Ausstellen von Eingangsbestätigungen beim Jobcenter Karlsruhe
| Vorlage: | 2019/0300 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 01.04.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.05.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Vorlage Nr.: 2019/0300 Ausstellen von Eingangsbestätigungen beim Jobcenter Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.05.2019 63 x 1. Trifft es zu, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Bezug auf die Ausstellung von Eingangsbestätigungen im Juni 2018 folgende Weisung an die lokalen Jobcenter gerich- tet hat? „ ... Das Ausstellen solcher Eingangsbestätigungen, zumindest auf Wunsch der Kundinnen und Kunden sowie für fristwahrende Schreiben wie Widersprüche und An- träge, wird seitens der Bundesagentur für Arbeit für sinnvoll erachtet“. 2. Trifft es zu, dass die Umsetzung dieser Weisung entsprechend SGB-II im „ausschließli- chen Aufgabenbereich der jeweiligen Trägerversammlung liegt“? Nach mehrfachen Aussagen kommt es im Jobcenter Karlsruhe immer wieder vor, dass Kund/innen Dokumente abgeben, aber ohne Eingangsbestätigung bleiben – selbst wenn sie einen entsprechenden Wunsch geäußert haben. 3. Hält die Stadt das für ein angemessenes Verwaltungshandeln im Sinne der Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom Juni 2018? In dieser Weisung heißt es weiter: „Die BA befürwortet ausdrücklich die Ausstellung einer Ein- gangsbestätigung auf Wunsch der Kundinnen und Kunden sowie für fristwahrende Schreiben wie Widersprüche und Anträge... Die Agenturen für Arbeit wirken zeitnah darauf hin, dass die gemeinsamen Einrichtungen eine Eingangsbestätigung auf ausdrücklichen Wunsch der Leis- tungsberechtigten sowie für fristwahrende Schreiben wie Widersprüche und Anträge ausstellen, soweit das nicht bereits bestehende Praxis ist." 4. Wird die Stadt Nachforschungen anstellen, wie oft und warum es dazu kommt, dass Kundinnen oder Kunden beim Job Center Karlsruhe Dokumente abgeben ohne eine Eingangsbestätigung zu erhalten? 5. Wird die Stadt die notwendigen Schritte einleiten, um die Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom Juni 2018 vollumfänglich im Sinne der Kundinnen und Kunden des Job- centers Karlsruhe umzusetzen? Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Es kommt immer wieder vor, dass vorgelegte geforderte Unterlagen und abgegebene Anträge nicht in den einzelnen Akten registriert werden, daher ist es ratsam Eingangsbestätigungen einzufordern. Die Kundinnen und Kunden der Jobcenter befinden sich in der Regel in belastenden Lebensla- gen. Sie sind einer hochkomplexen Bürokratie ausgesetzt, deren Hunderte von Regelungen und Paragrafen auch von vielen Sachbearbeiter/innen in den Jobcentern nicht fehlerfrei beherrscht werden können. Im Jahr 2017 gab es allein beim Jobcenter Karlsruhe 2.343 Widersprüche, 713 waren erfolgreich, das sind 30,4 Prozent (s. Gemeinderatsvorlage 2018/0062 vom 20.03.2018). Die Anfrage soll klären helfen, in wie weit einer Empfehlung der Bundesagentur für Arbeit im Sinne kundenfreundlichen Handelns beim Jobcenter Karlsruhe nicht im erforderlichem Maß nachgekommen wird. Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Weisung Nr. 201806011 vom 20.06.2018, GZ: GR 1 - II-5020 – gültig ab 20.06.2018 bis 19.06.2023 Unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos Sachverhalt / Begründung:
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0300 Dez. 3 Ausstellen von Eingangsbestätigungen beim Jobcenter Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 14.05.2019 63 X 1. Trifft es zu, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Bezug auf die Ausstellung von Eingangsbestätigungen im Juni 2018 folgende Weisung an die lokalen Jobcenter ge- richtet hat? „...Das Ausstellen solcher Eingangsbestätigungen, zumindest auf Wunsch der Kundinnen und Kunden sowie für fristwahrende Schreiben wie Widersprüche und Anträge, wird seitens der Bundesagentur für Arbeit für sinnvoll erachtet.“ Die genannte Weisung existiert. 2. Trifft es zu, dass die Umsetzung dieser Weisung entsprechend SGB II im „ausschließ- lichen Aufgabenbereich der jeweiligen Trägerversammlung liegt?“ Bei der genannten Weisung handelt es sich inhaltlich um eine Angelegenheit des Verwaltungs- ablaufs im Sinne des § 44c Abs. 2 S.2 Nr. 2 SGB II und unterliegt damit ausschließlich dem Auf- gabenbereich der jeweiligen Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung. Nicht alle Handlungsempfehlungen der Bundesagentur für Arbeit werden jedoch in der Trägerversamm- lung abgestimmt. Im genannten Fall handelt es sich um eine Angelegenheit der laufenden Ar- beitsverwaltung, die durch die Geschäftsführung des Jobcenters selbstständig geregelt wird. 3. Nach mehrfachen Aussagen kommt es im Jobcenter Karlsruhe immer wieder vor, dass Kund/innen Dokumente abgeben, aber ohne Eingangsbestätigung bleiben – selbst wenn sie einen entsprechenden Wunsch geäußert haben. Hält die Stadt das für ein angemessenes Verwaltungshandeln im Sinne der Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom Juni 2018? Es ist richtig, dass das Jobcenter Stadt Karlsruhe nicht grundsätzlich Eingangsbestätigungen für abgegebene Unterlagen erstellt. Wie in der Weisung der Bundesagentur für Arbeit empfohlen, wird auf ausdrücklichen Kundenwunsch in den Eingangszonen des Jobcenters Karlsruhe die Abgabe von Unterlagen jedoch schriftlich bestätigt. Diese Regelung gilt nicht nur für die Abga- be fristwahrender Schriftstücke. Diese Handhabung stellt aus Sicht der Stadt Karlsruhe eine in- haltskonforme Umsetzung der Weisung der Bundesagentur dar. Auch liegen keine Informatio- nen über fehlende Kundenzufriedenheit oder erhöhtes Beschwerdeaufkommen bezüglich des Ausstellens von Eingangsbestätigungen vor. 4. Wird die Stadt Karlsruhe Nachforschungen anstellen, wie oft und warum es dazu kommt, dass Kundinnen oder Kunden beim Jobcenter Karlsruhe Dokumente abgeben ohne eine Eingangsbestätigung erhalten? Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Da die Verfahrensweise im Jobcenter Karlsruhe aus Sicht der Stadt Karlsruhe der Weisung der Bundesagentur entspricht und keine Hinweise auf eine negative Beeinflussung der Kundenzu- friedenheit in dieser Hinsicht vorliegen, wird die Stadt Karlsruhe derzeit keine weiteren Nachfor- schungen dazu anstellen. Sie wird die Geschäftsführung des Jobcenters jedoch ersuchen in der Trägerversammlung zum Thema zu berichten, sofern sich die Kundenzufriedenheit diesbezüg- lich negativ entwickeln sollte.
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Extrahierter Text
Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2019, 13:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 58. Punkt 63 der Tagesordnung: Ausstellen von Eingangsbestätigungen beim Jobcenter Karlsruhe Anfrage: Die Linke Vorlage: 2019/0300 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 63 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 11. Juni 2019