Gute Arbeit - zukunftsfähige Stadtverwaltung Equal Pay für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer

Vorlage: 2019/0275
Art: Antrag
Datum: 25.03.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.05.2019

    TOP: 37.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister GEMEINSAMER ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion GRÜNE-Gemeinderatsfraktion KULT-Gemeinderatsfraktion Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Vorlage Nr.: 2019/0275 Gute Arbeit - zukunftsfähige Stadtverwaltung Equal Pay für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.05.2019 37.1 x 1. Die Stadtverwaltung und ihre Gesellschaften stellen sicher, dass bei ihnen eingesetzte Leihar- beitnehmer*innen von Beginn ihrer Tätigkeit an mindestens einen Lohn in der Höhe erhalten, wie er für gleiche und gleichwertige Tätigkeiten an Stammbeschäftigte gezahlt wird. Hierbei werden alle Lohnbestandteile, insbesondere auch Sonderzahlungen berücksichtigt. 2. Von der Equal-Pay-Regelung werden diejenigen Arbeitnehmer*innen ausgenommen, die durch die Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH überlassen werden. Begründung/Sachverhalt: Nach Angaben der Arbeitsagentur von 2016 ist die Anzahl der Leiharbeitnehmer*innen im langfristigen Vergleich in der Tendenz mit hoher Dynamik gewachsen. Die Bruttoarbeitsentgelte liegen in der Zeitarbeit deutlich unter den im Durchschnitt über alle Branchen erzielten Entgel- ten. Auch wenn Leiharbeit in Ausnahme-Situationen für die Stadt wie für andere Betriebe notwen- dig sein kann, so ist die Minderung der Arbeitsentgelte extrem kritisch zu betrachten. Leiharbeit war bereits mehrfach Thema im Gemeinderat. Zunächst auf Antrag der GRÜNEN, welcher – wie dieser Antrag – Equal Pay forderte. Der Antrag fand im Oktober 2017 im Ge- meinderat zunächst keine Mehrheit. Seit der Debatte eines SPD-Antrages auf Abschaffung von Leiharbeit in der Gemeinderatssit- zung im Februar 2019 zeichnet sich allerdings eine Mehrheit ab. Aus diesem Grunde soll sich der Gemeinderat im Mai 2019, nach Ablauf der Frist von sechs Monaten nach der letzten Be- handlung des Themas im Gemeinderat, erneut damit beschäftigen. Die hohe Flexibilität des Einsatzes von Leiharbeitnehmer*innen geht stark zu Lasten dieser Be- schäftigten: Trotz ihrer großen Belastung erhalten sie häufig nur geringe Löhne, denn viele Ta- rifverträge gelten nicht für Leiharbeitnehmer*innen – zum Beispiel der in der Stadtverwaltung geltende Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, TVöD. Dass ausgerechnet die flexibelsten Arbeitnehmer*innen ohne sicheren Arbeitsplatz finanziell benachteiligt werden, ist ungerecht. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Als gute Arbeitgeberin mit Vorbildfunktion für die lokale Wirtschaft sollte die Stadt Karlsruhe hier auch in Zeiten knapper Kassen keine Unterschiede zulassen. Die flexibel Beschäftigten, die vielmals unmittelbar neben Festangestellten mit tariflichen Löh- nen arbeiten, sollten im Lohngefüge mit Beginn ihrer Tätigkeit mit diesen gleichgestellt werden. Daher fordern die antragstellenden Fraktionen eine Angleichung der Löhne für alle Leiharbeit- nehmer*innen, die bei der Stadt oder den städtischen Gesellschaften beschäftigt werden. Ein Teil der Leiharbeitnehmer*innen bei der Stadtverwaltung wird dieser von den stadteigenen Arbeitsförderungsbetrieben überlassen. Hier handelt es sich allerdings nicht um klassische Leih- arbeit. Die Leiharbeiter*innen haben zwar die für die Stelle notwendige Qualifikation, können allerdings aufgrund persönlicher Voraussetzungen nicht die volle Leistung erbringen. Zuschüsse von Dritten können die Minderleistung dabei nicht ganz ausgleichen. Deshalb werden diese Personen während einer Erprobungszeit von bis zu neun Monaten nach dem Tarifvertrag Zeit- arbeit bezahlt und – wenn sie sich bewähren – danach auf einer regulären Stelle mit voller Be- zahlung bei der Stadtverwaltung übernommen. unterzeichnet von Johannes Honné Joschua Konrad Parsa Marvi Gisela Fischer Lüppo Cramer Uwe Lancier Niko Fostiropoulos Sabine Zürn

