Polder Bellenkopf/Rappenwört - Ergänzende Stellungnahme der Stadt Karlsruhe im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren
| Vorlage: | 2019/0249 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 14.03.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 09.04.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Beschlossen mit geändertem Beschlusstext
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0249 Dez. 1 Polder Bellenkopf/Rappenwört - Ergänzende Stellungnahme der Stadt Karlsruhe im wasser- rechtlichen Planfeststellungsverfahren Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Planungsausschuss/AUG/ Naturschutzbeirat 14.02.2019 1 x vorberaten Gemeinderat 09.04.2019 5 x Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Stadt Karlsruhe fordert den Vorhabenträger und die Planfeststellungsbehörde auf, alle eingriffs- minimierenden Möglichkeiten bei der Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee auszuschöpfen, insbesondere durch steilere Böschungen als bisher geplant und durch Prüfung, ob Verschwenkun- gen der Trasse ökologisch verträglicher wären. 2. Die Stadtverwaltung und die Verkehrsbetriebe werden beauftragt, das Gespräch mit der Techni- schen Aufsichtsbehörde für Straßen- und Stadtbahnen (TAB) zu suchen. Ziel der Gespräche soll die Ermöglichung der gemeinsamen Verkehrsfläche von Straßenbahn und motorisiertem Individualver- kehr sein. Sofern dies zulässig und durchführbar ist, wird die Verwaltung beauftragt, mit dieser Vari- ante auf den Vorhabenträger und die Planfeststellungsbehörde zuzugehen. 3. Der Vorhabenträger und die Planfeststellungsbehörde werden aufgefordert, bei Damm XXV auf die Baumfreie Zone zu verzichten und die Eingriffe in den Wald weiter zu minimieren. Der Vorhabenträger und die Planfeststellungsbehörde werden aufgefordert, den Graben 3 als Option vorzusehen und zunächst nicht zu realisieren, sondern die Ergebnisse eines Monitorings abzuwarten. 4. Die Prüfaufträge des Gemeinderates aus der Sitzung vom Mai 2018 werden als erledigt betrachtet, soweit sie das Wiederkehrintervall und die Höhe der ökologischen Flutungen betreffen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein x Ja abgestimmt mit VBK und SWK Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Land Baden-Württemberg plant am Rhein 13 Hochwasserrückhalteräume. Einer davon soll der Polder Bellenkopf/Rappenwört werden, der sich von Neuburgweier bis kurz vor das EnBW- Rheinhafen-Dampfkraftwerk erstrecken soll. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe war zuletzt im Mai 2018 mit der Planung des Polders befasst. Hierbei hat der Gemeinderat mehrheitlich den Vorhabenträger Land Baden-Württemberg zu verschiedenen Prüfungen zur Minimierung der Eingriffe in Natur und Landschaft aufgefordert: I. Der Vorhabenträger wird aufgefordert, zu prüfen, ob eine Einstellung der ökologi- schen Flutungen des geplanten Polders Bellenkopf/Rappenwört bei einem Rheinabfluss von 2.600 m³/s am Pegel Maxau sinnvoll und zulässig ist. Dabei bezieht er in seine Prüfungen die neuesten Studien zur Häufigkeit von Hochwasservorkommnissen im Rhein ein. Die entsprechenden Konsequenzen, auch im Hinblick auf die Frage der Notwendigkeit der Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee, sind aufzuzeigen, wenn Retentionsflutungen seltener notwendig wären. II. Der Vorhabenträger wird aufgefordert, bei der Höhe der notwendigen Spundwand um den Rheinpark eine größtmögliche Reduktion zu erreichen. III. Der Vorhabenträger wird aufgefordert, die notwendige Spundwand, soweit sie von öffentlichen Wegen aus sichtbar ist, mit Erde anzuschütten und durch Anpflanzungen so zu gestalten, dass man eine bestmögliche Einbindung in das Landschaftsbild erhält. IV. Der Vorhabenträger wird aufgefordert, für eine sichere Straßenbahnverbindung zu sorgen, die dem Personenbeförderungsgesetz und der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) genügt. V. Der Vorhabenträger wird aufgefordert, die von Herrn Dr. Treiber im Schreiben vom 31. Januar 2018 vorgeschlagene Variante umfassend gutachterlich überprüfen zu lassen. Bereits aus einer früheren Befassung des Gemeinderates stammte die Aufforderung an das Re- gierungspräsidium Karlsruhe, die Ertüchtigung des Dammes XXV so zu planen, dass sie zu einer geringeren Flächeninanspruchnahme und damit zu einem geringeren Waldverlust führt als bis- her vorgesehen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat zu den aufgeworfenen Fragen schriftliche Stellungnah- men erarbeitet, die den Gemeinderäten auf elektronischem Weg zugänglich gemacht wurden. Am 14. Februar 2019 hat das Regierungspräsidium in einer gemeinsamen Ausschuss-Sitzung des Planungsausschusses und des Ausschusses für Umwelt und Gesundheit sowie des Natur- schutzbeirates die Ergebnisse ihrer Prüfungen und Planungen vorgestellt. Der Vorhabenträger wurde im Ausschuss gebeten, das Phänomen der Stagnation beim Abbruch der ökologischen Flutungen schriftlich zu erläutern. Die Verwaltung hat zugesagt, im Übrigen die Stellungnahmen des Regierungspräsidiums aus eigener Fachlichkeit sowie verschiedene Möglichkeiten der Eingriffsminimierung auf Vor- und Nachteile zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfungen wird im Folgenden dargestellt. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 1. Erläuterung der Stagnation bei reduzierten ökologischen Flutungen Der Umweltgutachter Herr Ness hat im AUG/Planungsausschuss vom 14. Februar 2019 das Problem der Stagnation erläutert, das auftritt, wenn die ökologischen Flutungen bei 2600 m 3 /s abgebrochen würden: Bei einer Begrenzung der Ökologischen Flutungen auf 2.600 m³/s sind alle Verbin- dungsbauwerke zum Rhein nur bis zu diesem Abfluss geöffnet, danach werden sie ge- schlossen. Der Retentionsraum würde so lange nicht mehr entleert werden, so lange der Abfluss im Rhein 2.600 m³/s überschreitet. In diesem Zeitraum findet kein Fließen oder Durchströmen mehr statt. Erst wenn der Wasserspiegel im Rhein unter den Was- serspiegel im Retentionsraum gefallen ist, kann dieser - soweit der Rheinwasserspiegel dies zulässt - entleert werden. Bei nicht vorhandener Fließbewegung bzw. Durchströmung ist keine Sauerstoffanrei- cherung des Wassers möglich, es kommt aufgrund der stagnierenden Verhältnisse zu einer verstärkten Sauerstoffzehrung im Gewässer. Je mehr Biomasse vorhanden ist und je höher die Wassertemperatur, desto schneller schreitet die Sauerstoffzehrung voran, daher ist vor allem bei länger anhaltendem Einstau während der Sommermonate mit einer schädigenden Wirkung auf die Vegetation durch Sauerstoffmangel zu rechnen. In der jüngeren Vergangenheit (Abflussreihe des Rheins bei Maxau zwischen 1999 und 2016) wäre es bei zwei Hochwasserlagen zu längeren durchströmungsfreien Zeiträu- men mit Schädigung der Wirkung durch Sauerstoffentzug gekommen: · Mai-Hochwasser 1999: 36 Tage Stagnation · Juni-Hochwasser 2016: 19 Tage Stagnation Beim Hochwasser im November 2002 wäre der Polder 14 Tage lang nicht durchströmt worden; wegen des Zeitraums außerhalb der Vegetationszeit wäre jedoch keine ver- gleichbare Schädigung wie in den Sommermonaten zu erwarten gewesen. Aus Sicht des Tiefbauamtes wären jährlich Stagnationen zu erwarten, da diese immer auftreten, wenn der Abfluss im Rhein größer ist als 2600 m3/s und eine solche Abflussmenge in der Regel jährlich erreicht oder überschritten wird. 2. Wiederkehrintervall des Retentionsfalles Ein verändertes Wiederkehrintervall führt nicht dazu, dass auf ökologische Flutungen verzichtet werden kann oder diese im Umfang geringer werden können. Die geplanten Bau- und Schutz- maßnahmen müssen sich nach der Höhe der Flutung im Retentionsfall richten, unabhängig da- von wie häufig er eintritt. 3. Höhe der ökologischen Flutungen Die Höhe der ökologischen Flutungen hat aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Auswirkungen auf die Höhe der Spundwand oder auf die Bauweise der Hermann-Schneider-Allee, da diese auf den Wasserstand im Hochwasser-Einsatzfall (Retentionsfall) bemessen werden müssen. Aus naturschutzfachlicher Sicht werden die ökologischen Flutungen im bisher vom Vorhaben- träger geplanten Maß befürwortet. Je größer die Wasserzufuhr, desto besser werden aueähnli- che Verhältnisse ermöglicht. Die erforderliche Anpassung von Flora und Fauna ist nur mit den ökologischen Flutungen in der beantragten Höhe möglich. Nur bei der Umsetzung der geplan- ten ökologischen Flutungen sind diese angemessen als Kompensationsmaßnahme anrechenbar, eine Nichtanrechnung würde einen gewaltigen neuen Kompensationsbedarf auslösen. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 Die ökologischen Flutungen sind von der Rechtsprechung anerkannt. Gegen die Planfeststellung des Polders Elzmündung wurde geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht hat seinem Urteil zur Elzmündung folgenden Leitsatz vorangestellt (Beschluss des 7. Senats vom 19. September 2014 - BVerwG 7 B 6.14): Ökologische Flutungen können Vermeidungsmaßnahmen im Sinne des § 15 Abs. 1 BNatSchG gegenüber Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch die Hochwasserrückhaltung und gleichzeitig Ersatzmaßnahmen im Sinne des § 15 Abs. 2 BNatSchG für die durch sie selbst bewirkten Eingriffe sein. Ökologische Flutungen, die bei 2600 m 3 /s stehen blieben und dadurch das Problem der Stagna- tion hervorrufen würden (und auch nur zur Anpassung eines Teiles der Fläche des Polders füh- ren könnten), würden aus Sicht der Verwaltung die Funktion als Vermeidungsmaßnahme und als Ersatzmaßnahme nicht ausreichend erfüllen. Es würde also ein erhebliches Kompensations- defizit bestehen bleiben, dessen praktische Bewältigung kaum darstellbar sein dürfte. 4. Teilweises Entfallen von Graben 3 Der Naturschutz schlägt nicht den vollständigen Verzicht auf Graben 3 vor, sondern nur dort, wo er den Wald vor Vernässung schützen soll. Der Verzicht auf Teile von Graben 3 könnte auch zu einem geringeren Bedarf an Kompensationsflächen führen. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen keine Bedenken, die Entschädigungsfrage muss jedoch mit den Grundstückseigentü- mern geklärt sein. Der Wald, der durch Teile des Graben 3 geschützt wird, steht im Eigentum des Landes Baden- Württemberg. Anfragen des städtischen Forstamtes nach einem möglichen Verzicht wurden bisher ablehnend beantwortet. Der Vorhabenträger hat jedoch zugesagt, selbst mit dem Lan- desforst ins Gespräch zu kommen, ob auf Teile des Grabens verzichtet werden kann. Ein Ergeb- nis dieser Gespräche liegt der Verwaltung noch nicht vor. Denkbar wäre auch, den Graben 3 im Planfeststellungsbeschluss nur als Option vorzusehen und zunächst nicht zu bauen. Durch ein entsprechend vorzusehendes Monitoring könnten die tat- sächlichen Folgen beobachtet und bewertet werden und über die Erforderlichkeit der Maßnah- me im Anschluss entschieden werden. 