Auftragsvergabe für die Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) der Stadt Karlsruhe
| Vorlage: | 2019/0333 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.04.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Team Sauberes Karlsruhe |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.05.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0333 Dez. 5 Auftragsvergabe für die Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) der Stadt Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 03.05.2019 9 X vorberaten Hauptausschuss 07.05.2019 30 X vorberaten Gemeinderat 14.05.2019 20 X zugestimmt Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen nach Vorberatungen im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und Hauptausschuss zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Dienstleistung zur Annahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der städtische Papier- tonne, Vereinssammlung und den Wertstoffannahmestellen der Stadt Karlsruhe für den Zeit- raum vom 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Firma SITA Service GmbH für die Dauer von maximal 3 Jahren mit einem Gesamtauftragswert von 3.162.035,40 € (Summe aus Erlösen in Höhe von 2.974.539,00 € netto gleich brutto und Be- handlungskosten in Höhe von 187.496,40 € brutto) zu schließen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 187.496,40 € brutto 2.974.539,00 € netto gleich brutto 62.498,80 € brutto Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Gegenstand und Systematik der Ausschreibung Das Amt für Abfallwirtschaft (AfA) betreibt auf dem Gebiet der Stadt Karlsruhe die haushalts- nahe Sammlung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) als öffentliche Einrichtung im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Be- wirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.02.2012 in der gelten- den Fassung und den geltenden Satzungen in der jeweils geltenden Fassung. Für die Annahme und Verwertung der PPK-Sammelware wird ein Dritter im Sinne des § 22 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) beauftragt. Der bisherige Interimsauftrag zu Verwertung der PPK-Sammelware endet zum 30. Juni 2019. Hieraus begründet sich die Notwendigkeit, diese abfallwirtschaftliche Dienstleistung zum 01. Juli 2019 neu zu vergeben und somit eine wirtschaftliche und zuverlässige Verwertung des Sammelgutes zu gewährleisten. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate (vom 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2020) und kann ein- seitig von der Stadt Karlsruhe zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Der Vertrag endet somit spätestens zum 30. Juni 2022. Für den Auftragnehmer entstehen mit dem Umschlag und der Weiterverarbeitung des städti- schen Papiers auch Kosten. Diese Kosten mussten bei der Ausschreibung benannt werden. Die Stadt erhält somit sowohl Erlöse als auch Rechnungen von dem Auftragnehmer. Mit dieser Vorgehensweise möchte die Stadt steuerliche Risiken ausschließen, die möglicher- weise mit einer Verrechnung der saldierten Beträge verbunden wäre. Maßgebend für die Wertung des Preises und auch für das betriebliche Ergebnis sind jedoch die saldierten Beträge (d. h. Erlöse abzüglich Kosten, entspricht für den max. Vergabezeitraum rund 2,79 Mio. €). Dabei führen Mengenänderungen als auch Preisschwankungen am Altpapier- markt zu einem abweichenden betrieblichen Ergebnis. Das am 01. Januar 2019 in Kraft getretene neue Verpackungsgesetz bietet bei einer gemeinsa- men Sammlung die Möglichkeit eines Herausgabeanspruchs von PPK-Verpackungen der Sys- tembetreiber. Bisher wurden seitens der dualen Systembetreiber keine Geltendmachungen von Ansprüchen angedeutet. Aufgrund der offenen Verhandlungssituation mit den Systembetrei- bern kann sich dies jedoch jederzeit ändern. Sollten sich Änderungen ergeben, können jährlich Anpassungen durch Neuausschreibungen erfolgen. Die eventuelle Bereitstellung und Umladung von PPK-Mengen für die Systembetreiber wurden als optionale Leistungen in der Ausschreibung berücksichtigt und sind in die Preisbewertung eingeflossen. Diese optionalen Leistungen werden jedoch vorerst nicht beauftragt. II. Auftragswertschätzung Die Auftragswertschätzung wurde auf Grundlage der in den letzten 3 Jahren erzielten Erlöse und angefallenen Kosten für diese Leistung ermittelt. Das kalkulierte Auftragsvolumen für die maximale Laufzeit (inklusive Verlängerungsoption) beträgt ca. 3.240.000 € (netto). Dieser Betrag setzt sich aus Erlösen von ca. 3.075.000 € (netto gleich brutto) und Behandlungskosten von ca. 165.000 € (netto) zusammen. Der Erlös ist an einen Preisindex für Altpapier (EUWID- Index) gebunden und somit variabel. Preisschwankungen am Altpapiermarkt (positiv wie nega- tiv) haben daher Einfluss auf die zu erzielenden Erlöse. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 III. Vergabeverfahren Da der geschätzte Auftragswert über dem aktuellen Schwellenwert in Höhe von 221.000 € netto liegt, erfolgte die Ausschreibung in einem europaweiten Offenen Verfahren nach § 119 Absatz 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 14 Absatz 2 Vergabeverordnung (VgV). Das Vergabeverfahren wurde durch die Zentrale Vergabestelle der Stadt Karlsruhe durchge- führt. Die Bekanntmachung im „Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union“ erfolgte am 16. November 2018. Die Veröffentlichung auf der e-Vergabeplattform subreport, der Homepage der Stadt Karlsruhe und Bund.de erfolgte am 18. November 2018. Im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe wurde die Bekanntmachung am 23. November 2018 veröf- fentlicht. Es waren ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Aufgrund einer Rüge eines Bieters, welche sich gegen die Nichtberücksichtigung der Index- Änderungen zwischen Angebotsabgabe und Vertragsbeginn richtete und eines folgenden Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Baden-Württemberg, musste das Vergabever- fahren rückversetzt und nochmals durchgeführt werden. Bis zum Ende der Angebotsfrist am 26. März 2019, 12 Uhr, gingen drei Angebote ein. IV. Prüfung und Wertung Nach formaler, rechnerischer und fachlicher Prüfung werden alle 3 Angebote zur Wertung zu- gelassen. Gemäß § 127 Absatz 1 GWB soll der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgte durch die Zuschlagskriterien Preis (80%) und Umweltkosten für den Transport zur Verwertungsanlage (20%). 1. SITA Service GmbH, Leipzig Erlöse p.a. (netto gleich brutto) 991.513,00 € Erlöse Gesamtlaufzeit (netto gleich brutto) 2.974.539,00 € Behandlungskosten p.a. (brutto) 62.498,80 € Behandlungskosten Gesamtlaufzeit (brutto) 187.496,40 € Saldiertes betriebswirtschaftliches Ergebnis 2.787.042,60 € Vergaberechtliches Gesamtauftragsvolumen 3.162.035,40 € Erreichte Punktzahl aus Preis und Umweltkosten (maximal erreichbare Punkte = 1.000 Punkte) 1.000 Punkte 2. Bieter B Erreichte Punktzahl aus Preis und Umweltkosten (maximal erreichbare Punkte = 1.000 Punkte) 920,69 Punkte 3. Bieter C Erreichte Punktzahl aus Preis und Umweltkosten (maximal erreichbare Punkte = 1.000 Punkte) 784,77 Punkte Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Das Angebot der Firma SITA Service GmbH aus Leipzig ist das wirtschaftlichste Angebot. Die Firma SITA Service GmbH ist der bisherige Auftragnehmer für die Verwertung von PPK der Stadt Karlsruhe. Die Übernahme und Sortierung der PPK Mengen erfolgt wie bisher bei der Firma SUEZ Recycling Süd GmbH, Fettweiss Straße 2, 76189 Karlsruhe als Nachunternehmen. Beide Firmen gehören zur SUEZ Deutschland Gruppe. Es wird vorgeschlagen, den Zuschlag auf das Angebot der Firma SITA Service GmbH, Leipzig, für den Zeitraum vom 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 mit zweimaliger Verlänge- rungsoption um jeweils 12 Monate im Gesamtauftragsvolumen von 3.162.035,40 € inkl. Mehrwertsteuer (Summe aus Erlösen in Höhe von 2.974.539,00 € netto und Be- handlungskosten in Höhe von 187.496,50 € brutto) zu erteilen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen nach Vorberatungen im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und Hauptausschuss zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Dienstleis- tung zur Annahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der städ- tische Papiertonne, Vereinssammlung und den Wertstoffannahmestellen der Stadt Karlsru- he für den Zeitraum vom 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 mit zweimaliger Verlängerungsop- tion um jeweils 12 Monate zu. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Firma SITA Service GmbH für die Dauer von maximal 3 Jahren mit einem Gesamtauftragsvolumen von 3.162.035,40 € zu schließen.
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Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2019, 13:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 20 der Tagesordnung: Auftragsvergabe für die Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) der Stadt Karlsruhe Vorlage: 2019/0333 Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen nach Vorberatungen im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und Hauptausschuss zur Kenntnis und stimmt der Vergabe der Dienstleistung zur Annahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der städtische Papiertonne, Vereinssammlung und den Wertstoffannahme- stellen der Stadt Karlsruhe für den Zeitraum vom 01. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate zu. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Zuschlag zu erteilen und einen Vertrag mit der Firma SITA Service GmbH für die Dauer von maximal 3 Jahren mit einem Gesamtauf- tragsvolumen von 3.162.035,40 € zu schließen. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 20 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Hauptausschuss. Er stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Das ist auch einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 18. Juni 2019