Änderung des Bebauungsplans in den Straßen, für die laut Rahmenplan die Errichtung zusätzlicher Häuser vorgesehen ist
| Vorlage: | 2019/0282 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 26.03.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Nordweststadt, Waldstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 14.05.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Stefan Schmitt (pl) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Vorlage Nr.: 2019/0282 Änderung des Bebauungsplans in den Straßen, für die laut Rahmenplan die Errichtung zusätzlicher Häuser vorgesehen ist Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.05.2019 61 x Für die folgenden Straßen möchten wir wissen, ob der Bebauungsplan geändert werden muss, wenn dort zusätzliche Gebäude errichtet werden: A. August-Bebel-Straße B. Ludwig-Windhorst-Straße C. Kussmaulstraße D. Hertzstraße E. Landauer Straße F. Germersheimer Straße G. Dürkheimer Straße H. Kolberger Straße I. Königsberger Straße J. Küstriner Straße K. Elbinger Straße L. Insterburger Straße M. Schneidemühler Straße Unserer Meinung nach, muss der Bebauungsplan geändert werden, wenn zusätzliche Gebäude in diesen Straßen errichtet werden. Sollte die Verwaltung anderer Meinung sein, hätten wir gerne für jede der genannten Straßen gewusst, warum ihrer Meinung nach der Bebauungsplan nicht geändert werden muss, wenn dort Gebäude errichtet werden, die im Bebauungsplan bis- her nicht vorgesehen sind. unterzeichnet von: Stefan Schmitt Jürgen Wenzel Sachverhalt / Begründung
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur gemeinsamen Anfrage Stadtrat Stefan Schmitt (pl) Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0282 Dez. 6 Änderung des Bebauungsplans in den Straßen, für die laut Rahmenplan die Errichtung zu- sätzlicher Häuser vorgesehen ist Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 14.05.2019 61 x Nordweststadt: Straßenzüge A-G Für die in der Anfrage mit Straßennamen bezeichneten Bereiche der Nordweststadt besteht unterschiedliches Planungsrecht: Baufluchtenpläne unterschiedlicher Qualitäten, teilweise in Verbindung mit Aufbauplänen, teilweise in Verbindung mit BauGB § 34, qualifizierte Bebau- ungspläne und Bereiche, die ausschließlich nach BauGB § 34 beurteilt werden. Zum Beispiel liegen für Teile der Siemenssiedlung Baufenster vor, die die Grundflächen der Ge- bäude relativ genau abbilden. Außerhalb der Baufenster können keine zusätzlichen Gebäude errichtet werden. Dagegen ist im Bereich der Flugplatzsiedlung zwischen August-Bebel-Straße und Ludwig-Windthorst-Straße eine durchgehende Baulinie festgesetzt, annähernd parallel zu den Straßen, die Entwicklungsmöglichkeiten bietet. Eine weitergehende Einschätzung kann nur nach Vorliegen einer konkreten Planung erteilt werden. Für die Nordweststadt wurde von Herbst 2016 bis Beginn 2018 der Rahmenplan entwickelt, um Potenziale verschiedener Art für den Stadtteil aufzuzeigen. Für geeignete Bereiche wurde in Varianten aufgezeigt, wie eine mögliche Innenentwicklung und ein behutsamer Umgang mit der vorhandenen städtebaulichen Struktur aussehen könnte. Wenn jetzt weitere Entwicklungen auf dieser Grundlage erfolgen, zum Beispiel bei den Siedlungen der VOLKSWOHNUNG, finden bereits in einem frühen Stadium Abstimmungen mit dem Stadtplanungsamt, dem Bauord- nungsamt und dem Zentralem Juristischen Dienst statt, was die planungsrechtlichen Grundla- gen betrifft. Gleichzeitig bezieht die VOLKSWOHNUNG ihre Bewohnerinnen und Bewohner in die Überlegungen ein. Waldstadt: H. Kolberger Straße Die Kolberger Straße befindet sich im Geltungsbereich des geltenden Bebauungsplans Nr. 333 „Waldstadt-Waldlage II B“ von 1967. Außerhalb der gekennzeichneten überbaubaren Grund- stücksflächen können keine zusätzlichen Gebäude errichtet