Hebammen in Familienzentren (Aufhebung Sperrvermerk)

Vorlage: 2019/0357
Art: Beschlussvorlage
Datum: 09.04.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.05.2019

    TOP: 12

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

  • Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 08.05.2019

    TOP: 5

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP_5_Anlage_Konzeption_Hebammen_in_Famlienzentren
    Extrahierter Text

    1.Ausgangslage In den vergangenen Jahren sind bundesweit Lücken bei der ambulanten Hebammenversorgung entstanden. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Diese Lücken in der Versorgung sind auch in Karlsruhe zu spüren. Immer mehr Familien finden keine Hebamme zur durchgängigen Betreuung im Wochenbett bzw.imersten Lebensjahr. Viele freiberufliche Hebammen können die sie erreichenden Anfragen nicht positiv beantworten. Die Initiative für dieses Konzept geht von der Kreisgruppe Karlsruhe des Hebammenverbandes Baden- Württemberg gemeinsam mit der Stadt Karlsruhe aus.Das Konzept beinhaltet zwei Bausteine, zum einen Frauen ohne Hebammenbetreuung eine Möglichkeit zu geben, qualifizierte und persönliche Hebammenberatung in Anspruch zu nehmen. Zum anderen KarlsruherHebammenbesser untereinander zu vernetzen.Über die Mitgliedschaft im Berufsverband werden viele Hebammen erreicht. Das Konzept richtet sich ausdrücklich an alle freiberuflich tätigen Hebammen in Karlsruhe, unabhängig von einer Berufsverbandszugehörigkeit. Damit werden alle Karlsruher Hebammen angesprochen. InKooperation mit freiberuflichen Hebammen wirddie Stadt Karlsruhemehrere Unterstützungsangebote einrichten. Begleitend ist es notwendig,eine Struktur zur Verwaltung undKoordinierung dieser Angebote zu schaffen. Angebote für Frauen a)TelefonischeSprechzeiten mit Beratung und Terminvergabe b)Wochenbettsprechstunden c)offenes Gesprächsangebot in Gruppen für Schwangere Verwaltung und Koordinierung d)Koordinationsteam Verwaltung des gesamten Projektes Ermittlung freier Ressourcen und bestehender Bedarfe durch Vernetzungsarbeit und Ressourcenerhebung e)Einbindung der Arbeit für die Webseitewww.hebammen-karlsruhe.deund die angeschlossene Hebammensuche in das Konzept und umgekehrt Diese Maßnahmen tragen dazubei, dass in der Stadt Karlsruhe die Versorgung von Familien verbessert wird. Die Vernetzung der Hebammen untereinander ermöglicht, dass Engpässe in Urlaubszeiten vermieden werden können. Es werden zielgerichtet Vertretungsmodelle erarbeitet und aufeinander abgestimmt. Stadt Karlsruhe Sozial-und Jugendbehörde–Kinderbüro Hebammen in Familienzentren Konzeptfür eine nichtaufsuchendeWochenbettbetreuung und zur Vernetzung der Karlsruher Hebammen Anlage 2| Hebammen in Familienzentren Um möglichst viele Hebammen und deren Leistungsangebote in Karlsruhe unabhängig von deren Berufsverbandszugehörigkeit zu erfassen, ist es notwendig,Öffentlichkeitsarbeit zu leisten. Die Kolleginnen werden angesprochen und motiviert, sich in die regionale Hebammensuche eintragen zu lassen. Die medizinische Überwachung des Wochenbettverlaufs ist gemäß §4 (2) des Hebammengesetzeseine den Hebammen (und Frauenärztinnen/Frauenärzten) vorbehaltene Tätigkeit und ist ein Kernstück der Hebammenarbeit. Mit der Änderung im Rahmenvertrag des §134 a) SGB V vomSeptember 2017 wurde die nichtaufsuchende Wochenbettbetreuung als neue Gebührenposition in den Hebammenhilfevertrag aufgenommen. Dadurch wurde die Einrichtung von ambulanten Wochenbettsprechstunden möglich. Die aufsuchende Betreuung durch Hebammen stellt ein wichtiges Fundament der Hebammenarbeit dar. In der sensiblen Phase direkt nach der Geburt besucht die Hebamme die Familie und ihr Neugeborenes zu Hause. In einem angemessenen