Antrag auf Prüfung einer „kostenfreien Beförderung von Senioren und gehbehinderten Personen innerhalb von Wettersbach und den Bergdörfern“
| Vorlage: | 2019/0289 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 02.04.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwettersbach, Palmbach, Stupferich, Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 02.04.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach Antrag BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom: 24.01.2019 Vorlage Nr.: 283 Verantwortlich: - Antrag auf Prüfung einer „kostenfreien Beförderung von Senioren und gehbehinderten Per- sonen innerhalb von Wettesbach und den Bergdörfern“ Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 02.04.2019 4 X Kurzfassung In Karlsruhe lebten laut Statistischem Jahrbuch des Amtes für Stadtentwicklung im Jahr 2016 von insgesamt etwa 305.000 Einwohnern, etwa 56.500 Senioren im Alter von 65 Jahren und darüber. Etwa 1.372 davon in Grünwettersbach (1.034) und Palmbach (338). Wie allgemein bekannt, wer- den diese Zahlen weiter ansteigen. Laut der obigen, städtischen, statistischen Veröffentlichung gab es 2016 in Grünwettersbach 641 und in Palmbach 302 Einpersonenhaushalte. Der Anteil der Einpersonenhaushalte „60 Jahre und älter“ liegt bei 278 Haushalten in Grünwettersbach und bei 106 Haushalten in Palmbach. Das ergibt gesamt 384 Einpersonenhaushalte im Alter „60 Jahre und älter“. Hinzu kommen die Haus- halte mit Paaren „60 Jahre und älter“. Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, den Senioren und den körperlich eingeschränkten Personen in unseren beiden Stadtteilen, ein kostenloses „Seniorentaxi“, bzw. ei- nen Kleinbus/Transporter zur Personenbeförderung innerhalb unserer beiden Stadtteile, bzw. in- nerhalb der Bergdörfer zur Verfügung zu stellen und einen Fahrdienst zu organisieren. Mit zunehmendem Alter ist das Autofahren nicht mehr möglich oder mit großem Risiko für Fahrer und für andere Verkehrsteilnehmer verbunden. Mit so einem flexiblen und dennoch gut strukturier- ten Seniorenmobil könnten Einkaufsfahrten, Arzt- und Apothekenbesuche und anderweitige Erle- digungen weiterhin selbständig von älteren Menschen erledigt werden. Das ist sehr bedeutend für die Lebensqualität der Senioren. Zusätzlich sind die Kinder fast immer berufstätig, wohnen in ande- ren Städten oder die Senioren haben gar keine Kinder. Plätze in Alters- und Pflegeheimen sind rar und extrem teuer. Die Bürger für Wettersbach könnten sich auch vorstellen, dass die Fahrdienste von noch rüstigen und aufgrund eines ausgiebigen Gesundheitschecks für geeignet befundenen, jüngeren Senioren übernommen werden. Wir denken, dass es hier einige geeignete Konstellationen gibt. Nach unserer Recherche wäre dies ein Pilotprojekt in Karlsruhe und könnte durchaus weitere Nach- ahmer finden. Schön fänden wir auch eine Zusammenarbeit mit den Nachbarbergdörfern Hohen- wettersbach, Bergwald, Wolfartsweier und Stupferich. unterzeichnet von: Ursula Seliger, Fraktionsvorsitzende, Hartmut Stech und Dr. Gerhard Overhoff
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Extrahierter Text
- bitte austauschen - Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach STELLUNGNAHME zum Antrag BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: Verantwortlich: 283 - Antrag auf Prüfung einer „kostenfreien Beförderung von Senioren und gehbehinderten Per- sonen innerhalb von Wettesbach und den Bergdörfern“ Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 02.04.2019 4 X Kurzfassung Da der Antrag von der Verwaltung so aufgefasst wird, dass Senioren (egal ob bewegungseinge- schränkt oder nicht) grundsätzlich kostenfrei innerhalb der Ortschaften Start-Ziel befördert wer- den sollen, wird ein Konzept eines Bürgerbusses zu Grunde gelegt. Als klassische Merkmale eines Bürgerbusses gelten: - ein Bürgerverein übernimmt Organisation und Koordination des Fahrbetriebes - Einsatz eines Personenkraftwagens bis neun Sitze inklusive Fahrer - Ehrenamtlicher Transport durch Bürgerinnen und Bürger - Entgelt zum Selbstkostenpreis = unter dem Verbundtarif - kein fester Fahrplan Die Durchführung und Finanzierung durch die Kommune selbst, ist dafür nicht vorgesehen. Grundsätzlich soll nach der Fortschreibung des Generalverkehrsplanes Baden-Württemberg, „bürgerschaftliches Engagement den Öffentlichen Personennahverkehr bedarfsgerecht ergän- zen ohne in Konkurrenz zur gewerblichen Tätigkeit der Verkehrsunternehmen zu treten“, das Öffentliche Personennahverkehrsangebot lediglich sinnvoll ergänzt werden. Damit sind vor allem Angebote im ländlichen Raum gemeint, in denen der Öffentliche Perso- nennahverkehr schlecht oder gar nicht bedient. In Karlsruhe und seinen umliegenden Stadttei- len und Bergdörfern, liegen diese Einschränkungen nicht vor. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am 02.04.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe gewährleisten eine flächendeckende Versorgung mit Beförde- rungsleistungen, die von der öffentlichen Hand deutlich bezuschusst werden. Ein Urteil des VG Karlsruhe 11 K 2695/15 aus 2017 führt aus, dass solche Dienste selbst im ländlichen Raum (im Urteil bezogen auf Bad Liebenzell) von vorneherein auf die Abhol- und Zubringerdienste zum ÖPNV beschränkt werden. Die Dienste dürfen nicht in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen treten. Nach § 145 Abs. 1 SGB IX werden schwerbehinderte Menschen, die in Folge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfreiheit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos sind, von Unternehmen, die öffentlichen Personenverkehr betreiben, gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweis nach § 69 Abs. 5 SGB IX im Nahverkehr i. S. des § 147 Abs. 1 SGB IX unentgeltlich befördert. Nach § 147 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX ist Nahverkehr im Sinne dieses Gesetzes der öffentliche Perso- nenverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG auf Linien, bei denen die Mehrzahl der Beförderungen eine Strecke von 50 km nicht übersteigt. Sofern der Antrag also davon spricht, den körperlich eingeschränkten Personen eine Möglichketi der kos- tenfreien Beförderung zu gewähren, ist darauf hinzuweisen, dass eine solche schon gesetzlich existiert. Darüber hinaus wäre aber auch darauf hinzuweisen, dass die Personenbeförderung in der Bun- desrepublik Deutschland einer relativ strengen Regulierung unterliegt. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 4, 46 PBefG bedarf auch die Beförderung von Personen im Gelegenheitsverkehr grundsätzlich einer eigenen öffentlich-rechtlichen Gestattung nach dem PBefG. Die Mitnahme von Personen unterfällt als „Gefälligkeitsfahrt“ nur dann nicht dem PBefG, wenn für die Beförderung Pkw benutzt werden und das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt. Das PBefG äußert sich aber nicht dazu, was die Betriebskosten der Fahrt um- fasst. Die bisher übliche bzw. häufige Auffassung folgte der ursprünglichen Begründung im Gesetzgebungsverfahren (BT-Drs. 3/2450, S. 3), wonach ausschließlich unmittelbare Ver- brauchskosten (insbesondere für Treibstoff, Schmierstoff, Reifenabrieb) der konkreten Fahrt außerhalb des PBefG entgolten werden können. Sofern die Vorstellung dahin gehen sollte, dass die Stadt Karlsruhe einen entsprechenden Ver- kehr (beispielsweise durch die VBK) erbringen soll, dürfte dieser Verkehr als Gelegenheitsverkehr mit Taxen zu bewerten sein. Nach der gesetzgeberischen Vorstellung ergänzt der Gelegenheits- verkehr mit Taxen den Linienverkehrt in einer insbesondere dem Individualverkehr dienenden Art und Weise. Mit anderen Worten: Der Gesetzgeber hat schon das Bedürfnis nach individuel- len Verkehrsleistungen gesehen und durch den Gelegenheitsverkehr mit Taxen geregelt. Ein Tätigwerden der Stadt Karlsruhe in diesem Bereich bedürfte einer außerordentlichen Begrün- dung. Für den Antrag bedeutet dies, Grünwettesbach und die anderen Höhenstadtteile werden druch die Verkehrsbetriebe Karlsruhe im Verbund des Karlsruher Verkehrsverbund mit den Buslinien 23, 27, 44 und 47 in der Regel zumindest zu den üblichen Geschäftszeiten im 20-Minuten Takt bedient. Zusätzlich gibt es Zubringer zum Hauptbahnhof Karlsruhe. Zusätzlich zum Öffentlichen Personennahverkehr gibt es in Karlsruhe ein ausreichendes Ange- bot an Taxi- und Mietwagenbetriebe, die Ergänzungsleistungen anbieten. 2017 wurde im Taxi- tarif der Zuschlag für Transporte innerhalb der Bergdörfer abgeschafft, damit wurde eine Gleichstellung aller Bürgerinnen und Bürger erreicht. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Die angeführten Argumente der Demographie Entwicklung betreffen sämtliche Stadtteile, nicht nur die der Bergdörfer. Insofern würde ein Präzedenzfall geschaffen, wenn eine solche Bedie- nung politisch gewünscht, eingesetzt würde. Seitens der Verwaltung kann deshalb der Antrag nicht befürwortet werden. Hinzu müssten dann zunächst für ein gesamtstätisches Angebot die Kosten ermittelt werden.