasserschutzkonzeption 1983. Dargestellt sind die planfestgestellten Zwischenspeicher Weiherwald (Westliches System), Salmenwiesen (Mittleres System) und Oberwald mit der Überleitungsstrecke See- und Hägenichgraben (Östliches System). Zielsetzung des Vorhabens ist es, im Sinne der EU-Hochwasserrisikomanagement- Richtlinie, nachteiligen Hochwasserfolgen für die Schutzgüter gemäß § 73 Wasserhaushaltsgesetz wie menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten und erhebliche Sachwerte entgegenzuwirken. Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist für das Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (siehe Anlage 1 Nr. 13.6.2 oder Nr. 13.13 UVPG) durchzuführen. Aufgrund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien wie Merkmal und Standort des Vorhabens und Merkmale der möglichen Auswirkungen kommt das Landratsamt Karlsruhe als zuständige Genehmigungsbehörde zur Einschätzung, dass das Vorhaben aufgrund seiner Größe und - 4 - ENTWURF, 29.03.2019 der tangierten Schutzgüter wie Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, NATURA 2000-Gebiete, erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen sind. Deshalb ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Am 31.08.2008 fand hierzu ein Scoping-Termin statt. Zu diesem gab es am 20.04.2015 einen ergänzenden Scoping-Termin sowie weitere Abstimmungen mit der Naturschutzverwaltung und den Naturschutzverbänden. Im Rahmen der Scoping-Termine wurde der inhaltliche und räumliche Untersuchungsrahmen besprochen und festgelegt. Im Juli 2015 haben die Vorhabenträger auf Vorschlag des Regierungspräsidiums Karlsruhe mit den Naturschutzverbänden „Konsensgespräche“ aufgenommen. Ziel der Konsensgespräche ist es, Einvernehmen mit den anerkannten Naturschutzverbänden über die notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen an der Alb und deren Ausgleich zu finden. Neben den Umweltverbänden sind das Landratsamt und das Regierungspräsidium Teilneh- mer der Konsensgespräche. Gegenstand des vorliegenden Berichts ist eine allgemeinverständliche Zusammenfassung (AVZ) der Ergebnisse des umweltfachlichen Variantenvergleiches und der Kosten-Nutzen- Analyse zur Findung der Vorzugslösung. - 5 - ENTWURF, 29.03.2019 2 Planerfordernis – Nullvariante HQ 100 mit bzw. ohne Klimaänderungsfaktor Gegenstand der Nullvariante ist die Darstellung der Auswirkungen für die Städte Ettlingen und Karlsruhe im 100-jährlichen Hochwasserfall mit Klimaänderungsfaktor (111 m³/s am Pegel Ettlingen) bzw. ohne Klimaänderungsfaktor (97 m³/s am Pegel Ettlingen) ohne die Umsetzung von weiteren Hochwasserschutzmaßnahmen. Die Überschwemmungsflächen der Nullvariante bei HQ 100 mit bzw. ohne Klimaänderungsfaktor sind in Abbildung 2 dargestellt. Das derzeitige Hochwasserschutzkonzept der Städte Ettlingen und Karlsruhe kann aufgrund der Zunahme der Hochwasserabflüsse nach heutigen Maßstäben nur noch ein 8-jährliches Hochwasser mit Klimaänderungsfaktor bzw. ein 23-jährliches Hochwasser ohne Klimaänderungsfaktor beherrschen. Ohne die Umsetzung von Maßnahmen zur Wiederherstellung des 100-jährlichen Hochwasserschutzes an der Alb bei Ettlingen und Karlsruhe kommt es in der Folge bei einem Hochwasserereignis mit einer Jährlichkeit von HQ 100 zu Ausuferungen und Gefährdungen in Ettlingen und Karlsruhe. Abbildung 2: Überschwemmungsflächen der Nullvariante bei HQ 100 mit bzw. ohne Klimaänderungsfaktor im Zuge der laufenden Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarten - 6 - ENTWURF, 29.03.2019 Auf Ettlinger Gemarkung sind neben Gewerbe- und Mischgebieten auch die Kernstadt mit historischer Altstadt, albparallele Straßen wie Rheinstraße und Bulacher Straße sowie die Albtalbahn von Überschwemmungen betroffen. Westlich der Bahn werden Teile der Weststadt, Kleingartenanlagen und das Gelände des Regenüberlaufbeckens Erlenwiesen überflutet. Die Überschwemmungen führen zu erhöhten Grundwasserständen und Druckwasser in weiten Teilen des Stadtgebietes. Das Kanalnetz wird bereichsweise hydraulisch überlastet. An tiefliegenden Stellen sind Wasseraustritte aus der Kanalisation zu erwarten. Es kommt zu einer hydraulischen Überlastung des Östlichen Systems, sodass die B 3 teil- weise überflutet wird. Ebenso betroffen sind große Bereiche nördlich und südlich der B 3 im Bereich des Seegrabens, mit landwirtschaftlichen Flächen und einer Kleingartenanlage. Auf Karlsruher Gemarkung kommt es aufgrund der Überlastung des Westlichen, Mittleren und Östlichen Systems zu weiträumigen Ausuferungen. Von Überschwemmungen betroffen sind unter anderen die BAB 5, Teile von Rüppurr und der Oberwald. Im Oberwald betrifft dies die Polizeischießanlage, den Oberwaldsee, den Erlachsee, Teile des Tierparks sowie Bereiche der Südtangente und weitere Bereiche westlich des Scheidgrabens. Entlang des Hägenichgrabens (Battstraße, Märchenring) sind schadbringende Grundwasseranstiege und Druckwasser zu erwarten. In Folge der Ausuferungen kommt es zu erheblichen Auswirkungen auf die in § 73 Wasserhaushaltsgesetz genannten Schutzgüter Sachwerte, menschliche Gesundheit sowie Kulturdenkmale mit einer Schadenshöhe von ca. 47 Mio. Euro für ein HQ 100 mKf bzw. ca. 41 Mio. Euro für ein HQ 100 oKf. Hinsichtlich des Schutzgutes Sachwerte sind zahlreiche private und öffentliche Gebäude, öffentliche Infrastruktur, Kleingartenanlagen sowie landwirtschaftliche Flächen und Wald betroffen. Abhängig von Wasserstand und Fließgeschwindigkeit erhöht sich das Gefährdungspotenzial insbesondere in Kellerbereichen und Tiefgaragen für die menschliche Gesundheit. Hinsichtlich des Schutzgutes Kulturdenkmäler sind vor allem im Bereich der Ettlinger Kernstadt zahlreiche Bau- und Kunstdenkmale betroffen. Betriebe, die der IED-Richtlinie entsprechen wurden nicht lokalisiert. Abbildung 3: Von der Überschwemmung betroffene Gebäude (rot) bei HQ 100 mKf / oKf in Ettlingen (Auszug, ohne Maßstab). - 7 - ENTWURF, 29.03.2019 3 Ablauf des Variantenvergleiches Ein Ergebnis des Scopingverfahrens war es, dass 24 Varianten zur Wiederherstellung des 100-jährlichen Hochwasserschutzes an der Alb zu untersuchen sind. Die 24 Varianten wurden in der Phase 1 zunächst hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Machbarkeit unter Zugrundelegung verschiedener Kriteriengruppen (wasserwirtschaftliche Machbarkeit und Wirksamkeit, Umwelt und Kosten) im Sinne eines abschichtenden Prüfprozesses betrachtet. Die Vorgehensweise sowie die Ergebnisse des bisherigen abschichtenden Prüfprozesses wurden im Rahmen der Konsensgespräche vorgestellt und diskutiert. Im Ergebnis dieses Arbeitsschrittes wurden 19 Varianten ausgeschieden und es verbleiben folgende fünf Lösungsvarianten, die in der Phase 2 unter umweltfachlichen und ökonomischen Gesichts- punkten einem vertiefenden Variantenvergleich zugeführt werden (siehe Abbildung 4): Lösungsvariante 1 – Neurod klein N1 Lösungsvariante 2 – Spinnerei klein S2 Lösungsvariante 3 – Neurod groß N2 Lösungsvariante 4 – Spinnerei groß S1 Lösungsvariante 5 – Durchleitungsvariante Abbildung 4: Ablauf des Variantenvergleiches unter umweltfachlichen und ökonomi- schen Gesichtspunkten Neben dem umweltfachlichen Variantenvergleich ist ein weiterer Bestandteil zur Findung der Vorzugslösung die Kosten-Nutzen-Analyse (siehe Abbildung 4). Im Rahmen der Kosten- Nutzen-Analyse wird die Wirtschaftlichkeit der Lösungsvarianten ermittelt, anhand dessen jeweils die ökonomische Effizienz bestimmt wird (siehe Kapitel 5). Die Ermittlung der Vorzugslösung erfolgt zweistufig. In Stufe I wird der Variantenvergleich für alle fünf Lösungsvarianten mKf durchgeführt. Eine Darstellung der fünf Lösungsvarianten mKf mit den jeweiligen Planungsbausteinen unter wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgt in Tabelle 1. - 8 - ENTWURF, 29.03.2019 Tabelle 1: Übersicht der Lösungsvarianten mit Klimaänderungsfaktor mit den jeweiligen Planungsbausteinen (wasserwirtschaftlich) Planungsbausteine Lösungsvariante 1 Neurod klein N1 mKf Lösungsvariante 2 Spinnerei klein S2 mKf Lösungsvariante 3 Neurod groß N2 mKf Lösungsvariante 4 Spinnerei groß S1 mKf Lösungsvariante 5 Durchleitungs- variante mKf Oberhalb Ettlingen Hochwasserrückhal- tebecken im Albtal Becken Neurod N1 Becken Spinnerei S2 Becken Neurod N2 Becken Spinnerei S1 Ettlingen Durchleitung Ettlingen x Unterhalb Ettlingen Westliches System – Zwischenspeicher Weiherwald (plan- festgestellter Zwi- schenspeicher) mit Erlen- und Petergra- ben x x x x x Mittleres System – Zwischenspeicher Salmenwiesen (plan- festgestellter Zwi- schenspeicher) x x x x x Östliches System – Zwischenspeicher Oberwald (planfest- gestellter Zwischen- speicher) mit der Überleitungsstrecke See- und Hägenich- graben x x x x x Ausbau See-, Häge- nich- und Saugraben x Zwischenspeicher Oberwald Erweiterungsraum Oberwald Erweite- rungsraum O2 Oberwald Erweite- rungsraum O1 Oberwald Erweite- rungsraum O3 Die Lösungsvarianten 1 – 4 haben gemeinsam, dass ein Becken im Albtal oberhalb von Ettlingen geplant ist. Die Lösungsvarianten 1 und 2 haben vergleichsweise kleinere Beckenlösungen, so dass ein weiteres Becken unterhalb von Ettlingen im Waldgebiet des Oberwald Erweiterungsraums erforderlich ist. Für die Lösungsvariante 5 sind bauliche Maßnahmen in Form von Dämmen und Mauern sowie Damm-, Mauer-, Wege- und Brückenanhebungen innerhalb des Stadtgebietes von Ettlingen sowie unterhalb von Ettlingen ein Hochwasserrückhaltebecken im Oberwald Erweiterungsraum erforderlich. Ein baulicher Eingriff im Albtal ist für die Lösungsvariante 5 nicht notwendig. - 9 - ENTWURF, 29.03.2019 In Stufe IIa wird die aus Stufe I resultierende Vorzugslösung mKf und oKf sowie die Durchleitungsvariante mKf und oKf verglichen. Außerdem werden in Stufe IIb beide oKf- Varianten miteinander verglichen (siehe Abbildung 5). Abbildung 5: Vergleich der Lösungsvarianten ohne / mit Klimaänderungsfaktor (Stufe II) Als Ergebnis der Stufe I geht Lösungsvariante 4 – Spinnerei groß als Vorzugslösung hervor. Diese unterscheidet sich in der oKf-Variante durch die Aufstandsfläche und Höhe des Daummbauwerks sowie das Rückhaltevolumen. Die Lage des Damms ist gleich. Bei der Durchleitungsvariante oKf ist entscheidungserheblich, dass sich die Lage des Damms im Oberwald Erweiterungsraum von der mKf-Variante unterschiedet. Eine Darstellung der Lösungsvarianten oKf der Stufe II mit den jeweiligen Planungsbausteinen unter wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgt in Tabelle 2. Tabelle 2: Übersicht der Lösungsvarianten ohne Klimaänderungsfaktor mit den jeweiligen Planungsbausteinen Planungsbausteine Lösungsvariante 4a Spin- nerei groß S1.1 oKf Lösungsvariante 5a Durchleitungsvariante oKf Oberhalb Ettlingen Hochwasserrückhaltebecken im Albtal Becken Spinnerei S1.1 Ettlingen Durchleitung Ettlingen x Unterhalb Ettlingen Westliches System – Zwischenspeicher Wei- herwald (planfestgestellter Zwischenspeicher) mit Erlen- und Petergraben x x Mittleres System – Zwischenspeicher Salmen- wiesen (planfestgestellter Zwischenspeicher) x x Östliches System – Zwischenspeicher Oberwald (planfestgestellter Zwischenspeicher) mit der Überleitungsstrecke See- und Hägenichgraben x x Ausbau See-, Hägenich- und Saugraben x Zwischenspeicher Oberwald Erweiterungsraum Oberwald Erweiterungsraum O2 - 10 - ENTWURF, 29.03.2019 Grundlage des Variantenvergleichs sind folgende Planungen und Fachgutachten: Technischer Bericht und Planung für die Planungsbausteine Betriebsreglement der Lösungsvarianten Kosten-Nutzen-Analyse Umweltverträglichkeitsstudie FFH-Verträglichkeitsuntersuchung Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fischereiökologisches Gutachten Floristische und Faunistische Erhebungen Forstwirtschaftliches Fachgutachten Klimagutachten und Stellungnahme zu ergänzten Planungen Anlage 8 und 9) Geschiebestudie Alb - Bewertung des Einflusses eines HRB im Albtal auf die Morphodynamik in den unterstromigen Albabschnitten Landschaftsbildvisualisierungen Zudem wurde eine Vielzahl vorhandener umweltfachlicher und wasserwirtschaftlicher Daten – und Unterlagenmaterialien ausgewertet. 