Umgang des Karlsruher Ordnungsamtes mit Fuß- und Radweg blockierendem Lieferverkehr
| Vorlage: | 2019/0225 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 12.03.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 09.04.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANFRAGE KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0225 Umgang des Karlsruher Ordnungsamtes mit Fuß- und Radweg blockierendem Lieferverkehr Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 09.04.2019 30 x 1. Wie viele Anzeigen und Hinweise bekommt das Karlsruher Ordnungsamt, aufgeschlüs- selt nach Kommunikationskanal (persönlich, Telefon, Brief, Fax, E-Mail, KA-Feedback, Social Media, etc.), zum Thema Falschparken auf Fuß- und Radwegen? a. Wie viele davon können überhaupt und mit welchem Erfolg bearbeitet werden? b. Wie stehen diese im Vergleich zu den von den Beschäftigten der Verkehrsüber- wachung selbst erstellten Verwarnungen und Anzeigen? c. Wie viele Hinweise bleiben unbearbeitet und aus welchen Gründen? 2. Welche Vorgehensweise greift, wenn das Ordnungsamt über ein Fuß- und Radweg blo- ckierendes Fahrzeug informiert wird? Wie häufig muss die Polizei hinzugezogen wer- den? 3. Könnten die durch die Hinweise und Anzeigen anfallenden Daten genutzt werden, um neuralgische Punkte besser zu identifizieren und zukünftige Einsatzschwerpunkte und - zeiten gezielter planen zu können? Sachverhalt / Begründung: In steigender Frequenz erreichen uns Hinweise aus der Bevölkerung zu Fuß- und Radweg blo- ckierendem Lieferverkehr und den sich daraus ergebenden gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmenden im Umfeld der Blockade. Die Fahrzeuge, die die Fuß- und Radwege blockieren, ziehen sich dabei quer durch alle Branchen und Stadtteile. Diese Blockierungen er- zeugen häufig unnötige Gefährdungen für Rad Fahrende und zu Fuß Gehende, die dann oft zum Ausweichen auf die vom Kraftverkehr genutzte Fahrbahn gezwungen werden. Der Fraktion wird zudem berichtet, dass man den Eindruck habe, Hinweise an das Ordnungsamt blieben unbearbeitet und illegal stehender Lieferverkehr werde allgemein nicht geahndet. Auch wenn die Einschränkung längere Zeit bestehen bliebe (bspw. LKW im Weinweg oder im Ost- ring). Im Interesse der Benutzbarkeit der Straßen und Wege für alle Verkehrsteilnehmenden, ohne Hindernisse und zur Abwendung von Gefährdungen aus Rücksichtslosigkeit oder Unwissen, setzt sich die KULT-Fraktion für eine stärkere Ahndung von Verstößen im ruhenden Verkehr ein. unterzeichnet von: Uwe Lancier Max Braun Michael Haug Erik Wohlfeil
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zur Anfrage KULT-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0225 Dez. 2 Umgang des Karlsruher Ordnungsamtes mit Fuß- und Radweg blockierendem Lieferverkehr Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Gemeinderat 09.04.2019 30 x 1. Wie viele Anzeigen und Hinweise bekommt das Karlsruher Ordnungsamt, aufgeschlüsselt nach Kommunikationskanal (persönlich, Telefon, Brief, Fax, E-Mail, KA- Feedback, Social Media, etc.), zum Thema Falschparken auf Fuß- und Radwegen? a. Wie viele davon können überhaupt und mit welchem Erfolg bearbeitet werden? b. Wie stehen diese im Vergleich zu den von den Beschäftigten der Verkehrsüberwachung selbst erstellten Verwarnungen und Anzeigen? c. Wie viele Hinweise bleiben unbearbeitet und aus welchen Gründen? Eine detaillierte Beantwortung dieser Frage ist leider nicht möglich, da darüber keine Statistiken geführt werden. Die beliebtesten Medien sind jedoch KA-Feedback sowie das Telefon. Auf diesen Wegen erreichen mit Abstand die meisten Bürgerbeschwerden und Hinweise das innerhalb des Ordnungs- und Bürgeramtes zuständige Sachgebiet. Um zumindest einen Anhaltspunkt liefern zu können, wurde ausgewertet, wie viele gebühren- pflichtige Verwarnungen im Jahr 2018 aufgrund des Beparkens von Geh- und Radwegen aus- gestellt wurden. Es handelte sich hier um insgesamt 10.456 Fälle (Gehwege: 10.170 Fälle, Radwege: 286 Fälle). Aufgrund von Erfahrungswerten wird geschätzt, dass davon etwa fünf bis sechs Prozent durch Lieferverkehr verursacht wurde. Der „Erfolg“ der Bearbeitung hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Einerseits von den per- sonellen Ressourcen, die zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der Beschwerde kurzfristig zur Verfügung stehen, andererseits aber auch von der jeweiligen Verkehrssituation vor Ort. Geht die Beschwerde oder der Hinweis nicht zeitnah beim Ordnungs- und Bürgeramt ein, kann der Ver- stoß vor Ort durch die Überwachungskräfte