Neue Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe
| Vorlage: | 2019/0302 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 02.04.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
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Extrahierter Text
Gutachten Jopen Consulting: Neue Finanzierungssystematik in Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe Anlage 1 Stand 28.02.2019 Beispiele der Beitragsfreiheit in anderen Städten und anderen Bundesländern BerlinRheinland-PfalzHeilbronnMannheim Allgemein Stufenweise Einführung der kompletten Beitragsfreiheit ab 2007 mit beitragsfreiem letztem Kita-Jahr. Seit 2010 ist das zweite Kita-Jahr beitragsfrei. Zuletzt einkommensabhängige Elternbeiträge für Kinder unter 1 Jahr. Seit 1. August 2018 sind Kita und Kindertagespflege für alle Kinder kostenfrei. Stufenmäßige Einführung der Beitragsfreiheit seit 2006: Ab August 2010 beitragsfreier Besuch eines wohnortnahen Kindergartens für Kinder ab dem vollendeten 2. Lebensjahr (primär: geöffnete oder AM- Gruppen, sekundär: Krippengruppen). Seit 1. September 2018 Beitragsfreiheit auch für Kinder von 3 Jahren bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Beitragsfreiheit für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt in einem Kindergarten oder einer Kindertagesstätte mit Ganztagesbetreuung seit 1. Januar 2008. Für Kinder unter 3 Jahren sowie für auswärtige Kinder unter drei Jahren bis zum Schuleintritt wird ein einkommensabhängiges Entgelt (Einstufung in 3 Einkommensgruppen) erhoben, das sich nach der Betreuungszeit der jeweiligen Tageseinrichtung richtet. Der Monat August ist entgeltfrei. Gebührenreduzierung aller Kindergartenangebote (Regel, VÖ, GT) in zwei Stufen: Bisher Gebührenreduzierung von 105 Euro monatlich für das dritte Kindergartenjahr (Kinder, die sich in der Regel im letzten Jahr vor der Einschulung befinden). Seit 1. September 2018 Gebühren für alle Kindergartenangebote ab dem zweiten Kindergartenjahr um 105 Euro monatlich reduziert, wenn sich das Kind im zweiten und vorletzten Kindergartenjahr vor der Einschulung befindet. Ab 1. September 2019 wird die Gebühr für den Besuch eines Kindergartens für jedes Angebot vom ersten Tag an um 105 Euro monatlich reduziert. Beitragsfreiheit (aktuell) Betreuung für alle Kinder (auch jünger als 1 Jahr) in Kita oder Kindertagespflege. Recht auf zuzahlungsfreien Platz und Wahlfreiheit der Eltern. Voraussetzung: - ab 2 Jahren bis zum vollendeten 6. Lebensjahr - Kind muss in RLP wohnhaft sein - unabhängig von Berufstätigkeit => Rechtsanspruch auf beitragsfreien, bedarfsgerechten, wohnortnahen Kindergartenplatz (institutionelle Betreuung) gegenüber Ortsgemeinde. Betreuung für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt in einem Kindergarten oder einer Kindertagesstätte mit Ganztagesbetreuung. Gebührenreduzierung von 105 Euro monatlich für das zweite und dritte Kindergartenjahr. Standards Reguläre Leistungen nach dem Kita-Gesetz sind beitragsfrei. Abschluss eines Betreuungsvertrages unabhängig von Zuzahlungen (Träger sind verpflichtet, Eltern einen Betreuungsplatz ohne Zuzahlung anzubieten). Keine Zuzahlungen für einmalige Veranstaltungen im Kita-Alltag. Anspruch auf einen Kindergartenplatz (Vor- und Nachmittagsbetreuung). Reine Betreuungsleistung in allen Kindertageseinrichtungen - unabhängig von der Art der Einrichtung (Kindergarten oder Ganztageserinichtung), dem Träger (städtisch, konfessionell, andere) und der Dauer der Öffnungszeiten. nicht beitragsbefreit / zusätzliche Beiträge Der Verpflegungsanteil beträgt i. d. R. 23 Euro monatlich. Zuzahlung für Extra-Leistungen (zusätzliches Sportangebot, Bio-Essen, Sprachunterricht) = regelmäßige Zahlungen für zusätzliche Leistungen: - ab 1. September 2018 begrenzt auf max. 90 Euro pro Monat => abgestuftes Modell mit klar definierten Regelungen (bis 30 Euro, bis 60 Euro, bis 90 Euro) - Zuzahlungsvereinbarung muss jederzeit mit Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden können - Kündigung durch Eltern darf nicht zu einer Kündigung des Betreuungsvertrages führen - kein Anspruch auf zuzahlungsfreien Platz in Eltern- Initiativ-Kindertagesstätten (von Eltern selbst verwaltete Einrichtungen); befristete Reduzierung der Zuzahlung => keine einseitige Kündigung Rechtsanspruch 1.-2. Lebensjahr: nicht beitragsfrei - einkommensabhängige Elternbeiträge und - grundsätzlich über Tagespflege gedeckt. Krippenplätze sind grundsätzlich kostenpflichtig Ausnahme: für Erfüllung des Rechtsanspruches eines 2-Jährigen auf einen Kindergartenplatz benötigt (Feststellung Jugendamt). Kindertagespflege ist nicht beitragsbefreit. Sonderleistungen wie Essensversorgung, Teegeld, Sportangebote oder pädagogische Zusatzangebote. Gebührenreduzierung für das dritte Kindergartenjahr für alle Kindergartenangebote. Seite 1 von 2 Beispiele der Beitragsfreiheit in anderen Städten und anderen Bundesländern BerlinRheinland-PfalzHeilbronnMannheim Umsetzung mit Trägern Einrichtungen freier Träger, städtische Einrichtungen als Eigenbetrieb I. d. R. kommunale Einrichtungen, vereinzelt Einrichtungen konfessioneller oder sonstiger freier Träger. Städtische Einrichtungen, Einrichtungen konfessioneller Träger, Einrichtungen anderer Träger. Städtische Einrichtungen, Einrichtungen freier Träger. Finanzierung Finanzierung über Landeshaushalt Berlin. Es wird mit erheblichen Bundesmittel durch das "Gute- Kita-Gesetz" gerechnet. Kreis: gestaffelte Förderung von Personalkosten, die im Erziehungs- und Wirtschaftsdienst anfallen (Fachpersonal, Leitungsfreistellung, besonderer Betreuungsbedarf, Küchen- und Reinigungspersonal); Stellenschlüssel ist ganzjährig vorzuhalten. Ortsgemeinden beteiligen sich an Personalkosten und Betriebskosten. Bei Einrichtungen freier Träger Vereinbarung zwischen Ortsgemeinde und freiem Träger (Eigenleistungen der Träger § 12 Abs. 3 KitaG). Land zahlt an Jugendamt für beitragsfreien Krippenplatz gleiche Erstattungsleistungen wie für Ganztags-Kindergartenplatz (pauschale Abrechnung nach § 12 Abs. 5 KitaG) => keine Einnahmeausfälle für die Einrichtungsträger, da Jugendamt (§ 12 Abs. 6 KitaG) alle nicht durch Elternbeiträge, Landeszuweisungen und Trägeranteil gedeckte Personalkosten übernehmen muss. Freiwillige Leistung der Stadt Heilbronn.Freiwillige Leistung der Stadt Mannheim. Besonderheit Betreuungsanspruch auf 7 Stunden Betreuung täglich. Senkung des Betreuungsschlüssels für U3-Kinder ab 1. August 2018 (U2 1:4; 2-3J. 1:5); weitere Anpassung des Stellenschlüssels um jährlich 0,25 Stellen. Derzeit fehlen rund 900 Erzieher/innen => davon fehlen durch Verbesserung des Personalschlüssels ca. 300 Erzieher/innen. Ca. 3.000 Betreuungsplätze fehlen (Stand: Juli 2018) Betriebskitas: - Kind aus Kreis -> Kosten trägt Landkreis - Kind aus RLP -> Zuschüsse über Land - auswärtiges Kind -> Eltern zahlen Beitrag. Abrechnungssoftware der Träger und Jugendämter. Für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren sowie auswärtigen Kindern in Kindertageserinrichtungen der Stadt Heilbronn ist der Monat August entgeltfrei. Eltern von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen müssen keinen Antrag auf Gebührenreduzierung stellen. Bei den städtischen Einrichtungen wird die Gebührenreduzierung automatisch umgestellt. Bei Tageseinrichtungen freier Träger müssen die Eltern einen Antrag auf Gebührenreduzierung bei der jeweils besuchten Einrichtung stellen. Zukünftig Familienministerin Giffrey im Interview: Berlin soll bis 2022 einen dreistelligen Millionenbetrag für die Verbesserung der Kita-Situation (insbesondere Betreuung) erhalten. Ab 2021 neue Kita-Novelle: - 7h-Betreuungsanspruch - Anspruch auf ein warmes Mittagessen Rechtsanspruch für Schulkinder ist geplant. Zentrales Anliegen der Stadt Heilbronn ist der Ausbau der Ganztagsbetreuungsangebote und der Krippenplätze in den Heilbronner Kindertageseinrichtungen. Ab 1. September 2019 wird die Gebühr für den Besuch eines Kindergartens für jedes Angebot vom ersten Tag an um 105 Euro monatlich reduziert. Seite 2 von 2 Anlage 2 BundesweiteDiskussion zur gebührenfreien Kindertagesbetreuung Bund: Gesetzzur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung(Gute-Kita-Gesetz) Der Bundestag und Bundesrat haben dem Gute-Kita-Gesetz zugestimmt. Damitstehen bis zum Jahr 2022 insgesamt 5,5 Mrd. Euro für Qualitätsentwicklungsmaßnahmen in Kindertagesstätten zur Verfügung. Das Land Baden-Württemberg rechnet mit rund 718 Millionen Euro bis 2022. Der Gesetzentwurf hatte eine bundesweite Staffelung der Elternbeiträge verpflichtend vorgesehen. Die bereits existierenden Staffelungskriterien des § 90 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII sollten dabei kumulativ berücksichtigt werden. Durch die Änderung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „wird die künftige bundesweite Pflicht, Elternbeiträge zu staffeln, nicht mehr durch die Pflicht ergänzt, alle drei bereits existierenden Staffelungskriterien kumulativ zu berücksichtigen. Stattdessen wird die bisherige Rechtslage beibehalten, wonach diese drei Kriterien bei der Staffelung berücksichtigt werden können. §2 Satz 2: „Förderfähig sindzusätzlichauch Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren, die über die in § 90 Absatz 3 und 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in der ab dem 1. August 2019 geltenden Fassung geregelten Maßnahmen hinausgehen, um die Teilhabe an Kinderbetreuungsangeboten zu verbessern.....“ Land: Pakt für gute Bildungund Betreuung In dem zwischen dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und den Kommunalen Landesverbänden verhandelten Pakt für gute Bildung und Betreuung wurde vereinbart, dass die Bundesmittel aus dem Gute-Kita-Gesetz zur Stärkung der Leitungen der Kindertageseinrichtungen und zur Finanzierung von Leitungszeit eingesetzt werden sollen.Die Mittelsollen vor allem in Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität fließen, eine flächendeckende Einführung beitrags-bzw. gebührenfreier Kita-Plätze ist nachrangig. „Der Pakt für gute Bildung und Betreuung dient der Weiterentwicklung der Qualität in der frühkindlichen Bildung und Erziehung. Die Entwicklung und das Wohl des Kindeshaben dabei oberste Priorität. Folgende Maßnahmen sollen zu eindeutigen Qualitätsverbesserungen der frühkindlichen Bildung und Erziehung führen:Offensive für gut ausgebildeteFachkräfte, verlässliche sprachliche und elementare Förderung, zusätzliche Unterstützung der Inklusion, Kooperation der Kindertageseinrichtung mit der Grundschule, Kindertagespflege finanziell und qualitativ stärken, Orientierungsplan, „Forum FrühkindlicheBildung“, Leitungszeit.“ SPD Baden-Württemberg Die SPD Baden-Württemberg will einen Gesetzesbeschluss durch den Landtag oder per Volksabstimmung zur Einführung gebührenfreier Kitas im Land erreichen. Am Anlage 2 12.02.2019 hat sie dazu die Anzahl der benötigtenUnterstützungsunterschriften (mindestens 10.000) beim Innenministerium BW eingereicht. Das Ministerium kam nach der Prüfung jedoch zu dem Ergebnis, dass die SPD-Gesetzesvorlage der Landesverfassung widerspricht, weil sie gegen die Verfassungsvorgabe verstößt, wonach über Staatshaushaltsgesetze und Abgabengesetze keine Volksbegehren stattfinden dürfen. Die SPD kündigte daraufhin an, sich zur Klärung des Sachverhalts an den Verfassungsgerichtshof des Landes zu wenden. Gutachten Jopen Consulting: Neue Finanzierungssystematik in Kindertagesstätten und Kinderkrippen in KarlsruheAnlage 3Stand: 28.02.19 Elternbei- trag ohne Verpflegung geneh. Plätze Summe Elternbeitrag pro Jahr (12 Mo.) Neuer Beitrag Elternbei- trag ohne Verpflegung geneh. Plätze Summe Elternbeitrag pro Jahr (12 Mo.) Neuer Beitrag Elternbei- trag ohne Verpflegung geneh. Plätze Summe Elternbeitrag pro Jahr (12 Mo.) Neuer Beitrag 1 2 314,00€351,00€2831.191.996€239€ 3 356,00€40170.880€244€ 4 358,00€24103.104€246€ 5 282,00€1033.840€209€304,00€30109.440€192€ 6 290,00€1034.800€178€ 7 8 386,00€30138.960€274€ 9 193,00€346,00€2291.344€234€ 10 533,00€563,00€65439.140€451€ 11 440,00€210.560€328€ 12 350,00€521.000€277€430,00€1892.880€318€ 13 353,00€42177.912€241€ 14 252,90€138418.802€180€424,60€2531.289.086€313€ 15 225,00€379,00€1045.480€267€ 16 253,00€26.072€180€424,00€ 17 253,00€927.324€180€424,00€1996.672€312€ 18 19 280,00€1033.600€207€ 20 21 202,00€49.696€129€304,00€829.184€192€ 22 250,50€424,60€32163.046€313€ Träger Angebotsformen für Kinder von 0 bis 3 Jahren HalbtagsVerl. ÖffnungszeitenGanztags Elternbei- trag ohne Verpflegung geneh. Plätze Summe Elternbeitrag pro Jahr (12 Mo.) Neuer Beitrag Elternbei- trag ohne Verpflegung geneh. Plätze Summe Elternbeitrag pro Jahr (12 Mo.) Neuer Beitrag Elternbei- trag ohne Verpflegung geneh. Plätze Summe Elternbeitrag pro Jahr (12 Mo.) Neuer Beitrag 23 24 312,00€30112.320€200€ 25 167,00€1020.040€94€ 26 275,00€1446.200€163€ 27 183,00€1021.960€130€218,00€257672.312€145€334,00€3941.579.152€222€ 28 275,00€340,00€463,00€2161.200.096€351€ 29 300,00€1036.000€188€ 30 217,00€239,00€617.208€127€ 31 424,00€424,00€40203.520€351€552,00€16105.984€440€ 32 419,00€1050.280€346€585,80€22154.651€474€ 33 419,00€552,00€20132.480€440€ 34 294,00€310.584€221€294,00€1242.336€182€ 35 282,00€30101.520€170€ 36 241,70€411.602€169€ 37 38 491,56€38224.151€380€ 39 336,00€520.160€263€366,00€730.744€254€ 40 240,00€3086.400€128€ 41 372,40€30134.064€260€ 42 294,00€1035.280€182€ 43 320,00€425,00€66336.600€313€ 44 320,00€425,00€158805.800€313€ 45 310,00€415,00€34169.320€303€ Träger Angebotsformen für Kinder von 0 bis 3 Jahren HalbtagsVerl. ÖffnungszeitenGanztags Elternbei- trag ohne Verpflegung geneh. Plätze Summe Elternbeitrag pro Jahr (12 Mo.) Neuer Beitrag Elternbei- trag ohne Verpflegung geneh. Plätze Summe Elternbeitrag pro Jahr (12 Mo.) Neuer Beitrag Elternbei- trag ohne Verpflegung geneh. Plätze Summe Elternbeitrag pro Jahr (12 Mo.) Neuer Beitrag 46 423,00€22111.672€311€ 47 394,00€2094.560€282€ 