4 Umweltfachlicher Variantenvergleich Das Vorhaben setzt sich aus folgenden Modulen zusammen: Bauwerken inkl. Anpassungsmaßnahmen entlang der Gewässer sowie Hangsicherungen, zusätzliche Einstauflächen und -höhen und verringerte Überschwemmungsflächen. Die vorhandenen 1983 planfestgestellten Zwischenspeicher Weiherwald, Salmenwiesen und Oberwald südlich des Erlachsees (siehe Abbildung 1) sind nicht Gegenstand des Variantenvergleichs, da diese Zwischenspeicherräume von allen Lösungsvarianten beansprucht werden und sich vorhabenbedingt hinsichtlich der Flutungsräume, -höhe und -dauer keine maßgeblichen Änderungen gegenüber der Planfeststellung von 1983 ergeben. Die baulichen Anpassungsmaßnahmen am Erlen-, Hertel- und Petergraben sind für alle Lösungsvarianten gleich und daher ebenfalls nicht Gegenstand des Variantenvergleiches. Das Untersuchungsgebiet lässt sich in folgende drei Konfliktschwerpunkträume mit unterschiedlichen relevanten Schutzgegenständen einteilen (siehe Abbildung 6): Oberhalb Ettlingen: Albtal bis Spinnerei (FFH-Gebiet, NSG / LSG, Biotopverbundsystem) Stadtgebiet Ettlingen (Menschen, Bau- und Kulturdenkmale, Stadt- und Landschaftsbild, innerstädtisches Biotopverbundsystem) und Unterhalb Ettlingen: Oberwald Erweiterungsraum mit der Überleitungsstrecke See-, Hägenich und Saugraben (FFH-Gebiet, LSG, Biotopverbundsystem, Erholungswald, WSG). - 11 - ENTWURF, 29.03.2019 Abbildung 6: Übersicht über die Konfliktschwerpunkträume Albtal bis Spinnerei, Stadtgebiet Ettlingen und Oberwald Die fünf zu betrachtenden Lösungsvarianten greifen mit ihren zugehörigen Planungsbausteinen in mindestens einen bis maximal zwei der Konfliktschwerpunkträume ein. - 12 - ENTWURF, 29.03.2019 Vorhabenbedingt werden Umweltauswirkungen unter Zugrundelegung folgender Wirkfaktoren ermittelt: Bau- und anlagebedingte Wirkfaktoren, Betriebsbedingte Wirkfaktoren - zusätzliche Einstauflächen und Betriebsbedingte Wirkfaktoren - verringerte Überschwemmungsflächen. Bau- und anlagebedingte Wirkfaktoren ergeben sich innerhalb des Baufeldes aus Flächeninanspruchnahmen und Voll- bzw. Teilversiegelung durch Dammbauwerk (Dämme, Durchlassbauwerk, Betriebswege etc.), Anpassungsmaßnahmen entlang der Gewässer und Hangsicherungen. Betriebsbedingt werden unter Zugrundelegung des Betriebsreglements die folgenden Hochwasserereignisse in Abhängigkeit des jeweiligen Sachverhalts im Rahmen des umweltfachlichen Variantenvergleiches betrachtet: HQ 10 mKf / oKf mit den jeweiligen Nullvarianten, HQ 50 mKf/ oKf mit den jeweiligen Nullvarianten und HQ 100 mKf / oKf mit den jeweiligen Nullvarianten. Vorhabenbedingt entstehen somit zusätzliche Einstauflächen, die sich im Planfall abzüglich der Einstaufläche der jeweiligen Nullvariante ermitteln. Betriebsbedingt kommt es neben dem vorhabenbedingten Einstau zu vorhabenbedingten verringerten Überschwemmungsflächen, die im Rahmen der Umweltfolgenabschätzung zu betrachten sind. Diese ergeben sich je nach Lösungsvariante durch die Veränderung des Abflusses durch den Regelabfluss von Hochwasserrückhaltebecken im Albtal, der einem HQ 10 oKf entspricht. Der Regelabfluss führt dazu, dass die Flussaue unterhalb des Dammes nur noch auf der Fläche eines 10-jährlichen Hochwasserereignisses überschwemmt werden kann. Darüber hinaus führen je nach Lösungsvariante Anpassungsmaßnahmen entlang der Alb in Ettlingen und des See-, Hägenich- und Saugrabens zu verringerten Überschwem- mungsflächen. Bei den Becken im Albtal der Lösungsvarianten 1 - 4 ergeben sich verringerte Überschwemmungsflächen im Albtal, im Stadtgebiet von Ettlingen sowie im Oberwald Erweiterungsraum. Durch bauliche Anpassungsmaßnahmen in Form von z.B. Anhebung und Neubau von Dämmen, Brücken sowie Mauern der Lösungsvariante 5 verringern sich die Überschwemmungsflächen im Stadtgebiet von Ettlingen. Ergänzend kommen bei den Lösungsvarianten 1, 2 und 5 weitere Becken im Oberwald Erweiterungsraum hinzu, die dort weitere verringerte Überschwemmungsflächen bewirken. Die Ortslage Ettlingen wird mit der Wiederherstellung des 100-jährlichen Hochwasserschutzes zukünftig vor Überschwemmungen geschützt. Somit ergeben sich dort im Planfall betriebsbedingt positive Umweltauswirkungen. Die Lösungsvarianten werden hinsichtlich folgender Sachverhalte einem umweltfachlichen Variantenvergleich unter Zugrundelegung der genannten Wirkfaktoren und der damit verbundenen Umweltauswirkungen zugeführt: Europäisches Gebiets- und Artenschutzrecht: - NATURA 2000 gemäß § 34 BNatSchG und - Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG, Umweltverträglichkeit gemäß UVPG und Naturschutzgebiet (NSG) „Albtal und Seitentäler“ gemäß Rechtsverordnung (RVO). Nachfolgende Abbildung 7 zeigt zusammenfassend den Ablauf der Ermittlung der umweltfachlichen Vorzugslösung. - 13 - ENTWURF, 29.03.2019 Abbildung 7: Schutzgegenstände der Sachverhalte und Ablauf des umweltfachlichen Variantenvergleichs zur Ermittlung der umweltfachlichen Vorzugslösung unter Zugrundelegung der anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren - 14 - ENTWURF, 29.03.2019 4.1 Ergebnisse des umweltfachlichen Vergleiches der Lösungsvarianten mit Klimaänderungsfaktor (Stufe I) Nachfolgende Tabelle 3 zeigt die ermittelten Rangfolgen der umweltfachlichen Sachverhalte der Stufe I. Diese werden zu einer Gesamtrangfolge zusammengefasst. Maßgeblich zur Ermittlung der Gesamtrangfolge sind die Sachverhalte Europäisches Gebiets- und Artenschutzrecht: NATURA 2000 und Artenschutz sowie Umweltverträglichkeit. Tabelle 3: Gesamtvariantenvergleich der Stufe I mit Klimaänderungsfaktor Umweltrelevante Sachverhalte Lösungs- variante 1 Neurod klein N1 mKf Lösungs- variante 2 Spinnerei klein S2 mKf Lösungs- variante 3 Neurod groß N2 mKf Lösungs- variante 4 Spinnerei groß S1 mKf Lösungs- variante 5 Durchleitungs- variante mKf Europäisches Gebiets- und Artenschutzrecht: NATURA 2000 und Artenschutz 5 4 2 1 3 Umweltverträglichkeit 5 3 2 1 3 Naturschutzgebiet „Albtal und Seitentä- ler“ 4 3 4 2 1 Gesamtrangfolge 5 4 2 1 3 * = Rang 1 – Variante mit vergleichsweise geringsten Auswirkungen Rang 2 Rang 3 Rang 4 Rang 5 – Variante mit vergleichsweise größten Auswirkungen kein bedeutsamer Unterschied zur Variante mit nachfolgendem Rang Bei den Lösungsvarianten 3 und 4 ist jeweils nur ein Konfliktschwerpunktraum betroffen. Im Vergleich dazu sind bei den Lösungsvarianten 1, 2 und 5 jeweils in zwei Konfliktschwerpunkträumen Umweltauswirkungen zu verzeichnen . Die Lösungsvarianten 1, 2 und 5 verursachen mit jeweils zwei betroffenen Konfliktschwerpunkträumen vergleichsweise größere Umweltauswirkungen als die Lösungsvarianten 3 und 4. Dies zeigen auch die Rangfolgen bezüglich der umweltfachlichen Sachverhalte in Tabelle 3. Bei den beiden Lösungsvarianten 1 und 2 ist neben den kleineren Beckenlösungen im Albtal jeweils ein weiterer vorhabenbedingter Eingriff im Oberwald Erweiterungsraum erforderlich. Diese Varianten stellen aus umweltfachlicher Sicht die schlechteste und die zweitschlechteste Lösungsvariante dar. Dies lässt sich ursächlich zurückführen auf: Bei beiden Lösungsvarianten erfolgt an zwei Stellen ein Eingriff in das lokale Biotopverbundsystem. Hierbei sind mit einem NSG, zwei FFH-Gebieten und zwei LSG die höchste Anzahl an naturschutzrechtlichen Schutzgebieten betroffen. Die Lösungsvariante 1 ist insgesamt die schlechteste Variante, da durch ein etwa mittig im Albtal liegendes Dammbauwerk sowie verringerte Überschwemmungsflächen auf einer Fließgewässerstecke von ca. 3 km erhebliche Umweltauswirkungen innerhalb eines weitgehend unbeeinflussten Talabschnittes der Alb verursacht werden. Dies führt zu vergleichsweise größeren Umweltauswirkungen auf die dort relevanten Schutzgegenstände. Im Vergleich dazu liegt das Dammbauwerk der Lösungsvariante 2 weiter nördlich im Albtal im Anschluss an die Stadtlage von Ettlingen, mit Vorbelastung durch den Gewerbepark Albtal und einer vergleichsweise deutlich geringeren Verringerung von Überschwemmungsflächen im Albtal. - 15 - ENTWURF, 29.03.2019 Hinzu kommen bei den Lösungsvarianten 1 und 2 erhebliche Umweltauswirkungen im Oberwald Erweiterungsraum (Europäisches Gebiets- und Artenschutzrecht: NATURA 2000 und Artenschutz, LSG, Erholungswald), die jedoch bei Lösungsvariante 1 vergleichsweise größer zu bewerten sind als bei Lösungsvariante 2. Lösungsvariante 5 verursacht im Vergleich mit den Lösungsvarianten 1 und 2 geringere erhebliche Umweltauswirkungen und belegt somit Rangfolge 3. Dies lässt sich ursächlich zurückführen auf: Die Lösungsvariante 5 ist zwar die einzige Variante, die keinen Eingriff in das Albtal vorsieht, jedoch zahlreiche gewässerbegleitende bauliche Maßnahmen z.B. Anhebungen bzw. Neubauten von Dämmen, Mauern und Brücken in der Ettlinger Kernstadt sowie in den Stadtrandzonen Süd und Nord auf einer Länge von etwa 4 km. Die Baumaßnahmen haben erhebliche Veränderungen von historisch gewachsenen Sichtbeziehungen, erhebliche Beeinträchtigungen zahlreicher Bau- und Kunstdenkmale in Substanz und Erscheinungsbild sowie erhebliche Veränderungen des Stadt- und Landschaftsbildes zur Folge. Die Bauphase innerhalb eines dicht besiedelten Stadtgebietes ist für ca. 10 Jahre angesetzt und geht mit entsprechenden Immissionen in Form von Schall, Staub und Erschütterungen auf die Bevölkerung einher. Der innerstädtische Biotopverbund wird auf einer Länge von etwa 4 km und in einem Umfang von ca. 1,5 ha Verlust von überwiegend gewässerbegleitenden Gehölz- und Waldstrukturen und zahlreichen Einzelbäumen erheblich beeinträchtigt. Dazu kommen erhebliche Umweltauswirkungen im Oberwald Erweiterungsraum mit einem Dammbauwerk, welches westlich des Scheidgrabens liegt sowie der vorhabenbedingten Flutung. Dies führt im Vergleich mit den Lösungsvarianten 1 und 2 zu einer Zerschneidung des Tierparks mit Altholzbeständen sowie des Erholungswaldes. Trotz eines Eingriffs an zwei Stellen in das lokale Biotopverbundsystem ist im Vergleich mit den Lösungsvarianten 1 und 2 nur ein FFH-Gebiet und ein LSG betroffen. Ein Eingriff im Albtal findet nicht statt. Im Vergleich mit den Lösungsvarianten 1, 2 und 5 sind die Lösungsvarianten 3 und 4 vergleichsweise besser zu beurteilen, da sie erhebliche Umweltauswirkungen in nur einem Konfliktschwerpunktraum verursachen. Lösungsvariante 4 geht im Ergebnis des umweltfachlichen Variantenvergleiches insgesamt als vergleichsweise beste Variante hervor. Dies lässt sich wie folgt begründen: Es erfolgt nur an einer Stelle ein Eingriff in das lokale Biotopverbundsystem. Zwar liegt dieser innerhalb eines NSG, FFH-Gebietes und LSG, jedoch befindet sich der Eingriff im Norden des Albtales und damit am Rand der genannten Schutzgebiete im Anschluss an die Stadtlage Ettlingens mit verschiedenen Vorbelastungen. Ebenso aufgrund der Lage des Damms wird im Vergleich mit den anderen Lösungsvarianten im Albtal eine sehr geringfügige und damit zu vernachlässigende verringerte Überschwemmungsfläche im Albtal bewirkt. Die Auendynamik sowie der unzerschnittene Charakter einer offenen Tallandschaft im Albtal bleiben somit grundsätzlich erhalten. Ein Eingriff durch bauliche Maßnahmen und vorhabenbedingte Überschwemmungen im Oberwald Erweiterungsraum findet nicht statt. Darüber hinaus wird der Oberwald Erweiterungsraum zukünftig vor Überschwemmungen geschützt, was positive Umweltauswirkungen zur Folge hat. Insgesamt entstehen so die vergleichsweise geringsten Umweltauswirkungen auf die Schutzgegenstände. Die Lösungsvariante 3 ist in der