Zukunft der Grundsteuer
| Vorlage: | 2019/0217 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 08.03.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Offen |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 09.04.2019
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister ANTRAG FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: 2019/0217 Zukunft der Grundsteuer Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 09.04.2019 19 x In Form einer Selbstverpflichtung gewährleistet die Stadtverwaltung, dass die Hebesätze nach Inkrafttreten der Reform der Grundsteuer so anzupassen sind, dass das Aufkommen aus der Grundsteuer maximal konstant bleibt; Abweichungen hiervon sind in Einzelfällen detailliert zu begründen. Sachverhalt/Begründung Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 (1 BvL 11/14) entschieden, dass die jahrzehntealten Vorschriften zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage zur Grundsteuer (Einheitswert) mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht vereinbar sind. Dem Gesetzgeber wurde eine Frist bis zum 31. Dezember 2019 eingeräumt, innerhalb der eine mit den Vorschriften des Grundgesetzes vereinbare Reform der Einheitswertermittlung als Ge- setz verabschiedet sein muss. Die Freien Demokraten setzen sich im Rahmen der Reform dafür ein, dass die Neuregelung möglichst unbürokratisch erfolgen kann. Der Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Unternehmen und die Verwaltung muss überschaubar sein. Darüber hinaus wollen wir erreichen, dass die Eigentümer die Bemessungsgrundlage zur Grundsteuer auch nachvoll- ziehen können. Wegen der Neuberechnung der Einheitswerte wird es zwangsläufig zu Gewin- nern und Verlierern der Reform kommen. Es gehört zur Aufgabe der Parteien in der Kommunalpolitik, zu beweisen, dass die Versprechen zur Entbürokratisierung, der Vereinfachung des deutschen Steuersystems und der Aufkom- mensneutralität der Grundsteuerreform keine reinen Lippenbekenntnisse sind. unterzeichnet von: Tom Høyem Thomas H. Hock Karl-Heinz Jooß
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Stadt Karlsruhe Der Oberbürgermeister STELLUNGNAHME zum Antrag FDP-Gemeinderatsfraktion Vorlage Nr.: Verantwortlich: 2019/0217 Dez. 4 Zukunft der Grundsteuer Gremium Termin TOP ö nö Gemeinderat 09.04.2019 19 x Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen, da die rechtlichen Voraussetzungen derzeit noch nicht gegeben sind. Nach Festlegung der rechtlichen Rahmenbedingungen wird die Ver- waltung auf den Gemeinderat mit einem entsprechenden Vorschlag zur Gestaltung der Hebe- sätze für die Grundsteuer zukommen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maß- nahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Fol- geerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) x Nein Ja durchgeführt am Abstimmung mit städtischen Gesellschaften x Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 In Form einer Selbstverpflichtung gewährleistet die Stadtverwaltung, dass die Hebe- sätze nach Inkrafttreten der Reform der Grundsteuer so anzupassen sind, dass das Aufkommen aus der Grundsteuer maximal konstant bleibt; Abweichungen hiervon sind in Einzelfällen detailliert zu begründen. Die Umsetzung der Grundsteuerreform wird nach einer noch zu schaffenden gesetzlichen Grundlage erfolgen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen den verfassungsrechtlichen Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 entsprechen. Schafft es der Gesetzgeber noch im Jahr 2019, das Gesetzgebungsverfahren abzuschließen, so greift die Neuregelung mit Wirkung ab 01.01.2025. Scheitert das Verfahren z. B. aufgrund einer Blo- ckade im Bundesrat, wäre die Grundsteuer mit einem Jahresaufkommen in Karlsruhe von ca. 55 Mio. Euro ab dem Jahr 2020 obsolet. Es ist allgemein Konsens, dass