Mietpreisbremse und Wohnungsleerstände in Karlsruhe

Vorlage: 2019/0273
Art: Anfrage
Datum: 25.03.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Knielingen, Neureut, Südstadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.06.2019

    TOP: 16

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Vorlage Nr.: 2019/0273 Mietpreisbremse und Wohnungsleerstände in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 25.06.2019 16 x 1. Ist die im September 2015 erlassene Landes-Verordnung, die sog. Mietpreisbremse, der- zeit noch für die Stadt Karlsruhe gültig oder nicht? 2. Welche zählbaren Effekte hat die Mietpreisbremse bis Ende 2018 in Karlsruhe gehabt? 3. Stimmt die Stadt der Aussage zu, dass mit der Mietpreisbremse kein neuer Wohnraum geschaffen wird? 4. Wie hoch ist derzeit Anzahl leerstehender Wohnungen in Karlsruhe (absolut und in Pro- zent)? 5. Welcher mittelfristige Trend besteht im Hinblick auf den Leerstand von Wohnungen in Karlsruhe? 6. Wie lange wird es laut Auffassung der Stadt dauern, bis der Wohnungsmangel im Ge- biet der Stadt Karlsruhe behoben sein wird? 7. In wie weit rechnet die Stadt Karlsruhe in den nächsten Jahren mit einer Abwanderung von Einwohner/innen ins Umland, um steigenden Mieten zu entgehen? Sachverhalt/Begründung: In wie weit der Mietspiegel in Baden-Württemberg noch gilt ist umstritten, nach dem das Land- gericht Stuttgart die entsprechende Verordnung aus dem Jahr 2015 aus formalen Gründen für nichtig erklärt hat. Eine neue Landesverordnung ist angekündigt. Faktisch scheint das kein Bein- bruch, da die Mietpreisbremse überwiegend als untauglich zur Begrenzung von Mietpreisexplo- sionen eingeschätzt wird. Die Mietpreisbremse wird von vielen Menschen als symbolischer Akt der Landespolitik angesehen, Aktivität vorzutäuschen – und sich aus der sozialen Verantwor- tung zu stehlen, anstatt mit einem massiven Ausbau des sozialen Wohnungsbaus den Miet- preissteigerungen in den Ballungsgebieten zu begegnen. Diese Handlungsverweigerung schränkt auch die Effektivität des Karlsruher Wohnungsbauförderprogramms empfindlich ein. unterzeichnet von: Sabine Zürn Niko Fostiropoulos