Zusammenschau die zweitbeste Variante. Maßgeblich ist hier die Lage des Dammbauwerks und die verringerten Überschwemmungsflächen, welche erhebliche Umweltauswirkungen innerhalb eines weitgehend unbeeinflussten Talabschnittes der Alb verursachen. Umweltfachliche Vorzugslösung der Stufe I ist Lösungsvariante 4 - Spinnerei groß S1. - 16 - ENTWURF, 29.03.2019 4.2 Ergebnisse des umweltfachlichen Vergleiches der Lösungsvarianten mit / ohne Klimaänderungsfaktor (Stufe II) In Stufe IIa wird die aus Stufe I resultierende umweltfachliche Vorzugslösung (Spinnerei groß) mKf und oKf sowie die Durchleitungsvariante mKf und oKf verglichen. In Stufe IIb werden beide oKf-Varianten miteinander verglichen. Gesamtbeurteilung Stufe IIa: Tabelle 4: Gesamtvariantenvergleich Stufe IIa mit und ohne Klimaänderungsfaktor Umweltrelevante Sachverhalte Lösungsvariante 4 Spinnerei groß S1 mKf Lösungsvariante 4a Spinnerei groß S1.1 oKf Lösungsvariante 5a Durchleitungsvariante oKf Lösungsvariante 5 Durchleitungsvariante mKf Europäisches Gebiets- und Artenschutzrecht: NATURA 2000 und Artenschutz 2 1* 1 2 Umweltverträglichkeit 2 1* 1 2 Naturschutzgebiet „Albtal und Seitentäler“ 2 1* Kein entscheidungserheblicher Unter- schied Gesamtrangfolge 2 1* 1 2 * = Rang 1 – Variante mit vergleichsweise geringsten Auswirkungen Rang 2 – Variante mit vergleichsweise größten Auswirkungen kein bedeutsamer Unterschied zur Variante mit nachfolgendem Rang Vergleich Lösungsvariante 4 Spinnerei groß S1 mKf und Lösungsvariante 4a Spinnerei groß S1.1 oKf: Maßgeblich zur Ermittlung der Gesamtrangfolgen sind jeweils die Sachverhalte Europäisches Gebiets- und Artenschutzrecht: NATURA 2000 und Artenschutz sowie Umweltverträglichkeit. Beide zu betrachtenden Varianten haben gemeinsam, dass jeweils nur in einen Konfliktschwerpunktraum eingegriffen wird. Somit berühren sie die gleichen Schutzgegenstände: FFH-Gebiet DE 7116-341 „Albtal mit Seitentälern“, NSG „Albtal und Seitentäler“, LSG „Albtalplatten und Herrenalber Berge“ und bedingen, dass der Oberwald Erweiterungsraum zukünftig vor Überschwemmungen geschützt wird. Zwischen den Lösungsvarianten 4 und 4a ergibt sich weder aus der Einzelbetrachtung NATURA 2000 oder Artenschutz noch aus der übergreifenden Betrachtung beider Aspekte ein entscheidungserheblicher Unterschied. Die Lösungsvariante 4a ist hinsichtlich der zu ermittelnden Konfliktschwere gemäß der Bewertungsmethodik lediglich um 1 Schwere geringer, die Anzahl der Schutzgegenstände ist gleich. Relevant ist auch die gleiche Lage des Damms der beiden Lösungsvarianten im Norden des Albtales und damit am Rand der o.g. Schutzgebiete im Anschluss an die Stadtlage Ettlingens mit verschiedenen Vorbelastungen. Im Hinblick auf das NSG bedeutet dies, dass durch die Randlage des Beckens der Charakter eines offenen Tallandschaftsraumes grundsätzlich erhalten bleibt. Diese Aspekte sind auch für die Betrachtung der Umweltverträglichkeit relevant. Auch hier ergibt sich in der Zusammenschau ein vergleichsweise geringfügiger Unterschied zwischen den Varianten. - 17 - ENTWURF, 29.03.2019 Bei der Betrachtung der Lösungsvariante 4 mit Berücksichtigung des Klimaänderungsfaktors ist vorhabenbedingt eine größere Aufstandsfläche sowie eine etwa 100 m größere Länge des Dammbauwerkwerks und ca. 2,5 m mehr am höchsten Punkt über der Geländeoberfläche erforderlich. In diesem Zusammenhang vergrößert sich auch das Baufeld. Außerdem sind zusätzliche Einstauhöhen und längere Dauern der Betriebsphase für Lösungsvariante 4 zu beschreiben. Hierdurch sind Unterschiede hinsichtlich des Umfangs der Beeinträchtigungen zwischen beiden Varianten feststellbar. Jedoch sind z.B. Kriterien wie die Dauer der Bauphase, der Umfang der Neuversiegelung (Voll- bzw. Teilversiegelung), die bau- und anlagebedingte Beanspruchung von Gewässern, die zusätzlichen vorhabenbedingten Einstauflächen und die betriebsbedingte Verringerung der Überschwemmungsflächen im Bereich der Ablaufstrecke gleich. Außerdem wird mit der Ausrichtung des Vorhabens mit Klimaänderungsfaktor im Vergleich ohne Klimaänderungsfaktor ein deutlich höheres Hochwasserschutzniveau für die Schutzgegenstände bewirkt. Somit ist die vergleichsweise geringfügig größere Beeinträchtigung der Sachverhalte durch die Lösungsvariante mit Klimaänderungsfaktor vertretbar. Vergleich Lösungsvariante 5 Durchleitungsvariante mKf und Lösungsvariante 5a Durchleitungsvariante oKf Beide zu betrachtenden Varianten haben gemeinsam, dass jeweils in zwei Konfliktschwerpunkträume eingegriffen wird. Somit berühren sie die gleichen Schutzgegenstände: • FFH-Gebiet DE 7016-343 „Oberwald und Alb in Karlsruhe“ • Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit: Bauphase • Bau- und Kunstdenkmale • Bodendenkmale • Stadt- und Landschaftsbild • Zerschneidung Innerstädtisches Biotopverbundsystem • LSG „Oberwald“ • Erholungswald Maßgeblich zur Ermittlung der Gesamtrangfolge sind die Sachverhalte Europäisches Gebiets- und Artenschutzrecht: NATURA 2000 und Artenschutz sowie Auswirkungen auf die im Stadtgebiet von Ettlingen besonders relevanten Schutzgüter Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Pflanzen, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter. Sowohl unter Zugrundelegung einer Einzelbetrachtung von NATURA2000 oder Artenschutz als auch aus der Gesamtbetrachtung beider Aspekte stellt sich die Lösungsvariante 5 deutlich schlechter als die Lösungsvariante 5a dar. Entscheidungserhebliches Kriterium beim Vergleich der Lösungsvarianten ist der bau- und anlagebedingte Verlust von Lebensräumen von Arten. Der deutliche Unterschied zwischen Lösungsvariante 5 und 5a wird durch die Lage des Dammbauwerks der Lösungsvariante 5 bedingt. Der Damm der Lösungsvariante 5 greift auch in vergleichsweise sensiblere Bereiche westlich des Scheidgrabens ein. Bei Lösungsvariante 5a sind somit 3 Schutzgegenstände weniger betroffen und 19 Konfliktschweren weniger ermittelt. Innerhalb des Stadtgebietes von Ettlingen lassen sich durch die Hochwasserschutzmaßnahmen nur geringfügige Unterschiede im Umfang der Beeinträchtigungen ermitteln. Aufgrund des größeren Beckens im Oberwald Erweiterungsraum, mit einem Dammbauwerk, das westlich über den Scheidgraben hinausgeht, kommt es im Zusammenhang der Lösungsvariante 5 gegenüber Lösungsvariante 5a bereits ab einer Jährlichkeit von HQ 20 zur betriebsbedingten Beanspruchung und damit einer deutlich höheren Inanspruchnahme von Erholungswald sowie einer Beanspruchung des Wasserschutzgebietes „Durlacher Wald“. Insgesamt stellt sich die Lösungsvariante 5 schlechter als Lösungsvariante 5a dar. - 18 - ENTWURF, 29.03.2019 Gesamtbeurteilung Stufe IIb: Tabelle 5: Gesamtvariantenvergleich Stufe IIb ohne Klimaänderungsfaktor Umweltrelevante Sachverhalte Lösungsvariante 4a Spinnerei groß S1.1 oKf Lösungsvariante 5a Durchleitungsvariante oKf Europäisches Gebiets- und Arten- schutzrecht: NATURA 2000 und Artenschutz 2 1* Umweltverträglichkeit 1 2 Naturschutzgebiet „Albtal und Sei- tentäler“ 2 1 Gesamtrangfolge Kein entscheidungserheblicher Unterschied * = Rang 1 – Variante mit vergleichsweise geringsten Auswirkungen Rang 2 – Variante mit vergleichsweise größten Auswirkungen kein bedeutsamer Unterschied zur Variante mit nachfolgendem Rang Vergleich Lösungsvariante 4a Spinnerei groß S1.1 oKf und Lösungsvariante 5a Durchleitungsvariante oKf: Die Lösungsvarianten 4a und 5a stellen sich unterschiedlich dar. Bei Lösungsvariante 4a wird nur der Konfliktschwerpunktraum Albtal im Anschluss an die Stadtlage von Ettlingen, mit Vorbelastung durch den Gewerbepark Albtal eingegriffen. Bei Lösungsvariante 5a ist ein Eingriff in die zwei Konfliktschwerpunkträume Stadtgebiet Ettlingen und Oberwald Erweiterungsraum erforderlich, wovon einer jedoch deutlich städtisch und ohne Ausweisung als Schutzgebiet für Tiere- und Pflanzen geprägt ist. Hinsichtlich des umweltrelevanten Sachverhalts Europäisches Gebiets- und Artenschutzrecht: NATURA 2000 und Artenschutz ist Lösungsvariante 4a mit größeren Umweltauswirkungen verbunden. Für das FFH-Gebiet „Oberwald und Alb in Karlsruhe“ kann bei Lösungsvariante 5a lediglich die Erheblichkeit eines Schutzgegenstandes identifiziert werden. Durch das Becken der Lösungsvariante 4a sind fünf Schutzgegenstände des FFH-Gebietes „Albtal mit Seitentälern“ betroffen. Bei Betrachtung der Artenschutzbelange stellt es sich ähnlich dar. Die Summe der Konfliktschweren unterscheidet sich zugunsten der Lösungsvariante 5a, so dass diese die rechnerisch beste Lösung ergibt. Da Eingriffe in das Albtal ausbleiben und im Oberwald Erweiterungsraum vergleichsweise die geringsten Beeinträchtigungen für die betrachteten Arten eintreten, ist die Lösungsvariante 5a die diesbezüglich vergleichsweise günstigere Variante. Auch in Bezug auf das NSG stellt sich Lösungsvariante 5a besser dar, da hier kein Eingriff in das NSG erfolgt. Anders verhält es sich hinsichtlich des Sachverhalts Umweltverträglichkeit. Hier stellt sich die Lösungsvariante 5a schlechter dar, da sie zahlreiche gewässerbegleitende bauliche Maßnahmen z.B. Anhebungen bzw. Neubauten von Dämmen, Mauern und Brücken in der Ettlinger Kernstadt sowie in den Stadtrandzonen Süd und Nord auf einer Länge von etwa 4 km vorsieht. Die Baumaßnahmen haben erhebliche Veränderungen von historisch gewachsenen Sichtbeziehungen, Kulturdenkmalen sowie des Stadt- und Landschaftsbildes zur Folge. Die Bauphase innerhalb eines dicht besiedelten Stadtgebietes ist für ca. 9 Jahre angesetzt. Die Bauphase verursacht entsprechende Immissionen in Form von Schall, Staub und Erschütterungen auf die Bevölkerung. Das innerstädtische Biotopverbundsystem wird auf einer Länge von etwa 4 km und in einem Umfang von ca. 1,5 ha Verlust von überwiegend gewässerbegleitenden Gehölz- und Waldstrukturen und zahlreichen Einzelbäumen erheblich beeinträchtigt. Dazu kommen erhebliche Umweltauswirkungen im Oberwald Erweiterungsraum mit einem Dammbauwerk sowie dem vorhabenbedingten Einstau. In der Zusammenschau lässt sich zwischen Lösungsvariante 5a und Lösungsvariante 4a kein entscheidungserheblicher Unterschied feststellen. - 19 - ENTWURF, 29.03.2019 5 Kosten-Nutzen-Analyse Neben der umweltfachlichen Effizienz der ausgewählten Vorzugslösung sind die Kosten naturgemäß von erheblicher Bedeutung für die Variantenentscheidung der Vorhabenträger. Die höchstrichterliche Rechtsprechung lässt Kostenargumente, insbesondere den Nutzen- Kosten-Vergleich, als Entscheidungskriterien in der Planfeststellung und in der Abwägung zu. Dies entnimmt das Bundesverwaltungsgericht den grundsätzlichen Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung und entsprechenden Haushaltsordnungen der Länder, die die Grundsätze der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit zu Maßstäben des Verwaltungshandelns machen. Die Betrachtung der Kosten und Nutzen einer Hochwasserschutzmaßnahme sind für die Landesförderung von kommunalen Maßnahmen von entscheidender Bedeutung. Eine Förderung kommt nur dann in Betracht, wenn die Wirtschaftlichkeit der geplanten Hochwasserschutzmaßnahme ohne Berücksichtigung des Klimaänderungsfaktors (Kf) größer oder gleich 1,0 ist. Wird dieser Wert unterschritten, gibt es keine Förderung. Vor diesem Hintergrund ist die Kosten-Nutzen-Analyse von UNGER Ingenieure einzuordnen. Nutzen-Kosten-Analysen sind auf der Grundlage einer standardisierten Methodik zu erstellen, die eine einheitliche Vorgehensweise beim Nachweis der Wirtschaftlichkeit von Hochwasserschutzmaßnahmen sicherstellen soll. Nachdem UNGER Ingenieure die Wirtschaftlichkeit der Lösungsvarianten ohne und mit Klimaänderungsfaktor berechnet hatten, haben sich die Vorgaben für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen erst kürzlich erheblich geändert. Seit dem 01.03.2019 müssen