48 340,00€2081.600€228€ 49 50 225,00€410.800€152€387,00€1465.016€275€ 51 294,00€2070.560€182€ 52 320,00€40153.600€208€ 53 300,00€310.800€188€ 54 146,00€300,00€35126.000€188€ 55 56 57 344,00€2082.560€232€ 58 410,00€1573.800€298€ Zwischensumme Freie Träger183,00€1021.960€130€252,71€5111.549.632€180€387,09€2.24010.404.959€275€ Durchsch.Durchschn.Durchschn. Städtische Kindertageseinrichtungen236,00€67189.744€180€279,00€223746.604€275€ Summe Alle Träger183,00€1021.960€130€250,78€5781.739.376€180€377,30€2.46311.151.563€275€ Gesamt HT/VÖ/GT (Stand 31.12.2018):3.05112.912.899€ Hinweis:Bei der Durchschnittsbildung werden nur diejenigen Einrichtungen berücksichtigt, von denen ein Beitrag bekannt ist und die in der jeweiligen Kategorie genehmigte Plätze vorhalten. Träger Angebotsformen für Kinder von 0 bis 3 Jahren HalbtagsVerl. ÖffnungszeitenGanztags HalbtagsVerl. ÖffnungszeitGanztags 73471.523 Differenz Stadt/Durchschnitt Freie Träger17€108€ Vorschlag Erhöhung Erstkinderzuschuss 53€73€112€ 4.325€304.392€2.047.181€2.355.898€ Neuer Durchschnitt Freie Träger 130€180€275€ Absenkung städt. Beitrag ohne JH-Fälle 56€4€ 4630.616€1527.279€37.895€ Städtischer Beitragk.A.180€275€ 2.393.793€ Ergebnis:HT-Plätze (100 %)VÖ-Plätze (100 %)GT-Plätze (100 %)Alle Plätze 0-3 Jahre(100 %) Plätze im Durchschnitt bzw. im ToleranzbereichGrün10100%Grün49586%Grün1.48260%1.98765% Plätze oberhalb des ToleranzbereichesRot00%Rot8314%Rot98140%1.06435% Summe105782.4633.051 Beachte: Tatsächlich haben nur 68 % (= 724) der 1.064 Plätze einen zu hohen Elternbeitrag, da für die einkommensschwachen Familien und für die Geschwisterkinder bereits eine volle Kostenübernahme durch die Stadt existiert. Dadurch steigt die Quote der Plätze mit vertretbarem Beitrag auf 76 %. Aufwand Senkung städt. Beitrag (Basis 68 % der Kinder) Anzahl der Kinder bei freien Trägern, abzgl. beitragsfreie Kinder (17 % JH-Fälle und 15 % Geschw.kinder = 32 %) Aufwand zur Angleichung Durchschn. Freie Träger an Stadt Gutachten Jopen Consulting: Neue Finanzierungssystematik in Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe Anlage 4 Stand: 28.02.19 Elternbei- trag ohne Verpflegung geneh. Plätze Summe Elternbei- träge pro Jahr (12 Mo.) Neuer Beitrag Elternbei- trag ohne Verpflegung geneh. Plätze Summe Elternbei- träge pro Jahr (12 Mo.) Neuer Beitrag Elternbei- trag ohne Verpflegung geneh. Plätze Summe Elternbei- träge pro Jahr (12 Mo.) Neuer Beitrag 1 165,00€2039.600€92€ 2 174,00€259,00€6421.995.336€186€ 3 4 274,00€32105.216€201€ 5 226,00€80216.960€153€ 6 120,00€200,00€82196.800€127€ 7 147,00€1526.460€120€ 8 223,00€60160.560€150€ 9 243,00€2675.816€170€ 10 479,00€55316.140€406€ 11 300,00€1657.600€227€ 12 210,00€300,00€2486.400€227€ 13 248,00€36107.136€ 14 103,70€4049.776€70€120,60€1.2061.745.323€94€245,00€5681.669.920€172€ 15 107,00€2532.100€80€219,00€2052.560€146€ 16 121,00€103149.556€94€245,00€ 17 121,00€2637.752€94€245,00€62182.280€172€ 18 188,00€4499.264€161€ 19 185,00€2248.840€158€ 20 203,00€1638.976€130€ 21 120,00€2941.760€93€176,00€1429.568€103€ Träger Angebotsformen für Kinder von 3-6 Jahren RegelangebotVerläng. ÖffnungszeitenGanztag Elternbei- trag ohne Verpflegung geneh. Plätze Summe Elternbei- träge pro Jahr (12 Mo.) Neuer Beitrag Elternbei- trag ohne Verpflegung geneh. Plätze Summe Elternbei- träge pro Jahr (12 Mo.) Neuer Beitrag Elternbei- trag ohne Verpflegung geneh. Plätze Summe Elternbei- träge pro Jahr (12 Mo.) Neuer Beitrag 22 245,00€38111.720€172€ 23 80,00€150,00€2036.000€77€ 24 135,00€2032.400€108€222,00€60159.840€149€ 25 26 185,00€2248.840€112€ 27 101,00€1.2941.568.328€74€190,00€9322.124.960€117€ 28 206,00€512.360€179€298,00€209747.384€225€ 29 180,00€2043.200€107€ 30 221,00€923.868€148€ 31 323,70€29112.648€251€ 32 314,60€1867.954€242€ 33 301,00€40144.480€228€ 34 231,00€513.860€204€231,00€1849.896€158€ 35 216,00€45116.640€143€ 36 115,00€1419.320€88€ 37 265,00€1238.160€238€286,00€30102.960€213€ 38 513,56€24147.905€441€ 39 162,00€2344.712€135€256,00€102313.344€183€ 40 180,00€50108.000€107€ 41 230,20€2055.248€157€ 42 Träger Angebotsformen für Kinder von 3-6 Jahren RegelangebotVerläng. ÖffnungszeitenGanztag Elternbei- trag ohne Verpflegung geneh. Plätze Summe Elternbei- träge pro Jahr (12 Mo.) Neuer Beitrag Elternbei- trag ohne Verpflegung geneh. Plätze Summe Elternbei- träge pro Jahr (12 Mo.) Neuer Beitrag Elternbei- trag ohne Verpflegung geneh. Plätze Summe Elternbei- träge pro Jahr (12 Mo.) Neuer Beitrag 43 200,00€1331.200€173€245,00€70205.800€172€ 44 200,00€1228.800€173€245,00€144423.360€172€ 45 190,00€235,00€48135.360€162€ 46 285,00€38129.960€212€ 47 48 49 296,00€30106.560€223€ 50 206,00€3688.992€179€324,00€1246.656€251€ 51 52 320,00€60230.400€247€ 53 300,00€1450.400€227€ 54 300,00€30108.000€227€ 55 235,00€2056.400€162€ 56 110,00€3039.600€83€ 57 150,00€4479.200€123€230,00€2055.200€157€ 58 320,00€30115.200€247€ Zwischensumme Freie Träger104€4049.776€70€116,91€2.9784.177.987€90€242,50€3.95511.509.050€170€ Durchschn.Durchschn.Durchschn. Städtische Kindertageseinrichtungen91,00€435475.020€90€174,00€5461.140.048€170€ Summe Alle Träger104€4049.77670€113,61€3.4134.653.007€90€234,19€4.50112.649.098€170€ Gesamt RG/VÖ/GT (Stand 31.12.2018):7.95417.351.882€ Träger Angebotsformen für Kinder von 3-6 Jahren RegelangebotVerläng. ÖffnungszeitenGanztag Hinweis: Bei der Durchschnittsbildung werden nur diejenigen Einrichtungen berücksichtigt, von denen ein Beitrag bekannt ist und die in der jeweiligen Kategorie genehmigte Plätze vorhalten. RegelVerl. Öff.zeit Ganztag 272.0252.689 Tats. Differenz Stadt/Durchschnitt Freie Träger 26€69€ Vorschlag Erhöhung Erstkinderzuschuss 34€27€73€ Aufwand zur Angleichung Durchnitt Freie Träger an Stadt 11.098€656.113€2.355.914€3.023.125€ Neuer Durchschnitt Freie Träger70€90€170€ Absenkung städt. Beitrag ohne JH-Fälle 1€4€ 296 3.550€ 371 17.821€21.371€ Städtischer Beitragk.A.90€170€ 3.044.496€ Ergebnis: Plätze (100 %)Plätze (100 %)Plätze (100 %)Alle Plätze 3-6 (100 %) Plätze im Durchschnitt bzw. im Toleranzbereich Grün40100%Grün3.16293%Grün3.16870%6.37080% Plätze oberhalb des Toleranzbereiches Rot2517%Rot1.33330%1.58420% Summe403.4134.5017.954 PlätzeAufwand pro Jahr Summe Aufwand 0-3 J.:3.0512.393.793€ Summe Aufwand 3-6 J.7.9543.044.496€ Aufwand Senkung Erstkinderbeitrag11.0055.438.289€ Beachte: Tatsächlich haben nur 68 % (= 1.077) der 1.584 Plätze einen zu hohen Elternbeitrag, da für die einkommensschwachen Familien und für die Geschwisterkinder bereits eine volle Kostenübernahme durch die Stadt existiert. Dadurch steigt die Quote der Plätze mit vertretbarem Beitrag auf 86 %. Anzahl der Kinder bei freien Trägern, abzgl. beitragsfreie Kinder (17 % JH-Fälle und 15 % Geschw.kinder = 32 %) Aufwand Senkung städt. Beitrag (Basis 68 % der Kinder) Gutachten Jopen Consulting: Neue Finanzierungssystematik in Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe Anlage 5 Stand: 28.02.2019 Entwicklung der Einkommensgrenzen im Rahmen der Beitragsreduzierung für Kindertagesstätten Ist-Situation (Sätze ab 01.01.2019)MonatsbeträgeMonatsbeträgeMonatsbeträgeMonatsbeträge (Einkommensgrenzen entsprechen SGB XII)Fam. mit 2 Pers.Fam. mit 3 Pers.Fam. mit 4 Pers.Fam. mit 5 Pers. Angenommener Kitabeitrag, der in Rechnung gestellt wird.230€230€230€230€ Grundbetrag Haushaltsvorstand848€848€848€848€ Zuschlagsbetrag für die weiteren Familienmitglieder297€594€891€1.188€ Angenommene Kaltmiete, Grenze nach SGB XII 632€752€876€1.001€ EKG 1 (heute: bis dahin volle Übernahme)1.777€2.194€2.615€3.037€ Anteil des übersteigenden Einkommens, das freigelassen wird:30%40%50%60% EKG 2 (heute: anteilige Ermäßigung, darüber keine)2.106€2.577€3.075€3.612€ Erhöhung der Einkommensgrenze in %18%17%18%19% Erhöhung der Einkommensgrenze absolut329€383€460€575€ 1. Hinweis: Die zweite Einkommensgrenze ist abhängig von der Höhe des Kitabeitrags. Das übersteigende Einkommen soll zum angegebenen Prozentsatz jeweils freibleiben. Je höher der Kitabeitrag, desto höher die zweite Einkommensgrenze, ab der voll bezahlt werden muss. 2. Hinweis: Besondere Belastungen, z.B. weitere Unterhaltsverpflichtungen, werden der ersten Einkommensgrenze hinzugerechnet. Im vorliegenden Modell gehen wir von keinen besonderen Belastungen aus. Vorschlag: Erhöhung der Einkommensgrenzen um 25 % bzw. 35 % EKG 11.777€2.194€2.615€3.037€ EKG 3 (plus 25 %, zukünftig: bis dahin volle Übernahme)2.221€2.743€3.269€3.796€ Bis zu dieser Grenze, die in Abhängigkeit vom Kitabeitrag in der Nähe der EKG 2 liegt, wird zukünftig der Beitrag nicht nur anteilig erlassen, sondern vollständig. EKG 4 (plus 35%, zukünftig: bis dahin 50 % Ermäßigung)2.399€2.962€3.530€4.100€ EKG 5 (mögl. spät. Entwicklungsstufe z.B. plus 45 %, auch dann 50 % Ermäß.) 2.577€3.181€3.792€4.404€ EKG 6 (mögl. spät. Entwicklungsstufe z.B. plus 55 %, auch dann 50 % Ermäß.) 2.754€3.401€4.053€4.707€ Gutachten Jopen Consulting: Neue Finanzierungssystematik in Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe Anlage 6Stand 28.02.2019 Weitere Schritte der Beitragsermäßigung AltersgruppeAngebotsformGesamtzahl Ermäßigung 1. Schritt: NeuerErwartete Zusatz- Ermäßigung 2. Schritt: NeuerErwartete Zusatz- der Plätze freie Träger Monatsbeitragkosten pro Jahr alle Träger Monatsbeitragkosten pro Jahr ab 01.09.2019freie Träger+Stadtab ??freie Träger+Stadt 0-3 Jahre Halbtags10 53€ 130€4.325€ 60€ 70€4.896€ VÖ578 73€ 180€335.009€ 30€ 150€141.494€ Ganztags2.463 112€ 275€2.054.460€ 35€ 240€703.433€ Summe 0-33.0512.393.793€849.823€ 3-6 Jahre Regel40 34€ 70€11.098€ 40€ 30€13.056€ VÖ3.413 27€ 90€659.663€ 40€ 50€1.114.003€ Ganztags4.501 73€ 170€2.373.736€ 30€ 140€1.101.845€ Summe 3-67.9543.044.496€2.228.904€ Gesamt11.0055.438.289€3.078.727€ AltersgruppeAngebotsformGesamtzahl Ermäßigung 3. Schritt: NeuerErwartete Zusatz- Ermäßigung 4. Schritt: NeuerErwartete Zusatz- der Plätze alle Träger Monatsbeitragkosten pro Jahr alle Träger Monatsbeitragkosten pro Jahr ab ??freie Träger+Stadtab ??freie Träger+Stadt 0-3 Jahre Halbtags10 70€ -€5.712€ -€ -€ -€ VÖ578 30€ 120€141.494€ 40€ 80€ 188.659€ Ganztags2.463 50€ 190€1.004.904€ 40€ 150€ 803.923€ Summe 0-33.0511.152.110€992.582€ 3-6 Jahre Regel40 30€ -€9.792€ -€ -€ -€ VÖ3.413 50€ -€1.392.504€ -€ -€ -€ Ganztags4.501 30€ 110€1.101.845€ 20€ 90€ 734.563€ Summe 3-67.9542.504.141€734.563€ Endstufe = Ziel Gesamt11.0053.656.251€1.727.146€ Geschätzter Gesamtaufwand für alle 4 Schritte pro Jahr ab dem Jahr des Endausbaus:13.900.413€ Hinweis: Die jeweils ausgewiesenen Zusatzkosten beziehen sich immer nur auf 68 % der Kinder, da für 32 % der Kinder bereits heute die Stadt die vollen Kosten übernimmt. Stadt Karlsruhe | Kostenbeitragstabelle Sozial-undJugendbehörde WirtschaftlicheJugendhilfe Stand:September2018 Kostenbeitragstabelleab1.September2018 Tägliche1 bis2,99Stunden3 bis4,99Stunden5 bis 6,99StundenAb7 Stunden Betreuungszeit Einkommens-Einkommen gruppenHaushalts- gemeinschaft Wöchentliche Betreuungszeit 5 bis 14,99Stunden15 bis 24,99Stunden25 bis 34,99StundenAb 35 Stunden Monatliche Betreuungszeit 21,5 bis 64,99Stunden64,5 bis 107,49 Stunden107,5 bis 150,49Stunden150,5 bis 193,5Stunden KindesalterUnter 3 Jahren Ab 3 Jahren Unter 3 Jahren Ab 3 Jahren Unter 3 Jahren Ab 3 Jahren Unter 3 Jahren Ab 3 Jahren Monatliche Kostenbeiträge 0€0€0€0€19€19€19€19€IBis 1.500€ 0€34€16€50€53€101€64€134€IIBis 2.000€ 14€67€33€101€106€202€128€269€IIIBis 2.500€ 21€101€49€151€160€302€192€403€IVBis 3.000€ 28€134€66€202€213€403€257€538€VBis 3.500€ 35€168€82€252€266€504€321€672€VIÜber 3.500€ Der Kostenbeitragdarfdentatsächlichen Aufwandnichtübersteigen! Hinweis:beiGeschwisterkinderngreift seit 1. September2018 die trägerübergreifende Geschwisterkindbefreiung*auch in der Kindertagespflege. Dies bedeutet, dass für die Betreuung von mehreren Kinderneiner Familiein Kindertagespflege oderinKindertagespflege und inKindertages- einrichtungen,nur für einKind der Kostenbeitrag entrichtet werden muss. Näheres erfahren Sie hier: *https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/kindertagesstaetten/benutzungsentgelte/geschwister
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Entgelte für städtischen Kindertageseinrichtungen ab 1. September 2019 Angebotsform aktuelles Entgelt inkl. Verpflegung (70 Euro) Reduzierungs- betrag Entgelt ab 01.09.2019 (inkl. Verpflegung) davon Benutzungs- entgelt für Betreuung davon Verpflegung Ganztagesbetreuung Erstkind349,00 Euro4,00 Euro345,00 Euro275,00 Euro70,00 Euro Ganztagesbetreuung Zweitkind70,00 Euro- Euro70,00 Euro- Euro70,00 Euro Ganztagesbetreuung Drittkind und weitere Kinder50,00 Euro- Euro50,00 Euro- Euro50,00 Euro Verlängerte Öffnungszeiten Erstkind (kein Verpflegungsangebot)236,00 Euro56,00 Euro180,00 Euro180,00 Euro- Euro Verlängerte Öffnungszeiten Zweit- und weitere Kinder (kein Verpflegungsangebot)- Euro- Euro- Euro- Euro- Euro Ganztagesbetreuung Erstkind244,00 Euro4,00 Euro240,00 Euro170,00 Euro70,00 Euro Ganztagesbetreuung Zweitkind70,00 Euro- Euro70,00 Euro- Euro70,00 Euro Ganztagesbetreuung Dritt- und weitere Kinder50,00 Euro- Euro50,00 Euro- Euro50,00 Euro Verlängerte Öffnungszeiten Erstkinder (kein Verpflegungsangebot)91,00 Euro1,00 Euro90,00 Euro90,00 Euro- Euro Verlängerte Öffnungszeiten Zweit- und weitere Kinder (kein Verpflegungsangebot)- Euro- Euro- Euro- Euro- Euro Naturgruppe Grötzingen161,00 Euro1,00 Euro160,00 Euro90,00 Euro70,00 Euro Naturgruppe Zweit- und weitere Kinder70,00 Euro- Euro70,00 Euro- Euro70,00 Euro Derzeit belaufen sich die kalkulierten Verpflegungskosten auf 70 Euro pro Monat für alle Einrichtungen, die Mittagsverpflegung anbieten. Kinder von 0 - 3 Jahren Kinder von 3 Jahren - Schuleintritt Anlage 3
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Extrahierter Text