das Aufkommen der Grundsteuer aufgrund der Neubewertung nicht gesteigert werden soll. Nach Prüfung der zu erwartenden neuen Werte ist deshalb beab- sichtigt, über eine Anpassung der Faktoren Grundsteuermesszahl (Gesetzgeber) und Hebesatz (auf Gemeindeebene) eine grundsätzliche Aufkommensneutralität der Grundsteuer zu gewähr- leisten. Ein entsprechender Vorschlag zur Gestaltung der Hebesätze ab 2025 wird die Verwal- tung dem Gemeinderat zu gegebener Zeit unterbreiten. Die Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte wird nach den derzeitigen Plänen weiterhin von den Finanzämtern durchgeführt und den Gemeinden über die verbindliche Festsetzung des Grundsteuermessbetrags zur Hand gegeben. Veränderungen für den Steuerzahler nach unten oder oben lassen sich daher im Einzelfall aufgrund der Feststellungen der Finanzämter jeweils näher begründen. Eine mögliche Veränderung des bzw. der Hebesätze in der weiteren Zukunft ist auch abhängig vom Finanzierungsbedarf der Stadt Karlsruhe und den sonstigen finanzpolitischen Gegebenhei- ten. Eine generelle Zusicherung, die Grundsteuer dauerhaft nicht zu erhöhen, kann in diesem Zusammenhang nicht in Aussicht gestellt werden. Eine Entbürokratisierung und Vereinfachung der Grundsteuererhebung ist grundsätzlich zu be- fürworten. Aus verfassungsrechtlicher Sicht sind jedoch gewisse Grenzen gesetzt. Eine allzu einfache Handhabung und Berechnung unter Ausklammerung der tatsächlichen Werte der Be- steuerungsobjekte wäre rechtlich nicht sicher, sozial nicht ausgewogen und damit für die Kommunen nicht nachhaltig. Im Rahmen der Gremienarbeit über den Deutschen Städtetag und den Städtetag Baden- Württemberg ist die Stadt Karlsruhe in den laufenden Reformprozess eingebunden und nimmt auch indirekt Einfluss auf die Reformbemühungen des Gesetzgebers. Wichtigstes Ziel ist, dass die Stadt Karlsruhe keine finanziellen Einbußen aufgrund der aktuellen politischen Uneinigkeit erleidet.
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Niederschrift 63. Plenarsitzung des Gemeinderates 9. April 2019, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup 19. Punkt 19 der Tagesordnung: Zukunft der Grundsteuer Antrag: FDP Vorlage: 2019/0217 Beschluss: Ablehnung des Antrags Abstimmungsergebnis: Bei 5 Ja-Stimmen und 41 Nein-Stimmen, mehrheitliche Ablehnung Die Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 19 zur Behandlung auf. Stadtrat Høyem (FDP): Ganz selten behandeln wir im Gemeinderat ein so prinzipielles Thema wie Steuern. Es ist ganz deutlich in der Stellungnahme zu lesen, dass die Verwal- tung und leider wahrscheinlich auch eine Mehrheit hier im Haus, und wir Liberalen ganz verschiedene Auffassungen von dem Verhältnis zwischen Bürgern, Staat und Stadt haben. Lassen Sie mich mit einem Zitat anfangen. Die Verwaltung schreibt, eine mögliche Verän- derung der Hebesätze in der weiteren Zukunft, ist auch von dem Finanzierungsbedarf der Stadt Karlsruhe abhängig. The Prime Minister Margaret Thatcher in United Kingdom one said: “The gouvernment has no money, they have only your money, there is only taxpay- er ́s.” Am Sonntag wurde in der Karlsburg Herr Prof. Dr. Jürgen Morlok mit der Reinhold-Maier- Medaille geehrt. Er war viele Jahre mein Vorgänger als Fraktionsvorsitzender, in diesem Saal. In seiner Rede hat Prof. Dr. Morlok das Thema Steuerschuld angesprochen, dass Ei- gentum auch kleineres Eigentum frei macht. Wenn ein Staat oder eine Stadt das Geld des Bürgers in einem Sozialstaat verteilt, schafft man Abhängigkeit. Liebe Verwaltung, das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 nicht versucht, der Stadt Karls- ruhe mehr Steuereinnahmen zu verschaffen. Das Urteil versucht, unsere Bürger vor Büro- kratie und Missbrauch der Reform zu schützen, sodass für den öffentlichen Sektor die auf- – 2 – kommende