  • Stellungnahme TOP 37.1
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum gemeinsamen Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, KULT-Gemeinderatsfraktion, Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0275 Dezernat 2 Gute Arbeit - zukunftsfähige Stadtverwaltung Equal Pay für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.05.2019 37.1 x Kurzfassung Die Gemeinderatsfraktionen GRÜNE, SPD, KULT und Die Linke beantragen, dass die bei der Stadtverwaltung und ihren Gesellschaften eingesetzten Leiharbeitskräfte von Beginn ihrer Tätig- keit an mindestens einen Lohn in der Höhe erhalten, wie er für gleiche und gleichwertige Tätig- keiten an Stammbeschäftigte gezahlt wird. Hierbei werden alle Lohnbestandteile, insbesondere auch Sonderzahlungen berücksichtigt. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die der Stadtverwaltung durch die Arbeitsförderungsbetriebe gGmbH (AFB) überlassen werden, sollen von der Equal-Pay-Regelung ausgenommen werden. Bei der Stadtverwaltung und ihren Gesellschaften wird der Einsatz von Leiharbeitskräften auf ein notwendiges Mindestmaß begrenzt und die Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsge- setzes (AÜG) werden rechtskonform angewandt. Die Stadtverwaltung hält weiterhin an ihrer bisherigen Auffassung fest (Stellungnahmen unter der Vorlage Nr. 2017/0582) und empfiehlt den interfraktionellen Antrag für die Stadtverwal- tung sowie für die Gesellschaften abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit VBK, AVG, KVV, SWK, SWK Netze, AFB Ergänzende Erläuterungen Seite 2 1. Equal Pay Die Gemeinderatsfraktionen GRÜNE, SPD, KULT und Die Linke beantragen eine Angleichung der Löhne für alle Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, die bei der Stadt oder den städtischen Gesellschaften beschäftigt werden, mit Beginn der Tätigkeit. Wie schon wiederholt dargestellt, ist es ein personalpolitisches Ziel der Stadtverwaltung und ihrer Gesellschaften, den Einsatz von Leiharbeitskräften auf ein notwendiges Mindestmaß zu beschränken und diese nur in Notsituationen einzusetzen, wenn die Aufgabenerledigung, ins- besondere die Bürgerdienste, dringlich und unverzichtbar sind. Im Falle der Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern schließen die Stadtverwaltung und ihre Gesellschaften unter Berücksichtigung der Vergaberichtlinien Arbeit- nehmerüberlassungsverträge mit Leiharbeitsfirmen. Die Leiharbeitskräfte selbst haben einen Arbeitsvertrag mit der betreffenden Leiharbeitsfirma, nicht mit der Stadtverwaltung. Wie die Erfahrungen der Stadtverwaltung und der Gesellschaften zeigen, wenden die Leihar- beitsfirmen den Tarifvertag Zeitarbeit an, der den Leiharbeitskräften geregelte Gehälter und Bedingungen zusichert. Hinsichtlich des Equal Pay bedeutet dies, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nach 9 Monaten Beschäftigungszeit bei demselben Arbeitgeber grundsätzlich das gleiche Ar- beitsentgelt erhalten, wie festangestellte Kolleginnen und Kollegen des Entleihbetriebs (verglei- che § 8 Absatz 4 AÜG). Für Leiharbeitsfirmen heißt dies, sie müssen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach 9-monatigem Einsatz bei demselben Betrieb das gleiche Entgelt bezahlen, wie es auch die direkt beim Entleihbetrieb beschäftigten Mitarbeitenden erhalten. Nach der Definition des Equal Pay ist unter gleichem Arbeitsentgelt im Sinne des