Gute Arbeit - zukunftsfähige Stadtverwaltung: Sachgrundlose Befristung abschaffen
| Vorlage: | 2019/0341 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 05.04.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.05.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0341 Gute Arbeit - zukunftsfähige Stadtverwaltung: Sachgrundlose Befristung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.05.2019 37.2 x Die Stadtverwaltung der Stadt Karlsruhe befristet nur noch mit Sachgrund gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz. Sachverhalt/Begründung: Bereits in Anfragen aus den Jahren 2017 (Vorlage 2017/0515) und 2013 (Vorlage 2013/0243) hat sich die GRÜNE Fraktion mit der Befristungspraxis der Stadtverwaltung auseinandergesetzt. Aus der daraus folgenden Debatte im Personalausschuss ergab sich aus GRÜNER Sicht, dass eine Abschaffung von sachgrundlosen Befristungen ein sinnvoller Ansatz- punkt ist, um die Situation von bei der Stadt befristet eingestellten Beschäftigten zu verbessern und evtl. insgesamt zu einer Verringerung von Befristungen zu kommen. Wir halten es nicht für sinnvoll, dass bei der Stadtverwaltung Karlsruhe Menschen einen Vertrag erhalten, der ohne sachlichen Grund befristet ist. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz bietet ausreichend Gründe, um Personal für einen begrenz- ten Zeitraum einzustellen. Selbst die Erprobung neuer Mitarbeiter*innen über die gesetzliche Probezeit hinaus gilt als ausreichende Begründung. Nur wenn Beschäftigten der Grund für die Befristung ihrer Anstellung bekannt ist, können sie sich fundiert für eine Entfristung einsetzen. Die Stadtverwaltung Karlsruhe ist bereits jetzt eine hervorragende Arbeitgeberin! Bei einigen atypischen Beschäftigungsverhältnissen – wie sachgrundlosen Befristungen – hat sie aber noch Nachholbedarf. Wir GRÜNEN setzen uns deshalb konsequent dafür ein, dass alle Mitarbei- ter*innen der Stadt die bestmöglichen Einstellungsbedingungen erhalten. Unterzeichnet von: Joschua Konrad Verena Anlauf Zoe Mayer Ekkehard Hodapp
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0341 Dez. 2 Gute Arbeit - zukunftsfähige Stadtverwaltung: Sachgrundlose Befristungen abschaffen Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.05.2019 37.2 x Kurzfassung Die GRÜNE-Gemeinderatsfraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung nur noch mit Sachgrund nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz befristet. Die Stadtverwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Es ist seit langem die Empfehlung des Personal- und Organisationsamtes an die Dienststellen mit Blick auf die Personalgewinnung und auch entsprechend politischer Wille der Verwaltung und des Gemeinderates weiterhin sehr zurückhaltend mit dem Instrument der sachgrundlosen Be- fristung umzugehen. Die nachfolgenden Zahlen belegen den verantwortungsvollen Umgang. Wie bereits im September 2017 auf Anfrage der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion im Gemeinderat und im Oktober 2018 im Personalausschuss informiert, sind von den circa 6.000 Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Karlsruhe insgesamt lediglich 6,8 % befristet beschäftigt. Von den befristeten Arbeitsverhältnissen wird der überwiegende Anteil (circa 60 %) wegen Vorliegen eines Sachgrundes nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) vereinbart; zum Beispiel für Aufgaben von begrenzter Dauer, Krankheits- und Mutterschutz-/ Elternzeitvertretungen. In weniger Fällen (circa 40 % der Befristungen) werden Arbeitsverträge auch ohne Sachgrund nach § 14 Abs. 2 TzBfG für eine Dauer von bis zu zwei Jahren abgeschlossen. Insgesamt befinden sich damit nur 3 % aller Mitarbeitenden der Stadt Karlsruhe in einem sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnis. Die wichtigsten Gründe für die Dienststellen im Rahmen der dezentralen Personalverantwortung sachgrundlos zu befristen sind: Aufgrund des Fachkräftemangels gibt es immer mehr Quereinsteiger, für die eine längere Zeit der Einarbeitung und damit auch der Erprobung, über die 6-monatige Probezeit hinaus, notwendig ist. Wechselnde Bedarfe (zum Beispiel wechselnde Schülerzahlen in Schülerhorten) Feststellung der Eignung und Bewährung auf dem Arbeitsplatz, insbesondere bei Ar- beitsplätzen mit körperlich belastenden Tätigkeiten, sowie Arbeitsplätze, die keine fach- liche Ausbildung voraussetzen und deshalb einer längeren Einarbeitungszeit bedürfen. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz bietet durch § 14 Abs. 1 Nr. 5 die Möglichkeit Beschäftigte auch zur Erprobung befristet einzustellen. Grundsätzlich gibt es laut TzBfG bei einer Befristung mit Sachgrund keine Höchstdauer. Welche Dauer angemessen ist, lässt sich nicht generell sa- gen; die Rechtsprechung geht aber davon aus, dass im Regelfall – in Anlehnung an § 1 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) - eine Erprobungszeit von 6 Monaten als angemessen gese- hen wird. Somit wären die Arbeitsverhältnisse zum Zwecke der Erprobung nach dem TzBfG lediglich für die Dauer von 6 Monaten schließbar; was aber der Probezeitdauer nach TVöD ent- spricht und damit obengenannten Bedürfnissen nicht gerecht wird. Zudem ist aus Arbeitnehmersicht eine 6-monatige Befristung mit dem Sachgrund der Erprobung häufig weniger attraktiv als eine längerdauernde sachgrundlose Befristung von ein bis zwei Jah- ren. Aus Personalgewinnungsgründen wäre eine geänderte Vorgehensweise für die Stadtver- waltung nicht zielführend und würde den Dienststellen in den begründeten Einzelfällen zudem die notwendige Flexibilität nehmen. Es wird deshalb empfohlen, den Antrag der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion abzulehnen.
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