Neutralität nicht nur Lippenbekenntnis ist. Wir haben in unserem Antrag ge- schrieben, dass falls die Grundsteuer nicht maximal konstant bleibt, Abweichungen in Ein- zelfällen detailliert zu begründen sind. Diese Möglichkeit existiert, auch wenn man unse- rem Antrag zustimmt. Grundsteuer ist Geld, das man von den Bürgern wegnimmt. Mit unserem Antrag wollen wir die Sicherheit für die Bürger schaffen, gerade wie vom Bundes- verfassungsgericht gewünscht. Unsere Fraktion hat gegen den Doppelhaushalt 2019/20 gestimmt, weil wie auch der Oberbürgermeister mehrmals gesagt hat, eine Mehrheit im Gemeinderat das Geld großzügig verteilt hat. Nicht eigenes Geld, absolut nicht, weil wir kein eigenes Geld haben, wir haben nur das Steuergeld, das Eigentum unserer Bürger ist. Die Antwort der Verwaltung und leider wahrscheinlich auch die Haltung von einer Mehr- heit hier im Gemeinderat, macht uns Liberale traurig, aber noch wichtiger, die Antwort macht unsere Bürger unsicher, denn hier geht es ganz offenbar nicht darum, unsere Bürger und Steuerzahler zu schützen, hier geht es darum, den ewig steigenden Finanzierungsbe- darf der Stadt Karlsruhe zu sichern, aber das Ziel des Bundesverfassungsgerichts war nicht Geld für die Stadt Karlsruhe zu beschaffen, sondern die Bürger zu sichern. Stadtrat Dr. Heilgeist (CDU): Steuern sind nun mal von Bürgern zu zahlen, ohne dass es eine Gegenleistung dafür gibt, und von Steuern lebt die Kommune. Wenn man unsere Ausgaben sieht, gerade im Bereich der Investitionsvorhaben, werden wir ohne Steuern nicht auskommen und auch auf die Grundsteuer angewiesen sein. Die Grundsteuer ist eine der wenigen Steuern, wo der Bürger seine Verbindung zur Stadt bringt. Gewerbesteuern sind Unternehmenssteuern, aber die Grundsteuer, die bindet eigentlich mit direkten Aus- gaben an die Stadt. Aber bei aller Ehre, Herr Høyem, was Sie hier beantragen und begrün- den, das ist wie Äpfel und Birnen, denn bei der Begründung heben Sie auf die Reform der Grundsteuer ab, das ist richtig, das hat aber nichts zu tun, mit dem, was wir nachher dar- aus machen. Die Begründung, die Sie eigentlich bringen wollten und mündlich ausgeführt haben, dass wir die Einnahmen nicht dadurch erhöhen, dass die Grundsteuer geändert wird, hat jetzt nichts mit dem zu tun, was das Verfassungsgericht sagt, die Grundsteuer sei verfassungswidrig, weil sie auf Werten von 1914, 1962 oder 1974 beruht und vor allen Dingen, in den neuen Bundesländern gar keine Werte mehr geändert wurden. Das heißt, sie ist über die Bundesrepublik gesehen völlig willkürlich erhoben, das kann man eigentlich so sagen. Darum geht es im Verfassungsgericht, dass hier eine für alle gleiche Bemes- sungsgrundlage geschaffen wird. Darin liegt das Problem, es wird, wenn man das so ma- chen möchte, Gewinner und Verlierer geben. Deshalb kommen die Länder auch nicht zu Streich, weil es einfach Kommunen gibt, die verlieren werden und Kommunen, die dann erhöhen müssen, und wenn man das nicht machen möchte, ist die Frage, wie das nachher aussehen soll. Bayern hat schon gesagt, dass sie ihre Idee der Grundsteuerreform durchset- zen und sich nicht auf die Gemeinschaftslösung der anderen zwanzig Länder verlassen wollen. Deswegen ist überhaupt noch nicht abzusehen, ob wir neben dem Brexit vielleicht ein Grundsteuer-Exit bekommen, weil bis zum 31.12. die Grundsteuer nicht reformiert ist, und damit bis zum 31.12.2019 die Grundsteuer gar nicht mehr erhoben werden darf. Aus diesem Grunde bin ich der Meinung, so wie die Verwaltung zurecht schreibt, erst mal ab- warten, was bei dieser Reform überhaupt rauskommt, bevor wir uns Gedanken machen, wie die Grundsteuer und in welcher Größe angehoben wird. Jetzt schon zu sagen, dass man die Grundsteuer nicht erhöhen wird, ist eine Bindung, mit der wir uns vielleicht schwertun bei diesen