Radweg entlang der L623 zwischen Grünwettersbach und Wolfartsweier
| Vorlage: | 2019/0292 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 26.03.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwettersbach, Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 02.04.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach Antrag CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom: 06.03.2019 Vorlage Nr.: 286 Verantwortlich: - Radweg entlang der L 623 zwischen Grünwettersbach und Wolfartsweier Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 02.04.2019 7 X Kurzfassung Die CDU/FW-Ortschaftsratsfraktion beantragt eine ausführliche Berichterstattung über den Pla- nungsstand des Radweges entlang der L623 zwischen Grünwettersbach und Wolfartsweier. Begründung: In der Berichterstattung soll dargelegt werden, in welchem Verfahrensschritt sich die Planungen für den Radweg befinden und wie der konkrete Zeitplan bis zur Planungsreife aussieht. Außerdem soll mitgeteilt werden, ob es schon Vorplanungen für ein Bauzeitfenster nach den Autobahnbaustellen in diesem und nächsten Jahr gibt. Die Planungen zum Radweg wurden zuletzt bei der Sitzung des Ortschaftsrates am 10.04.2018 beraten. Bei dieser Sitzung wurden noch ungeklärte Punkte, wie Abstimmungsbedarf mit dem Umwelt- und Arbeitsschutz, ungeklärte Brückenplanungen und der Waldumwandlungsantrag an- gesprochen. Besonderes Augenmerk möchten wir auf die Anschlussplanungen am Ortseingang von Grünwet- tersbach, sowie am Ortseingang von Wolfartsweier richten. Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Fahrradfahrer ist uns ein wichtiges Anliegen. Daher sollen hier die Detailplanun- gen vorgestellt werden. Die Bevölkerung hat nun schon lange auf diesen Radweg gewartet. Es ist daher notwendig, dass die weiteren Fortschritte, vor allem aber auch der Bauablauf verbindlich festgelegt wird. unterzeichnet von: Marianne Köpfler, Fraktionsvorsitzende und Roland Jourdan
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach STELLUNGNAHME zum Antrag CDU-FW-Ortschaftsratsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 286 Dez. 6/TBA Radweg entlang der L 623 zwischen Grünwettersbach und Wolfartsweier Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 02.04.2019 7 x Kurzfassung Das Projekt „Geh- und Radwegverbreiterung entlang der L 623“ befindet sich aktuell in der Genehmigungsphase. Wir gehen davon aus, dass die Bearbeitung der Genehmigungsunterla- gen einschließlich Wasserrechts- und Waldumwandlungsantrag circa noch 6 Monate in An- spruch nimmt. Sofern die Genehmigungsunterlagen positiv beschieden werden, könnte die Baugenehmigung Ende 2019 vorliegen. Nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium wäre somit eine Bauausführung in den Jahren 2020/2021 möglich. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Die Kosten trägt das Land Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja durchgeführt am 02.04.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Zum Antrag der CDU-FW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom 6. März 2019 „Radweg ent- lang der L 623 zwischen Grünwettersbach und Wolfartsweier“ nimmt das Tiefbauamt wie folgt Stellung. In welchem Verfahrensschritt befindet sich die Planung und wie sieht der konkrete Zeitplan bis zur Planungsreife aus? Das Projekt „Geh- und Radwegverbreiterung entlang der L 623“ befindet sich aktuell in der Genehmigungsphase, die Planung selbst in Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung gemäß Ho- norarordnung für Architekten und Ingenieure). Zuletzt wurde der notwendige landschaftspfle- gerische Begleitplan sowie die erforderliche Ausgleichs- und Wiederaufforstungsmaßnahmen mit den zuständigen Fachämtern der Stadt Karlsruhe und den Naturschutzverbänden bespro- chen und abgestimmt. Die Planungsunterlagen wurden nun dem Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständigen Stra- ßenbaulastträger zur Prüfung vorgelegt. Derzeit erstellt das Tiefbauamt die entsprechenden Unterlagen für den Wasserrechtsantrag und den Waldumwandlungsantrag. Zunächst muss jedoch das Prüfergebnis der Planunterlagen durch das Regierungspräsidiums Karlsruhe abgewartet werden. Wir gehen davon aus, dass die Bearbeitung der Genehmigungsanträge circa 6 Monate in Anspruch nehmen wird und ein Bau- recht Ende 2019 vorliegen kann. Gibt es Vorplanungen für ein Bauzeitfenster nach den Autobahnbaustellen? Wie bereits erläutert, liegt die L 623 als Landstraße in der Zuständigkeit des Landes Baden- Württemberg. Das Tiefbauamt hat hier einen Planungsauftrag vom Regierungspräsidium ange- nommen. Ob die Ausführung der Maßnahme ebenfalls durch das Tiefbauamt oder durch das Regierungspräsidium Karlsruhe erfolgt, ist noch zu klären. Nach ersten Rücksprachen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe wäre eine Realisierung der Maßnahme in den Jahren 2020/2021 möglich. Auf Grund der Baumaßnahmen auf den umlie- genden Autobahnen 5 und 8 kann es jedoch zu Veränderungen der Bauzeit kommen.