Hochwasserschutzmaßnahmen auf der Grundlage der „Arbeitshilfe zur Bewertung von Hochwasserschutzmaßnahmen in Baden- Württemberg“ bewertet werden. Nach dieser Arbeitshilfe setzt sich die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme aus der rechen- technisch nachweisbaren ökonomischen Effizienz (Teilbilanz 1 = monetäre Wirtschaftlich- keit) und den weiteren Projektwirkungen (Teilbilanz 2 = schutzgutbezogene Zuschläge) zusammen. Die monetäre Wirtschaftlichkeit ist der Quotient aus dem Jahresnutzen (Mio. Euro/Jahr) mit den Jahreskosten (Mio. Euro/Jahr). Die schutzgutbezogenen Zuschläge Z M (menschliche Gesundheit), Z K (Kultur), Z U (Umwelt), Z I (Infrastruktur) und Z WRRL (Ziele Wasserrahmenrichtlinie) werden hinzuaddiert. Eine wesentliche Grundlage auf der Kostenseite sind die gesamten Investitionskosten einer Maßnahme, die sich aus den Kostenbestandteilen Bauwerkskosten, Kosten für Flächen- inanspruchnahme, Vorarbeiten und Bau- und Erschließungskosten (Kostengruppen 100, 200 und 700) sowie den Kosten der Ausgleichsmaßnahmen zusammensetzen (siehe Tabelle 6). Tabelle 6: Zusammenfassende Darstellung der gesamten Investitionskosten der Lösungsvarianten - 20 - ENTWURF, 29.03.2019 Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass die gesamten Investitionskosten für die Lösungsvarianten 1 bis 4 und 4a mit Becken im Albtal zwischen ca. 21 Mio. Euro und ca. 28 Mio. Euro netto liegen. Die Gesamtkosten des Beckens Spinnerei groß ohne Klimaänderungsfaktor betragen etwa 21 Mio. Euro netto. Dem gegenüber sind beide Durchleitungsvarianten mit und ohne Klimaänderungsfaktor erheblich teurer. Ohne Klimaänderungsfaktor betragen die Gesamtkosten der Durchleitungsvariante rund 56 Mio. Euro netto und mit Klimaänderungsfaktor etwa 62 Mio. Euro netto. Die Berechnungen der Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme nach der neu eingeführten Arbeitshilfe sind sehr aufwändig und umfangreich. Da die Arbeitshilfe erst vor wenigen Wochen eingeführt wurde, liegen noch keine abschließenden Ergebnisse vor. Nach dem derzeitigen Stand der Bearbeitung der Kosten-Nutzen-Analyse lässt sich für die Wirtschaftlichkeit der Lösungsvarianten Folgendes aussagen: Lösungsvariante 1 („Neurod klein“ mit Kf): > 1,0 (wirtschaftlich) Lösungsvariante 2 („Spinnerei klein“ mit Kf): > 1,0 (wirtschaftlich) Lösungsvariante 3 („Neurod groß“ mit Kf): > 1,0 (wirtschaftlich) Lösungsvariante 4 („Spinnerei groß“ mit Kf): > 1,0 (wirtschaftlich) Lösungsvariante 4a („Spinnerei groß“ ohne Kf): ca. 1,0 (Bereich der Wirtschaftlichkeit) Lösungsvariante 5 („Durchleitungsvariante“ mit Kf): > 1,0 (wirtschaftlich) Lösungsvariante 5a („Durchleitungsvariante“ ohne Kf): < 1,0 (nicht wirtschaftlich) Nach dem derzeitigen Arbeitsstand der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gilt als gesichert, dass die Lösungsvarianten 1 bis 4 die Wirtschaftlichkeitsgrenze von 1,0 deutlich überschreiten. Der Wirtschaftlichkeitsfaktor des Beckens Spinnerei groß mit Klimaänderungsfaktor wird etwa den Faktor von 2,0 deutlich überschreiten. Damit liegt ökonomische Effizienz vor. Das Becken Spinnerei groß ohne Klimaänderungsfaktor liegt nach den derzeitigen Berechnungen im Bereich der Wirtschaftlichkeit. Die Durchleitungsvariante ohne Klimaänderungsfaktor erweist sich als ökonomisch nicht effizient. - 21 - ENTWURF, 29.03.2019 6 Bestimmung der Vorzugslösung Im Ergebnis eines umfangreichen Prozesses des Variantenvergleichs unter umweltfachli- chen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist festzustellen, dass die Lösungsvariante 4 mit Klimaänderungsfaktor mit dem Becken Spinnerei groß die Vorzugslösung darstellt (siehe Abbildung 8). Dies lässt sich zusammengefasst wie folgt begründen: 1. Im Ergebnis des umweltfachlichen Variantenvergleichs mit Klimaänderungsfaktor weist die Lösungsvariante 4 Spinnerei groß die vergleichsweise geringsten Umwelt- auswirkungen auf. 2. Zwischen den Lösungsvarianten Spinnerei groß mit und ohne Klimaänderungsfaktor ergeben sich aus umweltfachlicher Sicht keine bedeutsamen Unterschiede. Die vergleichsweise geringfügig größere Beeinträchtigung am gleichen Standort ist daher aus umweltfachlicher Sicht vertretbar. Mit dem Klimaänderungsfaktor wird ein deutlich höheres Hochwasserschutzniveau erreicht. 3. Ein Hochwasserschutz ohne Berücksichtigung des Klimaänderungsfaktors greift nach Auffassung der Vorhabenträger zu kurz und ist keine zukunftssichere Maßnahme. 4. Die Lösungsvariante 4 – Spinnerei groß mit Klimaänderungsfaktor überschreitet die Wirtschaftlichkeitsgrenze von 1,0 deutlich und ist ökonomisch effizient. Die Durchlei- tungsvarianten scheiden letztlich aus. Die Durchleitungsvariante mit Klimaände- rungsfaktor ist nach den derzeitigen Berechnungen zwar wirtschaftlich. Die Gesamt- kosten der Durchleitungsvarianten mit bzw. ohne Klimaänderungsfaktor betragen je- doch mindestens das Doppelte der Lösungsvariante 4 – Spinnerei groß mit Klima- änderungsfaktor. Die Durchleitungsvarianten sind zudem nach derzeitigem Stand nicht förderfähig, da die Durchleitungsvariante ohne Klimaänderungsfaktor, die für die Förderfähigkeit relevant ist, unter der Wirtschaftlichkeitsgrenze liegt. - 22 - ENTWURF, 29.03.2019 Abbildung 8: Übersichtslageplan der Vorzugslösung: Lösungsvariante 4 Spinnerei groß HQ 100 mit Klimaänderungsfaktor (ohne Maßstab)
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̄ Lösungsvariante 1 Neurod klein HQ 100 mit Klimaänderungsfaktor Nachrichtlich !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Verringerte Überschwemmungsflächen Baufelder Hochwasserrückhaltebecken Zusätzliche Überschwemmungsflächen Baufelder Anpassungsmaßnahmen entlang Erlen-, Hertel-, Petergraben Fließgewässer Überschwemmungsflächen 0123km 19.10.2018 Oberwald Erweiterungsraum O2 Neurod N1 Vorhaben Anpassungsmaßnahmen entlang Erlen-, Hertel-, Petergraben Zwischenspeicher Weiherwald, Salmenwiesen und Oberwald mit der Überleitungssstrecke See- und Hägenichgraben (planfestgestellt 1983) ̄ Lösungsvariante 2 Spinnerei klein HQ 100 mit Klimaänderungsfaktor !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Verringerte Überschwemmungsflächen Baufelder Hochwasserrückhaltebecken Zusätzliche Überschwemmungsflächen Baufelder Anpassungsmaßnahmen entlang Erlen-, Hertel-, Petergraben Überschwemmungsflächen 0123km Oberwald Erweiterungsraum O1 Spinnerei S2 19.10.2018 Nachrichtlich Fließgewässer Vorhaben Zwischenspeicher Weiherwald, Salmenwiesen und Oberwald mit der Überleitungssstrecke See- und Hägenichgraben (planfestgestellt 1983) Anpassungsmaßnahmen entlang Erlen-, Hertel-, Petergraben ̄ Lösungsvariante 3 Neurod groß HQ 100 mit Klimaänderungsfaktor !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Verringerte Überschwemmungsflächen Baufelder Hochwasserrückhaltebecken Zusätzliche Überschwemmungsflächen Baufelder Anpassungsmaßnahmen entlang Erlen-, Hertel-, Petergraben Überschwemmungsflächen 0123km Neurod N2 19.10.2018 Nachrichtlich Fließgewässer Vorhaben Anpassungsmaßnahmen entlang Erlen-, Hertel-, Petergraben Zwischenspeicher Weiherwald, Salmenwiesen und Oberwald mit der Überleitungssstrecke See- und Hägenichgraben (planfestgestellt 1983) ̄ Lösungsvariante 4 Spinnerei groß HQ 100 mit Klimaänderungsfaktor !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Baufelder Hochwasserrückhaltebecken Zusätzliche Überschwemmungsflächen Baufelder Anpassungsmaßnahmen entlang Erlen-, Hertel-, Petergraben Überschwemmungsflächen 0123km Spinnerei S1 19.10.2018 Nachrichtlich Fließgewässer Vorhaben Verringerte Überschwemmungsflächen Anpassungsmaßnahmen entlang Erlen-, Hertel-, Petergraben Zwischenspeicher Weiherwald, Salmenwiesen und Oberwald mit der Überleitungssstrecke See- und Hägenichgraben (planfestgestellt 1983) ̄ Lösungsvariante 4a Spinnerei groß HQ 100 ohne Klimaänderungsfaktor !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Baufelder Hochwasserrückhaltebecken Zusätzliche Überschwemmungsflächen Baufelder Anpassungsmaßnahmen entlang Erlen-, Hertel-, Petergraben Überschwemmungsflächen 0123km Spinnerei S1.1 19.10.2018 Nachrichtlich Fließgewässer Vorhaben Verringerte Überschwemmungsflächen Anpassungsmaßnahmen entlang Erlen-, Hertel-, Petergraben Zwischenspeicher Weiherwald, Salmenwiesen und Oberwald mit der Überleitungssstrecke See- und Hägenichgraben (planfestgestellt 1983) ̄ Lösungsvariante 5 Durchleitungsvariante HQ 100 mit Klimaänderungsfaktor !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Baufelder Hochwasserrückhaltebecken Zusätzliche Überschwemmungsflächen Baufelder Anpassungsmaßnahmen entlang der Alb in Ettlingen Überschwemmungsflächen 0123km Oberwald Erweiterungsraum O3 Baufelder Anpassungsmaßnahmen entlang Erlen-, Hertel-, Petergraben Baufelder Anpassungsmaßnahmen entlang See-, Sau-, Hägenichgraben 19.10.2018 Nachrichtlich Fließgewässer Vorhaben Anpassungsmaßnahmen entlang See-, Sau-, Hägenichgraben Anpassungsmaßnahmen entlang der Alb in Ettlingen Verringerte Überschwemmungsflächen Anpassungsmaßnahmen entlang Erlen-, Hertel-, Petergraben Zwischenspeicher Weiherwald, Salmenwiesen und Oberwald mit der Überleitungssstrecke See- und Hägenichgraben (planfestgestellt 1983) ̄ Lösungsvariante 5a Durchleitungsvariante HQ 100 ohne Klimaänderungsfaktor !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Baufelder Hochwasserrückhaltebecken Zusätzliche Überschwemmungsflächen Baufelder Anpassungsmaßnahmen entlang der Alb in Ettlingen Überschwemmungsflächen 0123km Oberwald Erweiterungsraum O2 Baufelder Anpassungsmaßnahmen entlang Erlen-, Hertel-, Petergraben Baufelder Anpassungsmaßnahmen entlang See-, Sau-, Hägenichgraben 19.10.2018 Nachrichtlich Fließgewässer Vorhaben Verringerte Überschwemmungsflächen Anpassungsmaßnahmen entlang Erlen-, Hertel-, Petergraben Zwischenspeicher Weiherwald, Salmenwiesen und Oberwald mit der Überleitungssstrecke See- und Hägenichgraben (planfestgestellt 1983)
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HW Schutz Alb Kostenteilung Karlsruhe - EttlingenKosten aus Kosten-Nutzen-Analyse Stand 19.12.2018 Herstellungskosten gewählter HW-SchutzHerleitung des KostenschlüsselsKostenschl. nach anteiligen Baukosten Baustein Bauwerks-kosten Stand 2019 (Mio.Euro netto) Baustein Bauwerks- kosten Stand 2019 (Mio.Euro netto)Spinnerei klein mit KF Schutz für Ettlingen 17,1313,5770% 1,181,18 0,010,01 0,610,61 0,010,01Schutz für Karlsruhe 4,0930% Summe18,94Summe19,47 2,75Ausgleichsmaßnahmen3,73 21,6923,2 4,12114,408 25,8127,61 Kostenverteilung nach Baukosten Baukosten brutto einsch. Ausgleichsmaßnahmen:25,81 Mio Euro Fördersatz ist abhängig von den Kosten/Einwohner, ab 15 €/Einwohner -> Fördermöglichkeit Formel Fördersatz Stadt Karlsruhe = 15 + ((x-15)*(55-20)/(75-15)) ab 150 €/Einwohner gibt es den vollen Fördersatz = 70 %, dies trifft für Ettlingen zu Kosten- verteilung Kosten/Stadt in Mio. € Einwohnerzahl Zuwend- ungsf. Ausgaben/Ei nwohner in € Fördersatz Verbleibende Kosten/Stadt Anteil Land Stadt Ettlingen70%18,0738.954 463,8270% 5.420.331,00 Stadt Karlsruhe 30%7,74305.22225,3721,0%6.113.446,0814.277.322,92 Schadenspotential Ettlingen - Karlsruhe Gesamtschadenshöhe HQ 10038.548.535,00 34.893.353,00 € 91% 3.655.182,00 €9% Gesamtschadenshöhe HQ 100 m. KF. 44.577.890,00 40.548.674,00 € 91% 4.029.216,00 €9% Lösungsvariante 4 "Spinnerei groß" mit KlimafaktorLösungsvariante 2 "Spinnerei klein" mit Klimafaktor HRB Spinnerei Variante 1 (1,3 Mio m³)HRB Spinnerei Variante 2 (0,78 Mio m³) Erlengraben 0,30 m FreibordErlengraben 0,30 m Freibord Petergraben 0,30 m FreibordPetergraben 0,30 m Freibord Zwischenspeicher Weiherwald, AuslaufbauwerkZwischenspeicher Weiherwald, Auslaufbauwerk Anpassung Schützsteuerung AutobahnwehrAnpassung Schützsteuerung Autobahnwehr Zwischenspeicher Oberwald Erweiterungsraum Variante 1 (0,72 Mio. m³) Ausgleichsmaßnahmen Schäden EttlingenSchäden KA Summe Baukosten netto Summe Baukosten brutto: MwSt. 19 %MwSt. 19 % Summe Baukosten brutto: Summe Baukosten netto
