Umsetzung Entwicklungskonzept Zoologischer Stadtgarten

Vorlage: 2019/0299
Art: Antrag
Datum: 01.04.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.05.2019

    TOP: 45

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister Interfraktioneller ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion CDU-Gemeinderatsfraktion FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0299 Umsetzung Entwicklungskonzept Zoologischer Stadtgarten Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.05.2019 45 x 1. Die Verwaltung erstellt einen Zeitplan, wie die im Entwicklungskonzept zoologischer Stadtgarten 2016 vorgeschlagene einheitliche Einrichtung zeitnah umgesetzt werden kann. 2. Die Verwaltung legt im Einzelnen dar, welche Redundanzen und Parallelstrukturen sich bei der Bewirtschaftung und der Verwaltung des Zoologischen Stadtgartens durch die Aufteilung der Aufgaben in zwei Ämter und zwei Dezernate ergeben. Begründung: Im Entwicklungskonzept Zoologischer Stadtgarten wurde eine verbesserte Organisationsstruk- tur durch eine einheitliche Einrichtung empfohlen. Für eine gewisse Übergangszeit sollte durch die „Gemeinsamen Dienste“ eine bessere Koordination in der Zusammenarbeit erfolgen. Ob dieses (Zwischen-)Ziel erreicht wurde, soll im Einzelnen dargestellt werden. Weiterhin besteht im zoologischen Stadtgarten beispielsweise bei der Gebäude-Unterhaltung und der Reinigung ein Nebeneinander mehrerer Ämter. Bei den Verpachtungen werden das Vertragsmanagement und die Abrechnung zwar zentral durch den Zoo erbracht, die Erträge der Verpachtungen fließen jedoch in unterschiedliche Teilhaushalte. Auch bei den Einnahmen aus Eintrittsgeldern erfolgt eine Zuweisung, die für beide Ämter mit großem Verwaltungs- und Personalaufwand verbun- den ist und keine Auskunft über tatsächlich angefallene Kosten und Erlöse der Gesamteinrich- tung zulässt. Diese Struktur erzeugt notgedrungen betriebliche Reibungsverluste und zusätzli- che Zeit- und Arbeitsbelastungen bei den Mitarbeitenden. Hinzukommt, dass die Beibehaltung dieser Organisationsstrukturen eine nicht hinnehmbare finanzielle Mehrbelastung des städti- schen Haushalts ist. Unterzeichnet von: Parsa Marvi Gisela Fischer Tilman Pfannkuch Bettina Meier-Augenstein Tom Hoyem Thomas H. Hock

  • Stellungnahme TOP 45
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum interfraktionellen Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion CDU-Gemeinderatsfraktion FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0295 Dez. 6 Umsetzung Entwicklungskonzept Zoologischer Stadtgarten Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.05.2019 45 x Kurzfassung Im Zoologischen Stadtgarten gibt es historisch bedingte Abgrenzungen zwischen Zoo und Gar- tenbauamt. Die Expertise der beiden Fachämter auf ihren jeweiligen Gebieten wurde im Ent- wicklungskonzept bestätigt und die Einrichtung von Gemeinsamen Diensten empfohlen. Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss für öffentliche Einrichtungen zu verweisen. Hierzu wird eine Vorlage erarbeitet, die vertieft auf die im Antrag aufgegriffenen Problemstellungen eingeht. Insbesondere wird die Fragestellung vorhandener Redundanzen und Doppelstrukturen beleuchtet. Auch werden Vorschläge für Optimierungen im Hinblick auf eine effiziente Organisationsstruktur aufgezeigt. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein noch nicht zu beziffern Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Verwaltung erstellt einen Zeitplan, wie die im Entwicklungskonzept zoologi- scher Stadtgarten 2016 vorgeschlagene einheitliche Einrichtung zeitnah umgesetzt werden kann. 2. Die Verwaltung legt im Einzelnen dar, welche Redundanzen und Parallelstrukturen sich bei der Bewirtschaftung und der Verwaltung des Zoologischen Stadtgartens durch die Aufteilung der Aufgaben in zwei Ämter und zwei Dezernate ergeben. 