und geschützten Raum unterstützt sie die Familie dabei,zusammenzuwachsen. Auch im oben genannten Hebammenhilfevertrag ist die Bevorzugung der aufsuchenden Betreuung im Wochenbett weiterhin festgeschrieben. Diese Art der Versorgung sollte nur gut begründet durch eine nicht- aufsuchende Betreuung ersetzt werden. In Zeiten der Unterversorgung mit Hebammen können diejenigen Familien durch die nichtaufsuchende Betreuung im Wochenbett profitieren, die sonst keine Hebammenhilfe bekommen. Aus Sicht des Deutschen Hebammenverbandssollte es sich bei der nichtaufsuchenden Wochenbettbetreuung um ein zusätzliches Betreuungsangebot handeln, das die derzeitigeUnterversorgung der Wöchnerinnenmit Hebammenhilfereduzieren kann. Langfristig ist es anzustreben, die aufsuchende Wochenbettbetreuung zu sichern, zu fördern und zu verbessern. Dieses Ziel ist unter anderem nur mit einer größeren Anzahl an freiberuflich tätigen Hebammen zu erreichen. Die Versorgungssituation in Karlsruhemit Hebammen lässt diese Lösung als einzigen Lösungsansatz zurzeit nicht zu. 2.Zielgruppe Die Zielgruppe sind Frauen ohne Hebammenbetreuung. Diesen Frauen soll durch die Angebote eine punktuelle Betreuung im Wochenbett durch Hebammen in den Sprechstundenermöglicht werden. In der Schwangerschaft stehen den Frauen das offene Gesprächsangebot in Gruppen und die Beratung in den regelmäßig stattfindenden Telefonsprechzeiten zur Verfügung. Alle Angebote sind niederschwellig und geben den Frauen eine qualifizierte Hilfestellung in einer Zeit, in der sie ansonsten ohne Hebammenhilfe mit allen daraus resultierenden Nachteilen auskommen müssten. Durch die begleitende Vernetzungsarbeit der Hebammen untereinander sollen die Engpässe der Betreuungen in z.B. Urlaubszeiten (Sommer, Weihnachten) vermindert werden, so dass die Frauen nicht in die Wochenbettsprechstunden kommen müssen und zuHause betreut werden können.Daher wird es angestrebt, Vertretungsmodelle in den Quartieren zu entwickeln und zu implementieren. Das vorliegende Konzept ist keine Notfallversorgung. Frauen mit akuten Notfällen (z.B. Blutungen,fieberhafter Milchstau, vorzeitige Wehen ...) sollen auch weiterhin sofort zu einer Frauenärztin/einem Frauenarzt oder in eine klinische Ambulanz gehen. Neugeborene/Säuglinge mit akuten Notfällen sollen einer Kinderärztin/einem Kinderarzt oder in der klinischen Ambulanz einer Kinderklinik vorgestellt werden. 3.Beschreibung der einzelnen Angebote und Verwaltungsstrukturen Die rechtlichen Grundlagen für alle aufgeführtenLeistungen sind folgende: Hebammengesetz Berufsordnung Datenschutzgesetz Bundeskinderschutzgesetz Kinderschutzgesetz Baden-Württemberg § 1 Abs. 5 Schweigepflichtregelung § 203 StGB 3| Hebammen in Familienzentren Jede Hebamme ist für das Qualitätsmanagement selbst verantwortlich, so wiees in den Rahmenbedingungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V festgelegt ist. a)Telefonische Sprechzeiten mit Beratung und Terminvergabe Voraussetzungen Es wird eine Telefonnummer bereitgestellt, die z.B. im Kinderbüro verortet ist. Dort liegt der Dienstplan für die telefonischen Sprechzeiten vor,und es wird zu den jeweiligen Zeiten eine Weiterleitung zum Telefon der diensthabenden Hebamme geschaltet. Diese Weiterleitung wird am Ende der telefonischen Sprechzeit wiederaufgehoben. Home Office: Die Anrufe werden an die jeweilige diensthabende Hebamme umgeleitet. Eine enge Anbindung an die Hebammensuchewww.hebammen-karlsruhe.deist nötig, um Frauen eventuell an eine Hebammemit Kapazitäten weiterleiten zu können. Inhalt telefonische Anlaufstelle für Schwangere und/oder Wöchnerinnen für: Terminvergabe für die Wochenbettsprechstunde alle Fragen rund um Themen