AÜG das Ent- gelt zu verstehen, was eine Leiharbeitskraft erhalten hätte, wenn sie für die gleiche Tätigkeit beim Entleiher eingestellt worden wäre. Hierzu zählt nicht nur das laufende Entgelt, sondern jede Vergütung, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses, beziehungsweise aufgrund gesetzlicher Entgeltfortzahlungsbestände gewährt wird, zum Beispiel Urlaubsentgelt, Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschläge, Ansprüche auf Entgeltfortzahlung. Werden im Betrieb des Entleihers Sachbezüge, zum Beispiel Zuschuss ÖPNV, Betriebskindergarten, Kantine und so weiter ge- währt, hat er diese auch den Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zu gewähren oder einen monetären Ausgleich zu leisten. Eine Angleichung der Arbeitsentgelte für alle bei der Stadtverwaltung beschäftigten Leiharbeit- nehmerinnen und Leiharbeitnehmern vom ersten Tag des Einsatzes an hätte zur Folge, dass die eingekauften Leistungen einschließlich Vermittlungsgebühr teurer würden. Auch bei den städti- schen Gesellschaften, insbesondere bei den Gesellschaften AVG und VBK, würde dies zu deutli- chen Mehraufwendungen führen. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass während eines Einsatzes von Leiharbeitskräften bei- spielsweise aufgrund einer Krankheitsvertretung, was den Großteil der Einsätze ausmacht, die vertretenen städtischen Mitarbeitenden im Rahmen der tariflichen Lohnfortzahlung ebenfalls zunächst weitervergütet werden. Weiterhin muss beim Einsatz von Leiharbeitskräften bedacht werden, dass bei einer Leiharbeits- kraft, die zwar hinsichtlich Einsatzzeit und -ort flexibel sein muss, nicht sofort von der gleichen fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung ausgegangen werden kann, wie bei eigenen ein- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 gearbeiteten Mitarbeitenden. Leiharbeitskräfte können langjährige Mitarbeitende der Stadt sel- ten sofort in gleichwertigem Umfang ersetzen, da ihnen spezielle Qualifikationen und Berufser- fahrung fehlen. Vielmehr bedeutet Leiharbeit für bestehende Mitarbeitende der Stadt in der Regel auch eine zusätzliche Belastung durch Einarbeitung. Auch die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sind zu be- denken. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, die Regelungen des AÜG wie vom Gesetzgeber vor- gesehen anzuwenden und den Antrag abzulehnen. 2. Kein Equal Pay für Leiharbeitskräfte, die durch die AFB überlassen werden Leiharbeitskräfte, die der Stadt durch die AFB überlassen werden, von der Equal-Pay-Regelung auszunehmen, ist aus den im Antrag genannten Gründen nachvollziehbar.

  • Abstimmungsergebnis TOP 37.1
    Extrahierter Text

  • Protokoll Gemeinderat
    Extrahierter Text

    Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2019, 13:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 33. Punkt 37 der Tagesordnung: Gute Arbeit - zukunftsfähige Stadtverwaltung: 37.1 Equal Pay für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer Gemeinsamer Antrag: SPD, GRÜNE, KULT, Die Linke Vorlage: 2019/0275 37.2 Sachgrundlose Befristung abschaffen Antrag: GRÜNE Vorlage: 2019/0341 37.3 Verzögerung von Höhergruppierungen bei der Stadtverwaltung Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2019/0399 Beschluss: Kenntnisnahme von den Stellungnahmen der Verwaltung Abstimmungsergebnis: 37.1 Bei 25 Ja-Stimmen und 21 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt 37.2 Bei 25 Ja-Stimmen und 20 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende ruft die Tagesordnungspunkte 37.1, 37.2 und 37.3 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegenden Stellungnahmen der Verwaltung. Stadtrat Marvi (SPD): Nachdem der Gemeinderat – das ist jetzt