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Stadt Ettlingen Stadtbauamt Ottostraße 5 76275 Ettlingen Stadt Karlsruhe Tiefbauamt Lammstraße 7 76133 Karlsruhe HWS Alb Wiederherstellung des 100-jährlichen Hochwasserschutzes an der Alb für die Städte Ettlingen und Karlsruhe Lösungsvariante 4 – Spinnerei groß mit Klimaänderungsfaktor: Naturschutzgebiet „Albtal und Seitentäler“ Akzeptanzmaßnahmen Proj.-Nr.: 100-15 vorgelegt von: Mainz, 15.02.2019 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG .................................................................................................................. 3 2 FLÄCHENINANSPRUCHNAHME DES VORHABENS IM NATURSCHUTZGEBIET "ALBTAL UND SEITENTÄLER" .......................................... 6 3 AKZEPTANZMAßNAHMEN ........................................................................................... 8 3.1 Wässerwiesensystem im Bereich der Salmenwiesen ............................................. 10 3.2 PiK-Maßnahmen zur Aufwertung von Grünland ...................................................... 11 3.3 Sonstiges ..................................................................................................................... 12 1 Einleitung Die Städte Ettlingen und Karlsruhe planen die Wiederherstellung des 100-jährlichen Hochwasserschutzes an der Alb. Aus der Zusammenführung der Ergebnisse des umweltfachlichen Variantenvergleiches sowie der Kosten-Nutzen-Analyse ist die Lösungsvariante 4 – Spinnerei groß mit Klimaänderungsfaktor (mKf) als Vorzugslösung hervorgegangen (siehe Abbildung 1). Für das Vorhaben ist ein Planfeststellungsantrag erfor- derlich. Abbildung 1: Lösungsvariante 4 – Spinnerei groß HQ 100 mit Klimaänderungsfaktor (ohne Maßstab) Die Wiederherstellung des 100-jährlichen Hochwasserschutzes an der Alb für die Städte Ettlingen und Karlsruhe erfolgt bei Lösungsvariante 4 durch ein Hochwasserrückhaltebecken am Standort Spinnerei („Spinnerei S1“), welches sich überwiegend innerhalb des Natur- schutzgebietes „Albtal und Seitentäler“ befindet (siehe Abbildung 2). Mit der Umsetzung des Vorhabens gehen Eingriffe in das NSG einher. Diese setzen sich zusammen aus bau- und anlagebedingten Eingriffen (Dammbauwerk inkl. Baufeld, Betriebswege etc.) und betriebsbedingten Eingriffen durch zusätzliche Überschwemmungsflächen bei HQ 100 mKf (Überschwemmungsflächen des vorhabenbedingten Einstaus, die über die Überschwemmungsflächen des Ist-Zustands hinausgehen). Aus diesem Grund ist beabsichtigt, die Verordnung über das Naturschutzgebiet „Albtal und Seitentäler“ zu ändern. Im Rahmen der Änderung soll eine Hochwasserschutzzone ergänzt werden („Zonierungsverfahren“). Die Zone umfasst neben dem Hochwasserrückhaltebecken auch den Einstaubereich eines 100-jährlichen Hochwasserereignisses (siehe Abbildung 3). Nach Abstimmung mit dem RP Karlsruhe sind für die vorhabenbedingte Beanspruchung von Flächen des Naturschutzgebietes Akzeptanzmaßnahmen zu entwickeln. Akzeptanzmaßnahmen gelten als gesonderter Ausgleich und umfassen Maßnahmen für Naturschutz und Landschaftspflege, die der naturschutzfachlichen Aufwertung von Flächen dienen. Darüber hinaus sind Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 13ff BNatSchG, artenschutzrechtliche Maßnahmen gemäß § 44 BNatSchG sowie Kohärenzmaßnahmen hinsichtlich des FFH-Gebietes „Albtal mit Seitentälern“ gemäß § 34 BNatSchG vonnöten. Gegenstand des vorliegenden Berichtes ist die fachliche Herleitung und Darstelllung der Ak- zeptanzmaßnahmen. Die Herleitung der Akzeptanzmaßnahmen orientiert sich an der qualita- tiven vorhabenbedingten Inanspruchnahme von Flächen innerhalb des NSG „Albtal und Sei- tentäler“. Dabei werden die Wert- und Funktionselemente der Schutzgegenstände Tiere, Pflanzen und Wasser zurgrundegelegt. Die Darstellung der Akzeptanzmaßnahmen erfolgt in Kapitel 3. Abbildung 2: Übersichtslageplan des Beckenstandorts Spinnerei groß S1 der Lösungsvariante 4 innerhalb des NSG „Albtal und Seitentäler“ 2 Flächeninanspruchnahme des Vorhabens im Naturschutzgebiet "Albtal und Seitentäler" Die Beckenlösung am Standort Spinnerei befindet sich im nördlichen Randbereich des Na- turschutzgebietes "Albtal und Seitentäler" (siehe Abbildung 2). Das NSG besitzt eine Ge- samtflächengröße von ca. 636 ha. Die anteilige bau- und anlagenbedingte Flächeninan- spruchnahme des NSG durch das Vorhaben beträgt ca. 7,5 ha bzw. ca. 1,17 % der Schutz- gebietsfläche. Die betriebsbedingten zusätzlichen Überschwemmungsflächen eines 100- jährlichen Hochwasserereignisses haben eine Größe von ca. 5,4 ha, was etwa 0,86 % der Gesamtfläche des NSG entspricht. Insgesamt ensteht eine vorhabenbedingte Flächeninan- spruchnahme von etwa 12,9 ha bzw. 2,03 % der Schutzgebietsfläche. Die in der Abbildung 3. dargestellte Zonierungsfläche für die geplante Hochwasserschutzzo- ne (Hochwasserrückhaltebecken sowie Einstaufläche eines 100-jährlichen Hochwasserer- eignisses) umfasst eine Fläche von ca. 28,8 ha. In Tabelle 1 erfolgt ein Überblick über die aus umweltfachlicher Sicht für den Standort we- sentlichen vorhabenbedingten Beeinträchtigungen der Schutzgegenstände Tiere, Pflanzen und Wasser. Tabelle 1: Beeinträchtigung der Schutzgegenstände Tiere, Pflanzen und Wasser durch Spinnerei groß S1 mKf Schutzgegenstand Bau- / anlage- bedingt [m²] Zusätzliche Über- schwemmungs- flächen [m²] Gesamt [m²] Eingriff Gesamt ca. 87.400 ca. 55.300 ca. 142.700 Eingriff NSG (Anteil am Gesamtgebiet in %) ca. 74.800 (ca. 1,17 %) ca. 54.400 (ca. 0,86 %) ca. 129.200 (ca. 2,03 %) Tiere - Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Anh. II FFH-RL) - Großer Feuerfalter (Anh. II FFH-RL) - Überschneidung Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläufling / Großer Feuerfalter - Amphibien - Altholzstrukturen als potenzielle Quar- tierstrukturen für Waldfledermäuse - ca. 3.400 - ca. 17.000 - ca. 2.800 - ca. 700 - ca. 2.000 - ca. 7.200 - ca. 11.200 - ca. 5.100 - ca. 10.600 - ca. 28.200 - ca. 7.900 - ca. 700 - ca. 2.000 Pflanzen - § 33 NatSchG BW - davon Offenland- und Gewässerbiotope - LRT 3260 – Fließgewässer mit flutender Wasservegetation - LRT 6412 – Pfeifengraswiesen - LRT 6510 – Magere Flachland- Mähwiesen - LRT 91E0* - Auenwälder mit Erle, Esche und Weide - ca. 19.500 - ca. 7.300 - ca. 400 - ca. 100 - ca. 900 - ca. 2.300 - ca. 19.500 - ca. 7.300 - ca. 400 - ca. 100 - ca. 900 - ca. 2.300 Wasser Umlegung Alb / Hetzelbach ca. 650 m ca. 650 m Abbildung 3: Spinnerei groß S1 - Übersichtslageplan des Vorhabens bei HQ 100 mKf mit Darstellung der geplanten Hochwasserschutzzone 3 Akzeptanzmaßnahmen Die Herleitung der Akzeptanzmaßnahmen orientiert sich an der qualitativen vorhabenbeding- ten Inanspruchnahme von Flächen innerhalb des NSG „Albtal und Seitentäler“. Dabei werden die Wert- und Funktionselemente der Schutzgegenstände Tiere, Pflanzen und Wasser zu- grundegelegt. Im Folgenden werden Akzeptanzmaßnahmen vorgestellt, deren Ziel die naturschutzfachliche Aufwertung von Flächen ist (siehe Abbildung 4): Salmenwiesen: Ziel ist die Instandsetzung des Wiesenwässersystems (400 m Bewässerungsgräben) und die Entwicklung eines Feuchtwiesenkomplexes inkl. Grünlandpflege auf einer Fläche von ca. 1,2 ha. Dabei werden Feuchtlebensräume für z.B. Vögel und Amphi- bien entwickelt. Mit der Umsetzung dieser Akzeptanzmaßnahme wird Bezug auf den Verlust qualitativ vergleichbarer Lebensräume im Bereich des Beckens am Standort Spinnerei genommen. PiK-Maßnahmen: Aufwertung von Grünland durch PiK-Maßnahmen auf einer Fläche von ca. 3,0 ha. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen stehen zwei Pool-Flächensuchräume am Hatzengraben (ca. 20 ha) und nördlich und südlich von Spessart (ca. 60 ha) zur Ver- fügung. Ziel ist die Entwicklung von mageren Flachland-Mähwiesen als Lebensraum für den Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling und den Großen Feuerfalter. Die Pool-Flächensuchräume befinden sich innerhalb des FFH-Gebietes „Wiesen und Wälder bei Ettlingen“, in dem der D. Wiesenknopf-Ameisenbläuling und der Große Feuerfalter als Art des Anhang II der FFH-Richtlinie geschützt sind. Für beide Arten wird im Manangementplan (MaP) der Erhaltungszustand mit „C“ angegeben. Die Maßnahmen werden zur weiteren Stabilisierung der Lebensraumverhältnisse der beiden Arten beitragen. Mit der Umsetzung dieser Akzeptanzmaßnahme wird Bezug auf den Verlust von Lebensräumen für den D. Wiesenknopf-Ameisenbläuling und den Großen Feuerfalter im Bereich des Beckens am Standort Spinnerei genommen. Abbildung 4: Übersichtslageplan 3.1 Wässerwiesensystem im Bereich der Salmenwiesen Ziel der Maßnahme ist die Sicherung und Entwicklung der Lebensstätten wertgebender Ar- tengruppen. Temporären Gewässern und Rohbodenflächen kommt hierbei eine besondere Bedeutung als Lebensraum spezialisierter Pionierarten zu. Die Maßnahme gilt folgenden wertgebenden Artengruppen und Zielarten: Amphibien: Kreuzkröte, Wechselkörte, Knoblauchkröte, Laubfrosch Vögel: Schafstelze, Rohrammer, Neuntöter, Weißstorch, diverse Limikolenarten, Braun- kehlchen, Schwarzkehlchen, Steinschmätzer, Wasserpieper, Bekassine Insekten: Libellen (z.B. Südliche Binsenjungfer), Heuschrecken (z.B. Sumpfschrecke), Schmetterlinge (z.B. Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläufling), Laufkäfer Kleinsäuger: Zwergmaus Vegetation: Zwergbinsenfluren, Eiförmige Sumpfbinse, Liegendes Büchsenkraut Bestandteil der Maßnahme ist die Reaktivierung eines historischen Grabensystems im Be- reich der Salmenwiesen. Damit wird ermöglicht, dass der tiefliegende nördliche Teil des Flur- stückes 26190 auf einer Fläche von etwa 1,2 ha nach naturschutzfachlichen Vorgaben be- wässert werden kann. Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Karlsruhe. Das Was- ser wird über einen Schieber an der Alb und ein Grabensystem zur Wässerwiese geleitet. Dauer und Höhe der Wässerung lassen sich durch einen Ablassschieber an der herzustel- lenden Vorflut in den Reiherbach steuern (siehe Abbildung 5). Die Steuerung vor Ort wird durch einen Wasserwart der Stadt Karlsruhe unter Beachtung der naturschutzfachlichen Zie- le und hinsichtlich der Faktoren jahreszeitliche Aspekte, Aktivitätszeiten der Zielarten, Mahd- zeitpunkt, Wasserstand der Alb sowie in Abstimmung mit dem Projektmanager vorgenom- men. Die Instandsetzung des Wässerwiesensystems umfasst folgende Maßnahmen: Instandstetzung des Schiebers an der Alb Reprofilierung des Bewässerungsgrabens (ca. 400 m) Einbau neuer Schieber (4 Stück) max. 20 cm hohe Dammschüttung zum Schutz des Nachbargrundstücks vor Überflu- tung (ca. 270 m) Vorflutkanal zum Reiherbach (ca. 60 m) Ein weiterer Bestandteil der Maßnahme ist die dauerhafte extensive Pflege der Wässerwie- sen. Diese sind im Zuge der Maßnahme in Abstimmung mit dem Projektmanager hinsichtlich der Anzahl an Mähgängen und den Mahdzeitpunkten an die naturschutzfachlichen Ziele an- zupassen. Abbildung 5: Übersichtslageplan der Maßnahmen im Bereich der Salmenwiesen 3.2 PiK-Maßnahmen zur Aufwertung von Grünland Die Ziele der Maßahme folgen den Erhaltungs- bzw. Entwicklungsmaßnahmen des MaP des FFH-Gebietes "Wiesen und Wälder bei Ettlingen" und umfassen die Sicherung und Entwick- lung der Lebensräume des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings (Phengaris nausithous) und des Großen Feuerfalters (Lycaena dispar) durch die Aufwertung von artenarmen Grün- land (z.B. Glatthaferwiesen) hin zu artenreichen mageren Flachland-Mähwiesen (LRT 6510) auf einer Fläche von etwa 3,0 ha. Die Maßnahme beinhaltet Einzelmaßnahmen in folgenden Pool-Flächensuchräumen (siehe Abbildung 4): Hatzengraben südlich von Grünwettersbach (ca. 20 ha) Nördlich und südlich von Spessart (ca. 60 ha) Bestandteil der Maßnahme ist die dauerhafte extensive Pflege von Grünland, das für eine Aufwertung im Sinne der Maßnahmenziele geeignet ist. Die Pflege ist in Abstimmung mit dem Projektmanager hinsichtlich der Anzahl an Mähgängen und den Mahdzeitpunkten an die naturschutzfachlichen Ziele anzupassen. Angestrebt wird eine 1- bis 2-schürige Mahd und der Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel. 3.3 Sonstiges Grundlage für die verbindliche Umsetzung der Akzeptanzmaßnahmen ist eine vertragliche Vereinbarung. Darüber hinaus ist für die Umsetzung der Akzeptanzmaßnahmen ein Projektmanager erforderlich. Die Umsetzung soll unmittelbar nach dem Planfeststellungsbe- schluss erfolgen. Mainz, den 15.02.2019 JESTAEDT + Partner
