Soziale Erhaltungssatzung

Vorlage: 2019/0255
Art: Antrag
Datum: 02.03.2020
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Südstadt, Südweststadt, Weststadt

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.05.2019

    TOP: 36

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.04.2020

    TOP: 11.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: vertagt

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 26.05.2020

    TOP: 23.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: vertagt

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 30.06.2020

    TOP: 14.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Planungsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 17.09.2020

    TOP: 2.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 29.09.2020

    TOP: 11.1.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: verwiesen in Fachausschuss

  • Gemeinderat HH-Reden Fraktionen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.10.2020

    TOP: 10.3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: keine Abstimmung

Zusätzliche Dateien

  • Antrag
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0255 Soziale Erhaltungssatzung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 30.06.2020 14.2 x Planungsausschuss 17.09.2020 2.2 x Gemeinderat 20.10.2020 10.3 x Die Verwaltung prüft, ob eine Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB (Erhaltungs- satzung zum Milieuschutz) auch für Karlsruhe ein geeignetes Instrument ist. Dazu stellt sie insbeson- dere dar, wie viele Häuser in welchen Stadtteilen in den letzten fünf Jahren umfassend saniert und in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden. Begründung: In Stuttgart Nordbahnhof oder in Freiburg Wiehre wird das Instrument der sozialen Erhaltungssat- zung bereits genutzt. Auch in Karlsruhe beobachten wir verstärkt Ankauf von Gebäuden - beispielsweise in der Süd- stadt/Augartenstraße -, die anschließend umfassend saniert werden. Innerhalb der Bewohnerschaft besteht in der sehr großen Mehrheit kein Interesse an Wohnungen zu heutigen Neubaustandards oder an Luxussanierungen, sondern an einem behutsamen Umgang mit den Bestandsgebäuden. Eine Verdrängung bisheriger Mieter aus dem Quartier ist zu erwarten, da die Mieten deutlich steigen. Um die soziale Stabilität und einen umfänglichen Erhalt eines Kernbestands an preiswertem Wohnraum zu gewährleisten, ist die Aufstellung einer Erhaltungssatzung eine Möglichkeit. Die Stadt hat in solchen Gebieten dadurch Vorkaufsrechte, welches wie in Sanierungsgebieten durch Verträge abgewendet werden kann. Ziel ist im Falle eines Verkaufsvorgangs, die Eigentümer bzw. Investoren davon zu überzeugen, auf den Genehmigungsantrag für eine Abgeschlossenheitserklä- rung sowie zur Aufteilung von Miet-wohngebäuden in Wohnungseigentum nach dem Wohnungs- eigentums-gesetz (WEG) zu verzichten und weiterhin preiswert zu vermieten. Mit diesem Instrument können auch Häuser durch die Stadt erworben und anschließend wieder, z. B. an Mieterinitiativen, reprivatisiert werden, so dass die bisherigen Mieter die Möglichkeit haben, ihre Wohnung zu erwerben. Unterzeichnet von: Parsa Marvi Michael Zeh Dr. Raphael Fechler

  • Stellungnahme Gemeinderat 14. Mai 2019
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0255 Dez. 6 Soziale Erhaltungssatzung Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 14.05.2019 36 x Kurzfassung Derzeit liegen der Verwaltung noch keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen erheblichen Gentrifizierungsdruck im Stadtgebiet Karlsruhe vor. Die Verwaltung wird die Daten für das Stadtgebiet weiterhin beobachten und gegebenenfalls das Thema wieder aufgreifen, sobald Änderungen in der Bevölkerungsstruktur erkennbar sind. Bezogen auf die Südstadt werden entsprechende Entwicklungen beobachtet und mit den Ak- teuren vor Ort Gespräche aufgenommen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Soziale Stadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Als „soziale Erhaltungssatzung“ oder auch „Milieuschutzsatzung“ wird ein spezieller Typ einer Erhaltungssatzung bezeichnet. Eine Gemeinde kann gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Bau- gesetzbuches (BauGB) in einem Bebauungsplan oder durch eine sonstige Satzung Gebiete be- zeichnen, in denen zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 Abs. 4 BauGB) der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Geneh- migung bedürfen. Nach § 172 Abs. 4 Satz 1 BauGB darf die Genehmigung nur versagt werden, wenn die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen erhalten werden soll. Auf diese Weise kann für die in einem intakten Gebiet wohnenden Men- schen der Bestand der Umgebung gesichert und so die Bevölkerungsstruktur in einem bestimm- ten Stadtteil vor unerwünschten Veränderungen geschützt werden. Als städtebauliches Instrument dient eine soziale Erhaltungssatzung dazu, die Durchmischung des betroffenen Stadtteils zu erhalten und Verdrängungsprozesse abzumildern. Zu diesem Zweck kann beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen auf der Genehmigungsebene der Ausstattungsstandard von Wohnungen begrenzt oder das gesetzliche Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB ausgeübt werden. Darüber hinaus hat das Land Baden- Württemberg mit der sogenannten Umwandlungsverordnung vom 5. November 2013 von der Ermächtigung in § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB Gebrauch gemacht, für Grundstücke in Gebieten mit einer sozialen Erhaltungssatzung zu bestimmen, dass die Begründung von Wohnungseigen- tum oder Teileigentum nach § 1 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) an Gebäuden, die ganz oder teilweise Wohnzwecken zu dienen bestimmt sind, ebenfalls einem Genehmigungs- vorbehalt unterfällt. Demgegenüber sind soziale Erhaltungssatzungen kein Instrument des aktiven Mieterschutzes bzw. zur Schließung etwa noch vorhandener Lücken des sozialen Mietrechts. Sie können nicht dazu genutzt werden, der Wohnbevölkerung in bestimmten Quartieren im Ergebnis ein dau- erndes Recht zum Wohnen zu sichern. Geschützt werden vielmehr die gewachsenen Strukturen der angestammten Bevölkerung vor einer Verdrängung mit dem Ziel, nachteilige städtebauliche Entwicklungen zu verhindern, die infolge einer Veränderung der Zusammensetzung der Wohn- bevölkerung in dem betroffenen Gebiet zu befürchten sind. Demnach reicht es für den Erlass einer sozialen Erhaltungssatzung allein nicht aus, wenn in einem innenstadtnahen Wohngebiet wie der Südstadt preisgünstiger Mietwohnungsbestand infolge der erwarteten baulichen oder wohnungseigentumsrechtlichen Entwicklung wegzufallen droht. Hinzukommen müsste ein konkreter städtebaulicher Missstand, der aus einer solchen Entwicklung resultiert. Dies kann zum Beispiel die Notwendigkeit sein, neue Infrastruktur wie Pflegeheime oder Beratungsstellen zu schaffen. Der praktische Nutzen sozialer Erhaltungssatzungen wird kontrovers diskutiert. Fest steht je- doch, dass der Erlass einer solchen Satzung nur unter ganz bestimmten rechtlichen Vorausset- zungen in Betracht kommt, deren Vorliegen im Regelfall anhand umfangreicher Voruntersu- chungen geprüft werden müssen. Zur Beurteilung der notwendigen Erhaltungswürdigkeit eines betroffenen Gebietes müssen zwangsläufig bestimmte Informationen über das Erhaltungsgebiet und seine Bewohner vorliegen. Hierzu sind gesonderte Erhebungen durchzuführen, um ge- bietsbezogen die Festlegungsvoraussetzungen zu rechtfertigen und gegebenenfalls nachzuwei- sen. Dies betrifft insbesondere die Bevölkerungsstruktur und die sich aus der Veränderung der Zusammensetzung der Bevölkerung ergebenden städtebaulichen Auswirkungen. Die Datenbe- stände müssen Aufschluss geben über Umfang und Wahrscheinlichkeit der voraussichtlichen Vornahme baulicher Vorhaben und Rechtsvorgänge, die geeignet sind, einen Strukturwandel auszulösen, sowie über die auf Grund der Durchführung dieser Vorhaben auftretenden Ände- rungen in der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, schließlich auch über die sich hieraus ergebenden städtebaulichen Folgen und Auswirkungen. Anerkannte Leitlinien zur Ermittlung und Begründung der Erhaltungswürdigkeit einer bestimmten Bevölkerungsstruktur ergeben sich Ergänzende Erläuterungen Seite 3 aus dem sogenannten Nürnberger Kriterien-Katalog. Dieser Katalog enthält Merkmale der Be- völkerungszusammensetzung und solche, die Aussagen über gebietsspezifische Verbindungen zwischen Bevölkerungsstruktur und baulicher Struktur ermöglichen. Der Katalog hat die Aufga- be, die schutzbedürftige Bevölkerungsgruppe zu ermitteln und ein Urteil darüber zu ermögli- chen, wieweit eine besondere Eignung und Angewiesenheit der Bevölkerung in Bezug auf die- ses Gebiet vorliegen Der Stadt Karlsruhe liegen derzeit keine umfassenden Daten zu sogenannten „Luxussanierun- gen“ oder Zahlen zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen vor. Eine Aufstellung des Bauordnungsamtes zu Anträgen auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zeigt zum Beispiel für die Südstadt, dass im Zeitraum von 2014 bis 2018 statistisch durchschnittlich 5,6 solcher Anträge pro Jahr genehmigt wurden. Dabei liegen keine Angaben darüber vor, ob Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umge- wandelt wurden, sondern nur dass Grundeigentum in Wohneigentum aufgeteilt wurde. Auch wenn dies und die genaue Anzahl der Wohneinheiten nicht bekannt sind, liegen die Daten sehr wahrscheinlich deutlich unter den Werten, bei denen in anderen Städten über eine Erhaltungs- satzung nachgedacht wird. Hinweise auf mögliche Gentrifizierungsprozesse können durch die Analyse von Bevölkerungs- und Sozialdaten gewonnen werden. Eine überdurchschnittlich rückläufige Entwicklung von Ar- beitslosenzahlen, Personen im SGB II-Bezug, Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder mit Migrationshintergrund und des Anteils der über 65-Jährigen können als Indizien für einen großen Veränderungsdruck gewertet werden. Da der Stadtteil Südstadt sehr heterogen ist, ist es sinnvoll diese Indikatoren auf der räumlich kleineren Ebene der Stadtviertel zu betrach- ten. Relevant sind hier der nördliche und der südliche Teil der Südstadt. Der nördliche Teil ist das Gebiet zwischen Ettlinger Straße, Kriegsstraße, Morgenstraße und Luisenstraße. Der südliche Teil ist das Gebiet zwischen Ettlinger Straße, Luisenstraße, Stuttgarter Straße und Fautenbruch- straße. Zwischen dem nördlichen und dem südlichen Teil der Südstadt gibt es leichte Strukturunter- schiede. Die 6.919 Bewohnerinnen und Bewohner des nördlichen Teils sind tendenziell jünger und haben noch häufiger als im südlichen Teil einen Migrationshintergrund. Der Seniorenanteil ist unterdurchschnittlich (Karlsruhe insgesamt 18,6 %) und sank zwischen 2014 und 2018 leicht auf zuletzt 9,0 % ab. Nur 0,7 % der Menschen dort waren bereits hochbetagt (85 Jahre oder älter). Der Ausländeranteil entwickelte sich leicht rückläufig, zählt aber mit aktuell 31,3 % (2018) zu den höchsten im Stadtgebiet (2018: 19,1 %). Insgesamt hatten 2018 rund 41,3 % aller Bewohnerinnen und Bewohner im Nordteil der Südstadt einen Migrationshintergrund. Sozialstrukturell zeichnet das Quartier mit einem Rückgang der Arbeitslosen innerhalb der dort wohnhaften Bevölkerung sowie der Betroffenheit von SGB II-Bezug die gesamtstädtischen Ent- wicklungen nach. Trotzdem lagen zuletzt 2018 die Quote der beim Arbeitsamt registrierten Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Betroffenheit der Bewohnerschaft von SGB II- Leistungen insbesondere auch unter den alleinerziehenden Haushalten überdurchschnittlich hoch und mitunter sogar höher als im angrenzenden südlichen Viertel. Die Strukturveränderungen im südlichen Teil der Südstadt folgten zwischen 2014 und 2018 ebenfalls dem gesamtstädtischen Trend, verliefen allerdings mitunter stärker akzentuiert. So stieg die dort wohnende Bevölkerung (2018: 8.762 Personen) deutlich stärker an (+11,0 %) als im nördlichen Viertel (+2,3 %) oder in Karlsruhe insgesamt (+2,0 %), wobei die Zahl der Senio- rinnen und Senioren stabil blieb und 2018 sogar mehr hochbetagte Menschen im Alter von 85 oder mehr Jahren in dem Quartier lebten als noch 2014 (+6,7 %). Auch die Zahl der ausländi- schen Quartiersbevölkerung (+11,0 %) sowie der deutschen Bewohnerinnen und Bewohner mit Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Migrationshintergrund (+6,2 %) hat deutlich zugenommen. Der Ausländeranteil liegt seit Jah- ren unverändert bei 28,8 % und damit weit über dem gesamtstädtischen Niveau. Ähnlich wie auf Gesamtstadtebene sanken die Zahl der Arbeitslosen sowie der SGB II- Beziehenden in der Stadtviertelbevölkerung angesichts der positiven Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt spürbar. Dennoch liegt der Prozentsatz der von Arbeitslosigkeit betroffenen Be- wohnerinnen und Bewohner im südlichen Teil der Südstadt höher als auf Gesamtstadtebene. Auch der Prozentsatz der auf SGB II-Leistungen angewiesenen Südstädter liegt im südlichen Teil überdurchschnittlich hoch, vor allem unter den Alleinerziehenden, von denen 40 % SGB II- Leistungen beziehen. Insgesamt lassen die Entwicklungen der letzten Jahre weder im nördlichen noch im südlichen Teil der Südstadt Anzeichen für einen möglichen Gentrifizierungsprozess erkennen. Die soziale Segregation zwischen einzelnen Stadtteilen in Karlsruhe ist relativ gering. So erreicht die Fächerstadt bei einer WZB-Studie (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung) zur so- zialen Architektur deutscher Städte einen relativ geringen Segregationsindex der SGB II- Empfänger (das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitssuchende) für das Jahr 2014. Die Werte anderer Städte liegen deutlich höher. Der Segregationsindex be- schreibt die ungleiche Verteilung von SGB II-Empfängern auf einzelne Stadtteile. Auch mit Hilfe dieser Untersuchungsmethodik ist ein Gentrifizierungsprozess nicht feststellbar. In der Stadt München werden Aufwertungs- und Verdrängungsindikatoren untersucht, wie Gebäudealter, Aufwertungspotenzial, Verdrängungspotenzial und mögliche Auswirkung auf die Infrastruktur. Die Datengrundlagen werden in München unter anderem durch Haushaltsbefra- gungen geschaffen. Auch Gebietsbegehungen sind Bestandteil der Untersuchungen. Auch in der Stadt Hamburg ist das Vorgehen sehr sorgfältig, damit die Satzung nicht rechtlich angegriffen werden kann. Der Bezirk (Verwaltungseinheit, Hamburg hat sieben Bezirke) gibt für klar abgrenzbare Bereiche eine Plausibilitätsprüfung bei anerkannten Gutachtern in Auftrag. Danach wird entschieden, ob ausreichend Kriterien vorhanden sind. Im Anschluss findet eine repräsentative Erhebung von Daten statt. Ist das Ergebnis positiv, wird der Erlass der sozialen Erhaltungssatzung vorbereitet. Aus den Erfahrungen anderer Städte wird deutlich, dass für die Voruntersuchungen, das Erstel- len und die Umsetzung einer sozialen Erhaltungssatzung ein großer Personal- und Zeitaufwand notwendig ist. Für die Ausübung des Vorkaufsrechts muss die Kommune ebenfalls Gelder be- reitstellen. Zusammenfassung: Für die Erarbeitung und Umsetzung einer sozialen Erhaltungssatzung ist ein sehr großer Finanz-, Personal- und Zeitaufwand notwendig. Auch für die Ausübung von Vorkaufsrechten müssten Ressourcen bereitgestellt werden. Zur Bewältigung dieser Aufgaben wäre aus Sicht der Verwal- tung die Schaffung neuer Stellen bei der Stadt Karlsruhe unverzichtbar. In der Stadt München sind das Sozialreferat (in Zusammenarbeit mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung) und das Kommunalreferat für den Vollzug der sozialen Erhaltungssatzungen zuständig, hier wurden klare Zuständigkeiten mit ausreichend Personal geschaffen. Bisher legen die Daten für die Südstadt und das Stadtgebiet insgesamt nahe, dass keine akuten Gentrifizierungsprobleme vorhanden sind, da kein Verdrängungsprozess zu beobachten ist. Eine Begutachtung der sanierten bzw. „luxussanierten“ Gebäude ist aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Da diese Daten bisher nicht zentral erfasst werden, würde Ergänzende Erläuterungen Seite 5 eine Datenerhebung sehr aufwändig sein (Befragung etc.). Die Verwaltung schlägt daher fol- gendes Vorgehen vor: - Die Verwaltung wird andere Städte nach ihren Erfahrungen mit der sozialen Erhaltungssat- zung befragen. - Die Verwaltung wird ein Gespräch mit der Bürgergesellschaft Südstadt führen: Wie stellt sich die Situation aus Sicht der Bürgergesellschaft derzeit dar? - Die Verwaltung wird die Daten für das Stadtgebiet weiterhin beobachten und gegebenen- falls das Thema wieder aufgreifen, sobald Änderungen in der Bevölkerungsstruktur erkenn- bar sind.