eine Debatte, die sich über einige Monate zieht – mit Beschluss in der Februar-Sitzung die Verwaltung beauftragt hat, Konzepte zu erarbeiten, um auf Leiharbeit grundsätzlich zu verzichten beziehungsweise, sie so weit es geht zu minimieren, folgen dazu aus unserer Sicht weitere Schritte, die wir hier beantragt haben zusammen mit weiteren Antrag stellenden Fraktionen. Das Erste ist, für diese Übergangszeit – die Perspektive vorausgesetzt, wir kommen ohne Leiharbeit aus – auf jeden Fall gleichen Lohn für gleiche Arbeit bei den Leiharbeitnehme- rinnen und Leiharbeitnehmern zu vereinbaren. Das beantragen wir heute. Das würden wir auch gerne abstimmen lassen im Gemeinderat. – 2 – Das Zweite ist – ich gehe jetzt einmal auf die anderen Punkten ein, auch wenn ich nicht als Mitantragsteller spreche -, die Haltung des Gemeinderates auch auf a-typische Beschäfti- gungsverhältnisse bei der Stadt Karlsruhe auszuweiten, die mit Unsicherheit und nicht vor- handener langfristiger Planbarkeit für die Betroffenen verbunden sind. Dazu gehört natür- lich auch das Thema sachgrundlose Befristung. Wir unterstützen diesen Antrag, auf diese bei der Stadt Karlsruhe zu verzichten. Das entspricht auch insgesamt der SPD- Programmatik auf allen Ebenen. Wenn es um das Thema gute Arbeit bei der Stadt Karlsruhe geht, erlauben Sie mir auch angesichts der Anfrage der GRÜNE-Gemeinderatsfraktion zum Thema Höhergruppierun- gen bei höherbewerteten Stellen eine Anmerkung, nämlich ein ganz großes Lob für die Stadtverwaltung, was Sie hier darstellen. Sie zeigen mit Ihrer Antwort auch, dass wir be- reits Rahmenbedingungen bei der Stadt Karlsruhe haben, um entsprechend flexibel auf Basis von Berufserfahrungen und individueller Weiterentwicklung entsprechende Wege aufzuzeigen, bei denen kein Stellenwechsel erforderlich ist. Wenn ich mir anschaue, was in der Stuttgarter Zeitung stand, dass das Land Baden-Württemberg bei den 500 Gemein- schaftsschullehrern und Gemeinschaftsschullehrerinnen diese Höhergruppierung trotz er- reichter Weiterqualifizierung nicht ermöglicht oder erst mit erheblicher Verspätung ermög- licht, weil einfach die Mittel im Landeshaushalt nicht vereinbart sind, dann können wir doch froh sein, dass wir unsere Karlsruher Personalpolitik haben. Stadtrat Konrad (GRÜNE): Und täglich grüßt das Murmeltier. Auch beim Thema Leiharbeit- nehmerschaft. Aber es ist manchmal nicht so ganz einfach, alle Leute vom Richtigen zu überzeugen. Vielleicht verliert man zwischendurch kurz einmal die SPD, die wir aber Gott sei Dank wieder mit ins Boot nehmen konnten und die sich jetzt mit uns für Equal Pay ein- setzen. Aber darüber haben wir so ausführlich gesprochen, deshalb lasse ich das jetzt ein- mal aus. Schließlich habe ich auch nur 3 Minuten für 3 Initiativen. Der nächste Punkt ist die Abschaffung von sachgrundlosen Befristungen. Wie Kollege Marvi schon gesagt hat, a-typische Beschäftigungsverhältnisse sind unheimlich belastend für die Mitarbeitenden. Da müssen wir einfach dagegen vorgehen. Jetzt wird von der Ver- waltung in ihrer Antwort angeführt, dass es durchaus auch um die Erprobung ginge, dass es auch um die Sechs-Monats-Frist geht, die üblicherweise die Probezeit ist, und dass man mit einer Befristung über diese Erprobungszeit nicht hinausgehen sollte, um Rechtssicher- heit zu wahren. Jetzt ist es so, dass es für eine begründete weitere Erprobung diese Mög- lichkeit gibt, sogar im Nachhinein noch eine Befristung hinzuzufügen. Des Weiteren möch- te ich einfach einmal darauf verweisen, dass wir hier mit sehr großer Mehrheit gerade bei Amtsleitungen, wo es besonders kritisch ist, weil sie einen riesigen Verantwortungsbereich haben, diese Erprobung von zwei Jahren abgeschafft haben. Dass wir sie bei