Antrag auf das Vorhalten von Hundetüten an wesentlichen Wettersbacher „Gassistrecken“
| Vorlage: | 2019/0288 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 26.03.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wettersbach |
| Erwähnte Stadtteile: | Südstadt |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 02.04.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach Antrag BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach vom: 24.01.2019 Vorlage Nr.: 282 Verantwortlich: - Antrag auf das Vorhalten von Hundetüten an wesentlichen Wettersbacher „Gassistrecken“ Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 02.04.2019 3 X Kurzfassung Hundehalter, sonstige Spaziergänger und Anwohner sogenannter „Gassistrecken“ sind mit dem Wunsch an uns herangetreten, Halterungen mit Hundetüten an stark frequentierten Gassistrecken, bzw. an geeigneten Knotenpunkten, anzubieten, inklusive entsprechender Müllbehälter. Wir halten dies im Sinne der Ordnung und Sauberkeit und im Sinne der hundesteuerzahlenden Bevölkerung für richtig und bitten die Verwaltung um Prüfung. unterzeichnet von: Ursula Seliger, Fraktionsvorsitzende, Hartmut Stech und Dr. Gerhard Overhoff
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Ortsverwaltung Wettersbach STELLUNGNAHME zum Antrag BFW-Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Vorlage Nr.: Verantwortlich: 282 - Antrag auf das Vorhalten von Hundetüten an wesentlichen Wettersbacher „Gassistrecken“ Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Wettersbach 02.04.2019 3 X Kurzfassung Das gesamtstädtische Konzept zur Bereitstellung von Hundekottüten sieht die Verteilung der Hundekottüten an über 60 Ausgabestellen vor. Diese sind regelmäßig über das gesamte Stadt- gebiet verteilt. Ein Konzept zur Bereitstellung von Hundekottütenspender in den Anlagen wird nicht verfolgt. Zum einen ist mit den vorhandenen Personalkapazitäten eine Betreuung dieser Spender nicht möglich, zum anderen entstehen häufig vielfältige Probleme durch Missbrauch und Vandalismus. Die Erfahrungen anderer Städte zeigen, dass uneinsichtige und unbelehrbare Hundehalter durch die Bereitstellung von Hundekottütenspender ihr Verhalten nicht ändern. Eine von daheim mitgebrachte, beispielsweise an die Leine geknotete Hundekottüte ist durch- aus gut praktikabel und stellt keinen unzumutbaren Aufwand dar. Eine Ausnahme von der Grundregel stellt das Engagement von Hundehaltern dar, die in Eigen- initiative die Befüllung und Kontrolle von Hundekotbeutelspendern vornehmen. Dies wird zum Beispiel in der Südstadt-Ost praktiziert. Die Verwaltung liefert hier lediglich die Hundekottüten für die Spender. Die Befüllung, Kontrolle und Wartung erfolgt durch die Bürgerschaft. Der dar- gelegte Fall funktioniert recht gut. Analog wird das auch in anderen Stadtteilen, meist klein- räumig, praktiziert. Für Wettersbach wäre dieses Konzept auch anwendbar, wenn sich aus der Bürgerschaft eine Initiative zur Umsetzung und zum dauerhaften Betreiben eines solches Kon- zeptes bilden würde. Seitens der Verwaltung ist jedoch eine Bereitstellung von Hundekottütenspender und Unterhal- tung weiterhin nicht vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein x Ja durchgeführt am 02.04.2019 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein Ja abgestimmt mit
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