  • Protokoll GR 14.05.2019
    Extrahierter Text

    Niederschrift 64. Plenarsitzung des Gemeinderates 14. Mai 2019, 13:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 32. Punkt 36 der Tagesordnung: Soziale Erhaltungssatzung Antrag: SPD Vorlage: 2019/0255 und Punkte 57 der Tagesordnung: Erhaltungssatzung zum Milieuschutz für die Karlsruher Südstadt Gemeinsamer Antrag: KULT, GRÜNE, FDP, Die Linke Vorlage: 2019/0403 Beschluss: Weiterbehandlung im Fachausschuss Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft die Tagesordnungspunkte 36 und 57 zur Behandlung auf und ver- weist auf die vorliegenden Stellungnahmen der Verwaltung. Stadtrat Zeh (SPD): Der Verkauf des Walhalla-Gebäudes zu Beginn des Jahres war sicher- lich der Auslöser für die Diskussion um die Veränderung gerade in der Südstadt. Es hat ge- gipfelt in einem Antrag auf der Jahreshauptversammlung der Bürgergesellschaft Südstadt, dass sich die Bürgergesellschaft Südstadt mit dem Thema Erhaltungssatzung beschäftigt. Uns als SPD ist bekannt, dass auch in der Weststadt und Südweststadt ganz Häuser aufge- kauft und auch deutlich saniert werden. Aber wir beschränken uns gerne zunächst einmal bei der Untersuchung auf die Südstadt. Unser Antrag kam vor dem Brief der Bürgergesell- schaft Südstadt. Wenn man sich gerade die Augartenstraße anschaut, dann sieht man, dass hier Baukräne auf der gegenüberliegenden Seite der Walhalla standen. Diese wurden vor ein, zwei Wo- chen abgebaut und auf der anderen Seite, nicht bei der Walhalla, sondern zwei Häuser nebendran, Augartenstraße 37 und 41, aufgebaut. Da das Ganze von Privat an Privat geht, bekommt die Öffentlichkeit wenig mit. Es gibt auch tolle Gerüchte in der Südstadt, was da – 2 – alles passiert. Auch wir als Gemeinderat wissen nicht unbedingt Bescheid. Wenn man sich dann aber noch anschaut, es gibt viele Baugenossenschaften, in der Nebeniusstraße, Stutt- garter Straße ist der Mieter- und Bauverein sehr aktiv, dann muss ich sagen, wenn 5,6 Häuser pro Jahr in den letzten fünf Jahren verändert wurden im Sinne möglicherweiser Teilung – es ist noch nicht genau aufgeführt -, ist das schon viel. Es gibt auch in der Süd- stadt bereits Eigentumswohnungen. Deshalb ist der nächste Schritt, dass man das einmal umfassender analysiert, gerade anhand der Südstadt. Ich würde speziell die Augartenstraße von der Ettlinger Straße bis zur Rüppurrer Straße – das ist das Kerngebiet - einmal untersu- chen und in einem Gespräch mit der Bürgergesellschaft - ich gehe davon aus, auch mit uns Fraktionen –weiter erarbeiten. Eigentlich muss die Verwaltung sehr intensiv damit beschäf- tigt sein. Es muss eine Baugenehmigung vorhanden sein. Eine solche Erhaltungssatzung – deshalb finde ich das durchaus ein interessantes Mittel, es ist ähnlich wie beim Sanierungsgebiet – würde Vorkaufsrechte für die Stadt ermöglichen, Untersagung der Teilungserklärung. Ziel ist, das muss man ganz ehrlich sagen, die preis- werten Mieten, die es in den Häusern gibt, die noch nicht saniert sind, zu erhalten und nicht durch Luxussanierungen zu verdoppeln, dass Eigentumswohnungen entstehen. In dem Sinne würden wir gerne das Thema weiter behandeln, so wie die Verwaltung es vor- schlägt. Stadtrat Cramer (KULT): Ich sehe das Hauptproblem darin, dass wirklich eine schleichen- de Veränderung in der Südstadt stattfindet, die vielleicht in den zuständigen Ämtern, die dann nur ihre Zahlen haben und aus diesen Zahlen analysieren, nicht wirklich gesehen wird. Da würde ich den Bewohnern in der Südstadt einmal die Fachkompetenz zugeste- hen, dass sie nämlich sehen, wie sich ihr Wohnumfeld verändert. Von daher war das auch von der Bürgergesellschaft Südstadt nicht nur ein Schnellschuss, sondern es war ganz klar eine Reaktion auf das, was in der Südstadt in den letzten Jahren beobachtet wurde. In der Antwort der Verwaltung wird viel auf den südlichen Teil eingegangen und den alten östli- chen Teil und die Südoststadt, die hier gar nicht miteinbezogen sind. Der Kollege Zeh hat die relevanten Wohnquadrate, die Straßen genannt. Wir würden auch absolut dafür plä- dieren, dass man das jetzt nicht nur weiter beobachtet und dann einmal schaut, ob sich irgendetwas verändert. Denn dann ist es nach Meinung der Antragsteller des interfraktio- nellen Antrags zu spät. Von daher müssen wir wirklich eine Form finden, die über das hin- ausgeht, dass die Verwaltung nur mit der Bürgergesellschaft spricht. Ich denke schon, da sollte man schauen, ob man auch dieses Stadtteilgremium gemeinsam in der Südstadt mit- einbezieht. Auf jeden Fall sollte man das mehr öffnen in Richtung der Bevölkerung, auch in Richtung Politik, die daran interessiert sind, sich zu beteiligen. Da hätte ich doch gerne von Ihnen, Herr Oberbürgermeister, einen Vorschlag, wie man diese Intention der SPD und der weiteren Antragsteller hinbekommt, dass man sich vor Ort in einer gewissen Regelmäßig- keit mit dem Thema beschäftigt. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Ich finde, das Thema ist durchaus ernst und auch gut, dass wir es diskutieren. Es muss sicherlich aber auch in die Ausschüsse. Das ist kein Thema, das politisch ist. So haben Sie sich das vorgestellt. Aber das hat zunächst einmal mit politischen Argumenten gar nichts zu tun. Auch möchte ich an dieser Stelle den Beitrag des Bürger- vereins schätzen. Es ist eine authentische Berichterstattung darüber, was in der Südstadt abläuft. Aber wenn man hier die Anwendung dieser Vorschrift des Bundesbaugesetzbu- ches, § 172, angehen möchte, dann muss man genau so vorgehen, wie es in der Verwal- tungsvorlage fast schon juristisch präzise angegeben wurde. Da kann man sich nicht auf – 3 – ein ganz schwieriges Gleis von Meinungen und Überzeugungen und Gefühlen zurückzie- hen, sondern man braucht harte Fakten. Das ist in der Vorlage auch richtig dargestellt worden. Wenn man diese dann hat, dann kann man zu diesem Instrument greifen, keine Frage. Aber diese harten Fakten, davon sind wir noch weit entfernt. Herr Cramer, Sie sind gerne bereit, die Bevölkerung vor zubetonierten Oasen zu schützen. Machen Sie nieman- dem die Hoffnung, dass das ein Glanzinstrument ist, mit dem wir Entwicklungen in der Südstadt ändern können. Ich finde auch leichte Änderungen in der Südstadt zumutbar. Ich kann nachvollziehen, dass bestimmte Veränderungen nicht gerne gesehen werden. Aber eines ist auch wichtig. § 172 Baugesetzbuch ist ein Eigentümerschutz. Wenn Sie ir- gendeinen Fehler in diese Satzung einbauen, wird die Satzung sofort gekippt. Es hat also überhaupt keinen Wert, hier übereilt vorzugehen. Wir sind als CDU-Fraktion dabei, das im Ausschuss zu diskutieren. Aber ich fürchte, dass es nicht reichen wird, mit diesem Instru- ment in der Südstadt etwas zu bewegen. Aber prüfen – das sage ich ausdrücklich – muss man das. Noch ein Wort. Es wird hier immer von der Luxussanierung gesprochen. Damit belastet man auch Eigentümer und Vermieter, die durchaus wohlwollend und voll gut gemeintem Engagement ihre Immobilien erhalten wollen. Ich bin als CDU-Vertreter einer, der alle mit- nehmen möchte. Auch diejenigen, die gute Arbeit in dem Zusammenhang leisten, und nicht alle in einen Topf werfen. Stadträtin Weber (GRÜNE): Wir möchten auf zwei Argumente aus der Stellungnahme der Verwaltung eingehen. 1. Die Verwaltung argumentiert, dass derzeit noch keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen erheblichen Gentrifizierungsdruck im Stadtgebiet Karlsruhe vorliegen. Vor knapp zwei Wochen fand eine Podiumsdiskussion auf Einladung der Bürgergesellschaft Südstadt statt. Die BG sieht die Gefahr einer Gentrifizierung in höherem Ausmaß und sie befürchtet, dass die gewachsene Bevölkerungsstruktur verdrängt wird. Alle einge- ladenen Parteien waren sich mehrheitlich einig, dass die Einrichtung einer Milieu- schutzsatzung für die Südstadt sinnvoll ist. Auch wenn bisher eine Gentrifizierung im großen Stil noch nicht stattgefunden hat, muss hier vorgebeugt werden. Eine Erhal- tungssatzung Milieuschutz kann solch eine vorausschauende Maßnahme darstellen. 2. Die Verwaltung argumentiert, dass für die Ausübung des Vorkaufsrechts die Kommune Gelder bereitstellen muss. Diese Gelder sind aber bereits vom Liegenschaftsamt in er- heblicher Höhe eingeplant worden. Falls dies doch nicht ausreichen könnte, könnte man auch Förderprogramme nutzen, wie zum Beispiel das Europäische Programm Jes- sica, das sich für den Erhalt von Stadtquartieren einsetzt. Das Programm berät und un- terstützt bei der Einrichtung eines Fonds, in den Bürger, Banken und Unternehmen einzahlen können. Der Ankauf eines Gebäudes durch die Stadt und die anschließende Veräußerung an eine Mietergruppe oder ein Gemeinschaftswohnprojekt könnte hier- mit zwischenfinanziert werden. Deshalb begrüßen wir es, wenn die Verwaltung auch alternative Finanzierungsmöglichkeiten prüft. Stadtrat Jooß (FDP): Sie haben vorhin gesagt, Sie wollen die Punkte 36 und 57 zusam- menfassen. Ich wollte jetzt eigentlich zu dem Punkt Soziale Erhaltungssatzung sprechen. – 4 – Es kann kein Verkäufer gezwungen werden, an wen er verkauft. Tilman Pfannkuch hat es vorhin schon deutlich gesagt. Wir sollten eigentlich froh sein. Man investiert in der Süd- stadt. Wir sehen da Verbesserungen. Wir sehen kein Kreuzberg und keinen Prenzlauer Berg. Die Volkswohnung ist bei uns sehr regulativ in Karlsruhe. Dem vertrauen wir. Wir können dem Hausbesitzer nicht vorschreiben, wie er modernisiert und wann er moderni- siert. Das ist allein Sache des Hausbesitzers. Da können wir nicht vorgreifen. Das ist Sache des Privatmannes und nicht der Stadt. Wenn sie etwas kauft, ist das okay. Wenn der Ver- käufer damit einverstanden ist und das entsprechend reguliert und ausbaut, sind wir damit einverstanden, aber nicht Bevormundung der Käufer und Verkäufer. Stadtrat Kalmbach (FÜR Karlsruhe): Die Südstadt ist schon besonders. Wir haben hier eine besondere Mischung von Menschen, von verschiedenen Schichten, von Nationalitäten, wie sonst in Karlsruhe nirgends. Ich glaube schon, dass wir genau hinschauen müssen, ist da ein Prozess im Gange oder sind