KontierungsobjekteAnlage 5 Bruttodarstellung AufwendungenMindererträgeAufwendungenMindererträge 1.500.36.50.01.01.81 43000000 436.774,00€1.310.296,00€ 1.500.36.50.01.01.82 43000000 487.171,00€1.461.484,00€ 1.500.36.50.01.01.83 43000000 755.955,00€2.267.820,00€ 1.500.36.50.03.09 *) 43300000 -336.000,00€-1.007.900,00€ 1.500.36.50.01.01.09 33000000 24.700,00€74.100,00€ 1.500.36.50.03.09 *) 43300000 -4.900,00€-14.800,00€ Senkung der Kostenbeiträge in der Kindertagespflege 1.500.36.50.03.09 32000000 55.000,00€165.000,00€ Einstieg in die einkommensabhängige Beitragsreduzierung ○) 1.500.36.50.03.09 43000000 0,00€433.300,00€ zusätzliche Personal- und Sachaufwendungen ○ ) 50306720 / 50306100 40000000, 41000000 0,00€83.300,00€ 1.339.000,00€79.700,00€4.533.500,00€239.100,00€ ○ ) Diese Aufwendungen beziehen sich auf den Zeitraum September bis Dezember 2020. Für 2021 ff. bedeutet dies jährliche Gesamtaufwendungen von rund 5,8 Mio. Euro anstatt den in der Finanzplanung vogesehenen Haushaltsmitteln von 5 Mio. Euro. Gesamt: 1.418.700,00€4.772.600,00€ *) Durch die Erhöhung des Erstkinderzuschusses sinken auch die von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe im Rahmen der Kostenerstattung übernommenen Elternbeiträge. Infolgedessen entstehen Minderaufwendungen im Transferhaushalt der Wirtschaftlichen Jugendhilfe. Kontierungsobjekt (PSP-Element, Sachkonto) 20192020 Erhöhung der Erstkinderzuschüsse Anpassung der städtischen Elternbeiträge
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0302 Dez. 3 Neue Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Jugendhilfeausschuss 08.05.2019 2 x vorberaten Gemeinderat 14.05.2019 14 x zugestimmt Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - das vorliegende Gutachten der Jopen Consulting GmbH zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Beitragsfreiheit orientiert an den Empfeh- lungen prozessorientiert umzusetzen. Dazu beschließt der Gemeinderat - nach Vorberatung im Jugendhilfeaus- schuss: 1. a) Ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 (ab 1. September 2019) werden die Elternbeiträge in den Einrichtun- gen der freien Träger, so weit möglich, auf das Niveau der Beiträge in den städtischen Einrichtungen durch eine Erhöhung des Erstkinderzuschusses, abgesenkt. Die „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ wird zum 1. September 2019 entsprechend angepasst (siehe Anla- ge 2). b) Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den freien Trägern in Verhandlungen zu treten, deren Elternbeiträge nach der Erhöhung des Erstkinderzuschusses die städtischen Beiträge um mehr als 10 Prozent übersteigen. Dazu können mit den Trägern individuelle Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Diese können ei- ne zusätzliche Kostenübernahme der Stadt oder eng abgegrenzte Sonderbeiträge der Eltern beinhalten. Vor Abschluss dieser Vereinbarungen werden der Jugendhilfeausschuss und der Gemeinderat unterrichtet und um Zustimmung zu den beabsichtigten, generellen Regelungen gebeten. 2. Ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 (ab 1. September 2019) werden die Elternbeiträge für die städtischen Einrichtungen gemäß Anlage 3 angepasst und getrennt nach dem Benutzungsentgelt für Betreuung und den Verpflegungskosten ausgewiesen. 3. Die Kostenbeiträge für die Kindertagespflege werden ab dem 1. September 2019 um 25 Prozent gesenkt, um die Nutzer der Tagespflege in analoger Weise an der Entlastung, wie sie in den frühkindlichen Kinderta- geseinrichtungen erfolgt, teilhaben zu lassen (siehe Anlage 4). 4. Der Einstieg in die einkommensabhängige Beitragsreduzierung, über die Regelungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe hinaus, ist zum 1. September 2020 vorgesehen. Die konkrete Ausgestaltung wird der Gemeinde- rat nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss separat beschließen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 2019: 1.418.700 Euro 2020: 4.772.600 Euro Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 I. Einführung Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 20. November 2018 wurde die Jopen Consulting GmbH aus Offenburg mit der Erstellung eines Konzeptentwurfes bzw. eines Gutachtens zur Aufar- beitung der grundsätzlichen Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe unter Berücksichtigung von Steuerungseffekten und den politischen Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene sowie der Kompensation von Kita-Gebührenerhöhungen beauftragt. Gegenstand des vorliegenden Gutachtens (Anlage 1) ist eine Empfehlung bezüglich einer geeigne- ten Vorgehensweise zur Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses mit ersten Schritten und lang- fristigen Konzeptüberlegungen. 1. Anhebung des Erstkinderzuschusses Die Struktur der Kita-Gebühren stellt in der Stadt Karlsruhe ein ausgesprochen heterogenes Preis- bild dar (siehe Ziffer II des Gutachtens). Aus diesem Grund sollen in einem ersten Schritt die Entgel- te der Träger, die über die „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ gefördert werden, durch Anhebung des Erstkinderzuschusses (ehemals Erst- kinderbeitragssenkungszuschusses) an die Höhe der städtischen Entgelte angeglichen und darüber hinaus harmonisiert werden (siehe Ziffer III des Gutachtens). Dies ist grundlegend notwendig, um die zukünftige Höhe der öffentlichen Förderung zur Deckung der Betriebskosten einschätzen und vereinbaren zu können. Elternbeiträge dienen der Deckung jenes Teils von Betriebskosten von Tageseinrichtungen oder von Personalkosten der Kindertages- pflege, welcher nicht von der Kommune und/oder dem Land getragen wird. Außerdem ist die Hö- he des zu zahlenden Entgeltes für die Familien bei einer Angleichung nicht mehr davon abhängig, in welcher Tageseinrichtung das Kind einen Platz belegen kann. Abweichend vom Gutachten beabsichtigt die Verwaltung keine absolute, sondern eine maximale Erhöhung des Erstkinderzuschusses. Die Angleichung der Benutzungsentgelte der Träger an die Benutzungsentgelte der städtischen Einrichtungen durch die Gewährung des Erstkinderzuschusses ist lediglich bis auf das Niveau der städtischen Benutzungsentgelte möglich. Bei den Trägern, die bislang den neuen städtischen Beitrag unterschritten haben, besteht Bestandsschutz. Sofern sich mit dem maximal ausgeschöpften Erstkinderzuschuss das Niveau der städtischen Beiträge nicht erreichen lässt, können auch weiterhin Elternbeiträge über dem städtischen Niveau liegen. Mit die- sen Trägern beabsichtigt die Verwaltung in Verhandlungen zu treten. Der nachfolgenden Übersicht können die veränderten Erstkinderzuschüsse pro Kind pro Monat entnommen werden. Erstkinderzuschüsse Zuschuss aktuell maximale Erhöhung ab 01.09.2019 maximaler Zuschuss neu ab 01.09.2019 Kinder von 0 bis 3 Jahren: HT (pro Kind/Monat) 38,00 Euro 53,00 Euro 91,00 Euro VÖ (pro Kind/Monat) 38,00 Euro 73,00 Euro 111,00 Euro GT (pro Kind/Monat) 56,00 Euro 112,00 Euro 168,00 Euro Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt: HT (pro Kind/Monat) 16,00 Euro 34,00 Euro 50,00 Euro RG (pro Kind/Monat) 16,00 Euro 34,00 Euro 50,00 Euro VÖ (pro Kind/Monat) 25,00 Euro 27,00 Euro 52,00 Euro GT (pro Kind/Monat) 34,00 Euro 73,00 Euro 107,00 Euro Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ ist entsprechend anzupassen. Der Entwurf der geänderten Förderrichtlinie ist als Anlage 2 beigefügt (siehe Seiten 2, 9: Teil B Ziffer 1, Alternative 1, Nr. III). Die Änderungen sind markiert. Außer der Anpassung zum 1. September 2019 zur Erhöhung des Erstkinderzuschusses sind nach aktuellem Stand derzeit keine weiteren Anpassungen notwendig. Auch die Anpassung der städtischen Elternbeiträge ist vorgesehen. In diesem Zusammenhang bie- tet sich die getrennte Darstellung von Benutzungsentgelt und Verpflegungskosten bei den städti- schen Einrichtungen an (siehe Anlage 3). Dies ermöglicht einen übersichtlicheren und unverfälsch- ten Vergleich mit den Beiträgen der freien Träger. Die Kostenbeiträge für die Kindertagespflege sollen um 25 Prozent gesenkt werden, um die Nutzer der Tagespflege in analoger Weise an der Entlastung, wie sie in den frühkindlichen Kindertagesein- richtungen erfolgt, teilhaben zu lassen (siehe Ziffer VII des Gutachtens). Die Kostenbeiträge für die Kindertagespflege ab 1. September 2019 sind in der Anlage 4 dargestellt. 2. Einstieg in die einkommensabhängige Beitragsreduzierung In eine einkommensabhängige Beitragsreduzierung soll, anders als im Gutachten empfohlen, mit- tels einer Entgeltstaffelung zum 1. September 2020 eingestiegen werden. Bisher sind Eltern, die über kein bzw. geringes Einkommen verfügen, ganz bzw. teilweise durch die Leistungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe beitragsbefreit. Die bisherige Einkommensgrenze sol- len prozentual erhöht werden, womit mehr Eltern erreicht werden würden, die zum einen vollstän- dig von der Betragsbefreiung profitieren oder zum andern lediglich den hälftigen Beitrag aufbrin- gen müssten. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Karlsruhe, die über die zwingenden Bestimmungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe hinausgeht. Ausführliche Erläuterun- gen hierzu können Ziffer IV des Gutachtens entnommen werden. Die konkrete Ausgestaltung wird der Gemeinderat nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss separat beschließen. Diese Maßnahmen sind ein erster Schritt zur Entlastung der Familien ab dem Kindergartenjahr 2019/2020. Im beiliegenden Gutachten werden alle relevanten Eckpunkte des Konzepts vorgestellt. Der Verpflegungsaufwand ist von der Beitragsfreiheit derzeit ausgenommen. Eine detaillierte Erläu- terung und Beschreibung des Vorgehens und eine ausführliche Begründung sind dem Gutachten zu entnehmen. Durch die neue Regelung wird der niedrigschwellige Zugang zur Kindertagesbetreuung für alle Bildungs- und Einkommensgruppen erleichtert – und somit ein wichtiger Beitrag zu Bildungsauf- trag, Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit geleistet. Von einer Beitragsbefreiung im letzten Kindergartenjahr vor der Schule wird abgesehen, da sich ein finanzieller Bedarf der Familien vor allem in den ersten Lebensjahren der Kinder auswirkt (hohe Betreuungskosten vs. Einkommensverlust). II. Finanzielle Auswirkungen In den Jahren 2019 und 2020 ist mit folgenden zusätzlichen finanziellen Auswirkungen zu rech- nen: Ergänzende Erläuterungen Seite 4 2019 2020 Erhöhung der Erstkinderzuschüsse *) 1.343.900 Euro 4.031.700 Euro Anpassung der städtischen Elternbeiträge *) 19.800 Euro 59.300 Euro Senkung der Kostenbeiträge in der Kindertagespflege 55.000 Euro 165.000 Euro Einstieg in die einkommensabhängige Beitragsreduzierung ○) 0 Euro 433.300 Euro zusätzliche Personal- und Sachaufwendungen ○) 0 Euro 83.300 Euro Gesamtaufwendungen 1.418.700 Euro 4.772.600 Euro *) Durch die Erhöhung des Erstkinderzuschusses sinken auch die von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe im Rahmen der Kostenerstattung übernommenen Elternbeiträge. Diese Minderaufwendungen des Transfer- haushalts im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe wurden hier bereits in Abzug gebracht. ○) Diese Aufwendungen beziehen sich auf den Zeitraum September bis Dezember 2020. Für 2021 ff. bedeu- tet dies jährliche Gesamtaufwendungen von rund 5,8 Mio. Euro anstatt den in der Finanzplanung vorge- sehenen Haushaltsmitteln von 5 Mio. Euro. Der Gemeinderat hat im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2019/2020 Finanzmittel in Höhe von 5 Mio. Euro jährlich zur Gebührensenkung in Karlsruher Kindertagesein- richtungen zur Verfügung gestellt. Somit stehen die Haushaltsmittel zur Deckung der Aufwendungen in den Jahren 2019 und 2020 in voller Höhe zur Verfügung (Angaben zur Kontierung siehe Anlage 5). Die finanziellen Auswirkungen ab dem Jahr 2021 sind im Rahmen der Aufstellung des Doppel- haushalts für die Jahre 2021/2022 zu berücksichtigen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - das vorliegende Gutachten der Jopen Consulting GmbH zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Beitragsfreiheit ori- entiert an den Empfehlungen prozessorientiert umzusetzen. Dazu beschließt der Gemeinderat - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss: 1. a) Ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 (ab 1. September 2019) werden die Elternbeiträge in den Einrichtungen der freien Träger, so weit möglich, auf das Niveau der Beiträge in den städti- schen Einrichtungen durch eine Erhöhung des Erstkinderzuschusses, abgesenkt. Die „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ wird zum 1. September 2019 entsprechend angepasst (siehe Anlage 2). b) Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den freien Trägern in Verhandlungen zu treten, deren Elternbeiträge nach der Erhöhung des Erstkinderzuschusses die städtischen Beiträge um mehr als 10 Prozent übersteigen. Dazu können mit den Trägern individuelle Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Diese können eine zusätzliche Kostenübernahme der Stadt oder eng abgegrenzte Sonderbeiträge der Eltern beinhalten. Vor Abschluss dieser Vereinbarungen wer- den der Jugendhilfeausschuss und der Gemeinderat unterrichtet und um Zustimmung zu den beabsichtigten, generellen Regelungen gebeten. Ergänzende Erläuterungen Seite 5 2. Ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 (ab 1. September 2019) werden die Elternbeiträge für die städtischen Einrichtungen gemäß Anlage 3 angepasst und getrennt nach dem Benutzungsent- gelt für Betreuung und den Verpflegungskosten ausgewiesen. 3. Die Kostenbeiträge für die Kindertagespflege werden ab dem 1. September 2019 um 25 Prozent gesenkt, um die Nutzer der Tagespflege in analoger Weise an der Entlastung, wie sie in den frühkindlichen Kindertageseinrichtungen erfolgt, teilhaben zu lassen (siehe Anlage 4). 4. Der Einstieg in die einkommensabhängige Beitragsreduzierung, über die Regelungen der Wirt- schaftlichen Jugendhilfe hinaus, ist für den 1. September 2020 vorgesehen. Die konkrete Aus- gestaltung wird der Gemeinderat nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss separat beschlie- ßen.
