Fußgängerverkehr stärken: Ampel-Regelschaltung mit Allgemein-Grün für zu Fuß Gehende in der City einrichten

Vorlage: 2019/0256
Art: Antrag
Datum: 20.03.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.05.2019

    TOP: 41

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Planungsausschuss

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0256 Fußgängerverkehr stärken: Ampel-Regelschaltung mit Allgemein-Grün für zu Fuß Gehende in der City einrichten Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.05.2019 41 x Planungsausschuss 05.06.2019 5 x Die Stadt führt bei den Ampelanlagen in der City eine Regelschaltung mit Allgemein-Grün für zu Fuß Gehende ein. Ampelschaltungen mit Allgemein-Grün für zu Fuß Gehende existieren, mit leicht unterschiedli- chen Abwandlungen, schon viele Jahre an verschiedenen Orten weltweit (CAN, JP, USA, UK, NL, NZ). Die Erfahrungen in diesen Ländern haben gezeigt, dass die Auswirkungen für den in- nerstädtischen Kraftverkehr minimal, jedoch für zu Fuß Gehende, für Radfahrende sowie für die allgemeine Aufenthaltsqualität in der City durchaus beachtlich sind. Während der Mittagspause, abends und nachts wird flanieren dann weniger von Warten an den Ampeln geprägt sein als das zurzeit der Fall ist. Der Kraftverkehr wird aber weiterhin und uneingeschränkt seine Ziele auch im Stadtgebiet erreichen können. Die KULT-Fraktion möchte eine Ausweitung des ange- nehm zu Fuß nutzbaren Bereiches der Stadt, ohne die Annehmlichkeiten des motorisierten Indi- vidualverkehrs zu verlieren. Funktionsweise Der Kraftverkehr löst weiterhin über Kontaktschleifen den üblichen Ampelzyklus seiner Fahrt- richtung aus. Solange die Sensorik einer Ampel keinen Kraftverkehr feststellt, erhält der Fußver- kehr Allgemeingrün, d.h. in allen Wegerichtungen zugleich. Diese Phase endet erst, wenn wie- der Radverkehr, ÖPNV oder Kraftverkehr die Sensorik auslöst. Bei Radwegen schaltet deren Sen- sorik die betreffende Fahrtrichtung für Räder für eine Phase frei. Bei Fahrradstraßen/Cityrouten ist deren Fahrtrichtung für Räder auf Dauergrün, um stetes Vorankommen zu ermöglichen. Der ÖPNV behält die Voranmeldung mit Vorrangschaltung. Die Auswirkungen für den innerstädtischen Kraftverkehr sind dabei minimal und im Berufsver- kehr ändert sich dadurch nichts. Hier werden durch permanentes Auslösen der Sensorik die Ampelphasen aller Fahrtrichtungen ablaufen wie derzeit auch. In Schwachverkehrszeiten wird dagegen der Straßenraum für alle deutlich durchlässiger, sogar für den Kraftverkehr, weil dieser bei Annäherung an eine Kreuzung nur noch die Beendigung der Allgemeingrünphase durch- warten muss und nicht mehr einen kompletten Ampelzyklus. Für zu Fuß Gehende ist eine solche Lösung aber wesentlich komfortabler, da sie bei Abwesen- heit vom Kraftverkehr nicht warten müssen und die sichere Überquerung einer Kreuzung wäh- rend der Allgemeingrünphase in jede beliebige Richtung möglich ist. Somit reicht dann eine einzige Phase auch für eine zwischenstoppfreie Diagonalquerung aus. Sachverhalt / Begründung: Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Unterzeichnet von: Lüppo Cramer Uwe Lancier Max Braun Michael Haug Erik Wohlfeil