es nur singuläre Vorgänge. Wenn es dann passiert und plötzlich boomt, in die Gentrifizierung hinein geht, und wir erst dann handeln, sind wir zu spät. Deswegen müssen wir zu einem früheren Zeitpunkt anfangen, entsprechende Maß- nahmen zu ergreifen. Dann besteht die Chance, einen solchen Prozess aufzuhalten. Ich erinnere nur an eine Tatsache. Hinter dem Hauptbahnhof entsteht Dommermuth. Viele Menschen werden dort ihr Geld verdienen. Die werden auch in der Nähe wohnen wollen. Es kann durchaus sein, dass dadurch ein Einfluss auf die Südstadt erfolgt, weil wohlhaben- dere Leute eine entsprechende Wohnung wollen. Es gibt auch vieles, was die Menschen wahrnehmen. Nicht alles ist objektiv richtig, aber vieles müssen wir sehr ernst nehmen. Wenn wir das nicht tun, verlieren wir die Menschen. Und auch die Glaubwürdigkeit von Politik verliert ihren Stand. Deswegen, an dieser Stelle bitte sehr genau nachschauen. Die- sen Antrag können wir nur unterstützen. Stadtrat Wenzel (FW): Hätte man mich gefragt, hätte ich bei diesem Antrag mitgemacht. Meine Zustimmung ist dabei. Ich bin kein Ur-Südstädtler, aber das Leben dort verfolge ich seit 1989. Da hatte ich mein erstes Büro dort. Man merkt kleine Veränderungen. Das ist wie ein Puzzlespiel. Die Innenhöfe werden verbaut, Passagen werden verändert, es wird verdichtet. Man kann es nicht gleich sehen. Es heißt ja auch, 5,6 Gebäude pro Jahr verän- dern sich. Aber im Laufe der Jahre passiert etwas. Es ist jetzt die Frage, wann ist der Punkt, an dem der Topf überläuft. Irgendwann muss die Politik reagieren. Vor allem Tilman Pfannkuch hat die juristische Seite beleuchtet und Kollege Jooß die rechtliche Seite. Aber ich denke, was die Antragsteller wollen, und was ich auch unterstützte, ist, dass dieser be- sondere Charakter dieser Arbeitersiedlung, eine der ältesten Siedlungen überhaupt, erhal- ten wird, und dass kein Verdrängungswettbewerb stattfindet. Ich möchte nicht weiter ausführen, sondern im Grundsatz trage ich die gleichen Sorgen wie die Antragsteller und werde auch die Schritte, die die Antragsteller gehen, so weiter mitgehen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Was Herr Wenzel eben für die Freien Wähler gesagt hat, sage ich für die AfD. Wenn man uns gefragt hätte, hätten wir diesen Antrag auch unter- stützt. (Zurufe) – 5 – - Das werde ich vielleicht häufiger einmal sagen. Es ist wichtig, dass die Ängste der Bevölkerung ernst genommen werden, und dass wir uns im Gemeinderat ganz genau anschauen, wie die Situation vor Ort aussieht und wie sie sich weiter entwickelt. Wir müssen uns überlegen, mit welchen Maßnahmen wir lenkend ein- greifen wollen und auch sollen, und welche dabei am Ende wirksam sind. Stadträtin Zürn (Die Linke): Ich möchte nur noch eine Sache anfügen. Es geht nicht nur um einen Stadtteil, sondern es geht um die Entwicklung der ganzen Stadt. Wenn wir uns anschauen, wie in anderen Städten diese Gentrifizierung vonstatten gegangen ist, dann hatte es immer etwas damit zu tun, dass Städte sich positiv entwickeln, Leute zuziehen usw., also sozusagen diese Boomtown-Städte sind von solchen Prozessen der Gentrifizie- rung besonders betroffen. Ich selber komme ursprünglich aus Hamburg. Wenn man sich die Stadtteile wie St. Pauli und andere anschaut, die sind heute nicht mehr wiederzuerken- nen. Da ist es ein Stadtteil nach dem anderen, der von diesen Prozessen, dass ursprüngli- che Bewohnerschaften verdrängt werden, betroffen ist. In Karlsruhe ist die Südstadt jetzt ein Beispiel. Ich würde, da würde ich mich auch den Vorrednern anschließen, nicht so lan- ge warten, bis eindeutige Hinweise auf Gentrifizierung da sind. Dann ist es nämlich meis- tens zu spät. Es geht darum, wollen wir unsere verschiedenen Stadtteile erhalten. Dann ist es in der Tat so, dass man damit jetzt anfangen sollte. Stadtrat Cramer (KULT): Ich möchte noch auf einen Satz von Herrn Kollege Pfannkuch eingehen. Er ist Jurist. Er ist es gewohnt, Vorlagen zu lesen. Sie haben jetzt den Begriff der Luxussanierung hier eingebracht und mehr oder weniger – so kam es bei mir an - unter- stellt, dass die Antragsteller diesen Begriff besetzt haben. Da möchte ich noch einmal da- rauf hinweisen, es ist nicht der Fall. Diesen Begriff, der irgendwo in beide Richtungen aus- gelegt werden kann als eine Art „Kampfbegriff“, habe ich und alle anderen Gruppierun- gen und Fraktionen, die diesen Antrag unterschrieben haben, ganz bewusst nicht genannt. Daher bitte ich darum, dass der auch nicht in die öffentliche Debatte mit einfließt. Stadtrat Høyem (FDP): Herr Cramer, mein Kollege, hat schon für uns gesprochen. Des- halb nur zwei Bemerkungen. Unser Antrag will den Fokus auf die Entwicklung in der Südstadt legen. Wir wünschen nicht nur, den Status Quo zu behalten. Selbstverständlich soll die Südstadt auch die Mög- lichkeit haben, sich zu modernisieren und entwickeln. Ich wohne selbst in der Südstadt. Die Südstadt ist ein multiethnischer, sozial durchgemischter Stadtteil mit ganz eigenen ge- wachsenen Strukturen. Diese Heterogenität möchten wir gerne bewahren. Deshalb wün- schen wir von der Verwaltung eine proaktive Kommunikation mit der Bevölkerung in der Südstadt. Diesen Fokus wollte ich gerne klarstellen. Der Vorsitzende: Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es um zwei Dinge geht. Das Eine ist, dass wir in der Südstadt sehr kritisch beobachten, was da passiert und uns mit Instrumenten auseinandersetzen, falls wir merken, da ist eine Entwicklung nicht so, wie wir uns das vorstellen. Allein, dass Häuser saniert werden oder dass Aufteilungserklärungen eingeholt werden, ist noch kein überzeugender Beweis, vor allem nicht in dieser Quantität, dass dafür die Erhaltungssatzung das richtige Instrument ist. Insofern bieten wir Ihnen aus- drücklich einen vertieften Dialog darüber an, was sind die Erfahrungen, wie kann man ver- – 6 – suchen, das so zu verifizieren, dass man dann eventuell zu diesem Instrument greifen kann. Nach unserer Einschätzung gibt im Moment die Datenlage das noch nicht her. Das kann man subjektiv vor Ort anders einschätzen. Deswegen müssen wir ins Gespräch kommen. Wir müssen diese Dinge dann auch versuchen statistisch zu erfassen. Eine entsprechende Aufteilungserklärung kann auch damit zu tun haben, dass der bisherige Hausbesitzer die Wohnungen an seine Mieter verkaufen möchte. Dann wäre es völlig im Sinne der Südstadt, kann aber auch bedeuten, dass man daraus Kapital schlagen will. Man muss aber auch sagen, richtig Kapital kann man vor allem bei denen schlagen, die vorher ihre Häuser nicht ausreichend gepflegt haben und deswegen für den, der sie aufkauft, wenn er sie dann saniert, natürlich eine ganz andere Gewinnspanne bringt, als wenn die Häuser in einem einigermaßen akzeptablen Zustand sind. Manches, was jetzt die Sache für den Investor, wie wir ihn uns vielleicht nicht vorstellen, besonders attraktiv macht, hat aber auch etwas damit zu tun, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer ihrer – finde ich – normalen Pflicht nicht nachgekommen sind. Das mag man im Sinne eines günstigen Wohnraums vielleicht gut finden. Manche finde es auch besonders kuschelig, wenn es so aussieht. Manchmal bin ich auch erschrocken. Ich bin schon in einigen Wohnhäusern in der Südstadt gewesen, wo ich anschließend unsere Leute gebeten habe nachzuschauen, ob wir nicht wegen Gefahrenverzug etwas unternehmen müssen. Wir sind aber dann mit den Eigentü- mern freiwillig nicht zu Potte gekommen. Ich war einmal in einem Haus, da hingen überall die Stromkabel heraus. Ich habe mich dann immer gefragt, das geht so auch nicht. Ich will bitten, das einfach etwas differenzierter zu sehen. Das ist jetzt auch keine verifizier- te Auskunft. Gehen Sie bitte mit uns auf das Angebot ein, und vor allem, beteiligen Sie sich. Da müssen wir vor allem aus der Südstadt Rückmeldung bekommen. Man muss Men- schen motivieren, dass, wenn ein Eigentümerwechsel im Haus ansteht, man auf die Mieter zugeht. Man kann sich dann Genossenschaftsmodelle überlegen usw. Wenn am Ende dann mehr Südstädter, die dort schon wohnen, vielleicht sogar in die Lage versetzt werden könnten, Teileigentum zu erwerben, wäre es auch eine gute Entwicklung. Wenn vor Ort schon Genossenschaften heimisch sind, wäre es sinnvoll, die noch einmal besonders aufzu- fordern, sich auch einmal in den Nachbarhäusern kundzutun. Die meisten Verkäufe finden über einen Markt statt, bei dem man, wenn man sich etwas einarbeitet, mitbekommt, was gerade so läuft und kann sich dann vielleicht solche Modelle überlegen. Dazu möchten wir gerne mit der Bürgergesellschaft und mit Ihnen in einen Dialog gehen. Wenn Sie Interesse haben, dass man das Thema Milieuschutz und Erhaltungssatzung von der rechtlichen Seite her noch einmal vertieft, können wir es auch gerne noch einmal in den entsprechenden Fachausschuss verweisen, dass sich die Bauleute noch einmal damit auseinandersetzen. Insofern würde ich Ihnen vorschlagen, auf der einen Seite bleiben wir in einem Dialog und gehen auch noch einmal auf die Bürgergemeinschaft zu. Auf der an- deren Seite, wenn Sie einverstanden wären, würden wir beide Anträge noch einmal in den Fachausschuss nehmen und dort über dieses Instrument Milieusatzung noch einmal miteinander ins Gespräch gehen, damit Sie vielleicht ein besseres Gefühl dafür bekommen – das ist etwas, was ich auch nicht wusste -, wo dann die Notwendigkeiten sind, damit man mit so einem Instrument letztlich in das Eigentumsrecht eingreifen kann. Frau Weber, wir haben natürlich einen angemessenen Etat im Haushalt für den Erwerb von Liegenschaften. Aber es gibt bisher keine mit Ihnen abgestimmte Strategie, jetzt Liegen- schaften in der Südstadt zu kaufen, um dort Wohnraum, wie auch immer, als Stadt weiter- – 7 – zuentwickeln. Wenn das der Wunsch wäre, dann könnte das ein Ergebnis dieser Diskussion sein. Das kann man machen. Dann müssten wir es im Grund hier noch einmal miteinander diskutieren. Dann hätten wir die Punkte 36 und 57 so jetzt miteinander besprochen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 18. Juni 2019