Investitionen, die wir vorhaben, wenn wir sagen, dass wir uns ge- bunden haben und hier keine Möglichkeiten haben, die Finanzierung durch Steuer vorzu- nehmen, sondern durch Kredite finanzieren müssen. – 3 – Stadtrat Marvi (SPD): Die FDP-Fraktion greift hier sicherlich eines der wichtigsten Themen für die kommunale Finanzpolitik auf, die es derzeit gibt, die so um uns herum kreisen. Lie- ber Tom, übertreibe mal nicht! Keine Fraktion versündigt sich heute, wenn wir nicht genau eurem Petitum folgen. Es ist auch schon vom Kollegen Heilgeist ausgeführt worden, es liegt noch viel zu viel im Nebel, in den Verhandlungen des Bundesfinanzministeriums, in den Ländern und es wurde der Streit innerhalb der Parteien angesprochen, Schleswig- Holstein gegen die CSU. Wir sehen es relativ nüchtern und gehen nicht davon aus, dass es hier zu einem kompletten Flickenteppich in der Systematik kommen wird, und wir können uns auch nicht vorstellen, dass keine Reform zustande kommt, denn das würde einen milli- onenschweren Schaden und andere Ausfälle für die Kommunen bedeuten. Es ist wie im- mer, es wird gepokert, und am Ende wird es eine Lösung geben. Wir finden es legitim, den politischen Willen und die vom Verfassungsgericht vorgegebenen Kriterien für die Reform, bestmöglich im Sinne des Gemeinwohls umsetzen zu wollen. Es ist natürlich legitim, dass die Kommunen alles versuchen, dass sie möglichst nicht als finanzielle Verlierer dieser re- formpolitischen Überlegung dastehen. Der Start einer Neuregelung zieht sich noch einige Jahre hin, der Start fällt sogar in die Amtsperiode des übernächsten Gemeinderates und wir haben noch einige Monate Zeit, um dann zu erfahren, wie die konkreten Konturen der Grundsteuerreform aussehen werden. Von daher folgen wir der Empfehlung der Verwal- tung und können heute über nichts beschließen. Stadtrat Wohlfeil (KULT): Wir empfehlen auch, erst einmal abzuwarten, wie die Reform der Grundsteuer denn tatsächlich aussehen wird. Ansonsten finden wir die Formulierung des FDP-Antrags auch nicht eindeutig, was mit maximal konstant gemeint sein soll, das kann unterschiedlich interpretiert werden. Wir weisen auch darauf hin, dass es eine ständi- ge Inflation und Geldentwertung gibt und deswegen normalerweise die Beträge des Grundsteueraufkommens steigen. In dem Sinne wären wir eher für eine Formulierung, dass sich die Grundsteuereinnahmen der Stadt Karlsruhe durch den Hebesatz gleichförmig wei- terentwickeln sollen. Das sind jetzt alles Wortklaubereien. Allgemein heißt es jetzt erst mal abwarten, was der Gesetzgeber liefert, und dann können wir schauen, wie wir damit um- gehen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Den Antrag der FDP unterstützen wir. Herr Heilgeist, Sie ha- ben gesagt, es werden Gewinner und Verlierer dieser Reform geben. Wir verstehen den Antrag so, dass er verhindern will, dass die Bürger von Karlsruhe am Ende zu den Verlierern gehören, das heißt, Sie sollen maximal so viel an Grundsteuer zahlen wie bisher. Wir woll- ten einen Änderungsantrag stellen, aber der wäre dann völlig bundespolitisch gewesen, deswegen haben wir den lieber weggelassen. Wir werden den Antrag der FDP unterstüt- zen, aber was wir hier und auch im Bundestag fordern, ist eine komplette Neuordnung der städtischen Finanzen, sodass der Bund die Städte kompensiert für die Grundsteuer. Wir sind der Meinung, die Grundsteuer gehört abgeschafft. Die Grundsteuer verteuert das Wohnen, da der Hausbesitzer sie eins zu eins mit den Nebenkosten an die Mieter weiter- reicht, und wenn gerade die Parteien, die immer im Bundestag sagen, dass sie alles tun wollen, um die Mieten billiger zu machen, nachher die Grundsteuer erhöhen, dann ist das irgendwo widersinnig. Deswegen fordern wir die Abschaffung der Grundsteuer insgesamt. Es würde eine ganze Menge