Schwangerschaft, Wochenbett, Betreuung, Hebammenarbeit, Stillen, Ernährung und Vernetzung mit anderen städtischen Angeboten Das Angebot ist niederschwellig und auf Wunsch auch anonym. Die Frauen erhalten Information und Beratung ohne verpflichtende Angabe vonNamen oder Versicherungsdaten.In dieser Form kann die Hebamme keine Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Verwaltung Kurze Dokumentation der Telefonate unter Einhaltung der erforderlichen Rahmenbedingungen (Verschwiegenheitspflicht (§ 203 StGB)), Auskunftspflicht und Dokumentations-und Sicherungspflichten (§ 5 und §6 Hebammenberufsordnung vom 02.12.2016) Nur wenn eine Terminvergabe für die Wochenbettsprechstunde gewünscht wird, werden Name, Geburtsdatum des Kindes, Telefonnummer der Wöchnerin notiert und an die dann zuständige Hebamme übermittelt. (gemäß Hebammenberufsordnung § 5 und §6 und DSGVO) Außerhalb der Sprechzeiten kann von den Frauen eine E-Mail mit Terminanfrage für die Wochenbettsprechstunde geschrieben werden. b)Wochenbettsprechstunde Voraussetzungen Voraussetzungen in Bezug auf Hygiene, Sicherheit, Qualitätsmanagement, Einhaltung der Privatsphäre und Datenschutzrichtlinien für die Wöchnerinnen müssen geregelt und gewährleistet werden. Sinnvoll ist eine Angliederung an eine schon bestehende Institution (Familienzentren, Gesundheitsamt, Startpunkte, Beratungsstellen). Damit ist bereits ein Großteilderrechtlichen Voraussetzungen wie Brandschutz etc. abgedeckt. Es bestehen gute Anbindungen an die Zielgruppe,und eine weite Verbreitung der Information ist gewährleistet. Mit dem Gesundheitsamt werden die räumlichen und hygienischen Voraussetzungen geklärt. Die Räumlichkeit sollte über einen Untersuchungsraum, Zugang zu einer Toilette und Waschbecken, Möglichkeiten zur Dokumentation sowie einen separaten Wartebereich verfügen. Die Wochenbettsprechstunde kann nur nachvorheriger Terminvergabe (per Telefon oder als Folgetermin durch die Hebamme aus der Sprechstunde direkt) aufgesucht werden. Inhalt Die Hebamme erhebt in der Sprechstunde alle erforderlichen Befunde und bespricht mit der Frau/Familie die weiteren Maßnahmen. Dazu gehört auch weitere Treffen zu vereinbaren, wenn dies notwendig erscheint. Alle Absprachen und Befundewerden dokumentiert. Zu jedem Termin muss der Mutterpass, das Kinderheft und die Versichertenkarte mitgebracht werden. Die Mutter erhält einen Dokumentationsbogen, der im Kinderheft eingelegt wird. So kann jede Hebamme die Dokumentation der vorherigen Hebammeunter Einhaltung der Datenschutzrichtlinieneinsehen. 4| Hebammen in Familienzentren Bleiben Mutter oder Kind dem vereinbarten Termin fern und kommt es dann zu Folgeschäden, haftet die Hebamme nicht. Ansonsten gelten die gleichenRahmenbedingungenwie bei einer aufsuchenden Wochenbettbetreuung: Die Hebammeverschafftsich ein Bild von der Situation und kann die Betreuung dann beenden, wenn es aufgrund des Gesundheitszustands von Mutter und Kind angemessen erscheint. Verwaltung Es gibt eine Ansprechpartnerin aus dem Koordinationsteam pro Standort. Diese Hebamme beruft Teamsitzungen im zu betreuenden Quartier ein, verwaltet die Materialbestellungen und stellt die Kommunikation zwischen Koordinationsteamund mitwirkenden Hebammen her. Ausstattung Wickelmöglichkeit Untersuchungsliege falls nötigWaschbecken im Raum (in Absprache mit dem Gesundheitsamt) zwei Mülleimer Desinfektionsmittel (Hände-und Flächendesinfektionsmittel) Einmalunterlagen Einmalbinden unsterile Handschuhe Kanülenabwurfbehälter Wärmequelle Papier für Untersuchungsliege Windeln bei BedarfPersonenwaage Sitzgelegenheiten Mobiliar oder extra Räumlichkeiten für die Aufbewahrung der notwendigen Arbeitsmittel c)Offenes Gesprächsangebot in Gruppen für Schwangere Voraussetzung/Räumlichkeiten