  • Ergänzende Stellungnahme Milieuschutz
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ERGÄNZENDE STELLUNGNAHME zu den Anträ- gen Gemeinsamer Antrag KULT, GRÜNE, FDP, DIE LINKE. Antrag SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0403 2019/0255 Dez. 6 Erhaltungssatzung zum Milieuschutz Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 20.06.2020 14.1/14.2 X Planungsausschuss 17.09.2020 2.2 X Gemeinderat 20.10.2020 10.2/10.3 x Kurzfassung Die Verwaltung wird analog zum Vorgehen anderer Städte eine sekundärdatenbasierte Voruntersu- chung des gesamten Stadtgebiets auf kleinräumiger Basis durchführen. Hierbei kommen Indikato- rensets zum Verdrängungsdruck, Verdrängungspotenzial und zur städtebaulichen Struktur zum Ein- satz, um potenzielle Erhaltungsgebiete zu identifizieren. Die Ergebnisse dieser stadtweiten Vorunter- suchung werden Ende des Jahres 2020 den politischen Gremien vorgestellt. In Abhängigkeit der Er- gebnisse sind zwei Szenarien möglich: Szenario 1: In der Voruntersuchung werden potenzielle Milieuschutzgebiete in Karlsruhe identifiziert und als Beobachtungs- oder Handlungsräume klassifiziert. Hier würden die weiteren Schritte zur Umsetzung von Milieuschutzsatzungen den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt. Szenario 2: Die stadtweite Voruntersuchung führt zu keiner Identifikation potenzieller Milieuschutz- gebiete. In diesem Fall würde eine Fortschreibung der Voruntersuchung in regelmäßigen Intervallen im Sinne eines stadtweiten räumlichen Beobachtungssystems den politischen Gremien zum Be- schluss vorgelegt. Anlass Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeer- träge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein x Ja Korridorthema: Wirtschafts- und Wissenschaftsstadt Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In der Gemeinderatssitzung am 14. Mai 2019 wurden zwei Anträge zum Thema Milieuschutzsatzung diskutiert: Der interfraktionelle Antrag von KULT, GRÜNE, FDP und Die Linke, der sich auf die Süd- stadt bezog (Vorlage Nr. 2019/0403), und der Antrag der SPD für das gesamte Stadtgebiet (Vorlage Nr. 2019/0255). Das Thema wurde zur Weiterbehandlung in einen Fachausschuss verwiesen. Im Schlusswort der „Ergänzenden Erläuterungen“ beider Stellungnahmen zu den Anträgen wurde sei- tens der Verwaltung vorgeschlagen, andere Städte nach ihren Erfahrungen mit der sozialen Erhal- tungssatzung zu befragen und ein Gespräch mit der Bürgergesellschaft Südstadt führen. Die Verwaltung hat seitdem das Thema Milieuschutzsatzung weiter recherchiert und Kontakt zu Städten aufgenommen, die bereits Milieuschutzsatzungen haben. Als zuständiger Fachausschuss für die nächste Beratung wurde der Planungsausschuss bestimmt, wobei der Austausch mit anderen Städten zeigt, dass auch weitere Ausschüsse wie zum Beispiel der Sozialausschuss berücksichtigt werden müssen, wenn das Thema konkret wird. Am 18. November 2019 hat Frau Dr. Hillesheimer, Vorsitzende der Bürgergesellschaft Südstadt e.V., bei einem Termin mit Herrn Bürgermeister Fluhrer die Wohnsituation in der Südstadt erläutert und auf Verkäufe und Leerstände hingewiesen. Die Bür- gergesellschaft Südstadt hatte in einem Aufruf in ihrem Bürgervereinsheft (Juli 2019) die Bewohner gebeten, Verkäufe, Entmietungen und weitere Veränderungen zu melden. Erfahrungsaustausch mit Stuttgart, Freiburg und Leipzig Neben Recherchen zum Vorgehen von Städten wie Berlin, Hamburg und München, die bereits seit vielen Jahren Milieuschutzsatzungen haben, hat die Verwaltung mit Stuttgart, Freiburg und Leipzig direkt Kontakt aufgenommen. In Stuttgart gab es bereits in den 1990er Jahren erste Milieuschutzsatzungen, die jedoch inzwischen aufgehoben bzw. nicht verlängert wurden. Das Thema wurde mit dem Verkauf der LBBW- Wohnungen im Stuttgarter Nordbahnhofviertel wieder aktuell. Das Nordbahnhofviertel entstand ab dem Ende des 19. Jahrhunderts für Eisenbahnarbeiter und Bahnbeamte. Die Milieuschutzsatzung wurde im März 2013 erlassen. Auch sie ist auf 10 Jahre befristet, eine Verlängerung wird für sinnvoll gehalten. In Freiburg wurde 2015 die erste Milieuschutzsatzung beschlossen. Anlass war der Verkauf einer ehemaligen Bergmannsiedlung im Stadtteil St. Georgen an einen Investor. Als das Thema Milieu- schutz in Freiburg aufkam, hat die Stadt zunächst ein Expertenhearing durchgeführt, bei dem auch der mit Milieuschutz befasste Mitarbeiter aus Stuttgart beratend tätig war, und danach das gesamte Stadtgebiet untersuchen lassen. Das breit angelegte Expertenhearing hatte den Zweck, Gemeinderä- te, aber auch Investoren zu informieren. In Freiburg waren Experten aus Berlin, Hamburg und Mün- chen eingeladen, d.h. Vertreter der Städte, die bereits Erfahrung mit dem Thema hatten, und spezia- lisierte Büros, die Milieuschutzsatzungen begleiten. Die „Stadtweite Voruntersuchung zu potenziel- len Erhaltungsgebieten“ (2015) basiert auf vorhandenen statistischen Daten und wurde von einem externen Büro durchgeführt. Bereits im „Handlungsprogramm Wohnen in Freiburg“ (2012) ist die soziale Erhaltungssatzung als Maßnahme aufgeführt. In Leipzig gab es 2019 erste Aufstellungsbeschlüsse für Milieuschutzsatzungen. Auch hier hatte 2018 zunächst eine stadtweite sekundärdatenbasierte Voruntersuchung stattgefunden, um potenzielle Gebiete für Milieuschutzsatzungen zu identifizieren. In Stuttgart und Freiburg waren die Verkäufe zusammenhängender Wohnsiedlungen mit vielen Wohneinheiten an jeweils einen Käufer bzw. Käuferin die Anlässe, die ersten Milieuschutzsatzungen zu erlassen. Betroffen waren jeweils ehemalige Arbeiterwohnungen, deren Sanierungen und Verän- Ergänzende Erläuterungen Seite 3 derungen mit der Gefahr der Mieterhöhungen und Verdrängung der Bewohner verbunden waren. In Freiburg wird aktuell auch ein Bereich im Stadtteil Stühlinger diskutiert. Dieser war in der Vorunter- suchung der Gesamtstadt auffällig, wurde zunächst vom externen Gutachter jedoch nicht als Gebiet mit Beobachtungsstatus empfohlen. Anlass hierfür ist die Besorgnis der Bewohner des Quartiers. Aufwand für Vorbereitung, Erlass und Betreuung von Satzungsgebieten Der Erfahrungsaustausch mit oben genannten Städten hat gezeigt, dass der Einsatz von Milieu- schutzsatzungen mit folgenden Instrumenten bzw. Elementen verbunden ist, die teilweise zeitgleich, teilweise chronologisch erfolgten: − Stadtweite sekundärdatenbasierte Voruntersuchungen zur Identifikation potenzieller Erhal- tungsgebiete auf kleinräumiger Basis (s. Leipzig und Freiburg), − Expertenhearing (s. Freiburg), − Umfragen / Voruntersuchungen in potenziellen Erhaltungsgebieten vor dem Erlass und zur regelmäßigen Evaluierung der Grundlagen (alle), − Erlass der Satzungen (alle), − „Betreuung“ der Satzungsgebiete (alle), − stadtweites räumliches Beobachtungssystem zur weiteren Identifikation potenzieller Erhal- tungsgebiete und zur „Erfolgskontrolle“ in Erhaltungsgebieten (alle). Alle Kontaktpersonen, die uns zu diesem Thema ausführlich informiert hatten, haben darauf hinge- wiesen, dass der effektive Einsatz des Instrumentes der Milieuschutzsatzung – insbesondere im Hin- blick auf Umfragen / Voruntersuchungen in potenziellen Erhaltungsgebieten, Erlass von Satzungen und „Betreuung“ der Satzungsgebiete – kosten-, zeit- und personalintensiv ist. Das haben auch die Recherchen zum Beispiel für München ergeben. Die Schaffung neuer Stellen ist erforderlich, dabei sind unter anderem Kenntnisse in Miet- und Sozialrecht wichtig. Freiburg hat den „Stadtsoziologen“ als geeignetes Berufsprofil genannt. Aufwändige Verhandlungen mit Investoren und deren Rechts- beiständen sowie intensive Diskussionen mit Bewohnern sind Bestandteil des Prozesses. Hierfür sind umfassende Fachkenntnisse Voraussetzung. Die Verwaltung verfügt in verschiedenen Bereichen über entsprechendes Fachwissen (Mietrecht, Sozialrecht, Umgang mit statistischen Daten), das beispielsweise beim Liegenschaftsamt, bei der Sozial- und Jugendbehörde und beim Amt für Stadtentwicklung angesiedelt ist. Aufgrund des hohen Aufwands müssen jedoch neue Stellen geschaffen werden (Freiburg: aktuell 2 Stellen/Milieuschutz). Neben den bereits genannten Fachdisziplinen kommt auch auf das Bauordnungsamt eine Schlüssel- rolle zu: Im Rahmen der Bauantragstellung sind die Anträge entsprechend förmlicher Kriterien durch die Sachbearbeitenden zu filtern und das mit Milieuschutz befasste Amt frühzeitig zu informieren. Grundsätzlich wird empfohlen, das Thema Milieuschutzsatzung in ein „Gesamtkonzept Wohnen“ einzubinden. Wenn die Stadt im Zusammenhang mit der Milieuschutzsatzung das Vorkaufsrecht nutzen soll, müs- sen erhebliche finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB be- steht im Geltungsbereich von Erhaltungssatzungen aller Art generell ein Vorkaufsrecht mit der Mög- lichkeit einer Abwendung durch den Käufer unter den Voraussetzungen des § 27 BauGB. In Mün- chen wurde kritisiert, dass die sogenannte Abwendungserklärung des Käufers, die mit Übernahme bestimmter Verpflichtungen verbunden ist, aufgrund ihrer Befristung den Mietern keine dauerhafte Sicherheit bot. Hier wurde, wie in anderen Städten auch, das Vorkaufsrecht kaum angewendet. 2018 hat München daher nachgebessert, indem die Auflagen für die Abwendungserklärungen (Verzicht auf Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum) deutlich verschärft wurden. Die Ab- wendungserklärungen gelten jetzt auch für die Dauer der Milieuschutzsatzung. Neu ist unter ande- rem ein Mietpreisdeckel bei Neuvermietung. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Bei einer Milieuschutzsatzung muss in Abständen überprüft werden, ob die Grundlagen für ihren Erlass noch gültig sind bzw. ob sie verlängert werden muss, wenn sie zeitlich befristet war. Das be- deutet erneute Untersuchungen in Form von Haushaltsbefragungen. In München waren Milieu- schutzsatzungen früher zeitlich befristet, seit 2019 gelten sie unbefristet, sollen jedoch weiterhin alle 5 Jahre überprüft werden. Wirkung Eine Milieuschutzschutzsatzung, auch soziale Erhaltungssatzung genannt, ist kein Instrument des Mieterschutzes, sondern dient dazu, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem be- stimmten Gebiet aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten (§ 172 Abs. 4 Satz 1 BauGB). Die erforderliche städtebauliche Rechtfertigung kann nur gelingen, wenn in dem betreffenden Erhal- tungsgebiet eine – durch empirische Daten belegbare – abstrakte Gefahr besteht, dass ohne den Erlass einer solchen Satzung eine unerwünschte Zusammensetzung der Wohnbevölkerung mit einer negativen städtebaulichen Entwicklung die Folge ist. Mit diesen Anforderungen wird auf die Beson- derheit der jeweiligen städtebaulichen Situation abgestellt. Die nachteiligen städtebaulichen Folgen der zu erwartenden Änderungen in der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung müssen für das betreffende Erhaltungsgebiet, nicht jedoch für dessen Bewohner, von besonderem Gewicht sein. Möglich und zulässig ist es allerdings, durch den aus städtebaulichen Gründen erforderlichen Erlass einer Milieuschutzsatzung gewissermaßen mittelbar auch Belange des Mieterschutzes „mitzutrans- portieren“. Der soziale Mieterschutz ist und bleibt jedoch in erster Linie Aufgabe des Mietrechts. Insoweit wur- den erst kürzlich mit dem Inkrafttreten des Mietrechtsanpassungsgesetzes zum 1. Januar 2019 mie- terschützende Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch verschärft oder neu eingefügt. Dies betrifft namentlich die Regelungen der Mietpreisbremse, die Möglichkeit der jährlichen Umlage von Moder- nisierungskosten (Absenkung von elf auf acht Prozent, Einführung einer absoluten Kappungsgrenze) und die Sanktionierung eines missbräuchlichen „Herausmodernisierens“. Ob diese Anpassungen geeignet sind, gewisse Verdrängungseffekte effektiv abzumildern oder gar zu unterbinden, muss sich in der Praxis erst noch zeigen. Eine Milieuschutzsatzung kann unterstützend für günstigen Wohnraum sorgen und vorhandene Be- wohnerzusammensetzungen und damit lebendige Stadtquartiere erhalten. Wenn jedoch ausschließ- lich auf das Instrument Milieuschutzsatzung gesetzt wird, besteht die Gefahr, dass Entwicklungen nur verzögert, aber nicht verhindert werden, vor allem, wenn Vorkaufsrechte nicht ausgeübt wer- den. Immer wieder wurde im Gespräch mit den Kontaktpersonen aus anderen Städten betont, wie wich- tig das Einbinden in ein „Gesamtkonzept Wohnen“ ist. Das beinhaltet auch die Neuschaffung von Wohnraum. Nur so kann Druck aus dem Wohnungsmarkt herausgenommen werden. Es muss noch darauf hingewiesen werden, dass im Geltungsbereich einer Milieuschutzsatzung mit entsprechenden Bedingungen eventuell notwendige (Minimal) Sanierungen möglicherweise nicht oder nicht im gebotenen Umfang stattfinden, da die Eigentümer die Kosten nicht entsprechend auf die Miete umlegen können. Ähnliche Erfahrungen werden aus Sanierungsgebieten berichtet. Weite- re Zielkonflikte bestehen bei Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Klimaschutz und altersgerech- tem/barrierefreiem Wohnen. Vorgehen: Weitere Beobachtung der Datenlage, Beschluss geändert im Vergleich zu GR-Vorlagen 14. Mai 2019 Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Die Verwaltung wird analog zum Vorgehen anderer Städte eine sekundärdatenbasierte Voruntersu- chung des gesamten Stadtgebiets auf kleinräumiger Basis durchführen. Hierbei kommen Indikato- rensets zum Verdrängungsdruck, Verdrängungspotenzial und zur städtebaulichen Struktur zum Ein- satz, um potenzielle Erhaltungsgebiete zu identifizieren. Die Ergebnisse dieser stadtweiten Vorunter- suchung werden Ende des Jahres 2020 den politischen Gremien vorgestellt. In Abhängigkeit der Er- gebnisse sind zwei Szenarien möglich: Szenario 1: In der Voruntersuchung werden potenzielle Milieuschutzgebiete in Karlsruhe identifiziert und als Beobachtungs- oder Handlungsräume klassifiziert. Hier würden die weiteren Schritte zur Umsetzung von Milieuschutzsatzungen den politischen Gremien zum Beschluss vorgelegt. Szenario 2: Die stadtweite Voruntersuchung führt zu keiner Identifikation potenzieller Milieuschutz- gebiete. In diesem Fall würde eine Fortschreibung der Voruntersuchung in regelmäßigen Intervallen im Sinne eines stadtweiten räumlichen Beobachtungssystems den politischen Gremien zum Be- schluss vorgelegt.