den 08/15- Angestellten beibehalten, kann ich nicht nachvollziehen. Der dritte Punkt, die Verzögerung von Höhergruppierungen. Auch da haben wir eine etwas andere Ansicht als die Stadtverwaltung. Wenn wir davon sprechen, dass Leute sich entwi- ckeln können - und Leute müssen sich auch erst einmal einarbeiten in ihre Tätigkeiten -, dann muss ich mich schon fragen, ob das dem Geist des Tarifvertrags entsprechen kann, wenn in dem Tarifvertrag explizit Erfahrungsstufen eingebaut sind, so dass die Leute am Anfang nicht so gut bezahlt werden wie nach vielen Jahren, wo sie wirklich perfekt in ih- rem Thema drin sind. Zu dem Punkt möchten wir gerne noch einmal mit Ihnen im Aus- schuss sprechen. – 3 – Stadtrat Ehlgötz (CDU): Erlauben Sie mir zunächst die Feststellung, dass die Karlsruher So- zialdemokratie sicherlich einen Schreibfehler machte, oder sie kann einfach nicht rechnen. Denn zwischen Februar 2019 und Mai 2019 haben wir noch keine sechs Monate Frist, die es gilt zu wahren. Aber sei es drum, der Antrag wurde gestellt. Er wurde von Ihnen zuge- lassen. Ich glaube, die Meinung der CDU-Fraktion ist bekannt. Die Stadt Karlsruhe ist ein guter Arbeitgeber. Das sehen wir auch bei den Bewerbungseingängen bei jeder Bewerbung, die ausgeschrieben wird. Wir wissen, dass der Arbeitsmarkt sehr leergefegt ist. Die Stadt Karls- ruhe macht viel. Aber ich sage auch, die Stadt Karlsruhe ist ein Arbeitgeber in schlechten Zeiten. Schlechte Zeiten werden auch wieder auf dem Arbeitsmarkt einkehren. Dann steht die Stadt Karlsruhe zu ihrer Vertragstreue. Ich wüsste nicht, dass die Stadt Karlsruhe jemals einen Arbeitnehmer mangels Arbeit entlassen hat. Das gehört zu diesem Antrag genauso dazu. Das darf man auch einmal in aller Deutlichkeit sagen. Aber ich glaube auch, dass eine gewisse Flexibilität gegeben ist. Man muss auch einmal agieren können in gewissen Situationen. Sie haben es geschildert. Eine Probezeit von sechs Monaten ist heute üblich. Wir als CDU-Fraktion vertrauen auch in diesem Punkt der Verwaltung, was sie mit ihren Beschäftigten macht und wie sie mit ihnen umgeht. Wir sagen, diese Beschäftigungsver- hältnisse, die zu 92 % Festverträge sind, sind in Ordnung. Die anderen 8 %, über die wir reden, sind die Flexibilität. Dieses Geschäft machen Sie im operativen Bereich. Somit wür- den wir diesen Antrag ablehnen. Stadtrat Jooß (FDP): Wir lehnen alle drei Anträge ab. Das sind deutliche Misstrauensanträge gegenüber der Verwaltung. Das halten wir für absolut unangemessen. Thorsten Ehlgötz hat es gesagt, die Stadt ist ein guter Arbeitgeber. Daran sollten wir auch nicht rüt- teln und kritisieren. Wir sind zufrieden mit den Antworten der Verwaltung und lehnen deswegen alle drei Anträge ab. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Wir haben bereits beim letzten Mal darüber gesprochen, dass es noch eine große Gruppe von Arbeitnehmern gibt, die davon gar nichts hat, nämlich die, die im Werkvertrag Arbeiten. Vor dem Hintergrund möchte ich darauf hinweisen, was die Stadtverwaltung zu Punkt 37.1 anführt, nämlich, wenn vom ersten Tag an der Leiharbeit- nehmer das gleiche Gehalt bekäme wie der Mitarbeiter der Stadtverwaltung, wäre dadurch der Leiharbeitnehmer teurer als der Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Das bedeutet, dass dann dieser Weg in die Leiharbeitnehmerschaft immer weniger beschritten würde. Wir hal- ten aber diesen Weg in die Leiharbeitnehmerschaft für durchaus etwas Positives. Im Ge- gensatz zur Arbeit für einen Auftragnehmer. Sie wissen genau, wenn wir als Stadt Aufträ- ge vergeben, müssen wir immer den billigsten nehmen. Bei den Werkaufträgen, die wir vergeben, verdienen die Leute noch einmal deutlich weniger Geld. Deswegen sind wir als AfD der