Sporthalle SSC
| Vorlage: | 2019/0224 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 12.03.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Dezernat 3 |
| Erwähnte Stadtteile: | Rintheim, Waldstadt |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 09.04.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig zugestimmt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister BESCHLUSSVORLAGE Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0224 Dez. 3 Sporthalle SSC Karlsruhe Beratungsfolge dieser Vorlage Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Sportausschuss 27.03.2019 3 X vorberaten Gemeinderat 09.04.2019 9 Beschlussantrag 1. Der Gemeinderat unterstützt – nach Vorberatung im Sportausschuss – das Vorhaben des SSC Karlsruhe grundsätzlich. Haushaltsmittel sollen im Doppelhaushalt 2021/22 einge- stellt werden, die auf dem bis dahin vorzulegenden Gesamtkosten- und -finanzierungs- plan beruhen. 2. Damit der Verein weiter planen und die Errichtung der Sporthalle bis 2022 realisieren kann, stellt die Stadt Planungsmittel in Höhe von 660.000 Euro zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein 660.000 Euro Planungskosten Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant X Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) X Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Der SSC Karlsruhe plant, auf seinem Gelände eine Dreifeld-Sporthalle mit einer Zuschauerkapa- zität bis zu 1.000 Zuschauern zu errichten. Diese Sporthalle soll für den Vereinssport, den Schul- sport (insbesondere den Schulsport der element-i-Schule) und für Sportveranstaltungen (zum Beispiel 2. Bundesliga Volleyball) genutzt werden. Der Standort befindet sich südlich des Vereinszentrums des SSC Karlsruhe an der Grundstücks- grenze zum KSV Rintheim-Waldstadt und ist in der Anlage dargestellt. Für diesen Standort wur- de eine Machbarkeitsstudie (Anlage) durchgeführt. Ergebnisse aus dem Abschlussbericht der Machbarkeitsstudie: Städtebau und Standort Untersuchungsgebiet für die Machbarkeitsstudie war südlich im rückwärtigen Bereich der Ten- nishallen an der Grundstücksgrenze zum KSV. Hier besteht für die Grünflächen eine Bebau- ungsgrenze hin zum Technologiepark. Städtische Vorgabe war, die Halle nur so weit wie not- wendig in den Freiraum zu entwickeln. Die öffentlich-rechtliche Erschließung erfolgt über die Straße „Am Sportpark“ bzw. den Radweg entlang des Traugott-Bender-Sportparks als „Stich- weg“ in die Tiefe des Grundstücks. Gebäudeplanung Es wurden verschiedene Hallentypen mit Augenmerk auf der gewünschten Zuschauerzahl von bis zu 1.000 Personen untersucht. Einzige wirtschaftlich darstellbare Variante ist eine Kombina- tion aus Empore und Teleskoptribüne. Eine feste Tribüne wird ausgeschlossen. Der Bau gliedert sich in drei Gebäudeteile: einen Hallenkörper mit einer lichten Höhe von 10 m, einen zweigeschossigen Eingangs-, Lager- und Techniktrakt und einen eingeschossigen Umklei- debereich. Kostenrahmen Um den Kostenrahmen zu verifizieren, ist es notwendig, die Planung weiterzuführen und durch einen Vorentwurf und einen Entwurf zu präzisieren. Eine kostengünstige Realisierung ist bei der aktuellen Lage der Baukonjunktur nur durch frühzeitige Planung und den entsprechenden Vor- lauf des Vergabeverfahrens zu erreichen. Für den Vorentwurf mit Kostenschätzung bis zum fertigen Entwurf mit Kostenberechnung sind ca. 660.000 EUR Planungskosten zu veranschla- gen. Diese beinhalten alle erforderlichen Honorare und Gutachten. Investitionen Der investive Kostenrahmen sieht auf Grundlage der Machbarkeitsstudie folgendermaßen aus: Kostenrahmen für die Errichtung