  • Protokoll GR 30.06.2020 TOP 14
    Extrahierter Text

    Niederschrift 11. Plenarsitzung des Gemeinderates 30. Juni 2020, 15:30 Uhr öffentlich Gartenhalle, Kongresszentrum Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 18. Punkt 14 der Tagesordnung: Erhaltungssatzung zum Milieuschutz für die Karlsruher Südstadt Gemeinsamer Antrag: KULT, GRÜNE, FDP, DIE LINKE. Vorlage: 2019/0403 Punkt 14.2 der Tagesordnung: Soziale Erhaltungssatzung Antrag: SPD Vorlage: 2019/0255 Punkt 14.3 der Tagesordnung: Erhaltungssatzung zum Milieuschutz Interfraktioneller Antrag: DIE LINKE., KAL/Die PARTEI Vorlage: 2020/0460 Beschluss: Verwiesen in den Fachausschuss Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 zur Behandlung auf. Ich möchte Ihnen zu diesem ganzen Thema folgenden Vorschlag machen: Vor vier Wochen ist sehr kritisch kommentiert worden, dass dieses Jahr so wichtige Themen bei der Gemeinderats- sitzung nicht mehr aufgerufen wurden, wir haben trotzdem die ganze Zeit an dem Thema gear- beitet, und ich habe das auch Frau Dr. Hillesheimer persönlich zurückgemeldet. Wir sind gerade in einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe dabei herauszufinden, welche Daten wir erheben müssen, um eine Milieuschutzsatzung zu erlassen und welche Ergebnisse wir bei dieser Daten- erhebung schon haben, die uns den Weg aufweisen, ob das funktionieren kann. Wir würden diese Datenerhebung gerne abschließen und würden dann gerne die Fraktionen mit jeweils einem Vertreter in diesen Arbeitskreis einladen. Wir nehmen uns nicht nur die Milieuschutzsat- zung vor, um hier das Für und Wider miteinander zu diskutieren, sondern auch das Thema Er- haltungssatzung. Es gibt auch eine Art Vorverkaufssatzung. Wir gehen im Moment alles durch, um dieses Thema, wie bekommen wir in diesen Stadtteilen ein Stück weit preisgünstigen Wohnraum, der schon da ist, so erhalten, dass er nicht hinten runter fällt, im Rahmen irgend- – 2 – welcher Spekulationen. Sie können relativ kurzfristig damit rechnen, dass wir Sie dazu einladen. Ich will das Thema nicht auf die lange Bank schieben, ich habe parallel noch eine andere Idee, die werde ich Ihnen spätestens zu den Haushaltsberatungen vorstellen. Im Herbst müssen wir das alles geklärt haben, und dann müssen wir uns entscheiden. Das wäre jetzt mein Verfah- rensvorschlag an der Stelle. Dieses Austauschen von Schriftstücken führt uns auf Dauer nicht weiter. Es ist am Ende eine Abwägung und auch vor allem ein ganzes Stück Arbeit überhaupt, um die Voraussetzungen zu schaffen, und nach den ersten Ergebnissen sind die Veränderun- gen, die wir im Moment in Karlsruhe nachweisen können, nicht so, dass es leicht wird, eine ge- richtsfeste Milieuschutzsatzung zu erstellen, wenn nicht sogar unmöglich. Das müssen wir ein- fach in einem Fachgespräch miteinander ventilieren. Das wäre mein Vorschlag zum Verfahren, aber jetzt können wir natürlich trotzdem über diese Themen diskutieren. Jetzt gibt es drei An- tragsteller. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Vielen Dank für die Darstellung des weiteren Vorgehens. Wir unter- stützen als antragstellende Fraktion für den ursprünglichen Antrag, die das Verfahren mit ins Rollen gebracht hat, das Vorgehen der Verwaltung, eben diese stadtweite Untersuchung zu- nächst durchzuführen und begrüßen es ebenfalls, dass Sie das in den vergangenen Wochen auch schon bereits getan haben, damit wir eine gute Datengrundlage haben. Zum formalen Vorgehen würde ich vielleicht auch noch anregen, ob wir dieses Thema in einem zuständigen Ausschuss, zum Beispiel im Planungsausschuss oder im Hauptausschuss, beraten, und diese Thematik der Satzungen noch mal aufnehmen, die Herr Oberbürgermeister eben angesprochen hat, statt dafür einen separaten Termin zu wählen. Wir wünschen uns, dass wir auf jeden Fall eben bis zu den Haushaltsberatungen auch wissen, welcher Bedarf innerhalb der Stadtverwaltung, was zusätzliche Stellen angeht, notwendig wäre, wenn dann eine Milieuschutzsatzung für die Südstadt oder gegebenenfalls für einen anderen Stadtteil erarbeitet und erlassen werden würde. Das heißt, dass da noch ein Berg an Arbeit hin- ten dran steht, bevor man mit diesem Instrument fertig ist. Uns ist es sehr wohl bewusst, dass dieses baurechtliche Instrument sehr hohe Hürden hat, die erfüllt werden müssen, damit es überhaupt umgesetzt werden kann. Wir sehen, dass subjektiv der Verdrängungsdruck in der Südstadt sehr hoch ist, dass es teilweise in einzelnen Straßen hervorsticht, aber wir glauben der Verwaltung, dass die Datengrundlage objektiv dafür noch nicht ausreicht, um das direkt umzu- setzen. Deswegen können wir auch nicht mit dem Änderungsantrag, das sofort umzusetzen, mitgehen. Ebenfalls müssen wir dabei immer im Hintergrund behalten, dass diese ganzen Sat- zungen, die wir dann diskutieren, bezüglich Vorkaufsrecht et cetera, nur funktionieren, wenn wir gleichzeitig auch sagen, dass wir dort auch sozialgebundenen Wohnraum schaffen, weil mit den Satzungen alleine, haben wir nur ein baurechtliches Instrument angewendet und keine aktive Wohnungspolitik betrieben. Stadtrat Zeh (SPD): Vor eineinhalb Jahren wurde in der Südstadt in der Augartenstraße die Walhalla verkauft, eigentlich hatte auch der Besitzer mitgeboten, aber hat nicht den Höchst- preis erzielen können, seitdem steht das Lokal leer. Die Diskussion führte vor einem Jahr schon einmal mit Anträgen in den Gemeinderat, letztendlich über die soziale Erhaltungssatzung zur Diskussion. Damals standen in etwa zehn Baukräne in der Augartenstraße, die sind inzwischen weg, und da ist es natürlich, was die Unruhe in der Bevölkerung zeigt - jetzt ist es so lange schon im Gespräch, und es ist noch nichts dabei herausgekommen. Das Thema war bereits schon einmal im Planungsausschuss, das Amt für Stadtentwicklung hat vorgetragen und festge- stellt, die Zahl der Studenten oder der Prozentsatz der Hartz-IV-Empfänger ist im Prinzip gleich – 3 – geblieben. Da geht es um soziale Fragen, und das reicht dann noch nicht für diese soziale Erhal- tungssatzung. Deshalb finde ich Ihren Vorschlag auf jeden Fall gut, wir können da auf jeden Fall mitgehen. Ganz dringend, und das habe ich auch im Ausschuss gesagt, ist die Bausubstanzanalyse, wie viel Baugenehmigungen, Verkäufe, Teilungserklärungen und welche Maßnahmen es noch sind, die- se Daten haben noch gefehlt. Dann können wir gerne erst mal die Südstadt analysieren und insofern ist die Beschleunigung für die Südstadt einfach notwendig. Man muss auch schauen, ob es andere bessere Instrumente gibt, weil, jetzt bleibe ich noch mal bei der Augartenstraße Nummer 27/29. Es gab leerstehende Wohnungen, die sind dann doppelt so teuer vermietet worden, wie der Nachbar, der schon länger dort wohnt. Da steckt die Angst der Bevölkerung drin, dass einfach die Mieten explodieren. Wir haben keinen Mietendeckel, wir müssen für die Häuser eine Lösung finden, dass preiswertes Wohnen erhalten bleibt. Ich hoffe, Herr Oberbürgermeister, dass Ihr Vorschlag gerne in einer kleineren Runde, weil wahrscheinlich auch ein paar diskrete Daten genannt werden, im Planungsausschuss eine Lö- sung findet, dass Wohnsubstanz in der Südstadt preiswert erhalten werden kann. Das Ziel ist es, welches sich in unseren gemeinsamen Anträgen dahinter verbirgt, und es muss rechtssicher sein. Wir können nichts machen, was dazu führt, bei den ersten Angelegenheiten, wo wir das Vorkaufsrecht ziehen, der Mensch vor Gericht geht, und dann das Haus doch kaufen kann, das wäre die schlechteste Lösung. Ich hoffe, dass wir hier so einen geeigneten Weg für die Wohn- häuser in der Südstadt finden. Der Vorsitzende: Jetzt frage ich, nach dem dritten Antrag der KAL/Die PARTEI und der LINKEN, wer trägt vor? Stadträtin Göttel (DIE LINKE:) Ich bringe ihn ein. Wir haben hier als Fraktion vor über einem Jahr sitzblockübergreifend diesen Antrag für die Milieuschutzsatzung für die Südstadt einge- bracht, und ich finde es auch ganz wichtig, dass wir den Fokus, neben dem stadtweiten Vorge- hen, auch auf der Südstadt behalten. Mit diesem Antrag haben wir als Fraktion auch eindeutig ein Bekenntnis abgegeben, dass wir diese Besorgnis des Bürgervereins teilen, und einen Hand- lungsbedarf in der Südstadt sehen, um Entwicklungen wie in anderen Städten zu verhindern. Andererseits steckt in dem Antrag zur Südstadt, wie sie jetzt ist, eben als ein Stadtteil in dem ein soziales Miteinander einfach einzigartig ist, gerade weil es dort ein großes Angebot an güns- tigen, weil noch nicht modernisierten Wohnungen gibt, sodass eben dort auch Menschen mit Sozialleistungen und geringem Einkommen noch ein Zuhause finden, die aber auch wirklich hochgradig gefährdet sind, falls es zu Mietsteigerungen in Folge von Sanierungen kommt. Ge- rade da sehen wir eben, gibt eine Milieuschutzsatzung gewisse Verhinderungsspielräume in die Hand, man hat immerhin Einflussmöglichkeiten, bei Luxussanierungen