Ein für die Hebammen kostenfreier Gruppenraum an den Standorten, an denen die Wochenbettsprechstunden stattfinden. Inhalt Da nicht alle Frauen einen Geburtsvorbereitungskurs finden, entstehtimmer wieder Bedarf,offene Fragen zu beantworten oder Informationen zu kleinen Themenabschnitten (Stillen, Wochenbett, Geburtsort, ambulante Geburt, offene Fragerunde...) anzubieten. Die Themen für die einzelnen Terminewerden vorher auf der Webseite veröffentlichtund dem Koordinationsteammitgeteilt. So könnenSchwangere gezielt ein Angebot aussuchen. Wie in einem Geburtsvorbereitungskurs profitieren die Frauen von den Fragen der anderen, erhalten gezielte Informationen und vernetzen sich untereinander. Die Hebammen müssen sich nicht für die Dauer eines gesamten Kurses terminlich festlegen. Das schafft mehr Ressourcen und erhöht die Bereitschaft,eine Gesprächsrunde zu halten. Das Angebot ist niederschwellig und auf Wunsch auch anonym. Die Frauen erhalten Information und Beratung ohne verpflichtende Angabe von Namen oder Versicherungsdaten. In dieser Form kann die Hebamme keine Leistungenmit den Krankenkassen abrechnen. Verwaltung Das Koordinierungsteam erstellt einen Dienstplan für die Besetzung der offenen Gesprächsrunden. Die einzelne Hebamme bereitet sich selbstständig auf dieses Gespräch vor und bringt auch eventuelleigenes Demomaterial mit. 5| Hebammen in Familienzentren Ausstattung Der Raum sollte ausreichend Sitzgelegenheiten bieten. d)Koordinierungsarbeit/Koordinierungsteam Voraussetzungen/Räumlichkeiten Die Verwaltungsaufgaben können als Homeoffice von der/den jeweiligen Hebammen geleistet werden. Für Teamsitzungen der Koordinierungshebammen bzw. der Hebammen in den QuartierenwerdenRäume zum Beispielim Kinderbüro oder inden Familienzentren für die Hebammen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Inhalt Datenannahme und Terminvergabe für die Wochenbettsprechstunde Pflegen der E-Mails, die außerhalb der telefonischen Sprechzeiten eingehen Lotsen der Anruferinnen in verschiedeneAngebote der Hebammen und/oder der Stadt dringende Hilfeanfragen filtern undzum Beispielan Kliniken weiterleiten Dienstpläne für Wochenbettsprechstunde und Telefonberatung erstellen Cloud mit Dienstplänen und Sprechstundenterminen verwalten Verwaltung der Finanzen des Projektes Teamsitzungen der teilnehmenden Hebammen an den Angeboten a), b) und c) einberufen Ansprechpartnerinnen für die einzelnen Standorte der Wochenbettsprechstunde stellen Überblick über Hebammen in Karlsruhe schaffen Ressourcenermittlung gegebenenfallsfreie Kursplätze sammeln, um diese Informationen weiterzugeben Quartiersvernetzung anregen und ggf. initiieren Pflege der Webseitewww.hebammen-karlsruhe.de undderangeschlossenen Hebammensuche Öffentlichkeitsarbeit (Vorstellung des Projektes in Kliniken, bei niedergelassenen Ärzten,...) e)Einbindung/Vernetzung der Arbeit für die Webseitewww.hebammen-karlsruhe.de und die angeschlossene Hebammensuche Voraussetzung Die bestehenden Strukturenwerden in das Konzept eingebunden und um neue Inhalte erweitert. Die bestehende Förderung zur Unterhaltung und Pflege der Webseite bleibt erhalten. Inhalt Auf der Webseite werden die Inhalte der oben genannten Angebote aufgenommen und veröffentlicht. Nicht nur in der Hebammensuche sondern auch in den Rubriken der Webseite werden viele für die Familien wichtige Informationen aus Karlsruhe gebündelt. Die Aufnahme möglichst vieler Kolleginnen im Raum Karlsruhe und Umgebung in die Hebammensuche wird angestrebt. Denn für eine gute Vernetzung und Auffindbarkeit ist es wichtig, dass sowohl Frauen als auch Hebammen wissen, wer wo welche Leistungen anbietet. Diese Informationen sind nötig, um zu ermöglichen, dass Frauen