2014 wurde seitens des Oberbürgermeisters das Projekt „Entwicklungskonzept Zoologischer Stadtgarten“ in Auftrag gegeben. Der Abschlussbericht wurde im März 2016 dem Gemeinderat vorgestellt. Das Entwicklungskonzept als integriertes Gesamtkonzept zielte darauf ab, die Bedürfnisse von Tieren und Pflanzen sowie der Besucherinnen und Besucher zu erfüllen und funktionale, wirt- schaftliche und konzeptionelle Aspekte miteinander zu verbinden. Ziel war und ist, den Zoologi- schen Stadtgarten als Gesamtanlage unter den folgenden Prämissen zukunftsfähig aufzustellen:  Der Zoologische Stadtgarten steht mit seinen über 1 Million Besucherinnen und Besu- chern im Jahr als meistfrequentierte Einrichtung in Karlsruhe im Brennpunkt von Tier-, Natur- und Artenschutz, Wissenschaft, Bildung, Kultur, Erholung und Freizeit  Bewahrung der besonderen Charakteristik der Gesamtanlage, die in ihrer Sachgesamt- heit „Stadtgarten“ ein Kulturdenkmal darstellt  Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der parkartigen Bereiche mit ihren klima- tischen, ökologischen und humanökologischen positiven Wohlfahrtswirkungen auf die angrenzenden Stadtquartiere und die Stadt  Erhaltung und Stärkung der Erholungsfunktion für die Bevölkerung sowie Besucherin- nen und Besucher Die Expertise der beiden Fachämter Zoo und Gartenbauamt auf ihren jeweiligen Gebieten wur- de im Entwicklungskonzept bestätigt. In den Bereichen Tiergehege und Gartenanlagen ein- schließlich Grünpflege sind die Zuständigkeiten und fachlichen Kompetenzen weiterhin zwi- schen GBA und Zoo klar abgegrenzt: Die Grün- und Freiflächen im Zoologischen Stadtgarten sind maßgeblich vom Gartenbauamt in Konzeption, Planung, Bau und Unterhaltung geprägt. Die erforderliche planerische Fachkompetenz hat ausschließlich das Gartenbauamt und die Grün-, Spiel- und Freiflächenunterhaltung profitiert von der Einbindung in die bestehenden Strukturen des Gartenbauamtes. Darüber hinaus bestehen vielfältige Verknüpfungen zu den zahlreichen Kompetenzfeldern des Gartenbauamtes, wie zum Beispiel Baumkontrolle und - pflege, Spielanlagenunterhaltung oder Gärtnerei. Das Amt Zoo prägt die Anlage durch seine artenreiche Tierwelt. Besondere Highlights bei den Besuchern sind die Tiergehege der großen Säugetiere und das Exotenhaus. Der Zoo ist als wissenschaftliche Einrichtung stark in internatio- nalen Zucht- und Artenschutzprogrammen eingebunden. Die Wissensvermittlung an Besuchen- de (Erwachsene, Schüler und Kinder) wird durch die Zoopädagogik ausgeübt. Die Öffentlich- keitsarbeit des Zoo konnte in den letzten Jahren den Bekanntheitsgrad der Anlage ausbauen, was in den steigenden Besucherzahlen festzustellen ist. Das Amt Zoo ist für die gesamten Ein- gangsbereiche einschließlich Kassen und Besucherservice zuständig. Unabhängig von diesen Zuständigkeiten und Fachkompetenzen wird der Zoo von dem Großteil der Besuchenden als das zuständige Amt für die Anlage angesehen. Das Entwicklungskonzept hat über diese jeweilige Fachlichkeit hinaus eine Optimierung der Schnittstellen und Aufgaben angeregt und im Wesentlichen die Schaffung von „Gemeinsamen Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Diensten“ zur Koordinierung der ämterübergreifenden Aufgaben empfohlen. Dieses Gremium nahm im Februar 2016 seine Arbeit auf und tagt seither regelmäßig. Darüber hinaus betrachtet eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der beiden Dienststellen unter Federführung der Karlsruher Fächer GmbH derzeit die bestehenden Schnitt- stellen, zum Beispiel bei der Bewirtschaftung und Verwaltung mit Themenschwerpunkten wie Gastronomie und andere Pachtverhältnisse, Planung, Bau und Bauunterhalt, Besucherservice, Reinigung, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungsmanagement etc. Ziel ist, eine Kooperationsver- einbarung zu erarbeiten. Die Verwaltung schlägt vor, den Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss für öffentliche Einrichtungen zu verweisen. Hierzu wird eine Vorlage erarbeitet, die vertieft auf die im Antrag aufgegriffenen Problemstellungen eingeht. Insbesondere wird die Fragestellung vorhandener Redundanzen und Doppelstrukturen beleuchtet. Auch werden Vorschläge für Optimierungen im Hinblick auf eine effiziente Organisationsstruktur aufgezeigt.

