Berufung sachkundiger Einwohnerinnen/Einwohner und Sachverständiger in gemeinderätliche Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses

Vorlage: 2019/0269
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.03.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 09.04.2019

    TOP: 3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig zugestimmt

Zusätzliche Dateien

  • Berufung sachk.Einw. JHA
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0269 Dez. 3 Berufung sachkundiger Einwohnerinnen/Einwohner und Sachverständiger in gemeinderätli- che Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 09.04.2019 3 x Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Herrn Lothar Stängle ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und entbindet ihn von der Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschlags der Evangelischen Kirchenverwaltung Karlsruhe Herrn Karl-Heinz Honeck als ordentli- ches beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Nach § 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Karlsruhe gehört dem Jugendhilfeausschuss eine Vertretung der Evangelischen Kirchengemeinde Karlsruhe an. Herr Lothar Stängle nimmt diese Funktion als ordentliches beratendes Mitglied wahr. Mit Schreiben vom 25. Februar 2019 teilte die Evangelische Kirchenverwaltung Karlsruhe mit, dass Herr Stängle zum 1. Oktober 2018 den Ruhestand getreten sei. Als Nachfolge von Herrn Stängle als ordentliches beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe sei durch den Stadtkirchenrat der Evangelischen Kirche in Karlsruhe Herr Karl-Heinz Honeck ge- wählt worden. Die Funktion als stellvertretendes beratendes Mitglied solle unverändert Frau Daniela Unmüßig wahrnehmen. Nach § 2 Abs. 6 des Kinder- und Jugendhilfegesetztes Baden-Württemberg (LKJHG) endet die Mitgliedschaft der auf Vorschlag gewählten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses vorzeitig, wenn der Vorschlag aus wichtigem Grund zurückgenommen und auf Grund eines neuen Vor- schlags ein Nachfolger bzw. eine Nachfolgerin gewählt ist. Der Anlass für die Rücknahme des früheren Vorschlags, in diesem Fall der Eintritt in den Ruhe- stand, ist als wichtiger Grund im Sinne der genannten Vorschriften anzusehen. Das Bürgermeisteramt empfiehlt deshalb dem Gemeinderat, entsprechend dem Vorschlag des Stadtkirchenrats bzw. der Evangelischen Kirchenverwaltung Karlsruhe, für die restliche Amts- zeit  Herr Karl-Heinz Honeck als ordentliches beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe zu berufen. Die stellvertretende beratende Mit- gliedschaft wird unverändert von Frau Daniela Unmüßig wahrgenommen. Mit der Berufung von Herrn Karl-Heinz Honeck als ordentliches beratendes Mitglied in den Ju- gendhilfeausschuss endet die Mitgliedschaft von Herrn Lothar Stängle als ordentliches beraten- des Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Herrn Lothar Stängle ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und entbindet ihn von der Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vorschlags der Evangelischen Kirchenverwaltung Karlsruhe Herrn Karl-Heinz Honeck als ordentli- ches beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe.

  • Abstimmungsergebnis GR Top3
    Extrahierter Text

  • Protokoll TOP 3
    Extrahierter Text

    Niederschrift 63. Plenarsitzung des Gemeinderates 9. April 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 5. Punkt 3 der Tagesordnung: Berufung sachkundiger Einwohnerinnen/Einwohner und Sachverständiger in gemeinderätliche Ausschüsse und Gremien: Änderung in der Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses Vorlage: 2019/0269 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Herrn Lothar Stängle ein wichtiger Grund für das Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe vorliegt und entbindet ihn von der Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. 2. Gleichzeitig beruft der Gemeinderat für die restliche Amtszeit aufgrund des Vor- schlags der Evangelischen Kirchenverwaltung Karlsruhe Herrn Karl-Heinz Honeck als ordentliches beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss der Stadt Karlsruhe. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 3 zur Behandlung auf und stellt die Abstim- mungsbereitschaft des Hauses fest. – Auch das ist einstimmig. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 16. Mai 2019