TOP 6 Gesamtkonzept zur Baumpflanzung in der Basler-Tor-Straße und der Weiherstraße

Vorlage: 2019/0209
Art: Antrag
Datum: 07.03.2019
Letzte Änderung: 03.03.2025
Unter Leitung von: Stadtamt Durlach
Erwähnte Stadtteile: Durlach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 20.03.2019

    TOP: 6

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Extrahierter Text

    STADT KARLSRUHE Stadtamt Durlach ANTRAG Interfraktioneller Antrag vom: 5.02.2019 Gremium: Termin: TOP: Verantwortlich: Ortschaftsrat Durlach 20.03.2019 6 öffentlich Dez. 5 / GBA Gesamtkonzept zur Baumpflanzung in der Basler-Tor-Straße und der Weiherstraße In der Basler-Tor-Straße und der Weiherstraße mussten in jüngster Vergangenheit Bäume aufgrund schlechter Standortbedingungen entfernt werden. Eine Neupflanzung ist nur mit einer grundlegenden Verbesserung der Baumstandorte möglich. Diese Optimierung ist allerdings erst im Zuge eines Straßenumbaus möglich. Da Bäume ökologisch und gestalterisch wichtige Elemente des Straßenraums sind, stellen wir folgenden Antrag: Das Gartenbauamt erstellt im Benehmen mit dem Tiefbauamt und dem Stadtplanungsamt eine haushaltsreife Planung für ein Gesamtkonzept zur Baumpflanzung in der Basler-Tor-Straße und der Weiherstraße, damit die notwendigen Mittel in den Doppelhaushalt 2021/2022 eingestellt werden können. Michael Griener Martin Pötzsche Dr. Jan-Dirk Rausch Jürgen Wenzel Günther Malisius

  • TOP 6 Stellungnahme GBA - Gesamtkonzept zur Baumpflanzung
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Stadtamt Durlach STELLUNGNAHME zum interfraktionellen Antrag eingegangen am: 05.02.2019 Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 5 / GBA Gesamtkonzept zur Baumpflanzung in der Basler-Tor-Straße und der Weiherstraße Gremium Termin TOP ö nö Ortschaftsrat Durlach 20.03.2019 6 X Kurzfassung Straßenbäume sind wichtige Elemente der innerörtlichen Straßenräume. Die Baumpflanzungen in der Basler-Tor-Straße und der Weiherstraße lassen sich erst im Zuge einer Neuplanung der Straßenräume realisieren. Es ist angestrebt, im Doppelhaushalt 2023/2024 diese Maßnahmen umzusetzen. Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten der Maßnahme Einzahlungen/Erträge (Zuschüsse u. Ä.) Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) Ja Nein Noch nicht bezifferbar Haushaltsmittel sind dauerhaft im Budget vorhanden Ja Nein Die Finanzierung wird auf Dauer wie folgt sichergestellt und ist in den ergänzenden Erläuterungen auszuführen: Durch Wegfall bestehender Aufgaben (Aufgabenkritik) Umschichtungen innerhalb des Dezernates Der Gemeinderat beschließt die Maßnahme im gesamtstädtischen Interesse und stimmt einer Etatisierung in den Folgejahren zu IQ-relevant x Nein Ja Korridorthema: Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) Nein X Ja durchgeführt am 05.12.2018 Abstimmung mit städtischen Gesellschaften X Nein Ja abgestimmt mit Ergänzende Erläuterungen Seite 2 Interfraktioneller Antrag zum Thema Gesamtkonzept zur Baumpflanzung in der Basler- Tor-Straße und Weiherstraße Bäume sind wichtige Elemente der Stadtgestaltung und tragen maßgeblich zur ökologischen Aufwertung von Städten bei. Daher ist es das Ziel der Verwaltung, möglichst gute, zukunfts- fähige Baumstandorte für die Neu- oder die Nachpflanzung von Bäumen zu schaffen. Sowohl in der Weiherstraße als auch in der Basler-Tor-Straße ist es unerlässlich, die Baumstand- orte zukunftsfähig auszubauen, daher ist bei beiden Straßen eine enge planerische Abstimmung zwischen Stadtplanungsamt, Tiefbauamt und Gartenbauamt erforderlich, um gute Gesamtlösungen zu finden. Aus straßenbautechnischer Sicht sind beide Straßen nicht als dringend sanierungsbedürftig eingestuft, das heißt, dass kein kurzfristiger Straßenneubau für den Straßenkörper erforderlich ist. Für die Schaffung zukunftsfähiger Baumstandorte ist sowohl bei der Basler-Tor-Straße als auch bei der Weiherstraße eine komplette Neuplanung des Straßenkörpers inklusive des Straßenquerschnittes erforderlich. Gemäß der städtischen Planungspraxis erfolgt diese konzeptionell federführend durch das Stadtplanungsamt, die Entwurfs- und Ausbauplanung liegt in der Verantwortung des Tiefbauamtes. Das Gartenbauamt ist in beiden Planungsprozessen als Fachdienststelle eingebunden. Die erforderlichen Umplanungen können gemäß dem aktuellen Planungs- und Bauprogramm des Tiefbauamtes frühestens zur Vorbereitung für den Doppelhaushalt 2023/2024 vorgenommen werden. Dem Wunsch, den Straßenumbau bereits im Doppelhaushalt 2021/2022 zu realisieren, kann daher leider nicht entsprochen werden. Die bestehenden Bäume bleiben, soweit es möglich ist, erhalten trotz der ungünstigen Standortbedingungen. Sofern Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit entfernt werden müssen, wird eine Neupflanzung im Zuge der Neugestaltung erfolgen.