Resolution zur Forstreform 2020
| Vorlage: | 2019/0294 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 26.03.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Dezernat 5 |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 09.04.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0294 Dez. 5 Resolution zur Forstreform 2020 Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 09.04.2019 1 X Beschlussantrag Der Gemeinderat befürchtet durch die vom Land geplante Forstneuorganisation zum 1. Januar 2020 für Karlsruhe und seine Bürgerinnen und Bürger erhebliche Nachteile. Die Stadt Karlsruhe hat bereits frühzeitig auf diese Nachteile in der Sondersituation der Wälder in Karlsruhe hinge- wiesen und konkrete Vorschläge für eine an die Karlsruher Waldverhältnisse angepasste Lösung gemacht. Nachdem nun das Forstreformgesetz kurz vor der Beschlussfassung steht, fordert der Gemein- derat die Landesregierung und das zuständige Ministerium für Ländlichen Raum und Verbrau- cherschutz auf, unverzüglich Gespräche über eine auf die Waldverhältnisse und den Belangen der Bürgerschaft angepasste Karlsruher Lösung für den Forst aufzunehmen und diese bis zum Jahresende zu erarbeiten. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein X Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Resolution des Karlsruher Gemeinderates zur Forstneuorganisation Die vom Land geplante Forstneuorganisation und die Neugründung einer Anstalt des öffentli- chen Rechts für den Staatswald in Baden-Württemberg zum 1. Januar 2020 bringen für Karls- ruhe und seine Bürgerinnen und Bürger eine Reihe von erheblichen Nachteilen mit sich. Die Regelungsfolgen des Forstreformgesetzes werden von der Stadt Karlsruhe und der Bürgerschaft deutlich negativ bewertet. Dies ergibt sich insbesondere durch die spezielle Lage der Waldflä- chen, die Verzahnung von Stadtwald und Staatswald, die extrem hohe Bedeutung des gesam- ten Waldes für Umwelt, Freizeit und Erholung sowie durch die neu entstehenden Mehrfachzu- ständigkeiten und die dezentralen und dazu noch geteilten Zuordnungen des Staatswaldes in Karlsruhe auf zwei staatliche Forstbezirke mit unterschiedlichen Dienstsitzen. Die Stadt Karlsruhe, vertreten durch Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, den Gemeinderat und ein breit aufgestelltes bürgerschaftliches Bündnis, haben bereits sehr frühzeitig und auf allen Ebenen auf diese Nachteile in der Sondersituation Karlsruhe dezidiert hingewiesen. In vie- len Gesprächen, in zahlreichen Schreiben und in der Stellungnahme zum Entwurf des Forstref- ormgesetzes wurde eine an die Karlsruher Waldverhältnisse angepasste Lösung gefordert und es wurden konkrete Vorschläge vorgebracht. Diese reichen von einer Fortsetzung des erfolgrei- chen Verwaltungsverbundes für den Wald zwischen Stadt und Land auf vertraglicher Basis über ein Pachtmodell bis zum Kauf von Staatswald durch die Stadt Karlsruhe. Mit Blick auf das lau- fende Gesetzgebungsverfahren wurden vom Land bisher alle Vorschläge für eine Karlsruher Lösung abgelehnt. Mit der ersten Lesung zum Forstreformgesetz im Landtag am 4. April 2019 steht das Gesetz nun kurz vor der Beschlussfassung. Der Gemeinderat fordert deshalb die Landesregierung und das zuständige Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf, unverzüglich Ge- spräche über eine auf die Waldverhältnisse und den Belangen der Bürgerschaft angepasste Karlsruher Lösung für den Forst aufzunehmen. Nachdem die Vorbereitungen für die Umsetzung von Seiten des Landes bereits weit fortgeschritten sind und das Forstreformgesetz zum 1. Janu- ar 2020 in Kraft treten soll, erwartet der Gemeinderat, dass eine solche Lösung zeitlich parallel zu den weiteren Umsetzungsschritten bis zum Jahresende erarbeitet wird. Eine zunächst unver- änderte Umsetzung der Forstneuorganisation und ein zeitlicher Aufschub für die Erarbeitung einer Karlsruher Lösung auf die Folgejahre werden vom Gemeinderat, auch im Hinblick auf die personellen Betroffenheiten, abgelehnt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat befürchtet durch die vom Land geplante Forstneuorganisation zum 1. Januar 2020 für Karlsruhe und seine Bürgerinnen und Bürger erhebliche Nachteile. Die Stadt Karlsruhe hat bereits frühzeitig auf diese Nachteile in der Sondersituation der Wälder in Karlsruhe hinge- wiesen und konkrete Vorschläge für eine an die Karlsruher Waldverhältnisse angepasste Lösung gemacht. Nachdem nun das Forstreformgesetz kurz vor der Beschlussfassung steht, fordert der Gemein- derat die Landesregierung und das zuständige Ministerium für Ländlichen Raum und Verbrau- cherschutz auf, unverzüglich Gespräche über eine auf die Waldverhältnisse und den Belangen der Bürgerschaft angepasste Karlsruher Lösung für den Forst aufzunehmen und diese bis zum Jahresende zu erarbeiten.
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Niederschrift 63. Plenarsitzung des Gemeinderates 9. April 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 1 der Tagesordnung: Resolution zur Forstreform 2020 Vorlage: 2019/0294 Beschluss: Der Gemeinderat befürchtet durch die vom Land geplante Forstneuorganisation zum 1. Januar 2020 für Karlsruhe und seine Bürgerinnen und Bürger erhebliche Nachteile. Die Stadt Karlsruhe hat bereits frühzeitig auf diese Nachteile in der Sondersituation der Wälder in Karlsruhe hingewiesen und konkrete Vorschläge für eine an die Karlsruher Waldverhält- nisse angepasste Lösung gemacht. Nachdem nun das Forstreformgesetz kurz vor der Beschlussfassung steht, fordert der Ge- meinderat die Landesregierung und das zuständige Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf, unverzüglich Gespräche über eine auf die Waldverhältnisse und den Belangen der Bürgerschaft angepasste Karlsruher Lösung für den Forst aufzunehmen und diese bis zum Jahresende zu erarbeiten. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf: Sie kennen unsere Kultur, dass wir uns bei Resolutionen vorab verständigen und dann übli- cherweise keine öffentliche Debatte darüber führen, weil die Resolution selber schon die Meinungsäußerung des gesamten Gemeinderates ist. Von daher kann ich jetzt direkt in die Abstimmung einsteigen. – Das ist Einstimmigkeit. Ich glaube, das ist auch noch einmal ein bemerkenswertes Statement zu einer aktuell gerade anstehenden Gesetzesänderung im Land Baden-Württemberg. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 16. Mai 2019