Förderung von Leistungssport-Vereinsmannschaften der 1. und 2. Bundesliga
| Vorlage: | 2019/0226 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.03.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Dezernat 3 |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grünwettersbach, Rüppurr, Südstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 09.04.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0226 Dez. 3 Förderung von Leistungssport-Vereinsmannschaften der 1. und 2. Bundesliga Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sportausschuss 27.03.2019 6 X vorberaten Gemeinderat 09.04.2019 7 X Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sportausschuss die Förderung von Karlsruher Sportvereinen mit Leistungssport-Mannschaften in olympischen Sportarten, die am Spielbetrieb einer der beiden höchsten deutschen Ligen (1. und 2. Bundesliga) teilnehmen. Der entsprechende Sperrvermerk wird zunächst für die Saison 2019/2020 aufgehoben. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein bis zu 80.000 EUR bis zu 80.000 EUR Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Einleitung Je höher die Klasse, in der ein Sportverein seine Sportart(en) betreiben kann, umso attraktiver ist der jeweilige Sport für die Sporttreibenden als auch für die Zuschauenden. Für den jeweiligen Sportverein bedeutet jeder Aufstieg, zusätzliche Anforderungen zu bewältigen, die in der Regel finanzielle Belastungen nach sich ziehen. So nehmen die Entfernungen der Gegner zu, was hö- here Fahrtkosten mit sich bringt. Je nach Lage der Örtlichkeit kommen notwendige Übernach- tungskosten dazu. „Zuhause“ gilt es höhere Sicherheitsstandards zu gewährleisten, aber auch die Versorgung der Zuschauer zu organisieren. Die Anforderungen der Fachverbände nehmen mit Zunahme der Höhe der Ligazugehörigkeit zu und bringen für die Sportvereine zusätzliche (finanzielle) Belastungen. Da die Einnahmen durch die Zuschauer die Ausgaben grundsätzlich nicht decken, ist das Sponsoring die Haupteinnahmequelle für die Sportvereine. Die Stadt Karlsruhe hat aus sportfachlicher Sicht ein großes Interesse, möglichst viele Erst- und Zweitligisten zu haben. Darüber hinaus ist aus Perspektive des Stadtmarketings dies von über- geordnetem Interesse, weil alle Medien, die über Sport berichten, bundesweit den Namen „Karlsruhe“ aufgrund der Nennung der Vereinsnamen bei Ergebnisdiensten, aufführen. Da diese zusätzliche finanzielle Belastung der Sportvereine, wie dargestellt, mit dem in dieser Vorlage aufgeführten Sachverhalt gefördert werden soll, sollte bei Gelegenheit dieser neue För- dertatbestand in die Sportförderrichtlinie der Stadt Karlsruhe aufgenommen werden. In der Vergangenheit erfuhr lediglich die BG Karlsruhe eine entsprechende Unterstützung im Sinne eines „besonderen Einzelfalls“, in Höhe von etwa 60.000 EURO pro Saison. Die Begründung hierfür war damals die oben dargelegte. Aktuelle Situation Aktuell sind mehrere Vereine bzw. Sportgemeinschaften aus Karlsruhe mit olympischen Sportar- ten in einer der beiden höchsten deutschen Ligen vertreten: VEREIN SPORTART GESCHLECHT 1. Liga olympisch ASV Grünwettersbach Tischtennis männlich KSV Durlach Gewichtheben gemischt TC Rüppurr Tennis weiblich Karlsruhe Cougars Softball weiblich TG Karlsruhe-Söllingen Turnen weiblich BC Karlsruhe Judo weiblich 2. Liga olympisch 1. Bogensportclub Karlsruhe Bogensport gemischt Budo-Club Karlsruhe Judo männlich Karlsruhe Cougars Baseball männlich Post Südstadt Karlsruhe (PSK Lions) Basketball männlich SSC Karlsruhe Volleyball männlich Ziel Ziel ist die Unterstützung von Karlsruher Sportvereinen mit Leistungssport-Mannschaften in olympischen Sportarten, die am Spielbetrieb einer der beiden höchsten deutschen Ligen (1. und 2. Bundesliga) teilnehmen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Systematik/Fördervoraussetzungen 1. Karlsruher Sportverein, welcher gemäß den Sportförderrichtlinien förderfähig ist. 2. Erwachsenen-Mannschaft 1. oder 2. Bundesliga weiblich oder männlich in einer olympi- schen Sportart. 