der Sporthalle 15.200.000 € Kostenrahmen Umbau der Sportanlagen 1.200.000 € 16.400.000 € Im Vergleich zur Errichtung einer Sporthalle durch den Verein würde die Errichtung der Sport- halle durch die Stadt rund 18 Mio. Euro kosten. Die Kosten für den notwendigen Umbau der Sportanlagen sind zusätzlich einzuplanen. Ergänzende Erläuterungen Seite 3 Betriebskosten In die jährlichen Betriebskosten in Höhe von 242.935 Euro hat der SSC Karlsruhe folgende Posi- tionen eingerechnet: Hausmeister 25.000 € Bewirtschaftung 84.491 € Instandhaltung 94.944 € Erbpacht 1.000 € Versicherungen 10.000 € Zinsen und Tilgung 27.500 € Als Einnahmen stellt der SSC Karlsruhe aktuell nicht bezifferbare Einnahmen aus dem Schul- sport, der Sport- und Gymnastikschule und der element-i-Schule dar. Der Verein ist bereit, ei- nen prozentualen Eigenanteil selbst zu tragen. Für die jährlichen Betriebskosten wird deshalb zukünftig ein dauerhafter Betriebskostenzuschuss notwendig, der voraussichtlich über dem Betriebskostenzuschuss laut Sportförderungsrichtli- nien, aber deutlich unterhalb der jährlichen Aufwendungen für eine städtische Sporthalle liegt. Am 15.11.2019 wurde im Planungsausschuss der Einstieg in das Bebauungsplanverfahren für die Sporthalle am Traugott-Bender-Weg beschlossen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat unterstützt – nach Vorberatung im Sportausschuss – das Vorhaben des SSC Karlsruhe grundsätzlich. Haushaltsmittel sollen im Doppelhaushalt 2021/22 einge- stellt werden, die auf dem bis dahin vorzulegenden Gesamtkosten- und Finanzierungs- plan beruhen. 2. Damit der Verein weiter planen und die Errichtung der Sporthalle bis 2022 realisieren kann, stellt die Stadt Planungsmittel in Höhe von 660.000 Euro zur Verfügung.
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GBK_Ballsporthalle SSCLuftbild, Situation Bestand08.11.2018 Kartendaten © google Fitness+ Gesundheitszentrum Baufeld Anlag e GBK_Ballsporthalle SSCLageplan Bestand1:200008.11.2018 GBK_Ballsporthalle SSCLageplan Baufeld + Erschließung1:200008.11.2018 GBK_Ballsporthalle SSCLageplan Baukörper + Ausgleichsmaßnahmen1:200008.11.2018 GBK_Ballsporthalle SSCGrundriss Erdgeschoss/3 Feldhalle1:25008.11.2018 GBK_Ballsporthalle SSCGrundriss Obergeschoss, Volleyball1:25008.11.2018 GBK_Ballsporthalle SSCGrundriss Obergeschoss Basketball1:25008.11.2018 GBK_Ballsporthalle SSCGrundriss Obergeschoss, Handball1:25008.11.2018 GBK_Ballsporthalle SSCDachaufsicht1:25023.11.2018 GBK_Ballsporthalle SSCQuerschnitt1:25022.11.2018 GBK_Ballsporthalle SSC Modellbild 1 08.11.2018 GBK_Ballsporthalle SSC Modellbild 2 08.11.2018 GBK_Ballsporthalle SSC Modellbild 3 08.11.2018
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Niederschrift 63. Plenarsitzung des Gemeinderates 9. April 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 11. Punkt 9 der Tagesordnung: Sporthalle SSC Vorlage: 2019/0224 Beschluss: 1. Der Gemeinderat unterstützt – nach Vorberatung im Sportausschuss – das Vorha- ben des SSC Karlsruhe grundsätzlich. Haushaltsmittel sollen im Doppelhaushalt 2021/22 eingestellt werden, die auf dem bis dahin vorzulegenden Gesamtkosten- und Finanzierungsplan beruhen. 2. Damit der Verein weiter planen und die Errichtung der Sporthalle bis 2022 realisie- ren kann, stellt die Stadt Planungsmittel in Höhe von 660.000 Euro zur Verfügung. Abstimmungsergebnis: einstimmig zugestimmt Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf, verweist auf die erfolg- te Vorberatung im Sportausschuss und stellt die Abstimmungsbereitschaft des Hauses fest: Auch das ist einstimmige Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 16. Mai 2019