  • Stellungnahme TOP 16
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Niko Fostiropoulos (Die Linke) Stadträtin Sabine Zürn (Die Linke) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0273 Dez. 6 Mietpreisbremse und Wohnungsleerstände in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 25.06.2019 16 x 1. Ist die im September 2015 erlassene Landesverordnung, die sog. Mietpreisbremse, derzeit noch für die Stadt Karlsruhe gültig oder nicht? Das Landgericht Stuttgart hat im Rahmen eines Zivilprozesses die Auffassung vertreten, dass die Mietpreisbegrenzungsverordnung aus formellen Gründen unwirksam ist. Das rechtskräftige Urteil bindet grundsätzlich nur die Parteien des Rechtstreits (vgl. § 325 ZPO) und wirkt daher grundsätzlich nicht gegenüber Dritten. Folglich hat die Mietpreisbegren- zungsverordnung Baden-Württemberg in Karlsruhe weiterhin Gültigkeit. Inwieweit sich die hiesige Rechtsprechung dem Urteil des Landgerichts Stuttgart anschließt, ist offen. 2. Welche zählbaren Effekte hat die Mietpreisbremse bis Ende 2018 in Karlsruhe ge- habt? Der Stadtverwaltung liegen hierzu keine Informationen vor. 3. Stimmt die Stadt der Aussage zu, dass mit der Mietpreisbremse kein neuer Wohn- raum geschaffen wird? Es war nie Ziel des Gesetzgebers, mit der Mietpreisbremse neuen Wohnraum zu schaffen. 4. Wie hoch ist derzeit die Anzahl leerstehender Wohnungen in Karlsruhe (absolut und in Prozent)? Die Zahl der leerstehenden Wohnungen wird in keiner laufenden Statistik erhoben. Daher liegen hierzu keine aktuellen Angaben vor. Lediglich bei der Gebäude- und Wohnungszäh- lung im Rahmen des Zensus 2011 wurden zum Zeitpunkt der Erhebung leerstehende Woh- nungen statistisch erfasst. Zum Stichtag 9. Mai 2011 waren insgesamt 3.542 Wohnungen in Karlsruhe als leerstehend eingestuft. Bezogen auf den damaligen Gesamtwohnungsbe- stand (152.221 Wohnungen in Karlsruhe am 9. Mai 2011) entsprach dies einer Leerstands- quote von 2,3 %. Neben Freiburg hatte Karlsruhe von allen baden-württembergischen Großstädten die niedrigste Leerstandsquote und lag noch unter der für einen ausgegliche- nen Wohnungsmarkt allgemein üblichen Fluktuationsreserve von 3 %. Diese Leerstands- quote dürfte noch als überhöht einzustufen sein, da auch Wohnungen als leerstehend er- fasst wurden, die zum Beispiel aufgrund eines Mieterwechsels zum Erhebungszeitpunkt Ergänzende Erläuterungen Seite 2 kurzfristig leer standen. Auch wurde nicht erhoben, wie lange eine Wohnung bereits leer stand. Die Firma CBRE-empirica weist in ihrem Wohnungsmarktreport 2016 für Karlsruhe einen marktaktiven Leerstand im Geschosswohnungsbau von unter 1 % aus, bundesweit lag die- ser bei 3 %. 5. Welcher mittelfristige Trend besteht im Hinblick auf den Leerstand von Wohnun- gen in Karlsruhe? Die Leerstandsquote ist in Karlsruhe über Jahre hinweg leicht gesunken. Bereits 2011 lag der CBRE-empirica-Leerstandsindex bei unter 2 %, zuletzt 2016 bei unter 1 %. Aktuellere Daten liegen der Verwaltung nicht vor. 6. Wie lange wird es laut Auffassung der Stadt dauern, bis der Wohnungsmangel im Gebiet der Stadt Karlsruhe behoben sein wird? Das Forschungs- und Beratungsinstitut empirica ag geht in einer Wohnungsbedarfsprogno- se für Karlsruhe aus dem Jahr 2018 davon aus, dass in Karlsruhe bis zum Jahr 2025 jährlich über 1.000 zusätzliche neue Wohnungen gebaut werden müssten, um die weiterhin hohe Nachfrage zu befriedigen. Erst ab 2026 sinkt der Prognose zufolge der jährliche Woh- nungsneubaubedarf in der Fächerstadt auf 600 bis 650 Wohnungen pro Jahr. Ein Blick auf die Baufertigstellungen in Karlsruhe seit 2006 zeigt, dass trotz der großen Konversionsgebiete in der Südstadt, in Neureut und in Knielingen die Zahl der neu gebau- ten Wohnungen mit rund 700 Wohnungen pro Jahr deutlich unter den prognostizierten Bedarfen lag. Daher ist mittelfristig bis zum Jahr 2025 nicht mit einer Entspannung auf dem Karlsruher Wohnungsmarkt zu rechnen. Erst wenn ab 2026 der Nachfragedruck nach neuen Woh- nungen sinken wird, könnte sich in Karlsruhe die Anspannung abmildern. 7. Inwieweit rechnet die Stadt Karlsruhe in den nächsten Jahren mit einer Abwande- rung von Einwohner/innen ins Umland, um steigenden Mieten zu entgehen? Über Abwanderung aus Karlsruhe in Umlandgemeinden auf Grund zu hoher Mieten in der Fächerstadt liegen keine qualitativen Erkenntnisse vor. Aus einer Umfrage aus dem Jahr 2017 unter kürzlich umgezogenen Haushalten in der Region Mittlerer Oberrhein geht her- vor, dass neben dem Wunsch nach Wohneigentum vor allen veränderte Lebensumstände (Familienzuwachs, Auszug aus dem Elternhaus, berufliche Veränderung) ausschlaggebende Gründe für einen Wohnungswechsel sind. Auch die Auswertung der Wanderungsstatistik zwischen Karlsruhe und dem Umland lässt nicht den Schluss zu, dass steigende Mietpreise in Karlsruhe Bevölkerung in größerem Um- fang zum Wegzug aus Karlsruhe in die Umlandgemeinden bewegen würde. Denn während in Karlsruhe zwischen 2012 und 2017 die Neuvertragsmieten für gebrauchte Immobilien im Mittel um +17,2 % anstiegen, war im selben Zeitraum kein signifikanter Anstieg der Weg- züge aus Karlsruhe ins Umland festzustellen. Gegenüber 2012 (4.014 Wegzüge ins Um- land) und 2017 (4.227 Wegzüge) erhöhte sich die Zahl der jährlich ins Umland abwandern- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 den Personen um +5,3 % (ohne Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge). Im Jahr 2018 lag die Zahl der aus Karlsruhe ins Umland Wegziehenden bei 4.204 Personen (ohne LEA). Hinsichtlich der Altersstruktur handelte es sich dabei - wie in den Vorjahren auch - vorwiegend um Familien mit Kindern.

  • Protokoll TOP 16
    Extrahierter Text

    Niederschrift 65. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. Juni 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 16. Punkt 16 der Tagesordnung: Mietpreisbremse und Wohnungsleerstände in Karls- ruhe Anfrage: Die Linke Vorlage: 2019/0273 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 16 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 3. Juli 2019