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Sozial-und Jugendbehörde RICHTLINIE DER STADTKARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN PRÄAMBEL Grundlagen für diese städtische Förderrichtlinie sind neben demKinderförderungsge- setz, dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), dem Tagesausbaubetreuungsgesetz (TAG), dem Finanzausgleichsgesetz (FAG), dem Kindertagesbetreuungsgesetz Baden- Württemberg (KiTaG) sowie der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) in den jeweils gültigen Fassungen ein gemeinsames Bestreben zur Erhöhung der Plätze in Kindertages- einrichtungen für Kinder unter 3 Jahren sowie der Regelung der Bezuschussung der Kinderbetreuung. Der Arbeitsausschuss der Trägerkonferenz Karlsruher Kindertagesein- richtungen war bei der Erstellung dieser Richtlinie beteiligt. Über die Änderungen wur- den die Träger im Rahmen einer Trägerkonferenz informiert und sind bei künftigen Än- derungen einzubeziehen. TEIL A. ALLGEMEIN ZIFFER 1 BETRIEB DER EINRICHTUNGEN Betreuungsplätze für Kinderab demersten Lebensjahrbis zum Schuleintritt, die nach dieser Richtlinie gefördert werden, sind Plätze in Einrichtungen zur Förderung der früh- kindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Freie Träger der Jugendhilfe und privat-gewerblicheTräger, die die rechtlichen und fach- lichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtungen auf der Gemarkung der Stadt Karlsruhe erfüllen, werden gemäß dieser Richtlinie gefördert, soweit diese der städti- schen Bedarfsplanung nach Teil A Ziffer 2 entsprechen. Die Träger nach § 1 Abs. 2, 3, 6 KiTaG verpflichten sich, die Aufgaben und Ziele nach §2 und § 2 a KiTaG zu erfüllen. Die Grundsätze über das Verfahren der Aufnahme der Kinder sind mit der Sozial-und Jugendbehörde abzustimmen. Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz kann ausschließlich gegen den jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe geltend gemacht werden und endet an der Kreisgrenze. Zur Sicherung der gesetzlichen Rechtsansprüche auf Betreuungsplätze für Karlsruher Kinder und zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen gegen die Stadt Karlsruhe sind freie Betreuungsplätze ab1. August2013 vorrangig mit Karlsruher Kindern zu belegen. Wenn keine Karlsruher Kinder auf der Warteliste des jeweiligen Trägers stehen, können Anlage 2 2| RICHTLINIE DER STADTKARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UNDKINDERKRIPPENAB01.09.2019 diese Plätze mit auswärtigen Kindern belegt werden.Grundsätzlich können auf Plätzen für Kinder ab demersten Lebensjahrbis zum Schuleintritt nur Kinder mit einemRechts- anspruchaufgenommen werden. ZIFFER 2 BEDARFSPLANUNG Die nach dieser Richtlinie zu fördernden Einrichtungen/Gruppen müssen der städtischen Bedarfsplanung nach § 3 Abs. 2in Verbindung mit§ 8 Abs. 2 und Abs. 3 KiTaG sowie § 24 SGB VIII entsprechen. Änderungen bezüglich der Betreuungs-und Betriebsform der Gruppen bedürfen der Zustimmung derSozial-und Jugendbehörde und einer Betriebs- erlaubnis vom Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS). Die an den KVJS zu stellenden Anträge auf Erteilung oder Änderung der Betriebserlaubnis sind der Sozial- und Jugendbehörde in Kopie zuzuleiten. Die Stadt Karlsruhe beteiligt die Träger recht- zeitig an der Bedarfsplanung und ihrer Fortschreibung. Hierfür ist eine Arbeitsgemein- schaft nach §78SGB VIII mit entsprechender Geschäftsordnung eingerichtet. Bei der Bedarfsplanung sindinsbesondere die Grundsätze der Subsidiarität und der Erhaltung der Trägervielfalt zu berücksichtigen. ZIFFER 3 ORGANISATION, NACHWEISE, ABRECHNUNG Die Träger müssen die Kinderbetreuungseinrichtungen in personeller, organisatorischer, verwaltungstechnischer und finanzieller Hinsicht ordnungsgemäß führen. Dies gilt auch für die Nachweise bezüglich gewährter städtischer Zuschüsse.Die in den Verwendungs- nachweisen getätigten Angaben werden in regelmäßigen Abständen durch örtliche Er- hebungen von der Sozial-und Jugendbehörde anhand derBuchhaltungsunterlagen, Belege und sonstigen Geschäftsunterlagen bei den Trägern überprüft. Die Träger haben die städtischen Verwendungsnachweise für die Fachpersonalkosten bzw. die Betriebskostenabrechnung einrichtungsbezogen spätestens bis zum 31.Märzdes auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres der Sozial-und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe vorzulegen, die von den Trägern in ihren Einrichtungen betreuten auswärtigen Kinder (Wohnsitz außerhalb der Stadt Karlsruhe) bis spätestens 10.Dezembereines jeden Jahres der Sozial-undJugendbehörde der Stadt Karlsruhezu melden. Diese Meldung löst fi- nanzielle Ansprüche der Stadt Karlsruhe aus. Sollte sich im Rahmen einer Vor-Ort- Prüfung ergeben, dass nicht alle auswärtigen Kinder gemeldet wurden, werden entgangene finanzielle Ansprüchevonder Trägerförderung in Abzug gebracht, dieErst-(ehemals Erstkinderbeitragssenkungs-)und Geschwisterkinderzuschüsse spätestens bis zum 10.Dezembereines jeden Jahres der Sozial-und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe vorzulegen. Hierfür werden den Trägern entsprechende Vordrucke zur Verfügung gestellt. 3| RICHTLINIE DER STADTKARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UNDKINDERKRIPPENAB01.09.2019 Sämtlichevonder Stadt KarlsruhenachdieserRichtliniegefördertenTrägermüssen für ihreKarlsruherEinrichtungenverpflichtendalletatsächlichbetreutenKinder über das internetgestützte Programm Kita-Data-Webhouse fürdie Jugendhilfestatistikdes StatistischenLandesamtesBaden-Württembergmelden,da sichhierausdieFinanz- ausgleichszuweisungenfürdieStadtKarlsruheergeben.HierzuhabenalleTräger den Ausdruck aus Kita-Data-Webhouse über die Meldung an dasStatistischeLandesamt Baden-WürttembergzumErhebungsstichtag1.Märzinnerhalb der vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg gesetzten FristderSozial-undJugendbehördevor- zulegen.SolltesichimRahmeneiner Vor-Ort-Prüfungergeben,dassnichtalleKinder inderStatistikwiebetreutgemeldet wurden,werdenentgangene finanzielle Ansprü- chevonder TrägerförderunginAbzuggebracht. ZIFFER 4 AUSZAHLUNG DER ZUSCHÜSSE Die Stadt Karlsruhe leistet vierteljährlich angemessene Abschlagszahlungen auf die zu gewährenden Fachpersonal-, Erst-undGeschwisterkinderzuschüsse bzw. Betriebskos- tenzuschüsse,zum1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktobereines Jahres. Grundlage für die Abschlagszahlungen zum1. Januar und 1. Aprilist die Abschlagszahlung zum 1.Oktoberdes Vorjahres. Nach Vorlage derordnungsgemäß ausgefüllten Verwendungsnachweise wird der Nach- zahlungs-/Rückforderungsbetrag spätestens zum1. Julides Folgejahres verrechnet bzw. ausbezahlt. Eine Angleichung der Abschlagszahlungen auf der Basis des Rechnungser- gebnisses des Vorjahres sowie der nachvollziehbaren Kalkulation des laufenden Jahres der Träger kann auf Antrag erfolgen. ZIFFER 5 ELTERNBEITRÄGE DieTrägererheben ihre Elternbeiträge auf der Grundlage ihrer jeweils gültigen Satzun- gen. Den Trägern wird die Eigenverantwortlichkeit über die Höhe und Gestaltung der Elternbeiträge und Verpflegungskosten belassen. Sämtliche öffentliche Zuschüsse (z. B. Bund, Land, Kommune) müssen in Anspruch ge- nommen werden und sich in vollem Umfang beitragssenkend auswirken. Beitragsände- rungen sindder Sozial-und Jugendbehörde unverzüglich mitzuteilen. ZIFFER 6 BAUKOSTEN Die„Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Zuschüssen zum Bau und Umbau von Kindertageseinrichtungen und Kinderkrippen“in der jeweilsgültigen Fas- sungsindBestandteil dieser Richtlinie. 4| RICHTLINIE DER STADTKARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UNDKINDERKRIPPENAB01.09.2019 ZIFFER 7 BELEGRECHTE / BETRIEBSKINDERTAGESSTÄTTEN Grundsätzlich müssen alle öffentlich geförderten Betreuungsplätze öffentlich zugänglich sein. Belegrechte sind zu beantragen und können nur nach vorheriger schriftlicher Ge- nehmigung durch die Sozial-und Jugendbehörde vergeben werden. Firmen, die in Karls- ruher Kindertageseinrichtungen Belegplätze erwerben möchten, erhalten entsprechend ihrer finanziellen Beteiligung Belegrechte. Grundsätzlich können maximal 30 Prozent der Gesamtbetreuungskapazität einer Einrichtung als Belegplätze erworben werden. Die Höhe der finanziellen Beteiligung der Firmen orientiert sich an den Raumkosten. Be- triebskindertagesstätten, in denen ein Betrieb für seine Mitarbeitenden 100 Prozent Be- legrechteschaffen möchte, bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der städtischen Bedarfsplanung. Belegplätze sind vorrangig mit Karlsruher Kindern zu belegen. Die städ- tische Förderung erfolgt analog Teil B dieser Richtlinie. Zuschüsse aus dem Förderpro- gramm des Bundes „Betriebliche Kinderbetreuung“ oder aus ähnlichen Förderpro- grammen für betriebsnahe Betreuungsplätze sind zu beantragen und werden zu 50 Pro- zent auf die städtischen Zuschüsse angerechnet. ZIFFER 8 PRESSE UND INFORMATION Die Träger sind verpflichtet bei Veröffentlichungen (z. B. Presseschreiben, Publikationen etc.) in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, in welcher Höhe die Kinderbetreuungsein- richtung mit Mitteln der Stadt Karlsruhe gefördert wird. 5| RICHTLINIE DER STADTKARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UNDKINDERKRIPPENAB01.09.2019 TEIL B. KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN ZIFFER 1 FÖRDERUNG Die Stadt Karlsruhe bietet den Trägern für die nach dieser Richtlinie zu fördernden Ein- richtungen/Gruppen folgende Zuschussalternativen an: ALTERNATIVE 1 Träger, die sich für diese Förderalternative entscheiden, verpflichten sich zurordnungs- gemäßen Teilnahme an dem von der Stadt Karlsruhe zur Verfügung gestellten elektroni- schen Anmeldeverfahren "Kita-Portal Karlsruhe". Damit verbunden sind insbesondere die Abwicklung der Platzvergabe und die Erfassung der geschlossenen Verträge überdas Portal. Sollten Träger nicht oder nicht ordnungsgemäß am „Kita-Portal Karlsruhe“ teil- nehmen, besteht lediglich ein Förderanspruch nach Förderalternative 2 dieser Richtlinie. I. Fachpersonalkostenzuschüsse Die Stadt Karlsruhe fördert Träger vonKindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen(§ 1 Abs. 2 bis 5 KiTaG), deren Gruppe(n) in der städti- schen Bedarfsplanung enthalten sind und für die gültige Betriebserlaubnisse vorliegen, wenn sich diese für die Förderalternative 1 entscheidenund mittels Selbstverpflichtungs- erklärung nachweisen, dass sie den Orientierungsplan Baden-Württemberg in sämtli- chen geförderten Gruppen anwenden, wie folgt: 85,0 %der anrechnungsfähigen Fachpersonalkosten bzw. 88,0 %der anrechnungsfähigen Fachpersonalkosten für Einrichtungen, deren Betreu- ungsangebot eine Mittagsverpflegung enthält, sowie 88,0 %der anrechnungsfähigen Personalkosten der Auszubildenden für die praxisin- tegrierte Erzieherinnen-und Erzieherausbildung (PIA) sowie der Auszubilden- den der Fachrichtung Jugend-und Heimerziehung. Die Träger haben ihre Einrichtungen/Gruppen mit den jeweiligen Stellenschlüsselvorga- ben des KVJS zu betreiben. Entscheiden sich die Träger für diese Förderalternative 1, werden folgende maximal förderfähige Stellenschlüssel für die Berechnung der anrech- nungsfähigen Fachpersonalkosten berücksichtigt: ANGEBOTSFORMENFÖRDERFÄHIGER STELLENSCHLÜSSEL Halbtagesgruppe für 3-Jährige bis Schuleintritt1,70 6| RICHTLINIE DER STADTKARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UNDKINDERKRIPPENAB01.09.2019 Altersgemischte (AM)Halbtagesgruppe für Kinder vom erstenLebensjahrbis Schuleintritt1,80 Regelgruppe für 3-Jährige bis Schuleintritt1,90 AM-Regelgruppe für Kinder vomersten Lebensjahrbis Schuleintritt2,00 Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit für 3-Jährige bis Schuleintritt (30,0 Stunden/Woche)2,10 AM-Gruppe mitverlängerter Öffnungszeit für 2-Jährige bis Schuleintritt (30,0 Stunden/Woche) 2,10 Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit für 3-Jährige bis Schuleintritt (32,5 Stunden/Woche)2,25 AM-Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit für Kinder vom ersten Lebensjahrbis Schuleintritt (30,0 Stunden/Woche) 2,30 AM-Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit für 2-Jährige bis Schuleintritt sowie für Kinder vomersten Lebensjahr bis Schuleintritt (32,5 Stunden/Woche)2,35 Ganztagesgruppe für 3-Jährige bis Schuleintritt3,35 AM-Ganztagesgruppe für Kinder vom ersten Lebensjahrbis Schuleintritt3,35 Für die derzeit noch bestehenden Gruppen mit einer Altersmischung von Kindern von 1bis 14 Jahren gilt Bestandsschutz. In sämtlichen o. g. Angebotsformen haben bei der Belegung Kinder mit einem Rechtsanspruch Vorrang. Die Stadt Karlsruhe fördert Träger vonKinderkrippengruppen(§ 1 Abs. 6 KiTaG), de- ren Gruppe(n) in der städtischen Bedarfsplanung enthalten sind und für die gültige Be- triebserlaubnisse vorliegen, wenn sich diese für die Förderalternative 1 entscheiden, wie folgt: 87,5 %der anrechnungsfähigen Fachpersonalkosten bzw. 90,5 %der anrechnungsfähigen Fachpersonalkosten für Einrichtungen, deren Be- treuungsangebot eine Mittagsverpflegung enthält, sowie 88,0 %der anrechnungsfähigen Personalkosten der Auszubildenden für die pra- xisintegrierte Erzieherinnen-und Erzieherausbildung (PIA) sowie der Aus- zubildenden der Fachrichtung Jugend-und Heimerziehung. Die Träger haben Ihre Einrichtungen/Gruppen mit den jeweiligen Stellenschlüsselvorga- ben des KVJS zu betreiben. Entscheiden sich die Träger für dieseFörderalternative 1, werden folgende maximal förderfähige Stellenschlüssel für die Berechnung der anrech- nungsfähigen Fachpersonalkosten berücksichtigt: 7| RICHTLINIE DER STADTKARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UNDKINDERKRIPPENAB01.09.2019 ANGEBOTSFORM (PLÄTZE FÜR KINDER UNTER 3 JAHREN MIT RECHTSANSPRUCH) FÖRDERFÄHIGER STELLENSCHLÜSSEL Halbtagsgruppe1,65 pro Gruppe Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit (30,0 Stunden/Woche) 1,85 pro Gruppe Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit (32,5 Stunden/Woche) 2,05 pro Gruppe Ganztagesgruppe3,05 pro Gruppe Für dieFachpersonalkostenbezuschussung der Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen sowie für Kinderkrippengruppen gilt Folgendes: Zu den Fachpersonalkosten gehören: AG-Brutto, ZVK-Beiträge, Beitrag für die Be- rufsgenossenschaft und evt. Sanierungsgelder. Die Eingruppierung und die Höhe der Bezüge des Fachpersonals haben sich am TVöD-SuE (Tarifvertrag öffentlicher Dienst für den Sozial-und Erziehungsdienst) zu orientieren. Eine über den TVöD-SuE hinausgehende Vergütung kann nur bis zur Hö- he der im TVöD-SuE vorgesehenen Vergütung bezuschusst werden. Darüber hinaus- gehende Vergütungen werden nicht von der Stadt Karlsruhe bezuschusst. Die Anerkennung als Fachpersonal richtet sich nach § 7 KiTaG. Die vorgenannten förderfähigen Personalschlüsselberücksichtigen die Einrichtungslei- tung sowie die Verfügungs-und Ausfallzeiten. Anerkennungspraktikantinnen und-praktikanten werden mit 0,50 Fachkraftstellen berücksichtigt. Die Schließtage dürfen 30 Tage im Jahr nicht überschreiten. Zu den Schließtagenzäh- len auch die pädagogischenTage und Fortbildungstage, in denen die Einrichtung ge- schlossen hat. DieAuszubildenden für die praxisintegrierte Erzieherinnen und Erzieherausbildung (PIA) sowie die Auszubildenden der Fachrichtung Jugend-und Heimerziehung(FJH) werden nicht auf den förderfähigen Stellenschlüssel angerechnet.Die Träger müssen zur Planung und Kalkulation der Kosten für PIA/FJH verpflichtend der Stadt Karlsruhe die Anzahl der zu jedem Kindergartenjahr neu in den jeweiligen Einrichtungen einge- setztenAuszubildendenPIA/FJH melden. Die Höchstzahl der von der Stadt Karlsruhe geförderten PIA/FJH-Plätzeistab1. September2018 auf 150 Plätze begrenzt. Es können nur PIA/FJH-Plätze gefördert werden, die von der Stadt Karlsruhe schriftlich genehmigtwurden. Die Jahresarbeitgeberbruttoaufwendungen der Auszubildenden der Fachrichtung Jugend-und Heimerziehung werden bis maximal der entsprechen- den Höhe der Vergütung für die Auszubildenden für die praxisintegrierte Erzieherin- nen-und Erzieherausbildung anerkannt.Die Förderung von PIA-Ausbildungsplätzen durch das Landistan der städtischen Förderung in Abzug zu bringen. 8| RICHTLINIE DER STADTKARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UNDKINDERKRIPPENAB01.09.2019 ZUSCHLÄGE FÜRBEMERKUNGEN integrative Gruppen0,1 Fachkräfte pro betreutem Kind mit anerkannter Be- hinderung (die Leistungen derEingliederungshilfen nach SGB XII bleiben hiervon unberührt) eingruppige Einrichtungen, Waldkindergärten kann individuell geregelt werden II. Mietkostenzuschüsse/Erbbauzinsen Träger von Kindertagesstätten und Kinderkrippen, die bisherMietkostenzuschüsse erhal- ten haben und deren Mietverhältnis unverändert weiter besteht, bekommen diese Zu- schüsse weiterhin. Neue Mietkostenzuschussanträge von Trägern werden nur nach vor- heriger Genehmigung durch die Sozial-und Jugendbehörde bewilligt. Übereinstimmung mit der städtischen Bedarfsplanung wird vorausgesetzt. In der Regel können maximal 10 Euro pro Quadratmeter (Kaltmiete) anerkannter Nettogrundrissfläche bezuschusst wer- den. Ausschließlich für Neubauobjekte und generalsanierte bzw. erweiterte Kinderta- geseinrichtungen, die ab1. Januar 2015 in Betrieb gehen, kann ein Mietkostenzuschuss in der Regel bis maximal 12 Euro pro Quadratmeter (Kaltmiete) anerkannter Netto- grundrissfläche bezuschusst werden. Bei Vertragskonstellationen, in denen der Eigentü- mer,beziehungsweiseder Vermieter und der Mieter aus den selben Personen und/oder Firmen und/oder Vereinen bestehen bzw. Anteile davon besitzen, werden keine Miet- kostenzuschüsse gewährt. Bei gleichzeitiger Gewährung von Mietkostenzuschüssen und Baukostenzuschüssen wird der Baukostenzuschuss auf den Mietkostenzuschuss ange- rechnet (kapitalisiert). Die Summe aus kapitalisierten Baukostenzuschüssen und Mietkos- tenzuschüssen darf in der Regel insgesamt 10 Euro pro Quadratmeter, bei Neubauobjek- ten und generalsaniertenbzw. erweitertenKindertageseinrichtungen, die ab1. Januar 2015in Betrieb gehen, 12 Euro pro Quadratmeter, Kaltmiete nicht übersteigen. Für die im Eigentum des Trägers stehenden Gebäude werden keine Mietkostenzuschüsse ge- währt. Mieten Träger Gebäude an, die mit Bundes-und/oder Landeszuschüssen erstellt worden sind, müssen sich diese Zuschüsse nachweislich mietmindernd auswirken. Erb- bauzinsen für die in der Bedarfsplanung enthaltenen Kindertageseinrichtungen können auf Antrag anteilig übernommen werden. 9| RICHTLINIE DER STADTKARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UNDKINDERKRIPPENAB01.09.2019 III.Erstkinderzuschüsse Zur Angleichung der Benutzungsentgelte der Träger an die Benutzungsentgeltevon städtischen Einrichtungen werdenab1. September2019als Erstkinderzuschuss (ehe- mals: Erstkinderbeitragssenkungszuschuss)folgendeMaximalbeträgepro tatsächlich betreutem Kind und Monat (Betreuung an 5 Tagen pro Woche) gewährt: KINDER VON 0–3 JAHREN: Halbtagesgruppen 91,00 Euro/Kind/Monat Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit 111,00 Euro/Kind/Monat Ganztagesgruppen 168,00 Euro/Kind/Monat KINDER VON 3 JAHREN–SCHULEINTRITT: Halbtagesgruppen 50,00 Euro/Kind/Monat Regelgruppen 50,00 Euro/Kind/Monat Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit 52,00 Euro/Kind/Monat Ganztagesgruppen 107,00 Euro/Kind/Monat Die Angleichung der Benutzungsentgelte der Träger an die Benutzungsentgelte der städtischen Einrichtungen durch die Gewährung des Erstkinderzuschusses ist lediglich bis auf das Niveau der städtischen Benutzungsentgelte möglich.Bei denTrägern, die bislangden städtischen Beitrag unterschritten haben,bestehtBestandsschutz. Sharingplätze werden entsprechend anteilig bezuschusst. Die Auszahlung der Beträge erfolgt an die Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen, die in der städtischen Bedarf- splanung enthalten sind. Diese haben die platzbezogenen Zuschüsse unverzüglich zu 100 % an die Nutzer der Einrichtungen weiterzugeben. DieErstkinderzuschüssesind reine Freiwilligkeitsleistungen der Stadt Karlsruhe und wer- denab1. September2011nurnochfür Karlsruher Kinder (Hauptwohnsitz in Karlsruhe) gewährt. IV. Geschwisterkinderzuschüsse Um Familien mit mehreren Kindern finanziell zu entlasten, werden seit dem Jahr 2001 Geschwisterkinderzuschüsse ausschließlich an Träger gewährt, deren Gruppen in der Bedarfsplanung enthalten sind.Diese Träger verpflichten sich, für zweite und weitere Kinder einer Familie, die seine Einrichtungen besuchen, den Besuch der Einrichtung ab 1. September2011 auf der Basis der aktuellen Benutzungsentgelte kostenfrei zu gestal- ten.Seit1. September2004 gilt das Kind als Geschwisterkind, das sich in der beitrags- niedrigeren Angebotsform befindet. Die Träger erhalten als Gegenleistung für die Kos- tenbefreiung für die zweiten und weiteren Kinder einen Zuschuss der Stadt zum Aus- gleich der Ausfälle an Benutzungsentgelten. Soweit die Leistung des Trägers auch die 10| RICHTLINIE DER STADTKARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UNDKINDERKRIPPENAB01.09.2019 Verpflegungin der Kindertagesstätte umfasst, gilt die Kostenfreiheit nicht für die Ver- pflegungskosten.Bei einer trägerübergreifenden Betreuung von Geschwisterkindern erfolgt die Abrechnung der Geschwisterkinderzuschüsse unmittelbar zwischen der Sozi- al-und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe und den beitragszahlenden Eltern.Ge- schwisterkinderzuschüsse werden nicht für Angebote des Schul-und Sportamtes ge- währt. Die Geschwisterkinderzuschüsse sind reine Freiwilligkeitsleistungen derStadt Karlsruhe und werdenab1.September2011nurnochfür Karlsruher Kinder (Hauptwohnsitz in Karlsruhe) gewährt. V. Förderung von Fortbildungen DieStadtKarlsruhegewährteinenfreiwilligenZuschussfürWeiterqualifizierungsmaß- nahmendes Fachpersonals in Kindertageseinrichtungen.DasdenTrägernzur Verfü- gung stehendeBudgetwirddiesenzuBeginneines Jahresmitgeteilt.Gleichzeitig werden den Trägern die Themenfelder der Qualitätsstandards für förderfähige Fortbildungsinhalte mitgeteilt, die die Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Träger von Kindertageseinrichtungen festlegt.SämtlicheFortbildungsmaßnahmen,fürdieein Zuschussbeantragt wird,müsseneinemdieserThemenfelderzugeordnet werden können. VI. Förderung von sonstigen Maßnahmen a.)Nach Beendigung des Flexibilisierungspaktes fördert die Stadt Karlsruhe folgende Maßnahmen, die im Rahmen desBetriebserlaubnisverfahrensvom KVJS geneh- migt wurden: Ersatz einer Fachkraft in Verantwortung des Trägers für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen durch eine geeignete Kraft. Es gilt die Meldepflicht ge- mäß § 47 SGB VIII. Eine Fachkraft pro Gruppe ist mindestens erforderlich. In den Angebotsformen für 3-Jährige bis Schuleintritt die Aufnahme einzel- ner Kinder im Alter von 2 Jahren und 9 Monaten mit einem erhöhten Fach- kraftschlüssel von zwei anwesenden Fachkräften während der Eingewöh- nungsphase der Kinder unter 3 Jahren. Die Höchstgruppenstärke muss dabei je 2-Jährigem Kind um einen Platz reduziert werden. Der Personalkostenzuschuss beträgt 88 Prozent der anrechnungsfähigen Kosten für „geeignete Kräfte“. Anrechnungsfähige Personalkosten können maximal analog Ent- geltgruppe S 3 Stufe 1 TVöD-SuE anerkannt werden.Wer als „geeignete Kraft“ gilt, stellt der jeweilige Träger in eigener Verantwortung fest. Sämtliche oben genanntenMaßnahmen sind von den Trägernvorderen Umsetzung schriftlich gegenüber der Stadt Karlsruhe anzuzeigen. Die Vorgaben des KVJS sind jeder- 11| RICHTLINIE DER STADTKARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UNDKINDERKRIPPENAB01.09.2019 zeit einzuhalten. Die Träger haben die nach dieser Richtlinie zuschussfähigen Maßnah- men detailliert nachzuweisen. ALTERNATIVE 2 (GESETZLICHER FÖRDERANSPRUCH) Die Stadt Karlsruhefördert Träger vonKindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppengemäß § 1 Abs. 2 bis 5 KiTaG, deren Gruppe(n) in der städtischen Bedarfsplanung enthalten sind und für die gültige Betriebserlaubnisse vorlie- gen, wenn sich diese auf den gesetzlichen Förderanspruch berufen, nach § 8 Abs. 2 Ki- TaG wie folgt: 63 %der für den ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtung erforderlichen und angemessenen Personal-und Sachausgaben inklusiv Miete sowie der Ei- genleistungen (= Betriebsausgaben) und 100 %der Erhöhung der Personalausgaben, die sich aus der Veränderung des Mindestpersonalschlüssels gemäß KiTaVO ergibt. § 8 Abs. 2 Satz3 KiTaG findet entsprechend Anwendung. Für neue Gruppen/Einrichtungen, die nach dem1. September2012 eröffnet haben,findet die Förderung der erhöhten Personalausgaben aus der Veränderung des Mindestperso- nalschlüssels keine Anwendung, weil die letzte Stufe der Stellenschlüs- selerhöhung zum1. September2012 abgeschlossen wurde und damit hinfällig ist. Die Stadt Karlsruhe fördert Träger vonKinderkrippengruppen(§ 1 Abs. 6 KiTaG), de- ren Gruppe(n) in der städtischen Bedarfsplanung enthalten sind und für die gültige Be- triebserlaubnisse vorliegen, wenn sich diese auf den gesetzlichen Förderanspruch beru- fen, wie folgt: 68 %der für den ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtung erforderlichen und angemessenen Personal-und Sachausgaben inklusiv Miete sowie der Ei- genleistungen (= Betriebsausgaben). Die Empfehlungen des Städte-und Gemeindetages hinsichtlich dererforderlichen Per- sonal-und Sachausgaben finden Anwendung. Kalkulatorische Kosten wie z. B. Ab- schreibungen und Verzinsungen sind keine Ausgaben im Sinne des § 8 KiTaG und somit nicht förderfähig. Ebenfalls nicht förderfähig sind Kosten für das Grundstück (z. B. Er- werb u.Erschließungskosten) und Darlehens-/Kreditkosten. Bei einer Betriebsausgabenbezuschussung müssen außer den Personalausgaben auch die geltend gemachten Sachausgaben sowie die notwendigen und erforderlichen Eigen- leistungen nachgewiesen werden. 12| RICHTLINIE DER STADTKARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UNDKINDERKRIPPENAB01.09.2019 Die Eingruppierung und die Höhe der Bezüge des Fachpersonals haben sich am TVöD- SuE zu orientieren. Eine über den TVöD-SuE hinausgehende Vergütung kann nur bis zur Höhe der im TVöD-SuE vorgesehenen Vergütung bezuschusst werden. Darüber hinaus- gehende Vergütungen werden nicht von der Stadt Karlsruhe bezuschusst. Krankheits- bedingte Vertretungskosten werden in üblich angemessenem Umfang berücksichtigt. Die Anerkennung als Fachpersonal richtet sich nach § 7 KiTaG. Die Vorgaben des KVJS hinsichtlich der Ausstattung mit Fachpersonal sind zwingend einzuhalten. Darüber hin- ausgehendes zusätzliches Fachpersonal wird nicht bei der Bezuschussung berücksichtigt. Ausgaben für Miete können nur bis zur ortsüblichen Höhe Berücksichtigung finden. Bei Vertragskonstellationen, in denender Eigentümer,beziehungsweise der Vermieter und der Mieter aus den selben Personen und/oder Firmen und/oder Vereinen bestehen bzw. Anteile davon besitzen, werden die Mietausgaben nicht berücksichtigt. Bei gleichzeitiger Gewährung von Mietkostenzuschüssenund Baukostenzuschüssen wird der Baukosten- zuschuss auf den Mietkostenzuschuss angerechnet (kapitalisiert). Die Summe aus kapita- lisierten Baukostenzuschüssen und Mietkostenzuschüssen darf die ortsübliche Miete nicht übersteigen. Für die im Eigentum des Trägers stehenden Gebäude werden keine Mietausgaben berücksichtigt. Mieten Träger Gebäude an, die mit Bundes-und/oder Landeszuschüssen erstellt worden sind, müssen sich diese Zuschüsse nachweislich miet- mindernd auswirken. Ehrenamtliche Tätigkeit/Eigenleistungen DieStadt Karlsruhe erstattet den Trägern bei einer Betriebsausgabenbezuschussung Ei- genleistungen, die über das übliche und notwendige Maß an Elternarbeit hinausgehen (sog. ehrenamtliche Tätigkeit). Richtwert: 10,00Euro/Stunde. Die Eigenleistungen sind schriftlich mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift des Leistungserbringers nachzuweisen. Die Gesamtsumme der vergüteten Eigenleistungen darf die Kosten einer Fremdvergabe nicht übersteigen. ZIFFER 2 GRUPPENARTEN, ALTERDER KINDER, REGELGRUPPENSTÄRKE, HÖCHSTGRUPPENSTÄRKE Die KiTaVO unterscheidet folgende Gruppen: GRUPPENART ALTER DER KINDER REGELGRUPPENSTÄRKE,HÖCHSTGRUPPENSTÄRKE Halbtagsgruppe HT für 3-Jährige bis Schuleintritt (Vor-oder Nachmittagsbetreuung von mindestens 3 Stunden) 25 bis 28Kinder Regelgruppe RG 25 bis 28 Kinder 13| RICHTLINIE DER STADTKARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UNDKINDERKRIPPENAB01.09.2019 für 3-Jährige bis Schuleintritt (Vor-und Nachmittagsbetreuung mit Un- terbrechung am Mittag) Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit VÖ für 3-Jährige bis Schuleintritt (durchgängige Öffnungszeit von mindes- tens 6Stunden) 22 bis 25 Kinder Ganztagesgruppe GT für 3-Jährige bis Schuleintritt (mehr als 7 Stunden durchgängige Öff- nungszeit) 20 Kinder Altersgemischte Gruppe AM für 3-Jährige bis unter 14 Jahre 25 beiHT/RG/VÖ 20 beiGT Altersgemischte Gruppe AM für2-Jährige bis unter 14 Jahre (mit überwiegender Anzahl von Kindern im Kindergartenalter) Absenkung der Gruppenstärke um einen Platz je aufge- nommenes 2-jähriges Kind, ausgehend von: 25 beiHT/RG 22 beiVÖ 20 beiGT Altersgemischte Gruppe AM vomersten Lebensjahrbis unter 14 Jahre (bei allen Gruppenarten) 15 Kinder, davon höchstens 5 Kinder im Alter von unter drei Jahren Daneben gilt die bestehende Betriebsform der Mischgruppe (mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von mindestens 40 Stunden). Die vorgenannten Betriebsformen können in enger Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe auch als integrative Gruppen geführt werden. Eine Reduzierung der Gruppengröße auf- grund der Aufnahme von Kindern mit Behinderung ist nicht automatisch erforderlich und bedarf der Zustimmung der Stadt Karlsruhe. Wird die Höchstgruppenstärke dauerhaft erheblich unterschritten, kann der förderfähige Stellenschlüssel und damit auch die städtischen Zuschüsse entsprechend gekürzt wer- den. Die Stadt Karlsruhe unterscheidet folgendeKrippengruppen: Halbtagesgruppe:mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von mindestens 20 Stunden (vor-oder nachmittags geöffnet). Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit: mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von mindestens 30 Stunden (mindestens 6 Stundenununterbrochene Öff- nungszeit am Tag). Ganztagesgruppe:mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von mindestens 40 14| RICHTLINIE DER STADTKARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UNDKINDERKRIPPENAB01.09.2019 Stunden (über 7 Stunden ununterbrochene Öffnungszeit am Tag für alle Kinder). Die Rahmenbedingungen des Landesjugendamtes über die Betreuungs-und Betriebs- form bezüglich Kinderkrippen werden zu Grunde gelegt. Eine Krippengruppe besteht aus 10 Kindern. Alle Kinder sind unter 3 Jahre. Eine Alters- mischung für alle Kinder unter 3 Jahren mit Rechtsanspruch ist anzustreben. Wird die Höchstgruppenstärke dauerhaft unterschritten, kann der förderfähige Stellenschlüssel und damit auch die städtischen Zuschüsse entsprechend gekürzt werden. ZIFFER 3 NICHT IN DER BEDARFSPLANUNG ENTHALTENE GRUPPEN/EINRICHTUNGEN Gemäß § 8 Abs. 4 KiTaG erhalten Träger vonEinrichtungen oder Gruppen, die nicht in der Bedarfsplanung aufgenommen sind, für jeden belegten Platz einen Zuschuss in Hö- he des sich je Kind entsprechend der Betreuungszeit nach § 29 b FAG bzw. § 29 c FAG im Vorjahr ergebenden Betrags. Der Zuschuss ist schriftlich zu beantragen. Die Höhe des weiterzuleitenden FAG-Anteils ergibt sich aus den Kinderzahlen der Einrichtungen oder Gruppen, die in der ordnungsgemäßen Meldung der Jugendhilfestatistik des Statisti- schen Landesamts enthalten sind.Hierzu haben alleTräger eine Kopie des Meldebogens des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zum Abgabestichtag der Sozial-und Jugendbehörde vorzulegen. Die FAG-Zuweisung wird nur für jeden tatsächlich belegten Platz im Bewilligungsjahr gewährt. Dafür haben die Träger die tatsächliche Belegung pro Monat bis spätestens 15. Dezembereines jeden Jahres der Sozial-und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe vorzu- legen. TEIL C. BETREUTE SPIELGRUPPEN Betreute Spielgruppen, die über eine Betriebserlaubnis des KVJS verfügenund in der städtischenBedarfsplanung enthalten sind, wird auf Antrag pro tatsächlich belegten Platz ein freiwilliger städtischer Zuschuss von 3.000Europro Jahr gewährt (max. 30.000 Europro Gruppe/Jahr). Dieser Zuschuss pro Platz wird jährlichum2 Prozent, ausgehend vom Jahr 2014 (= Basisjahr), gesteigert. Nicht ganzjährig belegte Plätze werden anteilig bezuschusst. 15| RICHTLINIE DER STADTKARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UNDKINDERKRIPPENAB01.09.2019 MitdiesenZuschüssen sind sämtliche städtischenFörderungen für den Bereich der be- treuten Spielgruppen abgedeckt (Investitionskosten-,Erst-und Geschwisterkinderförde- rung usw.). Betreute Spielgruppen, die nach dieser Richtlinie gefördert werden, haben 10 Plätze pro Gruppe für Kinder unter 3 Jahren und die Öffnungszeit beträgt zwischen 10 und 15 Stunden wöchentlich. Sollten im Jahresabschluss des Trägers für die betreuten Spielgruppen in der Summe mehr Erträge (Summe aus Elternbeiträgen/-gebühren/-entgelten und öffentlichen Zu- schüssen) als Aufwendungen im Bewilligungsjahr erwirtschaftet worden sein, sind diese Überschüssevondem städtischen Zuschuss in Abzug zu bringen. INKRAFTTRETEN Diese Richtlinie tritt zum1. September2019in Kraft. MitInkrafttreten dieser Förder- richtlinie werden alle bisherigen Zuschussrichtlinien für diesen Förderbereich gegen- standslos.
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Stadt Karlsruhe | Kostenbeitragstabelle Sozial-undJugendbehörde WirtschaftlicheJugendhilfe Stand:April 2019 Kostenbeitragstabelleab1.September2019 Tägliche1 bis2,99Stunden3 bis4,99Stunden5 bis 6,99StundenAb7 Stunden Betreuungszeit Einkommens-Einkommen gruppenHaushalts- gemeinschaft Wöchentliche Betreuungszeit 5 bis 14,99Stunden15 bis 24,99Stunden25 bis 34,99StundenAb 35 Stunden Monatliche Betreuungszeit 21,5 bis 64,49Stunden64,5 bis 107,49 Stunden107,5 bis 150,49Stunden150,5 bis 193,5Stunden KindesalterUnter 3 Jahren Ab 3 Jahren Unter 3 Jahren Ab 3 Jahren Unter 3 Jahren Ab 3 Jahren Unter 3 Jahren Ab 3 Jahren Monatliche Kostenbeiträge 0€0€0€0€0€0€0€0€IBis 1.500€ 0€26€12€38€40€76€48€101€IIBis 2.000€ 11€50€25€76€81€152€96€202€IIIBis 2.500€ 16€76€37€113€120€277€144€302€IVBis 3.000€ 21€101€50€152€160€302€193€404€VBis 3.500€ 26€126€62€189€200€378€241€504€VIÜber 3.500€ Der Kostenbeitragdarfdentatsächlichen Aufwandnichtübersteigen! Hinweis:beiGeschwisterkinderngreift seit 1. September2018 die trägerübergreifende Geschwisterkindbefreiung*auch in der Kindertagespflege. Dies bedeutet, dass für die Betreuung von mehreren Kinderneiner Familiein Kindertagespflege oderinKindertagespflege und inKindertages- einrichtungen,nur für ein Kind der Kostenbeitrag entrichtet werden muss. Näheres erfahren Sie hier: *https://www.karlsruhe.de/b3/soziales/einrichtungen/kindertagesstaetten/benutzungsentgelte/geschwister
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Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2019, 13:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 13. Punkt 14 der Tagesordnung: Neue Finanzierungssystematik für Kindertagesstätten und Kinderkrippen in Karlsruhe Vorlage: 2019/0302 dazu: Interfraktioneller Änderungsantrag: CDU, SPD, GRÜNE, KULT, FDP Vorlage: 2019/0517 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - das vorliegende Gutachten der Jopen Consulting GmbH zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Beitragsfreiheit orientiert an den Empfehlungen prozessorientiert umzusetzen. Dazu be- schließt der Gemeinderat - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss: 1. a) Ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 (ab 1. September 2019) werden die Elternbei- träge in den Einrichtungen der freien Träger, so weit möglich, auf das Niveau der Beiträ- ge in den städtischen Einrichtungen durch eine Erhöhung des Erstkinderzuschusses, ab- gesenkt. Die „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ wird zum 1. September 2019 entsprechend angepasst (siehe Anlage 2 der Vorlage). b) Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den freien Trägern in Verhandlungen zu treten, deren Elternbeiträge nach der Erhöhung des Erstkinderzuschusses die städtischen Bei- träge um mehr als 10 Prozent übersteigen. Dazu können mit den Trägern individuelle Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Diese können eine zusätzliche Kosten- übernahme der Stadt oder eng abgegrenzte Sonderbeiträge der Eltern beinhalten. Vor Abschluss dieser Vereinbarungen werden der Jugendhilfeausschuss und der Gemeinde- rat unterrichtet und um Zustimmung zu den beabsichtigten, generellen Regelungen ge- beten. 2. Ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 (ab 1. September 2019) werden die Elternbeiträge für die städtischen Einrichtungen gemäß Anlage 3 (der Vorlage) angepasst und getrennt nach dem Benutzungsentgelt für Betreuung und den Verpflegungskosten ausgewiesen. – 2 – 3. Die Kostenbeiträge für die Kindertagespflege werden ab dem 1. September 2019 um 25 Prozent gesenkt, um die Nutzer der Tagespflege in analoger Weise an der Entlas- tung, wie sie in den frühkindlichen Kindertageseinrichtungen erfolgt, teilhaben zu lassen (siehe Anlage 4 der Vorlage). 4. Der Einstieg in die einkommensabhängige Beitragsreduzierung, über die Regelungen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe hinaus, ist für den 1. September 2020 vorgesehen. Die konkrete Ausgestaltung wird der Gemeinderat nach Vorberatung im Jugendhilfeaus- schuss separat beschließen. 5. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit den freien Trägern die Schritte und Inhalte zur Entwicklung gemeinsamer Standards zu erarbeiten. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Ziffern 1, 2, 3, 5 (neu) bei 43 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheit- lich zugestimmt Ziffer 4 bei 45 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Ergänzungsantrag: Mit Stellungnahme erledigt. Verwaltungsvorlage wird um Punk 5 er- gänzt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Jugendhilfeausschuss sowie die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Bürgermeister Lenz: Lassen Sie mich kurz mit einem redaktionellen Hinweis beginnen. In Ihren elektronischen Unterlagen ist es bereits verändert. Es geht lediglich um 5/10, nämlich in der Anlage 4 ist unter der Überschrift „Monatliche Betreuungszeit“ anstelle von 64,99 64,94 geschrieben. Ein hartes Stück Arbeit liegt hinter uns. Mit uns meine ich vor allem die Sozial- und Ju- gendpolitik, die vielfältige Trägerlandschaft und natürlich unsere Sozialverwaltung. Dieses Dreieck hat seit dem 20. November, als Sie uns im Gemeinderat mit jeweils 5 Mio. Euro auf den Weg geschickt haben mit einem klaren Auftrag, den ich jetzt nicht mehr ausführen muss, viel geleistet. Ich glaube, das Ergebnis von uns Dreien – wenn ich das so sagen darf -, kann sich sehen lassen. Ich bedanke mich schon einmal vorab bei Ihnen und dem Jugendhilfeausschuss nicht nur für die vergangenen drei, vier Monate der intensiven enga- gierten Erörterung, wie wir Ihr Anliegen umsetzen könnten in einem ersten Schritt. Ich be- danke mich auch für fünf Klausuren in den letzten zwei Jahren. Denn ich glaube, das hat sich gelohnt. Frau Stadträtin Rastätter nickt, die anderen auch, die dabei waren. Es hat sich gelohnt, sich in unsere Finanzierungssystematik der Sozial- und Jugendbehörde, sprich Frau Langeneckert und das entsprechende Finanzteam dort, einzuarbeiten. Denn so konnte die Komplexität an der Stelle doch deutlich reduziert werden. Lassen Sie mich die zwei wesentlichen Punkte unseres Gutachtens beziehungsweise der Umsetzung des Gutachtens nennen. Die Elternbeiträge aller Kitas sollen zum kommenden Kita-Jahr 2019/2020 durch eine Anhebung des Erstkinderzuschusses - wir haben das Wort- ungetüm eingedampft, Sie erinnern sich, das hieß Erstkinderbeitragssenkungszuschuss - auf das Niveau der städtischen Kitas abgesenkt werden, abweichend vom Gutachten. Es – 3 – soll keine absolute sondern eine maximale Erhöhung stattfinden. Die Höhe ist abhängig von den aktuellen Gebühren der Träger und ist auf dem Niveau der städtischen Einrichtun- gen gedeckelt, um im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel von jeweils 5 Mio. Euro in 2019 und 2020 zu bleiben. Ich erinnere daran, dass die Marche auf die 7 Mio. Euro ging. Uns war es wichtig, die 5 Mio. Euro einzuhalten. Das haben wir mit Ihnen auch so hinbekommen. Die bisherige Höhe des Erstkinderzuschusses bleibt als Bestandsschutz er- halten. Das ist klar. Es wird auf keinen Fall niemand schlechter gestellt. Auch das war Ihnen zu Recht wichtig. Durch den Zuschuss an die freien Träger ist dann bereits zum kommen- den Kita-Jahr - deswegen auch diese Schnelligkeit, jetzt haben wir es gerade noch ge- schafft auf der Zielgerade - eine Beitragsreduzierung möglich. Es werden aber auch weiter- hin Beiträge unter dem städtischen Niveau liegen. Das ist klar bei der Vielfalt in den unter- schiedlichen Finanzstrukturen der Träger. Aber mit Trägern, wo dies der Fall ist, ist vorge- sehen, Verhandlungen aufzunehmen. Begleitend soll mit den Trägern ein gemeinsamer Standard entwickelt werden. Das ist schon die Antwort auf den Ergänzungsantrag, dem wir – wie Sie gesehen haben – gerne zustimmen. Das hatten wir im Jugendhilfeausschuss schon so vordiskutiert. Der Standard wird dann die Grundlage in Zukunft sein für den mit den Trägern zu verhandelnden indivi- duellen Leistungsvereinbarungen. Ein Zweites zum Schluss. In eine einkommensabhängige Beitragsreduzierung, die wir schon zwei Jahrzehnte hier im Haus diskutieren, soll abweichend zur Empfehlung im Gutachten mittels einer Entgeltstaffelung zum 1. September 2020 auf der Grundlage der wirtschaftli- chen Jugendhilfe eingestiegen werden. Auch diese Diskussion kennen Sie. Hierüber soll – das ist unser aller großes Ziel – mehr Familien eine Förderung ermöglicht werden. Diese wird in der konkreten Ausgestaltung nach Vorbereitung im Arbeitsausschuss Jugendhil- feausschuss und