Meinung, dass man diesen Menschen eher helfen muss, in eine Leiharbeitnehmer- schaft zu kommen. Wir würden gerne die Werkaufträge reduzieren und dafür mehr Leih- arbeitnehmer einstellen. Deswegen glauben wir, dass es sinnvoll ist, die Leiharbeitnehmer- schaft durchaus attraktiv zu gestalten. Mit diesem Antrag ist das nicht der Fall. Mit diesem Antrag wird sie unattraktiv, vor allem für den Arbeitgeber, für die Stadt. Am Ende werden dann weniger Leute als Leiharbeitnehmer arbeiten können. Die Leute, die im Werkvertrag arbeiten, haben dann auch keine Mitbestimmung. Deswegen ist das, was Sie hier vorschla- gen unter Punkt 37.1 eigentlich zu Lasten der Arbeitnehmer in den Werkverträgen und hilft den Arbeitnehmern, die über Leiharbeitsverträge in die Beschäftigung bei der Stadt – 4 – hineinfinden wollen, nicht, weil es ihren Anteil am Ende verringern wird. Deswegen sind wir dagegen. Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke): Weil hier viel von Misstrauen gesprochen wird: Regel- werke sind keine Misstrauensregelungen sondern Vertrauensregelungen für Menschen, die einen Job suchen oder einen haben. Von daher sollten wir das nicht von der falschen Rich- tung mit dem falschen Zungenschlag diskutieren. Wir alle haben Vertrauen in die Stadt- verwaltung. Deswegen haben wir trotzdem Regelwerke. Es ist richtig, welche zu beschlie- ßen, um Situationen zu verbessern und Verbindlichkeiten herzustellen. Stadtrat Wenzel (FW): In meiner Brust schlagen zwei Herzen. Auch ich war einmal Gewerk- schaftsmitglied, bin seit einigen Jahren selbst Unternehmer und leite auch noch einige hundert Mitarbeiter für ein großes Unternehmen. Ich habe mir einmal die Stadt Karlsruhe und ihre Arbeitnehmer und die Antwort der Verwaltung angeschaut. Ich kann jetzt nichts daran finden, was anzumerken ist. Die Antworten der Verwaltung auf diese Anträge sind stichhaltig. Ich folge der Verwaltung und werde daher die Anträge ablehnen. Stadtrat Lancier (KULT): Es wurde erneut vorgeworfen, dass wir ein Misstrauen gegenüber der Verwaltung an den Tag legen würden mit unseren Anträgen. Das weise ich scharf zu- rück. Das ist Unfug. Die Verwaltung tut, was wir ihr sagen, soweit wir die Möglichkeit dazu haben. Deswegen müssen wir entsprechende Regeln auch bringen. Eines der Dinge, die wir hier erreichen wollen, ist, dass erst gar nicht der Verdacht auf- kommen soll, dass die Stadt sich hier auf Kosten von Beschäftigten etwas sparen möchte. Die höheren Kosten für einen Arbeitnehmer mit einem Leiharbeitsvertrag, die wir auf diese Art und Weise erzwingen, sind in Ordnung. Die haben ihren Sinn. Die Leute, die sich in einem Mangel an sozialer Sicherheit in eine solche Beschäftigung hinein begeben, haben ein höheres Risiko, haben entsprechend auch Ausfallzeiten in den Zeiten, in denen sie kei- nen Job haben. Das muss entsprechend anerkannt werden. Die Aussage, dass die Leute schließlich eine Einarbeitungszeit brauchen, das braucht jeder neue Arbeitnehmer, diese Argumentation, den Leuten deswegen weniger Geld zu geben, zieht einfach nicht. Das entspricht nicht dem sozialen Auftrag, den die Stadt gegenüber ihren Arbeitnehmern hat. Aus diesem Grund haben wir diese Anträge gestellt und stehen auch dazu. Der Vorsitzende: Wir steigen in die Abarbeitung ein. Ich hatte Herrn Stadtrat Marvi so ver- standen, dass Punkt 37.1 auf alle Fälle zur Abstimmung gestellt werden soll. Ich gehe da- von aus, dass er für alle Antragsteller spricht. Ich stelle deswegen Punkt 37.1 Equal Pay für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer jetzt zur Abstimmung. – Bei Stimmengleich- heit ist der Antrag abgelehnt. (Unruhe) Wir müssen noch einmal abstimmen. Jetzt konzentrieren Sie sich bitte. Stadtrat Ehlgötz (CDU): Ich habe die