Aufnahme der Grabstätte Peter Burger, Hauptweg 31, Nr. 16, Hauptfriedhof in die Liste der erhaltenswerten Gräber
| Vorlage: | 2019/0312 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.04.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Friedhofs- und Bestattungsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.05.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE - Bitte austauschen - Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0312 Dez. 5 Aufnahme der Grabstätte Peter Burger, Hauptweg 31, Nr. 16, Hauptfriedhof in die Liste der erhaltenswerten Gräber Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 22.03.2019 5 X mit Änderungen einstimmig Hauptausschuss 07.05.2019 27 X vorberaten Gemeinderat 14.05.2019 21 X zugestimmt Beschlussantrag Die Grabstätte von Burger, Peter, Hauptweg 31, Nr. 16, Hauptfriedhof wird aufgrund der großen künstlerischen Bedeutung und Verdienste der darin bestatteten Per- son als erhaltungswürdig erklärt. Die Stadt Karlsruhe übernimmt zunächst bis 2024 die Kosten für die Nutzungsrechtsgebühren und gärtnerische Unterhaltung und Pflege der Grabstätte. Eine Beschlussfassung über die Gesamtliste der erhaltenswerten Gräber erfolgt 2024. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 2.820,00 € 282,00 Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Übernahme der Nutzungsrechtsgebühren und die gärtnerische Betreuung der Grabstätten von herausragenden Persönlichkeiten setzen voraus, dass diese in einem gemeinderätlichen Verfahren als erhaltungswürdig angesehen werden und das Grabnutzungsrecht von den Nut- zungsberechtigten aufgegeben bzw. nicht mehr verlängert wird. Der nachfolgend genannte Verstorbene hat sich bleibende Verdienste für Karlsruhe erworben. Peter Burger geboren 13.05.1941 gestorben 2.2.1987 Peter Burger wurde 1941 in Lörrach geboren, besuchte die Gewerbeschule in Basel und studier- te von 1961 bis 1968 an der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste Karlsruhe bei den Pro- fessoren Klaus Arnold und Walter Maria Förderer. Seit 1964 hatte er sein Atelier im städtischen Atelierhaus in der Stresemannstr. 40. Nach seinem Studium lebte er als freischaffender Künstler, als Maler, Zeichner, Graphiker, Ob- jektkünstler und Keramiker (Mitarbeit in der Majolika) in Karlsruhe. Burger war Mitglied im Künstlerbund Baden-Württemberg und im Deutschen Künstlerbund. 1971/72 hatte er einen Gastlehrauftrag an der Staatlichen Akademie der Bildenden Künste in Karlsruhe. In Karlsruhe schuf er für das Café Rih die Skulptur „die Chefin“ über dem Thekenbereich, für die Gaststätte Topsy Turvy in der Hirschstraße die Deckenbemalung. Beide Werke sind heute noch vorhanden. Ebenso wirkte er an der Ausstattung für die „Tangente“ mit. 1986 folgte eine Serie bemalter Kacheln als Ausstattung für den Weinkeller „Arthur Schopenhauer“. Auch für Gaststätten in anderen Städten war er tätig. 1987 starb Peter Burger, der auch als Lehrer an der Musik- und Kunstschule Philippsburg arbei- tete. Zu Lebzeiten war er an zahlreichen Ausstellungen des Künstlerbundes Baden-Württemberg und anderer Institutionen und Galerien beteiligt. Posthum gab es drei größere Einzelausstellun- gen mit teils umfangreichen Katalogen: 1991 im Badischen Landesmuseum / Museum in der Majolika-Manufaktur, 1992 im Badischen Kunstverein und 1999 im Kunstverein Würzburg. Zwar blieb Burgers Ausstellungstätigkeit im Wesentlichen auf den südwestdeutschen Raum beschränkt, für Karlsruhe hat er jedoch durch die Zusammenarbeit mit der Majolika-Manufaktur und die Ausstattung mehrerer Gaststätten eine zusätzliche Bedeutung, wie beispielsweise im Topsy Turvy und im Café Rih. Majolika-Werke überregional: Bad Wildbad, Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen Keramikfigurinen und Wandgestaltungen (1977) Waldshut, Polizeidirektion Treppenhausgestaltung (1984) Haushaltsmittel stehen unter PSP Element 1.690.55.30.03.03, Konto 42700000 und PSP- Element 1.690.55.30.11.01, Konto 42900000 zur Verfügung. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Nach Vorberatung im Ausschuss für Öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss wird die Grabstätte von Peter Burger, Hauptweg 31, Nr. 16, Hauptfriedhof aufgrund der großen künstlerischen Bedeutung und Verdienste der darin bestatteten Person als erhaltungswürdig erklärt. Die Stadt Karlsruhe übernimmt zunächst bis 2024 die Kosten für die Nutzungsrechtsge- bühren und gärtnerische Unterhaltung und Pflege der Grabstätte. Eine Beschlussfassung über die Gesamtliste der erhaltenswerten Gräber erfolgt 2024.
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Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2019, 13:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 21 der Tagesordnung: Aufnahme der Grabstätte Peter Burger, Hauptweg 31, Nr. 16, Hauptfriedhof in die Liste der erhaltenswerten Gräber Vorlage: 2019/0312 Beschluss: Nach Vorberatung im Ausschuss für Öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss wird die Grabstätte von Peter Burger, Hauptweg 31, Nr. 16, Hauptfriedhof aufgrund der großen künstlerischen Bedeutung und Verdienste der darin bestatteten Person als erhal- tungswürdig erklärt. Die Stadt Karlsruhe übernimmt zunächst bis 2024 die Kosten für die Nutzungsrechtsgebühren und gärtnerische Unterhaltung und Pflege der Grabstätte. Eine Beschlussfassung über die Gesamtliste er erhaltenswerten Gräber erfolgt 2024. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Hauptausschuss: Im Hauptausschuss haben wir uns auf ein Verfahren geeinigt, wie wir zukünftig mit dem Thema noch einmal umfassend umgehen wollen. Heute steht diese Beschlussvorlage zur Abstimmung. – Das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 18. Juni 2019