  • Protokoll Gemeinderat
    Extrahierter Text

    Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2019, 13:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 41. Punkt 45 der Tagesordnung: Umsetzung Entwicklungskonzept Zoologischer Stadtgarten Interfraktioneller Antrag: SPD, CDU, FDP Vorlage: 2019/0299 Beschluss: Verwiesen in den Fachausschuss Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 45 zur Behandlung auf. Stadträtin Fischer (SPD): In Zeiten des Wahlkampfes und der kurz bevorstehenden Wahl, ist ein interfraktioneller Antrag auch noch mal ein deutliches Zeichen für die Dringlichkeit des Anliegens, insbesondere für die Dringlichkeit der Umsetzung des Entwicklungskonzep- tes Zoologischer Stadtgarten. Ich möchte es noch mal ganz deutlich machen, es geht nicht um die Beschränkung von fachlicher Expertise von einzelnen Ämtern in diesem Bereich. Es ist unbestritten, dass wir die fachliche Expertise in einer Gesamtanlage brauchen, das stelle ich überhaupt nicht infrage. Aber wir brauchen eine einheitliche Organisationsstruktur. Keine vergleichbare Einrichtung in ganz Deutschland leistet sich eine Einrichtung, die von zwei Ämtern und von zwei Dezernaten betreut wird. Auch die Wilhelma in Stuttgart ist eine gärtnerische und zoologische Anlage, aber sie hat eine geordnete Führungsstruktur mit einer Amtsleitung und insbesondere mit einer Zuständigkeit die beim baden- württembergischen Finanzministerium liegt. Das ist auch wirtschaftlich die sinnvollste Rege- lung für eine solche Einrichtung. Die gemeinsamen Dienste waren für eine Übergangszeit vorgesehen und nicht als dauerhafte Einrichtung. Ich zitiere: „Die notwendigen Verände- rungen sollten in einem zeitlich gesteuerten Prozess vollzogen werden.“ So stand es da- mals im Entwicklungskonzept, welches auch schon vier Jahre alt ist. Durch die Umsetzung der gemeinsamen Dienste ist zutage getreten, dass es eine Organisationsstruktur ist, die so nicht funktionieren kann. Diese Dinge werden wir alle im Ausschuss bereden, insbesondere überflüssige zeitaufwendige Kommunikationsprozesse, Parallelstrukturen und dadurch be- – 2 – dingte betriebliche Reibungsverluste. Das darf sich eine moderne Verwaltung nicht leisten. Die Diskussion im Ausschuss ist deshalb dringend geboten, wir brauchen schnell einen Zeitplan und Umsetzungsschritte. Denn das Ziel ist einheitliche effektive Organisation, mei- ner Meinung nach, am besten in einem Eigenbetrieb. Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Das ist ein Antrag der drei Fraktionen hier, aber selbstver- ständlich beschäftigen wir GRÜNEN uns auch mit diesem Thema. Wir sehen hier auch ei- nen Handlungsbedarf. Ich möchte aber trotzdem noch mal betonen, die drei antragstellen- den Fraktionen haben sich primär auf die Frage der Parallelstrukturen und auf die fehlen- den Synergieeffekte und auch auf die finanziellen Auswirkungen bezogen. Hier sehen wir auch, dass wir im Ausschuss, anhand einer Vorlage der Stadtverwaltung das Gespräch füh- ren müssen, um