werden. Hierfür ist die Durchfüh- rung eines neuen Bebauungsplanverfahrens zur Schaffung entsprechenden Planungsrechts er- forderlich. Die Kolberger Straße ist außerdem Teil des Rahmenplans Waldstadt-Waldlage von Ergänzende Erläuterungen Seite 2 2015, der die möglichen Innenentwicklungspotentiale definiert und als planerische Grundlage für die Aufstellung von neuen Bebauungsplänen dienen soll. Nordwestlicher Bereich: Hier sind die vorhandenen Baufelder zum Teil im Bestand so großzügig bemessen, dass inner- halb der Baufelder weitreichende Anbauten und ggf. im Einzelfall sogar zusätzliche Gebäude derzeit planungsrechtlich möglich sind. Der Bereich liegt deshalb noch im Bereich des in Aufstel- lung befindlichen Bebauungsplans „Waldstadt-Waldlage Teil 1 Änderung und Waldstadt- Waldlage Teil 2 B Änderung“ (seit 2004). Zur Wahrung des bestehenden Charakters sollen die Bebauungsmöglichkeiten gerade im Bereich der Reihenhaus- und Einfamilienhausbebauung angepasst werden. Geplante Vorhaben in diesen Bereichen müssen konform mit den bestehen- den und künftigen Festsetzungen (soweit bekannt) sein. I. Königsberger Straße Die Königsberger Straße befindet sich im Geltungsbereich des geltenden Bebauungsplans Nr. 332 „Waldstadt-Waldlage II A“ von 1967. Außerhalb der gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksflächen können keine zusätzlichen Gebäude errichtet werden. Hierfür ist die Durch- führung eines neuen Bebauungsplanverfahrens zur Schaffung entsprechenden Planungsrechts erforderlich. Die Königsberger Straße ist außerdem Teil des Rahmenplans Waldstadt-Waldlage von 2015, der die möglichen Innenentwicklungspotentiale definiert und als planerische Grund- lage für die Aufstellung von neuen Bebauungsplänen dienen soll. J. Küstriner Straße Die Küstriner Straße befindet sich im Geltungsbereich des geltenden Bebauungsplans Nr. 333 „Waldstadt-Waldlage II B“ von 1967. Hier sind die vorhandenen Baufelder zum Teil im Bestand so großzügig bemessen, dass innerhalb der Baufelder weitreichende Anbauten und ggf. sogar zusätzliche Gebäude derzeit planungsrechtlich möglich sind. Der Bereich liegt deshalb noch innerhalb des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Waldstadt-Waldlage Teil 1 Ände- rung und Waldstadt-Waldlage Teil 2 B Änderung“ (seit 2004). Zur Wahrung des bestehenden Charakters sollen die Bebauungsmöglichkeiten gerade im Gebiet der Reihenhaus- und Einfami- lienhausbebauung angepasst werden. Geplante Vorhaben in diesen Bereichen müssen konform mit den bestehenden und künftigen Festsetzungen (soweit bekannt) sein. Die Küstriner Straße ist im Übrigen nicht Teil des Rahmenplans Waldstadt-Waldlage von 2015. K. Elbinger Straße Die Elbinger Straße befindet sich im Geltungsbereich des geltenden Bebauungsplans Nr. 333 „Waldstadt-Waldlage II B“ von 1967. Außerhalb der gekennzeichneten überbaubaren Grund- stücksflächen können keine zusätzlichen Gebäude errichtet werden. Hierfür ist die Durchfüh- rung eines neuen Bebauungsplanverfahrens zur Schaffung entsprechenden Planungsrechts er- forderlich. Die Elbinger Straße ist außerdem Teil des Rahmenplans Waldstadt-Waldlage von 2015, der die möglichen Innenentwicklungspotentiale definiert und als planerische Grundlage für die Aufstellung von neuen Bebauungsplänen dienen soll. Nördliche und nordwestliche Bereiche: Hier sind die vorhandenen Baufelder zum Teil im Bestand so großzügig bemessen, dass inner- halb der Baufelder weitreichende Anbauten und ggf. im Einzelfall sogar zusätzliche Gebäude derzeit planungsrechtlich möglich sind. Der Bereich liegt deshalb noch im Bereich des in Aufstel- lung befindlichen Bebauungsplans „Waldstadt-Waldlage Teil 1 Änderung und Waldstadt- Waldlage Teil 2 B Änderung“ (seit 2004). Zur Wahrung des bestehenden Charakters sollen die Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Bebauungsmöglichkeiten gerade im Gebiet der Reihenhaus- und Einfamilienhausbebauung an- gepasst werden. Geplante Vorhaben in diesen Bereichen müssen konform mit den bestehenden und künftigen Festsetzungen (soweit bekannt) sein. L. Insterburger Straße Die Insterburger Straße befindet sich im Geltungsbereich des geltenden Bebauungsplans Nr. 333 „Waldstadt-Waldlage II B“ von 1967. Außerhalb der gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksflächen können keine zusätzlichen Gebäude errichtet werden. Hierfür ist die Durch- führung eines neuen Bebauungsplanverfahrens zur Schaffung entsprechenden Planungsrechts erforderlich. Die Insterburger Straße ist außerdem Teil des Rahmenplans Waldstadt-Waldlage von 2015, der die möglichen Innenentwicklungspotentiale definiert und als planerische Grund- lage für die Aufstellung von neuen Bebauungsplänen dienen soll. Nordwestlicher Bereich (hierzu gehört u.a. auch die Küstriner Straße, siehe Punkt J): Hier sind die vorhandenen Baufelder zum Teil im Bestand so großzügig bemessen, dass inner- halb der Baufelder weitreichende Anbauten und ggf. im Einzelfall sogar zusätzliche Gebäude derzeit planungsrechtlich möglich sind. Der Bereich liegt deshalb noch im Bereich des in Aufstel- lung befindlichen Bebauungsplans „Waldstadt-Waldlage Teil 1 Änderung und Waldstadt- Waldlage Teil 2 B Änderung“ (seit 2004). Zur Wahrung des bestehenden Charakters sollen die Bebauungsmöglichkeiten gerade im Gebiet der Reihenhaus- und Einfamilienhausbebauung an- gepasst werden. Geplante Vorhaben in diesen Bereichen müssen konform mit den bestehenden und künftigen Festsetzungen (soweit bekannt) sein. M. Schneidemühler Straße Die Schneidemühler Straße befindet sich im Geltungsbereich des geltenden Bebauungsplans Nr. 332 „Waldstadt-Waldlage II A“ von 1967. Außerhalb der gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksflächen können keine zusätzlichen Gebäude errichtet werden. Hierfür ist die Durch- führung eines neuen Bebauungsplanverfahrens zur Schaffung entsprechenden Planungsrechts erforderlich. Die Schneidemühler Straße ist außerdem Teil des Rahmenplans Waldstadt- Waldlage von 2015, der die möglichen Innenentwicklungspotentiale definiert und als planeri- sche Grundlage für die Aufstellung von neuen Bebauungsplänen dienen soll. Grundsätzlich gilt: Sobald Bebauungswünsche an die Stadt herangetragen werden, prüft das Bauordnungsamt, gegebenenfalls zusammen mit dem Stadtplanungsamt und dem Zentralem Juristischen Dienst, ob eine Genehmigung nach geltendem Planungsrecht erfolgen kann, even- tuell auch mit einer Befreiung, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Ist dies nicht der Fall, wird die Planung abgelehnt, oder, falls die Planung städtebaulich sinnvoll ist, die Änderung des Pla- nungsrechtes bzw. das Schaffen von Planungsrecht in Erwägung gezogen, vorbehaltlich der Entscheidung der gemeinderätlichen Gremien.
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Extrahierter Text
Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2019, 13:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 56. Punkt 61 der Tagesordnung: Änderung des Bebauungsplans in den Straßen, für die laut Rahmenplan die Errichtung zusätzlicher Häuser vorgesehen ist Anfrage: Schmitt (pl), FW Vorlage: 2019/0282 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 61 zur Behandlung auf. Stadtrat Schmitt (pl): Unsere Anfrage bezog sich auf Straßen in der Nordweststadt und in der Waldstadt. Für die Waldstadt wurden die Fragen sehr detailliert beantwortet, aber für die Nordweststadt nur pauschal. Wir hätten gerne für die Straßen in der Nordweststadt eine genauso detaillierte Antwort. Der Vorsitzende: Das liefern wir nach. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 11. Juni 2019