5. Bauweise Hermann-Schneider-Allee: Damm oder Brücke Die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee ist nach den derzeitigen Planungen des Vorha- benträgers mit großen Eingriffen in den Wald verbunden (ca. 2,5 ha). Nach Auffassung der Stadtverwaltung muss es das Ziel aller Beteiligten sein, die Eingriffe in den Wald zu reduzieren. a) Beibehaltung des derzeitigen Straßenniveaus: Selbst bei einem Belassen der Hermann-Schneider-Allee in der heutigen Höhenlage ist ein über- flutungssicherer Ausbau des bestehenden Dammes notwendig. Der heutige Damm ist nicht dafür gebaut worden, dass rechts und links Wasser ansteht. Es könnten deshalb im Retentions- fall erhebliche Schäden am Damm und am Straßenkörper entstehen. Eine Ertüchtigung und Befestigung ist unerlässlich. Dazu müssen der Straßenkörper und die Böschungen teilweise ab- getragen und neu aufgebaut werden. In der Folge bedeutet dies eine Rodung des Bewuchses auf der Dammbreite von 25 m. Eine Sicherung/Befestigung der Böschungen ist herzustellen. Es ist nicht möglich, die so gesicherte Böschung mit großkronigen Bäumen zu bepflanzen. Darüber hinaus ist bei Beibehaltung der aktuellen Höhenlage der ungehinderte Durchfluss beziehungs- weise die Konnektivität im Polder, besonders im unteren Abflussbereich, kaum wirksam zu ge- währleisten, die Durchlässe wären zu niedrig und würden sich schnell zusetzen (Verklausung). Ergänzende Erläuterungen Seite 5 Die endgültige Eingriffsbreite in den Bestand würde in diesem Fall ca. 25 m (= jetzige Breite) betragen. b) Höherlegung um 1,20 m: Eine Ertüchtigung wäre ebenso erforderlich wie im Falle des Belassens auf bisherigem Straßen- niveau. Eine Überflutung im Retentionsfalle würde dennoch stattfinden, mit den Nachteilen für Straße, Straßenbahn und Erreichbarkeit des Rheinparks. Die Eingriffsbreite könnte bei 25 m (= jetzige Breite) bleiben, wenn die Böschungen steiler als derzeit würden. c) Höherlegung um 2,10 m bei Beibehaltung des heutigen Querschnittes (= jetzige Brei- te) Die Hermann-Schneider-Allee würde dann im Retentionsfall nicht mehr überflutet. Das Regie- rungspräsidium plant derzeit mit einer endgültigen Eingriffsbreite von 31 m. Dabei besteht aus Sicht der Stadtverwaltung noch Verminderungspotential durch steilere Böschungen und Sonder- lösungen an ökologischen „Hotspots“. d) Brückenlösung bei Beibehaltung des heutigen Querschnitts: Die Brückenlösung oder „Aufständerung“ bietet dem fließenden Wasser das geringste Hinder- nis und würde damit hinsichtlich der Durchgängigkeit das Optimum darstellen . Über dem bestehenden Straßendamm würde eine ca. 1.000 m lange Brücke mit ca. 50 Pfeiler- paaren bis zum Rheinstrandbad gebaut. Dies bedeutet einen massiven baulichen Eingriff und zudem eine deutliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Der Damm unter der Brücke müsste abgetragen werden, um eine Durchströmung des Polders bei allen Wasserständen sicherzustellen. Die Gesamtfläche unter der Brücke wird aufgrund des Licht- und Niederschlagsmangels ohne Vegetation bleiben. Wahrscheinlich muss die Fläche un- ter der Brücke besonders im Bereich der Stützen befestigt werden, um die Erosion durch strö- mendes Wasser zu verhindern. Es muss aus statischen Gründen ein Freibord von mindestens 30 cm unter der Brückenunterkante eingehalten werden. Dadurch läge die Unterkante der Brü- cke ca. 2,20 m über der jetzigen Hermann-Schneider-Allee. Bei einer Überbauhöhe von ca. 1,20 m (Stützenabstand von 20 - 25m) befindet sich die Fahrbahn 3,40 m über der jetzigen Hermann-Schneider-Allee. Damit wird mit dieser Variante die größte Endhöhe des Bauwerks erreicht. Hinzu käme ein dichtes Füllstabgeländer von 1,30 m Höhe. Zur Verdeutlichung der Ausmaße siehe beiliegende Skizze Anlage 1. Die endgültige Eingriffsbreite betrüge ca. 25 m (= jetzige Breite). Die temporäre Eingriffsbreite während der Bauphase wäre aber im Gegensatz zu allen anderen Überlegungen bei der Brü- ckenlösung größer als die endgültige Eingriffsbreite. Dies wird im Wesentlichen durch zwei Be- sonderheiten verursacht. Zum einen müssen bereits zum Baubeginn alle Leitungen provisorisch aus dem Baufeld verlegt werden, um die Gründungen der Brückenpfeiler zu ermöglichen. Zum anderen findet der Brückenbau auf der Gesamtbreite der Hermann-Schneider-Allee statt. Da die bestehende Breite durch die Baumaßnahme in Anspruch genommen wird, muss die Zufahrt zum Rheinstrandbad neben der Brückentrasse geführt werden. Bei einer Ausführung mit zwei Fahrstreifen ist mit einer temporären Eingriffsbreite von ca. 29 m zu rechnen. Außerdem ist es nur bei der Brückenlösung erforderlich, dass die Infrastrukturmaßnahmen in mehrfachen Verle- geschritten erfolgen müssen und deshalb zu einer deutlich verlängerten Bauzeit führen. Der Unterhaltungsaufwand für die Stadt als Straßenbaulastträger wäre deutlich höher als bei einem Straßendamm. Aus Sicht der Stadtwerke ist es bei einer Brückenlösung erheblich schwie- riger, bei der Wasserversorgung für Frostfreiheit und erwärmungssichere Betriebsbedingungen zu sorgen als bei der Dammlösung. Die vom Vorhabenträger genannten Kosten der Brückenlö- sung erscheinen auf Grund der aufwendigen Provisorien und der schwierigen Rahmenbedin- Ergänzende Erläuterungen Seite 6 gungen für den Bau (Gründung, beengte Platzverhältnisse) als zu niedrig. Auch die vom Vorha- benträger genannten Eingriffsbreiten erscheinen als zu optimistisch. Nachträgliche Änderungen an der Straße oder an den Straßenbahnanlagen wären bei der Brü- ckenlösung schwieriger. Einschränkungen gäbe es auch hinsichtlich möglicher Lagerflächen bei Baumaterial bei Instandhaltungsmaßnahmen. Fraglich wäre auch die mittlere Zu-/Abfahrt zum Parkplatz Ententeich. Falls diese bei einem Brü- ckenbauwerk entfiele, wäre es ein Nachteil für die Naherholung. Sofern sich Wild auf die Brücke verirren würde, kann es nicht über die Böschung flüchten, sondern nur in Längsrichtung. Dies könnte zu gefährlichen Situationen führen. Im Winter müsste bei der Brückenlösung von einer erhöhten Glatteisgefahr ausgegangen wer- den. Gemäß der Verkehrslärmschutzverordnung ist für Schienenwege auf Brücken eine Pegelkorrek- tur von +3 bis +12 dB(A) - je nach Bücken- beziehungsweise Fahrbahnart - anzusetzen. Fazit zu Ziffer 5. (Damm oder Brücke): Die Stadtverwaltung präferiert im Ergebnis die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee um 2,10 m, fordert aber gleichzeitig eine Reduzierung der geplanten Dammbreite etwa durch stei- lere Böschungen und gegebenenfalls andere kreative Lösungen. Dadurch kann der Eingriff re- duziert werden. Die Böschungen können bepflanzt werden, damit ist eine bessere Einbindung in die Landschaft und eine bessere Annäherung an den heutigen Charakter der Allee möglich als bei einer Brückenlösung. 