1 3. Olympische Sportart, in welcher unterhalb der 2. Bundesliga noch mindestens zwei wei- tere Ligen existieren. Die Stadt Karlsruhe fördert Sportvereine, die Erwachsenen-Mannschaften in olympischen Sport- arten haben, welche in einer der beiden höchsten deutschen Ligen (in ihrer jeweiligen Sportart) aktiv sind, wie folgt: Je 10.000 EUR Etat 2.000 EUR Förderung: bis zu 10.000 EUR Etat 2.000 EUR Förderung bis zu 20.000 EUR Etat 4.000 EUR Förderung bis zu 30.000 EUR Etat 6.000 EUR Förderung bis zu 40.000 EUR Etat 8.000 EUR Förderung bis zu 50.000 EUR Etat 10.000 EUR Förderung Bis zu 60.000 EUR Etat: Förderung in Höhe von 10.000 EUR zzgl. 1.000 EUR je angefangenen über 50.000 EUR hinausgehenden weiteren 10.000 EUR: 60.000 EUR Etat 11.000 EUR Förderung 70.000 EUR Etat 12.000 EUR Förderung 80.000 EUR Etat 13.000 EUR Förderung 90.000 EUR Etat 14.000 EUR Förderung 100.000 EUR Etat 15.000 EUR Förderung 110.000 EUR Etat 16.000 EUR Förderung 120.000 EUR Etat 17.000 EUR Förderung 130.000 EUR Etat 18.000 EUR Förderung 140.000 EUR Etat 19.000 EUR Förderung 150.000 EUR Etat 20.000 EUR Förderung Die Fördermittel sind zur Deckung des Etats zu verwenden. Sollte der in den Haushalt mit Sperrvermerk eingestellte Betrag von 80.000 EURO nicht ausrei- chend sein, behält sich die Stadt Karlsruhe vor, den Fördersatz anteilig zu reduzieren. Umsetzung 1. Die Förderung erfolgt auf Antrag. Der Antrag ist jährlich unverzüglich nach Lizenzertei- lung beim Schul- und Sportamt zu stellen. 2. Der Verein hat einen Finanzplan (Kosten- und Finanzierungsplan) für die Mannschaften vorzulegen, der den Gesamtetat lückenlos abbildet. 1 Der KSC hat erklärt, im Falle des Aufstieges in die 2. BL bzw. 1. BL auf die Beantragung eines Zu- schusses nach diesem Fördertatbestand zu verzichten. Ergänzende Erläuterungen Seite 4 3. Der Förderantrag wird durch das Schul- und Sportamt geprüft. Die Entscheidung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid. 4. Die Auszahlung erfolgt auf Grundlage des Finanzplans. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sportausschuss die Förderung von Karlsruher Sportvereinen mit Leistungssport-Mannschaften in olympischen Sportarten, die am Spielbetrieb einer der beiden höchsten deutschen Ligen (1. und 2. Bundesliga) teilnehmen. Der entsprechende Sperrvermerk wird zunächst für die Saison 2019/2020 aufgehoben.
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Niederschrift 63. Plenarsitzung des Gemeinderates 9. April 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 9. Punkt 7 der Tagesordnung: Förderung von Leistungssport-Vereinsmannschaften der 1. und 2. Bundesliga Vorlage: 2019/0226 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Sportausschuss die Förderung von Karls- ruher Sportvereinen mit Leistungssport-Mannschaften in olympischen Sportarten, die am Spielbetrieb einer der beiden höchsten deutschen Ligen (1. und 2. Bundesliga) teilnehmen. Der entsprechende Sperrvermerk wird zunächst für die Saison 2019/2020 aufgehoben. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolg- te Vorberatung im Sportausschuss und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest. - einstimmig zugestimmt Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 16. Mai 2019