Artenschutz an öffentlichen Gebäuden: Lebensräume für Gebäudebrüter

Vorlage: 2019/0279
Art: Antrag
Datum: 25.03.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.05.2019

    TOP: 39

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0279 Artenschutz an öffentlichen Gebäuden: Lebensräume für Gebäudebrüter Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.05.2019 39 x 1. Die Stadt Karlsruhe und ihre Gesellschaften (insbesondere die. Volkswohnung GmbH) prüfen bei allen Modernisierungs-, Wärmedämm- bzw. Neubaumaßnahmen im eigenen Gebäudebestand in Absprache und Beratung mit dem Umweltamt, ob und wie Nistplät- ze für Gebäudebrüter eingerichtet werden können. 2. Hierbei soll es durch die Maßnahmen zu keiner Einschränkung der Funktionalität des Gebäudes oder zu zeitlichen Verzögerungen im Bau kommen. Sachverhalt / Begründung: Naturschutz in und an Gebäuden gehört bislang bei der Stadtsanierung und bei Neubauprojek- ten eher noch zu den Randthemen. In der allgemein üblichen Praxis der Gebäudesanierung werden verwitterte oder fehlende Mauersteine ersetzt und offene Fugen vollständig verstrichen. Ziel ist eine makellose Fassade. Dies gilt auch bei Neubauten. Einige Fledermaus- und Vogelarten haben sich jedoch als Kulturfolger dem Menschen ange- schlossen und sind auf Lücken in Gebäuden angewiesen. Städtische Gebäude sind für sie nichts anderes als eine "Felslandschaft" mit Spalten, Simsen und Ritzen. Durch Sanierungen und den modernen Gebäudebau sind die Nistplatzangebote stark rückläufig und die Bestandszahlen von Arten wie Mauersegler, Haussperling und Zwergfledermaus nehmen stark ab. Inzwischen ste- hen selbst ehemalige Allerweltsarten, wie der Haussperling auf der Vorwarnstufe der Roten Liste. Das Thema Animal-Aided Design (AAD), die Bedürfnisse von Tieren schon im Planungsprozess zu berücksichtigen und als kreativen Entwurfsbaustein zu nutzen, wird bundesweit in diversen Ansätzen verfolgt. Durch Nistkästen und Fledermausquartiere – entweder außen an der Fassade angebracht oder integriert in die Dämmung – lassen sich Brut- und Lebensstätten erhalten, ersetzen und neue schaffen. Hierfür gibt es inzwischen auch optisch gute Lösungen. Werden diese Maßnahmen im Zuge von Sanierungen rechtzeitig eingeplant, können sie mit wenig Aufwand umgesetzt wer- den und so die Bestände der dort nistenden Arten stabilisiert werden. Zusätzlich bieten die Nistangebote insbesondere an Bildungseinrichtungen gute Beobachtungsmöglichkeiten und erfüllen somit gleichzeitig einen Bildungsauftrag. Mit diesem Anliegen wollen wir das Artenschutzprojekt Gebäudebrüter des NABU Karlsruhe, der auch als Projektpartner mit dem Umweltamt Stadt Karlsruhe fungiert, auf eine breite und solide Basis stellen. Bereits in der Dienstanweisung „Nachhaltige Gebäudebewirtschaftung“ von Ergänzende Erläuterungen Seite 2 September 2016 wurde eine Verbesserung der Quartierangebote an Gebäuden durch Nistkäs- ten oder Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse begrüßt und unterstützt. unterzeichnet von: Michael Borner Renate Rastätter Zoe Mayer Johannes Honné