eventuell weitervermittelt werden können. Mitder Suchmaske können die Frauen selber gezielt suchenbeziehungsweisein der telefonischen Sprechzeit, auf ihre Bedürfnisse abgestimmt, weitergeleitet werden. Die quartiersbezogene Vernetzung der Hebammen greift auch auf die Daten der Hebammensuche zurück. Ein weiterer Arbeitsbereich des Koordinierungsteams ist es Kolleginnen, die nicht im Hebammenverband Baden- Württemberg organisiert sind, zu finden und gezielt anzusprechen, sich auf der Hebammensuche eintragen zu lassen. Ein möglichst vollständiges Abbild, der in und um Karlsruhe arbeitenden Hebammen, ist unumgänglich und eine Basis für jede vernetzende Arbeit. Ausstattung Alle beteiligten Personen arbeiten in Homeoffice. 6| Hebammen in Familienzentren Verwaltung Die Verwaltung der oben genannten Website mit angeschlossener Hebammensuche obliegt weiterhin den betreuenden Hebammen und dem Webmaster. 4.Honorar und Arbeitszeiten a)Telefonische Sprechzeiten mit Beratung Arbeitszeiten dreimal in der Woche (zum BeispielMontag, Mittwoch, Freitag) für zwei bisdrei Stunden Honorar/Kosten Vergütungspauschale 50,00€proStunde Auslagen für Büromaterial, Computernutzung sind in der Vergütung enthalten Für die Frauen ist der Zugang zu diesem Angebot niederschwellig und auf Wunsch anonym.In dieser Form kann die Hebamme keine Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen. b)Wochenbettsprechstunden Arbeitszeiten möglichst an fünf Standorten über das Stadtgebiet verteilt wenn möglich an jedem Wochentag einmal an jedem Standort für 4 Stunden Terminvergabe pro halbe Stunde (maximal 8 Frauen pro Sprechstunde) Sollten mehr Sprechstundentage besetzt werden können, könnte die Standortanzahl auch erweitert werden. Umgekehrt kann es auch dazu kommen, dass nicht von Beginn an alle Standorte besetzt werden können. Honorar/Kosten Für die Hebammen gelten dieLeistungsbeschreibung und Qualitätskriterien, die im Rahmenvertrag des §134a des SGB V festgelegt sind. Die Wochenbettbetreuung in der Wochenbettsprechstunde wird von der Hebamme gemäß Anlage 1.3 Vergütungsverzeichnis zum Vertrag nach §134a SGB V abgerechnet. Arzneimittel werden der Kasse unabhängig vom Ort der Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Der Hebamme entsteht durch die Teilnahme an der Wochenbettsprechstunde ein deutlicher Verwaltungsmehraufwand. Für jede betreute Frau während der Sprechstunde muss eine Dokumentation angelegt und eine Rechnung geschrieben werden, auch wenn evtl. nur eine Beratung stattgefunden hat. Es wird für jede Frau eine schriftliche Übergabe verfasst als Voraussetzung für eine Weiterbetreuung durch eine andere Hebamme. Außerdem ist zu beachten, dass die Materialpauschale Wochenbett, die Zulage für den ersten Wochenbettbesuch sowie das Wegegeld bei der nicht-aufsuchenden Wochenbettbetreuung entfallen. Dadurch entsteht ein finanzieller Nachteil gegenüber der aufsuchendenTätigkeit. Daher wird als Ausgleich für den Mehraufwand eine Pauschale von 60,00€ pro Sprechstundentag durch die Stadt Karlsruhe gezahlt. Teilen sich mehrere Hebammen die Anwesenheit in der Sprechstunde wird die Pauschale entsprechend der Anwesendenaufgeteilt. Kommt eine Frau nicht zum vereinbarten Termin, wird dieser Ausfall mit einer Bereitschaftspauschale durch die Stadt Karlsruhe von 20,00€ vergütet. Die Räume werden den Hebammen kostenfrei zur Verfügung gestellt. 