im Jugendhilfeausschuss selbst und natürlich Ihnen hier im Gemeinderat dann auch vorgelegt. Im Gutachten ist die Vorgehensweise ausführlich beschrieben. Die Inanspruchnahme der Förderung ist schwer vorauszusagen und eine Prognose dahinge- hend auch schwierig. Deshalb werden wir – so haben wir es auch vereinbart – unseren Ar- beitsausschuss nicht um ein weiteres Gremium erweitern, sondern diesen nutzen als Be- gleitgremium, das dann im Sinne von Evaluation, Begleitkontrolle bei jedem Schritt dann in Zukunft mit an Bord ist. Durch die bisherige Förderung der wirtschaftlichen Jugendhilfe und der Geschwisterkindermäßigung sind bereits jetzt schon 1/3 der Kinder beitragsfrei gestellt. Das gibt mir auch die Gelegenheit, an die jüngste Vergangenheit zu erinnern, und das in der Metapher, die Sie alle kennen. Wir alle haben es hinbekommen, eine sogenannte Her- kulesaufgabe zu bewältigen und bewältigen wir auch weiter. Ich rede vom fulminanten Ausbau, von der Aufholjagd der vergangenen Jahre, was die Kitaplätze anbelangt. In ei- nem waren wir – so sind wir eben in Baden, ich finde das auch gar nicht negativ – etwas sehr zurückhaltend, denn was wäre bundesweit los, wenn wir darauf hinweisen würden mit fetten Lettern, dass 1/3 bereits beitragsfrei sind. Aber wir haben eben die Geschwister- kindermäßigung nie beitragsfrei genannt. Also hat die Bundesebene bislang nur eines zur Kenntnis genommen. Das war uns auch nicht bewusst. Ich spiele auf die Bertelsmann- Studie an. Wir haben ein Superfundament. Sie alle wissen, was jetzt kommt. Wir haben den besten Betreuungsschlüssel, nicht nur in Baden-Württemberg, sondern in ganz Deutschland. Das ist die Frage von Qualität an der einen Stelle. Aber Sie haben uns mit – 4 – dem Ergänzungsantrag natürlich noch weitere Stellschrauben, wie ich sie eben schon be- schrieben hatte, mit auf den Weg gegeben. Ganz zum Schluss noch einmal mein ganz großes Dankeschön – da wir in Fußballzeiten sind, die Entlehnung ist leider aus Stuttgart, wenn man sich erinnert, es ist schon ein paar Jahre her, aber es ist für mich ein magisches Dreieck –, dass wir das so hinbekommen mit den Trägern, mit Sozialverwaltung, mit Sozialpolitik. Deswegen ist mir auch nicht bange vor der nächsten Amtszeit. Noch einmal ganz herzlichen Dank. Aber ich sage es auch ganz klar, das hatten Sie im Jugendhilfeausschuss auch gemacht, das mache ich jetzt auch ger- ne, vielen herzlichen Dank der Finanzabteilung der Sozial- und Jugendbehörde. Liebe Frau Langeneckert, Finanzplaner hat nicht jede Sozial- und Jugendbehörde in Deutschland. Das hat sich jetzt einmal ausgezahlt, Finanzplanung dort einzurichten. Das haben wir in der Vergangenheit getan, wo wir es nicht unbedingt erwartet haben. Vielen herzlichen Dank. Stadträtin Maier-Augenstein (CDU): Gestern war der Tag der Kinderbetreuung. Heute treffen wir einen zukunftsweisenden Beschluss im Haus. Wir als CDU-Fraktion gehen die- sen großen Schritt zur weiteren Entlastung der Familien in unserer Stadt natürlich sehr ger- ne mit. Herr Bürgermeister Lenz hat schon eingeführt, es ist eine sehr komplexe Thematik, die heute vor uns liegt. Entsprechend geht es auch um umfangreiche Vorlagen und um mehrere Vorberatungen. Es ist aber dennoch beachtlich und zeigt unseren gemeinsamen Willen, dass wir von den Haushaltsberatungen im November bis heute im Mai so intensiv alle mitgearbeitet haben, dass wir heute diesen zukunftsweisenden Beschluss fällen kön- nen. Natürlich kann man zu dem einen oder andern Punkt in der Vorlage vielleicht auch anderer Meinung sein. Es ist auch bekannt, dass meine Fraktion, die CDU-Fraktion, eher plädiert hätte für ein beitragsfreies drittes Kindergartenjahr, weil wir einen anderen pädagogischen Ansatz sehen. Wir hätten dieses auch am liebsten verbunden mit einem verpflichtenden Kindergartenjahr. Da sind jetzt nicht wir als Stadt zuständig, sondern da müsste das Land tätig werden. Aber uns ist einfach wichtig, dass wir jetzt einen Konsens gefunden haben. Deswegen gehen wir natürlich selbstverständlich hier auch gerne mit, um den Einstieg in eine weitere Unterstützung der Familien zu leisten. Es wurde eben auch schon erwähnt, aber ich möchte es noch einmal aufführen, weil ich es wirklich als bemerkenswert und auch als besonderen Wert ansehe, dass bei uns in der Stadt schon jedes dritte Kind vom Beitrag befreit ist. Das ist wirklich eine super Sache. Da kann keine andere Stadt oder Kommune mithalten. Insofern: Wir sind schon auf einem hohen Niveau. Wir sind auf einem guten Weg und wir wollen natürlich unsere gute Struktur weiter ausbauen. Es ist auch für meine Fraktion ein großes Anliegen, dass wir weiterhin an der Qualität ar- beiten. Deswegen natürlich auch sehr gerne heute der Änderungsantrag, dass wir gemein- sam mit den freien Trägern die Standards erarbeiten. Das ist uns sehr wichtig. Wir möchten weiterhin mitwirken, dass wir es schaffen, für alle Kinder einen Kitaplatz anbieten zu kön- nen. Auch wenn wir heute unter TOP 16 wieder einen weiteren Ausbau beschließen, feh- len nun einmal immer noch Plätze. Das ist für meine Fraktion wichtig, dass wir es schaffen. Wir haben den Restanspruch, dass wir für jedes Kind einen Kitaplatz anbieten können. Al- so: Zustimmung von meiner Fraktion. Es ist toll und macht Spaß, dass wir hier gemeinsam vorgehen. – 5 – Stadträtin Melchien (SPD): Dies ist eine bedeutende Vorlage. Nicht, weil sie immense Auswirkungen nach sich zieht oder weil sie gar einen Systemwechsel vollzieht, sondern weil sie einen Paradigmenwechsel beschreibt. Weg von steigenden Gebühren, hin zu einer wirksamen Entlastung der Eltern und der Gebührenfreit, kommen wir noch ein Stückchen näher. Die allermeisten sind sich mittlerweile einig. Im frühesten Kindesalter werden bereits die Grundlagen für einen erfolgreichen Bildungsweg gelegt. Damit sind Kindertageseinrich- tungen elementare Orte frühkindlicher Bildung. Aus Sicht der SPD-Fraktion muss Bildung, erst recht, wenn sie so grundlegend ist, beitragsfrei sein. Mit den letzten Haushaltsbera- tungen, in denen wir jährlich 5 Mio. Euro bereitgestellt haben, und mit dem heutigen Be- schluss, die Erstkinderzuschüsse an freie Träger zweckgebunden zur Beitragssenkung zu erhöhen, läuten wir eine Kehrtwende in der frühkindlichen Bildungspolitik der Stadt Karls- ruhe ein. Dennoch muss ich an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es ein Armutszeugnis für die grün-schwarze Bildungspolitik in diesem Bundesland ist, dass sie nicht bereit ist, uns we- nigstens zu unterstützen auf unserem Weg. Bund, Land und Stadt gemeinsam könnten bereits heute das Ziel der Gebührenfreiheit verwirklichen. So müssen wir Vorbild sein, in Vorleistung treten und den Anfang machen. Als SPD-Fraktion sind wir froh und dankbar, dass wenigstens hier im Rat große Einigkeit herrscht, mehr Geld in unsere Karlsruher Kin- dertageseinrichtungen und in die Kindertagespflege zu investieren. Wobei ich betonen möchte, dass wir als Stadt dank vieler richtiger und wichtiger Beschlüsse in der Vergangen- heit, insbesondere der schon angesprochenen Karlsruher Geschwisterkinderreglung, bereits ein relativ familienfreundliches Modell als Ausgangspunkt haben. Hierdurch und zusam- men mit den Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe sind 1/3 bereits beitragsfrei. Herr Bürgermeister Lenz hat es schon eingangs erwähnt. Darauf können wir aufbauen. Wichtig ist zu betonen, dass wir einhergehend mit der Gebührenfreiheit auch mehr Ver- gleichbarkeit der Angebote einfordern müssen. Wenn wir das Ziel erreichen, für die Karls- ruher Eltern beitragsfreie Kinderbetreuung anzubieten, müssen wir gleichzeitig Sorge dafür tragen, dass diese unserer Qualitätsansprüche auch erfüllt. Für uns als SPD-Fraktion ist da- bei beispielsweise die Bezahlung der Mitarbeiter nach Tarif grundlegend, genauso wie ein gutes pädagogisches Konzept. Bei der weiteren Ausarbeitung und der Festlegung der nächsten Schritte ist uns deshalb die Expertise durch unsere gewachsene und starke unver- zichtbare Trägerlandschaft sehr wichtig. Dies als Begründung des Änderungsantrags, den Sie dankenswerterweise als Verwaltung unterstützen. Jetzt freuen wir uns mit Ihnen gemeinsam, den Eltern in Karlsruhe ein starkes Signal zu senden und sie wirksam finanziell zu entlasten. Zu guter Letzt möchte ich der Verwaltung danken. Der Herr Bürgermeister hat beschrieben, was für eine große Kraftanstrengung das von allen Seiten in der Stadtverwaltung gefordert hat. Wir haben uns sehr gut als Politik begleitet gefühlt. Das ist sicher nicht selbstverständlich. Dafür vielen Dank. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Es ist in der Tat ein Paradigmenwechsel, was ich auch sa- gen wollte. Denn bisher haben wir im Turnus von zwei Jahren moderat die Gebühren an- gehoben. Jetzt gehen wir in die Gebührenabsenkung bis wir perspektivisch die Gebühren- freiheit erreichen, und das gemeinsam mit dem Gemeinderat. Es ist ein gutes Zeichen und eine gute Botschaft an die Eltern, dass wir als Karlsruher Gemeinderat alle gemeinsam der Kinderbetreuung, der Bildung der Kinder und der Qualität der städtischen Kindertagesstät- ten höchste Bedeutung beimessen. Stichwort: Wir können nicht nur KSC-Stadion, wir kön- – 6 – nen vor allem Kinderbetreuung und vor allem Qualitätsverbesserung für unsere Kleinsten in der Stadt. Dieser Stufenplan war eine riesige Herausforderung. Ich möchte mich an der Stelle bei der Sozial- und Jugendbehörde bedanken, auch bei Herrn Dr. Jopen, der das Gutachten erstellt hat, dem wir vor allem auch verdanken, dass er beim Stufenplan zur Absenkung der Ge- bühren auch die soziale Staffelung nach Einkommen der Eltern miteinbezogen hat, was ursprünglich gar nicht sein Auftrag war, was aber dazu führt, dass wir auch die soziale Ge- rechtigkeit besser ausgestalten können auf dem Weg bis zur Gebührenfreiheit. Ich möchte an der Stelle auch Kollegin Melchin gegenüber erwähnen, dass Bund und Land erhebliche Mittel zur Verfügung stellen für die Qualitätsverbesserung, das heißt, der Bund weit über 5 Mrd. Euro, damit die Qualität der Kindertagesstätten weiter verbessert werden kann. Auch das Land gibt über 100 Mio. Euro dazu, und das im Verbund mit einer sozialen Ge- rechtigkeit bei der Gebührenausstattung. Das hilft uns auch auf dem Weg bis zur Gebüh- renfreiheit, die wir alle gemeinsam anstreben. Uns als GRÜNE ist es aber auch wichtig, dass wir parallel zur Gebührenabsenkung auch bei uns die Qualitätsentwicklung weiter verbessern. Es ist richtig, wir sind bundesweit spitze, was den Personalschlüssel anbelangt. Aber wir müssen zum Beispiel auch Leitungszeit für das Führungspersonal an den Kindertagesstätten ermöglichen. Wir müssen vor allem die Inklusion umsetzen. Das wird für uns eine große Herausforderung werden. Wir werden wahrscheinlich künftig auch höhere Löhne bei den Erzieherinnen zahlen müssen, denn wir laufen aktuell in einen Notstand hinein. Der wird nur behoben werden können, wenn wir mehr junge Menschen gewinnen, die sich für diesen Beruf interessieren. Zum Schluss möchte ich noch sagen, es ist eine Erprobungsphase. Wir fangen 2019 mit der Angleichung der Gebühren an. 2020 fangen wir dann mit der sozialen Staffelung der El- ternbeiträge an. Nach zwei Jahren wird dann evaluiert. Dann sehen wir weiter. Aber heute herzlichen Dank. Stadtrat Cramer (KULT): Das Wichtigste für mich heute ist die Feststellung, dass der ge- samte Gemeinderat seit vielen Jahren, um nicht zu sagen seit Jahrzehnten, an einem Strang zieht. Da gibt es keinen Unterschied, wenn man einmal an das normale Links- Rechts-Schema denkt. Hier haben wir immer an einem Strang gezogen. Das hat sich auch gezeigt bei der Haushaltsberatung, dass wir diese 5 Mio. Euro eingestellt haben, die jetzt verwandt werden auf dem Weg zur Gebührenfreiheit. Das ist für mich und meine Fraktion auch immer noch das Ziel. Da müssen wir aber für die Zukunft wirklich neu denken in eine Richtung und zwar in Richtung der Inklusion. Die Kollegin Frau Rastätter hat es schon ge- nannt. Da haben wir noch ganz große und dicke Bretter zu bohren. Da muss noch viel ge- tan werden, dass wir hier zu einer inklusiven Stadt werden können. Das wäre jetzt für mich persönlich das nächste Ziel. Da können wir auch schon ansetzen hier im gesamten Kinder- gartenbereich, natürlich nicht nur in den städtischen Kindergärten sondern auch die freien Träger müssen von der Politik massiv unterstützt werden. Ich denke, dass das auch im Ar- beitskreis sicher noch einmal als eigenständiges Thema mitgenommen wird. Aber für heute ganz klar Zustimmung für diese Vorlage. Stadtrat Høyem (FDP): Eine große Mehrheit steht heute hinter dieser Beschlussvorlage. Wir und auch die freien Träger haben im Jugendhilfeausschuss diese Themen sehr aktiv behandelt. Unsere Stadt bewegt sich in Richtung der beitragsfreien Kitas, nicht in großen – 7 – Schritten und hoffentlich auch nicht in ungeplanten Schritten. Das Thema ist sehr komplex, weil wir eine so vielfältige Kita-Landschaft mit so vielen verschiedenen Trägern und so vie- len verschiedenen Profilen in Karlsruhe haben. Diese Vielfalt wollen wir bewahren. Wir sind bereit, 5 Mio. Euro dafür zu bezahlen. Das ist viel Geld. Aber wenn wir eine total beitrags- freie Kita-Situation schaffen wollen, müssen wir 20 Mio. Euro zahlen, jedes Jahr. Das wäre finanziell nicht verantwortlich. Und noch wichtiger: Wir sind noch nicht soweit mit unseren Vorbereitungen. Wir müssen die Strukturen so transparent ändern, dass sie auch – ent- schuldigen Sie dieses Wort – nachhaltig bleiben. Unseren Familien und unseren Trägern können wir keine dramatische Revolution zumuten, die dann vielleicht später rückgängig gemacht werden muss. Wir wollen unser eigenes Karlsruher Kita-Modell entwickeln. Des- halb müssen die Konzeptüberlegungen langfristig sein, und es müssen alle Akteure einge- bunden sein. Wir müssen einen Standard formulieren, eine Kernleistung, die jede Kita an- bietet. Hier ist es nicht genug mit Öffnungszeiten und mehr Personalschlüssel als Parame- ter. Wir müssen einen Lehrplan und nicht nur den sogenannten Orientierungsplan festle- gen, wodurch Lernziele für die Familien garantiert werden. Qualität bedeutet gute, besser ausgebildete und mehr geschätzte Mitarbeiter mit besseren Arbeitsbedingungen. 