Smartphone-basiertes Ersthelfersystem bei plötzlichem Herzstillstand
| Vorlage: | 2019/0246 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 13.03.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Hohenwettersbach, Mühlburg, Rüppurr, Stupferich, Südweststadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 09.04.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0246 Smartphone-basiertes Ersthelfersystem bei plötzlichem Herzstillstand Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 09.04.2019 33 x 1. Welche Bedeutung sieht die Stadt in der Möglichkeit von App-basierten Ersthelfer- Alarmierungen bei plötzlichem Herzkreislaufstillstand? 2. Was kann die Stadt dazu beitragen, für dieses Rettungssystem zu werben und einen Träger zu finden, der ein solches System aufbaut? 3. Was kann die Stadt dafür tun, eine ausreichende Anzahl von freiwilligen Ersthel- fer*innen für ein solches Smartphone-basiertes System zu finden? Sachverhalt / Begründung: Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand zählt jede Minute. Bei allem Bemühen können Rettungs- dienste jedoch nicht immer schnell genug am Notfallort eintreffen. Über ein innovatives, Smartphone-basiertes Alarmierungssystem per App werden in einigen Gebieten Deutschlands (z.B. Freiburg: http://regionderlebensretter.de/, Lübeck: https://www.meine-stadt-rettet.de/) bereits heute zeitgleich zum Notarzt die möglicherweise zufällig in unmittelbarer Einsatznähe befindlichen, medizinisch qualifizierten Ersthelfer*innen per Smartphone alarmiert. Die Ersthelfer*innen, leiten – bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes – unmittelbare qualifizierte Wiederbelebungsmaßnahmen ein. Diese wenigen Minuten können entscheidend für das Überleben der Erkrankten sein. Voraussetzung ist eine zentrale Registrierung aller freiwilligen Ersthelfer*innen und Erreichbar- keit über eine zentrale App. Dazu wäre ein Träger, z.B. ein Verein notwendig. Die Frage ist, was die Stadt dafür tun kann, um einen solchen Träger zu finden. Die Möglichkeit, sich ehrenamtlich als speziell gegen den plötzlichen Herztod ausgebildete Erst- helfer*in registrieren zu lassen, sollte mit Unterstützung der Stadtverwaltung der breiten Öf- fentlichkeit bekannt gemacht werden, um so viel wie möglich ausgebildete Personen für diese ehrenamtliche Aufgabe zu gewinnen. Somit kann die Rettungskette an einer entscheidenden Stelle ergänzt werden, ohne Änderung an der bisherigen etablierten Struktur des Rettungsdienstes. unterzeichnet von: Verena Anlauf Zoe Mayer Renate Rastätter Joschua Konrad
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage GRÜNE-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0246 Dez. 5 Smartphone-basiertes Ersthelfersystem bei plötzlichem Herzstillstand Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 09.04.2019 33 x 1. Welche Bedeutung sieht die Stadt in der Möglichkeit von App-basierten Ersthelfer- Alarmierungen bei plötzlichem Herzkreislaufstillstand? Auf der einen Seite ist die Bedeutung des möglichst schnellen Beginns einer Reanimation bei einem Herzstillstand bekannt und wissenschaftlich nachgewiesen. Bisherige Erfahrungen in Regionen, in denen das System eingerichtet ist, zeigen, dass ein „Mobiler Retter“ in durch- schnittlich fünf Minuten bei dem Patienten oder der Patientin sein kann. Auf der anderen Seite ergeben sich jedoch bei der Einführung eines solchen Systems Fragen, die derzeit ungeklärt sind. Neben rechtlichen Fragen zur Gesetzesgrundlage, Datenweitergabe, Versicherung und Schweigepflicht über Patientendaten bleibt es vor allem offen beziehungswei- se dem Zufall überlassen, welche Personen mit welcher Qualifikation und welcher Ausrüstung zur Hilfe eilen. Ebenso wäre zu klären, wie und durch wen die Helferinnen und Helfer unterei- nander im Einsatz koordiniert werden und wie die Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst abläuft. Dem gegenüber steht in Teilen der Stadt Karlsruhe gut ausgebautes „Helfer-vor-Ort“ bezie- hungsweise „First Responder“-System: In der Südweststadt, in Mühlburg, Hohenwettersbach, Stupferich, Wettersbach und Rüppurr befinden sich die Standorte haupt- oder ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer vor Ort der Berufsfeuerwehr und der Hilfsorganisationen, die innerhalb weniger Minuten mit einem Einsatzfahrzeug und Notfallausrüstung vor Ort sein können und das therapiefreie Intervall bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes entscheidend verkürzen. Die- se: arbeiten auf Grund des Rettungsdienstgesetzes RDG und der Ersthelferverordnung, haben eine definierte Grundqualifikation und jährlich zu leistende Fortbildungsstunden, haben eine definierte und geeignete Ausrüstung sowie direkten Funkkontakt zur Integrier- ten Leitstelle und verfügen über ein medizinisches Qualitätsmanagement. Der Vorteil eines per Smartphone alarmierten „Mobilen Retters“ relativiert sich damit gewisser- maßen. Momentan scheint ein Modell von per Smartphone alarmierten Ersthelferinnen und Ersthelfern am umsetzbarsten und rechtssichersten, das die Mitgliedschaft in einer Hilfsorgani- sation sowie eine Aus- und Fortbildung voraussetzt und sich damit extrem nah am bestehenden Helfer vor Ort System bewegen würde. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 2. Was kann die Stadt dazu beitragen, für dieses Rettungssystem zu werben und einen Träger zu finden, der ein solches System aufbaut? Ein Smartphone-basiertes Ersthelfersystem kann nur dann eingeführt werden, wenn es sich nahtlos in die Rettungskette vom Notruf bis zur Ankunft der Patientin beziehungsweise des Patienten an einem geeigneten Krankenhaus eingliedert. Die Aufgabe der Notfallrettung ist in Baden-Württemberg auf die Rettungsdienstorganisationen übertragen worden. Diese bilden zusammen mit den Kostenträgern den Bereichsausschuss, der über die Angelegenheiten des Rettungsdienstes berät. In diesem Bereichsausschuss sind Mit- glieder der Städte und Landkreise lediglich beratend vertreten. Zunächst müsste der Bereichsausschuss für den Rettungsdienstbereich Karlsruhe (Stadt- und Landkreis Karlsruhe) die Einführung und Integration eines solchen Systems in die Rettungskette zusätzlich zu den Helferinnen und Helfern vor Ort beschließen und die organisatorischen Rand- bedingungen festlegen. Die Stadt Karlsruhe kann in ihrer beratenden Funktion auf die Einbrin- gung eines solchen Vorschlags einwirken. Zur Umsetzung müsste eine Hilfsorganisation gefunden werden, die die Koordination bezie- hungswiese den Aufbau eines App-basierten Ersthelfersystems übernimmt. Die Stadt kann hier- zu auf die im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen zugehen. In einem weiteren Schritt müssten die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein über das Helfer-vor-Ort-System hinausgehendes Ersthelfersystem geschaffen werden. Die Stadt Karlsruhe kann hier im Rahmen ihrer Gremienarbeit soweit möglich Einfluss nehmen. 3. Was kann die Stadt dafür tun, eine ausreichende Anzahl von freiwilligen Ersthel- fer*innen für ein solches Smartphone-basiertes System zu finden? Die Stadt kann über entsprechende multimediale Werbemaßnahmen (zum Beispiel über die Twitter und Facebook Kanäle sowie die Webseite der Stadt) um freiwillige Ersthelferinnen und Ersthelfer werben. Weiterhin kann die Stadt auf Helferinnen und Helfer vom Technischen Hilfswerk, Feuerwehr und andere Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz zugehen und bei dieser speziell geeigne- ten Gruppe um Mitwirkung werben.
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Extrahierter Text
Niederschrift 63. Plenarsitzung des Gemeinderates 9. April 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 33. Punkt 33 der Tagesordnung: Smartphone-basiertes Ersthelfersystem bei plötzli- chem Herzstillstand Anfrage: GRÜNE Vorlage: 2019/0246 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 33 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 16. April 2019