7| Hebammen in Familienzentren c)offenes Gesprächsangebot für Schwangere Arbeitszeiten einmal wöchentlich im Wechsel an einem der fünf Standorte für zwei Stunden Honorar/Kosten Vergütungspauschale 50,00€ proStunde Für die Frauen ist der Zugang zu diesem Angebot niederschwellig und auf Wunsch anonym. In dieser Form kann die Hebamme keine Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen. d)Koordinierungsarbeit/Koordinierungsteam und e)Einbindung/Vernetzung der Arbeit für die Webseitewww.hebammen-karlsruhe.de und die angeschlossene Hebammensuche Arbeitszeiten circa5Stunden in der Woche Honorar/Kosten Vergütungspauschale 50,00€proStunde Auslagen für Büromaterial/Nutzung des eigenen PC sind in der Vergütung enthalten. Übernahme des Honorars des Webmastersfür die Betreuung der Webseite. Er stellt eigene Rechnungen bei Bedarf. Auslagen zur Öffentlichkeitsarbeit werden erstattet,zum BeispielDruck/Erstellung von Flyern Für Teamsitzungen der Koordinierungshebammen/der Hebammen in den Quartieren werden bei Bedarf Räume kostenfrei zur Verfügung gestellt. 5.Umsetzung und Evaluation Die aufsuchende Hebammenbetreuung wird vorrangig behandelt. Die Arbeit in den Angebotendieses Konzeptes wird von den Hebammen zusätzlich zur bestehenden Arbeitsauslastunggeleistet. Daher werden die unterschiedlichen Bausteine des Konzeptes nach vorhandenen Ressourcen der Hebammen besetzt. Die Angebote werden in angemessenem Umfangbis Ende 2020evaluiert. Stand:März 2019 Erstellung und Redaktion Barbara Wagner,Vorsitzende der Kreisgruppe Karlsruhe, Hebammenverband Baden-Württemberg Conny Pirchmoser, freiberufliche Hebamme Franziska Fery, freiberufliche Hebamme Jonas Nees,Kinderbüroder Stadt Karlsruhe Marcella Kaupa, freiberufliche Hebamme,Familienhebamme Petra Seitz, freiberufliche Hebamme,Familienhebamme

  • TOP 12 Hebammen
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0357 Dez. 3 Hebammen in Familienzentren (Aufhebung Sperrvermerk) Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 08.05.2019 5 x vorberaten Gemeinderat 14.05.2019 12 x zugestimmt Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - das vorliegende Konzept „Hebammen in Familienzentren – Konzept für eine nichtaufsuchende Wochenbettbe- treuung und zur Vernetzung der Karlsruher Hebammen“ (siehe Anlage) und hebt den Sperr- vermerk in Höhe von je 58.240 Euro für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 auf. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 2019: 41.500 € 2020ff: 58.240 € 2019: 41.500 € 2020ff: 58.240 € Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Auf Grundlage des interfraktionellen Antrags „Hebammen in Familienzentren – Beratung und Vernetzung ermöglichen“ vom 20.08.2019 wurden jeweils 58.240 Euro im Doppelhaushalt 2019/2020 für die Einführung eines zusätzlichen städtisch geförderten Angebots an Hebam- menleistungen bereitgestellt. Die Mittel wurden mit einem Sperrvermerk bis zur Vorlage eines Konzepts versehen. In enger Abstimmung mit der Kreisgruppe Karlsruhe des Hebammenverbands wurde ein Kon- zept zur nichtaufsuchenden Wochenbettbetreuung und der Vernetzung der Karlsruher Heb- ammen erarbeitet. Das vorliegende Konzept greift die angespannte Versorgungslage durch Hebammen aufgrund der mangelnden Anzahl zur Verfügung stehender Hebammen auf. An- hand dieser Notsituation wird ein Konzept für eine ambulante Versorgung von Wöchnerinnen, Telefonsprechstunden und Gruppenangeboten in der Schwangerschaft entwickelt. Das Konzept erweitert zum einen die Angebotsstruktur und bietet gleichzeitig den Hebammen neue Formate der Vernetzung, um so die vorhandenen Ressourcen zielgerichtet zu bündeln und Austausch- und Vertretungsmodelle zu entwickeln. Dieses Konzept wird allen fachlichen Standards der Hebammenversorgung gerecht, kann aber keinen Ersatz für eine reguläre Nachsorge bieten. Die Verwaltung empfiehlt, gemeinsam mit dem Hebammenverband weiterhin Anstrengungen auf landes- und bundespolitischer Ebene zu unternehmen, um die Anzahl der Hebammen langfris- tig wieder zu steigern. Bis dahin bietet das Konzept