  • Stellungnahme TOP 39
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0279 Dez. 5 Artenschutz an öffentlichen Gebäuden: Lebensräume für Gebäudebrüter Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.05.2019 39 x Kurzfassung Die städtischen Ämter und Gesellschaften stehen dem Anliegen grundsätzlich positiv gegen- über. Schon jetzt wird das Thema „Artenschutz am Haus“ vielfach berücksichtigt. Dennoch wird eine generell einheitliche Vorgehensweise als nicht durchführbar eingestuft, da die örtli- chen Verhältnisse des Naturraumes und die baulichen Möglichkeiten der Gebäude individuell betrachtet werden müssen. Eine Berücksichtigung des „Gebäudeartenschutzes“ bei allen jährlich umgesetzten Bauvorhaben an städtischen Gebäuden ist aus Kapazitätsgründen der Fachkräfte im Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz nicht möglich. Dennoch sollen zukünftig ausgewählte Bauvorhaben und Projekte, insbesondere Neubauprojekte, nach einer Fachberatung des Umwelt- und Arbeitsschutzes die Intention des Antrages berücksichtigen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Grüne Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit VoWo, KK, KFG, SWK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Die Stadt Karlsruhe und ihre Gesellschaften (insbesondere die Volkswohnung GmbH) prüfen bei allen Modernisierungs-, Wärmedämm- bzw. Neubaumaßnahmen im eigenen Gebäudebestand in Absprache und Beratung mit dem Umweltamt, ob und wie Nistplätze für Gebäudebrüter eingerichtet werden können. 2. Hierbei soll es durch die Maßnahmen zu keiner Einschränkung der Funktionalität des Gebäudes oder zu zeitlichen Verzögerungen im Bau kommen. Der Umwelt- und Arbeitsschutz hat die Anfrage zum Anlass genommen, bei städtischen Ämtern und Gesellschaften das bisherige Prozedere zum Thema „Artenschutz am Haus“ abzufragen. In die Anfrage involviert waren das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft, die Bäderbetriebe, das Friedhofs- und Bestattungsamt, die Branddirektion, das Marktamt sowie die Volkswohnung GmbH, Städtisches Klinikum gGmbH, Karlsruher Fächer GmbH und die Stadtwerke Karlsruhe. Alle Befragten äußern sich grundsätzlich positiv gegenüber dem Thema und können auch auf gewisse Erfahrung zurückgreifen. Diese resultiert insbesondere aus Auflagen im Zusammenhang mit Baugenehmigungen. In diesem Rahmen zeigen sich aber auch die Grenzen des Ausbringens von Nisthilfen oder Fledermauskästen. So wurde auf Konflikte mit dem Denkmalschutz beim Anbringen von Nisthilfen oder Fledermauskästen verwiesen. Grundsätzlich gibt es auch hierfür Lösungen, z. B. in Form von speziellen Farbgebungen oder der Verwendung spezieller Materia- lien für die künstlichen Lebensstätten. Die städtischen Ämter und Gesellschaften zeigten sich in den vergangenen Jahren sehr koope- rativ gegenüber dem NABU, der durch finanzielle Unterstützung der Stiftung Naturschutzfonds die Möglichkeit hatte, an eingerüsteten Gebäuden unter bestimmten Bedingungen Mauerseg- ler-Nisthilfen anzubringen. Diese wurden jeweils optisch dem Gebäude angepasst, wodurch der Aufwand für einzelne Nisthilfen sehr groß wurde. Dennoch sind z. B. bei den Stadtwerke Karls- ruhe GmbH Mauerseglernistkästen am Heizkraftwerk-West eingerichtet worden. Eine generelle einheitliche Vorgabe für alle Bauvorhaben wurde jedoch als nicht durchführbar eingestuft: Die Umsetzung kann nicht einheitlich über alle Gebäude hinweg erfolgen, da die örtlichen Verhältnisse des Naturraumes und die baulichen Möglichkeiten der Gebäude individu- ell betrachtet werden müssen. Eine Beratung bei allen Bauvorhaben mit städtischen Gebäuden übersteigt wiederum die Bera- tungskapazität der Fachkräfte im Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz. Deshalb wurde verein- bart, bei einer kleinen Zahl von insbesondere Neubauprojekten durch eine Fachberatung des Umwelt- und Arbeitsschutzes den Artenschutz am Gebäude zu berücksichtigen. Aktuell wurde dies zum Beispiel in der Wettbewerbsauslobung für den Kindergartenneubau "Ringelberghohl" in Grötzingen umgesetzt. Auf die Erfordernisse des Artenschutzes hat HGW in den letzten Jahren zusätzlich alle Projektlei- tungen im eigenen Haus und zudem alle 150 Hausmeisterinnen und Hausmeister der Stadt mit Unterstützung des UA geschult. Der Umwelt- und Arbeitsschutz wird zukünftig im Rahmen der Stellungnahmen zu Bauvorha- ben öffentlicher Gebäude oder der städtischen Gesellschaften verstärkt die Anforderungen des Gebäudeartenschutzes berücksichtigen, indem über die rechtlichen Anforderungen hinausge- hend Hinweise in die Baugenehmigungen aufgenommen werden, die das Potential für geeigne- te Nisthilfen oder Fledermauskästen aufzeigen. Des Weiteren wird ein Flyer „Artenschutz am Gebäude“ der Baugenehmigung beigefügt.