30 Jahre als Schulleiter mit Verantwortung für große Kitas kenne ich den Arbeitsstress von Mitarbei- tern und die negative Wirkung auf unsere Kinder. Im europäischen Schulsystem ist mit viel Mühe und Kompetenz ein Lehrplan für Kitas von sämtlichen 28 Mitgliedsländern in der EU, auch von Deutschland, entschieden worden. Warum, das verstehe ich nicht, kann man sich nicht davon inspirieren lassen? Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir treffen heute eine nahezu historische Entscheidung. Einen ersten Schritt, mit dem wir unsere Kitas als einen selbstverständlichen Teil unserer Bildungslandschaft wertschätzen. Ich appelliere höflich an unsere SPD und unsere grünen Kollegen, dass sie nicht in Karlsruhe, wie landesweit, Verwirrung schaffen. Im Gemeinderat wünscht die SPD keine totale Beitragsfreiheit, landesweit ist gerade dieses der große Wahl- kampfslogan. Im Gemeinderat wünschen unsere grünen Kollegen Beitragsfreiheit, landes- weit bekämpfen sie gerade dieses. Bitte, SPD und GRÜNE, lassen Sie diesen Wahlkampf außerhalb Karlsruhes laufen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Herr Bürgermeister Lenz, Sie haben es gerade gesagt, Bei- tragsfreiheit für das zweite und jedes weitere Kind haben wir hier in Karlsruhe schon lange. Heute geht es um den ersten Schritt in Richtung Beitragsfreiheit für das erste Kind. Fami- lien hier in Deutschland müssen sich nach Überzeugung der AfD möglichst frei von wirt- schaftlichen Zwängen dafür entscheiden können, Kinder in die Welt zu setzen. Deswegen ist der Schritt in Richtung Beitragsfreiheit für uns besonders wichtig. Die beitragsfreie, fle- xible Kita ist ein ganz wichtiger Faktor dafür, dass sich Familien dafür entscheiden, Kinder zu bekommen. Qualitativ hochwertige, bezahlbare und vor allem flexible Kinderbetreuung ist auch ein wichtiges praktisches Instrument für die Gleichberechtigung. Denn de facto ist es so, dass wenn keine Kinderbetreuung zur Verfügung steht, oft die Frauen sich dafür entscheiden müssen, zuhause zu bleiben. Wenn es flexible, günstige beziehungsweise hof- fentlich bald beitragsfreie Kinderbetreuung gibt, können die Frauen selbständig entschei- den, wie sie ihr Leben mit ihren Kindern organisieren. Wir hoffen, dass es dazu führt, dass sich mehr Familien in Deutschland dafür entscheiden, Kinder in die Welt zu setzen. Deswe- gen unterstützen wir diesen Weg voll und ganz. Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke): Lieber Kollege Lüppo Cramer, die letzten 20 Jahre haben wir nicht an einem Strang gezogen. Denn so lange fordere ich schon den Einstieg in – 8 – die Beitragsfreiheit. Damals sagte die CDU-Fraktion, das wollen wir auch, aber wir haben kein Geld. Die SPD sagte, was nichts kostet, ist nichts wert. Die FDP sagte, Eigenverantwor- tung, also selber bezahlen, wie sie immer gerne die Eigenverantwortung definiert. Ich finde es aber prima, dass wir jetzt soweit gekommen sind, den Einstieg in die Beitragsfreiheit zu organisieren. Ich möchte aber auch noch einmal Herrn Bürgermeister Lenz etwas kritisieren, dass wir jetzt nur loben, wie unser Betreuungsschlüssel ist. Wir wissen aber alle, dass wir keinen Rechtsanspruch auf Kindertageseinrichtungen, auf Betreuung haben, das heißt, wie die Betreuung organisiert wird, bleibt jedem überlassen. Ich habe genug Kolleginnen und Kol- legen, die keine Kita haben und ständig darum kämpfen, eine zu bekommen und nicht wissen, ob sie eine Vollzeitstelle annehmen können. Ich komme jetzt zu einem Punkt, den Karlsruhe machen kann. Es war möglich, für das ECE-Center viele Quadratmeter freizukau- fen. Es ist möglich, IKEA und anderen Institutionen Flächen zur Verfügung zu stellen. Aber scheinbar ist es in Karlsruhe nicht möglich, Flächen aufzukaufen, freizumachen, um ausrei- chend Tageseinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Der Kollege Høyem sagt, wenn wir die Beitragsfreiheit komplett machen würden, würde uns das 20 Mio. Euro im Jahr kosten. Gut, 13 Mio. Euro zahlen wir für die Verlustabdeckung Messelandschaft, die U-Strab wird uns 50 Jahre lang 50 Mio. Euro kosten, das Stadion wird uns wahrscheinlich 10 Mio. Euro pro Jahr kosten. Dafür haben wir diese Summen. Das sollte eigentlich nicht das Argument sein. Es sind viele gute Argumente gefallen, warum qualitativ hochwertige Betreuung wich- tig ist. Das kann nur in einer professionellen Kindertageseinrichtung passieren, kann auch nicht beim besten Versuch durch Tagesmütter passieren, denn Kinder brauchen Gleichalt- rige, aber auch professionellen Umgang und qualitativ hochwertige Bildung, kindgerecht vom ersten bis zum sechsten Jahr. Wenn wir wollen, dass alle Kinder in die moderne Welt kommen und sich qualifizieren und elternunabhängig die Berufe erreichen, die es gibt in der Gesellschaft, dann müssen wir Tageseinrichtungen schaffen, so dass wir sie abdecken können und nicht nur Betreuung, und das natürlich qualitativ hochwertig. Stadtrat Kalmbach (FÜR Karlsruhe): Einer muss etwas gegen den Strom sagen. Der ers- te positive Punkt ist der, dass wir uns sehr freuen, dass Eltern, die weniger finanzielle Mög- lichkeiten haben, gefördert werden. Gestaffelte Beiträge waren immer unsere Forderung. Damit sind wir auch sehr einverstanden. Aber warum sollten besserverdienende Eltern nicht auch Beiträge bezahlen? Ich sage Ihnen heute schon, wenn Sie all die Qualitäten, die wir heute angesprochen haben: Inklusion, kleinere Gruppen, Tarifverträge für die Erziehe- rinnen und Erzieher, wenn wir das alles haben wollen, reichen uns 20 Mio. Euro bei Bei- tragsfreiheit niemals. Wir müssen in ganz anderen Dimensionen denken. Aus dem heraus sagen wir, warum sollten besser verdienende Eltern nicht für ihre Kinder bezahlen. Diese Staffelung macht für uns von FÜR Karlsruhe absolut Sinn. Die absolute Beitragsfreiheit für alle ist für uns kein erstrebenswertes Ziel. Ich möchte noch ein paar Takte sagen zum Erstkinderzuschuss. Der soll bewirken, dass in allen Kitas gleiche Elternbeiträge bezahlt werden. Ich frage mich, was macht das mit einer Kita, wenn wir wissen, die Stadt gleicht das sowieso aus. Ich frage Sie, was macht das mit den kirchlichen Trägern. Sie haben bisher immer Zuschüsse gegeben aus dem eigenen Etat. Was macht das mit denen, wenn die erfahren, die Stadt gleicht das sowieso aus. Warum sollten die noch weiter zuschieben? Da kommen Dinge auf uns zu, die ich nicht wirklich beantwortet finde. Deswegen kann ich diesem Teil der Systemierungsthematik nicht zu- stimmen. Deswegen beantrage ich an der Stelle zweiteilige Abstimmung. Das eine sind die – 9 – gestaffelten Elternbeiträge, das andere ist der Erstkinderzuschuss. Das sollten wir getrennt abstimmen. Ich habe mich schlau gemacht, wie das in Rheinland-Pfalz, was immer so hochgehalten wird, aussieht. Da hat ein Vater mir erzählt, sie sind zwar beitragsfrei, immer gewesen. Das war schön. Aber als Eltern mussten sie in die Kitas gehen und die Klos putzen, sie mussten zum Teil die Wände streichen. Das kommt davon, wenn man keine ausbalancierte finanzi- elle Politik betreibt. Heute war in der Zeitung gestanden, die fetten Jahre sind vorbei. Ha- ben wir das wirklich bedacht, wenn wir das Ziel im Auge haben, allgemeine Beitragsfreiheit zu wollen. Da sage ich von FÜR Karlsruhe, das werden wir nicht hinbekommen. Wir wer- den es nicht hinbekommen, dass wir alles haben können. Deswegen müssen wir uns auf das vernünftige beschränken. Das bedeutet Beitragsfreiheit für einkommensschwache Leu- te, aber nicht für alle. Stadtrat Wenzel (FW): In den 10 Jahren, die ich im Gemeinderat bin, habe ich bestimmt 1.000 Wünsche hinsichtlich Kitafreiheit, Leistungen usw. gesehen. Sie haben es geschafft – das haben Sie auch in Ihrem Beitrag gesagt, dass wir aus diesen 1.000 Wünsche endlich einen Knoten geschafft haben. Wenn man nachliest, dass man in der Bundesrepublik mit Neid auf das schaut, was wir in Karlsruhe bisher geschafft haben. Wir haben ein gemein- sames Gerüst geschafft. Es ist einer der Punkte, worauf ich stolz bin, dass dieses Haus in seiner Gänze über alle ideologische Gesichtspunkte und Standpunkte hinweg, jetzt diesen Weg geht, den uns auch dieses Gutachten vorgibt. Wir haben einige Punkte noch vor uns, die wir beachten müssen. Ich stelle einmal die fünf Punkt dar, die auch in dem Gutachten stehen: - Bereitstellung einer ausreichenden Platzzahl. - Gewinnung von ausreichendem Fachpersonal. Das haben wir schon gehört. Hier ent- brennt ein richtiger Kampf. - Die Entlohnung wird uns ein Problem machen. - Die Unterstützung von Ausbildungsinitiativen für den Beruf, der jetzt noch nicht so interessant ist, aber in Zukunft sehr interessant werden wird. Wir haben PIA, was wir in der letzten Sitzung vorangetrieben haben. - Die Qualitätssicherung wird uns auch noch beschäftigen. - Die Angebotsstruktur. Aber alles in allem gehen wir diesen Weg heute mit. Sollten es noch Hürden geben, der Leuchtturm, den wir hier haben, wird uns den Weg weisen und uns zum gewünschten Ziel führen. Stadtrat Høyem (FDP): Herr Fostiropoulos, nur eine Bemerkung, die 20 Mio. Euro waren nicht mein Hauptargument. Ich habe gesagt, wir müssen die Strukturen so transparent ändern, dass sie auch nachhaltig bleiben. Unseren Familien und unseren Trägern können wir keine dramatische Revolution zumuten. Nicht die 20 Mio. Euro waren das Hauptargu- ment. Der Vorsitzende: Ich möchte mich dem allgemeinen Dank anschließen, auch den Ge- meinderat mit einbeziehen, die zahlreichen Workshops und Vorgespräche. Ich möchte mich vor allem aber auch bedanken, dass wir jetzt keine Vorlage verabschieden, die uns in finanziell unkalkulierbare Aussagen verbindlich kleidet, sondern dass wir in unserem Sys- – 10 – tem bleiben, dass wir an dem System an allen Stellschrauben in der Richtung drehen, dass alle Eltern weniger zahlen und mehr Eltern nichts zahlen und wir dadurch ein Stück weit die Stellschrauben noch in der Hand behalten. Denn ich sehe es ohne Landes- und Bun- desmittel als nicht realistisch an, völlige Gebührenfreiheit herzustellen, gleichzeitig die Qua- lität und die Quantität noch auszubauen. Das müssen wir beides auch tun. Ich bin mir auch relativ sicher, dass wenn man die Eltern befragt, dann das Thema lieber noch mehr Qualität oder das Thema lieber noch mehr Ganztagsplätze oder überhaupt mehr Plätze immer auch eine ganz große Bedeutung hätte. Vielen Dank dafür. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir auf kooperative Gespräche mit den Trägern angewiesen sind. Denn so schön das ist, dass wir so viele Träger haben, so erforderlich ist es jetzt aber auch, sich mit den Trägern auf einen gewissen Standard zu verständigen und auch die Ausreißer bei den normalen Plätzen nach oben und nach unten ein Stück weit zu kanalisieren. Damit wir am Ende nichts finanzieren, was durch Leistung nicht unbedingt gedeckt ist, brauchen wir eine hohe Bereitschaft der Träger, auch Transparenz herzustellen in ihren Betriebskosten, in ihren Personalkosten und alles, was damit zusammenhängt, damit wir dann guten Gewissens auch das weitergeben können, was Sie uns jetzt zur Ver- fügung gestellt haben. Dafür ein ganz herzliches Dankeschön. Zum Thema Inklusion. Das ist sicher ein ganz wichtiges Thema. Aber gerade im Bereich der Kindertagesstätten haben Sie schon dazu viel beschlossen, zum Beispiel den Personal- schlüssel jeweils anzuheben für jedes Kind mit einem Inklusionsbedarf. Es gibt durchaus auch über die entsprechende Sozialgesetzgebung Begleitung und verschiedene andere In- strumente. Das scheint mir in der Tat überwiegend noch ein Thema zu sein, was einfach stärker selbstverständlich werden muss und weniger jetzt noch mit zusätzlichen finanziellen Forderungen zu tun hat. Aber auch da gibt es eine Mischung von beidem, was wir brau- chen. Da werden wir uns dann noch darüber unterhalten. Vielen Dank an alle. Jetzt kommen wir zur Abstimmung. Mein Vorschlag wäre, dass die Verwaltung Ihre Ziffer 5 aus dem Ergänzungsantrag einfach automatisch in die Beschlussvorlage übernimmt. Dann können wir alles gemeinsam abstimmen. Dann ersparen wir uns einen Abstimmungsgang. Ich erkläre hiermit, dass die Ziffer 5 Teil der städtischen Beschlussvorlage wird, wir die in die Beschlussvorlage übernehmen. Damit stelle ich jetzt beides gemeinsam hier zur Ab- stimmung. (Zurufe) - Das habe ich jetzt nicht ganz verstanden. Können Sie das noch einmal kurz erläutern? Stadtrat Kalmbach (FÜR Karlsruhe): Es gibt zwei Stellschrauben. Die eine Stellschraube war die der Elternbeiträge, dass man getrennt abstimmt von dem des Erstkinderzuschusses, diese zwei Teile, dass man die getrennt abstimmt. Der Vorsitzende: Welche Ziffer wollen Sie jetzt getrennt abstimmen? Ich habe es akus- tisch nicht verstanden. – Alle vier. Stadtrat Kalmbach (FÜR Karlsruhe): Nur, dass dieser Elternbeitrag herausgenommen und extra abgestimmt wird. Alles andere kann man zusammen abstimmen. – 11 – Der Vorsitzende: Mit Elternbeiträgen haben alle Ziffern zu tun. Deswegen kann ich es jetzt nicht ganz nachvollziehen. Sie meinen die einkommensabhängige Beitragsreduzie- rung. Das wäre die Ziffer 4. Dann rufe ich jetzt die Ziffern 1, 2, 3 und 5 auf. Dann machen wir Ziffer 4 separat. Das ist einfacher so. – Das ist bei einer Enthaltung eine einstimmige Zustimmung. Das haben wir bei solchen komplexen Themen selten. Jetzt rufe ich die Ziffer 4 auf, wobei, Herr Kalmbach, als Hinweis, die konkrete Ausgestal- tung wird noch rechtzeitig im Gemeinderat beschlossen. Aber Sie wollten einfach dagegen stimmen. Insofern haben wir es jetzt so gemacht. Ich rufe die Ziffer 4 zur Abstimmung auf. – Ich habe es jetzt nicht ganz verstanden. Aber ich muss es auch nicht. Wir können feststellen, weil Enthaltungen nicht gelten, dass es insgesamt eine einstimmige Zustimmung gibt zu allen Teilen dieser Vorlage. Damit haben wir das erreicht. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 14. Juni 2019