Karlsruher Frauen und Hebammen eine sinnvolle Ergänzung. Durch die Versorgung von bisher unversorgten Schwangeren und Wöch- nerinnen leistet das Engagement der Stadt Karlsruhe und der freiberuflichen Hebammen einen wesentlichen Beitrag zu einem guten Start ins Leben. Bisher unversorgte Frauen erfahren eine verbesserte Versorgungsstruktur im medizinischen, wie auch im psychosozialen Sinne. Die Um- setzung des Konzepts soll im Juni 2019 starten. Finanzielle Auswirkungen Modul A 1 Modul B 2 Modul C 3 Modul D+E 4 Summe 2019 5 15.100 € 11.400 € 3.000 € 12.000 € 41.500 € 2020 6 23.200 € 18.240 € 4.800 € 12.000 € 58.240 € 1 Anzahl Wochen x 3 Sprechzeiten/Woche x 3 Stunden x 50 € Vergütungspauschale zzgl. Kosten für den Telefonan- schluss in Höhe von 1.600 € 2 Anzahl Wochen x 5 Wochentage x 60 € Tagespauschale zzgl. der Ausfallpauschale: (Anzahl Wochen x 5 Wochen- tage x 8 Sprechstundentermine) x 0,1 (angenommener Ausfall von 10% der Termine) x 20 € Ausfallpauschale 3 Anzahl Wochen x 2 Stunden x 50 € Vergütungspauschale 4 48 Wochen x 5 Stunden x 50 € Vergütungspauschale 5 Umsetzung des Konzepts ab dem 01.06.2019 (30 Wochen); Modul D+E haben mit der Erstellung des Konzepts bereits begonnen und können mit Beschluss auch rückwirkend vergütet werden. 6 Es wird davon ausgegangen, dass das Angebot in 48 Wochen im Jahr umgesetzt werden kann. Die Kosten der einzelnen Module können je nach Entwicklung des Konzepts untereinander aus- geglichen werden. Durch die Vorlage dieser umsetzungsfähigen Konzeption kann der Sperrvermerk in Höhe von je 58.240€ für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 aufgehoben werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - das vorliegende Konzept „Hebammen in Familienzentren – Konzept für eine nichtaufsuchende Wochenbettbe- treuung und zur Vernetzung der Karlsruher Hebammen“ (siehe Anlage) und hebt den Sperr- vermerk in Höhe von je 58.240 Euro für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 auf.

  • Abstimmungsergebnis Top12
    Extrahierter Text

  • Protokoll Gemeinderat
    Extrahierter Text

    Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2019, 13:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 12. Punkt 12 der Tagesordnung: Hebammen in Familienzentren (Aufhebung Sperrvermerk) Vorlage: 2019/0357 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - das vorliegende Konzept „Hebammen in Familienzentren – Konzept für eine nichtaufsuchende Wochen- bettbetreuung und zur Vernetzung der Karlsruher Hebammen“ (siehe Anlage) und hebt den Sperrvermerk in Höhe von je 58.240 Euro für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 auf. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 12 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Jugendhilfeausschuss. Stadtrat Krug (CDU): Die frühe Prävention ist gerade im dem Bereich äußerst wichtig, nämlich dass wir Hebammen in Familienzentren haben, weil gerade Hebammen einen sehr niedrigschwelligen Zugang haben. Meine Partei war in diesem Punkt schon länger aktiv. Es gab schon vor Jahren haftungsrechtlich bedingte Probleme, die Hebammen heute im Ver- gleich zu früher haben. Deswegen ist es für uns besonders erfreulich, dass die Resonanz unter den Hebammen für unser Konzept doch viel größer war, als von manchen befürch- tet. Stadträtin Anlauf (GRÜNE): Bald ist es soweit. Wenn eine Frau im Wochenbett keine Hebamme findet, dann kann sie beispielsweise über die Familienzentren mit einer Hebam- me telefonieren oder einen Termin ausmachen oder auch an einem Gruppenangebot teil- nehmen. Die Stadt Karlsruhe, Hebammenverband, der Gemeinderat, genauer die Fraktio- nen GRÜNE, SPD, KULT, Linke, FÜR Karlsruhe und Freie Wähler und die Verwaltung lassen junge