formelle Anfrage gestellt. In der Vorlage ist von der Antragsfrist von sechs Monaten geschrieben. Dann wäre dieser Antrag gar nicht erlaubt gewesen zu stellen in dieser Zeit. – 5 – Der Vorsitzende: Es ging im Februar um die Abschaffung von Leiharbeit, nicht um die Equal Pay-Geschichte, die war im Oktober. Wir haben es überprüft. Es ist zulässig. Ich wiederhole jetzt die Abstimmung und bitte alle aufzupassen. Es geht um Punkt 37.1 Equal Pay für Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen. – Damit ist der Antrag ange- nommen. Sie beziehen den Antrag ausdrücklich auch auf städtische Gesellschaften. Da möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir dann eine Gesellschafterweisung beziehungsweise bei denen, wo wir keine 100%igen Eigentümer sind, eine Gesellschafterversammlung vor- her durchführen müssen. Insofern wird sich das noch ein bisschen verzögern. Nur, damit Sie das im Auge haben. Ich rufe jetzt zur Abstimmung Punkt 37.2 auf. Da gab es die Ansage, wenn ich Sie, Herr Konrad, richtig verstanden habe, das noch einmal in den Ausschuss zu nehmen. Stadtrat Konrad (GRÜNE): Die Höhergruppierung würden wir gerne im Ausschuss bespre- chen. Über die Befristung wollen wir abstimmen. Der Vorsitzende: Die Höhergruppierung ist eine Anfrage. Stadtrat Konrad (GRÜNE): Deswegen der Wunsch, dass wir es noch einmal im Ausschuss besprechen, weil wir eine andere Auffassung vertreten. Der Vorsitzende: Herr Bürgermeister Dr. Käuflein signalisiert Zustimmung. Jetzt kommen wir aber erst einmal zu Punkt 37.2. Sie nehmen uns ganz schön Spielraum, wenn Sie die- sem Antrag so zustimmen. Darauf möchte ich noch einmal ausdrücklich hinweisen. Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz: Sachgrundlose Befristung ist eine Element, in dem wir verschiedene Stellenanteile zusammenschieben und die für bestimmte Aufgaben nut- zen. Wenn das Instrument der sachgrundlosen Befristung wegfällt, wird es für die Gesell- schaften bedeuten, dass bestimmte kurzfristige Tätigkeiten nicht mehr möglich sind, wenn Sie beispielsweise an die Messe denken. Im Messegeschäft gibt es oft Sechsmonatsverträge für kurzfristige Aufgaben. Damit wird Handlungsunfähigkeit in Gesellschaften herbeige- führt. Das Zweite ist, dass uns auch innerhalb der Stadtverwaltung damit die Flexibilität in der Personalwirtschaft genommen wird, weil wir dann bestimmte Stellenanteile nicht mehr belegen können, sondern genau überlegen müssen, was ist unbefristet möglich. Insofern bitte ich, das noch einmal im Personalausschuss zu diskutieren, um die Auswirkungen ge- nau aufgelöst zu bekommen. Es zeichnet sich hier eine Mehrheit dafür ab. Das ist wirklich ein Grundsatzentschluss, wo die Flexibilität der einzelnen Fachämter genommen wird. Stadtrat Konrad (GRÜNE): An der Stelle möchte ich kurz anführen, dass das Sachgründe sind. Wir finden, dass die Beschäftigen auch ein Recht darauf haben zu erfahren, warum sie befristet werden. Diese Sachgründe gibt es nicht umsonst. Sie sind genau dafür ge- macht. Deswegen fordern die SPD, die Linken und wir die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung, weil das nur Bürokratie wegnehmen soll, um es den Arbeitgebern zu vereinfa- chen und wir aber die Arbeitnehmerrechte an erster Stelle sehen. – 6 – Der Vorsitzende: Ich stelle Punkt 37.2 zur Abstimmung. Ich weise noch einmal darauf hin, dass im Antragstext von der Stadtverwaltung die Rede ist. – Damit ist der Antrag ange- nommen. Zur Anfrage ist der Kollege Dr. Käuflein bereit, im Ausschuss noch einmal zu diskutieren. Wir machen jetzt die erste Pause und treffen uns in einer halben Stunde hier wieder. (Unterbrechung der Sitzung von 16:28 – 17:02 Uhr) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 18. Juni 2019