Wieviele Wohnungen wurden durch die Einführung der Zweitwohnungssteuer frei und wie hoch waren die Einnahmen durch die neue Steuer?
| Vorlage: | 2019/0301 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 01.04.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.05.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Stefan Schmitt (pl) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Vorlage Nr.: 2019/0301 Wieviele Wohnungen wurden durch die Einführung der Zweitwohnungssteuer frei und wie hoch waren die Einnahmen durch die neue Steuer? Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.05.2019 64 x Am 20.09.2016 hat der Gemeinderat beschlossen, zum 01.01.2017 in Karlsruhe eine Zweit- wohnungssteuer einzuführen. Dies wurde in der Beschlussvorlage wie folgt begründet: „Neben dem Ziel, Steuererträge zu generieren ist anerkannt, dass die Zweitwohnungsteuer auch die Nebenzwecke verfolgen darf, Einwohner im Hinblick auf den Finanzausgleich zur Um- meldung von Neben- in Hauptwohnsitz zu veranlassen und daneben Wohnraum für Dritte frei- zumachen.“ Dieser Beschluss hatte schon vor Inkrafttreten am 01.01.2017, also schon in 2016 beträchtliche Auswirkungen, denn laut dem Statistischen Jahrbuch von 2017 ging die Zahl der Zweitwoh- nungen von 16.637 in 2015 auf 7.016 in 2016 zurück – also um 9.621. Dies wurde in Tabelle 301 in der Fußnote 4) wie folgt begründet: „Starker Rückgang der Zahl der Nebenwohnungen 2016 aufgrund der zum 1. Januar 2017 angekündigten Einführung der Zweitwohnungssteuer.“ Allerdings ist die Zahl der Hauptwohnungen in 2016 dann nicht, wie oben erwartet, gestiegen, sondern von 307.263 in 2015 auf 304.619 in 2016 zurückgegangen – also 2.644 weniger. Dies hängt vermutlich auch damit zusammen, dass in der Zahl der Hauptwohnungen auch die Un- terkünfte für die Flüchtlinge der LEA enthalten waren. Denn der Anstieg der wohnberechtigten Bevölkerung von 316.346 in 2014 auf 323.900 in 2015 wird in Tabelle 301 in der Fußnote 3) wie folgt begründet: „2015 Starker Anstieg der Bevölkerung mit Hauptwohnung durch die zentrale Flüchtlingsunter- bringung in der LEA in Karlsruhe. 2016 Abnahme der Bevölkerung durch rückläufige Flücht- lingsraten.“ Wie oben gesehen, ist die Zahl der Nebenwohnungen von 2015 auf 2016 um 9.621 zurückge- gangen und die Zahl der Hauptwohnungen um 2.644. Der Rückgang der Hauptwohnungen ist also um 6.977 geringer, als der Rückgang der Nebenwohnungen. Rein rechnerisch müsste dadurch in 2016 Wohnraum für mindestens 6.977 Personen freigeworden sein. Anfrage A. Wieviele Wohnungen sind in Karlsruhe aufgrund der Einführung der Zweitwohnungs- steuer freigeworden? 1. In 2016 2. In 2017 Ergänzende Erläuterungen Seite 2 B. Gibt es Erkenntnisse darüber, dass Bürger, die ihren Zweitwohnsitz abgemeldet und nicht in einen Hauptwohnsitz umgemeldet haben, um die Zweitwohnungssteuer zu spa- ren, nun ohne Anmeldung in Karlsruhe wohnen? Wenn ja, wieviele waren dies 3. In 2016 4. In 2017 C. Wie hoch waren die Einnahmen durch die Einführung der Zweitwohnungssteuer 5. In 2017 6. In 2018 Wie in der Beschlussvorlage vom 20.09.2016 zur Einführung der Zweitwohnungssteuer zu lesen ist, war neben der Erhöhung der Steuereinnahmen das Ziel „Wohnraum für Dritte freizuma- chen“. Bisher gibt es keine offiziellen Berichte der Stadt, in wieweit das gelungen ist. Aufgrund der Wohnungsdaten im Statistischen Jahrbuch von 2017, müsste durch die Zweitwohnungs- steuer rein rechnerisch schon in 2016 Wohnraum für fast 7.000 Menschen freigeworden sein und sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt somit deutlich entspannt haben. Allerdings werden zur Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt seitens der Verwaltung gegenteilige Signale gesen- det, obwohl die wohnberechtigte Bevölkerung laut „Daten und Fakten 2018“ von 311.635 Ende 2016 sogar auf 309.519 Ende 2017 zurückgegangen ist. Trotzdem wird weiterhin von „Wohnungsnot“ gesprochen. Doch die von der Verwaltung veröffentlichten Bevölkerungs- und Wohnungsdaten signalisieren genau das Gegenteil - oder aber, diese Daten sind schlicht und ergreifend falsch. Mit dieser Anfrage möchten wir dazu beitragen, dass nun in diesem Punkt Klarheit geschaffen wird. unterzeichnet von Stefan Schmitt Jürgen Wenzel Sachverhalt / Begründung:
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Stadtrat Stefan Schmit (pl) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0301 Dez. 4 Wie viele Wohnungen wurden durch die Einführung der Zweitwohnungssteuer frei und wie hoch waren die Einnahmen durch die neue Steuer? Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 14.05.2019 64 X Wie viele Wohnungen wurden durch die Einführung der Zweitwohnungsteuer frei und wie hoch waren die Einnahmen durch die neue Steuer? Die Bevölkerungsentwicklung in Karlsruhe wurde in den Jahren 2015 und 2016 stark durch die zentrale Flüchtlingsunterbringung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) beeinflusst. Da Personen in der LEA meldepflichtig sind, werden sie in der Bevölkerungsstatistik grundsätzlich berücksichtigt und sind deshalb in der Bevölkerungsstatistik des Statistischen Jahrbuches enthalten. Ohne Berücksichtigung der Bevölkerungsbewegungen in der LEA hat sich die Zahl der Personen mit Hauptwohnung in Karlsruhe zwischen 2015 und 2018 von 296.090 auf 303.521 kontinu- ierlich erhöht. Gleichzeitig ist die Zahl der Personen, die mit Nebenwohnung gemeldet sind, zurückgegangen von 16.625 auf 4.178. Zurückgeführt werden kann dies zum einen auf die Auswirkungen der Erstwohnsitzkampagne. Zum anderen hat die Einführung der Zweitwoh- nungssteuer zum 1. Januar 2017 bereits im Vorfeld und in 2018 zu zahlreichen Abmeldungen und Ummeldungen geführt, was die Zahl der Personen mit Nebenwohnungen enorm hat absin- ken lassen. Es ist davon auszugehen, dass es sich dabei mehrheitlich um Abmeldungen am el- terlichen Wohnsitz oder von nicht mehr existenten Nebenwohnungen handelte, die im Umkehr- schluss nicht automatisch zu freiem Wohnraum zu Neuvermietungen führten. A. Wie viele Wohnungen sind in Karlsruhe aufgrund der Einführung der Zweitwoh- nungsteuer frei geworden? 1. In 2016 2. In 2017 Aus der Bearbeitung der Zweitwohnungsteuererklärungen kann bestätigt werden, dass in kon- kreten Einzelfällen Wohnungen auch aufgrund der Zweitwohnungsteuer aufgegeben wurden. Dieses Ziel ist durch den zulässigen Lenkungszweck der Zweitwohnungsteuer gerechtfertigt. Statistisch belegbare Zahlen liegen jedoch nicht vor, da diese Angaben im Melderegister nicht geführt werden. B. Gibt es Erkenntnisse darüber, dass Bürger die Ihren Zweitwohnsitz abgemeldet und nicht in einen Hauptwohnsitz umgemeldet haben, um die Zweitwohnungsteuer zu sparen, nun ohne Anmeldung in Karlsruhe wohnen? Wenn ja, wie viele waren dies? 1. In 2016 2. In 2017 Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse vor, dass aufgrund der Zweitwohnungsteuer Einwoh- ner ohne melderechtlichen Status in Karlsruhe wohnen. Dies würde gegen das Melderecht ver- stoßen. Nebenwohnungen, die melderechtlich nicht erfasst sind, gelten nach der Zweitwoh- nungsteuersatzung der Stadt Karlsruhe im Übrigen gleichwohl als steuerpflichtige Zweitwoh- nungen. C. Wie hoch waren die Einnahmen durch die Einführung der Zweitwohnungsteuer? 1. In 2017 2. In 2018 Der Ertrag aus der Zweitwohnungsteuer belief sich in 2017 auf 961.000 Euro und 2018 auf- grund weiter rückläufigen Zweitwohnungen auf 693.000 Euro. Hinzu kommen Erträge aus dem Finanzausgleich mit jährlich zusätzlichen ca. 7 Mio. Euro und ab 2021 zusätzlichen Einkommen- steueranteil von ca. 1,8 Mio. Euro.
-
Extrahierter Text
Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2019, 13:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 59. Punkt 64 der Tagesordnung: Wie viele Wohnungen wurden durch die Einführung der Zweitwohnungssteuer frei und wie hoch waren die Einnahmen durch die neue Steuer? Anfrage: FW, Schmitt (pl) Vorlage: 2019/0301 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 64 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 11. Juni 2019