Mütter und ihre Säuglinge nicht im Stich. Die Stadt kümmert sich darum, auch wenn die Hebammenversorgung eigentlich nicht Aufgabe der Stadt ist. Dies war ein interfraktio- – 2 – neller Antrag. Dieses Konzept wurde in sehr kurzer Zeit vom Hebammenverband und der Verwaltung ausgearbeitet, so dass der Sperrvermerk über rund 60.000 Euro aufgehoben werden kann. Herzlichen Dank an Frau Wagner und Herrn Nees, stellvertretend für alle Akteurinnen und Akteure. Das Konzept ist schlüssig und macht deutlich, dass es eine vorübergehende Ergänzung ist. Es stellt klar, wann die Krankenkassen zuständig sind. Es ist ein niedrigschwelliges Angebot nah an den Familien und beschreibt auch die notwendige Vernetzungsarbeit in den Stadt- teilen, um zum Beispiel Vertretungsfragen zu klären und die wenigen Hebammen gut zu steuern, da wo sie gebraucht werden. Im Jugendhilfeausschuss wurde von der Verwaltung mitgeteilt, dass dieses komplexe Konzept einmalig in ganz Deutschland ist. Ein weiteres im sozialen Bereich. Eine weitere schöne Mitteilung erhielten wir im Jugendhilfeausschuss. Es gibt bereits viele Hebammen, die hier aktiv werden wollen. Das war nicht von vornherein klar. Wunderbar, wir freuen uns. Stadträtin Melchien (SPD): Auch wir haben diesen Wunsch von Anfang an mitartikuliert und begleitet, in der Vergangenheit auch schon Unterstützung geleistet durch verschiede- ne Beschlüsse. Im Rahmen der Doppelhaushaltsberatungen sind wir eingesprungen, die Probleme wurden schon aufgezeigt. Heute können wir mit dem vorliegenden Beschluss die Quartiersarbeit qualitativ weiter voranbringen, indem wir diese Beschlussvorlage Hebam- men in Familienzentren so fassen. Es ist ein hervorragendes Konzept, das uns vorliegt. Wir sind gespannt auf die ersten Be- richte zur Evaluation, hoffen, dass sich das dann auch bewährt, und freuen uns nun auf die gemeinsame Beschlussfassung. Stadtrat Høyem (FDP): Wir haben in unserer Bundesrepublik und leider auch hier in Karlsruhe zu wenige Hebammen. Es ist wirklich schade, weil gerade Hebammen einen un- glaublich wichtigen Beruf haben. Eine Hilfe für die Familien und ein guter Start ins Leben für die Kinder, das muss eine hohe Priorität haben. Deshalb freuen wir uns über dieses Konzept. Es ist nicht ideal, aber in der angespannten Versorgungslage ist die Lösung ver- tretbar und eigentlich mit viel Flexibilität und Kreativität entwickelt. Wir stimmen der Vor- lage sehr gerne zu. Aber ein Ersatz für eine reguläre Nachsorge ist es selbstverständlich nicht. Stadtrat Cramer (KULT): Heute geht es an sich nur um eine Formalie, nämlich die Aufhe- bung des Sperrvermerks, den wir bei den Haushaltsberatungen mit in den Haushalt ge- nommen haben. Es freut mich, dass die CDU heute auch so mit dabei ist. Aber aus Sicht meiner Fraktion und aus Sicht der Karlsruher Liste kann es nicht bedeuten, dass wir uns jetzt zurücklehnen und meinen, wir haben alles getan. Wir möchten – und das werden wir einbringen in der nächsten Legislaturperiode -, dass man in Karlsruhe ein Geburtshaus ein- richtet. Wir denken, das ist die logische Konsequenz aus all unseren Bemühungen, die wir hier einheitlich im Gemeinderat auf den Weg bringen. Aber es muss weitergehen im Inte- resse der Hebammen, aber auch im Interesse der Familien und im Interesse der schwange- ren Frauen. Der Vorsitzende: Das waren alle Wortmeldungen. Damit kommen wir zur Abstimmung. – Das ist einstimmige Zustimmung. Das sollte uns aber nicht – das ist aber mehrfach gesagt worden – davon abhalten, auf der Bundesebene für andere Lösungen zum Thema der – 3 – Hebammen zu sorgen. Denn letztlich können wir ansonsten das mit Sicherheit nicht auf- fangen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 14. Juni 2019