oder Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen. Man darf nicht vergessen, von einer Milieuschutzsatzung geht auch eine gewisse Signalwirkung aus. Investoren, die nur auf schnellen Gewinn aus sind, überlegen sich zweimal, ob sie in so ein Gebiet investieren wollen. Es ist absolut notwendig, früher als später zu handeln, bevor die Gentrifizierung richtig Fahrt aufgenommen hat. Ich weiß von drei Miethäusern in der Südstadt, die jetzt für Millionenbeträge zum Verkauf standen. Auch auf die Augartenstraße wurde schon hingewiesen, wo ein dubioser Investor am Werk ist. Mir geht es darum, so schnell wie möglich Vorkaufsrechte und Genehmigungsvorbehalte für Sanie- rungs- und Umwandlungsvorhaben zu bekommen. Die hat man schon, mit dem Beschluss eine Satzung aufzustellen, das wird zum Beispiel in Nürnberg so gehandhabt. Mir geht es um den – 4 – Zeitpunkt, an dem die Ergebnisse der Voruntersuchung auf dem Tisch liegen und wir endlich in diese Richtung eingreifen können. Genau das fordern wir quasi mit unserem Antrag, dass wir da auch mit dem Haushalt im Blick, eine ganz klare Zielvorgabe haben, und dass wir diese Priorität bei diesem Thema wahrscheinlich auch blockübergreifend sehen, der Verwaltung ein ganz kla- res Signal geben, hier muss schnell und mit großem Elan gehandelt werden. In der Südstadt haben die Leute schon lange und dringend auf diese Satzung gewartet. An dieser Stelle will ich dem großen Engagement des Bürgervereins danken, der viele Haushaltsbefragungen durchge- führt hat. Jetzt sind wir als Gemeinderat dran, unsere Hausaufgabe zu machen und dafür zu sorgen, dass die Menschen nicht noch länger warten müssen. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Ich weiß fast nichts mehr zu sagen, als ich bereits mehrfach hier gesagt habe. Es ist einfach nicht so, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Sie haben hier fast leerbuchartig die Möglichkeiten und Chancen einer Milieuschutzsatzung, einer sozialen Erhal- tungssatzung, doziert, aber wenn sie jetzt hier im konkreten Fall mit sehr hoher Wahrschein- lichkeit, Herr Oberbürgermeister war noch etwas vorsichtiger, aber ich sage es ganz deutlich, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit gar nicht greift, dann ist es den Leuten Sand in die Augen gestreut. Ich finde das Engagement des Bürgervereins ist wirklich nur zu loben, die kämpfen um ihre Südstadt, das unterstreicht auch die CDU und wird das auch unterstützen. Nur, wenn wir Ihnen monatelang vormachen, dass mit einer Milieuschutzsatzung ihr Problem gelöst werden kann, aber es nicht gelöst werden kann, dann machen wir einen noch größeren Fehler. Ich hebe noch mal darauf ab, dass im Planungsausschuss, in gänzlicher Breite, mit einer Fach- lichkeit, die das ganze Planungsamt zu bieten hat, über die Voraussetzungen dieser Satzung doziert wurde. Wenn Sie das einfach nicht zur Kenntnis nehmen wollen, dann versündigen Sie sich in gewisser Weise auch an den Erwartungen, die Sie damit setzen. Herr Zeh, Sie tun doch immer mit Ihren wiederholten Anträgen, als ob Sie der Bürgerschaft in der Südstadt helfen könnten. Ich fürchte es geht nicht, und deshalb ist eigentlich die realistische Einschätzung des Oberbürgermeisters nur zu loben. Insofern bin ich auch noch mal bereit, einen weiteren Run- den Tisch mitzumachen, wenn es denn der Erkenntnisfindung dient. Vielleicht gibt es auch Ideen, wie wir auf andere Weise in der Südstadt etwas helfend eingreifen können. Die Lage, die Sie immer beschreiben, die kann ich zum Teil durchaus unterstreichen, aber ich werte sie ganz anders als Sie. Stadtrat Høyem (FDP): Eine Verwaltung ist selbstverständlich nicht freundlich oder unfreund- lich. Die Aufgabe der Verwaltung ist es, sachlich und fachlich zu informieren. Aber die Verwal- tung hat noch eine Aufgabe. Wenn die Bürger und Bürgerinnen, wir die gewählten Repräsen- tanten des Gemeinderates und sogar eine Mehrheit, mit ganz unterschiedlichen politischen Auffassungen, wenn so eine Mehrheit eine gemeinsame Sorge ausdrückt, dann muss die Ver- waltung, Herr Pfannkuch, mindestens signalisieren, dass man diesen Kummer verstanden hat. Das haben Sie, Herr Oberbürgermeister, heute endlich gemacht, und Danke dafür. Wir haben Kummer, wegen der Entwicklung in der Karlsruher Südstadt, diese ist in Karlsruhe ein besonderer Stadtteil, mit eigener Identität und eigenem Charakter. Wir sind bestimmt nicht gegen Entwicklung und nicht die nostalgisch ewig Gestrigen, und wir denken, dass viele Woh- nungen in der Südstadt dringend eine Sanierung brauchen. Aber wir möchten die Sorge zwi- schen den Bürgern in der Südstadt ernst nehmen und wir möchten den Bürgerverein ernst nehmen. Wir wünschen uns, dass die Verwaltung auch diese Sorge ernst nimmt und nicht nur Änderungen und Probleme auflistet. Wir möchten gerne konstruktive Vorschläge hören, selbst- – 5 – verständlich können und müssen wir Geduld bis Ende dieses Jahres haben, wenn das notwen- dig ist, aber wir möchten nicht nur die Diskussion verschieben, obwohl Eile geboten ist. Hier zitiere ich direkt die Verwaltungsvorlage: „Ob Eile geboten ist, bestimmt die Verwaltung nicht.“ Das ist keine Verwaltungsaufgabe zu sagen, ob Eile geboten ist, das ist eine politische Entschei- dung, und diese treffen wir hier. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Auch wir würden uns eine soziale Erhaltungssatzung wünschen für die Südstadt und auch für andere Stadtteile in Karlsruhe. Nur bringt sie uns am Ende nichts, wenn sie nicht rechtsfest ist. Wenn Leute dagegen klagen können und Recht bekommen, haben wir überhaupt nichts gewonnen. Das ist das, was uns die Verwaltung ziemlich klar erklärt hat, mit vielen Argumenten und Vergleichen und Schilderungen von Situationen von anderen Städ- ten, und dem müssen wir natürlich glauben. Wir sind dankbar dafür, dass es so umfassend dar- gestellt wurde. Es ändert aber nichts daran, dass wir das Problem melden müssen. Das heißt, wir alle gemeinsam wollen das Problem der Südstadt lösen, wir wollen die Südstadt so erhalten, wie sie ist, das wollen auch wir, ganz klar. Die Frage ist nur, wie machen wir das? Wenn es eben nicht rechtsfest mit einer Erhaltungssatzung geht, dann muss es irgendeine an- dere Lösung geben, dann muss man gemeinsam irgendeine andere Lösung finden oder man muss einen Weg finden, wie man so eine Erhaltungsatzung rechtsfest machen kann. Da bin ich bei Herrn Pfannkuch, es bringt nichts, eine Sache, die nicht funktioniert, nach wie vor zu for- dern, weil wir nichts davon haben. Wir würden uns dann ein halbes Jahr an der Erhaltungssat- zung abarbeiten, um dann am Ende festzustellen, sie bringt uns doch nichts, und dann hätten wir das halbe Jahr verloren. Deswegen sollten wir jetzt lieber, wie es Herr Oberbürgermeister vorgeschlagen hat, eine andere Lösung finden, und die dann gemeinsam tragen und umsetzen. Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): In allen drei Anträgen ist die Intension voll verständlich, das hatte ich auch im Ausschuss gesagt, und das findet die Zustimmung unserer Fraktion. Wir wissen aber, dass wenn man es nicht konkret und fest macht, wie Sie, Herr Oberbürgermeister oder Herr Pfannkuch gesagt haben, dann haben wir ein Problem. Wir wissen, wie lange wir in Dur- lach kämpfen, wir wissen es aus anderen Städten, ich selbst hatte Wohnraum in Kreuzberg, und ich weiß, wie sich das dort verändert hat. Wir wissen, dass Sanierungsbedarf da ist, wir hatten heute das Thema auch schon gehabt. Die Südstadt verändert sich und wir wissen, ich sage es mal so, ich habe selbst lange Zeit dort gewohnt und mein Büro gehabt, es war der erste Multi- kuli-Stadtteil, der so in einer Großstadt funktioniert hat. Doch es so zu erhalten und die Mieten niedrig zu halten, da habe ich meine Zweifel, dass der eingeschlagene Weg funktioniert, auch wenn ich es mir wünschen würde. Deshalb gebe ich Ihnen von unserer Seite die Zeit, dass wir es richtig machen, denn nichts ist schlimmer, als ein Versprechen nicht einhalten zu können, weil wir handwerkliche Fehler gemacht haben und es wäre mir recht, wenn wir die vermeiden. In der ganzen Intention und Zielsetzung bin ich bei allen Antragstellern. Wenn es umsetzbar ist, lieber noch ein paar Monate Zeit und dann richtig umsetzen. Der Vorsitzende: Vielen Dank, ich würde Ihre Anregungen noch aufnehmen, Herr Stadtrat Löff- ler, dass wir auf der einen Seite Sie in diesen Arbeitskreis einladen, auf der anderen Seite dies aber auch formal in einem Ausschuss besprechen und dann dort auch die Ergebnisse einspei- sen. Nicht erst Ende des Jahres, sondern so rechtzeitig, dass Sie dann auch zu den Haushaltsbe- ratungen entsprechend sich informiert fühlen können. Wenn wir uns so verständigen könnten, würden wir die drei Anträge dorthin verweisen. Wir müssen schauen, wie wir sie dann mög- lichst bald zu einem Termin einladen. – 6 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 28. Juli 2020