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0359 Dez. 6 Hochwasserschutz Alb, Wiederherstellung des 100-jährlichen Hochwasserschutzes für die Städte Ettlingen und Karlsruhe: Sachstand und Zustimmung zur Vorzugslösung sowie zum weiteren Verfahren Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit/ Naturschutzbeirat 03.05.2019 1 X vorberaten Bauausschuss 10.05.2019 6 X vorberaten Gemeinderat 14.05.2019 32 X zugestimmt Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt den Sachstand der Planungen und des Konsensverfahrens zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung: a) Die Lösungsvariante 4 „Hochwasserrückhaltebecken Spinnerei groß mit Klimaände- rungsfaktor“ weiter zu verfolgen. b) Eine Vereinbarung über Planung, Bau und Betrieb zur Lösungsvariante 4 „Hochwasser- rückhaltebecken Spinnerei groß mit Klimaänderungsfaktor“ mit der Stadt Ettlingen auf Grundlage einer Kostenteilung von 70 % Ettlingen und 30 % Karlsruhe abzuschließen. c) Die weiteren Planungsleistungen bis zum Abschluss der Maßnahme unter Federführung der Stadt Ettlingen schrittweise zu beauftragen. d) Die Akzeptanzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Änderung des Naturschutzgebie- tes „Albtal und Seitentäler“ weiter zu verfolgen und inklusive Monitoring auf Karlsruher Gemarkung umzusetzen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein circa 350.000 Euro (Planung Anteil KA) Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Ausgangslage: Das in den 1980er Jahren errichtete Hochwasserschutzsystem der Alb, bestehend aus drei Rückhalteräumen im Süden von Karlsruhe, wurde damals für einen Hochwasserscheitelabfluss von 71 m³/s am Pegel Ettlingen bemessen und entsprach zu dieser Zeit dem Schutz vor einem 100-jährlichen Hochwasserereignis. Mit der Aktualisierung der Hochwasserstatistik durch die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) auf Grund eingetretener Hochwasserereignisse, wie 1998 oder 2002, wurde der Scheitelwert eines 100- jährlichen Ereignisses auf 97 m³/s angehoben. Damit ging den Städten Ettlingen und Karlsruhe der bis dahin bestehende 100-jährliche Hochwasserschutz verloren. Ausgehend von der aktuellen Hochwasserstatistik besteht für die Städte Ettlingen und Karlsruhe heute nur noch ein Schutz vor einem etwa 23-jährlichem Hochwasserereignis. Um den 100- jährlichen Hochwasserschutz für die Städte Ettlingen und Karlsruhe wieder herzustellen, haben die beiden Städte im Herbst 2003 eine Planungsgemeinschaft gegründet. Ziel ist dabei, entspre- chend der Hochwasserschutzstrategie des Landes und der Kommunen in Baden-Württemberg, die Risiken durch Hochwasser für die Schutzgüter „menschliche Gesundheit“, „Umwelt“, „Kul- turerbe“ und „wirtschaftliche Tätigkeiten“ zu betrachten und zu minimieren. Darüber hinaus soll auch der Klimawandel in der Planung berücksichtigt werden, wie es der von der Landesan- stalt für Umweltschutz Baden-Württemberg (heutige LUBW) 2005 herausgegebene Leitfaden zur Bemessung von Hochwasserrückhaltebecken bereits empfiehlt. Demnach ist für die Alb ein Klimaänderungsfaktor von 1,15 anzusetzen, der eine Erhöhung des anzunehmenden Scheitel- wertes eines 100-jährlichen Ereignisses auf 111 m³/s bewirkt. Auf Karlsruher Gemarkung kommt es im Falle eines solchen Hochwasserereignisses auf Grund der Überlastung der bestehenden Retentionsräume Weiherwald, Salmenwiesen und Oberwald zu weiträumigen Ausuferungen. Unter anderem sind die Autobahn A5, Teile von Rüppurr und der Oberwald von Überschwemmungen betroffen. Im Oberwald betrifft dies die Polizeischieß- anlage, den Oberwaldsee, den Erlachsee, Teile des Tierparks sowie Bereiche der Südtangente und weite Bereiche westlich des Scheidgrabens. Hinzu kommen schadbringende Grundwasser- anstiege und Druckwasser für bebaute Gebiete im südöstlichen Rüppurr. In Ettlingen ist vor allem die Kernstadt mit der historischen Altstadt betroffen. Mit der gemeinsamen Planung der beiden Städte Ettlingen und Karlsruhe kann einerseits ein wirtschaftlicher und wasserwirtschaftlich sinnvoller Hochwasserschutz sowohl für Ober- als auch Unterlieger erreicht werden und andererseits der Eingriff in die Umwelt insgesamt minimiert werden. Auf Grund der Komplexität des Vorhabens ist für ein grundlegendes Verständnis der Pla- nungen die nachfolgende ausführlichere Darstellung erforderlich. 1. Bisherige Entwicklung und Beschlusslage In den Jahren 2002 und 2003 sowie 2009 wurde der Gemeinderat im Rahmen von Anfra- gen zum Hochwasserschutz an der Alb informiert. Im Dezember 2006 erteilte der Bauaus- schuss, basierend auf einer vorausgegangen Flussgebietsuntersuchung, der Verwaltung den Auftrag für erste Vorplanungen einschließlich einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS). Das Landratsamt Karlsruhe wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe als verfahrensfüh- rende Behörde bestimmt. In 2008 fand auf Grundlage von sieben Varianten ein Scoping-Termin mit den Trägern öf- fentlicher Belange zur Festlegung des Untersuchungsrahmens statt. Darauf aufbauend wurden durch Kombination von einzelnen Planungsbausteinen Rückhaltemöglichkeiten im Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Albtal und im Süden von Karlsruhe nach Abschichtung einer Vielzahl an Planungslösungen zunächst vier Varianten entwickelt, vertieft untersucht und bewertet. Darüber hinaus ent- stand eine weitere Variante, die ein großes Hochwasserrückhaltebecken im Hauptschluss der Alb (= Alb fließt durch das Becken und nicht seitlich vorbei) oberhalb von Ettlingen bei der Spinnerei umfasste. Am 20. März 2015 wurde der Bauausschuss über den Sachstand der Planungen zum Hochwasserschutz Alb informiert und die Zustimmung zum weiteren Vorgehen der Verwal- tung eingeholt. Dabei wurde neben einem möglichen Hochwasserrückhaltebecken am Standort Neurod auch die Variante eines großen Beckens im Hauptschluss am Standort Spinnerei vorgestellt. Da die letztere Variante erst nach dem Scoping-Termin 2008 entstan- den ist und somit der Untersuchungsrahmen mit den Trägern öffentlicher Belange hierfür noch festzulegen war, fand ein weiterer Scoping-Termin am 20. April 2015 statt. In der vorgenannten Bauausschusssitzung am 20. März 2015 wurde weiterhin darüber in- formiert, dass vor Einreichung der Genehmigungsunterlagen für den Bau eines Beckens im Naturschutzgebiet „Albtal und Seitentäler“ eine Änderung der geltenden Rechtsverord- nung erforderlich und ein vereinfachtes Verfahren über eine Befreiung von der Verordnung nicht ausreichend ist. Darüber hinaus stimmte der Bauausschuss in der vorgenannten Be- schlussvorlage zu, ein so bezeichnetes „Konsensverfahren“ mit den Naturschutzverbänden und den beteiligten Behörden im Vorfeld des Änderungsantrags und des Planfeststellungs- antrags unter externer Moderation der Anwaltskanzlei Wurster-Weiß-Kupfer (W2K) aus Freiburg durchzuführen und die weiteren Planungsschritte für die beiden erforderlichen Rechtsverfahren gemeinsam mit der Stadt Ettlingen unter paritätischer Kostenteilung anzu- gehen. Über dieses Vorgehen wurde in gleicher Weise der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit zusammen mit dem Naturschutzbeirat in den Sitzungen am 1. Oktober 2015 und 18. No- vember 2015 informiert. Des Weiteren wurde für vertieft interessierte Mitglieder der beiden Ausschüsse sowie des Naturschutzbeirates eine Informationsveranstaltung am 1. Juni 2016 zum Stand der Fachplanungen und der naturschutzfachlichen Erhebungen sowie zum Ab- lauf des Konsensverfahrens abgehalten. Zuletzt wurde hierüber in den Sitzungen des Bau- ausschusses am 13. Oktober 2017 und 11. Oktober 2018 sowie in den Sitzungen des Aus- schusses für Umwelt und Gesundheit zusammen mit dem Naturschutzbeirat in den Sitzun- gen am 23. November 2017 und 28. September 2018 informiert. Am 5. April 2019 fand zudem eine Informationsveranstaltung für die Mitglieder der politischen Gremien aus Ett- lingen und Karlsruhe in Ettlingen statt. 2. Aktueller Sachstand und Konsensverfahren Nachdem für verschiedene Varianten einer Beckenlösung im Albtal ein Eingriff in das be- stehende Naturschutzgebiet „Albtal und Seitentäler“ und damit eine entsprechende Ände- rung der Rechtsverordnung in jedem Fall erforderlich werden würde, wurde durch das Re- gierungspräsidium Karlsruhe, Referat 55 - Naturschutz Recht, in diesem Zusammenhang ein „Konsensverfahren“ mit den Trägern öffentlicher Belange, vorrangig aus dem Naturschutz, angeregt, um Klagen und Einwänden im Genehmigungsverfahren bereits im Vorfeld ent- gegenzuwirken. So wurden die Konsensgespräche mit den Vertretern des BUND und des NABU sowie dem Landratsamt und dem Regierungspräsidium im Juli 2015 aufgenommen. Im Vordergrund der ersten Gesprächstermine stand die Variantendiskussion. Hierzu wurde vereinbart, ergebnisoffen alle denkbaren Varianten und Bausteine (insgesamt 24) zu be- trachten und in zwei Schritten abzuschichten. Der erste Schritt wurde mit dem 7. Konsens- Ergänzende Erläuterungen Seite 4 gespräch abgeschlossen. Hierbei wurde Konsens erzielt, dass 19 Varianten ausgeschieden werden können und 5 Varianten verbleiben, die im zweiten Schritt vertieft zu untersuchen sind, mit dem Ziel hieraus eine Vorzugslösung zu finden. Ein weiterer Aspekt, der im Rahmen der ersten Konsensgespräche zu klären war, war die Frage der Planrechtfertigung. Seitens des Regierungspräsidiums (Referat 55) bestanden an- fängliche Zweifel über die Notwendigkeit und Dimensionierung des Hochwasserschutzes, weshalb das Regierungspräsidium hierzu ein Gutachten durch Prof. Dr. Bernhart mit Unter- stützung des Instituts für Wasser und Gewässer (IWG) am KIT beauftragte, das die bis dato bestehende Berechnungsgrundlage aus der Flussgebietsuntersuchung des ehemaligen Bü- ros Ludwig kritisch hinterfragte. Diese Kritik wurde aufgenommen und das Berechnungs- modell vom planenden Ingenieurbüro Unger-Ingenieure in Zusammenarbeit mit dem IWG und in Abstimmung mit Prof. Dr. Bernhart neu aufgestellt. Im Ergebnis wurden die ur- sprünglichen Annahmen bestätigt, so dass die Zweifel an den Berechnungsgrundlagen und damit an der Planrechtfertigung ausgeräumt werden konnten und somit für alle Konsens- beteiligten der Nachweis für die Erforderlichkeit des Hochwasserschutzes, unabhängig von der Lösung, geführt war. Wenngleich diese Neuaufstellung der Berechnungsgrundlagen einen großen Aufwand be- deuteten, so hat sich dieser für das weitere Vorgehen gelohnt, denn damit konnten die ak- tuellsten hydrologischen Ansätze nach KOSTRA-DWD-2010 (KOSTRA = Niederschlagstabel- len herausgegeben vom Deutschen Wetterdienst mit Aussagen zu Niederschlagsmengen in Abhängigkeit zur Dauer und Jährlichkeit für diverse Regionen, freigegeben Ende 2016) in die Bemessung des Hochwasserschutzes Eingang finden und gleichzeitig die gesamte Pla- nung in die derzeit anstehende Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarten einbezogen werden. Damit unterliegen die Berechnungen der Qualitätssicherung des Landes und