6. Hermann-Schneider-Allee: Reduzierung der Straßenbreite etwa durch gemeinsa- me Verkehrsflächen Eine Reduzierung der Eingriffe in den Wald ist grundsätzlich möglich. a) Höherlegung um 2,10 m bei Reduzierung des heutigen Straßenquerschnittes: Die Straßenbahn und der Individualverkehr würden bei dieser Variante auf einem Erddamm im gemeinsamen Betrieb (Mischbetrieb) geführt (siehe beiliegende Darstellung Anlage 2). Dieser Mischbetrieb wird auf der Hermann-Schneider-Allee zwischen der Wendeschleife in Daxlanden und der Altrheinbrücke heute schon praktiziert. Die Dammkronenbreite kann gegenüber dem separaten Gleiskörper um ca. 4,00 m schmäler werden. Zusätzlich können die Böschungen et- was steiler angelegt werden, so dass die endgültige Eingriffsbreite auf ca. 25 m reduziert wer- den kann und damit der jetzigen Dammbreite entspricht. Ergänzend ist auch hier noch Vermin- derungspotential durch noch steilere Böschungen und Sonderlösungen an ökologischen Hot- spots möglich. Durch eine Verringerung der Eingriffsbreite wäre auch das Erfordernis der natur- schutz- und forstrechtlichen Kompensation geringer als bisher angenommen. Die VBK sieht den gemeinsamen Betrieb von Straßenbahn und Individualverkehr kritisch. Nach der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) sollen Strecken unab- hängige oder besondere Bahnkörper haben. Unabhängig von Sicherheitsfragen gewährleistet ein besonderer Bahnkörper auch, dass die Fahrt in 10 Minuten hin und zurück durchgeführt werden kann und damit der bisherige Fahrplan weiter beibehalten werden kann. Der besondere Gleiskörper im Schotterbett hat auch den Vorteil, dass sich insbesondere Laub nicht auf der Fahrfläche der Schiene ablagert. Damit ist eine hohe Griffigkeit beim Zusammen- spiel Rad /Schiene gewährleistet, was wiederum sicherheitsrelevant ist. Bei straßenbündigem Ergänzende Erläuterungen Seite 7 Bahnkörper ist die Gefahr deutlich höher, dass das Rad bei Bremsvorgängen auf nassem Laub entlang schlittert und sich hierdurch der Bremsweg deutlich verlängert. Aus Sicht der VBK müssten eventuell auch Abstell- oder Pannenbuchten eingeplant werden, damit eine Vorbeifahrt der Bahn an einem abgestellten Fahrzeug in beide Richtungen möglich wäre. Für jede von der bisherigen Planung abweichende Querschnittsgestaltung wäre die Zustimmung der technischen Aufsichtsbehörde (TAB) erforderlich b) Brückenlösung mit gemeinsamem Querschnitt: Auch hier könnte die Brückenbreite reduziert werden. Analog der Altrheinbrücke beträgt die Brückenbreite ca. 13,50 m, hinzu kommen die beidseitigen Unterhaltungswege mit je 5,00 m, so dass die endgültige Eingriffsbreite auf ca. 23,50 m reduziert werden kann. Auch hier ist die temporäre Eingriffsbreite aus den gleichen Gründen wie bei der ursprünglichen Brückenlösung größer als die endgültige. Diese beträgt ca. 25 m. Diese kann nicht weiter reduziert werden, da sie aus den Arbeiten zum Abtrag des ursprünglichen Straßendammes resultiert. Die Argumente zum gemeinsamen Betrieb von Straßenbahn und Individualverkehr, gelten in noch größerem Maß für einen Mischbetrieb bei einer Brückenlösung. Hier müsste außerdem an eine ausrei- chend breite Fläche rechts und links der Bahntrasse für eine eventuell erforderliche Evakuierung einer Bahn gedacht werden. Fazit zu Ziffer 6. (Straßenquerschnitt): Die Stadtverwaltung schlägt vor, gemeinsam mit den Verkehrsbetrieben das Gespräch mit der technischen Aufsichtsbehörde zu suchen und die Möglichkeiten einer gemeinsamen Verkehrs- fläche auf dem Straßendamm auszuloten. Unabhängig hiervon müssen die geplanten Böschun- gen steiler werden und die Möglichkeiten von Verschwenkungen der Fahrbahntrasse bei ökolo- gisch besonders sensiblen Bereichen geprüft werden. 7. Soll weitere Reduzierung bei Damm XXV verlangt werden? Da der Vorhabenträger eine Wurzelsperre vorsieht, kann aus Sicht der Verwaltung auf die baumfreie Zone bis zur Wurzelsperre verzichtet werden. Die Forderung nach einer weiteren Minimierung des Eingriffes in den Wald sollte aufrechterhalten werden. Hier könnten vom Vor- habenträger und der Planfeststellungsbehörde weitere Sonderbauweisen und steilere Bö- schungswinkel sowie eine schmälere Deichkrone und gegebenenfalls Verzicht auf Befahrbarkeit zwischen Bauwerk 2 und Bauwerk 3 in Betracht gezogen werden. Ergänzende Erläuterungen Seite 8 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Stadt Karlsruhe fordert den Vorhabenträger und die Planfeststellungsbehörde auf, alle eingriffs-minimierenden Möglichkeiten bei der Höherlegung der Hermann- Schneider-Allee auszuschöpfen, insbesondere durch steilere Böschungen als bisher ge- plant und durch Prüfung, ob Verschwenkungen der Trasse ökologisch verträglicher wä- ren. 2. Die Stadtverwaltung und die Verkehrsbetriebe werden beauftragt, das Gespräch mit der Technischen Aufsichtsbehörde für Straßen- und Stadtbahnen (TAB) zu suchen. Ziel der Gespräche soll die Ermöglichung der gemeinsamen Verkehrsfläche von Straßen- bahn und motorisiertem Individualverkehr sein. Sofern dies zulässig und durchführbar ist, wird die Verwaltung beauftragt, mit dieser Variante auf den Vorhabenträger und die Planfeststellungsbehörde zuzugehen. 3. Der Vorhabenträger und die Planfeststellungsbehörde werden aufgefordert, bei Damm XXV auf die Baumfreie Zone zu verzichten und die Eingriffe in den Wald weiter zu mi- nimieren. Der Vorhabenträger und die Planfeststellungsbehörde werden aufgefordert, den Gra- ben 3 als Option vorzusehen und zunächst nicht zu realisieren, sondern die Ergebnisse eines Monitorings abzuwarten. 4. Die Prüfaufträge des Gemeinderates aus der Sitzung vom Mai 2018 werden als erledigt betrachtet, soweit sie das Wiederkehrintervall und die Höhe der ökologischen Flutun- gen betreffen.
