30er-Zonen in Karlsruhe

Vorlage: 2019/0242
Art: Anfrage
Datum: 12.03.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Offen
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 09.04.2019

    TOP: 37

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0242 30er-Zonen in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 09.04.2019 37 x 1. Welche neuen 30er-Zonen sind in Karlsruhe in den letzten sechs Monaten (seit Novem- ber 2018) ausgewiesen worden? 2. Welche gemeinderätlichen Gremien wurden wann über diese Entscheidung informiert? 3. Ist es geplant, ein Bürgerforum zum Thema „30er-Zonen“ in Karlsruhe durchzuführen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? 4. Welche Fachämter sind zuständig und beteiligt an der Einrichtung dieser Zonen und wie war deren Expertise zu diesem Vorgang? Sachverhalt/Begründung: Laut Pressemeldung des VCD vom 16. November 2018 will sich OB Dr. Mentrup dafür einset- zen, aus Karlsruhe eine Versuchskommune für ein flächendeckendes Tempo 30 zu machen. Die FDP-Fraktion ist verwirrt, dass solche enormen Eingriffe in das städtische Leben nicht zuerst in Gremien und im Rat besprochen werden. Die Stadtverwaltung hat in diversen Straßen Karlsru- hes nun in den vergangenen Monaten Fakten geschaffen. Die FDP möchte wissen, auf welcher Grundlage diese Fakten geschaffen wurden. Es ist bedauerlich, wenn in Sonntagsreden von Demokratie und Beteiligung gesprochen wird, das Rathaus dann aber Fakten schafft, die laut einer Pressemeldung ein Oberbürgermeister ger- ne hätte. Die FDP-Fraktion möchte Transparenz in dieser Sache schaffen und stellt daher die o.a. Fragen. unterzeichnet von: Tom Høyem Thomas H. Hock Karl-Heinz Jooß

  • Stellungnahme TOP 37
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0242 Dez. 2 30er-Zonen in Karlsruhe Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 09.04.2019 37 x 1. Welche neuen 30er-Zonen sind in Karlsruhe in den letzten sechs Monaten (seit November 2018) ausgewiesen worden? Tempo-30-Zonen im Sinne der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsberuhigung abseits von Hauptverkehrsstraßen sind in Karlsruhe in den letzten Jahren keine ausgewiesen worden. Die Straßenverkehrsordnung räumt jedoch aus weiteren Gründen ein streckenbezogenes Tempolimit auf 30 km/h ein. Möglich ist eine Anordnung aus Lärmschutzgründen, wenn Lärmpegelüberschreitungen vorliegen. Im aktuellen Lärmaktionsplan sind die Lärmminde- rungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Tempolimits beschrieben. Weiterhin kann eine Ge- schwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h aufgrund der am 14. Dezember 2016 in Kraft ge- tretenen Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung erfolgen. Demnach ist Tempo 30 im Bereich von Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen sowie Kran- kenhäusern vorgesehen, sofern sie über einen direkten Zugang zur Straße verfügen. Im Einzelfall kann auch bei Vorliegen einer besonderen Gefahrenlage eine Geschwindigkeits- begrenzung erforderlich werden. Die Verwaltung hat hierzu einen Kriterienkatalog entwi- ckelt, anhand dessen die Beurteilung erfolgt. Alle diese beschriebenen Maßnahmen un- terliegen einer Einzelfallprüfung im Rahmen der vorgegebenen Rechtsgrundlagen. Die Prüfung dieser Möglichkeiten hat in den letzten Jahren zu einigen Änderungen der Regelgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h geführt. Für die letzten sechs Monate können folgende Straßen benannt werden: Bereiche der Hertzstraße, Steinhäuserstraße und Moltkestraße wegen Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheimen und Kranken- häusern; in der Grötzinger Straße, Gymnasiumstraße und Badener Straße aufgrund sol- cher Einrichtungen in Kombination mit Gründen des Lärmschutzes. 2. Welche gemeinderätlichen Gremien wurden wann über diese Entscheidung in- formiert? Über die Fortschreibungen des Lärmaktionsplans wurde im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 5. Juli 2016 und 15. März 2019, im Planungsausschuss am 13. Juli 2016 und am 14. März 2019 und im Gemeinderat am 19. Juli 2016 und 26. März 2019 bera- ten. Der Kriterienkatalog einer besonderen Gefahrenlage wurde im Planungsausschuss am 22. April 2015 vorgestellt. Über die gesamten rechtlichen Vorgaben für die Einfüh- rung von Tempo 30 auf klassifizierten Straßen wurde der Ausschuss für Umwelt und Ge- sundheit am 30. November 2018 informiert. Über die Einzelmaßnahmen, die aufgrund Ergänzende Erläuterungen Seite 2 gesetzlicher Vorgaben durch die Verwaltung umzusetzen waren, ist keine Information er- folgt. 3. Ist es geplant, ein Bürgerforum zum Thema „30er-Zonen“ in Karlsruhe durchzu- führen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Verkehrsrechtliche Anordnungen im Stadtgebiet Karlsruhe obliegen dem Ordnungs- und Bürgeramt als unterer Verwaltungsbehörde und werden anhand der bundeseinheitlichen Rechtsnorm der Straßenverkehrsordnung geprüft und umgesetzt. Ein Bürgerforum zum Thema "30er-Zonen" ist auf Grund der rechtlichen Vorgaben nicht zielführend. Es han- delt sich meistens auch nur um kurze Straßenabschnitte. Die Bürgervereine und Ortsver- waltungen werden vor größeren Maßnahmen informiert. 4. Welche Fachämter sind zuständig und beteiligt an der Einrichtung dieser Zonen und wie war deren Expertise zu diesem Vorgang? Zuständig für die Anordnung von geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen im Stadt- gebiet Karlsruhe ist grundsätzlich das Ordnungs- und Bürgeramt als untere Verwaltungs- behörde. Zur Vorbereitung, beziehungsweise zur Abstimmung einzelner Maßnahmen können weitere Fachbereiche, wie zum Beispiel das Stadtplanungsamt, Umweltamt, Tief- bauamt oder Polizeipräsidium Karlsruhe hinzugezogen werden. Die bundesweite Diskussion darüber, dass gesetzliche Vorgaben verändert werden sollten, um grundsätzlich eine niedrigere Regelgeschwindigkeit auf Hauptverkehrsstraßen zu er- möglichen, gibt es bereits seit Längerem. Dies wird unter anderem vom Städtetag unter- stützt. Sollten von Bund oder Land Versuchskommunen für flächendeckendes Tempo 30 gesucht werden, würde eine Bewerbung der Stadt Karlsruhe den Zielen des Verkehrsentwick- lungsplans, des Klimaschutzkonzepts sowie dem Lärmaktionsplan und dem Verkehrssi- cherheitskonzept entsprechen. Eine Entscheidung über die Bewerbung würde dem Ge- meinderat vorgelegt werden. Für einen solchen Versuch ist aber eine Änderung bezie- hungsweise eine Ausnahmegenehmigung der straßenverkehrsrechtlichen Rechtsnormen unabdingbar. Diese Thematik muss vorab beim Bundesverkehrsministerium geregelt wer- den.

  • Protokoll TOP 37
    Extrahierter Text

    Niederschrift 63. Plenarsitzung des Gemeinderates 9. April 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 38. Punkt 37 der Tagesordnung: 30er-Zonen in Karlsruhe Anfrage: FDP Vorlage: 2019/0242 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 37 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 16. April 2019