Keine vorzeitigen Ausgleichsmaßnahmen für die zweite Rheinbrücke

Vorlage: 2019/0342
Art: Antrag
Datum: 05.04.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.05.2019

    TOP: 46

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0342 Keine vorzeitigen Ausgleichsmaßnahmen für die zweite Rheinbrücke Gremium Termin TOP ö nö Planungsausschuss 05.06.2019 0 x Gemeinderat 25.06.2019 15 x Solange nicht klar ist, ob die zweite Rheinbrücke gebaut wird, stellt die Stadtverwaltung für dieses Vorhaben keine städtischen Grundstücke für bauliche Naturschutz- Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung. Sachverhalt/Begründung: Eine zweite Auto-Rheinbrücke ist für den Fernverkehr nicht notwendig, würde die Verkehrsbe- lastung von Karlsruhe deutlich erhöhen und inklusive der Anbindungen an andere Straßen wertvolle Grünzonen vernichten. Deshalb laufen derzeit Klagen der Stadt Karlsruhe und der Naturschutzverbände gegen diese Baumaßnahme. Solange darüber nicht entschieden ist, bleibt offen, ob diese Brücke je gebaut wird. Für das Vorhaben wären vielfältige Maßnahmen als Ausgleich für die dadurch verursachten Eingriffe in die Natur notwendig. Für einige davon müssten städtische Flächen in Anspruch ge- nommen werden. Solche Maßnahmen dürften jetzt bereits ergriffen werden, weil die laufenden Klagen keine aufschiebende Wirkung haben. Wir meinen aber: Solange über den Bau nicht entschieden ist, sollten keine größeren vorgezo- genen Ausgleichsmaßnahmen stattfinden. Mit „größeren“ ist gemeint, dass das Aufhängen von Nistkästen oder ähnliche kleinere Maßnahmen kein Problem darstellt. Aber weitergehende Maßnahmen lehnen wir zum jetzigen Zeitpunkt ab, weil sie neben der gewollten positiven Wir- kung auch immer negative Effekte mit sich bringen. Zudem werden diese städtischen Flächen zum Ausgleich anderer Projekte benötigt, für die dann jedoch eventuell andere Ausgleichs-Maßnahmen erforderlich würden. Unterzeichnet von: Johannes Honné Christine Weber Tim Wirth

  • Protokoll Gemeinderat 14.05.2019
    Extrahierter Text

    Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2019, 13:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 42. Punkt 46 der Tagesordnung: Keine vorzeitigen Ausgleichsmaßnahmen für die zweite Rheinbrücke Antrag: GRÜNE Vorlage: 2019/0342 Beschluss: Verwiesen in den Fachausschuss Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 46 zur Behandlung auf, und verweist ihn wie mit den Antragstellern vorab besprochen direkt in den entsprechenden Fachausschuss. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin Hauptamt – Ratsangelegenheiten –

  • Stellungnahme TOP 15
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0342 Dez. 6 Keine vorzeitigen Ausgleichsmaßnahmen für die zweite Rheinbrücke Gremium Termin TOP ö nö Planungsausschuss 05.06.2019 0 x Gemeinderat 25.06.2019 15 x Kurzfassung Das Bürgermeisteramt empfiehlt dem Gemeinderat, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Mit dem Antrag wird gefordert, keine städtischen Grundstücke für bauliche naturschutzrechtli- che Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsbeschluss zum Bau der zweiten Rheinbrücke zur Verfügung zu stellen. „Größere“ Ausgleichsmaßnahmen, die auch bauliche Eingriffe nach sich ziehen, sollten nicht durchgeführt werden, weil diese auch immer negative Effekte mit sich bringen würden. „Kleinere“ Maßnahmen wie beispielsweise das Auf- hängen von Nistkästen seien hingegen unproblematisch. Umfangreichere Maßnahmen sollten erst durchgeführt werden, wenn sicher gestellt sei, dass die Brücke auch gebaut wird. Dies sei jedoch noch offen, da der Planfeststellungsbeschluss von mehreren Seiten angefochten wurde. Die nach Planfeststellungsbeschluss durchzuführenden vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sind in der Tat vielfältig und reichen von der Anbringung von Brut- und Nist- kästen bis hin zur naturnahen Umgestaltung der Alb. Letztere Maßnahme ist sicherlich auch mit einem größeren baulichen Eingriff verbunden. Es gilt aber auch zu sehen, dass alle Maßnah- men, selbst wenn sie zunächst mit Eingriffen verbunden sind, schlussendlich eine Aufwertung für Natur und Landschaft darstellen, da sie sonst naturschutzrechtlich nicht als Ausgleichsmaß- nahmen hätten anerkannt werden können. Das Bürgermeisteramt ist der Auffassung, dass die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen in Gesamtsicht positive Maßnahmen darstellen, die auch dann schon ergriffen werden können, wenn es nach Abschluss des Klageverfahrens nicht zum Bau einer zweiten Rheinbrücke kom- men würde. Gegenüber dem Regierungspräsidium Karlsruhe wurde deshalb bereits klargestellt, dass diese Maßnahmen auch abgeschlossen werden müssen, wenn sich ihr Erfordernis aus dem Planfeststellungsbeschluss nicht mehr ergeben würde. Außerdem würden zum jetzigen Zeit- punkt keine städtischen Grundstücke für diese Maßnahmen veräußert, sondern ausschließlich vertragliche Nutzungsregelungen getroffen werden. Aus diesen Gründen empfiehlt das Bürgermeisteramt, den Antrag abzulehnen.