  • Protokoll Gemeinderat
    Extrahierter Text

    Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2019, 13:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 35. Punkt 39 der Tagesordnung: Artenschutz an öffentlichen Gebäuden: Lebensräume für Gebäudebrüter Antrag: GRÜNE Vorlage: 2019/0279 Beschluss: Verwiesen in den Fachausschuss Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 39 zur Behandlung auf. Stadtrat Borner (GRÜNE): Dass die städtischen Ämter und Gesellschaften unserem Anlie- gen grundsätzlich positiv gegenüberstehen, begrüßen wir. Uns ging es in unserem Antrag vor allem darum, dass wir dieses Thema noch mal verstärkt in Augenschein nehmen. So wird das Umweltamt zukünftig, im Rahmen einer Stellungnahme zu Bauvorhaben öffentli- cher Gebäude oder der städtischen Gesellschaften, verstärkt den Anforderungen des Ge- bäudeartenschutzes berücksichtigen. So könnte in Stellungnahmen für den Bauausschuss jetzt grundsätzlich ein Passus aufgenommen werden, bei welcher Maßnahme eine Prüfung stattfand und welche Konsequenzen daraus gezogen wurden, in der Hoffnung, dass bei Kostensteigerungen nicht gerade diese Maßnahmen wieder gestrichen werden. Jedoch haben wir noch einige Fragen, die wir gerne näher in den zuständigen Ausschüssen be- sprechen wollen. Gibt es zum Beispiel systematische Erfassungen, die das Auslösen von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen verhindern? Ist ein Kataster sinnvoll, in dem relevante Gebäude durch eine nachgewiesene Nutzung durch Gebäudebrüter verzeichnet sind, um dann bei anstehenden Sanierungen auch auf diese Daten zugreifen zu können? Werden Ersatzquartiere immer und problemlos angenommen? Gibt es Bauzeitenpläne um in geeigneten Phasen zu arbeiten, um Störungen oder Tötungen zu vermeiden? Hierfür bitten wir um Verweise in den Bauausschuss und in den Ausschuss für Umwelt und Ge- sundheit. – 2 – Stadtrat Döring (CDU): Das Anliegen der GRÜNEN-Fraktion ist natürlich nachvollziehbar, dass sie Nistplätze für Gebäudebrüter etwas vermehren möchten. Die Frage ist, warum ist das so? Sie haben es angesprochen, die Fassaden werden immer makelloser, und die Vögel finden keinen geeigneten Lebensraum mehr. Woran kann das liegen? Unken könnten jetzt rufen, dass wir zahlreiche Gebäude dämmen und so stark mit Styropor bearbeiten, dass diese keine Lebensraum mehr finden, aber es wäre etwas verwerflich, wenn GRÜNE Politik dazu führen würde, dass andere Arten keine Lebensraum mehr finden. Letzten Endes möchten Sie auch, dass quasi in diese Dämmung neue Nistplätze integriert werden und natürlich die Funktionalität dieser hochgelobten Dämmung von Ihrem hochgetragenen Passivhausstandard nicht beeinträchtigt wird und dass es auch zu keiner zeitlichen Verzö- gerung beim Bau führt. Herr Borner, jetzt mal ganz ehrlich, glauben Sie, wenn wir diese Maßnahmen ergreifen würden und das flächendeckend in der Stadt, dass dann das Bauen bei uns günstiger wird und es zu keinen Verzögerungen führt? In der Antwort der Verwaltung steht, die Stadt- werke haben es ausprobiert, die haben einen erheblichen Aufwand gehabt, um genau das umzusetzen. Wenn ich mir dann durchlese, dass bei Ihnen Wohnraum bezahlbar werden soll, machen Sie hier nichts anderes, als einen weiteren Standard zu setzten, der bei uns in der Stadt das Bauen künstlich verteuert. Das ist mit meiner Fraktion nicht zu machen. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Der Grundgedanke des Antrags ist gut und nachvollziehbar, aber der aufgezeigte Weg der Antragsteller, ist für uns nicht nachvollziehbar. Kollege Dö- ring hat hierzu schon einiges gesagt, im Sinne einer freiwilligen Erklärung, einer Informati- onskampagne können wir uns das sehr gut vorstellen, dass man hier mehr macht. Das glei- che gilt für das Begrünen von Fassaden. Dass man Gebäude oder die Fassaden als Lebens- raum anbietet, Schwalbennester sind keine Erfindung der Neuzeit, ist sicherlich sinnvoll, aber wie schon gesagt, der Weg sollte ein anderer sein. Kollege Döring hat es ausgeführt, je mehr Verpflichtungen wir auferlegen, umso mehr treiben wir auch die Kosten fürs Bau- en nach oben. Was man sich vorstellen könnte, wäre beispielsweise auch den Aufsichtsrat der Volkswohnung anzusprechen, ob es hier punktuell Möglichkeiten gibt, diesen Weg zu gehen. Stadtrat Hock (FDP): Den Antrag gab es im Gemeinderat noch nicht, er ist etwas Neues, aber auch deshalb muss ich ehrlich sagen, das haben auch schon die Vorredner gesagt, es wird den Baustandard wieder nach oben treiben und die Sache auch dementsprechend wieder verteuern. Aber lieber Kollege Borner, ich finde es gut und richtig, dass man den Bauherren ein Infoblatt beilegt, um mal aufzufordern, dass man das in die Überlegungen miteinbezieht, von daher gesehen ist es nicht ganz abwegig. Wenn Sie das gerne im Aus- schuss weiter diskutieren möchten, würden wir uns dieser Sache nicht verschließen. Der Vorsitzende: Vielen Dank, dann habe ich es so wahrgenommen, dass darüber im Fachausschuss weiter diskutiert werden soll, dann werden wir so verfahren. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 22. Mai 2019