be- schreiben in der Nulllösung (Ist-Zustand) die Überschwemmungsflächen bei Hochwasserer- eignissen, wie sie in der Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarten dargestellt werden wird. Auf dieser Basis erfolgte für den zweiten Schritt der Variantendiskussion eine Vielzahl wei- terer Untersuchungen, die sich teilweise auch aus der Diskussion in den Konsensgesprä- chen ergaben. So wurde beispielsweise die Fragestellung der Leistungsfähigkeit der Alb im Stadtgebiet Karlsruhe untersucht, die zweifelsfrei bestätigte, dass eine Erhöhung des Ab- flusses der Alb durch Karlsruhe hindurch und damit eine Reduzierung des geplanten Hochwasserschutzes nicht möglich ist. Des Weiteren wurde eine Geschiebestudie zur Be- trachtung des Geschiebehaushaltes der Alb, ein fischereiökologisches Gutachten, ein Kli- magutachten mit Betrachtung der Auswirkungen auf den „Albtäler“ sowie ein forstwirt- schaftliches Gutachten erstellt. All diese Gutachten und Untersuchungen wurden im Rahmen der Konsensgespräche und außerhalb in kleineren Arbeitsgruppengesprächen diskutiert, so dass Anregungen und Fra- gestellungen der Naturschutzverbände und der Behörden hierin eingehen konnten. Die Er- gebnisse der Gutachten und Untersuchungen wurden dann Bestandteil des rund 240 Sei- ten umfassenden umweltfachlichen Variantenvergleichs des Büros Jestaedt und Partner, der wiederum auf einer zweistufigen Betrachtung der 5 verbliebenen Varianten basiert. Kein Konsens konnte im Hinblick auf die Anwendung des Klimaänderungsfaktors in der Va- riantenbetrachtung erzielt werden. Während die Naturschutzverbände anregten, grund- sätzlich die Berechnungen mit und ohne Klimaänderungsfaktor für alle 5 Varianten durch- zuführen und miteinander zu vergleichen, sind die beiden Stadtverwaltungen der Auffas- sung, dass ein Variantenvergleich nur mit oder ohne Klimaänderungsfaktor und nicht Ergänzende Erläuterungen Seite 5 gleichzeitig objektiv möglich ist. Zudem halten die Stadtverwaltungen für das Planungsziel die Berücksichtigung des Klimaänderungsfaktors mit Blick auf viele anderen kommunale Planungs- und Zukunftsfragen, in denen der Klimawandel und seine wahrscheinlichen Auswirkungen nicht in Frage gestellt und bewusst berücksichtigt werden, für unumgäng- lich. Diese Auffassung führt im umweltfachlichen Variantenvergleich zum genannten zwei- stufigen Vorgehen, das in der ersten Stufe alle 5 Varianten mit Klimaänderungsfaktor un- tereinander vergleicht und in einer zweiten Stufe nur die Vorzugslösung aus der ersten Stu- fe und die Durchleitungsvariante (Vorgabe aus dem Scopingtermin 2015 und der Förder- stelle) jeweils ohne Klimaänderungsfaktor betrachtet, um die Verhältnismäßigkeit des Ein- griffs darzustellen und die Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Ein weiterer Dissens besteht bisher außerdem im Vorgehen der Wirschaftlichkeitsuntersu- chung. Die Naturschutzverbände vertreten die Meinung, dass mit der Anwendung der Hochwassergefahrenkarte als Grundlage der Schadensermittlung kein realistisches Über- schwemmungsgebiet zugrunde gelegt worden ist. Aus Sicht der Stadtverwaltungen wird jedoch die Auslegung der für die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung maßgebenden Arbeitshil- fe des Landes durch die Förderbehörden Regierungspräsidium und Landratsamt entschei- dend sein, die nach bisherigem Kenntnisstand so erwartet wird, wie die Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit der Varianten des hiermit beauftragten Planungsbüros Unger-Ingenieure erstellt wurden. Da die genannte Arbeitshilfe jedoch erst zum 1. März 2019 eingeführt wurde und somit eine Überarbeitung der bisherigen Ergebnisse erfordert, liegen aktuell nur erste Abschätzungen zur Wirtschaftlichkeit der einzelnen Varianten vor. Wiederum positiv und hilfreich zeigten sich die Konsensgespräche im Hinblick auf den ge- planten Eingriff in das Naturschutzgebiet „Albtal und Seitentäler“. Hier konnte Konsens hergestellt werden, dass vor dem Hintergrund der bereits heute bestehenden hohen Belas- tung des Raums durch Siedlungen, Verkehr etc. der Verlust an Schutzgebietsfunktionalität nicht ohne zusätzliche Maßnahmen über die gemäß § 14 Bundesnaturschutzgesetz erfor- derlichen Ausgleichsmaßnahmen hinaus, eine Akzeptanz in der Bevölkerung für den Ein- griff und somit eine breite Befürwortung des notwendigen Hochwasserschutzes erreicht werden kann. Ein erstes Konzept zu solchen „Akzeptanzmaßnahmen“ (s. auch Ziffer 7. und Anlage 3) konnte im Rahmen der Konsensgespräche erarbeitet werden und wurde sowohl von den Naturschutzverbänden als auch dem Regierungspräsidium Referat 55 posi- tiv bewertet. Die erforderliche weitere Ausarbeitung und abschließende Abstimmung mit Verbänden und höherer Naturschutzbehörde soll in der weiteren Planung erfolgen. Die Umsetzung von Akzeptanzmaßnahmen wird von den Naturschutzverbänden als Vorausset- zung für eine Realisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Albtal angesehen. Dem- entsprechend soll zur Sicherstellung der Umsetzung ein Vertrag geschlossen werden. Für die eigentliche Umsetzung der Akzeptanzmaßnahmen und das anschließende Monitoring wird außerdem ein „Projektmanager“ (Monitor) als erforderlich erachtet. Insgesamt fanden 15 Konsensgespräche statt, die zunächst mit dem letzten Gespräch am 7. Februar 2019 endeten und in der Benennung der Vorzugslösung (Lösungsvariante 4, großes Becken Spinnerei mit Klimaänderungsfaktor) durch die beiden Stadtverwaltungen mündete. Für die Naturschutzverbände ist die Entscheidung der Städte zu dieser Variante als Vorzugsvariante „nachvollziehbar“ und sie sehen die Weiterverfolgung dieser Vorzugs- lösung als „erwägenswert“ an, verknüpfen ihre Zustimmung jedoch mit einigen Vorbehal- ten, die in der weiteren Planung einzubeziehen sind. Nach Auffassung der Naturschutzver- bände, aber auch der Verwaltungen, hat sich das Konsensverfahren dennoch sehr positiv auf das Verständnis der betrachteten Varianten und damit verbundenen komplexen The- men ausgewirkt. Weiterhin wird die intensive Erörterung des Vorhabens im Konsensverfah- ren für die weitere Planung und das Genehmigungsverfahren von allen Beteiligten als för- Ergänzende Erläuterungen Seite 6 derlich bewertet. Es ist nun vorgesehen, die Konsensgespräche im Rahmen eines „Projekt- begleitkreises“ mit den Verbänden und weiteren Betroffenen während des Projektfort- schritts fortzuführen. 3. Variantenvergleich und Findung der Vorzugslösung Wie unter Ziffer 3 dargestellt, steht für die Verwaltungen der Städte Ettlingen und Karlsru- he außer Frage, dass der Herstellung des Hochwasserschutzes der Klimaänderungsfaktor bei wirtschaftlicher Vertretbarkeit zu berücksichtigen ist. Maßgebend für die Findung einer Vorzugsvariante war zunächst das Ergebnis des umweltfachlichen Variantenvergleichs. In der ersten Stufe (Stufe I) der umweltfachlichen Bewertung wurde deshalb der Klimafak- tor für die 5 verbliebenen Lösungsvarianten angesetzt, die nachfolgend beschrieben sind: Lösungsvariante 1 – (N1) kleines Becken Neurod mit kleinem Erweiterungsraum Oberwald Lösungsvariante 2 – (S1) kleines Becken Spinnerei mit kleinem Erweiterungsraum Oberwald Lösungsvariante 3 – (N2) großes Becken Neurod Lösungsvariante 4 – (S2) großes Becken Spinnerei Lösungsvariante 5 – Durchleitungsvariante mit großem Erweiterungsraum Oberwald Bei den Varianten 1 und 2 handelt es sich um Lösungen, die ein kleines Hochwasserrück- haltebecken im Albtal an den Standorten Neurod oder Spinnerei vorsehen, das in etwa so groß ist, dass der Schutz Ettlingens bei einem 100-jährlichen Ereignis (mit Klimaänderungs- faktor) gewährleistet ist. Damit jedoch auch für Karlsruhe ein 100-jährlicher Hochwasser- schutz erreicht wird, muss ein zusätzlicher Retentionsraum auf Karlsruher Gemarkung her- gestellt werden. Dies ist am ehesten im Oberwald möglich, so dass der bereits dort beste- hende Retentionsraum von der Autobahn A5 bis zum Erlachsee in Richtung Norden mit westlicher Begrenzung durch den Scheidgraben erweitert werden müsste (s. Anlagen 1-1 und 1-2, Lagepläne). Die beiden Varianten 3 und 4 dagegen sehen jeweils ein großes Hochwasserrückhaltebe- cken (entweder am Standort Neurod oder am Standort Spinnerei) vor, das so groß dimen- sioniert ist, dass sie einen 100-jährlichen Schutz (mit Klimaänderungsfaktor) für beide Städ- te sicherstellen, ohne dass ein zusätzlicher Retentionsraum auf Karlsruher Gemarkung ge- schaffen werden muss, somit also kein Eingriff in den Oberwald notwendig wird (s. Anla- gen 1-3 und 1-4, Lagepläne). Die Lösungsvariante 5 wird als „Durchleitungsvariante“ bezeichnet, da mit dieser Lösung der Hochwasserschutz innerhalb der gesamten Stadt Ettlingen ausgebaut würde, um auf diese Weise einen 100-jährlichen Schutz (mit Klimaänderungsfaktor) für Ettlingen zu errei- chen. Gleichzeitig würden damit die gesamten Wassermassen ohne jegliche Rückhaltung im Albtal nach Karlsruhe durchgeleitet. Dementsprechend müsste der Retentionsraum im Oberwald erheblich in Richtung Norden und Nordwesten vergrößert werden und würde somit über den Scheidgraben hinaus bis in den Tierpark hinein reichen (s. Anlage 1-5, La- geplan). Allen 5 Varianten ist gemein, dass sich an den 3 bestehenden Retentionsräumen auf Karls- ruher Gemarkung (Weiherwald, Salmenwiesen und Oberwald) keine wesentlichen be- triebsbedingten Änderungen (mit Ausnahme einer je nach Lösung ggf. erforderlichen Er- weiterung im Oberwald = zusätzlicher Raum!) ergeben. Um dies sicherzustellen sind jedoch bauliche Maßnahmen im Bereich Erlen- und Petergraben und am Auslaufbauwerk Weiher- Ergänzende Erläuterungen Seite 7 wald notwendig. Diese letztgenannten Ausbaumaßnahmen sind also für alle Varianten identisch und somit für den Variantenvergleich nicht entscheidend. Um der Forderung des Landratsamts, der Förderstelle und der Naturschutzverbände, den Hochwasserschutzbedarf in Anlehnung an den „Leitfaden zur Dimensionierung von Hoch- wasserrückhaltebecken“ zu ermitteln, wurde in einer zweiten Stufe (Stufe II) die ermittelte Vorzugslösung aus Stufe I ohne Klimafaktor und die Durchleitungsvariante ohne Klimafak- tor (zu erkennen am angehängten Kleinbuchstaben „a“ - s. auch Anlage 1-4a und 1-5a, Lagepläne) jeweils mit der Variante mit Klimafaktor verglichen. Im Ergebnis ist die Vorzugslösung aus umweltfachlicher Sicht in der Stufe I die Lösungsvari- ante 4 – großes Becken Spinnerei (mit Klimaänderungsfaktor). Entsprechend der Stufe II des umweltfachlichen Variantenvergleichs stellt sich die Lösungsvariante 5a – Durchlei- tungsvariante (ohne Klimaänderungsfaktor), geringfügig besser dar als die Lösungsvariante 4a – großes Becken Spinnerei (ohne Klimaänderungsfaktor). Für die abschließende Findung einer Vorzugslösung ist neben den umweltfachlichen Aspek- ten jedoch auch die ökonomische Betrachtung erforderlich. In nachfolgender Tabelle 6 der Anlage 1 sind die derzeit ermittelten Kosten dargestellt: Tabelle 6 aus Anlage 1: Zusammenfassende Darstellung der gesamten Investitionskosten Die Zusammenfassung zeigt, dass die Varianten 1 bis 4 in gleicher Größenordnung liegen, während die Variante 5 (Durchleitung) deutlich höhere Investitionen erfordert. In der Kosten-Nutzen-Analyse zeigt sich nach aktuellen Berechnungen, dass die Lösungsva- rianten 1 bis 4 die Wirtschaftlichkeitsgrenze von 1,0 deutlich überschreiten werden und ebenso für die Lösungsvariante 5 die Wirtschaftlichkeit erfüllt sein dürfte. Nicht jedoch für die Lösungsvariante 5a (Durchleitung ohne Klimaänderungsfaktor). Dagegen liegt wiede- rum die Lösungsvariante 4a (Spinnerei groß ohne Klimaänderungsfaktor) nach derzeitigem Stand im Bereich der Wirtschaftlichkeit (= Voraussetzung für die Förderfähigkeit der Vor- zugsvariante 4 – siehe auch Ziffer 5 Kostenteilung und Förderung). Zur