oftmals nicht mehr festgestellt werden. Zudem kann vor allem im Innenstadtbereich für die Anlieferung von Gewerbebetrieben nicht überall auf die Nutzung eingerichteter Ladezonen verwiesen werden. Es hat im Einzelfall daher auch immer eine Interessenabwägung zu erfolgen. Insbesondere wenn durch die Parkierung eine Gefahrensituation für Schutzbedürftige, wie zu Fuß Gehende oder Radfahrerinnen und Radfahrer, entsteht, wird konsequent eingeschritten. Grundsätzlich werden alle Hinweise und Beschwerden geprüft. Sollte einer Beschwerde oder einem Hinweis durch die Überwachungskräfte des Ordnungs- und Bürgeramtes nicht zeitnah nachgegangen werden können und auch der Polizeivollzugsdienst nicht tätig werden können, Ergänzende Erläuterungen Seite 2 werden solche bekannt gewordenen Behinderungssituationen in unregelmäßigen Abständen im Rahmen der üblichen Streifentätigkeit immer wieder kontrolliert. 2. Welche Vorgehensweise greift, wenn das Ordnungsamt über ein Fuß- und Radweg blockierendes Fahrzeug informiert wird? Wie häufig muss die Polizei hinzugezogen werden? Akute Hinweise zu einer Verkehrsbehinderung gehen in der Regel telefonisch beim Ordnungs- und Bürgeramt ein. In solchen Fällen wird die jeweilige Örtlichkeit in aller Regel unmittelbar und damit zeitnah kontrolliert. Wie schnell eine Überwachungskraft an die entsprechende Örtlichkeit kommen kann, hängt insbesondere von der zurückzulegenden Entfernung ab. Manchmal sind Wegstrecken zu den jeweiligen Örtlichkeiten von längerer Dauer, da die betreffende Über- wachungskraft einige Straßenzüge entfernt tätig ist. So kommt es durchaus vor, dass akute Behinderungen beim Eintreffen der Überwachungskräfte nicht mehr vorhanden sind. Handelt es sich um generelle Beschwerden beziehungsweise treten die bemängelten Verkehrs- situationen regelmäßig oder häufiger auf, werden diese den jeweiligen Überwachungsbezirken zugeordnet. Im Rahmen der regelmäßigen Kontrollen in den unterschiedlichen Bezirken werden die Beschwerden und Meldungen aus der Bürgerschaft dann ebenfalls bearbeitet. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden grundsätzlich durch kostenpflichtige Ver- warnungen zur Anzeige gebracht. Bei massiven Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung und einer andauernden Behinderung können Fahrzeuge auch kostenpflichtig entfernt werden. Diese Maßnahme ist allerdings rechtlich nur zulässig, wenn sich die Fahrzeugführerin bezieh- ungsweise der Fahrzeugführer nicht in der Nähe des Fahrzeugs befindet und dieses über längere Zeit geparkt und verlassen wird. Bei Ladevorgängen ist das in der Regel unüblich. Bei entsprechenden Verkehrsbehinderungen und vor Ort befindlichen Fahrerinnen oder Fahrern werden die Betroffenen aufgefordert, das Fahrzeug sofort zu entfernen. Nur in Ausnahmefällen, wenn die Außendienstbeschäftigten der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes aufgrund der Auftragslage oder den vorhandenen Personalressourcen nicht kurzfristig an die entsprechende Örtlichkeit kommen können, wird der Polizeivollzugsdienst um Unterstützung gebeten. 3. Könnten die durch die Hinweise und Anzeigen anfallenden Daten genutzt werden, um neuralgische Punkte besser zu identifizieren und zukünftige Einsatzschwerpunkte und -zeiten gezielter planen zu können? Bekannt gewordene Örtlichkeiten, an denen es regelmäßig oder häufiger zu Gefährdungen oder Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmenden kommt, werden den Überwachungs- bezirken zur Dauerkontrolle zugeordnet. Dabei hat sich die Aufteilung des Stadtgebietes in verschiedene Bezirke beziehungsweise der Überwachungskräfte in unterschiedliche Schicht- dienstgruppen bewährt. Dies trägt dazu bei, dass Kontrollschwerpunkte an kritischen Stellen gesetzt werden können. Je nach Sachverhalt werden auch andere städtische Fachbehörden (wie Straßenverkehrsbehörde oder Tiefbauamt) über die Problemstellung informiert. Dann können über die Kontrolltätigkeit hinausgehende Lösungsmöglichkeiten geprüft werden.
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Niederschrift 63. Plenarsitzung des Gemeinderates 9. April 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 30. Punkt 30 der Tagesordnung: Umgang des Karlsruher Ordnungsamtes mit Fuß- und Radweg blockierendem Lieferverkehr Anfrage: KULT Vorlage: 2019/0225 Beschluss: Kenntnisnahme Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 30 zur Behandlung auf und stellt fest, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Keine Wortmeldung) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 16. April 2019