Bürokratie einsparen, wenn man sieht, es geht bei der Grund- steuer um 14 Milliarden Euro jährlich in der Bundesrepublik, die letztendlich auch von den Mietern bezahlt werden. Wir geben gleichzeitig 15 Milliarden Euro im letzten Jahr für Grie- chenland aus, nur mal so zum Vergleich. Wir werden, wenn es bei den bisherigen Plänen – 4 – bleibt, denselben Betrag in Zukunft zusätzlich für die EU bezahlen, weil wir die Verpflich- tungen von Großbritannien übernehmen werden, und die liegen in derselben Größenord- nung. Vor diesem Hintergrund fordern wir, auf die Grundsteuer zu verzichten, und die Ein- nahmen, die die Stadt oder die Gemeinden fest eingeplant haben, sollen vom Bund ent- sprechend ersetzt werden. Nur so können die Mieten in unserer Stadt entlastet werden, nämlich über die Nebenkosten, mit denen dann keine Grundsteuer zu bezahlen ist. Aber wie gesagt, das sind bundespolitische Themen, und wir werden hier heute den Antrag der FDP unterstützen. Stadtrat Fostiropoulos (Die Linke): Ich muss zunächst mal etwas richtigstellen, was von Leuten und Zeiten der AfD immer wieder gebracht wird, nicht nur in Karlsruhe, sondern auch bundesweit. Deutschland hätte Griechenland irgendwelche Milliarden geschenkt, nein, es sind Kredite, die regelmäßig zurückbezahlt werden, und der Kreditgeber verdient Zinsen. Bitte mit diesen Lügen aufhören! Kein Mensch hat irgendjemanden Geld ge- schenkt! Wenn Sie zur Sparkasse gehen und sich eintausend Euro kaufen, damit Sie end- lich einen Farbfernseher bekommen, dann müssen Sie das zurückbezahlen und all die, die ihr Geld dafür hingelegt haben, die müssen sich bei Ihnen bedanken, dass Sie einen Kredit aufgenommen haben und Zinsen bezahlen. Also, bitte sagen Sie die Wahrheit! Es sind Kredite und das Land muss diese auf viele Jahre zurückbezahlen. Wie viele Milliarden Euro verdient wurden, das wurde in den Medien genannt, also bitte bei der Wahrheit bleiben. Interessant finde ich es auch, dass ich jetzt schon wieder die FDP aufklären muss, wie der Markt funktioniert. Wenn man Geld ausgibt, muss man Geld einnehmen können. Die Stadt und die Kommune nimmt natürlich dort Geld ein, wo sie die Hebel dazu hat. Wer natürlich für 17 Liga-Spiele über zweihundert Millionen Euro am Ende ausgeben will, muss auch sa- gen, woher das Geld kommt, Kollege Høyem, oder wollen Sie den Karlsruher Pass abschaf- fen, um das Geld am Ende zu sparen? Nein, natürlich wird die Kommune am Ende überall dort, wo sie es kann, Geld generieren, gemäß der Gesetzgebung und dem Recht, das sie von der Bundesrepublik Deutschland bekommen hat. Ich verstehe also nicht, warum Sie Geld ausgeben wollen, aber es jedes Mal ablehnen, wenn wir sagen, woher wir das Geld generieren. Also vielleicht nehmen Sie mal einen Kurs in Marktwirtschaft. Stadtrat Høyem (FDP): Herr Fostiropoulos, wir haben dem Doppelhaushalt 2019/2020 nicht zugestimmt, weil wir das Geld der Bürger auf diesen Wegen nicht verteilen wollten. Herr Heilgeist, ich habe sehr großen Respekt für Ihr Wissen und Ihr intellektuelles Vermö- gen, aber wir haben in unserer Begründung zwei Dinge gesagt, die Sie überhaupt nicht ernst genommen haben. Erstens, das Urteil versucht, unsere Bürger zu schützen, gegen Sie und uns hier. Das war das eine, und besonders an unsere Kämmerei und an unseren Herrn Oberbürgermeister, wir haben in unserem Antrag geschrieben, dass falls die Grundsteuer nicht maximal konstant bleibt, Abweichungen in Einzelfällen detailliert zu begründen sind. Die Argumentation, die wir hier hören, falls Karlsruhe mehr Geld braucht, dann muss man dieses Geld von den Bürgern verlangen, ist nicht die Urteilsabsicht. Diese ist, die Bürger zu schützen, und das ist auch unsere Absicht. Wir sollen uns fokussieren, und das tun wir sehr gerne, auch mit Ihnen, Herr Heilgeist, und mit allen anderen hier. Wir