Differenzierung der Lösungsvarianten 4 und 5 sind neben den umweltfachlichen und monetären Aspekten außerdem noch folgende Punkte zu berücksichtigen: Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Speziell die Maßnahmen in Ettlingen, die bei der Lösungsvariante 5 ausgeführt werden müssten (Anhebung von diversen Brücken und Ufermauern), würden während der Bauzeit zu erheblichen mehrjährigen Beeinträchtigungen und Eingriffen führen. Die Maßnahmen würden das Stadtbild sichtbar und dauerhaft beeinträchtigen. Seitens des Landesamtes für Denkmalpflege würde in einem Verfahren gegen eine solche Planung erhebliche Bedenken angemeldet werden, d.h. diese im Genehmigungsverfahren nicht zurückgestellt werden. Die Erheblichkeit der Bedenken begründet sich dabei einerseits aus dem Umfang der Be- troffenheit von Kulturdenkmalen nach §2 DSchG, andererseits mit der Betroffenheit einiger Denkmale von besonderer Bedeutung nach §§ 12/28 DSchG. Gleichfalls wären mit der Lösungsvariante 5 auch für Karlsruhe ganz erhebliche Auswirkun- gen verbunden. Denn der hierfür erforderliche große Erweiterungsraum im Oberwald hätte den Neubau von baumfreien Dammanlagen bis hinein in den Tierpark zur Folge und würde damit einen großen Verlust an Waldfläche ergeben. Sowohl ein kleiner Erweiterungsraum (Lösungsvarianten 1 und 2, kleine Becken im Albtal) und in verstärktem Maße der große Erweiterungsraum bei Variante 5 bedeuten einen Eingriff in mehrere Schutzgegenstände (FFH-Gebiet, LSG, WSG, Biotopverbundsystem), was sich letztlich im umweltfachlichen Va- riantenvergleich auch abbildet. Nicht zuletzt wäre damit auch die Funktion des Oberwaldes als wichtiger Naherholungsraum für die Karlsruher Bürger stark betroffen. Unter Berücksichtigung sowohl der umweltfachlichen als auch der ökonomischen Ergebnis- se der Bewertung der Lösungsvarianten empfiehlt die Verwaltung, die Lösungsvariante 4 – Spinnerei groß mit Klimaänderungsfaktor, weiter zu verfolgen. Diese Variante weist die vergleichsweise geringsten Umweltauswirkungen auf und ist wirtschaftlich. Zudem führt die Berücksichtigung des Klimaänderungsfaktors aus umweltfachlicher Sicht nur zu ver- gleichsweise geringfügig größeren Beeinträchtigungen, bewirkt jedoch ein deutlich höheres Hochwasserschutzniveau. Der Weg zur Findung der Vorzugslösung kann ausführlicher in der Anlage 1 „Allgemein verständliche Zusammenfassung (AVZ)“ nachgelesen werden. 4. Kostenteilung und Förderung Für das weitere Vorhaben ist die Teilung der Kosten zwischen den Städten Ettlingen und Karlsruhe neu festzulegen. Bis zum aktuellen Stand erfolgte dies paritätisch. In Anbetracht aller bis heute erstellten Untersuchungen und Ergebnisse kann aus Karlsruher Sicht die hälf- tige Kostenteilung nicht weiter aufrechterhalten werden. Beide Stadtverwaltungen konnten sich dabei auf eine Lösung einigen, die sich am jeweiligen Nutzen der Städte orientiert und damit eine Förderung ermöglicht. Eine Betrachtung allein am Schadenspotential, das zu etwa 90 % in Ettlingen auf Grund der im Hochwasserfall betroffenen Altstadt liegt, wäre gemessen am Gesamtnutzen der Städte unverhältnismäßig. Die Aufteilung der Gesamtkosten einer gemeinsamen Lösung ergibt sich demnach aus dem Verhältnis der Baukosten für eine Hochwasserschutzlösung, die allein der Stadt Ettlingen dient und der Baukosten für Hochwasserschutzmaßnahmen die zusätzlich für die Stadt Karlsruhe notwendig wären, die also über die Kosten für den Ettlinger Schutz hinaus anfal- len würden. Bezogen auf die Vorzugslösung bildet diese Kostenverteilung die Lösungsvari- ante 2 - kleines Rückhaltebecken im Albtal am Standort Spinnerei mit kleinem Erweite- rungsraum Oberwald - entsprechend ab: Ergänzende Erläuterungen Seite 9 - Anteil Ettlingen = Baukosten für kleines Becken im Albtal - Anteil Karlsruhe = Baukosten für Zuleitungsoptimierung und Erweiterungsraum Oberwald Die Gesamtbauwerkskosten für diese Variante 2 liegen bei etwa 19,5 Mio. Euro netto ohne Ausgleichsmaßnahmen. Ein Hochwasserrückhaltebecken für den Schutz von Ettlingen wür- de demnach ca. 13,5 Mio. Euro netto kosten. Die Stadt Karlsruhe müsste für die Verteilung des Wassers in die vorhandenen Speicher und die Erweiterung des Zwischenspeichers Oberwald Kosten in Höhe von etwa 5,9 Mio. Euro netto tragen. Daraus ergibt sich ein Kos- tenschlüssel von 70 % für Ettlingen und 30 % für Karlsruhe (vgl. auch Herleitung nach An- lage 2). Die Gesamtbauwerkskosten für die Vorzugslösung Variante 4 liegen mit knapp 19 Mio. Eu- ro netto etwas unter den Gesamtbauwerkskosten der Variante 2. Die im Hinblick auf eine Förderung maßgebenden Kosten inklusive Ausgleichsmaßnahmen (ohne Kostengruppen 100, 200 und 700) belaufen sich auf etwa 25,8 Mio. Euro brutto. Hiervon ergibt sich mit dem Kostenteilungsschlüssel von 70/30 für Ettlingen ein Betrag von rund 18,1 Mio. Euro brutto und für Karlsruhe von etwa 7,7 Mio. Euro brutto an förderfähigen Kosten. Unter Be- rücksichtigung aller Baunebenkosten, die nicht förderfähig sind, betragen die Gesamtkos- ten 26,1 Mio. Euro netto beziehungsweise 31,1 Mio. Euro brutto. Der Kostenteilungsschlüssel von 70/30 soll für alle zukünftig anfallenden Kosten im Zu- sammenhang mit dem Vorhaben (weitere Planungsleistungen, anlagenbedingter Grund- stückserwerb, Bau und Betrieb des Hochwasserschutzes, Ausgleichs- und Akzeptanzmaß- nahmen) angewandt werden. Hierüber ist eine Vereinbarung zwischen den beiden Städten zu schließen. Vorhaben zum Hochwasserschutz sind entsprechend der Förderrichtlinie Wasserwirtschaft 2015, Abs. 12.1 förderfähig. Über die Förderung einer Maßnahme kann jedoch erst nach abgeschlossenem Genehmigungsverfahren entschieden werden. Grundsätzliche Vorausset- zungen für die Förderung sind der Nachweis der Wirtschaftlichkeit für die Vorzugslösung ohne Klimaänderungsfaktor, die Darstellung des Vorteils bei Ausführung einer Vorzugslö- sung mit Klimaänderungsfaktor im Vergleich zu einer späteren Nachrüstung der Vorzugslö- sung ohne Klimaänderungsfaktor sowie förderfähige Kosten von mindestens 15 Euro je Einwohner. Nach bisherigen Gesprächen mit den Förderbehörden und deren Signale sowie unter Berücksichtigung des derzeitigen Standes der Kosten-Nutzen-Analyse erscheint nach Auffassung beider Stadtverwaltungen eine Förderung der Vorzugslösung möglich. Eine Förderung erfolgt in Abhängigkeit der zuwendungsfähigen Kosten bezogen auf die Ein- wohnerzahl und beträgt zwischen 20 und 70 Prozent. Für Ettlingen ergäbe sich dann eine Förderung in Höhe von 70 Prozent der förderfähigen Kosten und für Karlsruhe in Höhe von ca. 21 Prozent. 5. Akzeptanzmaßnahmen Neben den notwendigen Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 13 ff BNatSchG, den artenschutzrechtliche Maßnahmen gemäß § 44 BNatSchG sowie den Kohärenzmaßnahmen hinsichtlich des FFH-Gebietes „Albtal mit Seitentälern“ gemäß § 34 BNatSchG werden entsprechend dem Ergebnis des Konsensverfahrens weitere Maßnahmen für erforderlich erachtet, die geeignet sind, die verlorene Schutzgebietsfunkti- onalität durch die zwingend notwendige Änderung (sogenanntes Zonierungsverfahren) der Rechtsverordnung des Naturschutzgebiets „Albtal mit Seitentälern“ für ein Hochwasser- Ergänzende Erläuterungen Seite 10 rückhaltebecken an der Spinnerei zu kompensieren. Nur unter dieser Voraussetzung scheint eine Akzeptanz in der Bevölkerung für die Hochwasserschutzmaßnahme in einem so sen- siblen Raum erreichbar. In Anlage 3 sind die im Konsensverfahren erarbeiteten Akzeptanzmaßnahmen und deren Herleitung ausführlich dargestellt. Sie umfassen auf Gemarkung Karlsruhe die Instandset- zung eines Wiesenwässersystems mit der Entwicklung eines Feuchtwiesenkomplexes inklu- sive Grünlandpflege auf einer Fläche von ca. 1,2 ha im Bereich der Salmenwiesen. Ziel die- ser Maßnahme ist es, Feuchtlebensräume für Vögel und Amphibien zu entwickeln. Darüber hinaus sind Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK-Maßnahmen) in der Größenordnung von insgesamt 3 ha in Form von Grünlandaufwertung (Entwicklung von Mager-Flachwiesen) vorgesehen, mit dem Ziel, Lebensraum für den großen Feuerfalter und den Wiesenknopf-Ameisenbläuling zu schaffen. Die Umsetzung der PIK-Maßnahmen ist zu einem Drittel auf Karlsruher Gemarkung (ca. 1 ha) und zu zwei Drittel auf Ettlinger Gemarkung (ca. 2 ha) vorgesehen. Die Kosten für die Akzeptanzmaßnahmen liegen voraussichtlich bei insgesamt 400.000 Euro. Hiervon entfal- len für die Maßnahme im Bereich Salmenwiesen etwa 100.000 Euro und auf die PIK- Maßnahmen rund 300.000 Euro. Die Akzeptanzmaßnahmen müssen zur Änderung der Na- turschutzgebietsverordnung (Zonierung) bereits verbindlich (vertraglich) festgelegt sein, werden aber erst nach dem Planfeststellungsbeschluss mit der Umsetzung der Hochwasser- schutzmaßnahme realisiert. Der Antrag auf Zonierung des Naturschutzgebietes soll parallel zum Antrag auf Planfeststellung eingereicht werden. 6. Weitere Planung und Kosten Für die weiteren Schritte sind Planungsmittel von etwa 350.000 Euro erforderlich. Diese stehen bei den Planungskosten Gewässer unter PSP 7.665999 zur Verfügung. Beschluss Antrag an den Gemeinderat nach Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit/ Naturschutzbeirat und im Bauausschuss: Der Gemeinderat nimmt den Sachstand der Planungen und des Konsensverfahrens zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung: a) Die Lösungsvariante 4 „Hochwasserrückhaltebecken Spinnerei mit Klimaänderungsfak- tor“ weiter zu verfolgen. b) Eine Vereinbarung über Planung, Bau und Betrieb zur Lösungsvariante 4 „Hochwasser- rückhaltebecken Spinnerei mit Klimaänderungsfaktor“ mit der Stadt Ettlingen auf Grundlage einer Kostenteilung von 70 % Ettlingen und 30 % Karlsruhe abzuschließen. c) Die weiteren Planungsleistungen bis zum Abschluss der Maßnahme unter Federführung der Stadt Ettlingen schrittweise zu beauftragen. d) Die Akzeptanzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Änderung des Naturschutzgebie- tes „Albtal und Seitentäler“ weiter zu verfolgen und inklusive Monitoring auf Karlsruher Gemarkung umzusetzen.
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Extrahierter Text
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Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2019, 13:30 Uhr öffentlich | nicht öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 28. Punkt 32 der Tagesordnung: Hochwasserschutz Alb, Wiederherstellung des 100- jährlichen Hochwasserschutzes für die Städte Ettlingen und Karlsruhe: Sachstand und Zustimmung zur Vorzugslösung sowie zum weiteren Verfahren Vorlage: 2019/0359 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt den Sachstand der Planungen und des Konsensverfahrens zur Kenntnis und ermächtigt die Verwaltung: a) Die Lösungsvariante 4 „Hochwasserrückhaltebecken Spinnerei mit Klimaänderungs- faktor“ weiter zu verfolgen. b) Eine Vereinbarung über Planung, Bau und Betrieb zur Lösungsvariante 4 „Hochwas- serrückhaltebecken Spinnerei mit Klimaänderungsfaktor“ mit der Stadt Ettlingen auf Grundlage einer Kostenteilung von 70 % Ettlingen und 30 % Karlsruhe abzuschlie- ßen. c) Die weiteren Planungsleistungen bis zum Abschluss der Maßnahme unter Federfüh- rung der Stadt Ettlingen schrittweise zu beauftragen. d) Die Akzeptanzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Änderung des Naturschutz- gebietes „Albtal und Seitentäler“ weiter zu verfolgen und inklusive Monitoring auf Karlsruher Gemarkung umzusetzen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 32 zur Behandlung auf, verweist auf die er- folgte Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Bauausschuss und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Das ist eine einstimmige Zustimmung. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin Hauptamt – Ratsangelegenheiten –