  • Protokoll GR 29.09.2020 TOP 11.1
    Extrahierter Text

    Niederschrift 15. Sitzung Gemeinderat 29. September 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgerssaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 14. Punkt 11.1 der Tagesordnung: Erhaltungssatzung zum Milieuschutz: Umsetzung Maßnahmen- paket Vorlage: 2020/1078 dazu: Erhaltungssatzung zum Milieuschutz für die Karlsruher Südstadt Gemeinsamer Antrag: KULT, GRÜNE, FDP, DIE LINKE. Vorlage: 2019/0403 Soziale Erhaltungssatzung Antrag: SPD Vorlage: 2019/0255 Erhaltungssatzung zum Milieuschutz Interfraktioneller Änderungsantrag: DIE LINKE., KAL/Die PARTEI Vorlage: 2020/0460 Erhaltungssatzung zum Milieuschutz Ergänzungsantrag: DIE LINKE. Vorlage: 2020/1121 Beschluss: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des vorgeschlagenen städti- schen Maßnahmenpakets. Die Realisierung der Maßnahme ist abhängig von der Finanzsituation der Stadt Karlsruhe. Abstimmungsergebnis: Geschäftsordnungsantrag auf Vertragung: Bei 24 Ja-Stimmen und 20 Nein-Stimmen mehr- heitlich zugesagt. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 11.1 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsausschuss: Mir ist ein Geschäftsordnungsantrag angekündigt. – 2 – Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Wir haben eine Problematik. Dadurch, dass das Antragsanliegen der Verwaltung sehr kurzfristig gekommen ist, haben wir als LINKE.-Fraktion noch einmal einen Änderungsantrag gestellt, der für die Beschlussfassung Richtung Milieuschutzsatzung einen wei- teren Schritt gehen möchte. Wir haben aber festgestellt, dass es auch bei den ursprünglichen Antragstellern für diesen Antrag durchaus noch einmal Diskussionsbedarf gibt, wenn wir jetzt eine Milieuschutzsatzung erlassen wollen als weiteren Schritt zum Verwaltungsantrag. Deshalb würden wir darum bitten, diesen Änderungsantrag in der kommenden Gemeinderatssitzung, wohl wissend, dass dort die Haushaltsreden sind, nochmals aufzurufen als zusätzlichen Tages- ordnungspunkt, um dann darüber zu diskutieren, ob wir als zusätzlichen Schritt die Milieuschutz- satzung erlassen wollen. Der Vorsitzende: Ich habe das Problem, dass im originären Antrag ein Aufstellungsbeschluss für eine Milieuschutzsatzung begehrt wird. Mehr können wir auch auf Ihren Antrag nicht machen. Sie wollen jetzt gleich die Milieuschutzsatzung beschließen. Aber Sie müssen uns erst einmal auf- fordern, einen Aufstellungsbeschluss zu formulieren. Insofern ist das Antragsbegehr auch schon Teil der bisherigen Anträge. Es macht aus unserer Sicht wenig Sinn, dass wir jetzt einen Teil der Anträge beraten und entscheiden, und dann noch einmal dasselbe auf der Grundlage Ihres Er- gänzungsantrags. Deswegen würde ich das Paket gerne zusammenlassen und würde dann Ihren Geschäftsordnungsantrag so verstehen, dass Sie bitten, dass wir das ganze Paket noch einmal eine oder zwei Gemeinderatssitzungen vertagen. Was aus unserer Sicht der Sache keinen Scha- den anrichtet. Aber das entscheiden letztlich Sie. Es gab auch einen großen Unmut in der Öffent- lichkeit, dass es schon einmal verschoben wurde. Das muss auch sehen. Es gibt den Antrag der LINKE., dass wir diesen ganzen Tagesordnungspunkt verschieben. Gibt es eine Gegenrede zum Geschäftsordnungsantrag? Stadtrat Löffler (GRÜNE): Es ist, wie Sie gerade angesprochen haben, aus der Bürgerschaft schon kritisiert worden, dass wir es seit April vor uns her schieben. Zu dem Zeitpunkt standen die An- träge auf der Tagesordnung. Egal, wie wir uns heute entscheiden, wir können mit dem vorliegen- den Antragsbegehren auch schon nur das Maßnahmenpaket, nur die Milieuschutzsatzung oder beides beschließen. Das ist noch offen. Egal, was dabei herumkommt, könnte im Nachhinein die Milieuschutzsatzung als Weiterführung dessen immer noch beantragt werden. Deswegen sehe ich aus unserer Sicht nicht die Notwendigkeit, das komplette Thema zu verschieben. Wir wollen es auf jeden Fall heute diskutieren und erste Schritte einleiten. Der Vorsitzende: Dann gibt es einen Antrag auf Vertagung, es gab die Gegenrede. Jetzt entschei- den wir über diesen Antrag. – Der Antrag auf Vertagung hat eine Mehrheit gefunden. Ich kann Ihnen nicht zusagen, dass wir es auf den 20. Oktober schieben, weil wir da natürlich von der Zeit schauen müssen, wie wir damit umgehen. Stadtrat Bimmerle (DIE LINKE.): Wir würden Sie darum bitten, wohlwollend zu prüfen, ob wir es im Oktober behandeln können. Es hat natürlich auch eine symbolische Bedeutung für die Stadt. Auch im Zuge der Haushaltsberatungen wäre es natürlich sehr wichtig. Der Vorsitzende: Ich sehe einen gewissen Widerspruch, dass Sie es auf der einen Seite vertagen und dann soll es so schnell wie möglich sein. Aber ich nehme den Auftrag an. Das ist eine der Dilemmata, in die man als Sitzungsleiter kommt. – 3 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten- 23. Oktober 2020

