Umsetzung BBPL Killisfeld
| Vorlage: | 2019/0213 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 07.03.2019 |
| Letzte Änderung: | 03.03.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 20.03.2019
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANFRAGE B‘90/DIE GRÜNEN-OR-Fraktion vom: 20.01.2019 eingegangen am: 21.01.2019 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 20.03.2019 9 öffentlich Dez. 6 / TBA Umsetzung BBPL Killisfeldstraße Für die Killisfeldstraße zwischen der Raiherwiesen- und der Gudrunstraße gibt es eine über einen BBPL abgesicherte Planung zur Neustrukturierung der Verkehrsräume. Angedacht war bzw. eine Anliegerfahrbahn im Bereich der Südseite und einen optionalen Kreisel statt der konventionellen Kreuzung mit der Raiherweisen- und der Hildebrandstraße. Nachdem das Bauprogramm in der Killisfeldstraße nun weit fortgeschritten ist, stellt sich die Frage, wie es mit der Neuordnung der Straßenräume weitergehen kann. Anfrage: Kann die vorhandene Neuplanung aus früheren Jahren dem aktuellen Ortschaftsrat vorgestellt werden? Wie weit gehen aktuelle Überlegungen zur Umsetzung der Neuordnung der Straßenräume? Wird am Kreisel Raiherweisen- / Hildebrand- / Killisfeldstraße festgehalten? unterzeichnet von: Ralf Köster Martin Pötzsche Dr. Heike Puzicha-Martz Dietmar Maier Dr. Ulrich Wagner
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Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zur Anfrage B‘90/Die Grünen-OR-Fraktion eingegangen am: 21.01.2019 Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 6/TBA Umsetzung BBPL Killisfeldstraße Gremium Termin TOP ö nö Ergebnis Ortschaftsrat Durlach 20.03.2019 9 X Der rechtskräftige Bebauungsplan Pfaff-, Raiherwiesen-, Killisfeldstraße umfasst unter anderem auch die Killisfeldstraße zwischen der Gudrunstraße und der Raiherwiesenstraße. Auf der Süd- seite ist eine Anliegerfahrbahn vorgesehen, nördlich des Grünstreifens mit Baumbestand soll die Fahrbahn zweistreifig im Gegenverkehr geführt werden. Das Tiefbauamt hat bereits vor Jahren eine Entwurfsplanung für die Fiduciastraße von der B 3 bis zur Ottostraße und in der Fortsetzung für die Killisfeldstraße bis zur Kreuzung mit der Rai- herwiesen- und Hildebrandstraße erstellt. Für diese Maßnahme wurde beim Regierungspräsidi- um Karlsruhe zuletzt im Jahre 2011 um eine Aufnahme in das Förderprogramm gebeten. Leider wurde die Förderung nicht nur abgelehnt, sondern auch für die nächsten Jahre nicht in Aussicht gestellt. Der Kreisverkehrsplatz an der Kreuzung Fiduciastraße mit der Wachhausstraße und der Ostmarkstraße wurde deshalb nach Zustimmung der gemeinderätlichen Gremien ohne Förder- mittel geplant und gebaut. Zur Umsetzung der Baumaßnahmen in der Killisfeldstraße zwischen der Gudrunstraße und der Raiherwiesenstraße ist noch in Teilbereichen der Grunderwerb privater Grundstücke durchzu- führen und die Finanzierung müsste nach derzeitigem Stand analog dem Kreisverkehrsplatz in der Fiduciastraße vollständig durch den städtischen Haushalt erfolgen. Bislang sind keine Fi- nanzmittel in den kommenden Doppelhaushalten vorgesehen. Zu den Fragen: Kann die vorhandene Neuplanung aus früheren Jahren dem aktuellen Ortschaftsrat vorgestellt werden? Ja. Wie weit gehen aktuelle Überlegungen zur Umsetzung der Neuordnung der Straßen- räume? Wie in den Vorbemerkungen dargestellt, existiert eine Entwurfsplanung für den angefragten Bereich. Eine Ausführungsplanung wurde bislang noch nicht begonnen. Wird am Kreisel Raiherwiesen- /Hildebrand-/Killisfeldstraße festgehalten? Ja