haben kein Geld, wir haben nur das Geld der Bürger und die Bürger wollen mit diesem Urteil geschützt werden. Der Vorsitzende: Ich würde gerne mal etwas zu Beginn meiner Bemerkung feststellen. Ich glaube, dass dieser Gemeinderat mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger sehr verant- wortlich umgeht, und Sie auch eigentlich alle zu dem Gesamthaushalt gestanden haben, – 5 – den wir hier mit großer Mehrheit verabschiedet haben. Insofern gibt es durchaus eine Ge- genleistung für die Steuern, die bezahlt werden, und ich habe auch noch nicht gehört, dass die Grundsteuer ein Armutsrisiko für die Mieter in Karlsruhe darstellt. Die Mieten stei- gen aus ganz anderen Gründen, aber mit Sicherheit nicht wegen der Grundsteuer. Lieber Tom Høyem, so sehr ich Dich schätze, aber der Antrag ist ziemlicher Schmarren, in Form einer Selbstverpflichtung gewährleistet die Stadtverwaltung - das müssen Sie sich mal auf der Zunge zergehen lassen - dass die Hebesätze so anzupassen sind. Die einzigen, die et- was gewährleisten können, sind Sie, weil Sie über die Hebesätze entscheiden. Also, wenn schon Selbstverpflichtung, dann bitte eine Selbstverpflichtung des Gemeinderates, aber nicht der Stadtverwaltung. Die Stadtverwaltung hat einen Haushaltsentwurf aufzustellen, der am Ende genehmigungsfähig ist, und wenn wir das nur durch eine Erhöhung der He- besätze schaffen, weil wir mit Ihnen nicht über die grundsätzliche Einschränkung von Pflichtleistungen diskutieren können, dann müssen wir Ihnen auch die Erhöhung der He- besätze vorschlagen, so lange wir das wirtschaftlich für vertretbar halten. Bei den Grundstückspreisentwicklungen, die wir im Moment haben, wird der Wert Grund- stück in den nächsten Jahren eine so rasante Entwicklung nehmen, dass wenn die Grund- steuerreform an der Stelle nicht zu neuen Werten kommt, wir durchaus auch ein solches Mittel ergreifen müssen, damit der Haushalt genehmigungsfähig werden kann. Nichts wei- ter steht in diesem Satz. Dieser Satz hat zunächst mit der Grundsteuerreform gar nichts zu tun. Es macht keinen Sinn zu sagen, dass ich in sechs Jahren die Grundsteuer nicht erhö- hen werde, weil es eine Grundsteuerreform zwischendrin gegeben hat. Das funktioniert nicht. Dann finde ich es spannend, denn Sie sagen, darüber dass die ESG Frankonia verla- gert wird, können Sie erst im Herbst entscheiden, mit dem neuen Gemeinderat, aber der Gemeinderat für das Jahr 2025 soll jetzt schon von Ihnen eine Selbstbindung erhalten, dass er dann die Grundsteueraufkommen nicht erhöht. Da merken Sie schon, das ist der über- nächste Gemeinderat und nicht der nächste. Und im anderen Fall brauchen Sie diese Selbstverpflichtung nicht, denn wenn wir bis 2019 keine Lösung bekommen, gibt es ab 2020 keine Grundsteuer mehr. Dann brauchen wir auch nicht mehr über Hebesätze disku- tieren. Dann werden wir aber darüber diskutieren, ob wir die Gewerbesteuer erhöhen, dass wir das einigermaßen ausgleichen können, aber das will keiner. Nein, es gibt Staaten, die nur über die Grundsteuer und es gibt Staaten die nur über die Gewerbesteuer sich organi- sieren, und wir haben eine Mischform oder was auch immer. Insofern bleiben wir bitte bei dem, was wir heute in Verantwortung entscheiden können. Wenn Sie sich gerne eine Selbstverpflichtung geben wollen, um die Grundsteuer nicht zu erhöhen, dann machen Sie das, aber die Verwaltung kann diese Selbstverpflichtung nicht annehmen, weil ich einen anderen Auftrag habe. Ich muss Ihnen einen genehmigungsfähigen Haushaltsplan vorle- gen, das noch mal an dieser Stelle. Gut, nun kommen wir zur Abarbeitung, ich habe nicht gehört, dass die FDP den Antrag zurückzieht. Dann stimmen wir jetzt ab, und ich bitte um das Votum. - Das ist eine mehr- heitliche Ablehnung. – 6 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 17. Mai 2019