  • Protokoll GR 20.10.2020 TOP 10
    Extrahierter Text

    Niederschrift 16. Plenarsitzung des Gemeinderates 20. Oktober 2020, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 3. Punkt 10 der Tagesordnung: Erhaltungssatzung zum Milieuschutz: Umsetzung Maßnahmepa- ket Vorlage: 2020/1078 Erhaltungsatzung zum Milieuschutz für die Karlsruher Südstadt Gemeinsamer Antrag: KULT, GRÜNE, FDP, DIE LINKE. Vorlage: 2019/0403 Soziale Erhaltungsatzung Antrag: SPD Vorlage: 2019/0255 Erhaltungssatzung zum Milieuschutz Interfraktioneller Änderungsantrag: DIE LINKE., KAL/Die PARTEI Vorlage: 2020/0460 Erhaltungssatzung zum Milieuschutz Ergänzungsantrag: DIE LINKE: Vorlage: 2020/1121 Beschluss: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des vorgeschlagenen städti- schen Maßnahmenpakets. Die Realisierung der Maßnahme ist abhängig von der Finanzsituation der Stadt Karlsruhe, ein Aufstellungsbeschluss ist vorzubereiten. Abstimmungsergebnis: TOP 10.1: Bei 38 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt TOP 10.2 und 10.5: Bei 34 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen mehrheitlich zugestimmt Der Vorsitzende setzt um 19:05 Uhr die unterbrochene Sitzung fort, ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf und verweist auf die Vorberatung im Planungsausschuss. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Wir möchten an der Stelle zunächst einmal unseren Dank für die um- fangreiche Arbeit der Verwaltung ausdrücken, weil wir jetzt objektive Zahlen zur Entwicklung in – 2 – der Südstadt haben, die sich auch mit den subjektiven Beobachtungen aus der Südstadt decken. Das heißt, dass wir von der Bürgergesellschaft Südstadt sehr gute Informationen als erste Grundlage erhalten haben, um uns ein Bild über die Lage in der Südstadt zu machen. Als GRÜNE-Fraktion unterstützen wir an erster Stelle das städtische Maßnahmenpaket, das vor allem Ankaufs- und Leerkaufsmanagement beinhaltet, weil das auch den Anträgen, die wir als GRÜNE-Fraktion in den vergangenen Jahren immer wieder gestellt haben, entspricht. Das ist aus unserer Sicht auch das, was vom zeitlichen Horizont her als Erstes angegangen und umge- setzt werden müsste. Wir sehen aber auch, dass davon ein großer Teil schon von dem beste- henden Personal in den entsprechenden Ämtern geleistet werden kann, wenn dort die Prioritä- ten entsprechend gesetzt werden. Insbesondere der Leerstand in der Südstadt muss gemein- sam mit der Bürgergesellschaft und dann auch mit einer vertiefenden Untersuchung weiter un- tersucht werden. Für diese vertiefende Untersuchung werden wir auch die Mittel im Haushalt noch einmal beantragen, da diese extern zu vergeben sein werden. Gleichzeitig halten wir aber auch an dem ursprünglichen gemeinsamen Anliegen fest, dass wir eine Milieuschutzsatzung für die Südstadt erlassen wollen. Denn Seitens der Juristen und Juris- tinnen in der Verwaltung ist uns mitgeteilt worden, dass die vorliegenden Informationen ausrei- chend sind, was Verdrängungspotential und Verdrängungsdruck angeht, und dass daher auch eine rechtssichere Satzung erlassen werden könnte. Deswegen wollen wir auch, dass die Ver- waltung damit einhergehend die zugehörige Vorkaufsrechtssatzungen für das entsprechende Stadtviertel mit auf den Weg bringt. Die Entwicklung für Verdrängungsdruck und Verdrängungspotential sollte uns regelmäßig be- richtet werden im Planungsausschuss oder gegebenenfalls auch in der Arbeitsgruppe Sozialer Wohnungsbau, damit wir diese Entwicklung in der Südstadt und auch für die weiteren Stadt- teile beobachten können. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Ich bin etwas irritiert, ich höre, wir hätten jetzt andere Erkenntnis- grundlagen, die ich bisher noch nicht kenne, Informationen von Juristen, die viel Mut ausspre- chen, so eine Satzung gleich zu verabschieden und wir hätten Zahlen, die das auch rechtferti- gen. Ehrlich gesagt, von all dem weiß ich nichts und lasse mich gerne eines Besseren belehren. Ich warne nur, sich abseits der von der Verwaltung vorgezeigten Linie zu bewegen. Über meh- rere Etappen, das muss man sagen, drehen sich Kreise. Der Oberbürgermeister hört und geht natürlich auf diese Dinge ein und sieht, man will etwas, was man eigentlich nicht kann im Mo- ment. Also wird eine weitere Besprechung abgehalten, also werden weitere Ideen gesammelt. Da war jetzt das Maßnahmenpaket, das in einem Vortermin im September gemacht wurde, sachlich, inhaltlich nicht zu beanstanden. Wir brauchen weitere Vorermittlungen, um uns überhaupt über das Wenn und Aber dieses Pro- jektes seriös unterhalten zu können. Das schaffen Sie irgendwie nicht, gedanklich auf die Reihe zu bringen. Wenn man diese weiteren Ermittlungen dann in dem Sinne, wie Sie gefühlt meinen, dass die Lage in der gesamten Stadt heruntergebrochen ist, dann hat, dann kann man sich an eine Milieuschutzsatzung heranmachen. Dagegen ist die CDU nicht per se, sondern wir sind nur dagegen, dass wir sehenden Auges an die Wand fahren mit einem Projekt, das der erstbeste betroffene Eigentümer mit einer juristischen Aktivität wieder vom Tisch bringt. – 3 – Was Sie auch nicht so sehen – das ist für Sie eine Leichtigkeit -, dass wir dann bei allen Vor- kaufsrechten, die wir haben – wenn alles klappen würde, wenn die Satzung rechtskräftig bliebe -, so richtig reinlangen müssten. Auch personell, was aus den letzten Mitteilungen der Verwal- tung hervorgeht, müssten wir einiges investieren. All das ist in diesen Haushaltszeiten nicht so einfach. Deshalb können wir zwar zustimmen, was in diesem Maßnahmenpaket zusammenge- schnürt ist., wir können aber im jetzigen Moment sicher nicht weiteren Personalsteigerungen zustimmen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, ganz im Sinne von Herrn Löffler, dass man das eine oder andere versucht aus der Masse herauszustemmen. Ich weiß, das Liegenschaftsamt ist nicht so unterbelichtet, sondern die haben viel Arbeit. Ob das geht, ist eine andere Frage, aber vielleicht schafft man wenigstens einmal einen Anfang. Dann würde man Zahlen bekommen. Stadtrat Zeh (SPD): Wohnungen zu finden in Karlsruhe, ist schon äußerst schwierig. Preiswerte Wohnungen zu finden, ist fast unmöglich, weil die, die drin wohnen, auch drin wohnen bleiben. Wir haben große Anbieter für preiswertes Wohnen. Das sind die Genossenschaften, aber auch unsere Volkswohnung. Deshalb sind wir auch dafür. Wir haben Leerstandsgebäude in der Süd- stadt identifiziert, schlecht genutzte Häuser in der Südstadt. Es ist nicht die Masse, es ist 1 %. Das ist sehr bescheiden. Aber man muss sich fragen, warum lassen diese Hausbesitzer ihre Wohnungen oder ihre Häuser leer stehen. Da fängt das vorgeschlagene Maßnahmenpaket – da bin ich ganz bei Herrn Löffler – sofort an zu greifen. Man könnte sofort diese 20 Hausbesitzer anschreiben, nachfragen, ob sie Pläne ha- ben. Wir haben eine erfolgreiche Wohnraumakquise. Wir waren auch überrascht, wie viele Wohnungen doch über das Sozialdezernat akquiriert werden können. Wenn das Liegenschafts- amt eine genauso schöne Hausakquise macht und entsprechende Häuser beibringt, die käuflich zu erwerben sind, ist es eine gute Geschichte. Die Volkswohnung hat Geld, um Häuser anzukau- fen. Da sind wir auch dafür, dass solche Häuser in das Volkswohnungseigentum oder Genossen- schaftseigentum kommen, um preiswerte Wohnungen zu erhalten. Denn wir wissen, preiswer- ter Wohnraum ist besser zu erhalten. Gebaut werden muss er mit vielen Zuschüssen über Ka- WoF und Landesförderung, um zu versuchen, mehr Sozialwohnungen zu bauen. Deshalb ist es auf jeden Fall der richtige erste Schritt und erste Weg, um das zu machen. Aber lassen wir uns einmal überraschen. Ich würde es schon als großen Erfolg bezeichnen, wenn wir ein einziges von diesen 20 Häusern erwerben könnten. Deshalb muss in einem zweiten Schritt die Satzung zum Milieuschutz weiter vorangetrieben werden. Sicherlich sind noch etliche Fragen zu stellen. Aber zumindest einen Aufstellungsbe- schluss als ersten Schritt, vielleicht auch gleich mit Vorkaufsrechten wie bei anderen Sanie- rungsgebieten, das ist dann der Weg, um Bewegungen auf dem Häusermarkt besser zu kontrol- lieren. Sicher wird man auch nicht jedes Haus erwerben können. Aber vielleicht würde mit die- sen Absichtserklärungen der Hausbesitzer, dass sie sich dem Ziel unterwerfen, auch etwas Dem- entsprechendes erreicht werden. Deshalb stimmen wir sowohl dem Maßnahmenpaket als auch der Fortsetzung der Milieuschutzsatzung – das ist der Ergänzungsantrag der LINKE. – zu, mehr Wohnungsbestand, nur 6 % sind bei Genossenschaften, in der Südstadt zu erhalten. Stadträtin Göttel (DIE LINKE.): Nach den Worten können die Menschen in der Südstadt heute schon die Sektkorken knallen lassen. Es ist eine ganz tolle Anerkennung für das super Engage- ment, das sie geleistet haben, denn dass wir heute hier sind, liegt an den Menschen in der Süd- stadt. Aber so viel zur Freude. – 4 – Jetzt zum Ernst der Lage, denn wir haben eine vertiefende Datenerhebung in der Südstadt, die zeigt einen deutlichen Handlungsdruck. Ich habe gestern richtig Bauchschmerzen bekommen, als ich mir die wieder angeschaut habe. Da ist vor allem der Anteil an Ausländer*innen in der südlichen Südstadt zu nennen, der deutlich zurückgegangen ist, und das in einem Zeitraum, in dem er in der Gesamtstadt gestiegen ist. Das macht mir wirklich Bauchschmerzen. Der zweite Punkt ist, wir haben in der Südstadt noch viele Menschen mit SGB II-Bezug. Das ist toll. Aber der Anteil, der dort lebt, ist stärker zurückgegangen als in der Gesamtstadt. Auch das ist beunruhigend. Der letzte Punkt, der auch noch sehr beunruhigend ist, ist, dass der Quadratmeterpreis für die Neuvermietungen deutlich stärker gestiegen ist, als in der Reststadt. 2016 war die Südstadt noch leicht unter dem Durchschnitt. Jetzt ist sie über dem Durchschnitt, das heißt, sie bewegt sich langsam in Richtung teurer Stadtteil. Das ist eine Entwicklung, die wir auf jeden Fall nicht ohne Handlung passieren lassen können. Die Spitzen sind interessant. Eine Ermittlung von verschiedenen Daten macht keinen Sinn. Wir sehen hier einen ganz deutlichen Handlungsbedarf. Vor allem, weil wir sehen, dass wir in der Südstadt eine ganz geringe Eigentümerquote haben und gleichzeitig ein großes Sanierungspo- tential. Es ist juristisch begründbar. Da war ich ganz begeistert, als ich das gesehen habe. Ich möchte es jetzt nicht zitieren, aber Sie können sich die Vorlage durchlesen, die damals in der Präsentation war. Wir müssen uns jetzt die Frage stellen, was ist uns die multikulturelle und so- zialgemischte Südstadt wert, die wir so lieben. Wir haben einen Handlungsdruck. Wir haben die juristische Grundlage. Jetzt ist es an uns, diese politische Entscheidung auch mutig zu treffen. Denn wir müssen uns bewusst machen, was es uns kostet, nichts zu tun. Nicht nur für die funk- tionierende Nachbarschaft Südstadt. Es ist auch sehr teuer für die Allgemeinheit, wenn Men- schen den Zugang zum Wohnungsmarkt verlieren. Denn um zu sehen, dass es bereits passiert und passiert ist, muss man nur sozialen Trägern wie SozPädal einen Besuch abstatten. Da sieht man, dass Menschen schon teilweise Zugang zum Wohnungsmarkt verloren haben. Für nicht wenige Menschen ist ein größerer Balkon nicht die Frage des Komforts, sondern ob sie in ihrer Wohnung bleiben können. In der Wohnung bleiben zu können, die man liebt, und in der Nach- barschaft bleiben zu können, die man liebt, sollte doch das höchste Ziel sein. Neubau von günstigen Wohnungen allein reicht nicht aus. Wir müssen auch bestehende güns- tige Wohnungen erhalten. Innenstadtnahes Wohnen muss für alle Menschen möglich sein. Des- halb sollten wir als Stadt auch unsere Handlungsspielräume, die uns das Baugesetz gibt, mutig nutzen und kennen und auch ein Signal senden, dass wir nicht alle Entwicklungen unkommen- tiert stehen lassen, sondern dass wir auch viele Entwicklungen korrigieren wollen. Das städti- sche Paket reicht in dem Fall nicht aus, weil, wie Herr Zeh angesprochen hat, ohne Vorkaufs- rechte ist es ein ziemlich zahnloses Schwert. Sobald wir diesen Aufstellungsbeschluss getroffen haben – das können wir jetzt bald –, haben wir auch Vorkaufsrechte. Die sollte man dann auch nutzen. Ich hoffe auf ein großes, breites ... (Der Vorsitzende: Sie sind fertig! - Heiterkeit) Stadtrat Wenzel (FW|FÜR): Erst einmal herzlichen Dank für die Antwort der Verwaltung und die Vorlage zu allen Anträgen und Ergänzungsanträgen. Wir Freien Wähler|FÜR Karlsruhe sind froh, dass Sie die Maßnahmen dargestellt haben, was auch der Kollege Löffler uns ausführlich – 5 – dargestellt hat. Wir tragen das mit. Heute lag die Broschüre „Bevölkerungszahlen in Karlsruhe 2019“ auf dem Tisch. Wir sehen, der Boom scheint gestoppt zu sein, Karlsruhe wächst nicht weiter. Aber wir sehen die Entwicklung der Südstadt mit dem Balken. Die Südstadt ist tatsäch- lich einer der Stadtteile, die ein Bevölkerungswachstum haben, was natürlich auch zu den Kom- plikationen und zur Verdrängung führt. Die Maßnahmen unterstützen wir daher, damit der Druck auf die Bevölkerung in der Südstadt, die in der Vergangenheit sehr günstigen Wohnraum hatte, der natürlich auf den Häuserbestand zurückzuführen ist, genommen wird. Die Entwick- lung mit Vorkaufsrecht usw. halten wir für gut. Letztendlich ist es der Bürgergemeinschaft in der Südstadt zu verdanken, dass wir dieses Thema hier über zwei Jahre eingehend diskutiert haben. Wir goutieren das auch. Wir sind mit unserer Gruppierung bereit, die Anträge, vor allem die der Stadt und des ursprünglichen Antrags, mitzu- tragen. Der Vorsitzende: Mir ist für das Protokoll noch einmal wichtig festzuhalten, dass wir als Stadt nicht der Meinung sind, dass die Voraussetzungen für eine solche Milieuschutzsatzung gegeben sind, und dass wir auch der Meinung sind, dass wir das in diesem Arbeitskreis klar formuliert hätten. Wir haben gerade überlegt, ob wir das noch einmal ausführlich erläutern. Das werden wir jetzt nicht tun. Aber ich möchte das nur noch einmal, so wie ich es wahrgenommen habe und wie es mir gerade noch einmal signalisiert wurde, deutlich machen. Auch wenn ich persön- lich jetzt in dieser Thematik nicht so drinstecke. Das Zweite ist, Frau Stadträtin Göttel, die Beispiele, die Sie genannt haben, könnte ich auch ge- nau andersherum interpretieren. Nämlich, dass es funktioniert, dass es keine Segregation in be- stimmte Stadtteile gibt, und dass die Südstadt ihrer historisch gewachsenen Aufgabe ein Stück weit folgt, dass sie ein Ankommensstadtteil ist, von dem aus man sich dann in andere Stadtteile weiter verteilt. Insofern ist die Tatsache, dass dort die Bewohnerinnen und Bewohner mit ande- rer Staatsangehörigkeit zurückgehen, nicht automatisch ein Beispiel dafür, dass hier Gentrifizie- rung besteht. Es kann so sein, aber allein diese Zahl, die Sie erwähnt haben – Sie sind aber viel- leicht tiefer in der Materie drin – gibt es per se noch nicht unbedingt her, wenn ich von Herrn Stadtrat Wenzel höre, dass gleichzeitig die Bevölkerungszahl weiter steigt. Das Typische von Gentrifizierung ist, dass die Bevölkerungszahl sinkt, weil in größeren Wohnungen sich weniger Menschen das luxuriös einrichten. Von daher müssen wir das aus unserer Sicht noch weiter un- tersuchen. Das wollen wir Ihnen auch neben den anderen Maßnahmen in unserem Maßnah- menpaket vorschlagen. Dennoch sind Sie natürlich frei in Ihren Entscheidungen. Ich wollte nur noch einmal deutlich machen, dass wir noch einen gewissen Dissens in der Interpretation der verschiedenen Zahlen haben. Wir kommen damit zur Abarbeitung der ganzen Anträge. Für mich ist der weitestgehende An- trag der Antrag der LINKE., das ist der 10.5. Hier wird begehrt, dass als Verfahrensschritt der Aufstellungsbeschluss unmittelbar umgesetzt wird. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass Sie heute keinen Aufstellungsbeschluss fassen können, sondern dass es lediglich darum geht, die Vorbereitung für einen Aufstellungsbeschluss zu treffen. Dann sind wir uns an der Stelle einig. Dann passt es ein Stück weit im Grund auch zu dem gemeinsamen Antrag 10.2, wo wir beauftragt werden, eine Erhaltungssatzung zu arbeiten. Dem geht dann ein Aufstellungsbe- schluss voraus. Das ist im Grunde mehr oder weniger dasselbe. Wenn Sie das auch so sehen, dann würde ich den Antrag 10.5 und den Antrag 10.2 gleichzeitig aufrufen. Es geht darum, dass Sie uns beauftragen, möglichst zügig einen solchen Aufstellungsbeschluss vorzubereiten und – 6 – damit eine entsprechende Satzung einzuleiten. – Damit ist diese etwas verschärfte Beauftra- gung angenommen. Der Antrag der LINKE. und der KAL/Die Partei hat sich damit erübrigt, weil Sie sagen, wir sollen das alles vorziehen. Das haben Sie im Grunde schon gemacht. Ich stelle jetzt die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Abstimmung, ergänzt um die Thematik, dass wir einen solchen Aufstellungsbeschluss zügig vorbereiten. – Das ist eine deutliche Mehr- heit. Damit hätten wir diesen Tagesordnungspunkt heute abgeschlossen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. November 2020