Betreuung volljähriger Personen, die nach § 1896 (1) BGB ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können

Vorlage: 2019/0276
Art: Anfrage
Datum: 25.03.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.05.2019

    TOP: 60

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Gemeinsame Anfrage
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister GEMEINSAME ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Stadtrat Stefan Schmitt (pl) Vorlage Nr.: 2019/0276 Betreuung volljähriger Personen, die nach § 1896 (1) BGB, ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.05.2019 60 x A. Wie viele betreute Personen gibt es in Karlsruhe insgesamt? B. Wie viele dieser Personen werden durch Betreuer und wie viele durch Betreuungsvereine betreut? C. Wie viele Betreuer gibt es in Karlsruhe? D. Wie viele davon sind Männer? E. Wie viele Betreuer arbeiten ehrenamtlich und wie viele arbeiten hauptberuflich? F. Wie viele Personen werden jeweils von den zehn Betreuern betreut, die die meisten Per- sonen betreuen. Bitte für jeden dieser zehn Betreuer einzeln auflisten, wie viele Perso- nen er betreut - selbstverständlich ohne Nennung der Namen dieser zehn Betreuer. Sachverhalt/Begründung Zu diesem Thema gibt es bisher in Karlsruhe keine offiziellen Informationen der Stadtverwaltung – jedenfalls sind uns keine bekannt. Da wir bereits mehrfach bei Problemen zwischen Betreuern und Verwandten des Betreuten angesprochen wurden, möchten wir wissen, wie viele Personen in Karlsruhe von dieser Problematik betroffen sind und wie die Struktur der Betreuung aussieht. unterzeichnet von: Stefan Schmitt Jürgen Wenzel

  • Stellungnahme TOP 60
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur gemeinsamen Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Stadtrat Stefan Schmitt (pl) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0276 Dez. 3 Betreuung volljähriger Personen, die nach § 1896 (1) BGB ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 14.05.2019 60 x Statistische Daten zum Thema „Betreuung“ sind im statistischen Jahrbuch der Stadt Karlsruhe veröffentlicht. Weitere Statistiken und Informationen stellt der KVJS als überörtliche Betreu- ungsbehörde zur Verfügung. A. Wie viele betreute Personen gibt es in Karlsruhe insgesamt? Stand 31. Dezember 2017: 3.291 Personen. B. Wie viele dieser Personen werden durch Betreuer und wie viele durch Betreuungs- vereine betreut? In Karlsruher werden alle betreuten Personen durch natürliche Personen (Berufsbetreuer/ -innen, Vereinsbetreuer/-innen oder ehrenamtliche Betreuer/-innen) betreut. Juristische Per- sonen, wie Betreuungsverein und Betreuungsbehörde, führen keine Betreuungen. Die Rangfolge des/der zu bestellenden Betreuers/Betreuerin richtet sich nach § 1897 BGB. C. Wie viele Betreuer gibt es in Karlsruhe In Karlsruhe gibt es derzeit 62 selbstständige Berufsbetreuer/-innen und acht angestellte Vereinsbetreuer/-innen. D. Wie viele davon sind Männer? Davon sind 29 Männer. E. Wie viele Betreuer arbeiten ehrenamtlich und wie viele arbeiten hauptberuflich? In Karlsruhe werden etwa 40 Prozent der Betreuungen von etwa 1.400 Angehörigen und 11 Prozent von 200 ehrenamtlichen Betreuern/-innen (begleitet durch die Betreuungsverei- ne) geführt. Etwa 49 Prozent der Betreuungen werden von hauptamtlichen Betreuer/-innen geführt (siehe auch C.). Ergänzende Erläuterungen Seite 2 F. Wie viele Personen werden jeweils von den zehn Betreuern betreut, die die meis- ten Personen betreuen? Bitte für jeden dieser zehn Betreuer einzeln auflisten, wie viele Personen er betreut – selbstverständlich ohne Nennung der Namen dieser zehn Betreuer. Betreuer A 53 Betreuer B 51 Betreuer C 47 Betreuer D 40 Betreuer E 37 Betreuer F 35 Betreuer G 33 Betreuer H 33 Betreuer I 32 Betreuer J 31 Anzumerken ist, dass viele Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer nicht nur im Bereich der Stadt Karlsruhe Berufsbetreuungen führen, sondern parallel auch in anderen Stadt- und Landkreisen.

  • Protokoll Gemeinderat
    Extrahierter Text

    Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2019, 13:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 55. Punkt 60 der Tagesordnung: Betreuung volljähriger Personen, die nach § 1896 (1) BGB ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können Gemeinsame Anfrage: FW, Schmitt (pl) Vorlage: 2019/0276 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 60 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 11. Juni 2019