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Niederschrift 63. Plenarsitzung des Gemeinderates 9. April 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 7. Punkt 5 der Tagesordnung: Polder Bellenkopf/Rappenwört – Ergänzende Stellung- nahme der Stadt Karlsruhe im wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren Vorlage: 2019/0249 dazu: Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee durch Aufständerung Antrag: GRÜNE Vorlage: 2019/0084 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: 1. Die Stadt Karlsruhe fordert den Vorhabenträger und die Planfeststellungsbehörde auf, alle eingriffs-minimierenden Möglichkeiten bei der Höherlegung der Hermann- Schneider-Allee auszuschöpfen, insbesondere durch steilere Böschungen als bisher ge- plant und durch Prüfung, ob Verschwenkungen der Trasse ökologisch verträglicher wä- ren. 2. Die Stadtverwaltung und die Verkehrsbetriebe werden beauftragt, das Gespräch mit der Technischen Aufsichtsbehörde für Straßen- und Stadtbahnen (TAB) zu suchen. Ziel der Gespräche soll die Ermöglichung der gemeinsamen Verkehrsfläche von Straßen- bahn und motorisiertem Individualverkehr sein. Sofern dies zulässig und durchführbar ist, wird die Verwaltung beauftragt, mit dieser Variante auf den Vorhabenträger und die Planfeststellungsbehörde zuzugehen. 3. Der Vorhabenträger und die Planfeststellungsbehörde werden aufgefordert, bei Damm XXV auf die Baumfreie Zone zu verzichten und die Eingriffe in den Wald weiter zu mi- nimieren. Der Vorhabenträger und die Planfeststellungsbehörde werden aufgefordert, den Gra- ben 3 als Option vorzusehen und zunächst nicht zu realisieren, sondern die Ergebnisse eines Monitorings abzuwarten. – 2 – 4. Die Prüfaufträge des Gemeinderates aus der Sitzung vom Mai 2018 werden als erledigt betrachtet, soweit sie das Wiederkehrintervall und die Höhe der ökologischen Flutun- gen betreffen. 5. Die Spundwand um den Parkplatz des Schwimmbads wird deutlich niedriger ausge- führt, so dass nur kleine Hochwässer dadurch abgefangen werden, und der Schutz vor stärkerem Hochwasser wird in diesem Bereich auf die Schwimmbadgrenzen zurückge- zogen. (aus dem Antrag der GRÜNEN, Vorlage Nr. 2019/0084, übernommen) Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Ziffer 1 bei 36 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen mehrheitlich zuge- stimmt. Ziffer 2 bei 46 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt. Ziffer 3 bei 45 Ja-Stimmen einstimmig zugestimmt Ziffer 4 bei 27 Ja-Stimmen und 18 Nein-Stimmen mehrheitlich zuge- stimmt. Antrag GRÜNE: Ziffer 1 bei 14 Ja-Stimmen und 32 Nein-Stimmen mehrheitlich abge- lehnt. Ziffer 2 zurückgezogen Ziffer 3 bei 29 Ja-Stimmen und 17 Nein-Stimmen mehrheitlich zuge- stimmt. Aufnahme als Ziffer 5 in den Beschlussantrag. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf und verweist auf die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung: Da ich schon so viel Zeit verbraucht habe, werde ich jetzt keine Einführung machen und die drei Minuten wieder hereinholen. Wir kommen direkt in die Debatte. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Es handelt sich um eine ergänzende Stellungnahme. Wir sind nicht Vorhabenträger. Wir werden angehört. Das Land wird nachher bauen. Das muss hier auch bei der Debatte deutlich werden. Als Zweites will ich für die CDU ganz unmissverständlich ausführen, dass wir für einen ef- fektiven Hochwasserschutz sind. Das ist wichtig, weil das in der Debatte manchmal unter- gehen kann. Die Verfahrenslaufzeit ist dennoch zu kritisieren und warum es so lange ge- dauert hat. Es lag sicher nicht allein an der Stadt. Drittens, wir wollen einen gesteuerten Polder und damit ein intelligentes Hochwasserma- nagement. Viertens aber, das muss man einwenden, oberstes Prinzip muss die Eingriffsminimierung sein. Von daher werden wir der Verwaltungsvorlage in den Beschlussanträgen 1, 2 und auch 3 zustimmen, weil diese Vorschläge der Verwaltung genau von diesem Prinzip getra- gen sein werden. Das gilt insbesondere für die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee, wo die Stadt ganz konkret vorgeschlagen hat, dass man diese Einrichtung so macht, damit sie nicht so krass in der Landschaft als Hindernis dasteht. – 3 – Fünftens, die Eingriffsminimierung gilt für die CDU aber auch für die über 4 m hohen Spundwände um das Rheinstrandbad und um den großen Parkplatz. Es geht nicht mehr krasser, wenn man sich das einmal vorstellt. Die technische Begründung dafür – sechstens -, soll dem Beschlussantrag Ziffer 4 ent- nommen werden. Wir sollen hier etwas abnicken, was wir nicht abnicken können. Die Prüfaufträge des Gemeinderates zur Retentionsflutung und zur Erforderlichkeit, zur Häu- figkeit, zur Höhe, können wir so nicht bestätigen. Wir sagen das ausdrücklich. Die CDU betrachtet diesen Teil der Vorlage nicht als erledigt. 30 ökologische Flutungen sollen vom Betreiber des Polders gesteuert werden. Der Umbau der Auenlandschaft ist geplant. Eine jetzt minderwertige Auenlandschaft – wer sagt das eigentlich? – soll in eine hochwertige umgewandelt werden. Die Diskussion der Fachleute, das ist unsere Beobachtung, ist in vol- lem Gange. Wir können es keinesfalls als erledigt beschließen. Wir kämpfen für das Prinzip der Eingriffsminimierung. Besser wäre sogar eine Vermeidung. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Wir als SPD-Fraktion stehen, wie hier im Haus schon mehrfach gesagt, voll umfänglich zu den Zielen des integrierten Rheinprogramms. Das heißt, gleich- ermaßen zum Hochwasserschutz, wie zu der ökologischen Aufwertung der Auenland- schaft. Insgesamt würden wir uns von Seiten des Regierungspräsidiums ein Mehr an Flexi- bilität und auch an Einsicht wünschen. Zur Vorlage der Verwaltung möchten wir zu Punkt 1 sagen, dass wir – wie auch in der Vergangenheit gesagt – eine Aufständerung wünschen, da wir in einer Aufständerung den höheren ökologischen Mehrwert sehen. Es ist uns durchaus bewusst, dass hier ein Mehr an Ressourcenverbrauch, sei es im Bau als auch in der Instandsetzung, notwendig ist. Das in der Vorlage genannte Alternativszenario wäre ein guter Kompromiss, wenn man eine voll- ständige Aufständerung nicht realisieren könnte. Punkt 2, dass man Straßenbahn und Individualverkehr auf eine gemeinsame Trasse führen möchte, sehen wir als sinnvoll an. Auch hier würden wir uns wünschen, dass das Regie- rungspräsidium in einem stärkeren Maße auf die Wünsche, auf die Vorschläge der Stadt eingeht. Insgesamt sehen wir es als notwendig an, dass Flächenverbrauch minimiert wird. Hier se- hen wir noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft und würden uns noch ein Mehr an Maßnahmen wünschen. Ein gutes Beispiel ist der aufgeführte Graben 3, der als Option genannt wird. Aus Sicht meiner Fraktion gibt es keine Alternative zur ökologischen Flutung. In dem Sinne sehen wir Punkt 4 als erledigt an, im Gegensatz zur CDU-Fraktion. Zusammenfassend möchte ich sagen, Punkt 2, 3 und 4 gehen wir im Sinne der Vorlage mit. Punkt 3 des Ergänzungsantrags der GRÜNE-Fraktion entsprechend sprechen wir uns zum jetzigen Zeitpunkt für eine vollständige Aufständerung aus. Ich hatte es vorhin gesagt, wenn gar nichts geht, wären wir auch im Zweifelsfall bereit, eine Teilaufständerung zu tra- gen. Aber das wäre für uns Ultima Ratio. Wie schon gesagt, in diesem Sinne werden wir dem GRÜNE-Antrag folgen. – 4 – Stadträtin Rastätter (GRÜNE): Wir GRÜNEN hatte zu Beginn der Planung für den Hoch- wasserschutz einen ungesteuerten Polder beantragt und gewünscht. Das wäre für uns die optimalste Lösung gewesen, nicht nur für den Hochwasserschutz, sondern auch für die natürliche Entwicklung zur ursprünglichen Auenlandschaft. Vorhabenträger und Gemein- derat haben sich für einen gesteuerten Polder entschieden, was natürlich mit sich bringt, dass es gigantische Bauwerke mit Ein- und Ausleitbauwerken gibt. Aber auch bei diesem gesteuerten Polder stehen Hochwasserschutz und ökologische Rückentwicklung in einem Einklang. Grundsätzlich wünschen wir alle, dass hier die Entwicklung eröffnet wird zu einer ursprünglichen Auenlandschaft. In der Folge ist es uns, wie dem gesamten Gemeinderat, wichtig, dass wir die Eingriffe in die Natur so weit es möglich und verträglich ist mit dem Hochwasserschutz minimieren. Wir hatten dazu schon am 11.05. als GRÜNE mehrere Anträge in den Gemeinderat einge- bracht. Ein Antrag, der dann abgelehnt wurde, war, auf die Höherlegung der Hermann- Schneider-Allee zu verzichten. Mittlerweile haben wir diesen Antrag einer Aufständerung eingebracht. Wir haben jetzt gesehen bei der Argumentation, die seitens des Vorhabenträ- gers und der Stadtverwaltung selbst kam, dass es bei der Aufständerung auch gravierende Nachteile gibt. Das Bauwerk der Aufständerung wird noch höher als die Erhöhung der Hermann-Schneider-Allee. Zudem sind eine Verschattung darunter und auch eine Problem- zone unter dem Brückenwerk problematisch. Technisch ist es schwierig umzusetzen. Vor allem auch – auch das ist ein Gesichtspunkt -, wenn sich ein Tier verirrt, hat es praktisch keine Chance mehr zur Flucht. Es gibt mehrere Gesichtspunkte, die aus unserer Sicht im Augenblick dazu führen, dass wir unseren Antrag der Aufständerung als erledigt betrach- ten. (Zurufe) - Ich möchte das schon noch erwähnen, weil Sie lachen bei dem Argument. Man muss auch alle Argumente, die hier relevant sind, in der Gesamtbewertung berücksichtigen. Aufgrund unseres Antrags, auf die Höherlegung zu verzichten, haben wir erreicht, dass jetzt in der Stellungnahme der Stadt eine Verschmälerung und eine stärkere Schrägstellung der Hermann-Schneider-Allee empfohlen wird. Und auch – was wir auch beantragt hatten bei der Aufständerung -, dass gleichzeitig das Gleiswerk auf die Straße gelegt wird. Auch das sehen wir als Erfolg. Ebenfalls sehen wir als Erfolg, dass der Graben 3 jetzt nur als Op- tion genannt wird. Der letzte Gemeinderat hat es abgelehnt, dafür zu stimmen. Wir woll- ten keinen Graben 3. (Der Vorsitzende hebt die rote Karte: Frau Stadträtin! – Heiterkeit.) Jetzt können wir unter Abwägung der Gesichtspunkte dieser Vorlage zustimmen. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Ich möchte an erster Stelle noch einmal daran erinnern, dass die Höherlegung der Hermann-Schneider-Allee, die wir alle nicht wirklich gut finden, trotz allem auf Einwendung der Stadt zurückgeht, im Interesse der Verkehrsbetriebe Karlsruhe für eine sichere Straßenbahnverbindung. Auch wir sind der Meinung, dass man den ökolo- gischen Eingriff minimieren muss. Deswegen sind wir auch dafür, dass die Spundwand um den Parkplatz nur in reduzierter Variante notwendig ist und nur die Gebäude am Rheinstrand selbst mit der hohen Spundwand geschützt werden. Wir wissen nicht, warum – 5 – man im Retentionsraum auf jeden Fall den Parkplatz bräuchte. Ich wüsste nicht, wer bei Hochwasser das Rheinstrandbad nutzt. Aus unserer Sicht sind die ökologischen Flutungen zur Herstellung eines naturnahen Au- enwaldes ein Muss. Herr Kollege Pfannkuch, wenn Sie den Unterschied nicht kennen zwi- schen dem Rheinwald, den wir haben, und einem naturnahen Auenwald, dann schauen Sie sich einmal die Rheinauen bei Rastatt an. Da werden Sie einen erheblichen Unterschied feststellen. Wir finden die von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen gut. Ge- rade auch im Bezug auf den Hochwasserdamm XXV und den Graben 3 und begrüßen die Verwaltungsvorlage. Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, wie auch der Kollege von der SPD, dass das integrierte Rheinprogramm IRP die Renaturierung der Rheinauen und den Hochwasserschutz als gleichberechtigte Ziele verfolgt. Noch einmal, aus unserer Sicht sind die ökologischen Flutungen ein Muss. Natürlich wäre es das Schönste gewesen aus ökologischer Sicht, wenn man eine Dammrückverlegung gehabt hätte und dann ein unge- steuertes Hochwasserbecken. Wir sehen den gesteuerten Polder als guten Kompromiss zwischen den Zielen der Renaturierung und des Hochwasserschutzes. Von daher denken wir, dass wir einen guten Mittelweg gefunden haben. Wir sehen auch keinen Bedarf, die Höhe der ökologischen Flutungen in irgendeiner Weise zu reduzieren. Da die GRÜNEN ihren Antrag zur Aufständerung zurückgezogen haben, wenn ich das rich- tig verstanden habe, spare ich mir das jetzt aus Zeitgründen. Stadtrat Høyem (FDP): Das Regierungspräsidium ist Vorhabenträger für dieses Polderpro- jekt. Gerade das macht das Regierungspräsidium sehr deutlich. Jedes Mal, wenn wir in Kontakt sind. Wahrscheinlich wäre es unhöflich, das Wort „unhöflich“ zu benutzen. Aber jedes Mal, wenn wir uns mit den Delegationen aus dem Regierungspräsidium getroffen haben, habe ich mich gefragt, ob so ein unflexibles Selbstbewusstsein eigentlich ein Teil des Berufs sein muss. Der geplante Polder Bellenkopf ist ein Großprojekt und ist Teil des integrierten Rheinprogramms. Deshalb muss man selbstverständlich auch unseren Karlsru- her Teil in einem größeren Zusammenhang sehen. Das ist die Aufgabe für den Vorhaben- träger. Trotzdem ist es doch legitim, dass wir in Karlsruhe versuchen, die Eingriffe zu mini- mieren wo es möglich ist. Wir können deshalb der Beschlussvorlage nicht nur zustimmen, sondern auch viel Glück wünschen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Nach dem Beitrag von Herrn Pfannkuch für die CDU nehme ich an, dass wir getrennt abstimmen. Wir schließen uns den Ausführungen von Herrn Pfannkuch an. Auch wir werden dem Punkt 4 nicht zustimmen. Was wir nicht verstehen – an der Stelle schließe ich mich den Ausführungen von Herrn Høyem an -, warum man uns das nicht einmal in den Ausschüssen, vor allem im Planungsausschuss, mit Fokus auf die strittigen Punkte erklärt. Gerade, was die ökologischen Flutungen angeht. Die wurden be- handelt. Da kommen dann Experten. Die Vorträge dieser Experten hören sich so an als ob die gar nicht wüssten, dass es auch andere Experten gibt, die ganz anderer Meinung sind. Für uns Stadträte ist es dann sehr schwierig, mit diesen beiden Dingen, die eine Position und die andere Position, irgendwie zurechtzukommen, zu finden, wo der Knackpunkt ist. Was die ökologischen Flutungen angeht, haben wir die einen, die sagen, die sind unbe- dingt nötig und richtig. Nachher ist alles viel besser. Dann gibt es die anderen, die sagen, es gibt gar keinen Grund, diese Flutungen wirklich bis zum höchsten Wasserstand durchzu- führen. Es wäre viel besser, bei einem niedrigeren Wasserstand zuzumachen. Die Argu- mentation, dass der Sauerstoffgehalt im Wasser abnimmt, stimmt auch nicht. Da werden – 6 – uns dann auch Unterlagen dazu vorgeführt, die stichhaltig sind. Das heißt, wir wissen an der Stelle immer noch nicht, was eigentlich richtig ist und was für die Stadt in diesem Teil der Stadt am Besten ist. Wir müssen auch damit rechnen, dass das Ganze Auswirkungen hat. Wenn Überflutungen stattfinden, wissen wir, welche Probleme es dann gibt. Wenn dann die erste Schnackenplage über die Stadtteil hinweg geht, die in der Gegend liegen, dann bin ich gespannt, wie sich das bei den Medien und bei uns im Hause niederschlägt. Deswegen bin ich der Meinung, wir sollten schon sehr vorsichtig sein. Auf der Basis können wir den Punkt 4 heute nur ablehnen. Wir wünschen uns, dass man uns besser informiert und dass man einmal herausarbeitet, wieso es sein kann, dass die einen meinen, alles wird besser und die Flutungen sind richtig. Und die anderen meinen, man kann auf die Flutungen verzichten beziehungsweise man kann sie einschränken. Das muss aus unserer Sicht noch klarer herausgearbeitet werden. Stadtrat Kalmbach (FÜR Karlsruhe): Zuerst einmal Gratulation an die GRÜNEN. Sie sind doch eine lernende Organisation. Ich finde es toll, dass Ihr das erkannt habt. Das ist über- haupt kein Grund zum lachen. Wir alle lernen täglich dazu. Das Zweite, wir sind eigentlich komplett, bis auf den Punkt 4, mit der Stadtverwaltung ei- nig. Uns geht es genauso. Es ist für uns nicht stichhaltig, dass die Argumentation der Stadtverwaltung hier stimmt, zumal es ein Urteil gibt, dass genau diese Stagnation ganz anders gesehen werden kann, als die Stadtverwaltung das sieht. Deshalb werden wir dem Punkt 4 auch nicht zustimmen. Stadtrat Wenzel (FW): Ich will es kurz machen. Das, was wir im Vorfeld der letzten Jahre hatten, kann ein Normalsterblicher wie ich überhaupt nicht begreifen. Diese Widersprüche, die wir bis jetzt gehört haben, waren so eklatant, dass ich froh bin, dass in dieser Verwal- tungsvorlage einmal eine Zusammenfassung, für mich verständlich und nachvollziehbar, vorliegt. Deshalb werde ich auch so zustimmen. Ich finde es gut, dass Kollegin Rastätter ihre Sichtweise, ihre Argumentation für den Rückzug des Antrags dargelegt hat. Der war für mich jetzt auch verständlich. Auch dafür vielen Dank. