Elektromobilität mit e-Roller-Sharing-Angeboten fördern
| Vorlage: | 2019/0240 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 12.03.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 09.04.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE SPD-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0240 Elektromobilität mit e-Roller-Sharing-Angeboten fördern Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 09.04.2019 32 x Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung die bereits etablierten Mobilitätskonzepte, wie Car- Sharing oder Fächerrad, um ein e-Roller-Sharing Angebot zu erweitern? Begründung: In Ergänzung zu den bereits etablierten Sharing-Strategien mit Auto und Fahrrad, setzen viele Städte europa- und bundesweit (Paris, Stuttgart, Bruchsal) zunehmend auf e-Roller Sharing- Konzepte zur Reduzierung des innerstädtischen Autoverkehrs. unterzeichnet von: Parsa Marvi Dr. Raphael Fechler
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage SPD-Gemeinderatsfraktion vom: 12.03.2019 Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0240 Dez. 4 Elektromobilität mit e-Roller-Sharing Angeboten fördern Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 09.04.2019 32 x Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, die bereits etablierten Mobilitätskonzep- te, wie Car-Sharing oder Fächerrad, um ein e-Roller-Sharing Angebot zu erweitern? E-Roller-Sharing Ende letzten Jahres hat sich die Ausgründung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH, die SWK- NOVATEC GmbH, mit dem Thema beschäftigt und Kontakt mit verschiedenen Anbietern sowie der Stadtmobil CarSharing GmbH & Co. KG aufgenommen. Nach deren Feedback und zusam- men mit dem Branchen-Dienstleister share2move hat die SWK-NOVATEC GmbH einen ersten Anwendungsfall erarbeitet und diesen unter dem Gesichtspunkt eines möglichen Geschäftsmo- dells betrachtet. Zu diesem Zeitpunkt gab es nur dann eine staatliche Förderung, wenn die e-Roller dauerhaft an Haltestellen des ÖPNV vorzufinden wären. Dies kollidiert jedoch mit dem gängigen „free- floating“-Modell, bei dem die Kunden die e-Roller frei in einem festgelegten großen Gebiet abstellen dürfen. Vorteile des „free-floating“ sind unter anderem, dass keine Parkplätze ersetzt beziehungsweise geschaffen werden müssen und die Nutzerakzeptanz steigt, da direkt am Fahrzielort geparkt werden darf. Des Weiteren ist es bei diesem Modell nicht notwendig, die e- Roller einzusammeln und erneut auf die Stationen zu verteilen (z. B. bei leerem Akku). Im Rah- men eines „free-floating“-Modells werden die Akkus regelmäßig durch das Wartungspersonal getauscht, welches daneben auch den Zustand der Fahrzeuge kontrolliert. Zudem hat sich her- ausgestellt, dass sich die e-Roller selbst optimal durch die Nutzung der Kunden für eine schnelle Zugänglichkeit im Stadtgebiet verteilen. Der Kunde hat üblicherweise die Möglichkeit, den Rol- ler abzustellen und dabei weiter angemeldet zu bleiben, so dass er ihm bei Wiederaufnahme der Fahrt noch garantiert zur Verfügung steht. Dies sollte kostenpflichtig sein, um eine Ausnut- zung der „Reservierung“ zu verhindern, meist jedoch zu einem geringeren Preis als im Fahrtbe- trieb. Will der Kunde die Buchung dann endgültig beenden, muss der Roller sich in einem dafür zugelassenen Gebiet befinden. Mittels der Festlegung dieses Gebietes lassen sich etwaige Ver- kehrsbehinderungen sowie die Verteilung der Roller steuern (z. B. gewisse Bereiche in der In- nenstadt dauerhaft sperren oder auch nur zu gewissen Zeiten / Tagen). Eine enge Abstimmung etwa mit dem Ordnungsamt und der Polizei ist dabei sehr hilfreich, zumal dabei auch mit diesen Akteuren Vereinbarungen getroffen werden können, wie bei Verstößen vorgegangen wird. Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Das Fazit der ersten Analyse der SWK-NOVATEC GmbH war, dass e-Roller-Sharing in anderen Städten gut angenommen wird, es die Angebotspalette bezüglich Alternativen zum Auto erwei- tert und den Wandel zur bewussteren Transportwahl unterstützt. Es lässt sich jedoch kein ren- tables Geschäftsmodell verwirklichen. Die SWK-NOVATEC GmbH merkt an, dass etwa Coup (ein Anbieter des e-Roller-Sharings) sich in Zukunft nur noch auf Metropolen konzentrieren will. Von der Stadtmobil CarSharing GmbH & Co. KG wurde zurückgemeldet, dass das Unternehmen das Konzept zwar bereits seit länge- rem aufmerksam verfolgt, jedoch derzeit den Fokus auf andere Themen legt. Sollte von Seiten der Stadt Karlsruhe eine Umsetzung eines e-Roller-Sharing Angebotes ange- strebt werden, besteht die Bereitschaft der SWK-NOVATEC GmbH, sich an diesem Projekt zu beteiligen. Von Seiten der Stadtverwaltung wird die Möglichkeit, ein e-Roller-Sharing Angebot in die etab- lierten Mobilitätsangebote zu integrieren, auf Grund der Nachhaltigkeit und der begrenzten öffentlichen Flächen (konkurrierende Nutzungen) und des doch erheblichen Raumbedarfes ei- nes Rollers (die Größe entspricht einem Motoradstellplatz) kritisch gesehen. Andererseits ist der Raumbedarf eines e-Rollers viel geringer als der eines PKWs. Auch sind e-Roller im Vergleich zu PKWs als deutlich emissionsärmer und klimafreundlicher einzustufen. Dies ist hinsichtlich der Notwendigkeit, unsere Mobilität mittelfristig klimaneutral zu gestalten, mit zu berücksichtigen. E-Scooter-Sharing (E-Tretroller) In Bezug auf die Einführung eines e-Scooter/e-Tretroller-Sharing Modells befindet sich die Stadt- verwaltung zusammen mit dem KVV in der Phase der Marktanalyse beziehungsweise Sondie- rungsphase. Erste Gespräche mit den gängigen Anbietern haben stattgefunden. Dabei handelt es sich um privatwirtschaftliche Modelle, die keiner Förderung durch die Stadt bedürfen. Die Anbieter mit ihren Systemen sind sehr vielfältig und nur zum Teil nachhaltig, so dass hier sorg- fältig geprüft werden muss. Ziel der Stadt Karlsruhe gemäß Verkehrsentwicklungsplan und Kli- maschutzkonzept ist die Förderung der nachhaltigen Mobilität. Im Zusammenhang mit dem Projekt Regiomove sollte ein solches System bei einer möglichen Kooperation mit der Stadt Karlsruhe in die entsprechenden Mobilitätsportale integrierbar sein. Zunächst muss jedoch abgewartet werden, wie der Bundesrat und die Europäische Kommission über die jüngst von Bundesverkehrsminister Scheuer unterzeichnete Elektrokleinstfahrzeuge- Verordnung abstimmen. Eine Entscheidung wird für Mai/Juni 2019 erwartet. Der Gemeinderat wird zu gegebener Zeit von der Stadtverwaltung über die dann bestehende Rechtslage und das damit verbundene weitere Vorgehen von Stadtverwaltung und KVV infor- miert.
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Niederschrift 63. Plenarsitzung des Gemeinderates 9. April 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 32. Punkt 32 der Tagesordnung: Elektromobilität mit e-Roller-Sharing-Angeboten för- dern Anfrage: SPD Vorlage: 2019/0240 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 32 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 16. April 2019