  • Stellungnahme TOP 41
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0256 Dez. 6 Fußgängerverkehr stärken: Ampel-Regelschaltung mit Allgemein-Grün für zu Fuß Gehende in der City einrichten Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.05.2019 41 x Planungsausschuss 05.06.2019 5 x Kurzfassung Allgemein-Grün-Schaltungen an Lichtsignalanlagen für zu Fuß Gehende können immer dort in Erwägung gezogen werden, wo an einem Knotenpunkt ein starkes Aufkommen an zu Fuß Gehenden vorhanden ist, bei gleichzeitig geringem Aufkommen an Kraftfahrzeug- und Fahrradverkehr. Die Verlustzeiten für den rollenden Verkehr haben bei dieser Art der Signal- steuerung eine erhebliche Leistungsminderung für diese Verkehrsarten zur Folge. In Karlsruhe wird unter diesen Voraussetzungen kein geeigneter Knotenpunkt für die vorge- schlagene Schaltungsart gesehen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Bei der Konzeption der Steuerung einer Ampelanlage wird grundsätzlich überlegt, ob eine Rundum-Grün-Signalisierung für den Fußverkehr günstig sein könnte oder ob deren Nachteile überwiegen. Ein wesentlicher Nachteil ist, dass die Wartezeiten für den Rad- und Kraftfahrzeug- verkehr länger sind als bei „konventionellen“ Steuerungen. Der Grund hierfür ist, dass die Ver- kehrsphasen, in denen der Kraftfahrzeug- und Radverkehr freigegeben wird, auch bei einer Rundum-Grün-Steuerung für den Fußverkehr vorhanden sein müssen, um sämtliche Verkehrs- beziehungen bedienen zu können. Es kommt somit zu den bei „konventionellen“ Steuerungen erforderlichen Phasen noch eine zusätzliche, die Rundum-Grün-Phase, hinzu. Das führt zu einer Verlängerung des Signalumlaufs sowie zu einer Verringerung der Leistungsfähigkeit der Signal- anlage für Rad- und Kraftfahrzeugverkehr. Damit verlängern sich die Wartezeiten. Damit die Funktionalität der Rundum-Grün-Phase gegeben ist, muss die Phasendauer so ausge- legt sein, dass zumindest ein diagonales Queren des Knotenpunktes während der Grünphase möglich ist. Diese Phasendauer muss zusammen mit dem erforderlichen zusätzlichen Phasen- übergang (Räumzeit) im Umlauf untergebracht werden. Insofern ist es nicht richtig, dass es für den Rad- oder Kraftverkehr nur minimale Auswirkungen gäbe. Bei Knotenpunkten, bei denen diese Signalisierungsform in Frage käme, haben wir im Karlsru- her Stadtgebiet in der Regel auch einen nicht unerheblichen Kraftfahrzeugverkehr. Insbesonde- re widerspricht ein Rundum-Grün für Fußgänger aber aufgrund des oben genannten Nachteils einer radverkehrsfreundlichen Lichtsignalsteuerung, auf der vor allem bei Anlagen im Innen- stadtbereich ein planerischer Schwerpunkt liegt. Daher ist diese Signalisierungsvariante bislang noch nicht in Karlsruhe zum Einsatz gekommen.