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Nachdem wir jetzt ein Paradebeispiel für grünen Wankelmut und Orientierungslosigkeit erlebt haben, möchten wir beantragen, dass im Gegensatz zur Vorlage der Verwaltung Punkt 1, ersatzweise 1 und 2, des Änderungsantrags der GRÜNEN aufgenommen wird. Die Aufständerung ist auch das, was die Umweltverbände fordern und gefordert haben. Von daher können wir die Positionierung der GRÜNEN bei aller Be- geisterung der Kollegen Wenzel und Kalmbach für deren Wankelmut nicht nachvollziehen und bleiben bei dieser Haltung. In diesem Sinne bitten wir um separate Abstimmung und eine Modifikation des Beschlussantrags. Der Vorsitzende: Ich möchte gerne zu zwei Punkten noch etwas sagen. Es gibt die grund- sätzliche Möglichkeit eines ungesteuerten Polders. Dann überflutet ein Teil des Waldes, und dann stirbt die Vegetation, die mit solch einer Überflutung nicht zurecht kommt. Wenn das oft genug passiert, entwickelt sich ein Teil Auenwald. Wenn das nicht oft genug passiert, entwickelt er sich eben nicht. Man hat sich sehr früh, vor allem auch vom Ministe- rium, Herr Untersteller hat seinerzeit mit mir persönlich telefoniert, für einen geregelten Polder entschieden. Das ist bisher auch mitgetragen worden. Das kann man kritisch sehen. Man muss es aber nicht. Wenn es denn dann aber kommt, dann macht ein solcher gere- – 7 – gelter Polder ohne vernünftige ökologische Flutungen und eine vernünftige Entwicklung dahingehend, dass ich einen echten Auenwald dort schaffe, weil ich das mit den gesteuer- ten Poldern kann, keinen Sinn. Und das, Herr Stadtrat Dr. Schmidt, ist – fand ich – in den drei Ausschüssen, die sich getroffen haben, eigentlich ganz gut dargestellt worden. Das ist im Grunde wahrscheinlich das größte Renaturierungsprojekt entlang des Rheins, das man sich im Moment vorstellen kann, dass man über diesen gesteuerten Polder ein Stück Au- enwald schafft an einer Stelle, wo es vorher eine andere Art von Waldentwicklung gab. Das kann man jetzt als Gefahr empfinden. Das kann man als Schaden empfinden. Es ist aber das, was eigentlich dann auch dazugehört, weil es um zwei Ziele geht, nämlich um den Hochwasserschutz und um diese entsprechende Veränderung. Das wiederum erfordert, dass man irgendwo zwischen 80 und 110 Tagen im Jahr Überflu- tung hat. Dann muss ich doch den Parkplatz schützen. Ich muss ein Gebäude schützen. Das ist auch unstrittig. Ich muss aus meiner Sicht auch die Straße schützen, die dahin führt. Das eine kann ich nicht bekommen ohne das andere. Sonst macht es aus der Nutzerper- spektive auch keinen großen Sinn. Auf dem Weg sind wir jetzt. Ich möchte mich ganz herzlich bedanken bei unseren Ämtern, die diese Vorlage versucht haben als Ergebnis dieser Diskussion zusammenzustellen. Ich war nach dem Gespräch mit den Naturschutzverbänden auch ein Fan der Aufständerung. Aber auch mich haben die Argumente überzeugt, vor allem auch das Argument, dass es ganz schwierig wäre, dann die Zufahrten wiederum nach unten sicherzustellen. Es ist nicht so, dass es vom Damm keine Auf- und Abfahrten gäbe. Das stelle ich mir bei einer noch 3 m höher gelegten Brücke ziemlich wahnsinnig vor. Das war für mich eigentlich dann auch ein Grund, wo ich gedacht habe, ich bin auf dem Holzweg. So sehr mir das auch ge- fallen würde, wenn über der unberührten Natur einfach eine Aufständerung wäre. Aber das ist nicht so. Das auch noch einmal zu der Erklärung. Wir kommen damit zu einer Abarbeitung der Anträge. Ich rufe auf den modifizierten An- trag der SPD-Fraktion unter der Ziffer 1, der textgleich ist mit dem der GRÜNE-Fraktion un- ter Ziffer 1, nämlich dass wir uns beim Vorhabenträger dafür einsetzen, die Hermann- Schneider-Allee aufzuständern und es nicht über einen höheren Damm zu probieren. Diese Ziffer 1 stelle ich jetzt zur Abstimmung. – Das ist abgelehnt. Jetzt hat die SPD-Fraktion die Ziffer 2 des GRÜNE-Antrags noch einmal zur Abstimmung aufgerufen. Ich kann nicht ganz erkennen, warum diese Ziffer 2 von der von uns vorge- schlagenen Ziffer 2 so abweicht. – Gut, Sie ziehen es zurück. Dann bleibt vom GRÜNE-Antrag noch die Ziffer 3 übrig, nämlich die Spundwand um den Parkplatz des Schwimmbades deutlich niedriger auszuführen, so dass nur kleine Hochwäs- ser davon abgefangen werden und der Schutz vor stärkerem Hochwasser usw. Ziffer 1 haben Sie abgelehnt, Ziffer 2 haben die Antragsteller zurückgezogen. Jetzt kommt Ziffer 3 des GRÜNE-Antrags, den die GRÜNEN noch nicht zurückgezogen haben sondern weiter aufrechterhalten. – Diese Ziffer 3 ist angenommen worden und wird damit am Ende auch Teil der Beschlussvorlage der Stadt. Das würde ich dann als Ziffer 5 dort einfügen. Darüber brauchen wir nicht noch einmal abschließend abstimmen. – 8 – Sie haben bei den Ziffern unserer Beschlussvorlage um Einzelabstimmung gebeten. Das tue ich jetzt. Ich rufe die unveränderte Ziffer 1 der Beschlussvorlage zur Abstimmung auf. – Das sieht schwer nach einer Mehrheit aus. Dann rufe ich die Ziffer 2 der Beschlussvorlage der Stadt auf. Da geht es darum, dass wir prüfen und dann gegebenenfalls vorschlagen, die Fahrbahn für Straße und Schiene auf dieselbe Fahrbahn zu bringen. – Das ist einstimmige Zustimmung. Ich rufe die Ziffer 3 auf. Da geht es um den Damm XXV, und es geht um den Graben 3 als Option. Interessant ist in diesem Zusammenhang auch noch einmal, dass es in Mannheim ein weiteres Gutachten gibt, dass man auch mit Spundwänden einen solchen Damm an- geblich ausreichend stabilisieren könnte. Auch da bitte ich die Planfeststellungsbehörde noch einmal, auf die Übertragbarkeit auf unseren Fall hier zu prüfen. Die unveränderte Zif- fer 3 steht zur Abstimmung. – Das ist auch einstimmige Zustimmung. Jetzt kommt die Ziffer 4. Ich möchte bei der Ziffer 4 noch einmal auf dieses Interview mit dem früheren Leiter des Aueninstituts in der Zeitung verweisen, der noch einmal sehr deut- lich gemacht hat, wenn man einen gesteuerten Polder hat, kommt man um ökologische Flutungen nicht herum. Die dürfen auch nicht zur Stagnation führen, sonst haben wir hier ein Problem. Da habe ich bisher noch keine Experten gefunden oder von denen gelesen, die das anders betrachten. Aber das ist die Haltung der Stadt. Der müssen Sie nicht folgen. Ziffer 4 steht zur Abstimmung. – Auch dem wird mehrheitlich zugestimmt. Dann haben wir noch eine Ziffer 5 hinzuzufügen. Die haben Sie eben aus dem GRÜNE- Antrag übernommen. Damit wäre die Stellungnahme der Stadt Karlsruhe komplett. Ich gehe davon aus, dass wir jetzt nicht das Gesamte noch einmal zur Abstimmung stellen müssen, sondern dass wir uns jetzt so darauf verständigt haben. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 16. Mai 2019