weiterzukommen. Ich möchte aber doch noch mal betonen, dass wir mit der Antwort der Stadtverwaltung sehr zufrieden sind, denn die Stadtverwaltung hat noch einmal ganz klar betont, dass es sich hier bei dem Entwicklungskonzept um ein integriertes Gesamtkonzept handelt, und es ist gerade nicht so, dass es eine Anlage in Deutschland gibt, die vergleichbar mit unserem Zoologischen Stadtgarten ist. Wir haben hier zwei große Einrichtungen innerhalb einer Einrichtung, die zu einem integriertem Gesamtkonzept zu- sammengefasst sind, nämlich auf der einen Seite eine denkmalgeschützte Gartenanlage, Parkanlage, und auf der andern Seite den Zoologischen Garten. Von daher ist es diese Be- sonderheit, die auch die maßgebliche Attraktivität unseres Zoologischen Stadtgartens aus- macht, und diese Einmaligkeit, die es sonst nicht gibt, übrigens auch nicht in der Wilhelma, die ich neulich besucht habe. Das Gärtnerische ist da kaum aufzuspüren im Vergleich zu dem, was wir in Karlsruhe haben. Deshalb stellt sich uns schon die Frage, wenn wir hier eine einheitliche Organisation wünschen und auch befürworten, welche Aspekte für uns inhaltlicher Natur, neben dem Organisatorischen, eine Rolle spielen. Frau Kollegin Fischer hat es schon gesagt, dass hier die Expertise von zwei Ämtern auch eine ganz große Rolle spielt. Der Zoologische Stadtgarten ist ein Artenschutzzentrum, der sich in dieser Richtung weiterentwickelt, nicht nur bezogen auf den eigenen Standort, sondern auch mit einem Netzwerk, das inzwischen globalisiert wird, sodass wir auch hier diese Aspekte mitberück- sichtigen müssen. Naturschutz, Tierschutz und das Artenschutzzentrum sind auch Aspekte, die dann in eine solche Entscheidungsfindung, aus Sicht von uns GRÜNEN, miteinfließen müssen und sollten. Ich freue mich für meine Fraktion sehr auf diese Debatte. Der Vorsitzende: Es wäre mir für die Beratung im Fachausschuss noch mal ganz wichtig, dass sich die antragstellenden Fraktionen dann auch etwas konkreter dazu äußern, wo sie organisatorische Mängel sehen. Die Ansage, es gäbe Doppelstrukturen, muss am Ende entweder zu mehr Aufwand führen oder es kommen schlechte Ergebnisse heraus. Im Mo- ment kann ich nur erkennen, dass das Gartenbauamt sich um das Grün kümmert und der Zoo um den Zoo, also die Tiere und die Dinge. Zumindest mir als Besucher ist jetzt nicht klar, warum daraus zwangsläufig ein Problem erwächst. Wie wir das organisieren, ist letzt- lich ein Stückweit eigentlich eher Sache der Verwaltung. Wichtig wäre, dass Sie uns darauf hinweisen, wo Sie der Meinung sind, dass wir durch diese Doppelstruktur - die ich auch noch mal mit einem Fragezeichen versehen möchte - entweder zu teuer oder ineffizient sind oder es zu schlechten Ergebnissen führt. Das wäre wichtig, noch mal abzugleichen. Wir haben Ihnen zugesagt, dass wir zu den relevanten Fragestellungen eine vertiefte Dar- stellung machen, und das sollte man dann auf der Ebene diskutieren. – 3 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 28. Mai 2019