  • Protokoll Gemeinderat
    Extrahierter Text

    Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2019, 13:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 37. Punkt 41 der Tagesordnung: Fußgängerverkehr stärken: Ampel-Regelschaltung mit Allgemein-Grün für zu Fuß Gehende in der City einrichten Vorlage: 2019/0256 Beschluss: Verwiesen in den Planungsausschuss Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 41 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Stadtrat Lancier (KULT): Vor genau fünf Jahren wurde die Ampelschaltung in unserer Stadt von einer Karlsruher Website thematisiert. Damals wurde der Sachgebietsleiter für Verkehrssteuerung und Verkehrstechnik bei der Stadt Karlsruhe interviewt. Schon damals lautete das Fazit, dass Kfz bevorzugt werden, weil herumstehende Fußgänger kein Ver- kehrsproblem seien, aber Autos nicht zu lange warten dürften. Das bezog sich allerdings nur auf die Zeiten ununterbrochenen Kfz-Verkehrs. Die sind allerdings von unserem Antrag gar nicht betroffen. Denn solange Kfz unterwegs sind, ändert sich an der von uns vorge- schlagenen Schaltung gar nichts. Erst wenn nachlassender Verkehr Leerzeiten an den Haltelinien bringt, würden diese eben für Fußgängerverkehr freigegeben. Die Konflikte mit dem Radverkehr sind aber nicht auf die Ampeln zurückzuführen, sondern entstehen aus der Verkehrsführung des Radverkehrs, der sich in Karlsruhe trotz der rosa Brille wegen fahrradfreundlichster Stadt Deutschlands noch immer dem Diktat des Kraftverkehrs unter- werfen muss. Statt wie in den Niederlanden zuerst die Fußgänger, dann ÖPNV, dann Rad und schließlich Kraftverkehr zu planen, werden besonders Rad- und Fußverkehre gerne auf eine gemischte und auch zu enge Fläche gedrängt. Doch das zu korrigieren, ist einen weiteren Antrag wert. Vor allem wollen wir hier mit der Stärkung des Fußverkehrs die Stadt attraktiver ma- chen. Auch wenn der Tagesordnungspunkt 22 heute entfallen ist, liebe Kollegen von der – 2 – CDU, haben wir hier einen Punkt, mit dem wir Euren Wunsch umsetzen können. Denn dies ist eine Maßnahme für eine lebendige Innenstadt. Und das Ganze ohne Kosten und für alle Karlsruher sichtbar und spürbar. Jede Person ist schließlich Fußgänger, auch die ÖPNV Nut- zenden oder die Auto Fahrenden. Aus der Einsicht ist in den 1970er die Fußgängerzone in Karlsruhe entstanden, allem Zetern der Betriebe zum Trotz, und hat sich auch als Erfolg erwiesen. Gerade für die Geschäfte in der Kaiserstraße. So will ich, dass die geforderte Schaltung sogar für die Kraftfahrer ein Vorteil ist. Wer är- gert sich nicht darüber, zu ruhiger Stunde allein bei Rot zu stehen und abwarten zu müs- sen, dass die gesamte Kreuzung erst einmal durchgeschaltet hat, bis er dann endlich legal wieder Gas geben darf. Bei unserem Vorschlag müsste man lediglich eine Räumzeit abwar- ten und dann hätte man sofort freie Fahrt. Hier muss ich der Antwort der Verwaltung deutlich widersprechen. Die Rundum-Grünphase ist nicht zusätzlich, wie in der Antwort behauptet wird, sondern anstelle des normalen Fußgängergrün, ja sogar zweier Grünpha- sen für die Fußgänger, das heißt, es kommt im Phasenablauf nichts hinzu. Auch Versuche des Bundesverkehrsministeriums vor einigen Jahren in Berlin, Wuppertal, Köln und Kaisers- lautern, die längere Wartezeiten als Nachteil sahen, haben dies auf die Hauptverkehrszeit bezogen, auf die unser Vorschlag, wie schon betont, gar nicht eingreift. Auch der ADAC hat diese Versuche 2012 schon positiv beurteilt. Stadtrat Müller (CDU): Im ersten Blick auf den Antrag der KULT scheint dieser gar nicht so unsympathisch zu sein. Beim zweiten Blick wird es allerdings schon etwas deutlicher, nämlich dann, wenn man die Stellungnahme der Verwaltung als Kontrast den Ausführun- gen des Antrags entgegenstellt. Lieber Herr Kollege Lancier, Sie sehen es mir an dieser Stel- le bitte nach, dass ich der Verwaltung dann doch das größere Vertrauen schenke, einfach in der Sachkompetenz uneingeschränkt, dass eine Prüfung nicht ergeben hat, eine solche Grünwegweisung für Fußgänger durchweg schalten zu können. Aber vielleicht ist dieser Antrag seitens der Antragsteller eine Sache für einen entsprechenden Ausschuss, sei es als kleine Brücke an dieser Stelle. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Auch hier gilt, die Grundidee ist gut. Nur wird es schwierig mit der Ausführung in Karlsruhe in der jetzigen Situation mit den Baustellen. Zum gegen- wärtigen Zeitpunkt sehen wir in Verweis auf die Verwaltungsantwort keine Handlungs- spielraum, um eine solche Kreuzung umzusetzen. Wenn die Antragsteller eine entspre- chende Kreuzung konkret benennen können, wird die Verwaltung mit Sicherheit bereit sein, konkret zu prüfen. In diesem Sinne würden wir zunächst abwarten, bis sich die Situa- tion in der Innenstadt etwas entspannt hat. Möglicherweise ergeben sich dann Möglichkei- ten. Von der Grundidee gut, aber momentan aus unserer Sicht nicht realisierbar. Stadtrat Wirth (GRÜNE): Wir finden die Idee auch sehr charmant, es einmal anzugehen. Keineswegs sehen wir in der Antwort der Verwaltung einen Ausschlussgrund es weiter zu verfolgen. Vielmehr vermuten wir mehrere Missverständnisse, zum Beispiel bei dieser zu- sätzlichen Grünphase beim Rundumgrün. Der Kollege Lancier hat dieses Missverständnis schon ausgeführt. Auch, was die sonstigen Regelungen betrifft, die im Antrag stehen und die die Verwaltung beantwortet hat, wurden verschiedene Dinge bearbeitet. So fühlt es sich an. Deswegen wären wir für den Verweis in einen entsprechenden Ausschuss und hal- ten durchaus die Möglichkeit in Karlsruhe trotz Baustellen und allem gegeben, einen Mo- dellversuch zu machen und sich die Kreuzung einmal näher anzuschauen. – 3 – Stadtrat Jooß (FDP): Wir sind dafür, Herr Oberbürgermeister, Bedarfsampeln zu installie- ren, die gut funktionieren – da kommen die Fußgänger zu jeder Zeit drüber -, und auch Induktionsschleifen einzubauen für Autofahrer, damit die beispielsweise nachts nicht ewig warten müssen. Stadtrat Honné (GRÜNE): Ich möchte noch einmal konkretisieren, was das Missverständ- nis ist, was wir vermuten. Die Verwaltung hat davon gesprochen, dass insbesondere zur Rushhour Probleme entstehen. Aber die Schaltung, die die KULT-Fraktion beantragt, wirkt überhaupt nicht in der Rushhour. Also kann es eigentlich nur ein Missverständnis sein. Die Schaltung soll ganz bewusst nur dann greifen, wenn der Verkehr gering ist, und nicht zeit- gesteuert, sondern wirklich verkehrsabhängig. Insofern sehen wir in den Nebenzeiten, wenn wenig Verkehr ist, durchaus Chancen, diesen Vorschlag zu realisieren. Der Vorsitzende: Wir haben auch Ampeln, wo ich einen Bedarf für die Fußgänger habe. Und der Autoverkehr kann sozusagen fahren, bis ein Fußgänger kommt und dann auf Grün schaltet. Die Grünschaltung ist oft extrem schnell. Ich kenne das an der Ettlinger Straße, wenn Sie da manchmal kreuzen, können Sie drücken und bekommen sofort Grün als Fußgänger. Wenn Sie das jetzt durch Sonderregelungen austauschen, haben Sie im Grunde immer Grün. Der Autofahrer, wenn er auf die Schleife fährt, bekommt grün. Er muss aber trotz- dem bremsen und auf der Schleife warten, bis die Ampel umschaltet. Ob das am Ende die vernünftigere und flüssigere Steuerung ist, weiß ich nicht. Insofern finde ich den Vorschlag gut, dass man es noch einmal zur fachlichen Diskussion im Ausschuss thematisiert. Das ist aber keine generelle Regelung für alle Ampelanlagen. Denn wir haben viele Ampelanlagen, da ist es technisch sehr aufwändig, so etwas einzubauen. Es hat aber im Grunde keine Re- levanz, weil es immer ausreichend Frequenzen aller Nutzer gibt, die sowieso eine standar- disierte Abfolge erfordern. Von daher macht der Vorschlag Sinn, bei einzelnen Ampeln darüber zu reden, ob man es dort einmal ausprobiert. Alles das finde ich im Fachausschuss sinnvoll. Wenn die Antragsteller damit mitgehen könnten, dass man es im Fachausschuss noch einmal fachlich ausführt, wäre das eine vernünftige Sache. Was ist das dann? Bauausschuss? Wir haben uns hier vorne geeinigt, dass es der Planungs- ausschuss ist. Sie sehen es auch so. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 2. Juli 2019