Anfrage FW: Kapitalerhöhung bei städtischen Gesellschaften - Stadtwerke

Vorlage: 2019/0268
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 22.03.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Keine Angaben
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

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  • Anfrage
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    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Vorlage Nr.: 2019/0268 Kapitalerhöhung bei städtischen Gesellschaften - Stadtwerke Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 26.03.2019 20 x A. Warum wurden die Gewinne nicht zur Schuldentilgung verwendet? B. Würde ein Verzicht der Gewinnabführung nicht zu einer Reduzierung der Verbrau- cherpreise führen? Sachverhalt und Begründung Geschäftsberichte der Stadtwerke laut Bundesanzeiger von 2009 bis 2017 (siehe Tabelle). 2009 betrugen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ca. 55 Mio. Euro. 2017 lagen die Verbindlichkeiten bei knapp 290 Mio. Euro - mithin eine Steigerung von 525% innerhalb 9 Jahren. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten abgeführte Gewinne Zunahme Verbindlichkeiten 2009 55.296.952,05 24.888.984,51 2010 88.186.282,91 24.504.374,46 32.889.330,86 € 2011 108.997.479,41 21.858.249,54 20.811.196,50 € 2012 129.090.635,09 22.838.654,81 20.093.155,68 € 2013 148.835.456,52 21.245.887,05 19.744.821,43 € 2014 203.388.055,32 15.246.096,52 54.552.598,80 € 2015 251.825.915,85 19.440.593,30 48.437.860,53 € 2016 279.045.363,34 21.850.856,62 27.219.447,49 € 2017 289.943.750,77 21.878.832,70 10.898.387,43 € 193.752.529,51 234.646.798,72 € 40.894.269,21 € Unterzeichnet von: Jürgen Wenzel Ergänzende Erläuterungen Seite 3

  • Stellungnahme TOP 20
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage Stadtrat Jürgen Wenzel (FW) Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0268 Dez. 4 Kapitalerhöhung bei städtischen Gesellschaften - Stadtwerke Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 26.03.2019 20 x A. Warum wurden die Gewinne nicht zur Schuldentilgung verwendet? Zwischen der Stadtwerke Karlsruhe GmbH und der KVVH – Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Somit werden Gewinne und Verluste der Stadtwerke automatisch an die Muttergesellschaft KVVH abgeführt. Dort werden die Ge- winne der Stadtwerke mit den Verlusten aus der Verkehrssparte (insbesondere abgeführte Ver- luste der VBK – Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH) verrechnet. Diese Verlustverrechnung ist im Rahmen des sogenannten steuerlichen Querverbunds begünstigt. Dieses Konzernmodell trägt somit maßgeblich zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs in Karlsruhe bei. Würde die Gewinnabführung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH entfallen, so müssten die Stadt- werke auf ihren vollen Gewinn ca. 30% Ertragsteuern bezahlen und die Stadt Karlsruhe müsste zugleich den Verkehrsbereich mit jährlichen Zahlungen in vergleichbarer Größenordnung (durchschnittlich 20 Mio. Euro jährlich) unterstützen. Die meisten mit Karlsruhe vergleichbaren Großstädte nutzen das Modell des steuerlichen Quer- verbunds ebenfalls zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs. Die dargestellte Zunahme der Verbindlichkeiten resultiert hauptsächlich aus dem starken Aus- bau des Fernwärmenetzes im Stadtgebiet Karlsruhe, welches teilweise über Bankdarlehen finan- ziert wurde. Hier kamen unter anderem auch zinsvergünstigte Förderdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau zum Einsatz. Der Ausbau des städtischen Fernwärmenetzes liegt im Interesse der Stadt Karlsruhe und wird einen bedeutsamen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz in der Stadt Karlsruhe leisten. Die Darlehensaufnahmen erfolgten ausschließlich zur Finanzierung von langfristigen Investitio- nen, welche bei den Stadtwerken durch die Gewinnung neuer Kunden langfristig auch zu einer Umsatz- und Gewinnsteigerung führen werden. Es handelt sich somit um rentierliche Investitio- nen. Für die Verwaltung ist es entscheidend, dass die Stadtwerke auch zukünftig ausreichend mit Eigenkapital ausgestattet sind. Deshalb hat die Stadt Karlsruhe gemeinsam mit dem Mitgesell- schafter EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH beschlossen, der Stadtwerke Karlsruhe GmbH Kapitalzuführungen in Höhe von 30 Mio. Euro zukommen zu lassen um damit dauerhaft eine Eigenkapitalquote von mind. 25% zu gewährleisten. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 B. Würde ein Verzicht der Gewinnabführung nicht zu einer Reduzierung der Verbraucherpreise führen? Die Preisgestaltung der Stadtwerke hängt grundsätzlich nicht von der Art der Gewinnverwen- dung, sondern von anderen Einflussfaktoren ab. In den Geschäftsfeldern der Stadtwerke Karlsruhe, die dem freien Wettbewerb unterliegen (ins- besondere Strom und Gas) orientieren sich die Stadtwerke am Marktpreis und Konditionen der Mitwettbewerber. Eine einseitige Preiserhöhung durch die Stadtwerke Karlsruhe würde hier zu starken Kundenverlusten führen, welche nicht im Interesse der Stadtwerke Karlsruhe sind. Ins- gesamt liegen die Stadtwerke mit ihren Strom- und Gaspreisen im Mittelfeld der Mitwettbe- werber und im Preisbereich anderer Stadtwerke. In den Geschäftsfeldern der Stadtwerke Karlsruhe, die nicht dem Wettbewerb unterliegen (Wasser, Netze, Fernwärme) erfolgt eine Kontrolle der Preisgestaltung der Stadtwerke durch die Kartellbehörden beziehungsweise der Bundesnetzagentur. Im Bereich dieser Monopole orien- tiert sich die Preisgestaltung grundsätzlich an der Deckung der anfallenden Kosten. Somit würde ein Verzicht auf die Gewinnabführung nicht automatisch zu einer Reduzierung der Verbraucherpreise führen. Die Verwaltung möchte insgesamt darauf hinweisen, dass bei den privaten Mitwettbewerbern die Gewinne aus dem Verkauf von Strom und Gas den privaten Eigentümern bzw. Aktionären im Rahmen von Gewinnausschüttungen oder Dividenden zugute kommen. Bei den Stadtwerken hingegen werden diese im Sinne des Allgemeinwohls und der Daseinsvorsorge für den öffentli- chen Personennahverkehr verwendet.